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27 - SVG Koblenz

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Straßen-<br />

Verkehrs-<br />

Gewerbe – Rheinland<br />

Güterkraftverkehr · Internationalen Verkehr · Möbeltransport<br />

Personenverkehr · Betriebs- und Rechtsfragen · Versicherungsdienst<br />

informiert über<br />

Mitteilungsblatt der Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG unter Mitwirkung des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland eV<br />

Stabwechsel 1<br />

Güterkraftverkehr<br />

Sternfahrt<br />

nach Berlin<br />

Neue Autobahnbenutzungsgebühr<br />

LSVA in der<br />

Schweiz<br />

Demonstration<br />

in Mainz<br />

3<br />

19<br />

22<br />

30<br />

Omnibus + Touristik<br />

bdo-Position<br />

zur Öko-Steuer<br />

<strong>27</strong><br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Weihnachtsgeld 44<br />

Seminarangebote 51<br />

52. Jahrgang 11+12/2000


Inhaltsverzeichnis<br />

11+12/2000<br />

Trends und Meinungen<br />

Stabwechsel 1<br />

Aktuelle Ereignisse<br />

Sternfahrt des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes nach Berlin 3<br />

Aktionstag in Berlin 5<br />

Eile auf dem Schulweg: Unfallgefahr 6<br />

Wir kriegen Euch alle! 6<br />

Lärmschutzwand bringt mehr Lebensqualität 7<br />

Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet<br />

des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes 8<br />

Nachrichten aus dem Haus des Straßenverkehrs<br />

Fächer<br />

<strong>SVG</strong> steigt ins Leasinggeschäft ein 8<br />

Europa und die Welt<br />

Falschparken im Ausland kann teuer werden 8<br />

Konjunkturanalyse 10<br />

Güterkraftverkehr<br />

„Ohne LASTER gibts von allem zu wenig“ 14<br />

Emissionsabhängige Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) ab 2001 19<br />

Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO 19<br />

BAG-Unternehmensstatistik 19<br />

Pflicht zum Umtausch alter Klasse 2-Führerscheine beachten! 19<br />

Kostenentwicklung im Güterfernverkehr 20<br />

– Internationaler Verkehr<br />

Illegale Einwanderer nach Großbritannien 21<br />

Neuer Bußgeldkatalog 21<br />

Einbau eines Erfassungsgerätes für die Schwerverkehrsabgabe<br />

in der Schweiz 22<br />

EuGH-Urteil zur Brenner-Maut (Az.: C 205/98)<br />

Rückerstattungsverfahren 22<br />

Neue Abgabepreise für die Autobahnvignette ab 2001 in Österreich 22<br />

– Möbeltransport<br />

Neues Verfahren Umzugskosten: Zwischenlösung weiter offen 23<br />

Jahrestagung des deutschen Möbelspeditionsgewerbes in München 23<br />

– Kombinierter Verkehr<br />

Rollende Autobahn Freiburg – Norditalien 24<br />

Sperre der RoLas Wels/Sopron, Budapest, Szeged 24<br />

Erhöhung der Profilhöhe via Brenner nach Verona 25<br />

– Entsorgung Wertstoff-Recycling<br />

Vorschläge zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsund<br />

Abfallgesetzes – Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

vom 5. Juli 2000 26<br />

Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle 26<br />

Omnibus und Touristik<br />

100. Vorstandssitzung des bdo in Berlin <strong>27</strong><br />

bdo-Position zur Öko-Steuer von den „Fünf Weisen“ bestätigt <strong>27</strong><br />

Anhalten von Kraftomnibussen durch das Bundesamt für Güterverkehr <strong>27</strong><br />

Deutsche Bahn und Bundesverband Deutscher<br />

Omnibusunternehmer vereinbaren weitere Zusammenarbeit <strong>27</strong><br />

Taxi und Mietwagen<br />

Ausschreibungen und Wettbewerb im ÖPNV 28<br />

paybox.net AG, Wiesbaden 28<br />

Technik<br />

Zeppelin NT schwebte über der IAA 34<br />

Neues technisches Nachweisschild erforderlich 34<br />

EFIS das elektronische Fahrgast-Informationssystem mit Gewinn 38<br />

Die neue MAN-Schwerlastwagen-Generation TG als rollendes<br />

Technologie- und Forschungszentrum 38<br />

Nebelschlussleuchte erst bei unter 50 Meter Sicht einschalten 39<br />

Mit D2-Corporate kommunizieren Unternehmenskunden effektiv<br />

und günstig 39<br />

Abgasnachbehandlung für Nutzfahrzeuge 40<br />

Winterpause für Sommerreifen 41<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Weiterbeschäftigung; Annahmeverzug 42<br />

Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz 42<br />

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur<br />

Krankenversicherung der Rentner 43<br />

Arbeitsmarktbericht Juli 2000 43<br />

Arbeitsmarktbericht August 2000 43<br />

Betriebsübergang im Busbetrieb 44<br />

Diskussionsentwürfe zur Rentenreform und zu Renten<br />

bei verminderter Erwerbsfähigkeit 44<br />

LAG Schleswig-Holstein: Weihnachtsgeld 44<br />

Gemeinsam gegen illegale Beschäftigung 45<br />

Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG 45<br />

Beendigung einer Schwangerschaft – Mitteilungspflicht 45<br />

Neuberechnung der Indizes der Tariflöhne und -gehälter<br />

auf Basis 1995 46<br />

Nichtigkeit einer Betriebswahl – Grenzüberschreitende<br />

Arbeitnehmerüberlassung 47<br />

Abgrenzung von Umwandlung und Betriebsübergang 48<br />

Steuern und Versicherungen<br />

Arbeitgeberbeiträge bei Geschäftsführern 49<br />

Kassenfehlbeträge 49<br />

Deponiegebühren 49<br />

Versäumung einer Frist 49<br />

Steuersenkungsgesetz 49<br />

Volkswirtschaftliche Einkommensbelastung 50<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Fortbildung zum Verkehrsfachwirt neu geordnet 51<br />

82. Abendlehrgang zur Vorbereitung auf die Sach- und<br />

Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr – nach neuem Recht 51<br />

Hinweise aus der Rechtsprechung<br />

Einmal fluchen tausend Mark? 55<br />

Vorsicht im Baustellenbereich 55<br />

Buchbesprechung<br />

Der große Shell Atlas 56<br />

Neue Gefahrgutvorschriften fehlerhaft 56<br />

Bordbuch „Der Berufskraftfahrer unterwegs“ 56<br />

Informationen zur ADR/RID-Strukturreform 56<br />

Der Gefahrgut-Beauftragte 57<br />

Der Güterkraftverkehrs-Unternehmer – Leitfaden<br />

für die Sachkundeprüfung 57<br />

Neu durch 4. Ergänzung! 57<br />

Berliner Kommentar zum Grundgesetz 58<br />

Mercedes-Benz Oldtimerkalender 2001 58<br />

Die Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses 58<br />

Was muss die Verpackung zukünftig leisten? 59<br />

Nachschlagwerk zu betriebswirtschaftlichen Themen 59<br />

Persönliches<br />

Heinz-Michael Schmitz, 60 Jahre 59<br />

Eugen Bißbort, Ehrenvorsitzender 60<br />

Herr Jürgen Behringer, Filialleiter der <strong>SVG</strong>-WFZ feiert sein<br />

35-jähriges Betriebsjubiläum 60<br />

Impressum „Straßenverkehrsgewerbe Rheinland“<br />

Erscheinungsweise zweimonatlich. Herausgeber: Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG, 56073 <strong>Koblenz</strong>, Moselring 11 – „Haus des<br />

Straßenverkehrs“, Telefon 02 61/49 43 30, Telefax 02 61/49 43 39. – Redaktion: Wilfried Richter (VdM), Klaus-Peter Schuster<br />

Verantwortlich für Anzeigen: Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG, Haus des Straßenverkehrs, 56014 <strong>Koblenz</strong>, Postfach 2014 31, Telefon<br />

02 61/4 94-3 31 (Renate Grünke). – Zur Zeit ist Preisliste Nr. 9 gültig.<br />

Konzeption und Gestaltung: Medien-Design Weber, Moselring 11, 56073 <strong>Koblenz</strong>, Telefon 02 61/4 0102-60, Fax 02 61/4 0102-61<br />

Nachdruck von Aufsätzen ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Die Bezugsgebühr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />

2 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Der bisherige Vorsitzende des<br />

Verbandes – Herr Kurt Mann –<br />

übergab Ende November das<br />

Ehrenamt an Herrn Gerald Hensel, der<br />

damit die Führung der Gewerbevertretung<br />

im Rheinland kommissarisch<br />

bis zu den nächsten Vorstandswahlen<br />

übernommen hat.<br />

Anlässlich seiner Sitzung am 30.<br />

November 2000 hat der Beirat dem<br />

Führungswechsel zugestimmt.<br />

Eine heimtückische Krankheit<br />

zwingt Herrn Kurt Mann seine jahrzehntelange<br />

Tätigkeit für das Transportgewerbe<br />

vor Ablauf der Wahlperlode<br />

aufzugeben, um damit einen<br />

reibungslosen Übergang zu ermöglichen.<br />

Herr Kurt Mann kann auf eine beispiellose<br />

gewerbepolitische Tätigkeit<br />

zurückblicken und mit Stolz für sich in<br />

Anspruch nehmen, die beiden Bundesverbände<br />

BGL und BWE durch<br />

seine Vermittlung „in letzter Minute“ zu<br />

einer Verschmelzung bewegt zu haben.<br />

Es ist seiner sprichwörtlichen Westerwälder<br />

Beharrlichkeit zu verdanken,<br />

dass dieses Ziel erreicht werden<br />

konnte. Der BGL ehrte Kurt Mann für<br />

seine Verdienste mit der Ehrennadel in<br />

Gold mit Stern. Diese Auszeichnung<br />

wurde bisher nur dreimal vergeben und<br />

belegt sein außerordentliches Engagement<br />

für „sein“ Gewerbe.<br />

Seit 1970 war Herr Kurt Mann Vorsitzender<br />

der Fachsparte Güternahverkehr<br />

im Verband des Verkehrsgewerbes<br />

Rheinland e.V., er wurde im<br />

gleichen Jahr Mitglied des Ausschusses<br />

Fahrerausbildung des Bundesverbandes<br />

des Deutschen Güterfernverkehrs<br />

(BDF). Auf diese Zeit gehen die<br />

ersten Initiativen zur Schaffung einer<br />

Berufskraftfahrerverordnung, zusammen<br />

mit dem Bundesverband des<br />

Deutschen Güterfernverkehrs, zurück.<br />

Nachdem Herr Mann den Vorsitz<br />

der Fachsparte Güternahverkehr im<br />

Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland<br />

e.V. übernommen hatte, war er<br />

gleichzeitig Mitglied des Vorstandes<br />

des Bundesverbandes des Deutschen<br />

Güternahverkehrs (BDN) und wirkte in<br />

20 Jahren in verschiedenen Ausschüssen<br />

mit. Am 1. April 1973 wurde Kurt<br />

Mann zum Mitglied der Tarifkommission<br />

Nahverkehr (TKN) bestellt.<br />

Seine Wahl zum Vizepräsident des<br />

Bundesverbandes des Deutschen<br />

Güternahverkehrs erfolgte im Juni<br />

1973.<br />

Bereits Anfang der achtziger Jahre<br />

gelang Kurt Mann die Entwicklung eines<br />

Spezialtransportbehälters für Altakkumulatoren<br />

mit Säure sowie für<br />

Schlämme und andere pastöse Abfälle.<br />

Diese Spezialbehälter wurden als<br />

Grundlage für die Gefahrgutordnung<br />

Straße mit der Ausnahmeverordnung<br />

S 69 verwendet.<br />

Seit Jahren hat die Spedition Mann<br />

einen nicht unerheblichen Marktanteil,<br />

was den Transport von Altakkumulatoren<br />

mit Säure betrifft. Nicht nur hier hat<br />

sich das Unternehmen im Umweltschutz<br />

einen Namen gemacht. Windkraftanlagen<br />

und der Betrieb eines<br />

Gerald Hensel<br />

Holz- und Biomasse-Heizkraftwerkes,<br />

durch das etwa 5.000 Menschen mit<br />

Strom versorgt werden, sind weitere<br />

Standbeine in den letzten Jahren geworden.<br />

Kurt Mann ist Träger des Bundesverdienstkreuzes.<br />

Zu seinen vielen<br />

ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen<br />

außerdem die Mitgliedschaft in der Vollversammlung<br />

der Industrie- und Handelskammer<br />

zu <strong>Koblenz</strong> und die<br />

langjährige Mitgliedschaft im Verkehrsausschuss<br />

der Kammer.<br />

Seit Mitte 1992 war Herr Mann Vorsitzender<br />

des Verbandes des Verkehrsgewerbes<br />

Rheinland e.V..<br />

Kurt Mann<br />

Stabwechsel<br />

Stabwechsel<br />

Vorstand, Geschäftsführung und<br />

alle Transportunternehmer landes- und<br />

bundesweit wünschen Herrn Mann,<br />

dass seine Krankheit zum Stillstand<br />

kommt und er seine weitere Lebensplanung<br />

verwirklichen kann.<br />

Der neue Verbandsvorsitzende<br />

Gerald Hensel, Jahrgang 1944, führt<br />

in Mainz ein alteingesessenes Speditions-<br />

und Transportunternehmen und<br />

gehört seit vielen Jahren den Gremien<br />

des Verbandes und der <strong>SVG</strong> an.<br />

Herr Hensel war seit 1997 ehrenamtlicher<br />

Vorstandsvorsitzender der<br />

<strong>SVG</strong> Rheinland. Dieses Amt gab er mit<br />

der Übernahme seiner neuen Tätigkeit<br />

ab, bleibt aber der <strong>SVG</strong> als Aufsichtsratsvorsitzender<br />

verbunden.<br />

Auf bundespolitischer Ebene ist<br />

Herr Gerald Hensel seit vielen Jahren<br />

Vorsitzender des BGL-Ausschusses<br />

„Berufsbildung“ und konnte in dieser<br />

Funktion vor wenigen Monaten eine<br />

neue Berufskraftfahrerausbildungsverordnung<br />

präsentieren, an deren<br />

Weiterentwicklung er einen maßgeblichen<br />

Anteil hat.<br />

Gerald Hensel liegt die Aus- bzw.<br />

Weiterbildung im Verkehrsgewerbe<br />

sehr am Herzen und wird sicherlich<br />

einer der Schwerpunkte seiner zukünftigen<br />

Verbandsarbeit sein.<br />

Herr Hensel freut sich auf seine<br />

neue Aufgabe, die er mit viel Dynamik<br />

und Engagement anpacken wird.<br />

Wir alle wünschen ihm<br />

viel Erfolg.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 1


Trends und Meinungen<br />

AKTUELLE EREIGNISSE<br />

Sternfahrt<br />

des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes<br />

nach Berlin<br />

Die Straße des 17. Juni war bereits in den frühen Morgenstunden mit Lkw und Bussen zugeparkt. Die<br />

Polizei registrierte über 2.000 Fahrzeuge in der Innenstadt von Berlin. Insgesamt wurden nach amtlichen<br />

Angaben über 7.000 Fahrzeuge an dieser eindrucksvollen Fahrt eingesetzt. Foto: BGL<br />

betriebe ebenfalls durch die bestehenden<br />

Wettbewerbsverzerrungen im Europäischen<br />

Binnenverkehrsmarkt in ihrer<br />

Existenz bedroht sind. Omnibusse<br />

übernahmen den Transport der auf den<br />

Rastplätzen in Stadtrandlage parkenden<br />

Teilnehmer zum Versammlungsort<br />

am Brandenburger Tor, denen die Einfahrt<br />

in den Kern Berlins verweigert<br />

stenz tausender mittelständischer<br />

Betriebe unmittelbar gefährdet ist.<br />

Während beim bdo rund 60.000 Arbeitsplätze<br />

bedroht sind, sieht der BGL<br />

die Existenz von 10.000 Unternehmen<br />

mit rund 100.000 Arbeitsplätzen in<br />

Gefahr.<br />

Der BGL unterstrich seine Sorge<br />

um die Erhaltung eines mittelständi-<br />

Mehr als 7.000 LKW rollten am<br />

26. September 2000 im Rahmen einer<br />

vom Bundesverband Güterkraftverkehr<br />

Logistik und Entsorgung (BGL)<br />

ausgerufenen Sternfahrt zur Bundeshauptstadt<br />

Berlin. Die aus allen Bundesländern<br />

angereisten Transportunternehmer<br />

und ihre Mitarbeiter wollten<br />

damit auf die Krise im deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe<br />

aufmerksam<br />

machen, verursacht durch den Subventionswettlauf<br />

zu Gunsten des<br />

Transportgewerbes in anderen EU-<br />

Staaten und das Preisdumping auf den<br />

europäischen Transportmärkten. Mitveranstalter<br />

dieser Sternfahrt war der<br />

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer<br />

(bdo), dessen Mitgliedswurde.<br />

Über 2.000 Fahrzeuge zwischen<br />

Brandenburger Tor und<br />

Ernst-Reuter-Platz waren mit ihren<br />

Transparenten für Politiker wie für Medien<br />

optischer Beleg für die verzweifelte<br />

und für viele Betriebe existenzbedrohende<br />

Situation des deutschen<br />

Transportgewerbes. Diese Krisensituation,<br />

ebenso wie Vorschläge zur Soforthilfe<br />

durch nationale Maßnahmen, um<br />

den deutschen Transportbetrieben ein<br />

Überleben im internationalen Wettbewerb<br />

zu ermöglichen, wurden auf der<br />

Bundespressekonferenz der nationalen<br />

und internationalen Presse dargestellt.<br />

Sowohl BGL-Präsident Hermann<br />

Grewer als auch bdoPräsident Norbert<br />

Rohde machten deutlich, dass die Exischen<br />

Transportgewerbes auch bei der<br />

Übergabe einer entsprechenden Petition<br />

an den Präsidenten des Deutschen<br />

Bundestages, Wolfgang Thierse, vor<br />

dem Reichstagsgebäude in Berlin.<br />

Darin wird das Parlament als Vertreter<br />

des deutschen Volkes aufgefordert, die<br />

politische Initiative zur Herstellung<br />

eines fairen Wettbewerbs für deutsche<br />

Transportunternehmen zu ergreifen.<br />

Das Parlament sollte, so der BGL, von<br />

der Bundesregierung zielführende und<br />

schnellwirkende Maßnahmen einfordern.<br />

Der BGL legte diesem Schreiben<br />

einen ausführlichen Vergleich über die<br />

Wettbewerbsbedingungen im europäischen<br />

Güterkraftverkehr bei. Der Bundestagspräsident<br />

und Vizepräsidentin<br />

Anke Fuchs sagten eine Weiterleitung<br />

an die Volksvertretung und die Behandlung<br />

der europäischen Marktverwerfungen<br />

im parlamentarischen<br />

Rahmen zu.<br />

Höhepunkt der Demonstration des<br />

deutschen mittelständischen Güterkraft-<br />

und Personenverkehrsgewerbes<br />

war die anschließende Großkundgebung<br />

auf dem Platz des 18. März am<br />

Brandenburger Tor. Vor Tausenden von<br />

Teilnehmern kritisierte BGL-Präsident<br />

Hermann Grewer die Untätigkeit der<br />

Bundesregierung angesichts der Notlage<br />

des deutschen Verkehrsgewerbes.<br />

Hermann Grewer forderte in einem<br />

ersten Schritt kurzfristig wirkende<br />

Maßnahmen zur Angleichung der deutschen<br />

Fiskallasten an das „neue Niveau“<br />

maßgeblicher EU-Mitbewerber.<br />

Wer Arbeitsplätze im deutschen Verkehrsgewerbe<br />

retten wolle, könne sich<br />

den massiven Wettbewerbsverzerrungen<br />

nicht entziehen, die dadurch<br />

verschärft werden, dass andere<br />

EU-Staaten „hemmungslos die Subventionshähne<br />

geöffnet haben“.<br />

In einem zweiten Schritt sollten die<br />

heutigen Finanzierungsinstrumente<br />

über Steuern und Abgaben auf Gebühren<br />

umgestellt werden, die von<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 3


Trends und Meinungen<br />

deutschen wie von ausländischen<br />

Fahrzeugen bei Fahrten in Deutschland<br />

in gleicher Höhe erhoben werden.<br />

Nach Grewers Vorstellung sollten alle<br />

fiskalischen Ansprüche des Staates an<br />

den Straßengüterverkehr in eine solche<br />

kilometerabhängige Gebühr verlagert<br />

werden. Mineralölsteuern und Kfz-<br />

Steuern könnten dann ohne Einnahmenverluste<br />

für den Bundesfinanzminister<br />

auf EU-Niveau gesenkt werden.<br />

Als dritten wichtigen Punkt für die<br />

Wettbewerbsfähigkeit des deutschen<br />

Transportgewerbes nannte der BGL-<br />

Präsident die Unterbindung des Sozialdumpings<br />

und illegaler Praktiken auf<br />

den Transportmärkten. Es sei ein sozialpolitischer<br />

Skandal, dass Fahrer aus<br />

Drittstaaten aufgrund einer diffusen<br />

Rechtslage in der EU auf LKW aus<br />

Frankreich, den Niederlanden oder anderer<br />

EU-Staaten – mit Ausnahme der<br />

Bundesrepublik Deutschland – zu<br />

Dumpinglöhnen beschäftigt werden<br />

könnten.<br />

Nach wie vor gebe es kein Instrument,<br />

festzustellen, ob diese Fahrer<br />

legal oder illegal auf dem Fahrzeug sitzen.<br />

Die Folge sei ein Dumpingpreis-Wettbewerb,<br />

der die gesetzestreuen<br />

Unternehmen ruiniere und die<br />

Notlage osteuropäischer Kraftfahrer<br />

ausnutze. Die deutsche Bundesregierung<br />

forderte Grewer auf, die entsprechenden<br />

Regelungen so zu gestalten,<br />

dass das Sozialdumping im Verkehrsmarkt<br />

künftig wirksam unterbunden<br />

werden könne. Ein funktionierender<br />

Binnenverkehrsmarkt sei auch für die<br />

Die von BGL-Präsident Grewer (am Rednerpult) vor dem Brandenburger Tor gehaltene Rede wurde<br />

des öfteren von den Beifallsbekundungen der Unternehmerschaft unterbrochen. Sie wurde auch von<br />

den Medien in ihren wichtigsten Passagen übernommen und trug damit zur Verdeutlichung des<br />

Gewerbestandpunktes bei.<br />

Foto: BGL<br />

EU-Beitrittskandidaten in Mittel- und<br />

Osteuropa wesentlich attraktiver, als<br />

wenn ihnen die „Fratze Marktwirtschaft<br />

Total“ gezeigt würde.<br />

Der BGL-Präsident erinnerte die<br />

politisch Verantwortlichen in Berlin an<br />

den unter Mitwirkung der Gewerbeorganisation<br />

erstellten Maßnahmenkatalog<br />

zur Eindämmung illegaler Praktiken<br />

im nationalen Verkehrsmarkt. So tummelten<br />

sich immer mehr selbständig<br />

gemachte Fahrer auf den Verkehrsmärkten.<br />

Sie würden ohne EU-Lizenz<br />

oder nationale Erlaubnis und ohne obligatorische<br />

Transportversicherung zur<br />

leichten Beute skrupelloser Auftraggeber.<br />

Diesen illegalen Praktiken könne<br />

nur durch wirksame Kontrollen und<br />

BGL-Präsident Hermann Grewer übergab vor dem Bundestagseingang einen Brief mit den Forderungen<br />

des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes zur Wiederherstellung der Chancengleichheit im<br />

EU-Verkehrsmarkt an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (Bildmitte zwischen dem äußersten<br />

rechten und zweitrechten Mikrofongalgen). Der Bundestagspräsident sichert eine baldige parlamentarische<br />

Behandlung des GBL-Forderungskataloges zu.<br />

Foto: BGL<br />

fühlbaren Sanktionen – die zur Gewinnabschöpfung<br />

aus Dumpingpraktiken<br />

führten – begegnet werden. Eine baldige<br />

Umsetzung der durch den interministeriellen<br />

Arbeitskreis empfohlenen<br />

Maßnahmen durch das Parlament sei<br />

deshalb dringend erforderlich.<br />

Der BGL-Präsident zeigte sich davon<br />

überzeugt, dass das deutsche<br />

mittelständische Transportgewerbe<br />

nur bei einer zügigen Erfüllung seines<br />

Forderungskataloges eine Chance<br />

zum Überleben habe.<br />

An das Parlament und die Bundesregierung<br />

richtete er den dramatischen<br />

Appell:<br />

„Schauen Sie nicht länger zu, wie<br />

ein Gewerbe in Deutschland unter die<br />

Räder kommt. Handeln Sie jetzt, sofort<br />

und zielbewusst, damit Sie Ihr Versprechen,<br />

mehr Arbeitsplätze in Deutschland<br />

zu schaffen, einlösen können. Bis<br />

jetzt ist jedenfalls das Handeln der Bundesregierung<br />

kontraproduktiv für unseren<br />

Bereich. Schließlich ist der<br />

Straßengüterverkehr, das sagen alle<br />

Prognosen, eine Job-Maschine. Diese<br />

Chancen nicht wahrzunehmen und<br />

das heimische Gewerbe zu knebeln<br />

und unfairer Dumpingkonkurrenz auszusetzen<br />

ist unverantwortlich, Herr<br />

Bundeskanzler. Ein Weltstaatsmann<br />

hat auch Hausaufgaben. Zeigen Sie<br />

endlich, dass deutsche Politik kein<br />

Küchenkabinett ist und auch den Mut<br />

hat europäische Politik zu gestalten<br />

und nicht hilflos zu ertragen!”<br />

4 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Trends und Meinungen<br />

Aktionstag in Berlin<br />

Frankfurt, <strong>27</strong>. September 2000<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />

den Transportunternehmen,<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(H. Grewer)<br />

Präsident<br />

namens des gesamten BGL-Präsidiums<br />

möchten wir uns heute bei Ihnen<br />

für die tatkräftige und großartige Unterstützung<br />

anlässlich des BGL-Aktionstages<br />

und der Sternfahrt nach Berlin<br />

bedanken. Auch diejenigen, die es auf<br />

Grund der regen Teilnahme nicht mehr<br />

geschafft haben, bis zum Kundgebungsort<br />

vorzustoßen, haben zum Gelingen<br />

des Aktionstages beigetragen.<br />

Ohne die Vielzahl der Teilnehmer an der<br />

Sternfahrt wäre unsere Botschaft im<br />

politischen Raum nicht ernst und von<br />

der Bevölkerung nicht wahrgenommen<br />

worden. Die weit über den Anmeldungen<br />

liegende Teilnehmerzahl an der<br />

Sternfahrt nach Berlin hat den Handlungsbedarf<br />

in der Politik nachhaltig unterstrichen<br />

und sicher auch Eindruck<br />

hinterlassen.<br />

Parlamentspräsident Thierse, dem<br />

unsere Resolution übergeben worden<br />

ist, hat die Prüfung unserer Anliegen<br />

zugesagt und mit großer Sympathie für<br />

uns vermerkt, dass sich das Transportgewerbe<br />

direkt an das Parlament, dem<br />

Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten<br />

obliegt, gewandt hat. Wir<br />

setzen nunmehr darauf, dass in Fortsetzung<br />

bestehender politischer Kontakte<br />

eine tragfähige Lösung gefunden<br />

wird. Zwischenzeitlich wollen wir durch<br />

regionale Aktionen immer wieder Spitzenpolitiker,<br />

aber auch die Landesregierungen,<br />

mit unseren Problemen<br />

nachhaltig konfrontieren, bis sie gelöst<br />

sind.<br />

Wir vertrauen auf Ihre weitere Unterstützung,<br />

wenn erneut zu regionalen<br />

oder bundesweiten Protestdemonstrationen<br />

aufgerufen wird. Bitte haben Sie<br />

jedoch Verständnis dafür, dass alle Aktionen,<br />

die verbandsseitig geplant werden<br />

können, teilnehmende Unternehmen<br />

nicht in existenzielle Not durch den<br />

Staatsanwalt und zivilrechtliche Ansprüche<br />

bringen dürfen. Die Erwartungen<br />

Einzelner, Blockaden und turbulente<br />

Szenen durch Lkw-Aufmärsche<br />

zu erreichen, um die Politik zum Handeln<br />

zu zwingen, sind nicht nur<br />

unrealistisch, sondern in höchstem<br />

Maße auch kontraproduktiv für die Anliegen<br />

des Gewerbes. „Französische<br />

Verhältnisse“ sind in Deutschland nicht<br />

wiederholbar und lösen in der Politik<br />

und Öffentlichkeit auch gegensätzliche<br />

Reaktionen aus. Unter Zwang ist eine<br />

Einigung mit den Verantwortlichen jedenfalls<br />

nicht denkbar. Sie dürfen davon<br />

ausgehen, dass wir sehr wohl das<br />

Pro und Kontra einzelner Maßnahmen<br />

und ihre Dosierung abwägen, damit<br />

unsere Anliegen in der Öffentlichkeit<br />

und der Politik nicht als blanke Erpressung<br />

zurückgewiesen werden können.<br />

(Dr. Schmidt)<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

§<br />

§Tel.<br />

Gimmler & Koll.<br />

Rechtsanwälte • Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Karl-Heinz Gimmler<br />

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht<br />

Dozent für Rechts- und Steuerfragen an der<br />

Deutschen Logistik-Akademie<br />

sowie Referent an diversen Managementinstituten,<br />

Fachveröffentlichungen,<br />

Mitglied in Bundesvereinigung Logistik, DGfL.,<br />

Dt. Ges. f. Transportrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkt:<br />

Transport-, Speditions- und Lagerrecht,<br />

Gestaltung von Logistik- und Outsourcingverträgen.<br />

Transportversicherungsrecht,<br />

sonstige Verkehrsrechtsbereiche<br />

026 24/4019 + 4010, Fax 0 26 24/40 20<br />

Schützenstraße 68, 56203 Höhr-Grenzhausen<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 5


