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P r o t o k o l l<br />

über die 14. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am 21.05.2012,<br />

Großer Saal, Bürgerhaus <strong>Butzbach</strong>, Gutenbergstraße 16, 35510 <strong>Butzbach</strong><br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Mitteilungen und Anfragen<br />

3. Beschlussfassung über die Benennung der Straßen im<br />

Baugebiet 'Wohnen am Limes' in der Kernstadt <strong>Butzbach</strong><br />

2012/0191<br />

4. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom<br />

11.11.2011;<br />

hier:<br />

1. Fortbestand aller derzeitigen Kindergärten und Kindertageseinrichtungen,<br />

insbesondere in den Ortsteilen<br />

2. Jährlicher Bericht an das <strong>Stadt</strong>parlament zur baulichen<br />

Substanz und Belegungsgrad der Einrichtungen<br />

5. Bestimmung des Zeitpunktes der Wahl des Bürgermeisters<br />

gemäß § 42 Abs. 3 HGO<br />

6. Abschluss eines Gewährvertrages mit der <strong>Butzbach</strong>er<br />

Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH zur Durchführung<br />

der <strong>Butzbach</strong>er Open Air Kino Veranstaltungen in den<br />

Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 sowie der<br />

Kleinkunstveranstaltungen 2013, 2014 und 2015<br />

7. Satzung über Sondernutzung von öffentlichen Straßen und<br />

Plätzen und über Sondernutzungsgebühren<br />

(Sondernutzungssatzung)<br />

8. Baulandentwicklung im Bereich "Keltenweg" im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Pohl Göns<br />

9. Bebauungsplanverfahren "Weidchensgarten" in <strong>Butzbach</strong><br />

hier:<br />

a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange eingegangenen Anregungen<br />

(Einzelbeschlüsse)<br />

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB<br />

2012/0146<br />

2012/0004<br />

2012/0019<br />

2012/0117<br />

2012/0158


10. Bebauungsplan Im Wiesengrund, im <strong>Stadt</strong>teil Hoch-Weisel<br />

a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen<br />

(Einzelbeschlüsse)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

11. Bebauungsplanverfahren „SO – Photovoltaik-Freiflächenanlage<br />

ehemaliger US-Schießstand“ und Änderung des<br />

RegFNP<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

12. Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem<br />

Gelände des ehemaligen US-Schießstandes<br />

hier: Beschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent)<br />

zwischen <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> und Mittelhessische<br />

Energiegenossenschaft eG<br />

2012/0189<br />

2012/0193<br />

2012/0197<br />

TOP 1<br />

Eröffnung und Begrüßung<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung,<br />

zu der form- und fristgerecht eingeladen wurde.<br />

Herr Dr. Görlach teilt mit, dass sich im Ältestenrat darauf verständigt wurde, den TOP 7 von<br />

der Tagesordnung abzusetzen, da bei einer Fraktion noch Klärungsbedarf besteht. Es<br />

werden hiergegen keine Einwände erhoben.<br />

TOP 2<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

Bürgermeister Merle teilt mit, dass ab Dienstag, dem 22.05.2012 die Freibadsaison eröffnet<br />

wird und lädt hierzu rechtherzlich ein.<br />

Die schriftliche Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 29.03.2012 bezgl. der weiteren Beratung von zwei<br />

Anträgen zum Themenkomplex Kindergärten wird schriftlich durch den<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher beantwortet.<br />

TOP 3<br />

Beschlussfassung über die Benennung der Straßen im Baugebiet 'Wohnen am<br />

Limes' in der Kernstadt <strong>Butzbach</strong>


<strong>Stadt</strong>verordneter Hübner, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Kultur,<br />

Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen und Sport erläutert als Berichterstatter<br />

zum TOP.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach teilt mit, dass nach weiteren Recherchen festgestellt<br />

wurde, dass die Straße „Am Limes“ schon existiert und sich im Ältestenrat darauf<br />

verständigt wurde, den Straßennamen „Am Limes“ durch „Am Römerwall“ zu ersetzen.<br />

Beschluss:<br />

In Ergänzung des <strong>Stadt</strong>verordnetenbeschlusses vom 23.02.2012 werden in Bezug zur<br />

römischen Geschichte folgenden Straßennamen gewählt:<br />

1. Am Römerwall<br />

2. Tacitus-Straße<br />

3. Vergil-Straße<br />

4. Ovid-Straße<br />

Der Lachenweg wird wie folgt aufgeteilt:<br />

- Unterer Lachenweg<br />

(beginnend von der Alten Wetzlarer Straße bis zur B 3)<br />

- Oberer Lachenweg<br />

(beginnend von der B 3 bis zum Aspenweg).<br />

Die westliche Straße im Bereich des amerikanischen Schulgebäudes erhält den Namen<br />

