Download - Simbach a. Inn
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STADT SIMBACH A. INN Sitzungs-Niederschrift<br />
öffentliche Sitzung<br />
Der Bürgermeister<br />
Sitzungs-Nr. Sitzungs-Datum Blatt<br />
09/2013 26.09.2013 4<br />
Sitzungsort/Gremium<br />
Sitzungssaal des Rathauses in <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Stadtrat<br />
Abstimmungs-<br />
Ergebnis<br />
Lfd. Nr. Ja Nein<br />
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Tür stattfindet. Dabei sollen die Besucher in erster Linie über die<br />
Aufgaben dieser städt. Einrichtungen informiert werden.<br />
1h<br />
Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 380-kV-<br />
Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
bis zur Landesgrenze bei St. Peter am Hart in Österreich<br />
Die Regierung von Niederbayern hat im Oktober 2012 das Raumordnungsverfahren<br />
für das o.g. Vorhaben abgeschlossen und mit<br />
folgenden Maßgaben versehen:<br />
Im Rahmen der Detailplanung soll geprüft werden, ob durch eine<br />
Trassenführung nördlich von Matzenhof eine weitere Reduzierung<br />
von Beeinträchtigungen erreicht werden kann.<br />
Im Rahmen der Detailplanung soll geprüft werden, ob durch eine<br />
Verlegung der geplanten Leitungstrasse auf Höhe des Weilers<br />
„Aufnberg“ weiter westlich in das Waldgebiet eine weitere Reduzierung<br />
von Beeinträchtigungen erreicht werden kann.<br />
Im Rahmen der Detailplanung soll geprüft werden, ob im Bereich<br />
nördlich der Bundesstraße 12 eine Überspannung des Gewerbegebietes<br />
„Waltersdorf“ durch eine Verlegung der Trasse vermieden<br />
werden kann.<br />
Weitere Maßgaben sind der zeitnahe Rückbau der bestehenden<br />
220-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
und Matzenhof sowie die Führung der geplanten 380-kV-Freileitung<br />
und der 220-kV-Freileitung Pleinting – St. Peter im Bereich zwischen<br />
Aufnberg und der <strong>Inn</strong>querung auf gemeinsamen Masten.<br />
Zudem ist darauf zu achten, die Maststandorte möglichst außerhalb<br />
der Zonen I und II des Trinkwasserschutzgebietes „Erlacher Au“ zu<br />
errichten und bei den besonders schutzwürdigen Auenböden im<br />
<strong>Inn</strong>tal so wenige Flächen wie möglich zu beanspruchen. Ferner ist<br />
zu berücksichtigen, die Flächeninanspruchnahme auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen auf ein möglichst geringes Maß zu<br />
beschränken und die Maststandorte so nah wie möglich an Grundstücks-<br />
bzw. Feldgrenzen oder in Grundstücks- bzw. Feldecken zu<br />
legen.