herunterladen! - Stadt Butzbach
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Weiseler Straße/Weidchensgarten. Dieses Entwicklungspotential steht aber wiederum im<br />
Kontext mit dem bereits oben angesprochenen Gesamtkonzept. So ist zum Beispiel eine<br />
Verlängerung der Wilhelm-Leuschner-Straße in Richtung Ostumgehung über die Straße Im<br />
Weidchensgarten hinaus als eine zentrale Straße zur inneren Erschließung eines<br />
möglichen Neubaugebietes denkbar. Schon dies eine Beispiel verdeutlicht die<br />
Notwendigkeit der Gesamtbetrachtung und legitimiert im Umkehrschluss das Vorziehen des<br />
räumlichen begrenzten Bebauungsplanes „Weidchensgarten“.<br />
4.3.3 Die Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 13a BauGB sei nicht möglich, da es<br />
sich um eine Außenbereichsfläche handele.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Das Verfahren nach § 13 Art des Baugesetzbuches kann angewandt werden für die<br />
Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der<br />
Innenentwicklung. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, die Anwendung des<br />
beschleunigten Verfahrens nur für Flächen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile, also im Innenbereich liegen, zu begrenzen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> geht insofern davon aus, dass auch kleinräumige Arrondierungen wie<br />
vorliegend als Maßnahmen der Innenentwicklung charakterisiert werden dürfen, wodurch<br />
die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gerechtfertigt ist.<br />
4.3.4 Da schon feststünde, dass eine Halle für einen Elektrobetrieb errichtet werden soll,<br />
handele es sich nicht um eine Angebotsplanung sondern allenfalls um einen<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Thematik „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ wurde bereits im Zusammenhang mit<br />
7.3.1 erörtert. Hierauf sei verwiesen.<br />
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />
(1) Die in Ziffer a formulierten Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB eingegangenen Anregungen werden als<br />
Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />
(2) Der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellte Bebauungsplan wird<br />
gemäß § 10 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung<br />
beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.<br />
(3) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Nieder-Weisel, Flur 9,<br />
Nr. 45/3 und 41 (tlw.).<br />
(4) Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB in Kraft gesetzt.