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Download - Simbach a. Inn

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STADT SIMBACH A. INN Sitzungs-Niederschrift<br />

öffentliche Sitzung<br />

Der Bürgermeister<br />

Sitzungs-Nr. Sitzungs-Datum Blatt<br />

09/2013 26.09.2013 4<br />

Sitzungsort/Gremium<br />

Sitzungssaal des Rathauses in <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

Stadtrat<br />

Abstimmungs-<br />

Ergebnis<br />

Lfd. Nr. Ja Nein<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Tür stattfindet. Dabei sollen die Besucher in erster Linie über die<br />

Aufgaben dieser städt. Einrichtungen informiert werden.<br />

1h<br />

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer 380-kV-<br />

Höchstspannungsleitung vom Umspannwerk <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

bis zur Landesgrenze bei St. Peter am Hart in Österreich<br />

Die Regierung von Niederbayern hat im Oktober 2012 das Raumordnungsverfahren<br />

für das o.g. Vorhaben abgeschlossen und mit<br />

folgenden Maßgaben versehen:<br />

Im Rahmen der Detailplanung soll geprüft werden, ob durch eine<br />

Trassenführung nördlich von Matzenhof eine weitere Reduzierung<br />

von Beeinträchtigungen erreicht werden kann.<br />

Im Rahmen der Detailplanung soll geprüft werden, ob durch eine<br />

Verlegung der geplanten Leitungstrasse auf Höhe des Weilers<br />

„Aufnberg“ weiter westlich in das Waldgebiet eine weitere Reduzierung<br />

von Beeinträchtigungen erreicht werden kann.<br />

Im Rahmen der Detailplanung soll geprüft werden, ob im Bereich<br />

nördlich der Bundesstraße 12 eine Überspannung des Gewerbegebietes<br />

„Waltersdorf“ durch eine Verlegung der Trasse vermieden<br />

werden kann.<br />

Weitere Maßgaben sind der zeitnahe Rückbau der bestehenden<br />

220-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />

und Matzenhof sowie die Führung der geplanten 380-kV-Freileitung<br />

und der 220-kV-Freileitung Pleinting – St. Peter im Bereich zwischen<br />

Aufnberg und der <strong>Inn</strong>querung auf gemeinsamen Masten.<br />

Zudem ist darauf zu achten, die Maststandorte möglichst außerhalb<br />

der Zonen I und II des Trinkwasserschutzgebietes „Erlacher Au“ zu<br />

errichten und bei den besonders schutzwürdigen Auenböden im<br />

<strong>Inn</strong>tal so wenige Flächen wie möglich zu beanspruchen. Ferner ist<br />

zu berücksichtigen, die Flächeninanspruchnahme auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen auf ein möglichst geringes Maß zu<br />

beschränken und die Maststandorte so nah wie möglich an Grundstücks-<br />

bzw. Feldgrenzen oder in Grundstücks- bzw. Feldecken zu<br />

legen.

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