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STADT SIMBACH A. INN Sitzungs-Niederschrift<br />

öffentliche Sitzung<br />

Der Bürgermeister<br />

Sitzungs-Nr. Sitzungs-Datum Blatt<br />

09/2013 26.09.2013 12<br />

Sitzungsort/Gremium<br />

Sitzungssaal des Rathauses in <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Stadtrat<br />

Abstimmungs-<br />

Ergebnis<br />

Lfd. Nr. Ja Nein<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Nachdem die Stellungnahmen letztendlich abschließend behandelt<br />

wurden und der Flächennutzungsplan entsprechend den Beschlüssen<br />

geändert wurde, ist der aktualisierte Entwurfsplan vom Stadtrat<br />

zu billigen. Nach dem Billigungsbeschluss sind die Träger öffentlicher<br />

Belange erneut zu beteiligen und gleichzeitig der Entwurfsplan<br />

öffentlich auszulegen.<br />

7a<br />

Behandlung der eingegangenen Stellungnahme des Bayer.<br />

Bauernverbandes<br />

Der Bayerische Bauernverband bringt Bedenken vor, dass vom<br />

Flächennutzungsplan eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben<br />

und Hofstellen betroffen sind, die bei der Verwirklichung der Planung<br />

erhebliche Nachteile oder sogar das existenzielle Aus befürchten<br />

müssen. Die Stadt hat als Planungsträger diesen bereits<br />

seit mehreren Generationen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben<br />

einen gewissen Existenzschutz zu gewähren sowie auch<br />

zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. Dies kann jedoch<br />

nur gesichert werden, wenn ein ausreichend großer Abstand<br />

von der vorgesehenen Bebauung zu den bestehenden Hofstellen in<br />

die Planung eingearbeitet wird. Der Bayerische Bauernverband<br />

empfiehlt hierzu, ein entsprechendes Immissionsschutzgutachten,<br />

eventuell unter Zuhilfenahme des Landratsamtes Rottal-<strong>Inn</strong>, erstellen<br />

zu lassen. Auch ist darauf zu achten, dass die Hofstellen sowie<br />

auch die landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen weiterhin mit<br />

modernen landwirtschaftlichen Maschinen angefahren werden können.<br />

Weiter wird auf die durch einen landwirtschaftlichen Betrieb<br />

entstehenden Lärm- und Geruchsbelästigungen hingewiesen, die<br />

mit der Ausweisung von Wohnbaugebieten, vor allem sog. Kleinsiedlungsgebieten<br />

in Konflikt stehen.<br />

Insbesondere wird vom Bayerischen Bauernverband auf den<br />

Erlacher Mitterweg hingewiesen, der von der Planung massiv betroffen<br />

ist. Dieser Weg ist für die Bewirtschaftung mehrerer Anwesen<br />

unumgänglich, sodass im Rahmen der Planung für entsprechende<br />

Nutzung durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu sorgen<br />

ist.<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes aufgrund von Abständen<br />

zu landwirtschaftlichen Betrieben ist aufgrund seiner fehlenden<br />

Außenwirkung nicht notwendig.

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