Trends und Meinungen<br />

Eile auf dem Schulweg:<br />

Unfallgefahr<br />

Eile und Stress im Straßenverkehr<br />

erhöhen die Gefahr von Verkehrsunfällen.<br />

Davon sind auch bereits Kinder<br />

betroffen. Wie eine aktuelle Untersuchung<br />

im Auftrag des Deutschen<br />

Verkehrssicherheitsrates (DVR) ergab,<br />

sind 26,3 % der befragten Schulkinder<br />

im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren<br />

auf dem Weg zur Schule „häufig“ in<br />

Eile. 6,3 % der befragten Kinder sind<br />

„sehr oft“ und weitere 1,3 % sogar „immer“<br />

unter Zeitdruck.<br />

Der DVR rät daher allen Eltern, ihre<br />

Kinder morgens rechtzeitig auf den<br />

Schulweg zu bringen. Autofahrer sollten<br />

gerade an Fußgängerüberwegen,<br />

an Bushaltestellen und im Bereich von<br />

Schulen besonders auf Kinder achten<br />

und mit angemessener Geschwindigkeit<br />

und bremsbereit fahren.<br />

Wir kriegen Euch alle!<br />

Raser sind die schlechteren Autofahrer<br />

– die Polizei hat die Beweise<br />

dafür.<br />

„Hallo Raser, wir warten schon!“ Die<br />

Horde Geier auf dem Plakat am<br />

Straßenrand soll Raser abschrecken<br />

und zu besonnener Fahrweise ermahnen.<br />

Doch die Wirkung scheint auszubleiben,<br />

wie der Alltag der Polizisten in<br />

ihren zivilen Videowagen zeigt: Ein<br />

Drängler jagt den nächsten, da wird<br />

rechts überholt, genötigt und gerast. In<br />

drei Stunden auf der Autobahn A1 östlich<br />

von Hamburg mussten die Polizeikommissare<br />

Alexander Witt und Herbert<br />

Habatsch neun „Filme“ drehen.<br />

Modernste Technik hält Verkehrsdelikte fest.<br />

Die „Hauptdarsteller“: Irre an den Lenkrädern<br />

ihrer Autos. Sie kennen keine<br />

Vernunft mehr und treten gnadenlos<br />

auf das Gaspedal.<br />

Der dunkelblaue Audi von Kommissar<br />

Habatsch ist von anderen Wagen<br />

nicht zu unterscheiden, aber mit modernster<br />

Technik ausgerüstet. Eine Videoanlage<br />

zeichnet Verkehrsvergehen<br />

auf, die ausgewertet werden und zu<br />

zahlreichen Fahrverboten führen. Auf<br />

potenzielle „Kunden“ müssen die Beamten<br />

der Verkehrspolizeidirektion<br />

(VPD) Neumünster, die für alle Straßen<br />

in Schleswig-Holstein zuständig ist,<br />

heute nicht warten. Tempo 80 bei<br />

Nässe warnen die Limit-Schilder am<br />

Fahrbahnrand – die meisten Fahrer halten<br />

sich daran. Doch um 14.32 Uhr rast<br />

ein Kombi mit schätzungsweise Tempo<br />

190 am Videowagen vorbei. Der Höllen-Fahrer<br />

lenkt sein Geschoss dann<br />

plötzlich über drei Spuren hinweg auf<br />

eine Ausfahrt zu und entkommt. „Da<br />

fahr’ ich doch nicht hinterher, das ist ja<br />

irre bei diesem Wetter“, sagt Habatsch.<br />

„Wir sehen uns ja immer zweimal. Entweder<br />

treffe ich ihn mal wieder an oder<br />

wir erkennen solche Wagen in Zeitungsberichten<br />

über schwere Unfälle<br />

wieder“, sagt der Beamte.<br />

Der nächste Raser entkommt, geschützt<br />

durch eine langsame Kolonne,<br />

die den Kommissar an der Verfolgung<br />

hindert. Doch dann geht es Schlag<br />

auf Schlag. Ein Kombi-Fahrer aus<br />

Hamburg, Typ biederer Geschäftsmann,<br />

fährt um 14.48 Uhr Tempo 180<br />

wo 120 gilt. Dabei telefoniert er, selbstverständlich<br />

ohne Freisprechanlage.<br />

„Eigentlich hatten wir gedacht er hätte<br />

uns erkannt, aber er hat uns wohl nicht<br />

ganz getraut und trotzdem kräftig Gas<br />

gegeben“, sagt Witt, als er dem<br />

47-jährigen nach drei Minuten dokumentierter<br />

Raserei die rote Kelle zeigt.<br />

Der Hamburger wird sich demnächst<br />

ein anderes Verkehrsmittel suchen<br />

müssen – eines, wo er nicht selber Gas<br />

geben kann.<br />

Der nächste Kandidat ist ein<br />

40-jähriger, der mit seiner schweren Limousine<br />

über Sperrflächen am Kreuz<br />

6 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Trends und Meinungen<br />

Ost rast, sämtliche Spuren nutzt und<br />

120 statt der erlaubten 80 km/h fährt.<br />

Witt muss das Blaulicht hervorholen<br />

und dem Polizeiwagen freie Fahrt verschaffen,<br />

damit Habatsch dranbleiben<br />

kann. Zweimal versucht der Mann in<br />

der Limousine den Videowagen abzuhängen.<br />

Ohne Erfolg. In Hamburg<br />

wird er um 15.11 Uhr gestellt. Die Beamten:<br />

„Ein Treffer. Der Mann gehört<br />

zum Neumünsteraner Millieu.“ Um<br />

15.25 Uhr macht ein weißer Transporter<br />

Typ „Sprinter“ seinem Namen alle<br />

Ehre: Minutenlang drängelt er andere<br />

Autos von der linken Spur. Das Beweisvideo<br />

hält die Aktionen fest. In vier<br />

Wochen kommt das Fahrverbot.<br />

Einem 20-jährigen werden sein junges<br />

Alter und die damit verbundene<br />

Probezeit zum Verhängnis. Rasen<br />

konnte er schon wie ein „Großer“, doch<br />

damit ist es nun für ihn vorbei. Inklusive<br />

Nachschulung ein teurer Ausflug mit<br />

Mami und Papi. Ein 21-jähriger, bereits<br />

mit verlängerter Probezeit, hat auch bei<br />

der Nachschulung nichts dazugelernt.<br />

Er überholt rechts und drängelt – schön<br />

im Sucher der Kamera. Um 16.09<br />

kommt ein „Kenner“ am Audi vorbei,<br />

bremst sofort von 150 auf die erlaubten<br />

120 km/h ab. „Der hat uns erkannt, da<br />

brauchst du nur gucken, wie der sich<br />

freut“, sagt Witt.<br />

Bei der Auswertung in der VPD-<br />

Zentrale stellen sich den Beamten immer<br />

wieder die Nackenhaare auf, wenn<br />

sie die Beweisvideos auswerten. Auf<br />

dem Bildschirm ist gerade ein Biker zu<br />

sehen, der bei Tempo 208 freihändig<br />

fährt. „Der ist 53 Jahre alt gewesen, da<br />

waren selbst wir erstaunt, als wir ihn<br />

gestoppt hatten“, sagt Kommissar<br />

Bernd Redmann, der für die Auswertung<br />

zuständig ist.<br />

Etwa 2500 Fahrverbote bearbeiten<br />

die Beamten pro Jahr allein im nördlichsten<br />

Bundesland. Über die<br />

Weg-Zeit-Berechnung werden Raser<br />

ermittelt, Abstandsverstöße belegt.<br />

Wer einen Abstand von zwei Zehntel<br />

des halben Tachowertes unterschreitet,<br />

geht zu Fuß. Die Formel: Wer 140<br />

km/h fährt, muss mindestens 14 Meter<br />

Abstand halten. „Verglichen mit dem in<br />

der Fahrschule erlernten sicheren Wert<br />

von 70 Metern Abstand ist das auch<br />

Wahnsinn, so dicht aufzufahren“, meint<br />

Redmann.<br />

Quelle: MediaMobil<br />

Lärmschutzwand bringt<br />

mehr Lebensqualität<br />

Als einen spürbaren Beitrag zu<br />

mehr Lebensqualität in Rheinböllen hat<br />

Bernd Rath, Referent für Umweltschutz<br />

im Verkehr im rheinland-pfälzischen<br />

Verkehrsministerium, die Lärmschutzwand<br />

an der A 61 bezeichnet. Sie<br />

werde einen Großteil des Lärms, den<br />

die täglich mehr als 40.000 vorbeifahrenden<br />

Kraftfahrzeuge verursachten,<br />

auffangen, sagte Rath in Vertretung von<br />

Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage<br />

bei einem Pressetermin zur Fertigstellung<br />

der Lärmschutzwand. Die<br />

Verringerung des Lärmpegels um bis<br />

zu zehn Dezibel entspreche einer Halbierung<br />

der Lautstärke.<br />

Rath sagte, dass es dem Land<br />

durch intensive Verhandlungen mit<br />

dem Bund gelungen sei, die Lärmschutzwand<br />

trotz der finanziellen Engpässe<br />

im Bundesfernstraßenhaushalt<br />

durchzusetzen. Das Ergebnis der Verhandlungen<br />

sei eine optisch sehr ansprechende<br />

Lösung, meinte Rath. Die<br />

Wand besteht überwiegend aus farblich<br />

gestuften, horizontal strukturierten<br />

Leichtbetonteilen, die durch vereinzelte<br />

Holzelemente aufgelockert werden.<br />

Auf den zwei Autobahnbrücken des<br />

Streckenabschnitts ist die Lärmschutzwand<br />

durchsichtig. Die Kosten der<br />

1.450 Meter langen und vier Meter hohen<br />

Wand betragen Angaben Raths<br />

3,1 Millionen Mark. Hinzu kämen noch<br />

einmal 500.000 Mark für die Verkehrsführung,<br />

die Bepflanzung und die Pla-<br />

G<br />

Wir wünschen unseren<br />

Mitgliedern und ihren Familien<br />

ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und alles Gute für das neue<br />

Jahr.<br />

2001 UOO<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 7


Trends und Meinungen<br />

Fächer<br />

nung. Die Bauarbeiten für die Lärmschutzwand<br />

dauerten rund ein halbes<br />

Jahr und lagen damit zwei Monate unter<br />

dem ursprünglich veranschlagten<br />

Zeitraum.<br />

In den vergangenen zehn Jahren<br />

seien entlang der rheinland-pfälzischen<br />

Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen<br />

rund 260 Millionen Mark für<br />

Lärmschutzmaßnahmen investiert<br />

worden, berichtete Rath. Darüber hinaus<br />

seien seit 1987 in rund 100 Ortsdurchfahrten<br />

Lärmschutzmaßnahmen<br />

verwirklicht worden. In 30 weiteren<br />

Ortschaften seien entsprechende Planungen<br />

oder Bauarbeiten eingeleitet<br />

worden. Die Maßnahmen basierten auf<br />

dem erstellten und in diesem Jahr<br />

fortgeschriebenen Lärmimmissionskataster.<br />

Landesverordnung über<br />

Zuständigkeiten auf<br />

dem Gebiet des Arbeitsund<br />

des technischen<br />

Gefahrenschutzes<br />

ZuVO) vom 26. September 2000 veröffentlicht<br />

worden.<br />

Interessierte Mitgliedsunternehmen<br />

erhalten die Landesverordnung auf Anfrage<br />

von der Verbandsgeschäftsstelle.<br />

Hallo<br />

Partner,<br />

danke<br />

schön!<br />

NACHRICHTEN AUS DEM HAUS DES STRASSENVERKEHRS<br />

<strong>SVG</strong> steigt ins<br />

Leasinggeschäft ein<br />

Über die Dachorganisation der<br />

Straßenverkehrsgenossenschaft, die<br />

Bundes-Zentralgenossenschaft<br />

Straßenverkehr (BZG) eG, wurde ein<br />

Rahmenvertrag mit der VR-Leasing in<br />

Eschborn abgeschlossen. Nach Angaben<br />

der beteiligten Partner werden mit<br />

dieser Zusammenarbeit „Erstklassige<br />

Konditionen“ für das Leasinggeschäft<br />

(Fahrzeuge und mobile Anlagegüter)<br />

angeboten.<br />

Die Vorteile des Leasingnehmers<br />

liegen auf der Hand:<br />

• mehr Kostenkontrolle durch gleichbleibende<br />

monaltiche Leasingraten<br />

über die komplette Laufzeit.<br />

• mehr Liquidität durch Verfügbarkeit<br />

freier Mittel und dadurch Investitionsmöglichkeiten<br />

in andere Vorhaben.<br />

• mehr Flexibilität durch Nutzung der<br />

Objekte über einen bestimmten<br />

Zeitraum ohne Eigentumserwerb.<br />

• mehr Wirtschaftlichkeit durch die<br />

Senkung möglicher Kostenpotenziale.<br />

Geleast werden können Lkw, Pkw,<br />

komplette Fuhrparks und auch<br />

Gabelstapler, ob im Restwert-, im<br />

Kilometer-, im Mietkauf- oder im Vollamortisationsvertrag.<br />

Die <strong>SVG</strong>-Leasing eröffnet dadurch<br />

vielfältigste Möglichkeiten.<br />

EUROPA UND DIE WELT<br />

Falschparken im Ausland<br />

kann teuer werden<br />

Werden Falschparker schon hierzulande<br />

kräftig zur Kasse gebeten, so<br />

kann dieses Vergehen im europäischen<br />

Ausland richtig teuer werden. Beispielsweise<br />

werden in Dänemark und<br />

Norwegen umgerechnet 120 DM berechnet,<br />

in Finnland liegt der „Preis“<br />

zwischen 35 und 200 DM. In Griechenland<br />

sind mindestens 145 DM fällig,<br />

während die spanischen Behörden bis<br />

zu 175 DM verlangen. Noch teurer<br />

wird’s in Schweden mit bis zu 190 DM<br />

sowie in Ungarn, wo Parksünder mit<br />

maximal 225 DM rechnen müssen. Zudem<br />

droht in vielen Ländern der Abschleppwagen<br />

bzw. die Parkkralle,<br />

wenn falsch geparkt wurde oder die<br />

Parkzeit abgelaufen ist. Urlaubern<br />

raten die Experten der ARAG daher,<br />

sich frühzeitig auf die spezifischen<br />

Park-Vorschriften des jeweiligen Gastlandes<br />

einzustellen. So herrscht<br />

z. B. in Italien striktes Parkverbot an<br />

schwarz-gelb markierten Bordsteinen,<br />

in Griechenland entlang gelber Linien<br />

am Straßenrand. In Österreich bieten<br />

sich in den Zentren der Städte und Gemeinden<br />

vornehmlich gebührenpflichtige<br />

Kurzparkzonen zum Abstellen des<br />

Fahrzeugs an. Hier heißt es aufpassen,<br />

denn in der Regel sind diese Zonen lediglich<br />

durch zwei Schilder am Beginn<br />

und am Ende gekennzeichnet, innerhalb<br />

des Bereichs sucht man Hinweise<br />

zumeist vergeblich. Parkscheine können<br />

aus dem Ticket-Automaten gezogen<br />

werden – mit Ausnahme von Wien,<br />

wo sie in Banken bzw. Tabakläden<br />

(„Trafik“) erworben werden müssen.<br />

Fehlt der Parkschein, wird es auch in<br />

Österreich teuer: Beläuft sich die For-<br />

Im Gesetzes- und Verordnungsblatt<br />

des Landes Rheinland-Pfalz vom<br />

6. Oktober 2000 ist die neue Landesverordnung<br />

über Zuständigkeiten auf<br />

dem Gebiet des Arbeits- und des technischen<br />

Gefahrenschutzes (AGSchderung<br />

zunächst auf einen Betrag zwischen<br />

14 und 42 DM, so kann die<br />

Summe auf rund 100 DM ansteigen,<br />

wenn das Knöllchen nicht bezahlt und<br />

somit eine sogenannte Anonym- oder<br />

Strafverfügung fällig wird. Wenn eine<br />

solche rechtskräftige Verfügung mehr<br />

als 350 Schilling beträgt, so kann sie<br />

ebenfalls in Deutschland vollstreckt<br />

werden. Eine andere österreichische<br />

„Besonderheit“ indes dürfte auch Touristen<br />

durchaus entgegenkommen: Bei<br />

Autofahrern, die in der Innenstadt ihr<br />

Fahrzeug nur für kurze Zeit abstellen,<br />

z. B. um eine Auskunft einzuholen,<br />

drücken die Überwachungsdienste in<br />

der Regel ein Auge zu. Allerdings empfiehlt<br />

es sich hierbei, eine Parkscheibe<br />

sowie einen Zettel mit der Ankunftszeit<br />

deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe<br />

zu legen.<br />

Quelle: VP 9/00<br />

8 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 9


Fächer<br />

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Fächer


Fächer<br />

12 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 13<br />

Fächer


Fächer<br />

GÜTERKRAFTVERKEHR<br />

„Ohne LASTER gibts von<br />

allem zu wenig”<br />

BGL-Gemeinschaftsstand auf der<br />

IAA Nutzfahrzeuge 2000<br />

Der Bundesverband Güterkraftverkehr<br />

Logistik und Entsorgung (BGL)<br />

war auf der diesjährigen Internationalen<br />

Automobil-Ausstellung (IAA) Nutzfahrzeuge<br />

in Frankfurt am Main wieder mit<br />

einem Gemeinschaftsstand vertreten.<br />

In der Halle 9.1 (Galleria) wurde ein<br />

repräsentativer Querschnitt der Dienstleistungspalette<br />

der Verbandsorganisation<br />

von über 15.000 deutschen<br />

Transportunternehmen, ihrer Wirtschaftsorganisation<br />

auf Landes- und<br />

Bundesebene, branchenbezogener<br />

Versicherungs- und Finanzierungsin<br />

stitute sowie eines Spezial-Unternehmens<br />

der Automobillogistik angeboten.<br />

Dabei waren folgende Messestands-Partner<br />

vertreten: Bundesverband<br />

Güterkraftverkehr Logistik und<br />

Entsorgung (BGL) e.V., Bundes-Zentralgenossenschaft<br />

Straßenverkehr<br />

(BZG) eG und <strong>SVG</strong> (Frankfurt<br />

am Main), die Werner Egerland Automobillogistik<br />

GmbH (Osnabrück), die<br />

Handelsgesellschaft für Kraftfahrzeugbedarf<br />

(HGK) in Düsseldorf und die<br />

KRAVAG – LOGISTIC, Hamburg.<br />

Breite Dienstleistungspalette eines<br />

Bundesverbandes<br />

Der Bundesverband Güterkraftverkehr<br />

Logistik und Entsorgung (BGL)<br />

wurde durch Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter verschiedener Fachabteilungen<br />

vertreten, die die gesamte<br />

Dienstleistungspalette der Gewerbeorganisation<br />

abdecken. Sie erteilten<br />

Auskünfte zu Rechts- und Versicherungsfragen,<br />

betriebswirtschaftlichen<br />

Informationssystemen, Sozialpolitik<br />

und Berufsbildung sowie Technik<br />

ebenso wie zu Themen des Umweltschutzes<br />

und der Entsorgung, den internationalen<br />

Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit<br />

und Werbung sowie der<br />

Verkehrspolitik.<br />

Auf dem BGL-Stand stand in diesem<br />

Jahr die berufliche und betriebliche<br />

Qualifikation im Mittelpunkt der<br />

verbandlichen Selbstdarstellung. So<br />

warb der Bundesverband mit dem Hinweis<br />

„Ohne LASTER gibts von allem zu<br />

wenig – ohne Brummifahrer auch“ für<br />

eine bundesweit verstärkte Ausbildung<br />

der Berufskraftfahrer. Mit der auf drei<br />

Jahre verlängerten Ausbildung der angehenden<br />

Brummifahrer besteht nach<br />

Meinung des Bundesverbandes die<br />

Chance für die Transportunternehmen,<br />

sich einen qualifizierten Nachwuchs<br />

heranzubilden. Diese LKW-Fahrerinnen<br />

und -Fahrer mit Köpfchen werden<br />

auch das Leistungsniveau in der Branche<br />

deutlich erhöhen.<br />

Das im Herbst 1996 als Profilierungsinstrument<br />

für deutsche Güterkraftverkehrs-<br />

und Logistikunternehmen<br />

aus der Taufe gehobene BGL-<br />

Qualitätssiegel wird beständig weiterentwickelt.<br />

So können die Mitgliedsunternehmen<br />

der BGL-Landesverbände<br />

im Rahmen des Qualitätssiegel-<br />

Konzepts die Überprüfung ihres<br />

Unternehmens auf Einhaltung der<br />

BGL-Standards hinsichtlich Sicherheit,<br />

Umweltschutz und Zuverlässigkeit inzwischen<br />

nicht nur mit einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung<br />

nach<br />

der DIN EN ISO 9002 verknüpfen, sondern<br />

auf Wunsch auch mit einer Umweltmanagement-Zertifizierung<br />

nach<br />

der DIN EN ISO 14001 kombinieren.<br />

Damit leistet das BGL-Qualitätssiegel-Konzept<br />

Hilfestellung beim Aufbau<br />

eines umfassenden Managementsystems,<br />

das den Anwendern und<br />

deren Marktpartnern durch die Transparenz<br />

der über die Normanforderungen<br />

weit hinausgehenden Leistungszusagen<br />

einen echten Mehrwert bietet.<br />

Jede Menge Infos:<br />

Die BDF-Infoservice GmbH<br />

Die BDF-Infoservice GmbH vertreibt<br />

die allen Interessenten zugänglichen<br />

Produkte des BGL. Hierzu<br />

zählen das Kosteninformationssystem,<br />

ein Kalkulationsleitfaden für den Güterkraftverkehr,<br />

der auch zahlreiche<br />

kostenrelevante Zusatzinformationen<br />

14 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

enthält. Die BGL-Konjunkturanalyse<br />

spiegelt das Konjunkturklima im Transportgewerbe<br />

aus einer vierteljährlichen<br />

Befragung von 1.100 Mitgliedsunternehmen<br />

wider. Die auch in diesem Jahr<br />

wieder neu aufgelegten Verkehrswirtschaftlichen<br />

Zahlen (VWZ) sind ein nahezu<br />

unerschöpflicher Zahlenfundus<br />

rund um den Verkehr auf Straße,<br />

Schiene und Wasserstraße. Gesetze<br />

und Vorschriften finden sich in den<br />

BGL-Texten für die Praxis, und im Faltblatt<br />

Lenk- und Ruhezeiten im<br />

Straßengüterverkehr. Vorschriften und<br />

zahlreiche Hinweise für den internationalen<br />

Verkehr sind im Handbuch<br />

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr<br />

übersichtlich aufgeführt. Nachweise<br />

über die Einhaltung von gesetzlichen<br />

Vorschriften können mit den<br />

Vordrucken Bescheinigung zur Vorlage<br />

bei Straßenkontrollen geführt werden.<br />

Neu auf der IAA-Nutzfahrzeuge hinzugekommen<br />

waren die Tageskontrollblätter<br />

für leichte Nutzfahrzeuge. Das<br />

sicherheitsrelevante Thema Ladungssicherung<br />

wird profund und praxisnah<br />

im BGL/BGF-Praxishandbuch „Laden<br />

und Sichern“ behandelt. Auch für das<br />

nächste Jahr wird wieder der Oldtimer-Kalender<br />

mit historischen LKW<br />

angeboten.<br />

BZG und <strong>SVG</strong><br />

Die Bundes-Zentralgenossenschaft<br />

Straßenverkehr (BZG) boten mit<br />

ihren regionalen Straßenverkehrsgenossenschaften<br />

(<strong>SVG</strong>) ebenfalls eine<br />

umfangreiche Dienstleistungspalette<br />

auf dem Gemeinschaftsstand an. BZG<br />

und <strong>SVG</strong> informierten über das bundesweite<br />

Netz von Autohöfen und<br />

Tankstellen die neue ISO-Norm für<br />

Qualifizierungssysteme, Schulungsangebote<br />

für die Branche, Arbeitsschutzmaßnahmen,<br />

Frachtenvermittlung im<br />

Internet, Mehrwertsteuerrückerstattung<br />

aus dem Ausland, Europa-Tankkreditkarte,<br />

Erfahrungsaustauschgruppen<br />

und Branchenberatung rund um<br />

Ladung und LKW.<br />

Neu im <strong>SVG</strong>-Servicepaket war das<br />

Leasing-Angebot. In Kooperation mit<br />

der VR-Leasing AG GmbH, Eschborn,<br />

wollen die Straßenverkehrsgenossenschaften<br />

den Transportunternehmen<br />

bei der Finanzierung und Beschaffung<br />

von Fahrzeugen und sonstigen Investitionsgütern<br />

behilflich sein. Dabei steht<br />

die „Kalkulationssicherheit durch Kostentransparenz“<br />

an erster Stelle. Auch<br />

der Maut-Service wurde von der Wirtschaftsorganisation<br />

des Transportgewerbes<br />

ausgebaut. Die Straßenverkehrsgenossenschaften<br />

bieten<br />

nunmehr neben dem Service für die<br />

Entrichtung der deutschen Autobahnbenutzungsgebühr<br />

den unbürokratischen<br />

Bezug der Kreditkarten für die<br />

Benutzung gebührenpflichtiger Autobahnen<br />

in Italien, Frankreich oder Spanien<br />

an. Der Transportunternehmer<br />

wird dadurch von lästigen Bestellungen<br />

entlastet und von den weiteren Verpflichtungen<br />

im Zahlungsverkehr mit<br />

dem Ausland befreit.<br />

Neu im BZG/<strong>SVG</strong>-Angebot war<br />

auch der Ausbau ihrer Internet-Dienstleistungen.<br />

So konnte sich der Messebesucher<br />

auf dem Gemeinschaftsstand<br />

direkt und kostenlos in die<br />

Online-Datenbank „Marktplatz-Logistik“<br />

eintragen lassen.<br />

Die KRAVAG-LOGISTIC<br />

stellte sich vor<br />

Der aus der Kooperation der beiden<br />

genossenschaftlichen Versicherungsgruppen<br />

R+V Versicherung und KRA-<br />

VAG-Versicherungen hervorgegangene<br />

Spezialversicherer für das Straßengüterverkehrsgewerbe,<br />

KRAVAG-<br />

LOGISTIC Versicherungs-AG, stellte<br />

auf dem BGL-Gemeinschaftsstand die<br />

innovative KRAVAG-Logistic-Police<br />

vor. Es handelt sich hierbei um ein attraktives<br />

Versicherungspaket, das alle<br />

wesentlichen Risiken im Transportgewerbe<br />

abdeckt und viel Raum für individuelle<br />

Detail-Lösungen lässt. Bei<br />

allen Fachgesprächen möchte die<br />

KRAVAG-LOGISTIC aber auch nicht<br />

die Romantik zu kurz kommen lassen.<br />

Deshalb stand ein Morris M8 aus dem<br />

Jahre 1937 als Blickfang auf dem KRA-<br />

VAG-Stand. Und im Freigelände erinnerte<br />

ein Faun-LKW, Baujahr 1955, an<br />

die Zeiten der Brummi-Oldtimer, als<br />

sich das Transportgewerbe wieder<br />

besser motorisieren konnte.<br />

TRANSPORTBRANCHE IM KOSTENDRUCK:<br />

DIE ALTERNATIVE<br />

7,15 m BDF-Wechselbrücken<br />

ab 6,– DM je Kalendertag zu vermieten<br />

Ihr Miet- und Leasingpartner:<br />

Werner Gimmler KG<br />

56203 Höhr-Grenzhausen<br />

Tel.: 0 26 24/2 00-1, Fax 0 26 24/4020<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 15


Fächer<br />

16 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


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Fächer


Fächer<br />

18 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

Emissionsabhängige<br />

Autobahnbenutzungsgebühr<br />

(ABBG) ab 2001<br />

Zum 1. Januar 2001 wird eine Anhebung<br />

der Autobahnbenutzungsgebühren<br />

für alle Nicht-Euro-II-Fahrzeuge<br />

(also auch für Euro-I-Fahrzeuge) sowie<br />

der Tagesgebühren in Kraft treten.<br />

bei bis zu 3 Achsen für ohne Euro-Einstufung Euro-I Euro-II und schadstoffärmer<br />

1 Jahr 1.877,60 DM 960,00 1.662,46 DM 850,00 1.466,87 DM 750,00 <br />

1 Monat 187,76 DM 96,00 166,25 DM 85,00 146,69 DM 75,00 <br />

1 Woche 50,85 DM 26,00 44,98 DM 23,00 39,12 DM 20,00 <br />

1 Tag 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 <br />

bei 4 oder mehr Achsen für ohne Euro-Einstufung Euro-I Euro-II und schadstoffärmer<br />

1 Jahr 3.031,54 DM 1.550,00 2.738,16 DM 1.400,00 2.444,79 DM 1.2500,00 <br />

1 Monat 303,15 DM 155,00 <strong>27</strong>3,82 DM 140,00 244,48 DM 125,00 <br />

1 Woche 80,19 DM 41,00 72,37 DM 37,00 64,54 DM 33,00 <br />

1 Tag 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 <br />

Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO von den Vorschriften des § 34<br />

StVZO sowie Genehmigungen gemäß § 29 Abs. 3 StVO für Langholzfahrzeuge<br />

zum Abtransport von Windwurfholz<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft<br />

und Weinbau in Mainz teilt mit:<br />

„Da die Aufarbeitung des angefallenen Windwurfholzes, das durch die<br />

Sturmschäden zum Jahresende 1999 entstanden ist, nicht zeitgerecht abtransportiert<br />

werden konnte, wird die Frist bis zum 30. April 2001 verlängert.<br />

Es gelten dann die folgende Autobahnbenutzungsgebührensätze<br />

für<br />

Nutzfahrzeuge/-kombinationen ab 12 t<br />

zulässigem Gesamtgewicht<br />

BAG-Unternehmensstatistik<br />

Das Bundesamt für Güterverkehr<br />

(BAG) weist darauf hin, dass der Bericht<br />

mit dem Titel „Struktur der Unternehmen<br />

des gewerblichen Straßengüterverkehrs<br />

und des Werkverkehrs“<br />

(Band USTAT 5) für das Jahr 1998<br />

vorliegt.<br />

Der Bericht enthält u. a. Übersichten<br />

zur Struktur der Unternehmen nach<br />

Rechtsformen, Verkehrsarten, wirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten, Betriebsgrößen,<br />

