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Kreisarchäologie des Wetteraukreises fordere das Landesamt für Denkmalpflege jedoch<br />
keine komplette Voruntersuchung und Ausgrabung auf dem Gelände, sondern versuche<br />
eine möglichst kostengünstige und schnelle Lösung zu ermöglichen. Es wird darum<br />
gebeten, in den Bebauungsplan aufzunehmen:<br />
a. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für<br />
Denkmalpflege Hessen, Archäologischer Denkmalpflege, oder der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§20 HDSchG) in diesen Fällen kann für<br />
die weitere Fortführung des Vorhabens eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach §<br />
16 HDSchG erforderlich werden.<br />
b. Unsere Behörde ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Erschließungsarbeiten<br />
bzw. Baubeginn erster Bodeneingriffe zu benachrichtigen, da im Bebauungsplanbereich mit<br />
dem Auftreten von Bodendenkmälern zu rechnen ist und eine kostenfreie Baubeobachtung<br />
seitens der Kreisarchäologie des Wetteraukreises stattfinden wird.<br />
c. Sollten bedeutende Reste der vorgeschichtlichen Siedlung auftreten gilt, dass durch die<br />
weitere Bebauung Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 HDSchG zerstört werden. Daher<br />
muss im Vorfeld weiterer Bodeneingriffe eine Grabungsmaßnahme vorgeschaltet werden,<br />
um das Kulturgut zu dokumentieren und zu sichern (§ 18 HDSchG). Diese Kosten sind vom<br />
Plantreiber / Verursacher zu zahlen.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Den Anmerkungen wird entsprochen. Die Hinweise werden in die Plankarte aufgenommen.<br />
3. Regierungspräsidium Darmstadt (06.03.2012)<br />
3.1. Aus regionalplanerischer Sicht werden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
3.2. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass keine Schutzgebiete betroffen<br />
sind.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
3.3. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Altlasten/<br />
Grundwasserschadensfälle vermerkt, dass auch ihr aus dem Plangebiet keine schädlichen<br />
Bodenveränderungen, Verdachtsfälle und Altlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen<br />
bekannt seinen.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.