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Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Hanau

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Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

der <strong>Sparkasse</strong><br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist eine Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts. Träger ist der <strong>Sparkasse</strong>nzweckverband<br />

<strong>Hanau</strong>. Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist Mitglied<br />

der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe Hessen-Thüringen,<br />

die durch ihr Verbundkonzept zu einem gemeinsamen<br />

Produktions- und Vertriebsverbund mit<br />

gemeinsamem Risikomanagement zusammengeschlossen<br />

ist.<br />

Für Verbindlichkeiten, die vor dem 19. Juli 2001<br />

eingegangen wurden, gilt die bisherige Gewährträgerhaftung<br />

unbeschränkt. Zwischen dem<br />

19. Juli 2001 und dem 18. Juli <strong>2005</strong> eingegangene<br />

Verbindlichkeiten fallen unter die Gewährträgerhaftung,<br />

wenn die Laufzeit nicht über den<br />

31. Dezember 2015 hinausgeht. Für die übrigen<br />

Verbindlichkeiten besteht keine Haftung des<br />

Trägers.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist als Mitglied im<br />

<strong>Sparkasse</strong>nstützungsfonds des <strong>Sparkasse</strong>nund<br />

Giroverbandes Hessen-Thüringen dem<br />

Sicherungssystem der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>norganisation<br />

angeschlossen. Dieses System stellt<br />

sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst<br />

geschützt, insbesondere deren Liquidität und<br />

Solvenz gewährleistet werden. Dem Sicherungssystem<br />

der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>norganisation<br />

sind die <strong>Sparkasse</strong>n, Landesbanken und Landesbausparkassen<br />

angeschlossen. Als institutssichernde<br />

Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs-<br />

und Anlegerentschädigungsgesetzes<br />

schützt dieses System den Bestand der<br />

angeschlossenen Institute. Jedem Kunden,<br />

insbesondere jedem Einleger, können daher<br />

seine fälligen Ansprüche, z.B. aus Spar-, Terminoder<br />

Sichteinlagen sowie verbriefte Forderungen,<br />

wie auch alle anderen Ansprüche in voller Höhe<br />

erfüllt werden.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist zudem dem beim<br />

<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverband Hessen-Thüringen<br />

gebildeten Reservefonds angeschlossen. Der<br />

Reservefonds sichert die Verbindlichkeiten der<br />

<strong>Sparkasse</strong> gegenüber Kunden einschließlich<br />

Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und<br />

sonstigen institutionellen Anlegern sowie die<br />

verbrieften Verbindlichkeiten. Ausgenommen<br />

hiervon sind Verbindlichkeiten, die bei den<br />

Instituten als Eigenmittelbestandteile i.S.v. § 10<br />

KWG dienen oder gedient haben.<br />

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