Lastkraftfahrzeugen, der<br />

Größe des Fuhrparks, der Anzahl der<br />

Beschäftigten sowie nach der Beteiligung<br />

am Kombinierten Verkehr und an<br />

Gefahrguttransporten.<br />

Darüber hinaus werden für Unternehmen<br />

mit Schwerpunkt im gewerblichen<br />

Straßengüterverkehr zusätzlich<br />

Ergebnisse zum Umsatz, zum Investitionsvolumen<br />

und zum Aufwand ausgewiesen.<br />

Ein Teil dieser Übersichten weist<br />

auch regionale Daten nach Bundesländern<br />

aus.<br />

Das Inhaltsverzeichnis für alle enthaltenen<br />

Übersichten steht im Internet<br />

auf der BAG-Homepage unter der<br />

Adresse<br />

http://www.bag.bund.de<br />

zur Verfügung.<br />

Der Bericht kann zum Preis von<br />

DM 33,00 beim<br />

Bundesamt für Güterverkehr<br />

Referat 22<br />

Postfach 19 01 80, 50498 Köln<br />

Telefon 0221/ 5776-222 oder -224<br />

Telefax 0221/ 5776-207<br />

bestellt werden.<br />

Pflicht zum Umtausch alter Klasse 2-Führerscheine<br />

beachten!<br />

Das Jahresende rückt näher. Wir nehmen dies zum Anlass, nochmals<br />

auf eine wichtige Umtauschpflicht hinzuweisen:<br />

Wie bekannt, gilt die Übergangsregelung, dass Inhaber der Führerscheinklasse<br />

2, die vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden, bis zum<br />

31. Dezember 2000 Zeit haben, ihre Führerscheine umzutauschen. Wer<br />

am oder nach dem 1. Januar 1950 geboren wurde, muss den Führerschein<br />

vor Erreichen seines 50. Geburtstages umtauschen.<br />

Transportunternehmen, die Fahrer beschäftigen, die vor dem 1. Januar<br />

1950 geboren wurden, sollten diese möglichst umgehend – soweit noch<br />

nicht geschehen – schriftlich, auf die Umtauschpflicht und die notwendigen<br />

ärztlichen Untersuchungen hinweisen. Wird der Führerschein nicht<br />

umgetauscht, verliert der Fahrer ab 1. Januar 2001 seine Berechtigung<br />

zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C/CE und kann somit seine arbeitsvertraglichen<br />

Pflichten nicht mehr erfüllen.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 19


Fächer<br />

20 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

INTERNATIONALER VERKEHR<br />

Illegale Einwanderer<br />

nach Großbritannien<br />

Illegale Einwanderer versuchen mit<br />

allen „Tricks“ an Bord von Lkws mit<br />

Bestimmungsland Großbritannien zu<br />

gelangen.<br />

Der BGL hat nachfolgend einige<br />

dieser Versuche dargestellt, mittels<br />

derer Immigranten an Bord von Lkws<br />

gelangen bzw. dies zu versuchen.<br />

• Bei Plane/Spriegel-Fahrzeugen<br />

wird das Befestigungsseil der Plane<br />

durchtrennt, um ein Zusteigen der<br />

Immigranten zu ermöglichen. Die<br />

Seile werden anschließend, soweit<br />

möglich, an der Schnittstelle wieder<br />

verdrillt und die Abschnitte der<br />

Kunststoffüberzüge – etwa unter<br />

Zuhilfenahmen eines Feuerzeugs –<br />

wieder verschmolzen, so dass die<br />

Schnittstelle nicht ohne Weiteres zu<br />

erkennen ist; zusätzlich wird sie<br />

nach Möglichkeit unter einer Öse<br />

verborgen. Die Seile sollten daher<br />

vom Fahrer gründlich auf dergleichen<br />

Manipulationen hin überprüft<br />

werden, z. B. auch durch kräftiges<br />

Ziehen.<br />

• Immer wieder wurden auch Planen<br />

aufgeschnitten und im Anschluss<br />

an das Zusteigen der Immigranten<br />

kunstfertig wieder verschweißt. Der<br />

Einstieg findet teilweise auch über<br />

die Dachfläche der Plane statt.<br />

Offensichtlich ist bei beiden oben<br />

beschriebenen Manipulationen die<br />

Beteiligung von Dritten, die die Lkws<br />

nach Zusteigen der immigrationswilli-<br />

gen Personen von außen wieder verschließen.<br />

Sofern der Fahrer einen Verdacht<br />

betreffs des Zusteigens illegaler Immigranten<br />

hegt, sollte er sich noch auf<br />

französischer Seite an die zuständigen<br />

Behörden wenden. Dies ist in der Regel<br />

zunächst die Grenzpolizei, bei Transporten<br />

unter Zollverschluss jedoch die<br />

Zollbehörde.<br />

Neuer Bußgeldkatalog<br />

in Dänemark<br />

Ab 1. September 2000 werden bei<br />

Verstößen gegen die dänische<br />

Straßenverkehrsordnung höhere Bußgelder<br />

erhoben.<br />

Danach beträgt das Mindestbußgeld<br />

in Dänemark ab diesem Zeitpunkt<br />

500,- DKK.<br />

Nachfolgend erhalten Sie eine Aufstellung<br />

der Bußgeldsätze ab dem<br />

1. September 2000 (in dänischen Kronen):<br />

Überfahren einer<br />

roten Ampel 1,000<br />

Fahren ohne angelegten<br />

Sicherheitsgurt 500<br />

Fahren ohne eingeschaltetes<br />

Abblendlicht 500<br />

Unleserliche<br />

Kfz-Kennzeichen 500<br />

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung<br />

von über 70 % muss der betroffene<br />

Fahrer eine neue Fahrprüfung<br />

ablegen.<br />

Der britische Verband RHA berichtet<br />

außerdem, dass Immigranten zunehmend<br />

erst an Bord des Fährschiffes<br />

in den Lkw zusteigen. RHA rät Fahrern,<br />

die dies bemerken, dringend an, sich<br />

vor. Verlassen der Fähre an das Schiffspersonal<br />

zu wenden und nicht auf britisches<br />

Territorium einzufahren.<br />

Geschwindigkeitsübertretungen<br />

auf Landstraßen:<br />

weniger als 20 % 500<br />

20 - 30 % 500<br />

30 - 40 % 1.000<br />

40 - 50 % 1.000<br />

50 - 60 % 1.500<br />

60 - 70 % 2.000<br />

70 - 80 % 2.500<br />

80 - 90 % 3.000<br />

90 - 100 % 4.000<br />

mehr als 100 % 4.500<br />

Geschwindigkeitsübertretungen<br />

auf Autobahnen:<br />

weniger als 20 % 500<br />

20 - 30 % 1.000<br />

30 - 40 % 1.500<br />

40 - 50 % 2,000<br />

50 - 60 % 2.500<br />

60 - 70 % 3.000<br />

70 - 80 % 3.500<br />

80 - 90 % 4.500<br />

90 - 100 % 6.000<br />

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<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 21


Fächer<br />

Einbau eines Erfassungsgerätes<br />

für die<br />

Schwerverkehrsabgabe<br />

in der Schweiz<br />

Die Oberzolldirektion in Bern stellt<br />

hierzu folgendes fest:<br />

Der Einbau dieses Erfassungsgerätes<br />

erfolgt bei einer autorisierten Werkstatt<br />

in der Schweiz. Diese besitzen<br />

eine Anerkennung, die mit unserer<br />

nationalen Anerkennung nach § 57 b<br />

StVZO gleichzusetzen ist. Hierüber besteht<br />

ein internationales Abkommen<br />

über die gegenseitige Anerkennung<br />

der Werkstätten.<br />

Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung<br />

gilt:<br />

Vor dem Einbau des Erfassungsgerätes<br />

ist eine Eichung des Fahrtenschreibers<br />

in einer autorisierten Werkstatt<br />

nach § 57 b durchzuführen. Der<br />

Zeitraum zwischen Eichung und Einbau<br />

des Erfassungsgerätes darf höchstens<br />

drei Monate betragen. Der Einbau<br />

des Erfassungsgerätes erfolgt<br />

ausschließlich in Schweizer Werkstätten,<br />

die autorisiert sind. Fahrtenschreiber<br />

und Erfassungsgerät werden lediglich<br />

mit einem Kabel verbunden. Dieses<br />

EuGH-Urteil zur Brenner-<br />

Maut (Az.: C 205/98)<br />

Rückerstattungsverfahren<br />

Der BGL fordert die Republik<br />

Österreich auf, Konsequenzen aus<br />

dem EuGH-Urteil zur Brenner-<br />

Maut zu ziehen und ein schlüssiges<br />

Rückerstattungskonzept<br />

vorzulegen. Den Mitgliedsunternehmen<br />

stellt die Verbandsgeschäftsstelle<br />

ein Musterschreiben<br />

des BGL zur Rückforderung der zu<br />

Unrecht bezahlten Mautgebühren<br />

zur Verfügung.<br />

Kabel wird entweder am Fahrtenschreiberausgang<br />

direkt oder am Anschluss<br />

V des Fahrtenschreibers angeklemmt.<br />

Die benötigten Anschlüsse<br />

sollen nach Auskunft der Firma VDO-<br />

Mannesmann an allen herkömmlichen<br />

Fahrtenschreibern vorhanden sein. Ein<br />

Einbau des Verbindungskabels darf in<br />

jeder nach § 57 b StVZO anerkannten<br />

Werkstätte durchgeführt werden, d. h.<br />

auch in eigenen Werkstätten. Der Kabelsatz<br />

muss allerdings bei einer<br />

Schweizer autorisierten Werkstatt beschafft<br />

werden. Da der Einbau für<br />

Schweizer Fahrzeuge obligatorisch ist,<br />

werden ausländische Fahrzeuge beim<br />

Einbau in den Werkstätten erst ab Oktober<br />

2000 berücksichtigt.<br />

Inzwischen hat die Oberzolldirektion<br />

Bern eine Liste der autorisierten<br />

Werkstätten zum Einbau des Erfassungsgerätes<br />

im Internet (http://www.<br />

zoll.admin.ch/steuern+abgaben/Isva)<br />

veröffentlicht.<br />

Neue Abgabepreise für die Autobahnvignette<br />

ab 2001 in Österreich<br />

Für das Jahr 2001 wurden neue Abgabepreise für die Benutzung von Autobahnen in Österreich für Fahrzeuge<br />

bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht festgesetzt.<br />

Wochenvignette (Gültigkeit 10 Tage)<br />

– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />

3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350,00 ÖS<br />

– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />

7,5 t bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400,00 ÖS<br />

2-Monatsvignette<br />

– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />

3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.750,00 ÖS<br />

– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />

7,5 t bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000,00 ÖS<br />

Die neuen Vignetten können erstmals ab dem<br />

1. Dezember 2000 verwendet werden.<br />

Jahresvignetten (Gültigkeit für ein Kalenderjahr vom<br />

1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres)<br />

– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />

3.5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.000,00 ÖS<br />

– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als,<br />

7,5 t bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. 000,00 ÖS<br />

Der Abgabepreis einer Tageszusatzvignette beträgt 80,00 ÖS.<br />

22 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

MÖBELTRANSPORT<br />

Neues Verfahren<br />

Umzugskosten:<br />

Zwischenlösung<br />

weiter offen<br />

Das Pilotverfahren zur Ermittlung<br />

des erstattungsfähigen Höchstbetrages<br />

der Beförderungsauslagen wird<br />

nicht über den 31. Oktober 2000 hinaus<br />

verlängert.<br />

Über diesen Verbandserfolg, der<br />

auf die Zusammenarbeit des DBwV mit<br />

dem GVPA und dem HPR zurückzuführen<br />

ist, haben wir bereits mehrfach<br />

ausführlich berichtet. Leider ist bis<br />

heute offen, wie es mit den Soldatenumzügen<br />

weitergeht. Weil die Entwicklung<br />

einer völlig neuen Lösung auf<br />

Grund entsprechender rechtlicher Vorgangen<br />

(z. B. Ausschreibungsfristen)<br />

mehrere Monate in Anspruch nehmen<br />

wird, wird zwischenzeitlich über eine<br />

Zwischenlösung nachgedacht.<br />

Fest steht jedoch, dass ab dem<br />

31. Oktober das Pilotverfahren ausläuft.<br />

Voraussichtlich wird es ab 1. November<br />

noch keine neue Zwischenlösung<br />

geben. Dies bedeutet, dass<br />

dann zunächst wieder das Verfahren<br />

gilt, das vor dem Pilotverfahren gang<br />

und gäbe war. Demnach holt der Soldat<br />

zwei Kostenvoranschläge von zwei<br />

Spediteuren seiner Wahl ein, wobei<br />

auch die Kosten für eine Besichtigung<br />

übernommen werden. Nur wenn die<br />

bearbeitende Stelle Zweifel an der<br />

Höhe der Kostenvoranschläge hat,<br />

wird diese ein drittes Angebot einholen.<br />

Wie sie dieses dritte Angebot einholt,<br />

bleibt der bearbeitenden Stelle überlassen.<br />

Wie lange diese Rückkehr zum alten<br />

Verfahren dauern wird, ist ebenfalls<br />

noch offen. Es wird derzeit darüber<br />

nachgedacht, bis zu einer endgültigen<br />

Neuregelung, die frühestens im Frühsommer<br />

2001 greifen kann, eine Zwischenlösung<br />

zu installieren. Die Beratungen<br />

hierzu sind jedoch innerhalb<br />

des Verteidigungsministeriums noch<br />

nicht abgeschlossen.<br />

Sowohl für den DBwV als auch für<br />

den GVPA und den HPR ist klar: Der erstattungsfähige<br />

Höchstbetrag darf sich<br />

nicht wie bisher an Dumpingpreisen<br />

orientieren und vertrauensbildende<br />

Maßnahmen zwischen dem Soldaten<br />

und einem möglicherweise unbekannten<br />

Spediteur müssen auch einer<br />

Zwischenlösung eingeplant werden.<br />

Quelle: Zeitschrift „Die Bundeswehr 10/2000“<br />

Jahrestagung des deutschen<br />

Möbelspeditionsgewerbes<br />

in München<br />

Vom 12. bis 14. Oktober 2000 fand<br />

die Jahrestagung erstmals in Abstimmung<br />

mit den Kooperationsgemeinschaften<br />

in der bayerischen<br />

Landeshauptstadt München statt.<br />

Versammlung der<br />

Handelsmöbelspediteure<br />

Mit der Problematik der Anlieferung<br />

von Handelsmöbeln beschäftigte sich<br />

diese Versammlung. Der Vorsitzende<br />

Johannes Röhr sprach alle Aspekte der<br />

Anlieferung an und bestätigte noch einmal,<br />

dass der Erfassungsbogen der<br />

AMÖ für die einzelnen Handelshäuser<br />

kommen werde. Mit dem Verband der<br />

Möbelhändler sind inzwischen alle<br />

VON KOLLEGE ZU KOLLEGE<br />

An- und Verkauf<br />

von gebrauchten Omnibussen<br />

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Punkte besprochen. Eine Umsetzung<br />

ist dringend erforderlich.<br />

Versammlung der<br />

Umzugsspediteure<br />

Unter der Moderation von Gert Hebert,<br />

stellvertretender Vorsitzender der<br />

AMÖ, stellte Wolfgang Kownatka das<br />

Modell der AMÖ als Nachfolgeregelung<br />

für die Vergabe der Bundeswehrumzüge<br />

vor. Ob es zum Tragen kommt,<br />

hängt von der Ausschreibung des Bundesverteidigungsministerium<br />

ab, die<br />

am 2. November 2000 veröffentlicht<br />

wird. Im zweiten Teil der Versammlung<br />

stellten Studentinnen der Fachhochschule<br />

Worms ein virtuelles Umzugsunternehmen<br />

vor.<br />

Vortrag von Prof. Gerd Aberle<br />

Höhepunkt der fachlichen Veranstaltungen<br />

war der Vortrag von Prof.<br />

Gerd Aberle, Universität Gießen, zur<br />

„Zukunft des Verkehrsgewerbes in<br />

einem – auch informationsoffenen<br />

Markt.“ In 75 Minuten legte Professor<br />

Aberle – wie immer glänzend aufgelegt<br />

– u. a. dar, dass gerade im Zusammenhang<br />

mit der Diskussion um die steuerlichen<br />

Belastungen das Logistikgewerbe<br />

in der Öffentlichkeit eine<br />

Unterbewertung erfährt. Bis 2010 prognostiziere<br />

das Schweizer Institut<br />

PROGNOS ein Wachstum des Verkehrs<br />

um 40 %. Die Bahnreform, so<br />

Prof. Aberle weiter, sei zwar erfolgt, jedoch<br />

die erwarteten Erlössteigerungen<br />

nicht eingetreten. Und das bei einer<br />

Unterstützung des Staates von 26 Milliarden<br />

DM seit Beginn der Reform im<br />

Jahr 1994 (ohne Zuwendungen aus<br />

den Nahverkehrsbestellungen der Länder)!<br />

Er plädierte deshalb für einen<br />

intramodalen Wettbewerb, also<br />

Wettbewerb auf der Schiene durch<br />

eine ausreichend große Zahl von<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen. Von<br />

42.500 Unternehmen des Straßengüterverkehrs<br />

in Deutschland hätten<br />

30 % nur ein Fahrzeug. Prof. Aberle<br />

stellte die Frage, ob derartige Unternehmen<br />

überhaupt überlebensfähig<br />

wären, und sah gravierende Strukturveränderungen<br />

im Gewerbe in der<br />

nächsten Zukunft.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 23


Fächer<br />

KOMBINIERTER VERKEHR<br />

Rollende Autobahn<br />

Freiburg – Norditalien<br />

Von Anfang 2001 soll die heutige<br />

Rollende Autobahn Freiburg – Milano<br />

auf einer neuen Trasse geführt werden,<br />

wodurch dann endlich Lastkraftwagen<br />

mit Eckhöhen bis 4,0 m verladen werden<br />

können.<br />

Der sogenannte Begleitete Kombinierte<br />

Verkehr, den die <strong>SVG</strong> Südbaden<br />

(www.sfg-suedbaden.de) als Agentur<br />

der HUPAC (www.hupac.ch) ab Freiburg<br />

betreibt, wird durch diese Maßnahme<br />

einen erneuten Nachfrageschub<br />

erfahren, denn heute müssen<br />

leider noch viele Lkw mit Eckhöhen jenseits<br />

3,80 m abgelehnt werden.<br />

Die neue Eckhöhe von 4,0 m wird<br />

durch eine neue Wegführung erreicht.<br />

Bisher verläuft die Fahrt der täglich drei<br />

Zugpaare durch den Gotthard-Tunnel<br />

nach Mailand/Lugano. Zukünftig verkehren<br />

7 Zugpaare/Tag zwischen Freiburg<br />

und Novara (Nähe Turin) und<br />

werden durch den Lötschberg- und<br />

Simplon-Tunnel geleitet, dessen Tunnelprofile<br />

für diese Eckhöhen erweitert<br />

werden. Laut Auskunft des Schweizer<br />

„Bundesamtes für Verkehr“ (BAV) verlaufen<br />

die Gleisarbeiten im Zeitplan und<br />

sollen bis Jahresende abgeschlossen<br />

sein.<br />

Während schon bisher rund 30.000<br />

Lkw pro Jahr abgefertigt werden, erhofft<br />

sich die Schweiz mit der neuen<br />

Trasse sowie attraktiven Preisen und<br />

Abfahrtzeiten eine Aufkommenssteigerung<br />

auf 65.000 Lkw.<br />

Wie es aus Bern verlautet, soll der<br />

durchschnittliche Preis für eine Fahrt<br />

bei rund 550 CHF liegen, obwohl 414<br />

Bahnkilometer zurückgelegt werden.<br />

Mit der Preisreduzierung erhöht<br />

sich die Subvention der gewünschten<br />

Verkehrsverlagerung laut BAV dann auf<br />

fast 500 CHF je Lkw-Verladung. Finanziert<br />

wird sie aus der ab 2001 auf<br />

Schweizer Straßen erhobenen gewichtsabhängigen<br />

LVSA.<br />

Es wird sich also verstärkt lohnen,<br />

die Rollende Autobahn als Alternative<br />

zum CH-Transit auf der Straße zu benutzen:<br />

• Keine Behinderung durch CH-<br />

Nachtfahrverbot, da Züge vorwiegend<br />

nachts verkehren<br />

• Optimale Ausnutzung der Ruheund<br />

Lenkzeiten, da Fahrer im Liegewagen<br />

„ruht“<br />

• 42 bis 44 t Gesamtgewicht möglich<br />

(44 t bei Nachläufen in BW)<br />

• keine Unterwegskontrollen in CH<br />

• 4 m Eckhöhe (ab 2001)<br />

• Rückerstattung der deutschen Kfz-<br />

Steuer (1 Fahrt = 2 Punkte; 124<br />

Punkte = 100 % Steuerrückerstattung;<br />

Rückerstattungsformulare<br />

gibt es bei <strong>SVG</strong> Südbaden)<br />

Infos über:<br />

<strong>SVG</strong>/HUPAG – Agenturbüro der<br />

Rollenden Autobahn<br />

Tel. 0761/50 00 31<br />

Fax 07 61/50 65 31 oder<br />

Tel. 07 61/7 08 64-41<br />

Sperre der RoLas Wels/Sopron, Budapest, Szeged<br />

Auf Drängen des BGL hat das österreichische<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Innovation und Technologie eine<br />

Ausnahmeregelung für Lkw vorgelegt,<br />

die auf Grund der Gleisschäden an den<br />

drei o.g. Rollenden Landstraßen den<br />

Österreichtransit nicht im Kombinierten<br />

Verkehr durchführen können.<br />

Das österreichische Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie hat angeordnet, dass „mit<br />

Wirkung ab sofort bis auf Widerruf“ alle<br />

Lkw, die eine entsprechende Bestätigung<br />

der Firma ÖKOMBI vorlegen<br />

können, „ohne die entsprechenden Genehmigungen“<br />

grenzüberschreitende<br />

Gütertransporte auf denjenigen österreichischen<br />

Straßen durchführen können,<br />

die als Alternativrouten zu den genannten<br />

RoLa-Strecken gelten. Das<br />

österreichische Ministerium bestätigte<br />

dem BGL auf Anfrage, dass auch Ökopunkte<br />

unter den Begriff der Genehmigungen<br />

fallen. Die ÖKOMBI-Agenturen<br />

stellen die entsprechenden Bestätgi-<br />

gungen aus, sofern die Lkw die betroffenen<br />

RoLa-Verbindungen nach Ungarn<br />

nutzen wollen, dies jedoch wegen<br />

der Sperrung bzw. der während der<br />

Reparaturphase stark eingeschränkten<br />

Kapazitäten nicht ermöglicht werden<br />

kann.<br />

Be- und Entladungen in Österreich<br />

dürfen – wie auch bei der Benutzung<br />

der RoLa üblich – nur im definierten<br />

Umkreis um Terminal Wels bzw. mit einer<br />

eigenen Vor- und Nachlaufgenehmigung<br />

(zusätzlich zu der Bestätigung der<br />

Fa. ÖKOMBI) durchgeführt werden.<br />

Nach Auskunft des österreichischen<br />

Verkehrsministeriums werden die drei<br />

betroffenen RoLas zunächst gar nicht<br />

und in einer sich anschließenden<br />

Reparaturphase nur mit stark eingeschränkter<br />

Kapazität verkehren können.<br />

Mit einer Wiederaufnahme des<br />

Verkehrs im vollen Umfang sei nach<br />

Auskünften von ÖKOMBI bzw. ÖBB<br />

nicht vor Mitte Dezember zu rechnen.<br />

24 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

Erhöhung der Profilhöhe<br />

via Brenner nach Verona<br />

Nach abgeschlossener Umtrassierung<br />

der Züge auf dem DB-Netz werden<br />

nun auch die Shuttlerelationen<br />

Köln-Verona und Köln-Trento mit dem<br />

erhöhten Profil (P/C 70, P/C 400) ab<br />

5. November 2000 seitens der beteiligten<br />

Bahnen freigegeben. Somit gilt die<br />

Profilhöhe P/C 70 bzw. P/C 400 nun<br />

auf der gesamten Strecke Brenner-<br />

Verona.<br />

Zusätzliche Abfahrten auf<br />

der Strecke München-<br />

Verona v.v.<br />

Auf der Strecke München-Verona<br />

v.v. bietet Kombi-Verkehr seit 10. Oktober<br />

2000 zwei zusätzliche Abfahrten<br />

an. In der Nord-Süd-Richtung ab München<br />

besteht ab sofort die Möglichkeit<br />

einer Mittagsabfahrt für Ihre Transporte<br />

nach Italien. Dieser Zug erreicht Verona<br />

noch am Abend des selben Tages. Für<br />

die Gegenrichtung von Verona nach<br />

München wurde eine Verbindung mit<br />

einem besonders späten Ladeschluss<br />

eingerichtet. Dadurch stehen die Ladeeinheiten<br />

am Mittag des folgenden Tages<br />

in München wieder zur Abholung<br />

bereit.<br />

RoLa Manching-Brennersee<br />

– ab 5. November<br />

mit zwei neuen Abfahrten<br />

pro Tag<br />

Die Kapazität auf der RoLa-Strecke<br />

zwischen Manching und Brennersee<br />

wurde am 5. November 2000 um zwei<br />

weitere täglich verkehrende Zugpaare<br />

erweitert. Auch eine größere Tonnage<br />

der Züge ab Manching ist ab diesem<br />

Tag vorgesehen. Mit den Abfahrten<br />

um 8.30 Uhr und 17.30 Uhr werden<br />

zukünftig insgesamt 15 Züge pro Tag<br />

und Richtung verkehren.<br />

AS = Zeitpunkt Annahmeschluß am Versandbahnhof<br />

BS = Zeitpunkt Bereitstellung am Empfangsbahnhof<br />

Maße und Gewichte<br />

Die zulässige Eckhöhe beträgt 4 m,<br />

die maximale Breite 2,60 m, Gesamtgewicht<br />

des Lkw 40 Tonnen. Für<br />

die wahrheitsgemäße Angabe und<br />

Eintragung des Gesamtgewichtes in<br />

den Versandauftrag ist der Fahrer verantwortlich.<br />

Für Schäden die durch<br />

falsche Gewichtsangabe entstehen,<br />

haftet der Verkehrsteilnehmer. Am Terminal<br />

Brennersee werden nur Fahrzeuge<br />

mit amtlichem Wiegezettel zur<br />

Verladung zugelassen. Vor der Anmeldung<br />

am Terminal ist die Verwiegung<br />

durchzuführen. Achtung! Es muss<br />

mindestens eine Bodenfreiheit von 20<br />

cm gewährleistet sein.<br />

Die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften<br />

finden Sie auch auf der<br />

Rückseite des Versandauftrages abgedruckt.<br />

Für die Einhaltung haftet der<br />

Verkehrsteilnehmer.<br />

Vor Auffahrt auf den Zug sind die<br />

Antennen einzuziehen oder durch Niederbinden<br />

so zu sichern, dass sich die<br />

Antennen während des Transportes<br />

nicht aufstellen können; sonst besteht<br />

die Gefahr von Stromüberschlägen.<br />

HINWEIS: Bei automatischen Systemen<br />

muss eine Aktivierung während<br />

der Beförderung ausgeschlossen sein.<br />

Beförderungspreise seit 1. 9. 2000<br />

Grundpreis pro Lkw/Richtung<br />

incl. max. 2 Fahrer 330,– EUR<br />

abzgl. Rückfahrrabatt beim<br />

Kauf einer Hin- und<br />

Rückfahrkarte – 15,– EUR<br />

Bürgschaftsrabatt – 5,– EUR<br />

Kommanditistenbonus – 10,– EUR<br />

Aufbaurabatt (bis auf Widerruf)<br />

für Tageszüge = ● – 100,– EUR<br />

für Nachtzüge = ✯ – 50,– EUR<br />

gültig bei Frachtzahlung im Kombifrachtkreditverfahren<br />

(KFK), Barzahlerpreise<br />

gemäß Aushang.<br />

Frachtzahlung<br />

Die Fracht kann direkt am Verladebahnhof<br />

in Manching und Brennersee<br />

bar oder mit Euroscheck bezahlt werden<br />

(DKV/UTA-Karten werden akzeptiert/auch<br />

EuroShell in Brennersee). Die<br />

Frachtzahlung kann auch über ein<br />

Bürgschaftskonto abgewickelt werden.<br />

Buchungs-/Bahnhofsadressen<br />

Agentur Manching<br />

Kombiverkehr KG, Agentur Manching,<br />

Am Güterbahnhof, 85077 Manching<br />

Tel. (0 84 59) 3 07 28, Fax (0 84 59) 3 08 28<br />

Agentur Brenner<br />

ÖKOMBI-Agentur<br />

A-6154 Brenner-Autobahnzollamt<br />

Tel. 00 43-52 74-876 71<br />

Fax 00 43-52 74-8 61 36<br />

Die Buchungs- und Abmeldetermine<br />

werden auf Anfrage von<br />

KOMBIVERKEHR und ÖKOMBI separat<br />

bekanntgegeben.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 25


Fächer<br />

ENTSORGUNG WERTSTOFF-RECYCLING<br />

Vorschläge zur Änderung<br />

des Kreislaufwirtschaftsund<br />

Abfallgesetzes –<br />

Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

vom<br />

5. Juli 2000<br />

Der BDI hat sich in einem Schreiben<br />

an die Umwelt- und Wirtschaftsminister<br />

von Bund und Ländern vom<br />

7. August 2000, nachdrücklich gegen<br />

den von der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

am 5. Juli 2000 beschlossenen<br />

Änderungsvorschlag zum Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallgesetz, der auf<br />

eine erhebliche Ausdehnung der Andienungs-<br />

und Überlassungspflichten<br />

abzielt, ausgesprochen. In einem ersten<br />

Ländervorschlag vom 31. Mai<br />

2000, der bereits auf der Sitzung des<br />

Sonderausschusses Kreislaufwirtschaft<br />

am 28. Juni 2000 als Tischvorlage<br />

verteilt wurde sowie den bereits<br />

erwähnten Änderungsvorschlag vom<br />

5. Juli 2000, der von der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

einstimmig angenommen<br />

wurde. Der Vorschlag soll im<br />

Oktober in die Umweltministerkonferenz<br />

eingebracht werden. Das BMU hat<br />

bereits signalisiert, den Vorschlag mitzutragen,<br />

allerdings nur unter dem<br />

Vorbehalt, dass die Änderung sich als<br />

europarechtskonform erweist. Gespräche<br />

zwischen Vertretern von Bund<br />

und Ländern und der Kommission sind<br />

für diesen Herbst geplant. Ein konkreter<br />

Termin steht nach Auskunft des<br />

BMU noch nicht fest.<br />

Die 54. Umweltministerkonferenz<br />

hatte am 6./7. April 2000 den vom<br />

BMU vorgelegten Entwurf einer Abfallverwaltungsvorschrift<br />

zum Abfallbegriff<br />

sowie zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung<br />

scharf kritisiert und eine<br />

offene Länderarbeitsgruppe unter<br />

Federführung des Landes Baden-<br />

Württemberg eingerichtet, die kurzfritig<br />

alternative Entwürfe entwickeln sollte.<br />

Quelle: BDI-RS Abt. Umweltpolitik UP 180/00<br />

vom 14. August 2000<br />

Landesverordnung<br />

über die<br />

Zentrale Stelle für<br />

Sonderabfälle<br />

Im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

für das Land<br />

Rheinland-Pfalz vom 7. September<br />

2000 (S. 303) ist die<br />

Landesverordnung über die<br />

Zentrale Stelle für Sonderabfälle<br />

vom 3. August 2000 veröffentlicht<br />

worden.<br />

Zur zentralen Stelle für<br />

Sonderabfälle wird die Sonderabfall-Management-Gesellschaft<br />

Rheinland-Pfalz<br />

mbH (SAM) bestimmt.<br />

Büro für Umwelttechnik<br />

Dipl.-Ing. Klaus Stilper<br />

Unabhängiges Planungsbüro<br />

– Tankstellenbau<br />

– Tankstellensanierung nach WHG<br />

– Eigenverbrauchstankstellen<br />

– Hoch- und Tiefbau<br />

– Wasseraufbereitung<br />

– Abwassersysteme<br />

– Bestandsaufnahmen<br />

– Bauleitung und Rechnungsprüfung<br />

Dipl.-Ing. (FH) Klaus Stilper · Steinbacher Straße 9 · 65620 Waldbrunn<br />

Tel. 0 64 36/9410 50 · Fax 0 64 36/9410 61 · e-mail: Klaus.Stilper@t-online.de<br />

