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1. Einführung in das Thema - Starternetz

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Voraussetzungen für <strong>das</strong> E<strong>in</strong>stiegsgeld<br />

Wer bekommt E<strong>in</strong>stiegsgeld? Das E<strong>in</strong>stiegsgeld ist e<strong>in</strong> Zuschuss, den beantragen<br />

kann, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Zuschussberechtigt s<strong>in</strong>d<br />

erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die den eigenen<br />

Lebensunterhalt und den ihrer Familie nicht zu decken <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d. Für die<br />

Feststellung der Bedürftigkeit werden <strong>das</strong> E<strong>in</strong>kommen und <strong>das</strong> Vermögen aller<br />

Mitglieder der Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft überprüft.<br />

Über die Bewilligung und Höhe des Zuschusses wird vom zuständigen Fallmanager<br />

der örtlichen Arbeitsagentur entschieden. Beim E<strong>in</strong>stiegsgeld handelt es sich um e<strong>in</strong>e<br />

Ermessensleistung, <strong>das</strong>s heißt, es besteht ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf diesen<br />

Zuschuss. Positive Bewertungsfaktoren für den Erhalt von E<strong>in</strong>stiegsgeld s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

tragfähige Geschäftsidee und e<strong>in</strong> Bus<strong>in</strong>essplan.<br />

E<strong>in</strong>stiegsgeld beantragen<br />

Die Formulare für die Beantragung für E<strong>in</strong>stiegsgeld s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der örtlichen<br />

Arbeitsagentur erhältlich. Neben den Antragsunterlagen ist e<strong>in</strong> Bus<strong>in</strong>essplan<br />

e<strong>in</strong>zureichen, der e<strong>in</strong>e Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens, e<strong>in</strong>en<br />

Kapitalbedarfs- und F<strong>in</strong>anzierungsplan, e<strong>in</strong>e Umsatz- und Rentabilitätsvorschau<br />

sowie e<strong>in</strong>en Lebenslauf enthalten muss. Die Prüfung der Unterlagen durch e<strong>in</strong>e<br />

fachkundige Stelle ist nicht erforderlich.<br />

Quelle: www.existxchange.de<br />

3. F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten<br />

<strong>1.</strong> Eigenkapitalf<strong>in</strong>anzierung<br />

Wenn Sie e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelunternehmen oder e<strong>in</strong>e Personengesellschaft gründen, können<br />

Sie durch Private<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Form von Geld, Sachwerten oder Eigenleistungen<br />

Eigenkapital im Unternehmen aufbauen.<br />

Als Gesellschafter e<strong>in</strong>er Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) erbr<strong>in</strong>gen Sie durch Ihre<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen oder durch Rücklagenbildung <strong>das</strong> Haftungskapital. Eigenkapital <strong>in</strong><br />

Ihrem Unternehmen ist haftendes Kapital und damit <strong>das</strong> sicherste Fundament. Es<br />

steht unverz<strong>in</strong>slich und <strong>in</strong> der Regel dauerhaft zur Verfügung und muss nicht<br />

zurückbezahlt werden. Ausreichend Haftungskapital verschafft Ihnen größere<br />

f<strong>in</strong>anzielle Selbständigkeit.<br />

Banken sehen die Eigenkapitalhöhe als entscheidenden Gradmesser an. Jeder gut<br />

f<strong>in</strong>anzierte Betrieb sollte über e<strong>in</strong>e solide Eigenkapitalbasis verfügen, da diese die<br />

Kreditwürdigkeit und -fähigkeit erhöht. Zu hohe Privatentnahmen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

mangelnder Rentabilität führt häufig zum Abs<strong>in</strong>ken des Eigenkapitals.

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