Oberer Prinzenweg.<br />

Die einzelnen Straßenbezeichnungen sind gemäß der beigefügten Lageskizze lokalisiert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

31 Ja-Stimmen<br />

TOP 4<br />

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.11.2011;<br />

hier:<br />

1. Fortbestand aller derzeitigen Kindergärten und Kindertageseinrichtungen,<br />

insbesondere in den Ortsteilen<br />

2. Jährlicher Bericht an das <strong>Stadt</strong>parlament zur baulichen Substanz und<br />

Belegungsgrad der Einrichtungen<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Hübner, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Kultur,<br />

Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen und Sport erläutert als Berichterstatter<br />

zum TOP.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete Gerhard-Franke erläutert und begründet den Antrag.


An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Mentz, <strong>Stadt</strong>verordneter Löhr,<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete Reineck sowie <strong>Stadt</strong>verordneter Euler.<br />

Abstimmungsergebnis zu 1:<br />

5 Ja-Stimmen<br />

24 Nein-Stimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

Abstimmungsergebnis zu 2:<br />

10 Ja-Stimmen<br />

21 Nein-Stimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

Somit ist der Antrag abgelehnt.<br />

TOP 5<br />

Bestimmung des Zeitpunktes der Wahl des Bürgermeisters gemäß § 42 Abs. 3 HGO<br />

Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, erläutert<br />

als Berichterstatter zum Tagesordnungspunkt.<br />

An der Aussprache beteiligt sich Frau <strong>Stadt</strong>verordnete Schneider.<br />

Beschluss:<br />

Der Tag der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> wird auf<br />

Sonntag, den 30.09.2012 festgelegt.<br />

Als eventuell erforderlicher Termin für eine Stichwahl wird Sonntag, der 14.10.2012<br />

festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

26 Ja-Stimmen<br />

5 Enthaltungen<br />

TOP 6<br />

Abschluss eines Gewährvertrages mit der <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater<br />

Betriebsgesellschaft mbH zur Durchführung der <strong>Butzbach</strong>er Open Air Kino<br />

Veranstaltungen in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 sowie der<br />

Kleinkunstveranstaltungen 2013, 2014 und 2015<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Hübner, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Kultur,<br />

Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen und Sport, erläutert als Berichterstatter<br />

zum TOP.


An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Gerum, <strong>Stadt</strong>verordnete Gerhard-<br />

Franke, <strong>Stadt</strong>verordneter Löhr, <strong>Stadt</strong>verordneter Schröter M., <strong>Stadt</strong>verordneter Euler und<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Schott.<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Kartmann beantragt Sitzungsunterbrechung sowie die Einberufung des<br />

Ältestenrates.<br />

-PAUSE-<br />

Beschluss:<br />

Dem vorliegenden Entwurf eines Gewährvertrages zwischen dem Magistrat der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> und der <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH für die Jahre 2012 bis<br />

2016 wird zugestimmt.<br />

Es wird zugestimmt, dass die <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH ab dem<br />

Jahr 2013 in den Monaten Januar bis Mai jeweils eine Kleinkunstveranstaltung organisiert<br />

und durchführt und damit dieses kulturelle Angebot, das seither durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

organisiert und durchgeführt wurde, privatisiert wird.<br />

ENTWURF<br />

GEWÄHRVERTRAG<br />

zwischen<br />

der <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH,<br />

vertreten durch Herrn Ralf Bartel,<br />

Rossbrunnenstrasse 3, 35510 <strong>Butzbach</strong><br />

dem Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>,<br />

vertreten durch Herr Bürgermeister Merle und Herrn Ersten <strong>Stadt</strong>rat Schütz.<br />

und<br />

§1<br />

Die <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH führt in den Jahren 2012, 2013,<br />

2014, 2015 und 2016 wie in den Vorjahren das <strong>Butzbach</strong>er Open Air-Kino im Innenhof des<br />

Landgrafenschlosses <strong>Butzbach</strong> durch. Das beinhaltet die Durchführung von 16 aufeinander<br />

folgenden Freilicht-Kino Veranstaltungen in den hessischen Sommerferien.<br />

Die Veranstaltung findet im gleichen Umfang und in der gleichen oder verbesserten Qualität<br />

wie in den Vorjahren statt, d.h. es wird eine Sitzplatzkapazität von bis zu 2.500 Sitzplätzen<br />

pro Tag geschaffen, jeden Tag wird ein anderer aktueller Film gezeigt.<br />

Der Innenhof des Landgrafenschlosses wird hierzu unentgeltlich von der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

zur Verfügung gestellt. Zur Verminderung eines eventuellen Defizits wird der


Schlossinnenhof für das auf die Veranstaltung folgende Wochenende nicht anderweitig<br />

vermietet, damit, je nach Situation, die Möglichkeit besteht, kurzfristig Ausweichtermine<br />

anzuhängen.<br />

Ergänzend hierzu plant, organisiert und führt die <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater<br />