26 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

OMNIBUS UND TOURISTIK<br />

100. Vorstandssitzung<br />

des bdo in Berlin<br />

Zu seiner 100. Sitzung ist der Vorstand<br />

des Bundesverbandes Deutscher<br />

Omnibusunternehmer am 13.<br />

Oktober 2000 in Berlin zusammengekommen.<br />

Die Jubiläumssitzung im 20.<br />

Jahr des Bestehens des Unternehmerdachverbandes<br />

fand im Rahmen der<br />

offiziellen Eröffnung der Geschäftsstelle<br />

des bdo in Berlin statt.<br />

Der Vorstand befasste sich unter<br />

anderem mit der Dieselpreisentwicklung<br />

und bekräftigte die Forderung<br />

nach vollständiger Befreiung des Omnibusses<br />

von der Mineralölsteuer. Er<br />

zog eine außerordentlich positive Bilanz<br />

der Protestdemonstration in Berlin<br />

am 26. September, da es gelungen ist,<br />

in der Öffentlichkeit eine breite Resonanz<br />

für die Situation und die Forderungen<br />

der Busbranche zu erreichen.<br />

So konnte bdo-Präsident Norbert<br />

Rohde vor über 100 Journalisten in der<br />

Bundespressekonferenz diese Forderung<br />

des Gewerbes verdeutlichen und<br />

in einer Vielzahl von Interviews untermauern.<br />

Als außerordentlich wichtig für die<br />

private Omnibusbranche wurde zudem<br />

eingeschätzt, dass Herr Rohde Gelegenheit<br />

hatte, Bundestagspräsidenten<br />

Wolfgang Thierse über das Anliegen<br />

der Busbranche eingehend zu unterrichten<br />

und die Unterstützung des<br />

Parlaments einzufordern.<br />

bdo-Position zur<br />

Öko-Steuer von den<br />

„Fünf Weisen“ bestätigt<br />

Die „Fünf Weisen“ haben die Position<br />

des Bundesverbandes Deutscher<br />

Omnibusunternehmer zur Öko-Steuer<br />

vollauf bestätigt und die Bundesregierung<br />

für ihre inkonsequente Haltung<br />

kritisiert.<br />

„Eine solche Steuer macht nur Sinn<br />

und verdient ihren Namen, wenn sie ein<br />

Umdenken hin zu ökologischen Verkehrsformen<br />

fördert und nicht als<br />

bloßes Finanzierungsinstrument für<br />

Renten oder andere willkürlich gegriffene<br />

Bereiche missbraucht wird“,<br />

unterstrich bdo-Hauptgeschäftsführer<br />

Gunther Mörl angesichts des jetzt vorgelegten<br />

Herbstgutachtens der führenden<br />

deutschen Wirtschaftsinstitute.<br />

Anderenfalls sei sie weder „öko“, noch<br />

logisch.<br />

Anhalten von<br />

Kraftomnibussen<br />

durch das Bundesamt<br />

für Güterverkehr<br />

Das Bundesamt gibt bekannt,<br />

dass seine Beauftragten berechtigt<br />

sind, nunmehr auch auf dem<br />

Gebiet des Landes<br />

Hessen<br />

Kraftomnibusse anzuhalten, um<br />

Rechtsvorschriften über die Beschäftigung<br />

und die Tätigkeit des<br />

Fahrpersonals auf Kraftfahrzeugen<br />

zu überwachen.<br />

Eine Entsprechende Berechtigung<br />

hat das Bundesamt bereits in<br />

Rheinland-Pfalz, im Saarland, in<br />

Brandenburg, in der Freien Hansestadt<br />

Bremen, im Freistaat Thüringen,<br />

in der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg, in Schleswig-Holstein<br />

sowie in Niedersachsen und im<br />

Freistaat Sachsen.<br />

BEILAGENHINWEIS<br />

Dieser Ausgabe liegt für die Fachsparte<br />

Kraftomnibusverkehr eine<br />

Beilage des<br />

Museum Georg Schäfer,<br />

Schweinfurt,<br />

bei.<br />

Das Museum wurde am 23. September<br />

2000 eröffnet und zählte in<br />

den ersten fünf Wochen bereits<br />

über 10.000 Besucher.<br />

WIR BITTEN UM BEACHTUNG!<br />

„Mit besonderer Aufmerksamkeit“,<br />

so Mörl, „haben wir zur Kenntnis genommen,<br />

dass die Experten unsere<br />

seit langem vorgetragene Forderung<br />

unterstützen, den Nahverkehr steuerlich<br />

zu entlasten und auch auf die Wettbewerbsverzerrungen<br />

zu Gunsten des<br />

Flugverkehrs hinweisen. Unsere Forderung<br />

lautet: Vollständige Befreiung des<br />

Omnibusses im Nah- und Reiseverkehr<br />

von der Mineralölsteuer, um damit ein<br />

deutliches Signal für ökologisch und<br />

ökonomisch moderne Mobilität zu setzen.“<br />

Der bdo gehe angesichts des Gutachtens<br />

davon aus, dass die bisherige<br />

ablehnende Haltung der Bundesregierung<br />

zu Lösungen „pro Bus“ noch nicht<br />

das letzte Wort gewesen sein kann.<br />

„Man kann sich im Kanzleramt und<br />

Finanzministerium nicht länger hinter<br />

Ausreden verschanzen, wenn es um<br />

die Gleichstellung des Busses und<br />

seine Förderung geht. Die Öko-Steuer<br />

jedenfalls ist nun amtlich als Abkassiermodell<br />

entlarvt.“<br />

Deutsche Bahn und<br />

Bundesverband Deutscher<br />

Omnibusunternehmer<br />

vereinbaren weitere<br />

Zusammenarbeit<br />

Die DB Regio AG, der Nahverkehr<br />

der Deutschen Bahn, und der Bundesverband<br />

Deutscher Omnibusunternehmer<br />

(bdo) haben im September in<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 <strong>27</strong>


Fächer<br />

Frankfurt am Main eine Vereinbarung<br />

über die weitere Zusammenarbeit<br />

im Öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) unterzeichnet. Damit wird die<br />

1987 begonnene Partnerschaft zwischen<br />

den regionalen Busgesellschaften<br />

der DB Regio AG und den Unternehmen<br />

des bdo auch künftig<br />

fortgeführt.<br />

Beide Partner sind sich darüber einig,<br />

dass ein gut ausgebautes ÖPNV-<br />

Angebot sowohl in Ballungsräumen als<br />

auch in Mittelstädten und ländlichen<br />

Räumen aus ökologischen Gründen<br />

unverzichtbar ist. Bahn und Bus werden<br />

dabei als integrale Bestandteile für<br />

ein attraktives, maßgeschneidertes<br />

Nahverkehrssystem angesehen. Paritätisch<br />

besetzte Beiräte von DB Regio<br />

und dem Bundesverband Deutscher<br />

Omnibusunternehmer in den Bundesländern<br />

sollen künftig dazu beitragen,<br />

Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen<br />

und die Stellung der Partner im Wettbewerb<br />

zu stärken.<br />

Schon heute sind rund 1.500 private<br />

Busunternehmen mit über 8.200<br />

Bussen für die 20 regionalen Busgesellschaften<br />

der DB Regio als Auftragnehmer<br />

im Einsatz.<br />

Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />

werden jedoch nicht nur im Bereich der<br />

sogenannten Anmietverkehre gesehen,<br />

sondern auch dort, wo private<br />

Omnibusunternehmen eigenverantwortlich<br />

im Stadt- und Überlandlinien-<br />

ÖPNV tätig sind. Im gesamten Bundesgebiet<br />

sind dies über 1.700<br />

mittelständische Busunternehmen mit<br />

30.000 Bussen. Diese privaten Omnibusunternehmen<br />

erzielten im Jahr<br />

1999 einen Umsatz von 3,7 Mrd. DM<br />

(+ 2 %) im Öffentlichen Personennahverkehr.<br />

Die regionalen Busgesellschaften<br />

der DB Regio erzielten 1999 rund 2,2<br />

Mrd. DM Umsatz. Das entspricht<br />

einem Zuwachs von rund 3 %.<br />

TAXI UND MIETWAGEN<br />

Ausschreibungen und<br />

Wettbewerb im ÖPNV<br />

Vom Ministerium für Wirtschaft,<br />

Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau<br />

des Landes Rheinland-Pfalz wurde uns<br />

der Entwurf der DIN/EN 13 816 betreffend<br />

Dienstleistungen im Transportwesen<br />

– Öffentlicher Personenverkehr<br />

– Definition, Festlegung von Leistungszielen<br />

und Messung der Servicequalität,<br />

übersandt.<br />

Interessierte Mitgliedsunternehmen<br />

erhalten den Entwurf auf Anfrage in Kopie<br />

von der Verbandsgeschäftsstelle.<br />

paybox.net AG,<br />

Wiesbaden<br />

Netzwerk von strategischen<br />

Partnern<br />

Die paybox.net AG ist ein innovatives<br />

Dienstleistungsunternehmen, das<br />

die erste massenfähige Zahlungsmethode<br />

für Mobiltelefone entwickelt und<br />

in Deutschland eingeführt hat. An dem<br />

Unternehmen ist die Deutsche Bank<br />

AG zu 50 Prozent beteiligt (seit März<br />

2000) und die debitel AG mit 4,8 Prozent<br />

(seit September 2000). Die übrigen<br />

Anteile liegen beim Vorstand und<br />

den Mitarbeitern.<br />

Hinter der im Juli 1999 gegründeten<br />

paybox.net AG steht ein international<br />

erfahrenes Team von Managern, die<br />

alle ihre bislang erfolgreiche Karriere in<br />

renommierten Unternehmen aufgegeben<br />

haben, um der Weltneuheit „Paybox<br />

– Zahlen per Handy“ zum Durchbruch<br />

zu verhelfen. Die Paybox, so die<br />

unternehmerische Vision, soll das<br />

führende System zur einfachen, benutzerfreundlichen<br />

und sicheren Zahlungsabwicklung<br />

mit Mobiltelefonen<br />

werden. Diese Vision basiert auf der<br />

Überzeugung, dass der Konsument<br />

sein Handy zukünftig nicht mehr nur<br />

zum Telefonieren, sondern auch für andere<br />

Bedürfnisse des täglichen Lebens<br />

nutzen wird. Mit anderen Worten: Die<br />

Paybox soll zum Zahlungsstandard für<br />

mobile Telefonie werden.<br />

Deutschlandstart im Mai 2000<br />

Am 11. Mai 2000 ging die Paybox in<br />

Deutschland an den Start. Die ersten<br />

50 Akzeptanzstellen waren im Internet.<br />

Ziel war zunächst, bis Ende 2000 rund<br />

200 Online-Shops zu gewinnen, bei<br />

denen die Web-Shopper per Handy<br />

sicher bezahlen können. Diese Zielmarke<br />

wurde bereits nach zwei Monaten<br />

erreicht. Bis Ende des Jahres rechnet<br />

das Unternehmen nun mit über 500<br />

E-Shops. Am 18. Juli trat die Paybox<br />

ihren Weg in die „reale“ Welt an. Mit der<br />

Taxi-Vereinigung Frankfurt schloss die<br />

Paybox eine Kooperation, im Rahmen<br />

derer gleich 300 Taxis in Frankfurt den<br />

<strong>SVG</strong>-FRACHTVERMITTLUNGSSTELLE<br />

– Suchen Sie Teil- oder Komplettladungen?<br />

– Suchen Sie Laderaum?<br />

Rufen Sie an: Tel. 02 61/4 50 55, 4 50 56 + 49 42 07<br />

Fax 02 61/49 43 46<br />

Mo. bis Do.<br />

7.30 bis 16.30 Uhr<br />

Fr.<br />

7.30 bis 15.30 Uhr<br />

Ansprechpartner: Herr Köppen, Herr Schneiders<br />

<strong>SVG</strong>-Rheinland eG · Moselring 11 · 56073 <strong>Koblenz</strong><br />

28 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Fächer<br />

neuen Zahlungsservice akzeptieren.<br />

Zum ersten Mal weltweit war es damit<br />

möglich, Fahrten von A nach B einfach,<br />

schnell und sicher per Mobiltelefon zu<br />

begleichen. Inzwischen akzeptieren<br />

rund 1.500 Taxis in verschiedenen Ballungszentren<br />

Deutschlands die Paybox.<br />

Noch im Laufe dieses Jahres sollen<br />

weitere mobile Dienstleister wie<br />

Pizzadienste, Handwerker oder Kuriere<br />

das Portfolio der Paybox-Akzeptanzstellen<br />

erweitern. In Duisburg gibt es<br />

bereits die erste Kneipe, in der die<br />

Gäste ihr Mittagessen mit dem Handy<br />

bezahlen können.<br />

Die „revolutionäre Geschäftsidee“<br />

(Hermann-Josef Lamberti, Vorstandsmitglied<br />

der Deutschen Bank) wird von<br />

zahlreichen Marktbeobachtern wahrgenommen.<br />

Das Wirtschaftsmagazin<br />

„Business Week“ kürte den Paybox-<br />

Erfinder Mathias Entenmann im Juni<br />

2000 zu einem der 50 innovativsten<br />

Unternehmensgründer Europas. Die<br />

„Wirtschaftswoche“ wählte die Paybox<br />

Anfang September 2000 in die Liste<br />

der „New Economy Top 100“. Noch im<br />

selben Monat kürte eine vom Branchenmagazin<br />

„kress internet“ befragte<br />

Jury aus namhaften Medien- und<br />

New Economy-Machern das Unternehmen<br />

„zum interessantesten<br />

Start-up Deutschlands“.<br />

Strategische Partner<br />

Die Einführung einer neuen Zahlungsmethode<br />

ist eine Herkulesaufgabe.<br />

Um die Marke Paybox aufzubauen<br />

und das System erfolgreich zu<br />

betreiben, hat das Unternehmen eine<br />

Reihe von strategischen Kooperationen<br />

und Partnerschaften mit namhaften<br />

internationalen Unternehmen geschlossen.<br />

So sorgt die Deutsche Bank<br />

als operativer Partner für die Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs. Für die<br />

Zuverlässigkeit und Sicherheit der Paybox-Rechner<br />

ist Lufthansa Systems in<br />

Kelsterbach zuständig. Im hermetisch<br />

abgeschirmten Lufthansa-Rechenzentrum<br />

stehen auch die Host-Rechner<br />

der Paybox mit den sensiblen Kundenund<br />

Buchungsdaten. Bei der Entwicklung<br />

der Software wird die Paybox von<br />

Oracle unterstützt, einem weltweit<br />

führenden Anbieter von E-Commerce-<br />

Lösungen, die Hardware stammt von<br />

Compaq und Hewlett-Packard.<br />

Das gesteckte Unternehmensziel<br />

von 100.000 Payboxern in Deutschland<br />

bis zum Ende des Jahres will das<br />

Paybox-Team mit einer überschaubaren<br />

Kernmannschaft erreichen. Zu den<br />

derzeit 35 Mitarbeitern sollen bis zum<br />

Jahresende nicht mehr als 10 bis 15<br />

weitere Mitarbeiter hinzustoßen. Entsprechend<br />

der prognostizierten Entwicklung<br />

des Mobiltelefonmarktes – bis<br />

Ende 2000 wird es rund 40 Millionen<br />

Handybesitzer allein in Deutschland<br />

geben – gehen die Erwartungen für die<br />

kommenden Jahre weiter nach oben.<br />

Um eine möglichst rasche und hohe<br />

Marktdurchdringung zu erreichen, wurden<br />

zahlreiche Vertriebskooperationen<br />

mit Partnern aus Handel und Telekommunikation<br />

geschlossen.<br />

Internationalisierung wird<br />

vorbereitet<br />

Die Zahlungsmethode per Handy<br />

soll noch in diesem Jahr in anderen<br />

europäischen Ländern eingeführt werden.<br />

Dazu wurde die paybox.net AG<br />

zur Holdinggesellschaft umgewandelt,<br />

die sich primär um die strategische Unternehmens-<br />

und Produktentwicklung<br />

sowie den Betrieb der Paybox-Rechenzentren<br />

kümmert. In Spanien,<br />

Österreich, Deutschland und Schweden<br />

wurden bereits separate Aktiengesellschaften<br />

gegründet, die für die<br />

nationale Vermarktung der Paybox zuständig<br />

sind.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 29


Protestaktion in Mainz<br />

Der Verband des Verkehrsgewerbes<br />

Rheinland e.V., <strong>Koblenz</strong> hatte<br />

gemeinsam mit dem Verband<br />

des Verkehrsgewerbes<br />

Rheinhessen Pfalz e.V.,<br />

Kaiserslautern und dem<br />

Verband Spedition und<br />

Logistik Rheinland-Pfalz,<br />

<strong>Koblenz</strong> zu einer Protestdemonstration<br />

gegen die Preisexplosion<br />

bei Dieselkraftstoffen<br />

am 21. September 2000<br />

nach Mainz aufgerufen.<br />

An dem Protestzug und der<br />

Kundgebung unter Teilnahme<br />

des Ministers für Wirtschaft, Verkehr,<br />

Landwirtschaft und Weinbau<br />

des Landes Rheinland-Pfalz,<br />

Herrn Hans-Arthur Bauckhage<br />

nahmen mehr als 400 Transportund<br />

Speditionsunternehmen teil.<br />

Da die Große Bleiche innerhalb<br />

kürzester<br />

Zeit mit Fahrzeugen zugestellt war, war<br />

die Polizei gezwungen gleichzeitig die<br />

große Kaiserstraße in Mainz rückzustauen,<br />

um die Vielzahl der Fahrzeuge<br />

überhaupt in der Nähe des Landtages<br />

unterbringen zu können.<br />

Die Medien berichteten fortlaufend<br />

über diese eindrucksvolle und disziplinierte<br />

Demonstration. Um 15.00 Uhr<br />

fand vor dem Landtag die große Abschlusskundgebung<br />

statt.<br />

Die Verbandsvertreter überreichten<br />

dem rheinland-pfälzischen Wirtschafts-<br />

und Verkehrsminister Herrn<br />

Hans-Arthur Bauckhage eine Resolution<br />

in der gefordert wurde:<br />

• Aussetzung der Ökosteuer<br />

• Reduzierung der Kfz-Steuer auf<br />

europäisches Mindestniveau<br />

• Rückvergütung bei der Mineralölsteuer<br />

im vergleichbaren Umfang<br />

wie die in den europäischen Nachbarländern<br />

• sowie Wettbewerbsharmonisierung.<br />

Wirtschafts- und Verkehrsminister,<br />

Hans-Arthur Bauckhage zeigte viel<br />

verständnis für die Nöte des Verkehrs-<br />

30 <strong>SVG</strong>R 9+10/2000


Pressespiegel<br />

Rhein-Zeitung Nr. 2211 vom<br />

22. September 2000<br />

gewerbes und sagte seine Unterstützung<br />

bei der Interessenvertretung zu.<br />

Es ist zu hoffen, dass nunmehr die<br />

Politik die ausgesprochen ernste Lage<br />

und Situation des privaten Verkehrsgewerbes<br />

erkennt und endlich handelt.<br />

<strong>SVG</strong>R 9+10/2000 31


Technik<br />

TECHNIK<br />

Ein echter Blickfang bot sich bei der<br />

58. IAA in Frankfurt: Über dem Messegelände<br />

mitten in der Main-Metropole<br />

schwebte nämlich drei Tage lang der<br />

Zeppelin NT (Neue Technologie). Das<br />

erst am 2. Juli – zum 100-jährigen Jubiläum<br />

des Zeppelins – auf den Namen<br />

„Friedrichshafen“ getaufte Luftschiff<br />

entstand bei der Zeppelin Luftschiff-<br />

Zeppelin NT<br />

schwebte über der IAA<br />

technik GmbH, die wie die ZF Friedrichshafen<br />

AG zur Zeppelin-Stiftung<br />

gehört.<br />

Dass auf der „Friedrichshafen“<br />

weithin sichtbar das ZF-Signet prangt,<br />

hat gleich mehrfache Berechtigung.<br />

Zum einen gehört ZF zu den Hauptanteilseignern<br />

der Zeppelin Luftschifftechnik<br />

GmbH, zum anderen ist eine<br />

der wichtigsten Komponenten des<br />

Zeppelin NT nur dank ZF Know-how<br />

möglich: Die drei Antriebseinheiten<br />

der „Friedrichshafen“ verfügen über<br />

schwenkbare ZF-Getriebe. Wie bei<br />

einem Hubschrauber sind deshalb<br />

punktgenaue Starts und Landungen<br />

möglich.<br />

Auch in anderen Bereichen ist die<br />

Technik der neuen Luftschiff-Generation<br />

wegweisend. Die gesamte Konstruktion<br />

ist auf höchste Festigkeit und<br />

minimales Gewicht ausgelegt. Die gesamte<br />

Tragstruktur der 75 Meter langen<br />

Friedrichshafen bringt gerade einmal<br />

1.000 Kilogramm auf die Waage.<br />

Sie besteht aus Karbonfaserspanten<br />

und drei Aluminium-Längsträgern.<br />

Einen elf Meter langen Querträger aus<br />

Karbon mit einer Bruchlast von 3,5<br />

Tonnen in Druck und Zug kann der NT<br />

so mit einem Gewicht von gerade einmal<br />

sechs Kilogramm herstellen. So<br />

kann gegenüber dem historischen Vorbild<br />

der High-Tech-Zeppelin von heute<br />

stolze Flugdaten vorweisen: Maximal<br />

24 Stunden lang kann der 14-Personen-Flieger<br />

(zwölf Passagiere und<br />

zwei, Piloten) in der Luft bleiben, rund<br />

1.900 kg Zuladung trägt das unbrennbare<br />

Helium in der 8.225 m 3 großen<br />

Hülle. Und noch eine Besonderheit hat<br />

der neue Zeppelin: Er ist schwerer als<br />

Luft. Nur 80 Prozent des Auftriebs<br />

kommen durch das Helium zu Stande,<br />

deshalb müssen über den Antrieb rund<br />

500 Kilo statische Schwere ausgeglichen<br />

werden.<br />

Neues technisches Nachweisschild<br />

erforderlich<br />

Seit dem 1. Oktober 2000 gilt für<br />

alle Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung<br />

ab 3,5 t sowie Anhänger und<br />

Sattelanhänger, dass diese ein Schild<br />

oder Dokument über den Nachweis<br />

der Übereinstimmung von höchstzulässigen<br />

Abmessungen mitzuführen<br />

haben. Dieses gilt auch für Fahrzeugkombinationen<br />

aus Kraftfahrzeug mit<br />

Anhänger und Kraftfahrzeug mit<br />

Sattelanhänger.<br />

Folgende Anaben sind gefordert:<br />

1. Name des Herstellers<br />

2. Nummer der EWG-Betriebserlaubnis<br />

(falls vorhanden)<br />

3. Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer<br />

4. amtlich zulässiges Gesamtgewicht<br />

des Fahrzeugs (gegebenenfalls<br />

zusätzlich amtlich zulässiges<br />

Zug-Gesamtgewicht.<br />

5. amtlich zulässige Achslast für<br />

jede Achse (angegeben in der Reihenfolge<br />

von vorne nach hinten)<br />

6. amtlich zulässige Aufliegelast bei<br />

Sattelzugmaschinen bzw. zulässige<br />

Sattellast bei Sattelanhängern<br />

7. Länge (L) des Fahrzeugs<br />

8. Breite (W) des Fahrzeugs<br />

9. Angaben zur Messung der Länge<br />

von Fahrzeugkombinationen<br />

– Abstand (a) zwischen der vorderen<br />

Kraftfahrzeugbegrenzung<br />

und dem Mittelpunkt der<br />

Zugvorrichtung des Zugfahrzeugs<br />

(Zughaken oder Sattelkupplung);<br />

bei einer Sattelkupplung<br />

mit mehreren Zugpunkten<br />

sind die Mindest- und<br />

Höchstwerte (a min und a max.)<br />

anzugeben.<br />

Schild oder Dokument sind vom<br />

Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragtem<br />

mit den erforderlichen Angaben<br />

zu versehen. Diese Angaben<br />

werden von einem amtlich anerkannten<br />

Sachverständigen Prüfer für den<br />

Kraftverkehr oder Prüfingenieur einer<br />

Überwachungsorganisation auf ihre<br />

Übereinstimmung mit den am Fahrzeug<br />

gemessenen Werten geprüft.<br />

Inzwischen bieten alle Prüferoganisationen<br />

die entsprechenden Nachweise<br />

gegen eine Gebühr pro Fahrzeug<br />

an.<br />

Der Fahrzeugschein gilt auch als<br />

Nachweis, wenn alle in 1 bis 9 geforderten<br />

Angaben enthalten sind, jedoch<br />

wird Punkt 9 in den wenigsten<br />

Fällen im Fahrzeugschein aufgeführt<br />

sein.<br />

Das Fehlen des Nachweises wird<br />

ab dem 1. Oktober 2000 im Rahmen<br />

einer Hauptuntersuchung als „geringer<br />

Mangel“ eingestuft.<br />

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Technik<br />

EFIS das elektronische<br />

Fahrgast Informationssystem<br />

mit Gewinn<br />

EFIS zeigt genau, wo es lang geht:<br />

„Nächster Halt Schottenplatz. Umsteigen<br />

in die S 2 zum Bahnhof. Herzlich<br />

willkommen im Karstadt am Schottenplatz!“<br />

Der neue Service für die Fahrgäste<br />

basiert auf zwei oder mehreren 18-<br />

Zoll-Flachbildschirmen, die von jedem<br />

Sitzplatz des Setra Überlandlinien-<br />

Busses aus gut gesehen werden können.<br />

Zuallererst dienen sie natürlich zur<br />

Information über die Fahrtroute mit<br />

allen Umsteige-Möglichkeiten. Die grafische<br />

Darstellung ist selbsterklärend<br />

und bietet dem Fahrgast durch die Angabe<br />

des jeweiligen Standortes sowie<br />

der folgenden Haltestellen mehr Sicherheit<br />

– ein großes Plus gerade für<br />

die jüngsten und ältesten Passagiere.<br />

Auch der Fahrer wird durch EFIS<br />

entlastet: Die Fahrgast-Information<br />

kann ganz der Elektronik überlassen<br />

werden – Blick und Aufmerksamkeit<br />

bleiben auf der Straße. Interessant ist<br />

das System aber vor allem auch für den<br />

Bus-Unternehmer. Denn zwischen den<br />

einzelnen Haltestellen bleibt genügend<br />

Zeit für die Einblendung von Werbung.<br />

Die Monitor-Darstellung erlaubt die<br />

Abbildung beliebiger Motive und gestochen<br />

scharfe Schriften. Besonders<br />

interessant ist die Werbung von Unternehmen<br />

vor den Haltestellen in ihrer<br />

Nähe – hier erreicht der Werbetreibende<br />

seine Zielgruppen direkt im<br />

Umfeld seines Geschäftes.<br />

Damit amortisiert sich EFIS innerhalb<br />

eines überschaubaren Zeitraumes<br />

selbst. Ganz abgesehen von der weiteren<br />

Attraktivitätssteigerung des öffentlichen<br />

Nahverkehrs. Setra präsentierte<br />

EFIS in einem S 315 NF auf der IAA<br />

Nutzfahrzeuge 2000.<br />

Die neue MAN-Schwerlastwagen-<br />

Generation TG als rollendes<br />

Technologie- und Forschungszentrum<br />

Bei MAN Nutzfahrzeuge wird permanente<br />

technische Entwicklung mit<br />

konstant hohem Tempo gefahren.<br />

Nach der Einführung der neuen<br />

Schwerlastwagen-Generation TG-A im<br />

Frühjahr 2000, die in der internationalen<br />

Transportwirtschaft dank einer Vielfalt<br />

an Innovationen für große Aufmerksamkeit<br />

sorgt und Zustimmung findet,<br />

stand auf der IAA in Frankfurt das komplette<br />

Angebot an TG-A-Straßenfahrzeugen<br />

im Mittelpunkt des Geschehens.<br />

Unter fünf Fahrerhaus-Varianten,<br />

Euro 3-Motoren von 310 bis 510 PS<br />

und vielen Radstandsausführungen<br />

für unterschiedliche Transportaufgaben<br />

können die Interessenten wählen.<br />

Fernfahrerhaus XXL, ist mit Supersingle-Reifen<br />

der Dimension 425/50 R<br />

22,5 an der Hinterachse ausgestattet,<br />

besitzt eine neuartige Hinterachsführung<br />

mit Vierpunkt-Lenker zur<br />

Achsführung und zur Ausübung der<br />

Stablisator-Funktion, ist mit der Fahrdynamik-Regelung<br />

(ESP) ausgerüstet<br />

und verfügt über Fahrer-Assistenz-<br />

Systeme zur Unterstützung der<br />

Lkw-Piloten bei ihrer verantwortungsvollen<br />

Aufgabe der Güterversorgung<br />

auf Autobahnen, Landstraßen und im<br />

Stadtverkehr.<br />

Stichworte sind in diesem Zusammenhang<br />

der Tempomat mit Abstandsregelung<br />

(ACC), das Lane<br />

Guard-System mit Warnsignal beim<br />

unerwünschten Abweichen von der<br />

Fahrspur und die Sensorüberwachung<br />

des rechten vorderen Fahrerhausbereichs<br />

für den sicherheitsrelevanten<br />

Rechtsabbiegeverkehr. Außerdem wird<br />

im TG-X ein Bord-Modul erprobt, das<br />

über CAN-Bus-Anschluss verschiedene<br />

Dienstleistungsservices anbietet:<br />

Wartungsmanagement, Ortung/Kommunikation,<br />

Tourenaufzeichnung, Störfallmanagement<br />

und Auftragsmanagement.<br />

Das Highlight in der TRUCKNO-<br />

LOGY ® -Flotte ist der Technologieträger<br />

TG-X als rollendes Forschungszentrum.<br />

Denn technische Entwicklung<br />

erfolgt im Elektronik-Zeitalter mit rasantem<br />

Tempo, besonders bei MAN, wo<br />

innovative Technik zu Hause ist und<br />

eine Vorrangstellung genießt.<br />

Am Technologieträger TG-X wird<br />

deutlich, dass trotz eines inzwischen<br />

erreichten sehr hohen Entwicklungsniveaus<br />

im Lkw-Bau der Prozess des<br />

Aufschwungs anhält und zukünftig<br />

noch mehr mit Technik vom Feinsten<br />

bei MAN gerechnet werden darf.<br />

Der TG-X, eine Sattelzugmaschine<br />

für den Fernverkehr mit Hochdach-<br />

Der MAN TG-X ist als Technologieträger mit sämtlichen Fahrer-Assistenzsystemen ausgestattet. Die<br />

