Arbeitszeitgesetz - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und ...
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Verlängerung des Ausgleichszeitraumes,<br />
Kurzpausen in Schicht- <strong>und</strong> Verkehrsbetrieben,<br />
Ruhezeitverkürzung um bis zu 2 St<strong>und</strong>en bei Ausgleich,<br />
Anpassung der Ruhezeit an die Besonderheiten bei<br />
Rufbereitschaft,<br />
Verlegung des Beginns des Nachtzeitraumes,<br />
Sonderregelungen für die Landwirtschaft, für den öffentlichen<br />
Dienst <strong>und</strong> für Einrichtungen zur Pflege <strong>und</strong><br />
Betreuung von Personen.<br />
Nicht tarifgeb<strong>und</strong>ene <strong>Arbeit</strong>geber können diese Abweichun-<br />
durch Betriebsvereinbarung oder schriftliche Vereinba-<br />
gen<br />
rung übernehmen.<br />
• in Notfällen <strong>und</strong> außergewöhnlichen Fällen<br />
Abweichende Regelungen für <strong>Arbeit</strong>szeit, Ruhepausen <strong>und</strong><br />
Ruhezeit sind zulässig:<br />
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bei vorübergehenden <strong>Arbeit</strong>en in Notfällen <strong>und</strong> in außergewöhnlichen<br />
Fällen, die unabhängig vom Willen<br />
der Betroffenen eintreten <strong>und</strong> deren Folgen nicht auf<br />
andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn<br />
Rohrstoffe <strong>und</strong> Lebensmittel zu verderben oder <strong>Arbeit</strong>sergebnisse<br />
zu misslingen drohen,<br />
− sofern dem <strong>Arbeit</strong>geber keine anderen Vorkehrungen<br />
zugemutet werden können,<br />
wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von <strong>Arbeit</strong>nehmern<br />
vorübergehend mit <strong>Arbeit</strong>en beschäftigt wird,<br />
deren Nichterledigung das Ergebnis der <strong>Arbeit</strong>en gefährden<br />
oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur<br />
Folge haben würden,<br />
bei Forschung <strong>und</strong> Lehre, bei unaufschiebbaren Vor<strong>und</strong><br />
Abschlußarbeiten<br />
sowie bei unaufschiebbaren <strong>Arbeit</strong>en<br />
zur Behandlung, Pflege <strong>und</strong> Betreuung von Personen<br />
oder zur Behandlung <strong>und</strong> Pflege von Tieren an<br />
einzelnen Tagen.<br />
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