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Rheinland - Betreuungsvereine

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Service<br />

Betreuung III<br />

Patientenverfügung<br />

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit<br />

der der Verfügende im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit<br />

den Arzt anweist, medizinische Behandlungen<br />

nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen<br />

oder zu unterlassen. Eine weitere Bezeichnung ist auch<br />

„Patiententestament“. Da es sich jedoch um eine Verfügung<br />

handelt, die Handlungsweisungen vor und nicht<br />

nach dem Tod betrifft, ist dieser Begriff missverständlich.<br />

Ist die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht<br />

oder Betreuungsverfügung verbunden, sind die<br />

geäußerten Wünsche zur medizinischen Behandlung<br />

und Nichtbehandlung für den Bevollmächtigten und<br />

Betreuer, bindend. Voraussetzung dafür, dass eine<br />

Patientenverfügung rechtswirksam eingerichtet werden<br />

kann, ist die Einwilligungsfähigkeit des Verfügenden,<br />

das heißt, dass er Art, Bedeutung und Tragweite sowie<br />

auch Risiken der Verfügung erfasst. Im Zweifel ist ein<br />

entsprechendes ärztliches Attest von Vorteil. Die Patientenverfügung<br />

ist nicht an eine Form gebunden, sollte<br />

jedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich hinterlegt<br />

sein. Eine handschriftliche Niederlegung ist nicht<br />

erforderlich. Sie kann jederzeit aufgehoben oder abgeändert<br />

werden. Weil die Patientenverfügung sehr genau<br />

sein muss, um wirksam zu sein und individuell verfasst<br />

sein sollte, empfiehlt es sich, diese zusammen mit<br />

einem Notar und in Absprache mit einem Arzt zu entwerfen.<br />

Von Formularen, in denen nur angekreuzt werden<br />

muss, ist daher abzuraten. Eine regelmäßige Aktualisierung<br />

wird empfohlen – etwa eine jährliche, erneute<br />

Unterschrift. Die Patientenverfügung ist eine rechtlich<br />

bindende Anweisung. Ehegatten kommt – entgegen der<br />

weit verbreiteten Vorstellung – keinerlei Entscheidungsbefugnis<br />

zu. Wenn der tatsächliche Wille des Patienten<br />

nicht feststeht, können die Angehörigen lediglich herangezogen<br />

werden, um den mutmaßlichen Willen des<br />

Betroffenen zu ermitteln. Sind in einer Patientenverfügung<br />

Bestimmungen für medizinische Maßnahmen enthalten,<br />

sind diese für die behandelnden Ärzte verbindlich.<br />

Eine Nichtbeachtung des Patientenwillens kann als<br />

Körperverletzung strafbar sein. Der Gesetzgeber diskutiert<br />

derzeit eine gesetzliche Grundlage zur Patientenverfügung.<br />

Weitere Informationen unter<br />

www.awo-ak.org und www.ehrenamt-im-netz.de.<br />

Der Betreuungsverein der AWO Altenkirchen informierte<br />

dieses Mal zum Thema: Patientenverfügung.<br />

Redaktion und Redaktionsbeirat sagen danke.<br />

Seniorenzentrum<br />

„Kannenbäckerland“<br />

Führungswechsel in familiärer Atmosphäre<br />

Das Bild zum Führungswechsel (von links): stellvertretender Bezirksgeschäftsführer Heinz Hörter, Pflegemanager Wolfgang<br />

Zimmermann, die künftige Pflegedienstleiterin Evelyn Nega, Einrichtungsleiter Jürgen Müller und Bezirksgeschäftsführer<br />

Winfried Bauer. Foto: Axel Holz<br />

8<br />

AWO <strong>Rheinland</strong><br />

Stadt und Land<br />

4/2008<br />

Höhr-Grenzhausen. Abschied von Wolfgang Zimmermann<br />

– Willkommen für Jürgen Müller: Der Führungswechsel<br />

im AWO Seniorenzentrum „Kannenbäckerland“<br />

vollzog sich nach Art des Hauses: familiär, freundlich,<br />

herzlich. Einrichtungsleiter Wolfgang Zimmermann verlässt<br />

nach 25-jähriger Verbundenheit mit dem Haus die<br />

Stätte seines Wirkens, um in Koblenz als Pflegemanager<br />

beim AWO Bezirksverband <strong>Rheinland</strong> eine neue Aufgabe<br />

zu erfüllen. Ihm folgt Jürgen Müller, der bereits seit dem<br />

Jahr 2000 als Pflegedienstleiter zum guten Ruf der Einrichtung<br />

beigetragen hat. Einrichtungsleiterkolleginnen<br />

und -kollegen waren zum Teil von weit her gekommen,<br />

um Zimmermann ihre Reverenz zu erweisen. Aus ihrem<br />

Kreis ist er nun ausgeschieden; als Pflegemanager bleibt<br />

er ihnen erhalten. Sie werden es zu schätzen wissen.<br />

Eine weitere Veränderung ist mit dem Aufstieg von<br />

Jürgen Müller zum neuen Einrichtungsleiter des Seniorenzentrums<br />

verbunden. Als künftige Pflegedienstleiterin<br />

wurde Evelyn Nega vorgestellt. Wolfgang Zimmermann<br />

ist Jahrgang 1960; er stammt aus Nauort im<br />

Westerwald. Seine Tätigkeit im Seniorenzentrum beginnt<br />

im Jahr 1983; ein Jahr später startet er eine Ausbildung<br />

zum Altenpfleger; in den Zeiten als Wohnbereichsleiter,<br />

Pflegedienstleiter und Einrichtungsleiter prägt er die<br />

Einrichtung immer stärker mit, so dass er schließlich von<br />

„seinem Haus“ sprechen darf. Außerhalb seines Dienstes<br />

hat er Freude an Reisen und seinem Garten. Jürgen Müller<br />

ist ebenfalls Jahrgang 1960; er stammt aus Dillingen<br />

an der Saar. Als gelernter Krankenpfleger erreicht er<br />

1988 die Stufe der Pflegedienstleitung, die er seit dem<br />

1. Oktober diesen Jahres wieder verließ, um als Einrichtungsleiter<br />

seine Erfahrung und sein Können einzusetzen.<br />

Er liebt Musik, spielt Klavier, geht schwimmen und<br />

baut derzeit ein Haus.

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