Seitenverkleidung umschließt auch die Super-Single-Räder an der von einem Vierpunkt-Lenker aufgeführten<br />

Hinterachse.<br />

38 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Technik<br />

Bild: Hella<br />

Nebelschlussleuchte<br />

erst bei unter 50 Meter Sicht einschalten<br />

Wenn die Digitaluhr im Auto auf<br />

Winterzeit umgestellt wird, bedarf auch<br />

der Rest des Systems Mensch-Fahrzeug<br />

einer Neujustierung. Klar doch:<br />

Die Winterreifen aufziehen wie jedes<br />

Jahr, denkt sich der Autofahrer. Das ist<br />

ja auch ein womöglich lebensrettender<br />

Teil der Vorbereitung. Aber eben nur ein<br />

Teil unter vielen, wie zum Beispiel<br />

Waschwasser vor Frost schützen, Ölviskosität<br />

und Bremsflüssigkeit überprüfen<br />

und Eiskratzer bereitlegen.<br />

Noch wichtiger ist es, den komplexen<br />

physisch-physiologischen Prozess<br />

des Autofahrens selbst auf die sich<br />

häufig rasant verändernden Umfeldbedingungen<br />

einzustellen. Das heißt zum<br />

Beispiel: genauer hinsehen, früher<br />

bremsen, Beleuchtung rechtzeitig einschalten,<br />

Vorsicht bei eisgefährdeten<br />

Stellen wie Brücken und Unterführungen.<br />

Nebelschlussleuchte 30mal heller<br />

als die Rücklichter<br />

Fahrer, die sich das nicht bewusst<br />

machen, gehen selbst Risiken ein und<br />

bilden eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.<br />

Gefährlich für andere ist<br />

zum Beispiel , die Nebelschlussleuchte<br />

zu früh einzuschalten oder zu vergessen,<br />

sie wieder auszuschalten, wenn<br />

ihre Benutzung nicht mehr sinnvoll ist.<br />

Wenn sie zu früh eingeschaltet wird,<br />

leuchtet sie den dahinter Fahrenden<br />

30mal heller als die Schlusslichter an.<br />

Anders als Nebelscheinwerfer, die<br />

bereits bei „schlechter Sicht“ benutzt<br />

werden sollten, dürfen die Nebelschlussleuchten<br />

erst eingeschaltet<br />

werden, wenn die Sichtweite unter 50<br />

Metern liegt. Gute Hilfsmittel zur Entfernungsschätzung<br />

sind die reflektierenden<br />

Begrenzungspfähle an den Auto-<br />

bahnen, die in diesem Abstand aufgestellt<br />

sind.<br />

Nebelschlussleuchten halbierten<br />

Unfallzahlen<br />

Nebelschlussleuchten als Zubehör<br />

gibt es erst seit 1967. Schon 1973 wurden<br />

die ersten gebaut, die in die Rückleuchten<br />

integriert waren. Heute sind<br />

sie bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben.<br />

Die Unfallstatistik bei der Bundesanstalt<br />

für Straßenwesen hatte 1970<br />

rund 3000 Unfälle registriert, die auf<br />

Sichtbehinderung durch Nebel zurückgingen.<br />

Trotz des gewaltig gestiegenen<br />

Verkehrs gab es schon 20 Jahre später<br />

nur noch 1457 solcher Unfälle.<br />

Mit D2-Corporate<br />

kommunizieren Unternehmenskunden<br />

effektiv und günstig<br />

Unternehmenskunden bietet D2<br />

Mannesmann mit der Produktfamilie<br />

D2-Corporate flexible und zukunftssichere<br />

Kommunikationslösungen. Hiermit<br />

lassen sich ganz nach Unternehmensgröße<br />

individuell zugeschnittene<br />

Telekommunikationslösungen realisieren.<br />

D2-CorporateVPN bietet flexibles<br />

Management der Unternehmenskommunikation.<br />

Hierbei werden Mobilfunkund<br />

Festnetzanschlüsse eines Unternehmens<br />

in einem Virtuellen Privaten<br />

Netzwerk integriert. Über eine Kurzwahlnummer<br />

ist das D2-Handy nahtlos<br />

in das firmeneigene Kommunikationsnetz<br />

eingebunden. Gleichzeitig ist das<br />

Handy über die gewohnte D2-Rufnummer<br />

von Anschlüssen außerhalb des<br />

Virtuellen Privaten Netzwerks erreichbar.<br />

Bei D2-CorporateVPN lassen sich<br />

verkehrs- oder ortsbezogene Berechtigungsprofile<br />

für jedes D2-Handy konfigurieren.<br />

So darf beispielsweise der<br />

Fahrer des Gabelstaplers nur auf dem<br />

Firmengelände telefonieren, während<br />

der Außendienstmitarbeiter überall sein<br />

D2-Handy nutzen kann. Diese Berechtigungsprofile<br />

können die Unternehmen<br />

über eine Online-Anwendung<br />

selbst konfigurieren. Mit D2-CorporateVPN<br />

läßt sich die Komplexität betrieblicher<br />

Kommunikationsnetze ver-<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 39


Technik<br />

einfachen, da der Aufbau und Betrieb<br />

zusätzlicher Systeme wie z.B. Bündelfunk<br />

oder DECT überflüssig sind.<br />

Betriebs- oder Bündelfunk jetzt<br />

mit dem D2-Handy<br />

Eine Alternative zu diesen lokalen<br />

Kommunikationssystemen ist D2CorporateOnSite.<br />

Auf dem Firmengelände<br />

funktioniert das Handy wie eine Nebenstelle<br />

der Firmen-TK-Anlage – firmeninterne<br />

Verbindungen zum Paketpreis<br />

inklusive. Telefonate zu Anschlüssen<br />

außerhalb des Firmengeländes werden<br />

zum günstigen D2-Classic Premium<br />

Tarif abgerechnet. Das D2-Handy kann<br />

natürlich auch außerhalb des Unternehmens<br />

als vollwertiges Mobiltelefon<br />

genutzt werden. Für diese Option stehen<br />

alle D2-Tarife, ausser D2-CallYa,<br />

zur Auswahl. Mit D2CoporateOnSite<br />

setzen die Kunden auf die volle Funktionalität<br />

eines D2-Handys. Eine zukunftssichere<br />

Lösung: Das Unternehmen<br />

profitiert automatisch von der<br />

Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards<br />

GSM.<br />

Mit D2-CorporateAccess<br />

Telekommunikationskosten<br />

senken<br />

Mit D2-CorporateAccess bietet D2<br />

Mannesmann besonders günstige Verbindungen<br />

vom Festnetz in das<br />

D2-Netz. Dabei richtet sich D2CorporateAccess<br />

an Geschäftskunden, die<br />

ihre betrieblichen Telekommunikationskosten<br />

senken möchten. Die Einrichtung<br />

ist sehr einfach, Investitionen<br />

beim Kunden fallen nicht an.<br />

Telefonate von Festnetzanschlüssen<br />

des Unternehmens in das D2-Netz<br />

werden rund um die Uhr mit 0,34 DM<br />

(netto) pro Minute abgerechnet. Ist die<br />

angerufene D2-Nummer in einer<br />

D2-CorporateGroup enthalten, kosten<br />

die Gespräche ganztägig nur 0,25 DM<br />

(netto) in der Minute. Anrufe der CorporateGroup-Teilnehmer<br />

bei einem Festnetzanschluss<br />

des Unternehmens kosten<br />

rund um die Uhr 0,25 DM (netto) in<br />

der Minute. Mit D2-CorporateGroup<br />

lassen sich D2-Rufnummern zu einer<br />

Benutzergruppe zusammenfassen.<br />

Die Teilnehmer dieser Gruppe können<br />

Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten<br />

des Unternehmens sein.<br />

Fragen beantwortet:<br />

Mannesmann Mobilfunk GmbH<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11/5 33-21 39<br />

Fax: 02 11/5 33-21 54<br />

http://www.D2mannesmann.de<br />

Abgasnachbehandlung<br />

für Nutzfahrzeuge<br />

Bosch entwickelt ein Harnstoff-<br />

Dosiersystem für Nutzfahrzeuge, das in<br />

Verbindung mit einem SCR-Katalysator<br />

(Selective Catalytic Reduction)<br />

die Stickoxid-Emissionen um rund 70<br />

Prozent verringert – bei gleichzeitigem<br />

Kraftstoff-Verbrauchsvorteil von fünf<br />

bis zehn Prozent und reduzierten Partikelemissionen.<br />

Beim SCR-Verfahren wird dem Abgasstrom<br />

das Reduktionsmittel Harnstoff<br />

(CO(NH 2 ) 2 ) beigemischt, eine ungiftige,<br />

geruchsneutrale chemische<br />

Substanz. Dazu fördert eine Niederdruck-Dosierpumpe<br />

eine 32,5-prozentige<br />

Harnstoff-Wasser-Lösung zu einem<br />

kennfeldgesteuerten Dosierventil,<br />

das die erforderliche Menge in eine<br />

Mischkammer einbringt. Über eine<br />

Rohrleitung und eine Zerstäubereinrichtung<br />

gelangt die Lösung als Aerosol<br />

vor dem SCR-Katalysator in den Abgasstrom.<br />

Dort wird das Reduktionsmittel<br />

zunächst in Ammoniak und Kohlendioxid<br />

umgesetzt. Im zweiten Schritt<br />

reagieren die Stickoxide im Abgas mit<br />

dem Ammoniak zu Wasser und Stickstoff.<br />

Um eine optimale NO X -Umsetzung<br />

im gesamten Motorkennfeld sicherzustellen,<br />

muss die Menge des Reduktionsmittels<br />

in jedem Betriebspunkt den<br />

jeweiligen motor- und katalysatorspezifischen<br />

Eigenschaften angepasst sein.<br />

Dazu erhält das Dosier-Steuergerät<br />

über einen CAN-Bus (Controller Area<br />

Network) die aktuellen Betriebsdaten<br />

des Motors und verarbeitet zusätzlich<br />

alle für das System notwendigen Sensordaten.<br />

Das Bosch-Dosiersystem zeichnet<br />

sich in erster Linie durch seine leistungsfähige<br />

Dosierstrategie aus, mit<br />

der es sich an alle gängigen Katalysatorkonzepte<br />

– sowohl, Voll- als auch<br />

beschichtete Katalysatoren – anpassen<br />

lässt. Ein weiterer Vorteil ist die<br />

Geometrie der Mischkammer, die das<br />

Auskristallisieren des Harnstoffs verhindert.<br />

Das Harnstoff-Dosiersystem für<br />

SCR-Katalysatoren kommt voraussichtlich<br />

2003 erstmals in Serienfahrzeugen<br />

zum Einsatz.<br />

Die Nutzfahrzeugindustrie und<br />

Bosch als Zulieferer sowie der Gesetzgeber<br />

verfolgen gemeinsam das Ziel,<br />

die Schadstoffemissionen und den<br />

Kraftstoffverbrauch von Nutzfahrzeugen<br />

weiter zu reduzieren. Die SCR-<br />

Technologie bietet neben der bereits<br />

etablierten Abgasrückführung eine<br />

weitere Möglichkeit, auf diesem Weg<br />

ein gutes Stück weiterzukommen.<br />

40 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Technik<br />

Winterpause für<br />

Sommerreifen<br />

Jedes Jahr das selbe Spiel: Wenn<br />

die ersten Schneeflocken fallen, stehen<br />

die Autofahrer beim Reifenhandel<br />

Schlange, um ihre Winterreifen montieren<br />

zu lassen. Wer nur eine Woche vor<br />

dem großen Ansturm kommt, bekommt<br />

sein Auto dagegen nach gut 30<br />

Minuten der Jahreszeit entsprechend<br />

besohlt zurück. Auf der sicheren Seite<br />

ist er auch, weil Winterreifen<br />

wegen ihrer speziellen Gummimischung<br />

besser auf kalten<br />

Straßen haften als Sommerreifen.<br />

Auch ein zweites Spiel wiederholt<br />

sich jedes Jahr aufs<br />

Neue. Die Frage nämlich nach<br />

der richtigen Lagerung. Wie<br />

war das noch gleich? Reifen<br />

mit Felge – also Kompletträder<br />

– stellen, legen oder hängen?<br />

Und was empfiehlt sich für Reifen<br />

ohne Felge? Hier die wichtigsten<br />

Tipps:<br />

• Generell müssen Reifen an<br />

einem dunklen, trockenen<br />

und kühlen Ort gelagert<br />

werden, wo sie nicht mit<br />

Lösungsmitteln, Öl oder<br />

Fett in Berührung kommen.<br />

Die feuchte Garage und der<br />

warme Heizungskeller<br />

scheiden damit aus. Reifen<br />

ohne Felge müssen senkrecht<br />

gestellt werden, Reifen<br />

mit Felge können bei<br />

um 0,5 bar erhöhtem Luftdruck<br />

liegend übereinander<br />

gestapelt oder an die Wand<br />

gehängt werden.<br />

• Vor der Einlagerung die<br />

Montageposition der Reifen<br />

kennzeichnen – „VR“<br />

zum Beispiel steht für „vorn<br />

rechts“ und gibt Sicherheit,<br />

dass die Reifen im nächsten<br />

Frühjahr richtig montiert<br />

werden. Der achsweise<br />

Wechsel ist falsch.<br />

Ein Reifen sollte immer nur<br />

auf einer Fahrzeugseite benutzt<br />

werden, wobei er zum<br />

Verschleißausgleich abwechselnd<br />

auf der Vorderund<br />

Hinterachse montiert werden<br />

kann.<br />

• Vor der Einlagerung die Reifen auf<br />

Beschädigungen untersuchen,<br />

Steine und andere Fremdkörper<br />

aus dem Profil entfernen.<br />

Wer alle diese Arbeiten nicht selbst<br />

erledigen will oder zuhause schlicht zu<br />

wenig Platz hat, fährt am besten mit einem<br />

professionellen Einlagerungs-Service,<br />

wie ihn die Vergölst-Reifenprofis<br />

anbieten. Bei der Demontage der Reifen<br />

prüfen sie nicht nur das Profil, sondern<br />

„lesen“ es sozusagen. Aus dem<br />

Verschleißbild der Lauffläche erkennen<br />

sie zum Beispiel, ob die Spur der Radaufhängung<br />

verstellt ist. Auf Wunsch<br />

wird dieser Mangel sofort behoben.<br />

Marke und Typ des Reifens sowie die<br />

Profiltiefe notieren die Vergölst-Mitarbeiter<br />

auf dem Einlagerungsbogen.<br />

Damit hat jeder Reifen- oder Radsatz<br />

eine eigene Lagernummer, so dass im<br />

nächsten Frühjahr Verwechslungen<br />

ausgeschlossen sind. Doch bis dahin<br />

verschwinden die Sommerreifen erst<br />

einmal zum Winterschlaf an einem Ort,<br />

der ihnen am besten behagt: kühl,<br />

trocken und dunkel eben.<br />

Foto: Continental<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 41


Arbeits- und Sozialrecht<br />

ARBEITS- UND SOZIALRECHT<br />

Weiterbeschäftigung;<br />

Annahmeverzug<br />

BAG Urteil vom 11. Mai 2000 – 2 AZR<br />

54/99 –<br />

Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch<br />

des Betriebsrats gegen eine<br />

ordentliche Kündigung nach § 102<br />

Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, der Voraussetzung<br />

für einen Weiterbeschäftigungsanspruch<br />

nach § 102 Abs. 5 Satz 1<br />

BetrVG ist, reicht es nicht aus, wenn<br />

der Betriebsrat auf Personalengpässe<br />

bei Arbeiten hinweist, die im Betrieb<br />

von einem Subunternehmer aufgrund<br />

eines Werkvertrages erledigt werden.<br />

Das Weiterbeschäftigungsverlangen<br />

des Arbeitnehmers nach § 102<br />

Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten<br />

Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist<br />

ist rechtzeitig erfolgt (vgl.<br />

BAG 17. Juni 1999 – 2 AZR 608/98 –<br />

AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung<br />

Nr. 11).<br />

In vorliegender Entscheidung befasst<br />

sich das BAG erneut mit den Voraussetzungen<br />

eines Weiterbeschäftigungsanspruchs<br />

des Arbeitnehmers<br />

nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG.<br />

Der zweite Senat stellt unter Fortentwicklung<br />

seiner Rechtsprechung<br />

vom 17. Juni 1999 fest, dass es für<br />

einen ordnungsgemäßen Widerspruch<br />

des Betriebsrates gegen eine ordentliche<br />

Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr.<br />

3 BetrVG nicht ausreiche, wenn er auf<br />

einen freien Arbeitsplatz bei einem<br />

Subunternehmen hinweise, das auf<br />

dem Betriebsgelände des Arbeitgebers<br />

tätig sei. Ein Arbeitsplatz bei<br />

einem anderen Unternehmen stelle keinen<br />

anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb<br />

i.S.v. § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG<br />

dar, selbst wenn es sich um ein vom<br />

Arbeitgeber beauftragtes Unternehmen<br />

handele. Das BAG weist darauf<br />

hin, dass der Arbeitgeber nicht zur<br />

Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes<br />

verpflichtet sei, indem er dem beauftragten<br />

Subunternehmer Aufgaben<br />

entziehe und diese dem betroffenen<br />

Arbeitnehmer zuweise.<br />

Weiterhin spreche auch der pauschale,<br />

ohne Angabe bestimmter Abteilungen<br />

oder Zeiträume konkretisierte<br />

Hinweis des Betriebsrates auf Personalengpässe,<br />

die auf der Grundlage eines<br />

Werkvertrages mit einem Subunternehmen<br />

überbrückt worden seien,<br />

nicht für das Vorhandensein einer freien<br />

Stelle innerhalb des Betriebes.<br />

Der Senat beantwortet in dieser<br />

Entscheidung zudem die in seiner o.g.<br />

Entscheidung offen gelassene Frage,<br />

bis wann der Arbeitnehmer seinen<br />

Weiterbeschäftigungsanspruch nach<br />

§ 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG geltend<br />

machen kann. Das BAG stellt nun klar,<br />

dass die Geltendmachung grundsätzlich<br />

innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist<br />

zu erfolgen hat. Allerdings<br />

könne der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung<br />

auch noch am ersten<br />

Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist<br />

wirksam beantragen. Der 2.<br />

Senat ist der Ansicht, mit dieser Auslegung<br />

des § 102 Abs. 5 BetrVG werde<br />

die Entstehung einer der Weiterbeschäftigung<br />

widersprechenden Beschäftigungslücke<br />

verhindert, sofern<br />

der Arbeitnehmer am ersten Tag nach<br />

Ablauf der Kündigungsfrist seine Arbeitskraft<br />

in Person anbiete und seine<br />

Weiterbeschäftigung verlange.<br />

Es ist zu begrüßen, dass das BAG<br />

seine bisherige Rechtsprechung klarstellt<br />

und sich damit der herrschenden<br />

Ansicht in der Literatur anschließt: trotz<br />

fehlender gesetzlicher Ausschlussfrist<br />

ist der Weiterbeschäftigungsanspruch<br />

spätestens im unmittelbaren Anschluss<br />

an die auslaufende Kündigungsfrist<br />

zu stellen.<br />

Einmalzahlungs-<br />

Neuregelungsgesetz<br />

Das BMA hat den „Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen<br />

Behandlung<br />

von einmal gezahltem Arbeitsentgelt“<br />

(Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz)<br />

vom 23. August 2000 vorgelegt. Obwohl<br />

vom BMA erst mit Schreiben vom<br />

30. August versandt, war die Frist für<br />

eine Stellungnahme schon auf den 5.<br />

September terminiert. Um auf den innerhalb<br />

der Bundesregierung „noch<br />

nicht endgültig abgestimmten“ Entwurf<br />

möglicherweise noch Einfluss nehmen<br />

zu können, hat die BDA kurzfristig eine<br />

Stellungnahme abgegeben.<br />

Kern des Gesetzentwurfes sind die<br />

auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes:<br />

(BVerfG)<br />

vom 24. Mai 2000 – 1 BvL 1/98, 1 BvL<br />

4/98 und 1 BvL 15/99 – (vgl. MI 8/00 –<br />

SP 63/00) zu ziehenden Konsequenzen<br />

für die Berechnung der kurzfristigen<br />

beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen<br />

(Arbeitslosengeld,<br />

Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld).<br />

Wesentliche Punkte der Umsetzung<br />

des Urteils sind:<br />

– die Einbeziehung von Einmalzahlungen<br />

in die Berechnungsgrundlagen<br />

der kurzfristigen, beitragsfinanzierten<br />

Lohnersatzleistungen<br />

(Arbeitslosengeld, Krankengeld,<br />

Unterhaltsgeld, Übergangsgeld,<br />

Verletztengeld ab dem 1. Januar<br />

2001,<br />

– die rückwirkende pauschale Erhöhung<br />

dieser Leistungen um 10 %<br />

ab dem 1. Januar 1997 für diejenigen,<br />

die Widerspruch oder Klage<br />

eingelegt haben; Bezieher von Leistungen,<br />

die keine Rechtsmittel eingelegt<br />

haben, erhalten dagegen<br />

frühestens ab dem 22. Juni 2000<br />

um 10 % pauschal erhöhte Leistungen,<br />

– die Entrichtung von Beiträgen aus<br />

Einmalzahlungen in den letzten 12<br />

Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit<br />

als Voraussetzung für die<br />

pauschale Erhöhung von Kranken-,<br />

Übergangs- und Verletztengeld,<br />

– die Einführung eines neuen, zusätzlichen<br />

Berechnungsverfahrens für<br />

das aus verbeitragten Einmalzahlungen<br />

resultierende Krankengeld.<br />

Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz<br />

soll jedoch nicht nur der<br />

genannte Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes<br />

umgesetzt werden,<br />

sondern es enthält darüber hinaus eine<br />

Reihe von z.T. ganz gravierenden Veränderungen<br />

im Arbeitsförderungsrecht.<br />

Die geplanten wesentlichen Neuregelungen<br />

in diesem Bereich sind:<br />

– die Streichung der Erstattungspflicht<br />

des Arbeitgebers hinsichtlich<br />

des Arbeitslosengeldes im Falle<br />

der beruflichen Beschränkung des<br />

Arbeitnehmers durch eine Konkurrenzklausel<br />

vom 10. November<br />

1998,<br />

42 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Arbeits- und Sozialrecht<br />

– die Absenkung, der Bemessungsgrundlage<br />

für die Krankenversicherungsbeiträge<br />

der Arbeitslosenhilfebezieher<br />

von 80 % des der<br />

Leistung zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts<br />

in Richtung auf den<br />

Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe auf<br />

58 %,<br />

– die Verlängerung der Befristung<br />

des Struktur-Kurzarbeitergeldes<br />

bis zum 31. Dezember 2006,<br />

– die Streichung des Bundesanteils<br />

an der Finanzierung von Strukturanpassungsmaßnahmen,<br />

– die Verlängerung der Möglichkeit,<br />

ABM in den neuen Bundesländern<br />

bis zu 100 % zu bezuschussen, bis<br />

zum 31. Dezember 2002,<br />

– die Übertragung der Kosten für das<br />

Sonderprogramm „Aktion Beschäftigungshilfen<br />

für Langzeitarbeitslose“<br />

auf die Bundesanstalt für Arbeit.<br />

In ihrer Stellungnahme hat die BDA<br />

vor allem den erheblichen Anstieg der<br />

Leistungsausgaben in der Sozialversicherung<br />

sowie den wachsenden bürokratischen<br />

Aufwand für die Betriebe<br />

beanstandet. Ebenso entschieden hat<br />

sie sich gegen die von der Bundesregierung<br />

geplanten Verschiebungen<br />

der Finanzierungslast arbeitsmarktpolitischer<br />

Instrumente zu Lasten der<br />

Beitragszahler in den Haushalt der<br />

Bundesanstalt für Arbeit gewandt. Zusammen<br />

genommen bedeutet dies für<br />

die Arbeitslosenversicherung, dass der<br />

durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit<br />

entstandene Spielraum für eine<br />

deutliche Beitragssenkung weitgehend<br />

aufgezehrt wird.<br />

Quelle: BDA-RS Abt. Soziale Sicherung VI/83 vom<br />

08.09.00<br />

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts<br />

zur<br />

Krankenversicherung der<br />

Rentner<br />

Mit Beschluss vom 15. März 2000<br />

(1 BvL 16/96 u.a.), der am <strong>27</strong>. Juli 2000<br />

verkündet wurde, hat das Bundesverfassungsgericht<br />

entschieden, dass die<br />

unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung<br />

von freiwillig und pflichtversicherten<br />

Rentnern in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung mit dem allgemeinen<br />

Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar<br />

und damit verfassungswidrig ist.<br />

Für eine verfassungskonforme Neuregelung<br />

hat der Gesetzgeber längstens<br />

bis zum 31. März 2002 Zeit.<br />

Nach geltendem Recht zahlen<br />

pflichtversicherte Rentner einen prozentualen<br />

Kassenbeitrag auf ihr Einkommen<br />

aus gesetzlicher Rente sowie<br />

aus eventuellen sonstigen Versorgungsbezügen<br />

und Arbeitseinkommen<br />

(§§ 237, 248 und 249a SGB V). Bei der<br />

gesetzlichen Rente übernimmt der<br />

jeweils zuständige Rentenversicherungsträger<br />

50 % des Beitrages („Arbeitgeberanteil“),<br />

während bei den<br />

anderen Bezügen – z. B. einer Betriebsrente<br />

–, und Einkommen jeweils<br />

der halbe Beitrag vom Rentner an die<br />

Krankenkasse abzuführen ist („Arbeitnehmeranteil“).<br />

Im Vergleich dazu wird bei den fast<br />

eine Million freiwillig in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung versicherten<br />

Rentnern der Beitragsbemessung das<br />

gesamte für den Lebensunterhalt zur<br />

Verfügung stehende Einkommen zugrunde<br />

gelegt (§§ 240 und 241 SGB V).<br />

Arbeitsmarktbericht Juli 2000<br />

Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresmonat<br />

Sie müssen deshalb zusätzlich von<br />

ihren Vermögenseinnahmen und sonstigen<br />

Einkommen, wie z. B. aus Vermietung<br />

und Verpachtung, Kassenbeiträge<br />

abführen, und zwar – mit<br />

Ausnahme der gesetzlichen Rente –<br />

jeweils den vollen Beitrag („Arbeitnehmer-<br />

und Arbeitgeberanteil“).<br />

Diese rechtliche Konstellation führt<br />

dazu, dass der freiwillig in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung versicherte<br />

