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Normenhierarchie 2012 - Schulrecht-rw.de

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Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (GWHS) Rottweil<br />

Schul-, Beamten- und Jugendrecht<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

Fotokopieren in Schulen<br />

Es gelten Regeln für das „Fotokopieren in Schulen“. Die Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung<br />

zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>n Rechteinhabern. Danach ist es <strong>de</strong>n Lehrkräften auch weiterhin gestattet,<br />

Kopien für <strong>de</strong>n Unterrichtsgebrauch zu fertigen, aber - Achtung - nur in einem ganz bestimmten<br />

Umfang.<br />

Lehrkräfte dürfen kopieren:<br />

1. bis zu 10 % eines je<strong>de</strong>n Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h.<br />

auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.<br />

2. ganze Werke von geringem Umfang (mit Ausnahme von Schulbüchern und<br />

sonstigen Unterrichtsmaterialien)<br />

Vollständig kopiert wer<strong>de</strong>n dürfen danach:<br />

• Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,<br />

• sonstige Druckwerke<br />

(außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie<br />

• alle Bil<strong>de</strong>r, Fotos und sonstige Abbildungen.<br />

Was zu beachten ist:<br />

1. Es muss auf <strong>de</strong>n Kopien stets die Quelle angegeben wer<strong>de</strong>n<br />

(Buchtitel, Verlag und Autor).<br />

2. Aus je<strong>de</strong>m Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur höchstens in <strong>de</strong>m oben beschriebenen Umfang<br />

kopiert wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien<br />

(z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von <strong>de</strong>r neuen vertraglichen<br />

Regelung ebenfalls nicht erfasst.<br />

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