Betriebsgesellschaft mbH in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils in den Monaten<br />

Januar bis Mai insgesamt 5 Kleinkunstveranstaltungen durch.<br />

Es besteht Übereinstimmung, dass die Kleinkunstveranstaltungen sowohl im <strong>Butzbach</strong>er<br />

Filmtheater als auch in der AltenTurnhalle durchgeführt werden. Die <strong>Butzbach</strong>er<br />

Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH erhält für die Durchführung der Kleinkunstreihe<br />

keinen Zuschuss seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>.<br />

§ 2<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> tritt gegenüber dem <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH<br />

für die Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben ein.<br />

Der Gewährbetrag beschränkt sich auf jeweils 10.000 Euro fester Zuschuss jährlich für die<br />

Durchführung des Open Air-Kinos.<br />

Über einen variablen Zuschuss von maximal 10.000 Euro, der um den vollen Betrag der<br />

aus den Veranstaltungen erzielten Überschüssen in den Haushaltsjahren 2012, 2013,<br />

2014, 2015 und 2016 und den Überschüssen aus der Kleinkunstreihe vermindert wird, ist<br />

zu gegebener Zeit gesondert zu verhandeln. Die festen Beträge sind zahlbar in jährlichen<br />

Abschlagzahlungen, insgesamt 50.000 Euro fester Zuschuss in fünf Haushaltsjahren.<br />

Soweit die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> jährlich in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 Sachund<br />

Personalkosten der Mitarbeiter des Baubetriebshofes erbringt, werden diese der<br />

<strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH berechnet.<br />

Ein evtl. erforderlicher Brandsicherheitsdienst geht zu Lasten der <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater<br />

Betriebsgesellschaft mbH.<br />

§ 3<br />

Die <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH führt über die Einnahmen und<br />

Ausgaben, auch über die von ihr eingegangenen Verbindlichkeiten, Buch. Ihre Buchführung<br />

legt sie der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> vor. Die Art und der Umfang der Aufzeichnung entsprechen der<br />

für die letzten vier Veranstaltungsjahre vorgelegten Form. Die Übereinstimmung der<br />

doppelten Buchführung mit der steuerlichen Buchführung kann auf Verlangen vom<br />

Steuerberater der <strong>Butzbach</strong>er Filmtheater Betriebsgesellschaft mbH bestätigt werden. Die<br />

Bezuschussung zur variablen Deckung erfolgt erst nach der Vorlage der Abrechnung und<br />

bedarf der Beschlussfassung durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung.<br />

Der feste Zuschuss wird zum 31.5. des jeweiligen Jahres fällig.<br />

Dieser Gewährvertrag wird mit Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 21.05.2012 rechtskräftig.<br />

§4


<strong>Butzbach</strong>, den …………..<br />

Der Magistrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

<strong>Butzbach</strong>er Filmtheater<br />

Betriebsgesellschaft mbH<br />

Merle Schütz Bartel<br />

Bürgermeister Erster <strong>Stadt</strong>rat Geschäftsführer<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

30 Ja-Stimmen<br />

TOP 7<br />

Satzung über Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen und über<br />

Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung)<br />

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.<br />

TOP 8<br />

Baulandentwicklung im Bereich "Keltenweg" im <strong>Stadt</strong>teil Pohl Göns<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, erläutert als<br />

Berichterstatter zum TOP.<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Gerum, <strong>Stadt</strong>verordneter Dern,<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Grünthaler, <strong>Stadt</strong>verordneter Otto und <strong>Stadt</strong>verordneter Schott.<br />

Beschluss:<br />

1. Eine verbindliche Bauleitplanung zur Ausweisung des Neubaugebietes im Keltenweg<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Pohl Göns wird nur dann eingeleitet, wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

Eigentümerin der gesamten davon betroffenen Flächen ist. Der Geländeerwerb<br />

durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> erfolgt unter der Bedingung, dass die Kaufverträge nur<br />

dann wirksam werden, wenn die gesamte zur Beplanung anstehende Fläche in<br />

städtisches Eigentum übergeht.<br />

2. Für den Ankauf des in das Planungsgebiet fallende Gelände wird durch die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> als Kaufpreis 25,-- €/m² an die Grundstückseigentümer bezahlt. Die


Bezahlung des Kaufpreises erfolgt nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Die<br />

Fälligkeit des Kaufpreises ist vier Wochen nach Rechtskraft des Bebauungsplanes.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

26 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen<br />

TOP 9<br />

Bebauungsplanverfahren "Weidchensgarten" in <strong>Butzbach</strong><br />

hier: a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen<br />

Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach erläutert als Berichterstatter zum TOP.<br />

