Ausgabe 5 vom 01.02.2013 - Schwendi
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Seite 6 – 1.2.2013<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
Inkrafttreten der Deckblattänderung des Bebauungsplanes<br />
„Sandhalde II“ in Orsenhausen<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat am<br />
12.11.2012 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes<br />
Sandhalde II in Orsenhausen im vereinfachten<br />
Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Nach der Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit<br />
hat der Gemeinderat am 28.01.2013 den Satzungsbeschluss<br />
über die Änderung gefasst. Der räumliche Geltungsbereich<br />
der Änderung des Bebauungsplanes kann dem auf Seite 7<br />
abgedruckten Lageplan entnommen werden.<br />
Die Deckblattänderung des Bebauungsplans Sandhalde<br />
II in Orsenhausen tritt mit dieser Bekanntmachung in<br />
Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung<br />
bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Str. 1 in<br />
88477 <strong>Schwendi</strong>, Zimmer Nr. 2.05 während der üblichen<br />
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den<br />
Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft<br />
über den Inhalt verlangen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB<br />
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren<br />
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird<br />
auch darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des in § 214<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrensund<br />
Formfehler, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />
2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder<br />
aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel<br />
des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn