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richtige investitionsprojekte umsetzen fachkompetenz professionelle ...

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Die Einschätzung der touristischen/fördertechnischen Relevanz<br />

orientiert sich anhand folgender Punkte, diese werden nach einem<br />

Punktesystem ausgearbeitet:<br />

– Nutzung der Investition durch ortsfremde Gäste bzw. Standort in<br />

einer Tourismusregion bzw. in Nähe von ausflugszielen<br />

– Ist der Betrieb Mitglied der WKO und darüber hinaus noch<br />

bei Vereinigungen, wie z.B. NÖ Wirtshauskultur, Kärntner<br />

Spargelwirte, ÖHF, Beste österreichische Gastlichkeit etc.<br />

– das Versorgungsangebot an Speisen ist nicht zeitlich limitiert<br />

(z.B. nur mittags) bzw. nur eingeschränkt verfügbar<br />

(kleine Imbisse und keine umfangreiche Speisekarte)<br />

– Hotel/Gasthaus muss durch die Investition ein mindestens<br />

3-Sterne-Niveau erreichen<br />

– ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen,<br />

keine Großunternehmen<br />

– aktivierte Nettokosten, keine gebrauchten Investitionsgüter,<br />

keine Fahrzeuge<br />

Mit einer positiven Förderentscheidung ist natürlich nur die „halbe Miete“ eingefahren.<br />

Jedes Förderprojekt ist bei der/den Förderstelle(n) nach Projektende<br />

(ca. 2 Jahre ab Datum Förderzusage) auf Basis tatsächlich bezahlter Kosten<br />

abzurechnen. Bei Istkostenreduktion im Verhältnis zu den genehmigten Plankosten<br />

ist mit aliquoten Förderkürzungen zu rechnen.<br />

Neugründer/Betriebsübernehmer können für Ingangsetzungskosten ab 5.000<br />

Euro im Rahmen der ÖHT-Jungunternehmerförderung mit einem 25%igen<br />

Einmalzuschuss rechnen. Für aktivierte Investitionskosten ab 20.000 Euro<br />

kann ein 5%iger Zuschuss beantragt werden in Kombination mit einer bis zu<br />

70%igen Bundesgarantie für Bankkredite. Neugründer/Betriebsübernehmer<br />

mit entsprechender Qualifikation müssen der ÖHT nachweisen, dass für die<br />

eingereichten Projekte mindestens 25% echte Eigenmittel eingesetzt werden,<br />

innerhalb der letzten 5 Jahre keiner selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind<br />

und mit dieser Investition die bisherige unselbstständige Tätigkeit zur Gänze<br />

aufgegeben wird. Diese Förderungsaktion kann binnen Jahresfrist ab Gründung/<br />

Übernahme einmalig beansprucht werden. Diese Aktion richtet sich gleichermaßen<br />

an Tourismus- und Freizeitwirtschaftsunternehmen.<br />

Für Kleinbetriebe und deren Investitionsvorhaben ohne Innovationscharakter<br />

(z.B. klassische Sanierungsmaßnahmen) mit aktivierten Nettokosten ab 10.000<br />

Euro bis max. 100.000 Euro kann in maximal gleicher Höhe ein zinsgünstiger<br />

erp-Kleinkredit mit Fixkonditionen über max. 6 Jahre beantragt werden, wobei<br />

eine Bank in Höhe des erp-Kleinkredites die Haftung abzugeben hat bzw. in<br />

Kombination mit einer 80%igen Bundesgarantie mit 20%iger Bankhaftung.<br />

Neugründer/<br />

Betriebsübernehmer<br />

sind besonders<br />

förderungswürdig<br />

mit Bundes- und<br />

Landesförderungen<br />

Jungunternehmer unter Darstellung des 25%igen Eigenmittelanteiles sowie<br />

langjährige Bestandsunternehmen sind die klassischen Antragsteller.<br />

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FÖRDERUNGEN

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