Download - Simbach a. Inn
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STADT SIMBACH A. INN Sitzungs-Niederschrift<br />
öffentliche Sitzung<br />
Der Bürgermeister<br />
Sitzungs-Nr. Sitzungs-Datum Blatt<br />
09/2013 26.09.2013 13<br />
Sitzungsort/Gremium<br />
Sitzungssaal des Rathauses in <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Stadtrat<br />
Abstimmungs-<br />
Ergebnis<br />
Lfd. Nr. Ja Nein<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Die Ausweisung von Wohngebieten südlich der B 12 im Bereich<br />
des Erlacher Mitterweges stellt eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung<br />
dar. Durch Baugebiete in diesem Bereich können vorhandene<br />
Baulücken im Stadtbereich geschlossen werden. Gleichzeitig<br />
werden eine zusätzliche Beanspruchung von landwirtschaftlichen<br />
Flächen im Außenbereich und die Entstehung von sog. Splittersiedlungen<br />
vermieden.<br />
Genaue Abstände zu bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen<br />
werden in dem jeweiligen Bebauungsplanverfahren gesondert geprüft<br />
und entsprechend der geplanten Bebauung eingearbeitet. Ein<br />
Immissionsschutzgutachten wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.<br />
Der Flächennutzungsplan ist eine Zusammenfassung der Ziele<br />
und der von der Stadt gewünschten Entwicklung für die nächsten<br />
Jahre bzw. Jahrzehnte. Wann die Ausweisung von Baugebieten in<br />
den einzelnen Bereichen stattfindet, kann derzeit noch nicht ausgesagt<br />
werden. Somit ist auch nicht garantiert, dass ein heute angefertigtes<br />
Gutachten bei der Ausweisung der jeweiligen Baugebiete<br />
noch den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Es kann sein,<br />
dass die derzeit bestehenden Betriebe in 20 – 30 Jahren nicht<br />
mehr in diesem Umfang oder gar nicht mehr existieren und das<br />
Gutachten hinfällig ist. Genauso ist es möglich, dass die Betriebe<br />
stark vergrößert und erweitert werden, so dass größere Abstände<br />
und zusätzliche Auflagen zum Immissionsschutz notwendig werden.<br />
Da ein Immissionsschutzgutachten eine zusätzliche finanzielle Belastung<br />
für die Stadt darstellt, wird von der Verwaltung empfohlen,<br />
ein solches erst bei der Bebauungsplanaufstellung durchführen zu<br />
lassen. Auf die Erreichbarkeit der Hofstellen und landwirtschaftlichen<br />
Flächen mit modernen Maschinen wird bei der Erschließung<br />
der Baugebiete geachtet.<br />
B e s c h l u s s : 20 2<br />
Der Stadtrat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Bayerischen<br />
Bauernverbandes zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und<br />
Landschaftsplanes der Stadt <strong>Simbach</strong> a. <strong>Inn</strong> im Rahmen des Verfahrens<br />
nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Stadtrat beschließt<br />
diesbezüglich keine Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />
Die jeweiligen Abstände zu landwirtschaftlichen Betrieben,