Rheinland - Betreuungsvereine
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Service<br />
Betreuung III<br />
Patientenverfügung<br />
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit<br />
der der Verfügende im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit<br />
den Arzt anweist, medizinische Behandlungen<br />
nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen<br />
oder zu unterlassen. Eine weitere Bezeichnung ist auch<br />
„Patiententestament“. Da es sich jedoch um eine Verfügung<br />
handelt, die Handlungsweisungen vor und nicht<br />
nach dem Tod betrifft, ist dieser Begriff missverständlich.<br />
Ist die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht<br />
oder Betreuungsverfügung verbunden, sind die<br />
geäußerten Wünsche zur medizinischen Behandlung<br />
und Nichtbehandlung für den Bevollmächtigten und<br />
Betreuer, bindend. Voraussetzung dafür, dass eine<br />
Patientenverfügung rechtswirksam eingerichtet werden<br />
kann, ist die Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden,<br />
das heißt, dass er Art, Bedeutung und Tragweite sowie<br />
auch Risiken der Verfügung erfasst. Im Zweifel ist ein<br />
entsprechendes ärztliches Attest von Vorteil. Die Patientenverfügung<br />
ist nicht an eine Form gebunden, sollte<br />
jedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich hinterlegt<br />
sein. Eine handschriftliche Niederlegung ist nicht<br />
erforderlich. Sie kann jederzeit aufgehoben oder abgeändert<br />
werden. Weil die Patientenverfügung sehr genau<br />
sein muss, um wirksam zu sein und individuell verfasst<br />
sein sollte, empfiehlt es sich, diese zusammen mit<br />
einem Notar und in Absprache mit einem Arzt zu entwerfen.<br />
Von Formularen, in denen nur angekreuzt werden<br />
muss, ist daher abzuraten. Eine regelmäßige Aktualisierung<br />
wird empfohlen – etwa eine jährliche, erneute<br />
Unterschrift. Die Patientenverfügung ist eine rechtlich<br />
bindende Anweisung. Ehegatten kommt – entgegen der<br />
weit verbreiteten Vorstellung – keinerlei Entscheidungsbefugnis<br />
zu. Wenn der tatsächliche Wille des Patienten<br />
nicht feststeht, können die Angehörigen lediglich herangezogen<br />
werden, um den mutmaßlichen Willen des<br />
Betroffenen zu ermitteln. Sind in einer Patientenverfügung<br />
Bestimmungen für medizinische Maßnahmen enthalten,<br />
sind diese für die behandelnden Ärzte verbindlich.<br />
Eine Nichtbeachtung des Patientenwillens kann als<br />
Körperverletzung strafbar sein. Der Gesetzgeber diskutiert<br />
derzeit eine gesetzliche Grundlage zur Patientenverfügung.<br />
Weitere Informationen unter<br />
www.awo-ak.org und www.ehrenamt-im-netz.de.<br />
Der Betreuungsverein der AWO Altenkirchen informierte<br />
dieses Mal zum Thema: Patientenverfügung.<br />
Redaktion und Redaktionsbeirat sagen danke.<br />
Seniorenzentrum<br />
„Kannenbäckerland“<br />
Führungswechsel in familiärer Atmosphäre<br />
Das Bild zum Führungswechsel (von links): stellvertretender Bezirksgeschäftsführer Heinz Hörter, Pflegemanager Wolfgang<br />
Zimmermann, die künftige Pflegedienstleiterin Evelyn Nega, Einrichtungsleiter Jürgen Müller und Bezirksgeschäftsführer<br />
Winfried Bauer. Foto: Axel Holz<br />
8<br />
AWO <strong>Rheinland</strong><br />
Stadt und Land<br />
4/2008<br />
Höhr-Grenzhausen. Abschied von Wolfgang Zimmermann<br />
– Willkommen für Jürgen Müller: Der Führungswechsel<br />
im AWO Seniorenzentrum „Kannenbäckerland“<br />
vollzog sich nach Art des Hauses: familiär, freundlich,<br />
herzlich. Einrichtungsleiter Wolfgang Zimmermann verlässt<br />
nach 25-jähriger Verbundenheit mit dem Haus die<br />
Stätte seines Wirkens, um in Koblenz als Pflegemanager<br />
beim AWO Bezirksverband <strong>Rheinland</strong> eine neue Aufgabe<br />
zu erfüllen. Ihm folgt Jürgen Müller, der bereits seit dem<br />
Jahr 2000 als Pflegedienstleiter zum guten Ruf der Einrichtung<br />
beigetragen hat. Einrichtungsleiterkolleginnen<br />
und -kollegen waren zum Teil von weit her gekommen,<br />
um Zimmermann ihre Reverenz zu erweisen. Aus ihrem<br />
Kreis ist er nun ausgeschieden; als Pflegemanager bleibt<br />
er ihnen erhalten. Sie werden es zu schätzen wissen.<br />
Eine weitere Veränderung ist mit dem Aufstieg von<br />
Jürgen Müller zum neuen Einrichtungsleiter des Seniorenzentrums<br />
verbunden. Als künftige Pflegedienstleiterin<br />
wurde Evelyn Nega vorgestellt. Wolfgang Zimmermann<br />
ist Jahrgang 1960; er stammt aus Nauort im<br />
Westerwald. Seine Tätigkeit im Seniorenzentrum beginnt<br />
im Jahr 1983; ein Jahr später startet er eine Ausbildung<br />
zum Altenpfleger; in den Zeiten als Wohnbereichsleiter,<br />
Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter prägt er die<br />
Einrichtung immer stärker mit, so dass er schließlich von<br />
„seinem Haus“ sprechen darf. Außerhalb seines Dienstes<br />
hat er Freude an Reisen und seinem Garten. Jürgen Müller<br />
ist ebenfalls Jahrgang 1960; er stammt aus Dillingen<br />
an der Saar. Als gelernter Krankenpfleger erreicht er<br />
1988 die Stufe der Pflegedienstleitung, die er seit dem<br />
1. Oktober diesen Jahres wieder verließ, um als Einrichtungsleiter<br />
seine Erfahrung und sein Können einzusetzen.<br />
Er liebt Musik, spielt Klavier, geht schwimmen und<br />
baut derzeit ein Haus.