Beschluss:<br />

a) Einzelbeschlüsse<br />

1. Hessen Mobil Gelnhausen (09.03.2012)<br />

1.1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit die in der Abwägung nicht überwunden<br />

werden können, werden nicht gegeben.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

1.2 Baumaßnahmen seien im Bereich des Geltungsbereiches derzeit nicht beabsichtigt.<br />

Stellungnahme und Schluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

1.3 Es seien Aussagen zur Fuß- und Radwegerschließung vorzunehmen und diese in der<br />

Begründung zum Bebauungsplan zu ergänzen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen, die Begründung zum Bebauungsplan entsprechend<br />

ergänzt.<br />

2. Landesamt für Denkmalpflege, Archäologie und Paläontologie (16.02.2012)<br />

2.1 Das Landesamt für Denkmalpflege führt aus, dass in unmittelbarer Nähe zum<br />

Plangebiet vorgeschichtliche Siedlungsreste bekannt seien. In Absprache mit der


Kreisarchäologie des Wetteraukreises fordere das Landesamt für Denkmalpflege jedoch<br />

keine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung auf dem Gelände, sondern versuche<br />

eine möglichst kostengünstige und schnelle Lösung zu ermöglichen. Es wird darum<br />

gebeten, in den Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

a. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für<br />

Denkmalpflege Hessen, Archäologischer Denkmalpflege, oder der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§20 HDSchG) in diesen Fällen kann für<br />

die weitere Fortführung des Vorhabens eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach §<br />

16 HDSchG erforderlich werden.<br />

b. Unsere Behörde ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Erschließungsarbeiten<br />

bzw. Baubeginn erster Bodeneingriffe zu benachrichtigen, da im Bebauungsplanbereich mit<br />

dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen ist und eine kostenfreie Baubeobachtung<br />

seitens der Kreisarchäologie des Wetteraukreises stattfinden wird.<br />

c. Sollten bedeutende Reste der vorgeschichtlichen Siedlung auftreten gilt, dass durch die<br />

weitere Bebauung Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 HDSchG zerstört werden. Daher<br />

muss im Vorfeld weiterer Bodeneingriffe eine Grabungsmaßnahme vorgeschaltet werden,<br />

um das Kulturgut zu dokumentieren und zu sichern (§ 18 HDSchG). Diese Kosten sind vom<br />

Plantreiber / Verursacher zu zahlen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird entsprochen. Die Hinweise werden in die Plankarte aufgenommen.<br />

3. Regierungspräsidium Darmstadt (06.03.2012)<br />

3.1. Aus regionalplanerischer Sicht werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3.2. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass keine Schutzgebiete betroffen<br />

sind.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3.3. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Altlasten/<br />

Grundwasserschadensfälle vermerkt, dass auch ihr aus dem Plangebiet keine schädlichen<br />

Bodenveränderungen, Verdachtsfälle und Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen<br />

bekannt seinen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.


3.4. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Immissionsschutz weist darauf hin,<br />

dass sich nördlich des Planbereiches wohngenutzte Gebäude befinden und das sich je<br />

nach Nutzungsart der angedachten Halle ein Konfliktpotenzial ergeben könne. Es seien<br />

spätestens im Baugenehmigungsverfahren Angaben zu lärmrelevanten Vorgängen auf dem<br />

Betriebsgelände notwendig. Weiterhin sei darauf zu achten, dass sich aufgrund der<br />

Abstandsverhältnisse zwischen den Wohngebäuden und der geplanten Gewerbenutzung<br />

möglicherweise Einschränkungen für die Nutzung der Halle ergeben, um die Einhaltung der<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den angrenzenden Wohngebäuden sicherzustellen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Das Nebeneinander von Allgemeinem Wohngebiet und Mischgebiet entspricht dem<br />

Trennungsgrundsatz des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz und ist insoweit nicht zu<br />

beanstanden. Daher kann hier auf die Ebene der Baugenehmigungsverfahren verwiesen<br />

werden. Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass der Elektrobetrieb, der die Halle bauen<br />

möchte, seit vielen Jahren in <strong>Butzbach</strong> ansässig ist und nach derzeitigen<br />

Planungsprojektierungen auch am Planstandort keine abwägungsbeachtlichen<br />

Immissionen erzeugen wird.<br />

3.5 Der Kampfmittelräumdienst sei nicht beteiligt worden. Eine Beteiligung des<br />

Kampfmittelräumdienstes im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolge ausnahmsweise nur<br />

dann, wenn von gemeindlicher Seite im Rahmen der Bauleitplanverfahren konkrete<br />

Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln gegeben würden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> liegen keine Hinweise auf mögliche Kampfmittelvorkommen vor.<br />