Rentner – bei gleichem Gesamteinkommen<br />

– einen deutlich höheren<br />

Beitrag als der pflichtversicherte Rentner<br />

abzuführen hat, wobei der Beitrag<br />

das Doppelte oder sogar mehr betragen<br />

kann.<br />

Das Bundesverfassungsgericht<br />

gibt in seinem Beschluss dem Gesetzgeber<br />

zwei Lösungswege vor. Zum einen<br />

könnte den freiwillig versicherten<br />

Rentnern der Zugang zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, zu den gleichen<br />

Bedingungen eingeräumt werden, wie<br />

sie für die pflichtversicherten Rentner<br />

Rheinland-Pfalz Veränderung Bundesgebiet Veränderung<br />

(West)<br />

Arbeitslose 136.967 – 6,5 % 2.466.202 – 8,4 %<br />

Arbeitslosenquote 7,8 % 8,3 %<br />

Prozentpunkte<br />

Prozentpunkte<br />

Jugendarbeits- 6,9 % 5,9 %<br />

losenquote Prozentpunkte Prozentpunkte<br />

Kurzarbeiter 1.099 – 71,1 % 44.538 – 46,5 %<br />

Offene Stellen 34.568 + 1,3 % k. A. k. A.<br />

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsamt<br />

Rheinland-Pfalz-Saarland<br />

Arbeitsmarktbericht August 2000<br />

Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresmonat<br />

Rheinland-Pfalz Veränderung Bundesgebiet Veränderung<br />

(West)<br />

Arbeitslose 132.064 – 8,2 % 2.443.709 – 8,7 %<br />

Arbeitslosenquote 7,6 % 8,3 %<br />

Prozentpunkte<br />

Prozentpunkte<br />

Jugendarbeits- 6,3 % k. A.<br />

losenquote Prozentpunkte Prozentpunkte<br />

Kurzarbeiter 1.220 – 65,8 % 41.748 – 39,1 %<br />

Offene Stellen 43.520 + 2,0 % k. A. k. A.<br />

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsamt<br />

Rheinland-Pfalz-Saarland<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 43


Arbeits- und Sozialrecht<br />

gelten. Das wäre aus Sicht der BDA<br />

aber der falsche Weg, weil hierdurch<br />

den Krankenkassen Beitragsmittel verloren<br />

gingen und sich der Subventionsbedarf<br />

für die Krankenversicherung der<br />

Rentner (1999 = 59 Mrd. DM) zu Lasten<br />

der aktiven Kassenmitglieder und Betriebe<br />

noch weiter erhöhen würde.<br />

Folge wären noch höhere Personalzusatzkosten.<br />

Zum anderen könnte bei allen Rentnern<br />

– unabhängig vom Versicherungsstatus<br />

– das gesamte wirtschaftliche<br />

Leistungsvermögen der Beitragsbemessung<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

Diese Position wird seit langem auch<br />

von der BDA vertreten. Hierdurch würden<br />

nicht nur alle Rentner beitragsrechtlich<br />

gleich behandelt, sondern zugleich<br />

die bei den Rentnern im<br />

Vergleich zu den aktiven Mitgliedern<br />

sehr ungünstigen Beitrags-Leistungs-<br />

Relationen verbessert.<br />

Die aus einer solchen Gleichbehandlung<br />

der Rentner resultierenden<br />

zusätzlichen Beitragseinnahmen der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung, die<br />

auf etwa 0,6 Mrd. DM pro Jahr geschätzt<br />

werden, dürfen aber nach Auffassung<br />

der BDA nicht als zusätzliche<br />

Geldquellen verwendet werden. Sie<br />

müssen vielmehr in vollem Umfang an<br />

die Beitragszahler – Versicherte und<br />

Betriebe – zur Senkung der ohnehin<br />

schon deutlich überhöhten sozialen<br />

Zwangsabgabenlasten zurück gegeben<br />

werden.<br />

Quelle: BDA-RS Abt. Soziale Sicherung V1/80 vom<br />

14.08.00<br />

Betriebsübergang<br />

im Busbetrieb<br />

Kündigt ein Busunternehmer, dessen<br />

ausschließlicher Unternehmensgegenstand<br />

in dem Betrieb einer<br />

bestimmten Buslinie (hier: Flughafen-Hauptbahnhof)<br />

für die Kölner Verkehrs<br />

Betriebe (KVB) besteht, diesen<br />

Auftrag, weil er sich altersbedingt zur<br />

Ruhe setzen will, so führt die Auftragsvergabe<br />

durch die KVB an ein anderes<br />

Busunternehmen nicht zu einem Betriebsübergang<br />

i.S.v. § 613a BGB.<br />

Allein durch die Übernahme bzw.<br />

Neueinstellung von 9 der insgesamt 15<br />

zuletzt beim früheren Auftragnehmer<br />

beschäftigten Busfahrer durch den<br />

neuen Auftragnehmer kommt es nicht<br />

zu der für § 613a BGB erforderlichen<br />

Diskussionsentwürfe zur<br />

Rentenreform und zu<br />

Renten bei verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit<br />

Der Bundesarbeitsminister hat<br />

am 26. September 2000 einen „Diskussionsentwurf<br />

zur Reform der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und<br />

zur Förderung des Aufbaus eines<br />

kapitalgedeckten Vermögens zur Altersvorsorge<br />

(Altersvermögensaufbaugesetz<br />

– AVAG)“ vorgestellt.<br />

Diesen können Sie auf den Internetseiten<br />

des BMA (www.bma.de/index.htm)<br />

unter der Rubrik „Top-<br />

Thema: Rente“ einsehen. Darüber<br />

hinaus hat das Ministerium einen<br />

„Diskussionsentwurf zur Reform der<br />

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“<br />

(Stand 21. September<br />

2000) vorgelegt. Auch dieser<br />

Entwurf ist im Internet unter der angegebenen<br />

Adresse einsehbar und<br />

in der Vorlage zur Bundespressekonferenz<br />

behandelt.<br />

Wahrung der Betriebsidentität, da der<br />

Betrieb einer Buslinie keine besonderen<br />

Spezialkenntnisse verlangt.<br />

LAG Köln 14.3.2000 - 13 Sa 1356/99 = BB 2000, 1842<br />

LAG Schleswig-Holstein:<br />

Weihnachtsgeld:<br />

Differenzierungskriterien<br />

müssen rechtzeitig offen<br />

gelegt werden<br />

Auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

ist es zulässig, die Zahlung<br />

einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation<br />

nach dem Leistungsverhalten<br />

der Arbeitnehmer zu differenzieren. Der<br />

Arbeitgeber muss solche Differenzierungsgründe<br />

zur Zahlung von Weihnachtsgeld<br />

jedoch rechtzeitig offen<br />

legen, spätestens wenn ein übergangener<br />

Arbeitnehmer Weihnachtsgeld<br />

unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung<br />

verlangt. Dies hat das LAG<br />

rechtskräftig entschieden (vorgehend:<br />

ArbG Kiel – 5 Ca 485 a/99 – Pressemitteilung<br />

v. 22. Juli 1999). In dem zu<br />

Grunde liegenden Fall nahm die Kl. ihre<br />

Arbeitgeberin auf Zahlung einer restlichen<br />

Weihnachtsgratifikation für 1998<br />

in Anspruch. Sie hatte von der Bekl. –<br />

im Gegensatz zum überwiegenden Teil<br />

der Belegschaft – nur ein halbes Bruttogehalt<br />

als Weihnachtsgeld erhalten.<br />

Im Januar 1999 verlangte die Kl. von<br />

der Bekl. ein weiteres halbes Bruttogehalt<br />

als Weihnachtsgeld. In der<br />

Klageschrift vom 2. März 1999 stützte<br />

sie ihre Forderung auf zusätzliches<br />

Weihnachtsgeld auf Verletzung, des<br />

Gleichbehandlungsprinzips. Erstmals<br />

in der Klageerwiderung vom 3. Mai<br />

1999 legt die Bekl. dar, dass die Zahlung<br />

eines vollen, halben oder gar keinen<br />

Weihnachtsgeldes davon abhinge,<br />

inwieweit die Arbeitnehmer zuverlässig,<br />

pünktlich, einsatzbereit und leistungsstark<br />

und wie häufig sie krank<br />

seien.<br />

Die Kl. sei oft krank gewesen und<br />

habe mehrfach gegen Arbeitsanweisungen<br />

verstoßen, so dass ihr nur<br />

eine halbe Sonderzahlung zugestanden<br />

habe. Das ArbG hat der Klage<br />

stattgegeben. Die von der Bekl. eingelegte<br />

Berufung wies das LAG zurück.<br />

Zur Begründung hat es ausgeführt,<br />

dass der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

dem Arbeitgeber gebiete, bei freiwilligen<br />

Leistungen die Leistungsvoraussetzungen<br />

so abzugrenzen, dass kein<br />

Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden<br />

oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen<br />

bleibe. Der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

sei verletzt, wenn sich<br />

ein vernünftiger, aus der Natur der<br />

Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender<br />

Grund für eine Differenzierung<br />

nicht finden lasse. Es sei zwar<br />

zulässig, die Zahlung einer freiwilligen<br />

Gratifikation von der Arbeitsleistung<br />

und dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer<br />

abhängig zu machen. Die<br />

Bekl. habe hier jedoch nicht ansatzweise<br />

erkennen lassen, unter welchen<br />

konkreten Voraussetzungen ein volles<br />

Weihnachtsgeld nicht gezahlt werde.<br />

Die Bezeichnung Weihnachtsgeld lege<br />

nahe, dass hiermit die in der Vergangenheit<br />

geleisteten Dienste zusätzlich<br />

honoriert werden und der durch das<br />

Weihnachtsfest entstehende Mehrbedarf<br />

gedeckt werden sollte. Werde mit<br />

der Zahlung des Weihnachtsgeldes ein<br />

weiterer Zweck verfolgt, so müsse<br />

der Arbeitgeber zu Beginn des jeweiligen<br />

Kalenderjahres die weiteren Anspruchsvoraussetzungen<br />

eindeutig<br />

festlegen. Vorliegend hätte die Bekl.<br />

der Kl. die Differenzierungsgründe<br />

spätestens dann offen legen müssen,<br />

als diese mit ihrem Begehren an<br />

die Bekl. herangetreten ist, ebenfalls<br />

einen vollen Monatsbezug zu erhalten,<br />

mithin im Januar 1999, spätestens<br />

44 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Arbeits- und Sozialrecht<br />

jedoch im März mit Schriftsatz vom<br />

3. Mai 1999 abgegebene Begründung<br />

der Ungleichbehandlung sei verspätet<br />

gewesen (Urt. v. 11. 5. 2000 – 4 Sa<br />

431/99).<br />

Quelle: NZA 19/00<br />

Gemeinsam gegen<br />

illegale Beschäftigung<br />

Die für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />

und Leistungsmissbrauch<br />

zuständigen Verwaltungen, die Bundesanstalt<br />

für Arbeit und die Bundeszollverwaltung,<br />

unterzeichneten im<br />

August in Nürnberg eine Rahmenvereinbarung,<br />

mit der die Aktivitäten in<br />

diesem Bereich noch enger aufeinander<br />

abgestimmt werden sollen. Dazu<br />

erklären das Bundesministerium der<br />

Finanzen und die Bundesanstalt für<br />

Arbeit:<br />

Durch eine verbesserte Zusammenarbeit<br />

wollen Arbeitsämter und<br />

Hauptzollämter den gemeinsamen<br />

Kampf gegen illegale Beschäftigung<br />

verstärken. Beide Verwaltungen kontrollieren<br />

gemeinsam, ob Sozialleistungen<br />

wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe<br />

zu Unrecht bezogen wurden,<br />

ob ausländische Arbeitnehmer mit der<br />

erforderlichen Arbeitsgenehmigung<br />

beschäftigt werden und ob die Bestimmungen<br />

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />

– wie zum Beispiel die Zahlung<br />

des Mindestlohnes im Baubereich<br />

– eingehalten werden. Die gemeinsame<br />

Prüftätigkeit erfordert ständige<br />

und enge Absprachen der Verantwortlichen.<br />

Die Vereinbarung fördert eine intensivere<br />

Abstimmung von Arbeitsämtern<br />

und Hauptzollämtern bei Kontrollen vor<br />

Ort. Rezelmäßige Kontakte auf allen<br />

Verwaltungsebenen sowie eine gegenseitige<br />

Information über die jeweiligen<br />

Schulungsaktivitäten sind weitere<br />

wesentliche Bestandteile. Mit dem<br />

Abschluss der Vereinbarung ist nach<br />

Meinung der Beteiligten eine gute<br />

Grundlage geschaffen worden, um den<br />

Kampf gegen illegale Beschäftigung<br />

und Leistungsmissbrauch zu intensivieren,<br />

um die Schattenwirtschaft<br />

wirksamer zurückzudrängen und damit<br />

den Erhalt und die Schaffung legaler<br />

Arbeitsplätze zu unterstützen.<br />

(Quelle: BA)<br />

Wirksamkeit einer<br />

Befristung nach dem<br />

BeschFG<br />

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom<br />

28. Juni 2000 – 7 AZR 920/98 –<br />

1. Ein vorhergehender unbefristeter<br />

Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3<br />

Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch<br />

ein unwirksam befristeter Vertrag<br />

sein. Hat der Arbeitnehmer die Befristung<br />

des vorhergehenden Vertrags<br />

nicht innerhalb von drei<br />

Wochen nach Ende des vorhergehenden<br />

Vertrags mit einer Klage angegriffen,<br />

so gilt die Befristung gem.<br />

§ 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7<br />

KSchG auch im Rahmen des § 1<br />

Abs. 3 BeschFG als wirksam (Bestätigung<br />

der Senatsentscheidung<br />

vom 22. März 2000 – 7 AZR 581/98<br />

– zur Veröffentlichung vorgesehen).<br />

2. Ein nach § 1 Abs. 1 BeschFG befristeter<br />

Arbeitsvertrag iSv. § 1 Abs. 3<br />

Satz 1 2. Alt. BeschFG ist auch ein<br />

Vertrag, der nach dem BeschFG in<br />

der bis zum 30. September 1996<br />

geltenden Fassung geschlossen<br />

wurde.<br />

3. Ein Vertrag ist dann nach § 1 Abs. 1<br />

BeschFG befristet, wenn die Parteien<br />

die Befristung hierauf stützen<br />

wollten. Der entsprechende Parteiwille<br />

kann sich auch aus den Umständen<br />

ergeben.<br />

4. Der vorhergehende nach § 1 Abs. 1<br />

BeschFG befristete Arbeitsvertrag<br />

iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt.<br />

BeschFG muss nicht der unmittelbar<br />

vorhergehende Vertrag sein.<br />

Das Anschlussverbot besteht auch<br />

dann, wenn zwischen den Verträgen<br />

nach dem BeschFG ein oder<br />

mehrere Verträge mit Sachgrundbefristung<br />

lagen und ein enger<br />

sachlicher Zusammenhang zwischen<br />

den Verträgen nach dem<br />

BeschFG besteht.<br />

5. Auch wenn der in § 1 Abs. 3 Satz 2<br />

BeschFG genannte Zeitraum von<br />

weniger als vier Monaten überschritten<br />

ist, kann ein enger sachlicher<br />

Zusammenhang iSd. § 1 Abs.<br />

3 Satz 1 BeschFG vorliegen. Die<br />

Beurteilung bedarf der wertenden<br />

Gesamtbetrachtung aller Einzelumstände.<br />

6. Die Darlegungs- und Beweislast für<br />

das Vorliegen der Voraussetzungen<br />

des Anschlussverbots des § 1 Abs.<br />

3 Satz 1 2. Alt. BeschFG trägt der<br />

Arbeitnehmer.<br />

Quelle: BDA RS II/101<br />

Beendigung einer<br />

Schwangerschaft –<br />

Mitteilungspflicht<br />

BAG-Urteil vom 18. Januar 2000<br />

– 9 AZR 932/98 –<br />

Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber<br />

das Bestehen einer Schwangerschaft<br />

mitgeteilt hat, ist verpflichtet,<br />

den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten,<br />

wenn die Schwangerschaft<br />

vorzeitig endet (etwa aufgrund einer<br />

Fehlgeburt), auch dann, wenn der Arbeitgeber<br />

sich mit der Annahme ihrer<br />

Dienste in Verzug befindet und eine von<br />

ihm erklärte Kündigung wegen Verstoßes<br />

gegen § 9 MuSchG rechtskräftig<br />

für rechtsunwirksam erklärt worden<br />

ist.<br />

Hat eine Arbeitnehmerin diese Mitteilung<br />

schuldhaft unterlassen, und hat<br />

der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis<br />

nicht gekündigt, so kann der<br />

Arbeitgeber die „Nichtbeendigung“<br />

des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung<br />

der sich aus dem Arbeitsverhältnis<br />

ergebenden Ansprüche der Arbeitnehmerin<br />

auf Entgelt nicht als Schaden<br />

geltend machen.<br />

In dieser Entscheidung befasst sich<br />

das BAG mit der Mitteilungspflicht einer<br />

Arbeitnehmerin nach vorzeitiger Beendigung<br />

ihrer Schwangerschaft und den<br />

sich aus der Unterlassung ergebenden<br />

Konsequenzen.<br />

Der Klägerin wurde unmittelbar<br />

nach Mitteilung ihrer Schwangerschaft<br />

wegen erheblicher Pflichtverletzungen<br />

fristlos gekündigt und ein Hausverbot<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 45


Arbeits- und Sozialrecht<br />

erteilt. Zugleich beantragte der Beklagte,<br />

der weniger als fünf Arbeitnehmer<br />

beschäftigt, die Zulässigkeit der<br />

Kündigung beim Gewerbeaufsichtsamt.<br />

Erst nachdem die Klägerin eine<br />

Fehlgeburt erlitt, stellte das Arbeitsgericht<br />

die Unwirksamkeit der Kündigung<br />

fest, ebenso wurde der Antrag beim<br />

Gewerbeaufsichtsamt abgelehnt. In<br />

keinem der Verfahren wies die Klägerin<br />

auf ihre Fehlgeburt hin. Der Beklagte<br />

erlangte erst Monate später Kenntnis<br />

von dieser Tatsache. Der Beklagte<br />

lehnte die Entgeltansprüche der Klägerin<br />

wegen Annahmeverzuges mit der<br />

Begründung ab, bei Kenntnis von der<br />

Beendigung der Schwangerschaft<br />

hätte er sofort gekündigt, so dass das<br />

Arbeitsverhältnis bereits durch fristgemäße<br />

ordentliche Kündigung beendet<br />

worden wäre. Spätestens ab<br />

diesem Zeitpunkt seien die Gehaltsforderungen<br />

der Klägerin unbegründet.<br />

Das-BAG hat entschieden, dass für<br />

die Arbeitnehmerin eine vertragliche<br />

Mitteilungspflicht als Nebenpflicht aus<br />

dem Arbeitsverhältnis bestehe, wenn<br />

sie dem Arbeitgeber das Bestehen<br />

einer Schwangerschaft samt Entbindungstermin<br />

mitteile und die Schwangerschaft<br />

dann vorzeitig ende. Durch<br />

die Mitteilung von der Schwangerschaft<br />

beeinflusse sie die Rechtsbeziehungen<br />

zum Arbeitgeber, da dieser nun<br />

mutterschutzrechtliche Pflichten, Verbote<br />

und Beschäftigungsbeschränkungen<br />

zu beachten habe. Aus diesem<br />

Grunde habe die Arbeitnehmerin die<br />

Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich<br />

und unaufgefordert zu unterrichten, sobald<br />

die beanspruchten Schutzrechte<br />

nicht mehr bestehen. Nach Ansicht des<br />

BAG besteht die Mitteilungspflicht<br />

auch dann, wenn sich der Arbeitgeber<br />

mit der Annahme der Dienste im Verzug<br />

befindet. Durch den Verzug entfalle<br />

weder die Arbeitspflicht, noch die sich<br />

aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden<br />

Nebenpflichten.<br />

Demgegenüber ist das BAG der<br />

Auffassung, der Beklagte sei durch die<br />

Verletzung der Mitteilungspflicht weder<br />

von seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung<br />

befreit worden, noch sei<br />

ihm dadurch ein Schaden entstanden.<br />

Zum einen sei das Fortbestehen der<br />

sich aus einem mangelfrei begründeten<br />

Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten<br />

unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt<br />

als Schaden zu beurteilen. Zum<br />

anderen könne auch kein Schadensausgleich<br />

im Wege der Naturalrestitution<br />

nach § 249 Satz 1 BGB erfolgen:<br />

bei einem mangelfrei zustandegekommenen<br />

Arbeitsverhältnis könne der Arbeitgeber<br />

nicht so gestellt werden, wie<br />

er stehen würde, wenn die Klägerin<br />

ihrer Mitteilungspflicht genügt hätte.<br />

Denn die Abgabe einer Kündigungserklärung<br />

als Gestaltungsakt könne nicht<br />

über § 249 BGB fingiert werden.<br />

Zu Recht hat das BAG klargestellt,<br />

dass auch während des Annahmeverzugs<br />

des Arbeitgebers die Mitteilungspflicht<br />

über die Beendigung der<br />

Schwangerschaft besteht. Eine<br />

schuldhafte Verletzung dieser Pflicht<br />

bleibt nach der Entscheidung des 9.<br />

Senats jedoch weitgehend sanktionslos.<br />

Neuberechnung der<br />

Indizes der Tariflöhne und<br />

-gehälter auf Basis 1995<br />

Das Statistische Bundesamt hat in<br />

seiner Reihe Wirtschaft und Statistik<br />

Heft 8/2000, einen Aufsatz zu dem<br />

Thema Neuberechnung der Indizes.<br />

der Tariflöhne und -gehälter auf Basis<br />

1995“ veröffentlicht.<br />

Mit der Neuberechnung der Tarifindizes<br />

auf die neue Basis 1995 wurde<br />

die Anpassung des Wägungsschemas<br />

an die seit 1991 vollzogenen Änderungen<br />

in der Beschäftigungs- und Vergütungsstruktur<br />

sowie an die Umstellung<br />

der Klassifikation der Wirtschaftszweige<br />

vollzogen. Gleichzeitig hat das<br />

Statistische Bundesamt erstmals auch<br />

Angaben über die tarifliche Entgeltentwicklung<br />

für die neuen Länder und für<br />

Deutschland insgesamt vorgestellt und<br />

damit eine wichtige Lücke im System<br />

der Lohnstatistiken geschlossen.<br />

Bei den Tarifindizes handelt es sich<br />

um einen Laspeyres – Index, d. h. die<br />

Struktur der Arbeitnehmer, der Entgeltgruppen<br />

und die Struktur der Wirtschaftszweige<br />

werden konstant gehalten.<br />

Die Tarifindizes stellen somit dar,<br />

wie sich im Zeitablauf das tarifliche<br />

Entgelt und die tarifliche Wochenarbeitszeit<br />

– unbeeinflusst von strukturellen<br />

Änderungen – verändert haben.<br />

Im Gegensatz zu den Tarifindizes<br />

der Deutschen Bundesbank, die Pauschalzahlungen<br />

zur Überbrückung sogenannter<br />

Leermonate, sowie Sonderzahlungen<br />

(z. B. im Juli und November)<br />

berücksichtigen, werden im amtlichen<br />

Tarifverdienstindex weder Pauschalzahlungen<br />

noch unregelmäßig anfallende<br />

Zahlungen – wie tärifliche Sonderzahlungen<br />

(z. B. zusätzliches<br />

Urlaubsgeld, Gratifikationen, sonstige<br />

Einmalzahlungen) – erfasst, selbst<br />

wenn sie tatifvertraglich festgelegt sind.<br />

In die Neuberechnung wurden 457<br />

Tarifverträge für die alten Bundesländer<br />

(früher 569) und 209 Tarifverträge für<br />

die neuen Bundesländer, insgesamt<br />

also 666 Tarifverträge einbezogen. Die<br />

Reduktion der Anzahl der Tarifverträge<br />

in Westdeutschland ergab sich durch<br />

die mit der Umstellung von der WZ 79<br />

auf die WZ 93 einhergehende neue Abgrenzung<br />

der Wirtschaftszweige.<br />

Ein Vergleich der für das Basisjahr<br />

1995 neu berechneten Tarifindizes mit<br />

den lediglich von 1991 auf 1995 umbasierten<br />

Tarifindizes (alt) ergibt, dass<br />

die Abweichungen bei den jährlichen<br />

Veränderungsraten relativ gering sind.<br />

Auffällig sind lediglich die Abweichungen<br />

in der Metallerzeugung und -bearbeitung<br />

mit 1,3 Prozentpunkten sowie<br />

der um 0,5 Prozent höhere Wert im<br />

Bereich Handel, Kreditinstitute und<br />

Versicherungsgewerbe. Demgegenüber<br />

lagen die Veränderungsraten des<br />

neuen Tarifindex im Verkehr und im<br />

Nachrichtengewerbe um 0,6 Prozentpunkte<br />

niedriger als beim bisherigen<br />

Tarifindex. Diese Abweichungen sind<br />

zum einen durch den Austausch alter<br />

durch neuer Tarifverträge sowie durch<br />

die unterschiedliche Lohnentwicklung<br />

neu ausgewählter Tarifverträge bedingt.<br />

Ein weiteres Ergebnis der Neubasierung<br />

des Tarifindex ist, dass der Angleichungsprozess<br />

zwischen Ost und<br />

West in den Jahren 1995 bis 1999 in<br />

den Tariferhöhungen deutlich zum Ausdruck<br />

kommt. Während 1995 noch<br />

die tarifliche Anhebung der Monatsgehälter<br />

im früheren Bundesgebiet 3,1<br />

Prozent und in den neuen Ländern<br />

5,3 Prozent betrug, schmolz diese Differenz<br />

bis 1999 auf 0,9 Prozentpunkte.<br />

Im Januar und April dieses Jahres<br />

betrug sie sogar nur noch 0,1 bzw.<br />

0,0 Prozentpunkte.<br />

Quelle: BDA RS XI/28<br />

46 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Arbeits- und Sozialrecht<br />

Nichtigkeit einer<br />

Betriebsratswahl –<br />

Grenzüberschreitende<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom<br />

