27.08.2014 Aufrufe

Arbeitszeitgesetz - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

Arbeitszeitgesetz - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

Arbeitszeitgesetz - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aufsicht/Aushang<br />

§§ 16, 17<br />

Die Aufsicht über die Einhaltung des <strong><strong>Arbeit</strong>szeitgesetz</strong>es<br />

<strong>und</strong> der aufgr<strong>und</strong> dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen<br />

obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern.<br />

Die Gewerbeaufsichtsbeamten sind berechtigt:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

die <strong>Arbeit</strong>sstätten während der Betriebs- <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>szeit<br />

zu betreten <strong>und</strong> zu besichtigen,<br />

die erforderlichen Auskünfte <strong>und</strong> die Vorlage oder Einsendung<br />

der <strong>Arbeit</strong>szeitnachweise <strong>und</strong> Tarifverträge<br />

oder Betriebsvereinbarungen zu verlangen,<br />

die Zulässigkeit von Sonntagsarbeit festzustellen,<br />

Anordnungen zur Erfüllung der sich aus dem <strong><strong>Arbeit</strong>szeitgesetz</strong><br />

ergebenden Pflichten zu treffen <strong>und</strong> Verstöße<br />

zu ahnden.<br />

Der <strong>Arbeit</strong>geber hat:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

einen Abdruck des <strong><strong>Arbeit</strong>szeitgesetz</strong>es <strong>und</strong> der für den<br />

Betrieb geltenden Rechtsverordnungen, Tarifverträge<br />

<strong>und</strong> Betriebsvereinbarungen auszulegen oder auszuhängen,<br />

die über die werktägliche <strong>Arbeit</strong>szeit von 8 St<strong>und</strong>en hinausgehende<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit aufzuzeichnen,<br />

die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!