Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Hanau
Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Hanau
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Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
der <strong>Sparkasse</strong><br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist eine Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts. Träger ist der <strong>Sparkasse</strong>nzweckverband<br />
<strong>Hanau</strong>. Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist Mitglied<br />
der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe Hessen-Thüringen,<br />
die durch ihr Verbundkonzept zu einem gemeinsamen<br />
Produktions- und Vertriebsverbund mit<br />
gemeinsamem Risikomanagement zusammengeschlossen<br />
ist.<br />
Für Verbindlichkeiten, die vor dem 19. Juli 2001<br />
eingegangen wurden, gilt die bisherige Gewährträgerhaftung<br />
unbeschränkt. Zwischen dem<br />
19. Juli 2001 und dem 18. Juli <strong>2005</strong> eingegangene<br />
Verbindlichkeiten fallen unter die Gewährträgerhaftung,<br />
wenn die Laufzeit nicht über den<br />
31. Dezember 2015 hinausgeht. Für die übrigen<br />
Verbindlichkeiten besteht keine Haftung des<br />
Trägers.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist als Mitglied im<br />
<strong>Sparkasse</strong>nstützungsfonds des <strong>Sparkasse</strong>nund<br />
Giroverbandes Hessen-Thüringen dem<br />
Sicherungssystem der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>norganisation<br />
angeschlossen. Dieses System stellt<br />
sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst<br />
geschützt, insbesondere deren Liquidität und<br />
Solvenz gewährleistet werden. Dem Sicherungssystem<br />
der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>norganisation<br />
sind die <strong>Sparkasse</strong>n, Landesbanken und Landesbausparkassen<br />
angeschlossen. Als institutssichernde<br />
Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs-<br />
und Anlegerentschädigungsgesetzes<br />
schützt dieses System den Bestand der<br />
angeschlossenen Institute. Jedem Kunden,<br />
insbesondere jedem Einleger, können daher<br />
seine fälligen Ansprüche, z.B. aus Spar-, Terminoder<br />
Sichteinlagen sowie verbriefte Forderungen,<br />
wie auch alle anderen Ansprüche in voller Höhe<br />
erfüllt werden.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Hanau</strong> ist zudem dem beim<br />
<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverband Hessen-Thüringen<br />
gebildeten Reservefonds angeschlossen. Der<br />
Reservefonds sichert die Verbindlichkeiten der<br />
<strong>Sparkasse</strong> gegenüber Kunden einschließlich<br />
Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und<br />
sonstigen institutionellen Anlegern sowie die<br />
verbrieften Verbindlichkeiten. Ausgenommen<br />
hiervon sind Verbindlichkeiten, die bei den<br />
Instituten als Eigenmittelbestandteile i.S.v. § 10<br />
KWG dienen oder gedient haben.<br />
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