22. März 2000 – 7 ABR 34/98 –<br />

1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann<br />

nichtig, wenn gegen allgemeine<br />

Grundsätze jeder ordnungsgemäßen<br />

Wahl in so hohem Maße<br />

verstoßen worden ist, dass auch<br />

der Anschein einer dem Gesetz<br />

entsprechenden Wahl nicht mehr<br />

vorliegt.<br />

2. Wird ein Arbeitnehmer von seinem<br />

Vertragsarbeitgeber einem anderen<br />

Betriebsinhaber zur Arbeitsleistung<br />

überlassen und in dessen Betrieb<br />

eingegliedert, bleibt er gemäß § 14<br />

Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich<br />

dem Betrieb des Vertragsarbeitgebers<br />

zugeordnet. Dies gilt<br />

auch für die gesetzlich nicht geregelten<br />

Erscheinungsformen der<br />

nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.<br />

3. § 14 Abs. 1 AÜG ist auch anwendbar,<br />

wenn ein in Deutschland<br />

ansässiger Vertragsarbeitgeber Arbeitnehmer<br />

an den Inhaber eines im<br />

Ausland liegenden Betriebs verleiht.<br />

Das BAG bestätigt im vorliegenden<br />

Beschluss die Grundsätze, nach denen<br />

von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl<br />

auszugehen ist und stellt Kriterien<br />

für die betriebsverfassungsrechtliche<br />

Zuordnung von Arbeitnehmern bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen<br />

auf.<br />

Der Entscheidung lag folgender<br />

Sachverhalt zu Grunde:<br />

Die Beschwerdeführerin unterhält in<br />

Deutschland ein Speditionsunternehmen<br />

mit mehreren Filialen. Sie ist Tochterunternehmen<br />

einer italienischen<br />

Fuhrgesellschaft. Die Beschwerdeführerin<br />

selbst verfügt über keine eigenen<br />

Fahrzeuge; in einer ihrer Filialen hat sie<br />

allerdings Arbeitsverträge mit 49 in<br />

Deutschland wohnhaften Lkw-Fahrern<br />

abgeschlossen.<br />

Die Arbeitsverträge werden buchhalterisch,<br />

lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich<br />

in Deutschland<br />

durch die Beschwerdeführerin abgewickelt,<br />

den tatsächlichen Einsatz der<br />

Lkw-Fahrer plant und steuert demgegenüber<br />

die Muttergesellschaft in<br />

Italien. Diese trifft auch die wesentlichen<br />

Personalentscheidungen.<br />

Bei einer am 7. Juli 1997 stattfindenden<br />

Betriebsratswahl wurden ausschließlich<br />

Lkw-Fahrer zu Mitgliedern<br />

des Betriebsrates gewählt. Schon vor<br />

Einleitung der Wahl hatte die Beschwerdeführerin<br />

ein Beschlussverfahren<br />

mit dem Ziel eingeleitet, feststellen<br />

zu lassen, der von ihr unterhaltene<br />

Betrieb sei nicht betriebsratsfähig, jedenfalls<br />

seien die – schließlich auch gewählten<br />

– Lkw-Fahrer weder im Besitz<br />

des aktiven noch des passiven Wahlrechtes.<br />

I. Nichtigkeit der Betriebsratswahl<br />

Nach Auffassung des BAG liegt ein<br />

offensichtlicher und besonders grober<br />

Verstoß, der die Nichtigkeit der Wahl<br />

zur Folge hat, nicht vor. Hierfür wäre es<br />

notwendig, daß die Lkw-Fahrer eindeutig<br />

nicht in den Betrieb der Beschwerdeführerin<br />

eingegliedert gewesen<br />

seien. Gerade dies könne schon<br />

wegen der gesetzlichen Zuordnung der<br />

Arbeitnehmer zum Entleiherbetrieb<br />

gem. § 14 Abs. 1 AÜG nicht festgestellt<br />

werden.<br />

II. Betriebsverfassungsrechtliche<br />

Zuordnung entliehener Arbeitnehmer<br />

Das BAG kommt zum Ergebnis,<br />

dass das Arbeitsverhältnis der<br />

Lkw-Fahrer zur Beschwerdeführerin<br />

bestehengeblieben sei; ebenso seien<br />

die Arbeitnehmer weiter in den Betrieb<br />

der Beschwerdeführerin eingegliedert.<br />

1. Eingliederung in den Betrieb der<br />

Beschwerdeführerin<br />

Die tatsächliche Einsatzplanung<br />

durch die italienische Mutter stehe der<br />

Eingliederung bei der Beschwerdeführerin<br />

nicht entgegen. Unabhängig davon,<br />

ob man das Verhalten der Beschwerdeführerin<br />

als erlaubnisfreie<br />

Arbeitnehmerüberlassung oder als verbotene<br />

Arbeitsvermittlung einstufe,<br />

finde auf die Rechtsbeziehung zwischen<br />

der Beschwerdeführerin und<br />

den Lkw-Fahrern § 14 Abs. 1 AÜG analog<br />

Anwendung.<br />

Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben die<br />

überwiegenden betriebsverfassungsrechtlichen<br />

Rechte und Pflichten des<br />

Arbeitnehmers im Verhältnis zu seinem<br />

Arbeitgeber auch während des Verleihs<br />

bestehen. Das BAG bestätigt seine<br />

Rechtsprechung nach der § 14 Abs. 1<br />

AÜG, der seiner Systematik nach nur<br />

für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung<br />

gilt, auch auf die nichtgewerbsmäßige<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

anzuwenden ist. Ob ein Verleih<br />

gewerbsmäßig oder nichtgewerbsmäßig<br />

ist, spielt danach für die<br />

betriebsverfassungsrechtliche Stellung<br />

eines Leiharbeitnehmers keine Rolle.<br />

Der Grundsatz des § 14 Abs. 1<br />

AÜG finde auch dann Anwendung,<br />

wenn das entleihende Unternehmen im<br />

Ausland ansässig sei. Hierdurch werde<br />

nicht deutsches Betriebsverfassungsrecht<br />

auf das Ausland erstreckt, vielmehr<br />

werde das Betriebsverfassungsgesetz<br />

nur auf solche Arbeitnehmer<br />

angewendet, die aufgrund der gesetzlichen<br />

Anordnung dem deutschen Betrieb<br />

zuzuordnen seien. Die Anwendung<br />

von § 14 Abs. 1 AÜG bei Verleih<br />

an ein ausländisches Unternehmen<br />

folge im Umkehrschluss auch aus § 1<br />

Abs. 3 Nr. 3 AÜG, weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

bei Auslandsbezug<br />

des Entleihs nur dann nicht zur<br />

Geltung komme, wenn die Arbeitnehmerüberlassung<br />

im Rahmen eines<br />

Deutsch-Ausländischen-Gemeinschaftsunternehmens<br />

auf einer zwischenstaatlichen<br />

Vereinbarung durchgeführt<br />

wird.<br />

2. Arbeitgeberstellung der<br />

Beschwerdeführerin<br />

Auch wenn sich die Arbeitnehmerüberlassung<br />

objektiv als verbotene<br />

Arbeitsvermittlung darstelle, bleibt die<br />

Arbeitgeberstellung der Beschwerdeführerin<br />

hiervon unberührt. Das BAG<br />

lässt offen, ob zwischen dem deutschen<br />

Betrieb und der italienischen<br />

Muttergesellschaft ein Konzernverhältnis<br />

bestand. Selbst wenn dies der Fall<br />

ist, liegt ein Verleih zwischen Konzernunternehmen<br />

nach Auffassung des<br />

BAG nicht vor, weil nicht an einen nur<br />

vorübergehenden Einsatz bei der Konzernmutter<br />

gedacht gewesen sei. Auch<br />

wendet das BAG nach herrschender<br />

jedoch nicht unumstrittener Auffassung<br />

§ 1 Abs. 2 AÜG auf die nichtgewerbsmäßige<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

an. Der Schutzzweck der Normen<br />

des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 47


Arbeits- und Sozialrecht<br />

zes verbiete es aber – auch wegen der<br />

Aufhebung von § 13 AÜG – hieraus die<br />

Folge abzuleiten, zwischen Entleiher<br />

und Leiharbeitnehmer komme ein Arbeitsverhältnis<br />

zustande. Der Arbeitsvertrag<br />

besteht demnach auch in Fällen<br />

nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung,<br />

die den Charakter verbotener<br />

Arbeitsvermittlung annimmt,<br />

zwischen Arbeitnehmer und Verleihunternehmen<br />

fort.<br />

Die Entscheidung sollte insbesondere<br />

aus folgenden Gründen beachtet<br />

werden:<br />

1. Sie macht deutlich, dass das<br />

BAG auch auf nichtgewerbsmäßige<br />

Arbeitnehmerüberlassung § 1 Abs. 2<br />

AÜG anwendet. Dies hat nach Aufhebung<br />

von § 13 AÜG nicht zur Folge,<br />

dass ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher<br />

fingiert wird, kann aber für das entleihende<br />

Unternehmen wegen Verstoßes<br />

gegen die Vorschriften über<br />

private Arbeitsvermittlung Ordnungswidrigkeiten-<br />

und sogar Straftatbestände<br />

erfüllen.<br />

2. Auch beim Konzernverleih sollte<br />

darauf geachtet werden, dass vertraglich<br />

eine Rückkehr des Arbeitnehmers<br />

in die Betriebsstruktur des verleihenden<br />

Arbeitgebers vorgesehen ist. Andernfalls<br />

findet die Ausnahmevorschrift<br />

des § 1 Abs. 3 Nr. 2 keine Anwendung,<br />

vielmehr gelten sämtliche Restriktionen<br />

des AÜG.<br />

Quelle: BDA RS II/89 vom 22. 09. 2000<br />

Abgrenzung von<br />

Umwandlung und<br />

Betriebsübergang<br />

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom<br />

25. Mai 2000 – 8 AZR 416/99 –<br />

1. Die Umwandlung ist nicht der gegenüber<br />

dem Betriebsübergang<br />

speziellere Tatbestand. Die Voraussetzungen<br />

des § 613 a BGB sind<br />

auch im Zusammenhang mit einer<br />

Umwandlung selbständig zu prüfen.<br />

Soll ein Unternehmen ausgegliedert<br />

werden, kommt ein<br />

Betriebsübergang auf den übernehmenden<br />

Rechtsträger schon<br />

vor Eintritt der Wirkung der Ausgliederung<br />

in Betracht.<br />

2. Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers<br />

gegen den Übergang<br />

seines Arbeitsverhältnisses besteht<br />

auch bei einem Betriebsübergang<br />

im Zusammenhang mit einer Umwandlung.<br />

In der vorliegenden Entscheidung<br />

nimmt das Bundesarbeitsgericht eine<br />

Abgrenzung zwischen einer Umwandlung<br />

und einem Betriebsübergang<br />

nach § 613 a BGB vor.<br />

Die Klägerin war seit 1983 im Kreiskrankenhaus<br />

des Beklagten beschäftigt.<br />

1997 beschloss der Kreistag, das<br />

Kreiskrankenhaus durch Ausgliederung<br />

nach § 168 UmwG in eine GmbH<br />

umzuwandeln. Unter Hinweis auf einen<br />

Personalüberleitungsvertrag teilte der<br />

Beklagte der Klägerin mit, dass deren<br />

Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 1.<br />

Januar 1998 auf die GmbH übergehe.<br />

Noch im Dezember 1997 unterzeichneten<br />

die gesetzlichen Vertreter des<br />

Beklagten und der Geschäftsführer der<br />

errichteten, aber noch nicht in das<br />

Handelsregister eingetragenen Krankenhaus<br />

GmbH, eine „Nutzungsüberlassungsabrede“.<br />

Darin wurde u.a. die<br />

Übernahme der betrieblichen Verantwortung<br />

„mit allen dazugehörigen Verträgen,<br />

Konzessionen, Erfahrungen,<br />

Verbindlichkeiten usw.“ vereinbart. Erst<br />

im September 1998 wurde die GmbH<br />

in das Handelsregister eingetragen.<br />

Bereits am 5. Januar 1998 widersprach<br />

die Klägerin einem Übergang<br />

ihres Arbeitsverhältnisses auf die<br />

GmbH und bat um Weiterbeschäftigung<br />

beim Beklagten. Daraufhin wurde<br />

sie vorläufig weiterhin im Krankenhaus<br />

eingesetzt. Im März 1998 kündigte der<br />

Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich<br />

und außerordentlich mit einer sozialen<br />

Auslauffrist zum 30. September<br />

1998.<br />

Das Bundesarbeitsgericht stellt<br />

fest, dass der Betrieb Kreiskrankenhaus<br />

am 1. Januar 1998 durch Rechtsgeschäft<br />

auf die in Gründung befindliche<br />

GmbH gemäß § 613 a BGB<br />

übergegangen sei. Die Wirkung der<br />

vorliegenden Ausgliederung gemäß<br />

§ 168 UmwG nach §§ 171, 131 UmwG<br />

sei zwar erst mit der Eintragung des<br />

neuen Rechtsträgers in das zuständige<br />

Register im September 1998 eingetreten.<br />

Für den Betriebsübergang komme<br />

es hierauf jedoch nicht an. Maßgebend<br />

für den Betriebsübergang sei nur, dass<br />

die als wirtschaftliche Einheit organisierten<br />

materiellen, immateriellen und<br />

personellen Mittel tatsächlich im eigenen<br />

Namen genutzt werden würden.<br />

Schon deshalb seien Tatbestand und<br />

Zeitpunkt einer Umwandlung von Tatbestand<br />

und Zeitpunkt eines Betriebsübergangs<br />

unabhängig. Die Umwandlung<br />

sei nicht der gegenüber dem<br />

Betriebsübergang speziellere Tatbestand.<br />

Eine beabsichtigte und in die<br />

Wege geleitete Umwandlung schließe<br />

nicht aus, dass ein Betrieb schon vor<br />

Vollendung der Umwandlung gemäß<br />

§ 613 a BGB durch Rechtsgeschäft<br />

übertragen und durch einen neuen Inhaber<br />

fortgeführt wird. Dies bestätige<br />

§ 324 UmwG. Demgemäß seien die<br />

Voraussetzungen des § 613 a BGB<br />

auch im Umwandlungsfall selbständig<br />

zu prüfen. Die Wirkung der Umwandlung<br />

könne jedenfalls auch noch nach<br />

erfolgtem Betriebsübergang eintreten.<br />

Da nach Ansicht des 8. Senats vorliegend<br />

bereits zum 1. Januar 1998 die<br />

Voraussetzungen eines Betriebsübergangs<br />

erfüllt gewesen seien, hätte die<br />

Klägerin dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses<br />

widersprechen können.<br />

Mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit<br />

bei dem Beklagten sei jedoch<br />

dessen betriebsbedingte Kündigung<br />

rechtswirksam. Daher verstoße die<br />

Kündigung auch nicht gegen § 613 a<br />

Abs. 4 BGB (vgl. RS II/117 vom 19. Juli<br />

1996; BAG vom 21. März 1996 – 2 AZR<br />

559/95 – SAE 1997, 355 [Leitsätze]).<br />

Die Entscheidung ist nicht nur für<br />

die Umwandlungsform der Ausgliederung<br />

aus dem Vermögen einer<br />

Gebietskörperschaft gemäß § 168<br />

UmwG, sondern darüber hinaus für<br />

sämtliche im UmwG geregelten Umwandlungsfälle<br />

(mit Ausnahme des<br />

Formwechsels) von Bedeutung.<br />

Hallo<br />

Partner,<br />

danke<br />

schön!<br />

48 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Steuern und<br />

Versicherungen<br />

STEUERN UND VERSICHERUNGEN<br />

Arbeitgeberbeiträge bei<br />

Geschäftsführern<br />

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern<br />

einer GmbH sind<br />

Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern<br />

nicht von der Einkommensteuer<br />

befreit. Begründet wird dies damit,<br />

dass bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

arbeitsrechtlich<br />

kein Arbeitsverhältnis vorliegt,<br />

so dass der Arbeitgeber gesetzlich<br />

nicht zur Zahlung von Arbeitgeber-<br />

Anteilen verpflichtet ist.<br />

Ob es sich um einen beherrschenden,<br />

nicht sozialversicherungspflichtigen<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

oder um einen abhängigen Arbeitnehmer<br />

handelt, beurteilt sich nach sozialversicherungsrechtlichen<br />

Vorschriften.<br />

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis<br />

zu der GmbH liegt sozialversicherungsrechtlich<br />

in der Regel nicht<br />

vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

einen maßgebenden Einfluss<br />

auf die Geschicke der GmbH ausüben<br />

kann. Das ist in der Regel der Fall,<br />

wenn sein Anteil am Stammkapital der<br />

GmbH mindestens 50 v. H. beträgt.<br />

Das Gleiche gilt auch bei einem Kapitalanteil<br />

von weniger als 50 v. H., wenn<br />

aufgrund des Gesellschaftsvertrags für<br />

Beschlüsse der Gesellschaft eine qualifizierte<br />

Mehrheit erforderlich ist und<br />

dieser Anteil eine Sperrminorität darstellt,<br />

die ausreicht, eine Beschlussfassung<br />

zu verhindern. Ebenso, wenn<br />

der Geschäftsführer hinsichtlich Zeitdauer,<br />

Umfang und Ort seiner Tätigkeit<br />

im Wesentlichen weisungsfrei ist und<br />

seine Tätigkeit wirtschaftlich gesehen<br />

nicht für ein fremdes, sondern für ein<br />

eigenes Unternehmen ausübt.<br />

Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />

Düsseldorf vom 3. Januar 2000, Aktenzeichen<br />

S 2333 – 47 – St 12 H – K.<br />

Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />

Kassenfehlbeträge<br />

Vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer<br />

übernommene Kassenfehlbeträge<br />

gehören nicht zum steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn, wenn aufgrund eines<br />

Vorstandsbeschlusses der Arbeitgeber<br />

verpflichtet ist, einen Teil des Kassenmankos<br />

zu übernehmen.<br />

Im Urteilsfall wurden aufgrund eines<br />

Vorstandsbeschlusses 75 v. H. der<br />

Kassenfehlbeträge vom Arbeitgeber<br />

getragen und die übrigen 25 v. H. von<br />

den betreffenden Arbeitnehmern ersetzt.<br />

Im Anschluss an eine durchgeführte<br />

Lohnsteuer-Außenprüfung ging<br />

das Finanzamt davon aus, dass der<br />

vom Arbeitgeber getragene Anteil der<br />

Kassenfehlbeträge steuerpflichtiger<br />

Arbeitslohn der jeweils betroffenen<br />

Arbeitnehmer sei, weil der Arbeitgeber<br />

auf den Ersatz des Fehlbetrages durch<br />

den Arbeitnehmer verzichtet habe.<br />

Das Finanzgericht Münster stellte<br />

hierzu fest, dass in Höhe des vom<br />

Arbeitgeber übernommenen Anteils<br />

am Kassenmanko – aufgrund des<br />

Vorstandsbeschlusses – kein Ersatzanspruch<br />

gegen die Arbeitnehmer besteht<br />

und insoweit sie nicht von einer<br />

eigenen Verpflichtung freigestellt und<br />

damit auch nicht bereichert sind. Damit<br />

liege kein Arbeitslohn in Höhe des vom<br />

Arbeitgeber übernommenen Betrages<br />

vor.<br />

Urteil vom 25. Februar 2000, Aktenzeichen<br />

11 K 5209/98 L, Deutsches<br />

Steuerrecht Entscheidungen 2000,<br />

633.<br />

Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />

Deponiegebühren<br />

Deponiegebühren können bei einem<br />

Unternehmer, der Abfälle einzelner<br />

Kunden in Containern bei Mülldeponien<br />

z. B. eines Landkreises<br />

anliefert und gemäß dessen Abfallsatzung<br />

als Gebührenschuldner der<br />

Deponiegebühren herangezogen wird,<br />

einen durchlaufenden Posten darstellen.<br />

Voraussetzung ist, dass dem Betreiber<br />

der Deponie der jeweilige Auftraggeber<br />

als deponierungsberechtiger<br />

Abfallerzeuger bekannt ist, z. B. aufgrund<br />

eines vom Anlieferer abgegebenen<br />

Ursprungszeugnisses bzw. Deponieauftrags.<br />

Sofern der Anlieferer den Abfall<br />

eines Erzeugers auf dem Weg zur Deponie<br />

mit dem Abfall anderer Erzeuger<br />

zusammenführt und verdichtet – z. B.<br />

presst oder teilweise verbrennt und<br />

somit gegenüber der Deponie kein<br />

Ursprungszeugnis mehr abgegeben<br />

werden kann, können die weiterberechneten<br />

Deponiegebühren nicht als<br />

durchlaufende Posten behandelt werden.<br />

Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />

Frankfurt vom 10. Juli 2000, Aktenzeichen<br />

S 7200 A – 3/86 – St IV 21.<br />

Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />

Versäumung einer Frist<br />

Beruht die Versäumung einer Frist<br />

auf einer Postlaufzeitverzögerung<br />

wegen falscher Postleitzahl auf dem<br />

Briefumschlag, kann Wiedereinsetzung<br />

in den vorigen Stand gewährt<br />

werden, wenn der Fehler dem ansonsten<br />

zuverlässig arbeitenden Büropersonal<br />

unterlaufen ist und für den<br />

Prozessbevollmächtigten nicht leicht<br />

erkennbar war.<br />

Den in der fehlerhaften Angabe der<br />

Postleitzahl liegenden Fehler wertete<br />

der Bundesfinanzhof als ein unschädliches<br />

Büroversehen, welches der Gewährung<br />

der Wiedereinsetzung in den<br />

vorigen Stand nicht entgegensteht.<br />

Nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofs<br />

braucht ein Prozessbevollmächtigter<br />

nicht regelmäßig zu überprüfen,<br />

ob die postalische Anschrift,<br />

die sein ansonsten zuverlässig arbeitendes<br />

Kanzleipersonal einem Schriftsatz<br />

beigefügt hat, zutreffend ist. Denn<br />

die Angabe der postalischen Anschrift<br />

des Gerichts, an das ein Schriftsatz<br />

gerichtet wird, ist eine rein büromäßige<br />

Aufgabe ohne jeden Bezug zu Rechtsfragen.<br />

Ein Prozessbevollmächtigter<br />

darf diese Aufgabe seinem zuverlässigen<br />

und gut geschulten Büropersonal<br />

überlassen. Er kann auf eine fehlerfreie<br />

Erledigung dieser Aufgabe vertrauen<br />

und braucht das Ergebnis daher nicht<br />

regelmäßig zu überprüfen.<br />

Urteil des Bundesfinanzhofs vom<br />

10. Juni 1999, Aktenzeichen V R<br />

33/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung<br />

2000, 281.<br />

Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />

Steuersenkungsgesetz<br />

Nach der Zustimmung des Bundesrates<br />

scheint das Steuersenkungsgesetz<br />

unter Dach und Fach. Kommt<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 49


Steuern und<br />

Versicherungen<br />

es nun wirklich zu der großen Entlastung,<br />

die uns die Bundesregierung verspricht?<br />

Anfang dieses Jahres wurde die<br />

Studie „Steuer- und Abgabenbelastung<br />

in Deutschland“ veröffentlicht.<br />

Darin werden das Konzept und die Vorteile<br />

der vom Karl-Bräuer-Institut neu<br />

entwickelten volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote<br />

dargelegt.<br />

Besonders aussagefähig ist diese<br />

Quote deshalb, weil sie zeigt, wie hoch<br />

die gesamtwirtschaftlich erzielten Einkommen<br />

mit Steuern und Abgaben belastet<br />

werden. Anhand dieser Quote<br />

kann die bisherige und die künftige Einkommensbelastung<br />

in Deutschland<br />

also zutreffend gemessen werden.<br />

Neue Daten<br />

Inzwischen liegen neue Daten vor,<br />

die Projektionen bis 2005 auf einer<br />

noch sichereren Grundlage ermöglichen.<br />

So sind jetzt insbesondere<br />

Ist-Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen für 1999 verfügbar.<br />

Sie weichen gegenüber den<br />

letzten Schätzungen zum Teil nicht<br />

unerheblich ab. Hinsichtlich der Abgabenbelastung<br />

ist dabei von besonderer<br />

Bedeutung, dass das Aufkommen aus<br />

Steuern und aus Sozialbeiträgen 1999<br />

deutlich höher ausfiel, als ursprünglich<br />

angenommen.<br />

Zugleich nahm das Volkseinkommen<br />

etwas langsamer zu als erwartet.<br />

Aufgrund dieser Abweichungen zwischen<br />

den erwarteten und den<br />

tatsächlichen Ist-Werten war die Einkommensbelastungsquote,<br />

bei der<br />

das Aufkommen aus Steuern und<br />

Sozialbeiträgen ins Verhältnis zum<br />

Volkseinkommen gesetzt wird, 1999<br />

letztlich um 0,7 Prozentpunkte höher<br />

als zunächst angenommen. Damit lag<br />

der Rekordwert des Vorjahres mit 56,8<br />

Prozent um 1,7 Prozentpunkte über<br />

dem bisherigen Rekord aus 1998 bzw.<br />

um mehr als 6 Prozentpunkte über<br />

dem Wert von 1990.<br />

Die Korrektur nach oben, die sich<br />

aufgrund der neuen Ist-Zahlen für das<br />

Jahr 1999 ergibt, wirkt sich – weil nun<br />

von der erhöhten Basis auszugehen ist<br />

– auch bei Fortschreibung der Belastungsquote<br />

für die Folgejahre aus. So<br />

zeichnet sich für die Einkommensbelastung<br />

im Jahr 2000 nunmehr ein Wert<br />

von 56,5 Prozent ab, was gegenüber<br />

dem Vorjahr – trotz der Steuersenkungen<br />

und der Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrages<br />

zum Jahresanfang<br />

– lediglich einen Rückgang um<br />

0,3 Prozentpunkte bedeutet. Die Belastungsquote<br />

im Jahr 2000 dürfte aus<br />

derzeitiger Sicht somit also um 1,1 Prozentpunkte<br />

höher liegen, als es<br />

zunächst zu erwarten war.<br />

Da die ursprünglich für 2002 beschlossene<br />

Entlastung auf 2001 vorgezogen<br />

werden soll, ist für das kommende<br />

Jahr ein Rückgang der<br />

volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote<br />

auf 54,4 Prozent zu erwarten.<br />

2002 dürfte die Quote dann<br />

aber bereits wieder um 0,2 Prozentpunkte<br />

ansteigen. Auch 2003 droht<br />

trotz der geplanten Steuersenkung ein<br />

weiterer leichter Anstieg der Belastungsquote<br />

auf dann 54,7 Prozent.<br />

Hauptgrund: Das für 2003 vorgesehene<br />

Entlastungsvolumen reicht nicht<br />

aus, um den Anstieg des Steueraufkommens<br />

zu kompensieren, der sich<br />

vor allem aufgrund des progressiven<br />

Lohn- und Einkommensteuertarifs ergibt.<br />

Zum Vergleich: Gemäß der jüngsten<br />

Steuerschätzung steigt das Gesamtsteueraufkommen<br />

von 2002 auf<br />

2003 bei unverändertern Steuerrecht<br />

um rund 50 Milliarden Mark; demgegenüber<br />

werden die für 2003 erwarteten<br />

Steuermindereinnahmen in FoIge<br />

der beabsichtigten Steuersenkung auf<br />

nur 29 Mrd. Mark beziffert.<br />

Selbst 2005 keine Besserung<br />

in Sicht<br />

Der Belastungsdynamik, die dem<br />

Steuersystem weiterhin innewohnt,<br />

wird auch durch den geplanten Entlastungsschritt<br />

im Jahr 2005 nur unzureichend<br />

entgegengewirkt. So dürfte<br />

sich die Einkommensbelastungsquote<br />

auch 2005 immer noch auf nahezu 55<br />

Prozent belaufen. Damit läge sie noch<br />

fast auf dem gleichen Niveau wie 1998,<br />

dem letzten Jahr vor Beginn der „umfassendsten<br />

Steuersenkungen in der<br />

Geschichte der Bundesrepublik“, der<br />

sich die Bundesregierung rühmt. Dieser<br />

Befund mag insoweit verblüffen, als<br />

mit den absoluten Entlastungszahlen<br />

seitens der Bundesregierung hohe<br />

Erwartungen geweckt werden: „Die<br />

Steuerzahler werden im Zeitraum von<br />

1998 bis 2005 durch die Steuerreform<br />

2000, das bereits im letzten Jahr verabschiedete<br />

Steuerentlastungsgesetz<br />

1999/2000/2002, das Familienförderungsgesetz<br />

und weitere Reformmaßnahmen<br />

netto in einer Größenordnung<br />

von gut 93 Milliarden Mark nachhaltig<br />

entlastet.“<br />

➸<br />

Volkswirtschaftliche Einkommensbelastung<br />

Einkommens-<br />

Steuerlastquote Soziallastquote belastungsquote<br />

1960 29,1 % 12,4 % 41,5 %<br />

1970 30,5 % 15,0 % 45,6 %<br />

1980 33,5 % 20,0 % 53,5 %<br />

1990 30,3 % 20,4 % 50, 7 %<br />

1991 30,3 % 20,5 % 50,8 %<br />

1992 31,0 % 21,2 % 52,1 %<br />

1993 31,4 % 21,9 % 53,3 %<br />

1994 31,7 % 22,7 % 54,4 %<br />

1995 31,3 % 22,6 % 53,9 %<br />

1996 31,6 % 23,1 % 54,7 %<br />

1997 31,3 % 23,4 % 54,6 %<br />

1998 32,0 % 23,1 % 55,1 %<br />

1999 33,7 % 23,1 % 56,8 %<br />

2000 33,7 % 22,8 % 56,5 %<br />

Bei Umsetzung des beschlossenen „Steuersenkungsgesetzes“<br />

2001 32,0 % 22,4 % 54,4 %<br />

2002 32,6 % 22,0 % 54,6 %<br />

2003 32,8 % 21,9 % 54,7 %<br />

2004 33,5 % 21,8 % 55,3 %<br />

2005 33,0 % 21,8 % 54,8 %<br />

Quelle: Der Steuerzahler 9/00<br />

50 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Wie relativ dieses über sieben Jahre<br />

kumulierte Entlastungsvolumen ist,<br />

zeigt sich, wenn es mit der zwischenzeitlichen<br />

Entwicklung der staatlichen<br />

Steuereinnahmen verglichen wird. So<br />

dürfte das Steueraufkommen im Jahr<br />

2005 trotz dieser Entlastungsmaßnahmen<br />

um rund 260 Milliarden Mark<br />

beziehungsweise um 29 Prozent höher<br />

sein als im Jahr 1998.<br />

Als ernüchterndes Fazit ist daher<br />

festzuhalten, dass die vorgesehenen<br />

Steuern und Versicherungen<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Steuersenkungen bei weitem nicht<br />

ausreichen, um die viel zu hohe volkswirtschaftliche<br />

Einkommensbelastung<br />

nachhaltig zurückzuführen.<br />

AUS- UND WEITERBILDUNG<br />

Fortbildung zum Verkehrsfachwirt<br />

neu geordnet<br />

Mitarbeiter aus Speditionen, der<br />

Verkehrswirtschaft und den Logistikfunktionen<br />

des Handels und der Industrie<br />

können sich seit 1977 mit der Aufstiegsfortbildung<br />

zum Verkehrsfachwirt<br />

für Aufgaben im mittleren und oberen<br />

Management qualifizieren. Pro Jahr absolvieren<br />

bundesweit rund 550 Nachwuchsleute<br />

das Programm, davon wiederum<br />

zieht es eine große Zahl von<br />

Teilnehmern zu dem größten Anbieter,<br />

der Deutschen Außenhandels- und<br />

Verkehrs-Akademie (DAV) in Bremen.<br />

Im Laufe des letzten Jahres haben alleine<br />

110 Teilnehmer aus dem gesamten<br />

Bundesgebiet in der Hansestadt an<br />

ihrer Karriere gearbeitet. Der Rahmenlehrplan<br />

und die Prüfung sind nun überarbeitet<br />

worden. Modernisiert wurden<br />

insbesondere die Bereiche Logistikfunktionen<br />

und Marketing sowie Projekt-,<br />

Qualitäts- und Umweltmanagement.<br />

Umfassende Informationen über<br />

das Fortbildungsprogramm liegen nun<br />

vor und können bei der DAV angefordert<br />

werden.<br />

Gerade auch Mitarbeiter kleiner<br />

und mittlerer Unternehmen sollen<br />

durch diese Weiterbildungsqualifikation<br />

unterstützt werden. Daher umfasst<br />

das neugeordnete Tätigkeitsfeld folgende<br />

Aufgaben:<br />

• Mitarbeit bei der kaufmännischen<br />

Steuerung von Unternehmen der<br />

Verkehrswirtschaft<br />

• Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben<br />

in der Verkehrswirtschaft, insbesondere<br />

– Verkehrsdienstleistungen unter<br />

Einsatz vorhandener Verkehrsträger<br />

im Rahmen der geltenden<br />

rechtlichen, wirtschaftlichen und<br />

politischen Bedingungen zu<br />

konzipieren und zu realisieren,<br />

– betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche<br />

Steuerungsinstrumente<br />

des Unternehmens<br />

für die Realisierung von<br />

Verkehrsdienstleistungen einzusetzen<br />

und<br />

• Mitarbeiter und Projektteams zu<br />

führen, mit Partnerunternehmen<br />

und Kunden dienstleistungsorientiert<br />

in Projekten und Teams zu<br />

kommunizieren und zu kooperieren.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Verkehrsfachwirt kann werden, wer<br />

eine Ausbildung zum Speditionskaufmann<br />

oder einen anderen kaufmännischen<br />

Ausbildungsberuf der Verkehrswirtschaft<br />

erfolgreich bestanden hat<br />

und zum Zeitpunkt der Prüfung eine<br />

mindestens zweijährige Berufspraxis<br />

vorweisen kann. Teilnehmer mit einer<br />

anderen kaufmännischen Ausbildung<br />

müssen eine mindestens dreijährige<br />

Berufspraxis nachweisen. Ohne Berufsausbildung<br />

benötigt man eine mindestens<br />

sechsjährige Berufspraxis.<br />

Die Programmunterlagen können<br />

bei der DAV Bremen (Karin Prinz, Tel.<br />

0421/36084-21) angefordert werden<br />

und stehen auch im Internet zur Verfügung:<br />

http://www.dav.uni-bremen.de<br />

82. Abendlehrgang zur Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung<br />

im Güterkraftverkehr – nach neuem Recht<br />

Ab dem 19. Februar 2001 bis einschließlich 12. April 2001 beabsichtigen wir, den 82. Abendlehrgang<br />

zur Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr durchzuführen.<br />

Inhalt der Ausbildung ist u.a. das neue GüKG sowie die Haftung und Versicherung nach der Tranportrechtsreform.<br />

