herunterladen! - Stadt Butzbach
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Abstimmungsergebnis zu a:<br />
31 Ja-Stimmen<br />
Abstimmungsergebnis zu b:<br />
31 Ja-Stimmen<br />
TOP 10<br />
Bebauungsplan Im Wiesengrund, im <strong>Stadt</strong>teil Hoch-Weisel<br />
a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen<br />
Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach erläutert als Berichterstatter zum TOP.<br />
An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordnete Gerhard-Franke und <strong>Stadt</strong>verordnete<br />
Reineck.<br />
a) Einzelbeschlüsse<br />
1. Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen<br />
1.1 Die Abwägungsergebnisse der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> werden<br />
akzeptiert, seien jedoch bezogen auf die Festsetzungen des Planes und die darin<br />
abzuarbeitenden Kriterien für die Verkehrserschließungsthematik unzureichend abgearbeitet.<br />
Die gem. den Abwägungsergebnissen getroffenen Aussagen fänden sich nicht in der<br />
Begründung wieder. In jedem Bebauungsplan hätten grundlegende Angaben zu den infolge<br />
der Gebietsausweisung entstehenden Verkehren zu erfolgen. Es solle eine<br />
Kurzbetrachtung der Verkehrsverteilung anhand des vormals bestehenden Kindergartens<br />
einschließlich einer Einschätzung für die jetzt geplante Änderung erfolgen.<br />
Weiterhin sei es sinnvoll, eine Betrachtung der Gebietserschließung für die Eltern, Großeltern<br />
und Beschäftigten, die (vielleicht auch nur zeitweise) über keinen Pkw verfügen die<br />
Erreichbarkeit des neuen Kindergartens im ÖPNV, per Fahrrad oder zu Fuß vorzunehmen.<br />
(Geeignete Gehwege im Umfeld des Kindergartens – u.a. auch wichtig wenn die einzelnen<br />
Gruppen außerhalb des Kindergartens Spaziergänge oder kleine Ausflüge unternehmen<br />
möchten, Aufnahme von Radverkehr auf vorhandenen Verkehrsflächen, Vorhandensein eines<br />
ÖPNV-Haltepunktes in zumutbarer Entfernung etc.)<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Unter dem Punkt Nr. 4 Verkehrliche Erschließung und Anbindung werden in der<br />
Begründung die angesprochenen Themen wie folgt ergänzt: