Wirtschaftsraum....
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Thema | Internet, Apps & Co.<br />
Online-Händler müssen handeln<br />
Am 13. Juni trat das Gesetz zur<br />
Umsetzung der Verbraucher -<br />
rechterichtlinie in Kraft. Seit diesem<br />
Stichtag müssen Online-Händler alle<br />
Texte und Abläufe in ihren Shops auf das<br />
neue Recht umgestellt haben! Insbeson -<br />
dere müssen Informationspflichten und<br />
das Widerrufsrecht angepasst werden.<br />
Das neue Recht bietet aber auch Chancen:<br />
So können zum Beispiel künftig die<br />
Kosten der Rücksendung der Ware bei<br />
Ausübung des Widerrufsrechts dem<br />
Verbraucher auferlegt werden. Voraus -<br />
setzung: Der Händler hat den Kunden<br />
über diese Rechtsfolge belehrt. Aber auch<br />
die Rechte der Verbraucher werden ge -<br />
stärkt. So dürfen etwa Vereinbarungen<br />
über Zusatzleistungen wie eine Reise -<br />
rücktrittsversicherung nicht mehr über<br />
vorangekreuzte Checkboxen herbeigeführt<br />
werden. Oder: Dem Verbraucher<br />
muss künftig eine gängige und zumut -<br />
bare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit<br />
eingeräumt werden. Zuschläge für die<br />
Verwendung bestimmter (weiterer)<br />
Zahlungsarten dürfen nicht über die<br />
© momius - Fotolia.com<br />
Es gelten neue Regeln für Internet-Shops. Wer sie nicht einhält,<br />
dem drohen ärgerliche und teure Abmahnungen.<br />
Kosten hinausgehen, die dem Unterneh - Widerrufsrecht, der Abfassung von All -<br />
mer durch die Nutzung dieses Zahlungs - gemeinen Geschäftsbedingungen, dem<br />
mittels entstehen.<br />
Gewährleistungsrecht bei Sachmängeln,<br />
dem Datenschutz bis hin zum Umgang<br />
Als Hilfestellung für die Umsetzung dieser<br />
mit Rechtsverstößen und Abmahnungen.<br />
und der zahlreichen weiteren gesetzli-<br />
chen Neuerungen hat der Deutsche Neben zahlreichen Tipps und Hinweisen<br />
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zur rechtssicheren Gestaltung des Onlineeinen<br />
Praxisratgeber zum Online-Handel Shops werden relevante Rechtsfragen des<br />
herausgegeben. Er gibt unter Berück - Vertriebs beleuchtet und mit praktischen<br />
sichtigung des neuen Rechts Antworten Beispielsfällen und Mustern erläutert.<br />
zu den wichtigsten Fragen des Online- Die Publikation kann im Internet unter<br />
Handels, angefangen von den Impres - www.verlag.dihk.de zu einem Preis von<br />
sums- und Informationspflichten, dem 17,00 € bezogen werden. w<br />
ABMAHNRISIKO FÜR ONLINE-HÄNDLER<br />
Seit dem 13. Juni gilt die neue Ver -<br />
braucherrechterichtlinie. Online-Shops<br />
müssen seitdem viele neue Regeln<br />
einhalten. Hiervon betroffen sind<br />
Änderungen in den Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB), in der<br />
Widerrufsbelehrung, aber auch bei<br />
den Informationspflichten. Wer dies<br />
nicht korrekt umsetzt, riskiert von<br />
Mitbewerbern, Verbraucher- oder<br />
Wettbewerbsverbänden abgemahnt<br />
zu werden. Häufig reagieren abgemahnte<br />
Händler spontan und begehen<br />
damit oftmals vermeidbare Fehler.<br />
Was Sie als abgemahnter Online-<br />
Händler machen können:<br />
1. Ruhe bewahren, aber das Schreiben<br />
ernst nehmen.<br />
2. Keine Änderungen im Online-Shop<br />
vornehmen.<br />
3. Keine Kontaktaufnahme<br />
mit dem Abmahner.<br />
4. Keine Unterzeichnung der beigefügten<br />
Unterlassungserklärung.<br />
5. Die IHK fragen, sie bietet<br />
eine Erstberatung.<br />
6. Kontaktaufnahme mit einem<br />
spezialisierten Rechtsanwalt /<br />
Fachanwalt für Gewerblichen<br />
Rechtsschutz.<br />
Anwälte, die sich auf den gewerb -<br />
lichen Rechtsschutz spezialisiert<br />
haben, überprüfen, ob die Abmah nung<br />
berechtigt ist und ob beziehungsweise<br />
wie hierauf reagiert werden sollte.<br />
Trotz einer berechtigten Abmahnung<br />
kann es Gründe geben, keine Unter -<br />
lassungs erklärung abzugeben. Fast nie<br />
sollte die vorgelegte Unterlassungs -<br />
erklärung unterzeichnet werden.<br />
Regel mäßig ist es besser, eine eigene<br />
strafbewehrte Unter las sungserklärung<br />
zu formulieren – dies macht Ihr<br />
Anwalt / Ihre Anwältin für Sie.<br />
Corinna Thole, Fachanwältin für<br />
Gewerblichen Rechtsschutz, Seligenstadt<br />
26 | <strong>Wirtschaftsraum</strong> | Hanau-Kinzigtal | Juli & August 2014