4. Wetteraukreis, Kreisausschuss Strukturförderung und Umwelt (08.03.2012)<br />

4.1 Die Archäologische Denkmalpflege weist auf die vorgeschichtlichen Siedlungsreste hin<br />

und bittet darum, entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anmerkung wird entsprochen.<br />

4.2 Die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde und der Fachdienst<br />

Landwirtschaft tragen keine Anregungen vor.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

4.3 Die Untere Bauaufsicht macht folgende Anregungen und Bedenken geltend:


4.3.1 Es solle eine Halle in dem festgesetzten Mischgebiet errichtet werden. Dies<br />

entspräche nicht der allg. Zweckbestimmung eines Mischgebietes. Sollte nur eine Halle<br />

errichtet werden und eine sinnvolle Bebauung einer Restfläche mit wohngenutzten<br />

Gebäuden nicht möglich sein, müsste eine Baugenehmigung versagt werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Da ein Mischgebiet gleichermaßen dem Wohnen wie auch der Unterbringung von nicht<br />

wesentlich störenden Gewerbebetrieben dient, wurde bereits vor der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes ausführlich der Frage nachgegangen, wie der räumliche Geltungsbereich<br />

zu gestalten ist. Der Regionale Flächennutzungsplan stellt die gesamten Flächen zwischen<br />

„In der Alböhn“ im Norden und der „Weiseler Straße“ im Süden sowie der Ostumgehung als<br />

geplante Mischbaufläche bzw. geplante Wohnbaufläche dar. Hier bedarf es eines<br />

Gesamtkonzeptes, im Rahmen dessen nicht nur die Art der baulichen Nutzung, sondern<br />

auch das Erschließungskonzept und die sonstigen abwägungsbeachtlichen Belange<br />

einfließen müssen. Da der Handwerksbetrieb, welcher sich im Plangebiet ansiedeln<br />

möchte, aber aktuell Fläche benötigt, wird der Bebauungsplan für diesen kleinen<br />

Teilausschnitt vorgezogen. Aufgrund vorhandener Infrastruktur (Verkehrsfläche, Ver- und<br />

Entsorgung) wird die zukünftige Gesamtentwicklung nicht beeinträchtigt.<br />

Hierbei wurde auch der Frage nachgegangen, ob ein eingeschränktes Gewerbegebiet oder<br />

auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan als Alternative zu dem Mischgebiet infrage<br />

kommen. Ein eingeschränktes Gewerbegebiet kann nur bedingt aus dem RegFNP<br />

entwickelt werden und würde zudem Zwangspunkte für die zukünftige Entwicklung in den<br />

gesamten Bereich setzen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wäre bezüglich des<br />

geplanten Hallenbaus durchaus denkbar, er scheitert aber daran, dass für die<br />

perspektivisch angedachte Errichtung eines Wohnhauses derzeit noch keine konkreten<br />

Planungen vorliegen. So wurde als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet gewählt.<br />

Da der Handwerksbetrieb die Fläche von der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> erwerben möchte, besteht<br />

über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus die Möglichkeit der Einflussnahme.<br />

Der Betrieb wird darauf hingewiesen, den Bauantrag für die Halle so zu fertigen, dass<br />

ausreichend Raum für das perspektivisch geplante Wohnhaus verbleibt, wodurch den<br />

Ausführungen des Fachdienstes Bauordnung Rechnung getragen wird.<br />

4.3.2 Städtebaulich sei die Abgrenzung des Plangebietes nicht nachvollziehbar. Um die<br />

Entwicklung sinnvoll steuern zu können, sei die Einbeziehung der Anwesen Weiseler<br />

Straße 106-114 notwendig, so sei dann auch die Festsetzung eines Mischgebietes zu<br />

rechtfertigen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Einbeziehung des aus einem ehemaligen Kfz Betrieb hervorgegangenen<br />

Wohnmobilhandels und der zu dem Ensemble gehörenden Wohnbebauung in den<br />

räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ebenfalls im Vorfeld seiner<br />

Bearbeitung erörtert worden. Da die Bebauung baugenehmigt, also bestandsgeschützt ist,<br />

ist eine Bebauungsplanung derzeit im ersten Schritt nicht notwendig. Diese Flächen<br />

erhalten erst eine erhöhte Bedeutung für die künftige Entwicklung in dem gesamten Bereich


Weiseler Straße/Weidchensgarten. Dieses Entwicklungspotential steht aber wiederum im<br />

Kontext mit dem bereits oben angesprochenen Gesamtkonzept. So ist zum Beispiel eine<br />

Verlängerung der Wilhelm-Leuschner-Straße in Richtung Ostumgehung über die Straße Im<br />

Weidchensgarten hinaus als eine zentrale Straße zur inneren Erschließung eines<br />

möglichen Neubaugebietes denkbar. Schon dies eine Beispiel verdeutlicht die<br />

