1. Einführung in das Thema - Starternetz
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Voraussetzungen für <strong>das</strong> E<strong>in</strong>stiegsgeld<br />
Wer bekommt E<strong>in</strong>stiegsgeld? Das E<strong>in</strong>stiegsgeld ist e<strong>in</strong> Zuschuss, den beantragen<br />
kann, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Zuschussberechtigt s<strong>in</strong>d<br />
erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die den eigenen<br />
Lebensunterhalt und den ihrer Familie nicht zu decken <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d. Für die<br />
Feststellung der Bedürftigkeit werden <strong>das</strong> E<strong>in</strong>kommen und <strong>das</strong> Vermögen aller<br />
Mitglieder der Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft überprüft.<br />
Über die Bewilligung und Höhe des Zuschusses wird vom zuständigen Fallmanager<br />
der örtlichen Arbeitsagentur entschieden. Beim E<strong>in</strong>stiegsgeld handelt es sich um e<strong>in</strong>e<br />
Ermessensleistung, <strong>das</strong>s heißt, es besteht ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf diesen<br />
Zuschuss. Positive Bewertungsfaktoren für den Erhalt von E<strong>in</strong>stiegsgeld s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />
tragfähige Geschäftsidee und e<strong>in</strong> Bus<strong>in</strong>essplan.<br />
E<strong>in</strong>stiegsgeld beantragen<br />
Die Formulare für die Beantragung für E<strong>in</strong>stiegsgeld s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der örtlichen<br />
Arbeitsagentur erhältlich. Neben den Antragsunterlagen ist e<strong>in</strong> Bus<strong>in</strong>essplan<br />
e<strong>in</strong>zureichen, der e<strong>in</strong>e Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens, e<strong>in</strong>en<br />
Kapitalbedarfs- und F<strong>in</strong>anzierungsplan, e<strong>in</strong>e Umsatz- und Rentabilitätsvorschau<br />
sowie e<strong>in</strong>en Lebenslauf enthalten muss. Die Prüfung der Unterlagen durch e<strong>in</strong>e<br />
fachkundige Stelle ist nicht erforderlich.<br />
Quelle: www.existxchange.de<br />
3. F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten<br />
<strong>1.</strong> Eigenkapitalf<strong>in</strong>anzierung<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelunternehmen oder e<strong>in</strong>e Personengesellschaft gründen, können<br />
Sie durch Private<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Form von Geld, Sachwerten oder Eigenleistungen<br />
Eigenkapital im Unternehmen aufbauen.<br />
Als Gesellschafter e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) erbr<strong>in</strong>gen Sie durch Ihre<br />
Kapitale<strong>in</strong>lagen oder durch Rücklagenbildung <strong>das</strong> Haftungskapital. Eigenkapital <strong>in</strong><br />
Ihrem Unternehmen ist haftendes Kapital und damit <strong>das</strong> sicherste Fundament. Es<br />
steht unverz<strong>in</strong>slich und <strong>in</strong> der Regel dauerhaft zur Verfügung und muss nicht<br />
zurückbezahlt werden. Ausreichend Haftungskapital verschafft Ihnen größere<br />
f<strong>in</strong>anzielle Selbständigkeit.<br />
Banken sehen die Eigenkapitalhöhe als entscheidenden Gradmesser an. Jeder gut<br />
f<strong>in</strong>anzierte Betrieb sollte über e<strong>in</strong>e solide Eigenkapitalbasis verfügen, da diese die<br />
Kreditwürdigkeit und -fähigkeit erhöht. Zu hohe Privatentnahmen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
mangelnder Rentabilität führt häufig zum Abs<strong>in</strong>ken des Eigenkapitals.