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Info Brandschutz

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<strong>Brandschutz</strong> - Allgemeines<br />

MBO und MLAR<br />

Grundsätzlich beruht der bauliche <strong>Brandschutz</strong> auf der<br />

Muster-Bauordnung (MBO). Die aktuelle MBO Ausgabe<br />

2002 ist die Grundlage für die Landesbauordnungen<br />

der 16 Bundesländer.<br />

Der Text der MBO in § 40 Leitungsanlagen,<br />

Installationsschächte und –kanäle lautet: „Leitungen<br />

dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die<br />

Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur<br />

hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung<br />

ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder<br />

Vorkehrungen hiergegen getroffen sind (…)“.<br />

Die brandschutztechnische Planung und Montage von<br />

Rohrleitungen erfolgt entsprechend der Muster-<br />

Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR 11/2005.<br />

Die baurechtliche Einführung der MLAR ist inzwischen<br />

in allen Bundesländern als Leitungsanlagenrichtlinie<br />

(LAR) ohne wesentliche Textänderung erfolgt.<br />

Die MLAR befasst sich mit den drei großen<br />

Themenbereichen<br />

• Leitungsanlagen in Rettungswegen<br />

• Führung von Leitungen durch raumabschließende<br />

Bauteile<br />

• Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen<br />

im Brandfall (hier nicht weiter behandelt)<br />

Leitungsanlagen in Rettungswegen<br />

Die MBO sagt in § 40 Absatz 2: " In notwendigen<br />

Treppenräumen, in Räumen nach § 35 Abs. 3 Satz 3<br />

und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur<br />

zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg<br />

im Brandfall ausreichend lang möglich ist."<br />

Laut MLAR Absatz 3.3 dürfen gusseiserne<br />

Abflussrohre hier offen verlegt werden. Dabei ist es<br />

auch zulässig, dass Verbindungen und Dichtungen aus<br />

brennbaren Stoffen (z.B. Gummi) bestehen, und auch<br />

brennbare Rohrbeschichtungen bis 0,5 mm Dicke sind<br />

erlaubt. Alle Düker Gussrohrsysteme sind hierdurch<br />

abgedeckt.<br />

Wichtig ist dabei, dass eventuelle Dämmungen aus<br />

nichtbrennbarem Material bestehen müssen. Zur<br />

Aufhängung müssen Metalldübel verwendet werden.<br />

Brennbare Rohre dagegen müssen hinter<br />

Verkleidungen wie verputzen Schlitzen, Unterdecken,<br />

Sytemböden o. ä. verlegt werden.<br />

Führen von Leitungen durch<br />

raumabschließende Bauteile<br />

Gemäß Punkt 4.1 der MLAR müssen Rohrleitungen<br />

grundsätzlich durch Abschottungen geführt werden, die<br />

mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit<br />

aufweisen wie das raumabschließende Bauteil (Wand<br />

oder Decke), durch die sie verlaufen. Bei Installation in<br />

Schächten müssen die Schachtwände und die<br />

Abschottungen beim Austreten aus dem Schacht<br />

ebenfalls diese Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen.<br />

Düker <strong>Info</strong> <strong>Brandschutz</strong> - Stand Oktober 2012 3

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