Notwendigkeit der Gesamtbetrachtung und legitimiert im Umkehrschluss das Vorziehen des<br />

räumlichen begrenzten Bebauungsplanes „Weidchensgarten“.<br />

4.3.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB sei nicht möglich, da es<br />

sich um eine Außenbereichsfläche handele.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Das Verfahren nach § 13 Art des Baugesetzbuches kann angewandt werden für die<br />

Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der<br />

Innenentwicklung. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, die Anwendung des<br />

beschleunigten Verfahrens nur für Flächen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile, also im Innenbereich liegen, zu begrenzen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> geht insofern davon aus, dass auch kleinräumige Arrondierungen wie<br />

vorliegend als Maßnahmen der Innenentwicklung charakterisiert werden dürfen, wodurch<br />

die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gerechtfertigt ist.<br />

4.3.4 Da schon feststünde, dass eine Halle für einen Elektrobetrieb errichtet werden soll,<br />

handele es sich nicht um eine Angebotsplanung sondern allenfalls um einen<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Thematik „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ wurde bereits im Zusammenhang mit<br />

7.3.1 erörtert. Hierauf sei verwiesen.<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

(1) Die in Ziffer a formulierten Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB eingegangenen Anregungen werden als<br />

Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />

(2) Der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellte Bebauungsplan wird<br />

gemäß § 10 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung<br />

beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.<br />

(3) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Nieder-Weisel, Flur 9,<br />

Nr. 45/3 und 41 (tlw.).<br />

(4) Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB in Kraft gesetzt.


Abstimmungsergebnis zu a:<br />

31 Ja-Stimmen<br />

Abstimmungsergebnis zu b:<br />

31 Ja-Stimmen<br />

TOP 10<br />

Bebauungsplan Im Wiesengrund, im <strong>Stadt</strong>teil Hoch-Weisel<br />

a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen<br />

Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach erläutert als Berichterstatter zum TOP.<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Gerhard-Franke und <strong>Stadt</strong>verordnete<br />

Reineck.<br />

a) Einzelbeschlüsse<br />

1. Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen<br />

1.1 Die Abwägungsergebnisse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> werden<br />

akzeptiert, seien jedoch bezogen auf die Festsetzungen des Planes und die darin<br />

abzuarbeitenden Kriterien für die Verkehrserschließungsthematik unzureichend abgearbeitet.<br />

Die gem. den Abwägungsergebnissen getroffenen Aussagen fänden sich nicht in der<br />

Begründung wieder. In jedem Bebauungsplan hätten grundlegende Angaben zu den infolge<br />

der Gebietsausweisung entstehenden Verkehren zu erfolgen. Es solle eine<br />

Kurzbetrachtung der Verkehrsverteilung anhand des vormals bestehenden Kindergartens<br />

einschließlich einer Einschätzung für die jetzt geplante Änderung erfolgen.<br />

Weiterhin sei es sinnvoll, eine Betrachtung der Gebietserschließung für die Eltern, Großeltern<br />

und Beschäftigten, die (vielleicht auch nur zeitweise) über keinen Pkw verfügen die<br />

Erreichbarkeit des neuen Kindergartens im ÖPNV, per Fahrrad oder zu Fuß vorzunehmen.<br />

(Geeignete Gehwege im Umfeld des Kindergartens – u.a. auch wichtig wenn die einzelnen<br />

Gruppen außerhalb des Kindergartens Spaziergänge oder kleine Ausflüge unternehmen<br />

möchten, Aufnahme von Radverkehr auf vorhandenen Verkehrsflächen, Vorhandensein eines<br />

ÖPNV-Haltepunktes in zumutbarer Entfernung etc.)<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Unter dem Punkt Nr. 4 Verkehrliche Erschließung und Anbindung werden in der<br />

Begründung die angesprochenen Themen wie folgt ergänzt:


Die verkehrliche Erschließung erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz. Über<br />

die die Fläche erschließende Wiesenstraße erfolgt eine Anbindung an die K 15 und die L<br />

3056 (Fauerbacher Straße) mit Anschluss an den überörtlichen Verkehr (B 275 / B 3 / A 5).<br />

Da es sich im Wesentlichen um den Ersatz eines hier seit vielen Jahren vorhandenen<br />

Kindergartens handelt, dessen Erschließung auch bisher über das vorhandene Straßennetz<br />

unproblematisch abgewickelt werden konnte, ist die Notwendigkeit einer Verkehrsuntersuchung<br />

mit Entwicklung von Szenarien für die Führung der Ziel- und Quellverkehre nebst<br />

Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Knotenpunkte der betroffenen Straßen nicht gegeben.<br />

Auch wenn der Kindergarten um zwei Gruppenräume erweitert wird, wird dies zu keinen<br />

erheblichen Mehrverkehren führen.<br />

Trotz der Nähe zu der K 15 und der L 3056 konnten am Standort bisher keine besonderen<br />

