Normenhierarchie 2012 - Schulrecht-rw.de
Normenhierarchie 2012 - Schulrecht-rw.de
Normenhierarchie 2012 - Schulrecht-rw.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (GWHS) Rottweil<br />
Schul-, Beamten- und Jugendrecht<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
<strong>Normenhierarchie</strong>:<br />
Alle rechtsstaatlichen Regelungen sind hierarchisch aufgebaut.<br />
Keine Regelung darf einer übergeordneten Regelung wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Grundgesetz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (GG)<br />
(Verfassung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland – Elemente dieser Verfassung können nur durch<br />
<strong>de</strong>n Deutschen Bun<strong>de</strong>stag mit einer Zweidrittel-Mehrheit geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n)<br />
die wichtigsten Artikel sind:<br />
Art.6 : Ehe, Familie, Elternrecht, ...<br />
Art.7: Schulwesen<br />
Art.33:Berufsbeamtentum<br />
Art.1: Menschenwür<strong>de</strong>, Menschenrechte, Grundrechtsbindung<br />
(1) Die Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und<br />
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.<br />
Art 2: Körperliche Unversehrtheit<br />
(2) Je<strong>de</strong>r hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit<br />
( In Ba<strong>de</strong>n-Württemberg ist seit 1976 körperliche Züchtigung von Schülern generell verboten. strafrechtliche und disziplinarrechtliche<br />
Folgen)<br />
Art 3: Gleichheit vor <strong>de</strong>m Gesetz<br />
(1) Alle Menschen sind vor <strong>de</strong>m Gesetz gleich<br />
Art. 4: Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit<br />
(1) Die Freiheit <strong>de</strong>s Glaubens und Gewissens und die Freiheit <strong>de</strong>s religiösen und weltanschaulichen<br />
Bekenntnisses sind unverletzlich.<br />
Neutralität <strong>de</strong>r Schule in konfessionellen und weltanschaulichen Fragen<br />
Art. 6: Ehe, Familie, Elternrechte, Recht <strong>de</strong>r nichtehelichen Kin<strong>de</strong>r<br />
(2) Ehe und Familie stehen unter <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren Schutz <strong>de</strong>r staatlichen Ordnung.<br />
(3) Pflege und Erziehung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r sind das natürliche Recht <strong>de</strong>r Eltern und die zuvör<strong>de</strong>rst ihnen<br />
obliegen<strong>de</strong> Pflicht.<br />
Art. 7: Schulwesen<br />
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht <strong>de</strong>s Staates.<br />
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s am Religionsunterricht<br />
zu bestimmen.<br />
(3) Der Religionsunterricht ist in <strong>de</strong>n öffentlichen Schulen mit Ausnahme <strong>de</strong>r bekenntnisfreien<br />
Schulen or<strong>de</strong>ntliches Lehrfach. ...<br />
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet wer<strong>de</strong>n, Religionsunterricht zu erteilen.<br />
Art. 33 (Gleichstellung als Staatsbürger, öffentlicher Dienst)<br />
(1) Je<strong>de</strong>r Deutsche hat in je<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.<br />
(2) Je<strong>de</strong>r Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu<br />
je<strong>de</strong>m öffentlichen Amt.<br />
2