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Kreisarchäologie des Wetteraukreises fordere das Landesamt für Denkmalpflege jedoch<br />

keine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung auf dem Gelände, sondern versuche<br />

eine möglichst kostengünstige und schnelle Lösung zu ermöglichen. Es wird darum<br />

gebeten, in den Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

a. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für<br />

Denkmalpflege Hessen, Archäologischer Denkmalpflege, oder der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§20 HDSchG) in diesen Fällen kann für<br />

die weitere Fortführung des Vorhabens eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach §<br />

16 HDSchG erforderlich werden.<br />

b. Unsere Behörde ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Erschließungsarbeiten<br />

bzw. Baubeginn erster Bodeneingriffe zu benachrichtigen, da im Bebauungsplanbereich mit<br />

dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen ist und eine kostenfreie Baubeobachtung<br />

seitens der Kreisarchäologie des Wetteraukreises stattfinden wird.<br />

c. Sollten bedeutende Reste der vorgeschichtlichen Siedlung auftreten gilt, dass durch die<br />

weitere Bebauung Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 HDSchG zerstört werden. Daher<br />

muss im Vorfeld weiterer Bodeneingriffe eine Grabungsmaßnahme vorgeschaltet werden,<br />

um das Kulturgut zu dokumentieren und zu sichern (§ 18 HDSchG). Diese Kosten sind vom<br />

Plantreiber / Verursacher zu zahlen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Anmerkungen wird entsprochen. Die Hinweise werden in die Plankarte aufgenommen.<br />

3. Regierungspräsidium Darmstadt (06.03.2012)<br />

3.1. Aus regionalplanerischer Sicht werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3.2. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass keine Schutzgebiete betroffen<br />

sind.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3.3. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Altlasten/<br />

Grundwasserschadensfälle vermerkt, dass auch ihr aus dem Plangebiet keine schädlichen<br />

Bodenveränderungen, Verdachtsfälle und Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen<br />

bekannt seinen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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