Immissionsbelastungen festgestellt werden.<br />

Aufgrund des dörflichen Charakters des <strong>Stadt</strong>teils Hoch-Weisel mit gemäßigten<br />

Verkehrsströmen und der Lage des Kindergartens, der Grundschule, des Sportplatzes und<br />

der Hausberghalle im Randbereich der Ortslage kann sowohl von einer guten fußläufigen<br />

Verbindung als auch einer guten Erreichbarkeit mit dem Fahrrad ausgegangen werden.<br />

Die ÖPNV-Anbindung des Gebietes ist über den Bushaltepunkt „Grundschule“ der Linie<br />

FB-402 gesichert.<br />

2. EVB<br />

2.1. Wasserversorgung<br />

Da das zu errichtende Gebäude nicht an dem alten Standort zu errichten sei, werde eine<br />

Änderung der Versorgungsleitung notwendig. Die Kosten dafür seien vom Eigentümer zu tragen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen,<br />

2.2. Abwasserentsorgung<br />

Es bestünden seitens des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> GmbH keine<br />

grundsätzlichen Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass das neue Baugrundstück<br />

Abwasserbeitragspflichtig wird.<br />

Das Areal sei über einen DN 150 Kanal angeschlossen. Die Kosten für eine evtl.<br />

Querschnittsvergrößerung des Kanals seien vom Eigentümer zu tragen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />

2.3. Aufgrund der Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzte wird die Anordnung von Zisternen<br />

gefordert. Die Befestigung von Verkehrsflächen, insbesondere des Parkplatzbereiches sollen in<br />

wasserdurchlässiger Form erfolgen, entsprechende textliche Festsetzungen seien im<br />

Bebauungsplan zu berücksichtigen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


Bereits zum Vorentwurf wurde auf den § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz und den § 55<br />

Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Verwertung von Niederschlagswasser hingewiesen. Es<br />

wird aber als Anregung zur Berücksichtigung bei der Bauantragstellung aufgenommen,<br />

dass Zisternen mit einer Auslegung von 25 l / m² angeschlossener Fläche angeordnet<br />

werden.<br />

Die Einhaltung der Gesetze wird auf Baugenehmigungsebene geprüft, sodass auf<br />

Bauleitplanebene kein Handlungsbedarf besteht.<br />

Zum Entwurf des Bebauungsplanes wurde die wasserdurchlässige Befestigung der<br />

Flächen festgesetzt, insofern kann der Anregung entsprochen werden.<br />

3. Regierungspräsidium Darmstadt<br />

3.1. Aus regionalplanerischer Sicht werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3.2. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass keine Schutzgebiete betroffen<br />

sind. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3.3 Die Ausführungen in der Stellungnahme vom 02.01.2012 behielten ihre Gültigkeit. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass gem. § 23 Abs. 2 HWG in Gewässerrandstreifen keine<br />

neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürften.<br />

Es sei aus den Planunterlagen nicht eindeutig zu ersehen, ob es sich um die Ausweisung<br />

eines neuen Baugebietes im Außenbereich oder innerhalb der bebauten Ortslage handele.<br />

Sollte es sich bei einer Überprüfung herausstellen, dass das Planungsgebiet außerhalb der<br />

bebauten Ortslage liegt, kann die zuständige Behörde die ausnahmsweise Zulassung für<br />

den Bauleitplan erteilen, wenn die im „ § 78 Abs. 2 WHG aufgeführten neun Bedingungen<br />

kumulativ erfüllt werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Bei der im Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzungen handelt es sich um Flächen für den<br />

Gemeinbedarf und nicht um Baugebiete i.S. der BauNVO.<br />

Ein bestehender Kindergartenstandort wird aufgrund der Restriktionen durch den Bereich<br />

des Weltkulturerbes Limes lediglich um wenige Meter verlagert. Durch die integrierte Lage<br />

zwischen der östlichen Wohnbebauung, den südlich anschließenden Nutzungen wie<br />

Hausberghalle und Schule sowie des westlich angrenzenden Sportplatzes ist vorliegend<br />

nicht von einer Planung im Außenbereich auszugehen.<br />

3.4 Der Kampfmittelräumdienst sei nicht beteiligt worden. Eine Beteiligung des<br />

Kampfmittelräumdienstes im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolge ausnahmsweise nur


dann, wenn von gemeindlicher Seite im Rahmen der Bauleitplanverfahren konkrete<br />

Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Kampfmitteln gegeben würden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde an dem Verfahren beteiligt. In<br />

seiner Stellungnahme vom 05.04.2012 teilt er mit, dass nicht mit dem Auffinden von<br />

