Download - Simbach a. Inn
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STADT SIMBACH A. INN Sitzungs-Niederschrift<br />
öffentliche Sitzung<br />
Der Bürgermeister<br />
Sitzungs-Nr. Sitzungs-Datum Blatt<br />
09/2013 26.09.2013 12<br />
Sitzungsort/Gremium<br />
Sitzungssaal des Rathauses in <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Stadtrat<br />
Abstimmungs-<br />
Ergebnis<br />
Lfd. Nr. Ja Nein<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Nachdem die Stellungnahmen letztendlich abschließend behandelt<br />
wurden und der Flächennutzungsplan entsprechend den Beschlüssen<br />
geändert wurde, ist der aktualisierte Entwurfsplan vom Stadtrat<br />
zu billigen. Nach dem Billigungsbeschluss sind die Träger öffentlicher<br />
Belange erneut zu beteiligen und gleichzeitig der Entwurfsplan<br />
öffentlich auszulegen.<br />
7a<br />
Behandlung der eingegangenen Stellungnahme des Bayer.<br />
Bauernverbandes<br />
Der Bayerische Bauernverband bringt Bedenken vor, dass vom<br />
Flächennutzungsplan eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben<br />
und Hofstellen betroffen sind, die bei der Verwirklichung der Planung<br />
erhebliche Nachteile oder sogar das existenzielle Aus befürchten<br />
müssen. Die Stadt hat als Planungsträger diesen bereits<br />
seit mehreren Generationen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben<br />
einen gewissen Existenzschutz zu gewähren sowie auch<br />
zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. Dies kann jedoch<br />
nur gesichert werden, wenn ein ausreichend großer Abstand<br />
von der vorgesehenen Bebauung zu den bestehenden Hofstellen in<br />
die Planung eingearbeitet wird. Der Bayerische Bauernverband<br />
empfiehlt hierzu, ein entsprechendes Immissionsschutzgutachten,<br />
eventuell unter Zuhilfenahme des Landratsamtes Rottal-<strong>Inn</strong>, erstellen<br />
zu lassen. Auch ist darauf zu achten, dass die Hofstellen sowie<br />
auch die landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen weiterhin mit<br />
modernen landwirtschaftlichen Maschinen angefahren werden können.<br />
Weiter wird auf die durch einen landwirtschaftlichen Betrieb<br />
entstehenden Lärm- und Geruchsbelästigungen hingewiesen, die<br />
mit der Ausweisung von Wohnbaugebieten, vor allem sog. Kleinsiedlungsgebieten<br />
in Konflikt stehen.<br />
Insbesondere wird vom Bayerischen Bauernverband auf den<br />
Erlacher Mitterweg hingewiesen, der von der Planung massiv betroffen<br />
ist. Dieser Weg ist für die Bewirtschaftung mehrerer Anwesen<br />
unumgänglich, sodass im Rahmen der Planung für entsprechende<br />
Nutzung durch die landwirtschaftlichen Betriebe zu sorgen<br />
ist.<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes aufgrund von Abständen<br />
zu landwirtschaftlichen Betrieben ist aufgrund seiner fehlenden<br />
Außenwirkung nicht notwendig.