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GEMEINDE SEELBACH Beschlussvorlage ... - seelbach-online

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SEELBACH</strong><br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

Gemeinderat<br />

Öffentliche Sitzung am 04.03.2013<br />

Az:<br />

Amt:<br />

Kämmerei<br />

Sachbearbeiter:<br />

Frau Oberle<br />

Datum: 21.02.2013<br />

1. Tagesordnungspunkt<br />

Feuerwehrbedarfsplan<br />

2. Beschlussvorschlag:<br />

Dem Feuerwehrbedarfsplan 2013 bis 2017 wird zugestimmt.<br />

3. Begründung:<br />

Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende<br />

leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Ein Feuerwehrbedarfsplan enthält die wesentlichen Angaben<br />

für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse und bildet<br />

die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz<br />

erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.<br />

Zur Festlegung der Mindestanforderung wird dabei auf die „Hinweise für die Leistungsfähigkeit<br />

einer Gemeindefeuerwehr“ verwiesen. Diese Hinweise sind gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband<br />

Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeinde- und Städtetag sowie<br />

dem Innenministerium Baden-Württemberg herausgegeben worden.<br />

Im Jahr 2007 wurde der erste Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Seelbach erstellt.<br />

Dieser ist bis einschließlich 2012 gültig. Für die Jahre 2013 – 2017 ist die Aufstellung eines<br />

aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes erforderlich.<br />

Die Gemeindeverwaltung hat daher gemeinsam mit dem Feuerwehrkommandanten Bernd Wagner,<br />

dem Feuerwehrausschuss und dem Kreisbrandmeister Reinhard Kirr den bisherigen Feuerwehrbedarfsplan<br />

überarbeitet. Der Plan besteht aus folgenden Teilen:<br />

A) Gemeindestruktur:<br />

Einwohnerzahlen, Flächen, Straßen, besondere Gebäude, Weiler und Aussiedlerhöfe sowie<br />

sonstige Gebäude wurden ermittelt. Die Ausarbeitung richtete sich vorwiegend nach der Alarmund<br />

Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr Seelbach. Außerdem wird die Löschwasserversorgung<br />

im Ort sowie in den Außenbereichen festgehalten.<br />

B) Feuerwehr- und Abteilungsstrukturen:<br />

Die Einsatzkräfte, die Einsatzmittel und die Eintreffzeiten sind ein wichtiger Bestandteil für die<br />

Bewertung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Abteilungen. Es wurden wichtige Tatbestände<br />

zusammengetragen aus denen ersichtlich ist, dass die Abteilungen die Voraussetzungen für eine<br />

leistungsfähige Feuerwehr erfüllen.<br />

C) Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />

Bei der Ausarbeitung wurden die relevanten Einsätze bewertet. Hierbei wurde festgestellt, dass<br />

die Tagesverfügbarkeit zum Teil nicht erfüllt ist. Dies soll künftig verbessert werden, indem man<br />

bei Tageseinsätzen in der Zeit von 6 – 18 Uhr alle Abteilungen alarmiert und so erreichen möchte,<br />

dass die Mannschaftsstärke (1. Gruppe, 2. Gruppe) eher erreicht wird. Die Alarm- und<br />

Ausrückeordnung wird entsprechend geändert.<br />

D) Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos<br />

In Bezug auf Einsatzkräfte, Einsatzmittel, Eintreffzeiten und Unterkunft wurden die Abteilungen<br />

bewertet. Es wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Feuerwehr in


allen Abteilungen erfüllt sind. Zwischenzeitlich ist auch der im vergangenen Plan fehlende Schulungsraum<br />

in Wittelbach vorhanden.<br />

Fahrzeugtechnisch wurde festgestellt, dass das Tanklöschfahrzeug mittlerweile 31 Jahre alt ist<br />

und nicht mehr den neuesten Anforderungen entspricht. Eine Ersatzbeschaffung wird notwendig.<br />

Auch der Rüstwagen wird im 2018 bereits 30 Jahre alt. Aus diesen Gründen wurde aus den Reihen<br />

der Feuerwehr eine Fahrzeugkommission gebildet, in der Feuerwehrangehörige mit Fachkenntnissen<br />

eine neue Fahrzeugkonzeption für die Freiwillige Feuerwehr Seelbach erarbeiteten.<br />

Der Feuerwehrbedarfsplan und die Fahrzeugkonzeption wurden in der nichtöffentlichen Sitzung<br />

vorgestellt. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde ausgehändigt. Die im Feuerwehrbedarfsplan dargestellte<br />

Fahrzeugkonzeption wurde bei einem Vororttermin am 18.2.2013 im Feuerwehrgerätehaus<br />

nochmals ausgiebig erläutert. Die Mittel werden für das TLF 3000 im Haushaltsplan 2013<br />

und 2014 bereitgestellt. Für das Fahrzeug GLW2 ist die Finanzierung im Jahr 2016 vorgesehen.<br />

4. Finanzierung<br />

5. Beratungsergebnis:<br />

O lt. Beschlussvorschlag<br />

O abweichender Beschluss:<br />

...... Ja-Stimmen<br />

...... Nein-Stimmen<br />

...... Enthaltungen

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