Bombenblindgängern zu rechnen sei.<br />

4. Kreisausschuss des Wetteraukreises<br />

4.1 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Den Anregungen aus der Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB seien weitestgehend berücksichtigt worden, womit den Belangen von Natur- und<br />

Artenschutz in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden würde.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abbuchung der 91.390 Ökopunkte vom Ökokonto der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> bei Inkrafttreten des Bebauungsplanes bei der Unteren<br />

Naturschutzbehörde des Wetteraukreises zu beantragen sei.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

4.2 Landwirtschaft<br />

Es wird angeregt, dass der bisherige Bewirtschafter das Grünland bis zur Bebauung<br />

weiterhin nutzt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

4.3 Bauordnung<br />

Es bestünden keine grundsätzlichen Bedenken, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass<br />

auf einer Fläche für Stellplätze keine für Baumaßnahmen notwendigen Stellplätze<br />

untergebracht werden könnten. Die Fläche für Stellplätze sei daher nachvollziehbar zu<br />

differenzieren in Fläche für öffentliche- und in Fläche für private Stellplätze.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Bebauungsplan bereitet eine Zusammenführung des Stellplatzflächenbedarfes an<br />

einem Ort vor um die Inanspruchnahme von Freiflächen durch Stellplätze zu beschränken.<br />

Um die Prüfbarkeit der Anzahl der notwendigen Stellplätze zu gewährleisten sind bzw.<br />

werden die Stellplätze, differenziert nach den unterschiedlichen Einrichtungen, per Baulast<br />

gesichert.


4.4 Die Fachstelle für den Brandschutz weist auf die Notwendigkeit einer ausreichenden<br />

Löschwasserversorgung usw. hin.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />

und im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend berücksichtigt.<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

1) Die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen<br />

(Einzelbeschlüsse) werden als Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />

(2) Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5<br />

HGO und § 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.<br />

(3) Der Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt<br />

Abstimmungsergebnis zu a):<br />

26 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen<br />

Abstimmungsergebnis zu b)<br />

26 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen<br />

TOP 11<br />

Bebauungsplanverfahren „SO – Photovoltaik-Freiflächenanlage ehemaliger US-<br />

Schießstand“ und Änderung des RegFNP<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach teilt mit, dass sich im Ältestenrat darauf verständigt<br />

wurde, die TOP 11 und12 gemeinsam zu beraten.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach übergibt die Sitzungsleitung an Herrn<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten Dern.<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Schepp, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, erläutert als<br />

Berichterstatter zum TOP.<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Burk, <strong>Stadt</strong>verordnete Schneider,<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach, <strong>Stadt</strong>verordneter Kartmann und <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Löhr.


Beschluss:<br />

Für den Bereich des ehemaligen US-Schießstandes wird die Änderung des RegFNP<br />

vorgeschlagen und beschlossen. Die Fläche soll als Sonderbaufläche für Anlagen zur<br />

Nutzung erneuerbarer Energien aus Sonnenenergie ausgewiesen und dargestellt werden.<br />

Gleichzeitig wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Dieser erhält die<br />

Bezeichnung „SO – Photovoltaik-Freiflächenanlage ehemaliger US-Schießstand“.<br />

Das Gelände im <strong>Butzbach</strong>er <strong>Stadt</strong>wald wurde bis 2008 als Schießstand von der US-Armee<br />

genutzt. Im Zuge der globalen strategischen militärischen Neustrukturierung wurde der<br />

Standort aufgegeben. Das Gelände wurde an die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> als Eigentümerin<br />

zurückgegeben. Es handelt sich im allgemeinen planungsrechtlichen Sinne um eine<br />

militärische Konversionsfläche<br />

Im Geltungsbereich des Planungsgebietes soll auf dem Gelände eine Photovoltaik-<br />

Freiflächenanlage geplant werden.<br />

Die Entwicklung dieser Fläche zur Nutzung erneuerbarer Energie durch eine<br />

Photovoltaikanalage steht im Zusammenhang mit den landesplanerischen Zielsetzungen.<br />

Danach ist die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energienutzungen zu<br />

beachten.<br />

Für die Genehmigungsfähigkeit ist das Baurecht durch die vorbereitende und verbindliche<br />

Bauleitplanung auf der Ebene des RegFNP und der Bebauungsplanung zu schaffen.<br />

Die Möglichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird geprüft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

24 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

TOP 12<br />

Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Gelände des ehemaligen<br />

US-Schießstandes<br />

hier: Beschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> und Mittelhessische Energiegenossenschaft eG<br />

Beschluss:<br />

Zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> und der Mittelhessischen Energiegenossenschaft eG wird die<br />

in der Anlage beigefügte Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

24 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen<br />

2 Enthaltungen<br />

Stellvertretender <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dern schließt die Sitzung.<br />

gez. Dr. Matthias Görlach, <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

gez. Bernhard Dern, Stellv. <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher

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