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herunterladen! - Stadt Butzbach

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Abstimmungsergebnis zu a:<br />

31 Ja-Stimmen<br />

Abstimmungsergebnis zu b:<br />

31 Ja-Stimmen<br />

TOP 10<br />

Bebauungsplan Im Wiesengrund, im <strong>Stadt</strong>teil Hoch-Weisel<br />

a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen<br />

Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach erläutert als Berichterstatter zum TOP.<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Gerhard-Franke und <strong>Stadt</strong>verordnete<br />

Reineck.<br />

a) Einzelbeschlüsse<br />

1. Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen<br />

1.1 Die Abwägungsergebnisse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> werden<br />

akzeptiert, seien jedoch bezogen auf die Festsetzungen des Planes und die darin<br />

abzuarbeitenden Kriterien für die Verkehrserschließungsthematik unzureichend abgearbeitet.<br />

Die gem. den Abwägungsergebnissen getroffenen Aussagen fänden sich nicht in der<br />

Begründung wieder. In jedem Bebauungsplan hätten grundlegende Angaben zu den infolge<br />

der Gebietsausweisung entstehenden Verkehren zu erfolgen. Es solle eine<br />

Kurzbetrachtung der Verkehrsverteilung anhand des vormals bestehenden Kindergartens<br />

einschließlich einer Einschätzung für die jetzt geplante Änderung erfolgen.<br />

Weiterhin sei es sinnvoll, eine Betrachtung der Gebietserschließung für die Eltern, Großeltern<br />

und Beschäftigten, die (vielleicht auch nur zeitweise) über keinen Pkw verfügen die<br />

Erreichbarkeit des neuen Kindergartens im ÖPNV, per Fahrrad oder zu Fuß vorzunehmen.<br />

(Geeignete Gehwege im Umfeld des Kindergartens – u.a. auch wichtig wenn die einzelnen<br />

Gruppen außerhalb des Kindergartens Spaziergänge oder kleine Ausflüge unternehmen<br />

möchten, Aufnahme von Radverkehr auf vorhandenen Verkehrsflächen, Vorhandensein eines<br />

ÖPNV-Haltepunktes in zumutbarer Entfernung etc.)<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Unter dem Punkt Nr. 4 Verkehrliche Erschließung und Anbindung werden in der<br />

Begründung die angesprochenen Themen wie folgt ergänzt:

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