Darüber hinaus werden folgende Lehrinhalte unterrichtet:<br />

• Beförderungs-Bedingungen national<br />

• Beförderungs-Bedingungen international<br />

• Europäische Union<br />

• Zollpraxis und Formalitäten<br />

• Besonderheiten Straßenverkehrsrecht in einigen<br />

EU-Staaten<br />

• speditionelle Grundkenntnisse<br />

• Marketing<br />

• allgemeine kaufmännische Grundkenntnisse,<br />

Buchführung, Steuerwesen, Zahlungsverkehr<br />

• Handels- und Firmenrecht des Betriebes<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Arbeits- und Sozialrecht<br />

• Arbeitszeitrecht<br />

• Fahrzeugkosten-Rechnung<br />

• Straßenverkehrsrecht, Umweltschutz<br />

• Beförderung gefährlicher Güter<br />

Interessenten melden sich bitte umgehend bei der<br />

Verbandsgeschäftsstelle, Tel. 02 61/4 94-3 30, an.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 51


Weiterbildung<br />

52 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Weiterbildung<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 53


Weiterbildung<br />

54 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Rechtsprechung<br />

HINWEISE AUS DER RECHTSPRECHUNG<br />

Einmal fluchen<br />

tausend Mark?<br />

Auf Deutschlands Straßen herrscht<br />

ein rüder Ton. Mancher Rowdy riskiert<br />

im Verkehrsgetümmel schnell eine<br />

dicke Lippe. Mit „Du Holzkopf“ betitelt<br />

ein Fahrer aus dem Wagenfenster heraus<br />

sein Gegenüber. Der muss sich das<br />

nicht gefallen lassen. Für das kleine<br />

Unwort, kombiniert mit dem leichten<br />

Tippen des Zeigefingers an die erhitzte<br />

Stirn des Fahrers, haben deutsche Gerichte<br />

schon 1,500 Mark eingefordert.<br />

Andere Gesten sind wesentlich günstiger,<br />

So ist man beim „Vogel-Zeigen“<br />

und „Scheiben wischen“ mit 300 Mark<br />

dabei. Wer sich nicht beherrschen<br />

kann und seine Mitmenschen mit dem<br />

Stinkefinger provoziert, muss schon<br />

500 Mark hinblättern. Ganz schön<br />

teuer – denn: Die kleinen Unflätigkeiten<br />

fallen rein rechtlich gesehen unter den<br />

Tatbestand der Beleidigung, der durch<br />

§ 185 des Strafgesetzbuches geregelt<br />

wird. Wer einen anderen beleidigt oder<br />

bewusst kränkt, begeht im Sinne des<br />

Gesetzes eine Straftat. Auch Meckern<br />

und wildes Gestikulieren sind keineswegs<br />

Kavaliersdelikte. Geld- und sogar<br />

Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren<br />

sind drin!<br />

Neben Motzereien von Autofahrer<br />

zu Autofahrer regelt der Paragraph<br />

auch Pöbeleien und Aufmüpfigkeiten<br />

gegen die Staatsgewalt. Wer einen Polizeibeamten<br />

als „Schlumpf“, „Depp“<br />

oder „Trottel in Uniform“ betitelt, kann<br />

mit einer Geldstrafe zwischen 1.200<br />

und 3.000 Mark rechnen. Wer Politessen<br />

als „Kuh“ oder „Blödes Weib“ bezeichnet,<br />

sollte sich auf 400 bis 1.200<br />

Mark Bußgeld einrichten.<br />

Die Palette der kleinen Gemeinheiten<br />

reicht weit, erzählt Polizeioberkommissar<br />

Uwe Verständig aus Magdeburg.<br />

„Bei Geschwindigkeitskontrollen<br />

wird man schnell als Wegelagerer und<br />

sonst recht oft als Affe bezeichnet.“ Polizisten<br />

haben ein dickes Fell und bewahren<br />

trotz aller Meckereien oft die<br />

Fassung. Kommt’s gar zu dick, gibt’s<br />

nach der Verbalattacke Papierkrieg.<br />

Nach der Strafanzeige flattert Post vom<br />

Amtsgericht ins Haus. In den meisten<br />

Fällen ist der Fall erledigt, wenn der<br />

Übeltäter die geforderte Strafe gleich<br />

bezahlt. Erst wenn der Täter Einspruch<br />

erhebt, kommt es zur Vorladung beim<br />

Gericht und zur Verhandlung. Bevor<br />

also wieder einmal die Sicherung<br />

durchbrennt, lieber entspannt zurücklehnen,<br />

eine ruhige Kassette einschieben<br />

und tief durchatmen. Denn mit<br />

guten Nerven und Zurückhaltung lässt<br />

sich viel Geld sparen.<br />

Quelle: Media Mobil<br />

Vorsicht im<br />

Baustellenbereich<br />

In Baustellenbereichen ist mit besonderen<br />

Gefahren wie etwa tiefen<br />

Schlaglöchern zu rechnen. Das geht<br />

aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung<br />

des Oberlandesgerichtes<br />

(OLG) Rostock hervor.<br />

Der Fall: Ein Autofahrer befuhr eine<br />

Straße in Rostock, die erneuert werden<br />

sollte. Die Straße war erkennbar unbefestigt<br />

und uneben. Verbunden mit<br />

dem Hinweis auf die Baustelle lag eine<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30<br />

km/h vor. Trotzdem geriet der Fahrer in<br />

ein Schlagloch. Dadurch wurde sein<br />

Auto beschädigt. Er verlangte von der<br />

Stadt Schadensersatz, ohne Erfolg.<br />

Besondere Warnhinweise auf<br />

Schlaglöcher halten die Rostocker<br />

Richter – anders als einige ihrer Kollegen<br />

– nicht für notwendig. Im Baustellenbereich<br />

müsse vielmehr jeder<br />

Verkehrsteilnehmer mit einer ungleichmäßigen<br />

Abnutzung der Straßenoberfläche<br />

und mit Schlaglöchern rechnen.<br />

Hierauf müsse er sich durch entsprechend<br />

vorsichtige Fahrweise einstellen.<br />

Auch die Behauptung des Fahrers,<br />

er sei höchstens 20 km/h schnell gewesen<br />

und habe die Beschädigung<br />

trotzdem nicht verhindern können,<br />

ließen die Richter<br />

nicht gelten. Zum<br />

einen bezweifelten<br />

sie, dass der Fahrzeugschaden<br />

bei<br />

dieser geringen Geschwindigkeit<br />

überhaupt<br />

entstanden<br />

wäre; außerdem sei<br />

selbst bei den erlaubten<br />

30 km/h das<br />

Schlagloch rechtzeitig<br />

genug für ein<br />

Ausweichmanöver<br />

erkennbar gewesen<br />

(OLG Rostock, 1 U<br />

169/98, DAR 2000,<br />

311).<br />

Quelle: VP 9/00<br />

So nicht! Zurückhaltung in solchen Situationen ist bares Geld wert.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 55


Buchbesprechung<br />

BUCHBESPRECHUNG<br />

Der Große Shell Atlas<br />

Ausgabe 2001/2002<br />

Jetzt auch mit Ortsregister Europa<br />

und neuem Routenplaner Deutschland<br />

Um 70 Seiten zugenommen hat der<br />

soeben in neuer Auflage erschienene<br />

Große Shell Atlas für Deutschland und<br />

Europa. Diesen zusätzlichen Informationsschub<br />

verdankt der Atlas dem<br />

neuen Ortsregister für Europa. Ab<br />

sofort sind alle in den Kartenteilen<br />

1:750.000, 1:1.500.000 und<br />

1:4.500.000 aufgeführten Orte in einem<br />

separaten, ebenfalls im Atlas integrierten<br />

Ortsregister zusammengefasst.<br />

Mit dieser Verbesserung wurde<br />

dem Vereinigten Europa und natürlich<br />

auch der Benutzerfreundlichkeit Rechnung<br />

getragen.<br />

Der Atlas ist jetzt auf einen Umfang<br />

von 989 Seiten angewachsen. Er enthält<br />

einen Kartenteil für die Reiseplanung<br />

in Deutschland und Europa im<br />

Maßstab 1:4.500.000, den Kartenteil I<br />

für die Große Fahrt in Deutschland und<br />

Europa im Maßstab 1:750.000, den<br />

Kartenteil II für die Große Fahrt in<br />

Europa im Maßstab 1:1.500.000, eine<br />

Gesamtübersicht der Karten und<br />

Städte von Deutschland, Innenstadtpläne<br />

europäischer Großstädte, Zufahrtspläne,<br />

Stadtdurchfahrtspläne<br />

und Innenstadtpläne für Deutschland.<br />

Durch das patentierte Farben-Leitsystem<br />

findet man die gewünschten<br />

Kartenteile im Atlas sehr schnell und<br />

einfach.<br />

Da der Verlag über einen eigenen<br />

Erkundungsdienst verfügt, der bei den<br />

zuständigen Baubehörden recherchiert,<br />

ist es möglich, auch die Ausbaustufen<br />

des deutschen und europäischen<br />

Straßennetzes für die nächsten<br />

Jahre darzustellen. Diese Angaben<br />

können bis ins Jahr 2003 hinein gemacht<br />

werden. Somit behält der Große<br />

Shell Atlas lange seine hohe Aktualität.<br />

Einige Seiten mit Tipps zur Ersten<br />

Hilfe, wichtige Länder- und Reiseinformationen,<br />

Eisenbahnkarten und<br />

ein umfangreicher Restaurant- und<br />

Hotelanzeigenteil vervollständigen den<br />

Atlas.<br />

Dem Shell Atlas ist, wie auch in den<br />

letzten Jahren, ein Routenplaner für<br />

Deutschland auf CD-ROM beigefügt.<br />

Der Routenplaner wurde wesentlich<br />

verbessert: Mit jetzt 146.000 möglichen<br />

Zielorten wurden die Zielsuchoptionen<br />

um ca. 30 % erhöht.<br />

Da der eigene Erkundungsdienst<br />

höchste Aktualität und Präzision gewährleistet,<br />

kann der Verlag die<br />

Geld-zurück-Garantie geben: Wenn<br />

man sich mit dem Atlas verfährt, weil<br />

irgend eine Angabe nicht stimmt, erstattet<br />

der Verlag umgehend den vollen<br />

Kaufpreis zurück.<br />

DER GROSSE SHELL ATLAS<br />

2001/2002 mit neuem Routenplaner<br />

Deutschland<br />

989 Seiten<br />

Format 18 x 28,5 cm<br />

Druck in 4 bzw. 6 Farben<br />

gebundener Ladenverkaufspreis<br />

DM 56,-<br />

erhältlich im Buchhandel, in den<br />

Buchabteilungen der Kaufhäuser<br />

und an Shell Stationen<br />

Neue Gefahrgutvorschriften<br />

fehlerhaft<br />

Das Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen<br />

(BMVBM) hat eingeräumt, dass die<br />

neuen Vorschriften zum Transport gefährlicher<br />

Güter im Straßen-, Bahnund<br />

Seeverkehr eine Reihe von Fehlern<br />

enthalten. Grund dafür ist die komplette<br />

Umstrukturierung der Vorschriftenwerke<br />

ADR, RID und IMDG-Code.<br />

Hinzu kommen einzelne inhaltliche Änderungen.<br />

Trotz aller Sorgfalt kommt es<br />

dadurch zu praxisfernen Abweichungen<br />

die nicht beabsichtigt waren.<br />

Jeder am Gefahrgut-Transport Beteiligte<br />

wird vom BMVBW gebeten,<br />

seine üblichen Klassifizierungs- und<br />

Abwicklungsvorgänge an Hand der<br />

neuen Vorschriften – sofern sie schon<br />

vorliegen – zu überprüfen. Die festgestellten<br />

Ungereimtheiten können direkt<br />

dem Referat A44 des BMVBW eingereicht<br />

werden.<br />

Nun wurde im Internet eigens das<br />

Fehler-Forum eingerichtet, um Doppelarbeiten<br />

zu vermeiden und den einen<br />

oder anderen Problemfall öffentlich zu<br />

diskutieren. Diese Variante wird erst<br />

durch die neue Informationstechnologie<br />

ermöglicht und erhält zukünftig steigende<br />

Bedeutung. Dieses Forum, das<br />

auch Hinweise auf Publikationen der<br />

neuen Vorschriften enthält, ist von<br />

der Redaktion „Gefährliche Ladung“<br />

(Storck Verlag Hamburg) ins Leben<br />

gerufen worden und wird von ihr<br />

technisch betreut. Die Nutzung des<br />

Fehler-Forums ist kostenlos.<br />

Internet-Adresse:<br />

www.fehler-forum.de<br />

Ein Service des<br />

Storck Verlag Hamburg<br />

Fachverlag für Schifffahrt,<br />

Handel und Verkehr<br />

Striepenweg 31, 21147 Hamburg,<br />

Tel: 0 40/7 9713-160/11,<br />

Fax: 0 40/7 9713-101<br />

Bordbuch<br />

„Der Berufskraftfahrer<br />

unterwegs“<br />

Das Bordbuch ist eine Zusammenstellung<br />

nützlicher Informationen für<br />

den Kraftfahrer im Güterverkehr, und<br />

damit auch für Fahrer in Möbelspeditionen<br />

ein sinnvoller Begleiter.<br />

Fahrverbote, Länderinformationen,<br />

Umrechnungskurse und eine Liste der<br />

Autohöfe in Deutschland, sollen dem<br />

Berufskraftfahrer den Arbeitsalltag erleichtern<br />

helfen. Selbst das moderne<br />

Medium Internet ist durch nützliche<br />

Adressen vertreten. Aber auch Checklisten<br />

und Hinweise zur Ladungssicherung<br />

sind enthalten. Ein insgesamt<br />

nützliches Werk, das im Verlag<br />

Heinrich Vogel GmbH, München, ISBN<br />

3-574-26032-6 Best.-Nr. 26032 erschienen<br />

ist und DM 24,90 zzgl. MwSt.<br />

kostet.<br />

Informationen zur<br />

ADR/RID-<br />

Strukturreform<br />

Ziel dieser Ausarbeitung ist es, einen<br />

Überblick über die zu erwartenden<br />

neuen umstrukturierten Vorschriften zu<br />

geben.<br />

Auch wenn zum Zeitpunkt dieser<br />

Ausarbeitung noch letzte Beschlüsse<br />

56 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


Buchbesprechung<br />

der Entscheidungsgremien ausstehen,<br />

so ist die Grundstruktur der neuen Vorschriften<br />

doch bekannt. Deshalb soll an<br />

dieser Stelle auf den bisherigen Stand<br />

(September 2000) Bezug genommen<br />

werden.<br />

Die Übersicht gliedert sich wie folgt:<br />

I. Allgemeine Informationen zur<br />

Strukturreform<br />

II.<br />

Inhaltsverzeichnis für das neue<br />

ADR und RID<br />

III. Informationen über die einzelnen<br />

Teile und Kapitel; dort ist bei<br />

den einzelnen Kapiteln unter der<br />

Überschrift „Bisher“ angegeben,<br />

wo die im Kapitel enthaltenen<br />

Vorschriften gegenwärtig in<br />

den Anlagen A und B des ADR<br />

im wesentlichen enthalten sind.<br />

ISBN 3-87841-137-5<br />

Bestell-Nr. 11137<br />

64 Seiten, DIN A4<br />

Verkehrs-Verlag J. Fischer,<br />

Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf,<br />

Telefon 02 11/9 9193-0<br />

Bestellservice über Fax<br />

0211/6801544<br />

Der Gefahrgut-<br />

Beauftragte<br />

(Von der Redaktion Gefahrgut<br />

empfohlen!)<br />

Der Verlag Heinrich Vogel hat das<br />

Handbuch „Der Gefahrgut-Beauftragte“<br />

neu aufgelegt. Es ist sowohl für<br />

die Schulung wie auch für die tägliche<br />

Arbeit des Gefahrgutbeauftragten<br />

konzipiert. In einem handlichen Band<br />

werden die Arbeitsgrundlagen und das<br />

Verfahren beim Transport gefährlicher<br />

Güter mit sämtlichen Verkehrsträgern<br />

verständlich dargestellt.<br />

Dabei steht nicht der Abdruck der<br />

Vorschriften, sondern ihre Kommentierung<br />

mit Blick auf die Praxis im Mittelpunkt.<br />

Eine weitere Besonderheit ist<br />

der Aufbau dieses Loseblattwerkes: Im<br />

Anschluss an die Erläuterungen zu den<br />

grundlegenden Regelwerken ist für jeden<br />

Verkehrsträger ein eigenes Register<br />

vorgesehen. Der Aufbau ist jeweils<br />

ähnlich, so dass man sich leicht zurechtfindet.<br />

Die Autoren:<br />

Die einzelnen Register werden von<br />

Fachleuten aus den unterschiedlichen<br />

Bereichen betreut, z.B.:<br />

Dr. jur. Hans-Günter Triebel für<br />

GbV-Recht, Verantwortlichkeiten und<br />

Haftung<br />

Rudolf Sander und Dr. Siegfried Kreth<br />

von der DEKRA für den Straßentransport<br />

Hermann Kirchner aus dem hessischen<br />

Wirtschaftsministerium für Eisenbahn<br />

und Binnenschiffahrt<br />

Wolfgang Spohr, externer Gb für Luftund<br />

Heinz-Werner Kamrath für Seetransport<br />

Der Gefahrgut-Beauftragte, ca.<br />

800 Seiten, Loseblattwerk (2 Ergänzungslieferungen,<br />

Seitenpreis DM<br />

0,62) DM 148,- + MwSt. (Grundwerk)<br />

Bestell-Nr. 23019<br />

VERLAG HEINRICH VOGEL<br />

Der Güterkraftverkehrs-<br />

Unternehmer –<br />

Leitfaden für die<br />

Sachkundeprüfung<br />

Mit dem Lehrbuch „Der Güterkraftverkehrsunternehmer“<br />

können Sie sich<br />

optimal auf die Sach- und Fachkundeprüfung<br />

zum Güterkraftverkehrsunternehmer<br />

vorbereiten. Das Buch wurde<br />

neu überarbeitet, systematisch geordnet<br />

und den neuesten rechtlichen und<br />

betriebswirtschaftlichen Grundlagen<br />

angepasst. Es beinhaltet sämtliche<br />

fachspezifischen Bereiche, die Bestandteil<br />

der Prüfung sind. Aus der<br />

Fülle der Sach- und Fachgebiete, auf<br />

die sich die Prüfung erstreckt, sind die<br />

wesentlichen Bereiche in dem bewährten<br />

Wechsel von Antwort und Frage<br />

dargestellt.<br />

Die seit 1. Juli 2000 in Kraft getretenen<br />

Paragraphen der Berufszugangsverordnung<br />

für den Güterkraftverkehr<br />

(GBZugV) sind bereits berücksichtigt.<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• Gesetzeskunde<br />

• Geschäftsbedingungen und<br />

Transportrecht<br />

• Arbeits- und Sozialrecht<br />

• Allgemeines und kaufmännisches<br />

Recht<br />

• Marketing<br />

• Kaufmännische und finanzielle<br />

Verwaltung<br />

• Straßenverkehrsrecht<br />

• Gefährliche Güter (GGVS-ADR)<br />

• Internationaler Verkehr<br />

• Versicherungswesen<br />

• Umweltschutz<br />

• Verbandswesen<br />

Die Autoren:<br />

Cornelius Jansen<br />

Christian Durmann<br />

Der Güterkraftverkehrsunternehmer<br />

(Leitfaden für die Sachkundeprüfung)<br />

49. Auflage 2000<br />

232 Seiten, 17 x 24 cm, Paperback<br />

DM 48,- + MwSt.<br />

Bestell-Nr. 26001<br />

VERLAG HEINRICH VOGEL<br />

Neu durch<br />

4. Ergänzung!<br />

Zu dem Standardwerk für Güterkraftverkehrsunternehmer<br />

und Existenzgründer<br />

„Das Güterkaftverkehrsunternehmen“<br />

ist die 4. Ergänzung<br />

erschienen. Für die darin behandelten<br />

Rechtsgebiete wie Güterkraftverkehrs-,<br />

Straßenverkehrs-, Arbeits-,<br />

Sozialversicherungs-, Steuer-, Transport-<br />

und Zollrecht haben sich zahlreiche<br />

Rechtsänderungen ergeben, u.a.:<br />

• Bei den Sozialvorschriften im<br />

Straßenverkehr.<br />

• Neugefasster § 623 BGB, wonach<br />

u.a. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

nur wirksam ist, wenn<br />

sie schriftlich erfolgt.<br />

• Informationen zum Sicherheitsbeauftragten<br />

und zur Sicherheitsfachkraft.<br />

• Wesentliche Änderungen zur<br />

„Scheinselbstständigkeit“ und zu<br />

„arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“<br />

durch das „Gesetz zur<br />

Förderung der Selbstständigkeit“<br />

und die entsprechenden Auslegungshinweise<br />

der Sozialversicherungsträger.<br />

• Bürgerliches Recht und Handelsrecht<br />

wurden aktualisiert.<br />

• Incoterms 2000 und Insolvenzrecht<br />

sowie die Zulassungsregelungen<br />

der neu gefassten Viehverkehrsverordnung<br />

(neue Prüfungssachgebiete<br />

ab 1. Januar 2001!).<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 57


Buchbesprechung<br />

• Die neugefasste Berufszugangsverordnung<br />

für den Güterkraftverkehr<br />

bringt ab 2001 andere<br />

Prüfungsmodalitäten.<br />

• Neue Untersuchungsregeln der<br />

StVZO fordern u.a. die Sicherheitsprüfung<br />

(SP) für Lkw.<br />

• Einsatz supergrüner Lkw und<br />

Österreichverkehr wurden erweitert.<br />

Die 4. Ergänzungslieferung umfasst<br />

380 Seiten und kostet DM 169,-/<br />

# 86,41.<br />

„Das Güterkraftverkehrsunternehmen“<br />

von Wolfgang Baumeister und<br />

Thorsten Jessen, Loseblattsammlung,<br />

Format DIN A 4, wird in zwei Varianten<br />

angeboten:<br />

1. für Existenzgründer als Lehrbuch<br />

zur IHK-Fachkundeprüfung (910<br />

Seiten im Ordner) mit Trainingsbuch<br />

(232 Seiten gebunden) zum Preis<br />

von DM 296,-/#151,34 inkl. MwSt.<br />

sowie<br />

2. als Standard-Nachschlagewerk für<br />

Unternehmer und Führungskräfte<br />

(910 Seiten im Ordner) zum<br />

Preis von DM 264,-/# 134,98 inkl.<br />

MwSt. – beide Werke inklusive<br />

4. Ergänzung.<br />

Storck Verlag, Fachverlag für<br />

Lehrmaterial,<br />

Striepenweg 31, 21147 Hamburg,<br />

Tel.: 040/ 797 13 - 160/161<br />

Fax: 040/797 13 - 101,<br />

eMail: vertrieb@storck-verlag.de oder<br />

Bestell-Service:<br />

http://www.storck-verlag.de.<br />

Berliner Kommentar<br />

zum Grundgesetz<br />

Friauf/Höfling (Hrsg.)<br />

In der Entwicklung des Grundgesetzes<br />

sind besonders im letzten Jahrzehnt<br />

zahlreiche Änderungen und die<br />

zunehmende Verzahnung mit dem<br />

nationalen Verfassungsrecht und dem<br />

europäischen Recht zu berücksichtigen.<br />

Insgesamt ist die Bedeutung des<br />

Verfassungsrechts durch die einflussreiche<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

in der gesamten<br />

Rechtsordnung gestiegen.<br />

Der jetzt erschienene Berliner<br />

Kommentar zum Grundgesetz berücksichtigt<br />

gerade diese Aspekte in<br />

seinen Erörterungen für die Rechtspraxis.<br />

Die Entwicklungslinie unserer<br />

Verfassung seit der Wiederherstellung<br />

der deutschen Einheit werden in diesem<br />

„Berliner Kommentar“ besonders<br />

verfolgt. Natürlich wird die reichhaltige<br />

und fruchtbare Verfassungsrechtsdogmatik<br />

der „Bonner Republik“ in ihrer<br />

auch zukünftigen vollen Bedeutung<br />

nicht unberücksichtigt gelassen.<br />

Die namhaften Herausgeber und<br />

Autoren folgen einem einheitlichen<br />

Gliederungsraster, das die Entwicklungslinien<br />

skizziert, Bezüge verdeutlicht<br />

und schließlich die Kommentare<br />

anschließt. Bereits die Grundlieferung<br />

mit über 650 Seiten enthält die Erläuterungen<br />

vor Art. 1 GG sowie Art. 2, Abs.<br />

1, Art. 4, Art. 10, Art. 14, Art. 25, Art. 33<br />

und Art. 38. Die Kommentierung wird<br />

zügig aufgebaut und soll bis etwa 2002<br />

abgeschlossen sein.<br />

Der ergänzbare Kommentar ist<br />

auch für Sie eine wesentliche Hilfe im<br />

juristischen Umgang mit der Materie.<br />

Die Kompetenz und Aktualität dieses<br />

Werkes als Berliner Kommentar erleichtert<br />

Ihnen ein zielgerichtetes und<br />

effektives Arbeiten und hilft Zeit und<br />

Kosten zu sparen.<br />

Herausgegeben von Prof. Dr. Karl<br />

Heinrich Friauf, LL.M., und Prof. Dr.<br />

Wolfram Höfling, M.A., beide Universität<br />

zu Köln.<br />

2000, Grundlieferung ca. 700 Seiten<br />

incl. Spezialordner, DIN A5, Subskriptionspreis<br />

bis 30. November 2000<br />

DM 148,–/# 75,67, ÖS 1.080,–/sfr.<br />

131,–, endgültiger Preis ca. DM 190,–.<br />

Ergänzungen von Fall zu Fall, Seitenpreis<br />

ca. DM 0,38. ISBN 3 503 059113<br />

Mercedes-Benz<br />

Oldtimerkalender 2001<br />

Kreative Werbung für außergewöhnliche<br />

Fahrzeuge – so könnte der<br />

Titel des renommierten Oldtimer-Kalenders<br />

von Mercedes-Benz Classic in<br />

diesem Jahr lauten. Denn die Hauptrollen<br />

in der Ausgabe 2001 sind nicht allein<br />

den klassischen Automobilen des<br />

Hauses gewidmet. Vielmehr gibt dieser<br />

Kalender auch einen Einblick in die<br />

überraschend moderne Werbewelt der<br />

zwanziger Jahre.<br />

Abgeschiedene Landstriche, stille<br />

Seen, verwunschene Gutshäuser und<br />

gepflasterte Alleen mit uraltem Baumbestand<br />

in Mecklenburg verschmelzen<br />

mit dem Mercedes Benz Klassiker Typ<br />

630 und dem Mercedes „Monza“-<br />

Rennwagen zu einem stimmungsvollen<br />

Ambiente, das ein nahezu perfektes<br />

Bild der goldenen Zwanziger vermittelt.<br />

Die zwölfte Ausgabe des spiralgebundenen<br />

Wandkalenders im Großformat<br />

47 x 60 Zentimeter kostet DM<br />

49,80/# 25,47 zzgl. DM 11,60/# 5,93<br />

Versandkosten (inkl. MwSt) und wird<br />

über das Mercedes-Benz Classic<br />

Center und den Museumsshop im<br />

Mercedes-Benz Museum vertrieben.<br />

Ausführliche Informationen und<br />

Fotomaterial finden Sie unter www.<br />

media.daimlerchrysler.com/classic.<br />

Die Abwicklung des<br />

beendeten<br />

Arbeitsverhältnisses<br />

Von Horst Schäfer, Vorsitzender<br />

Richter am Landesarbeitsgericht<br />

Rheinland-Pfalz, begründet von Dr.<br />

Reinhard Becker-Schaffner, Richter am<br />

Arbeitsgericht, 2. völlig neu bearbeitete<br />

Auflage 1999, kartoniert, 48 DM, ISBN:<br />

3-503-05084-1, Erich Schmidt Verlag,<br />

Berlin-Bielefeld-München.<br />

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses<br />

stellt die Vertragspartner<br />

nicht selten vor schwierige Probleme,<br />

dann nämlich, wenn tatsächliche oder<br />

rechtliche Fragen auftauchen, mit denen<br />

keiner gerechnet hatte, und die die<br />

Lösung der arbeitsvertraglichen Beziehungen<br />

für beide Teile belasten. Das<br />

die meisten dieser Probleme vermeidbar<br />

sind, zeigt dieses Buch auf. Die<br />

wichtigsten bei der Abwicklung des beendeten<br />

Arbeitsverhältnisses auftauchenden<br />

Fragen werden eingehend<br />

und praxisnah erörtert. Dies gilt etwa<br />

für Probleme im Zuammenhang mit<br />

Arbeitspapieren, Zeugnis, Arbeitgeberdarlehen,<br />

Rückzahlungspflichten, Urlaubsabgeltung,<br />

Herausgabepflichten,<br />

Ausschlussfristen, Verzicht und Verwirkung<br />

und vielen anderen Fragen, die<br />

im Zusammenhang mit der Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses auftauchen.<br />

Die praxisnahe Darstellung steht im<br />

Vordergrund, ohne dass dies den Verzicht<br />

auf die Erörterung der juristischen<br />

Problematik bedeutet. Letztere beschränkt<br />

sich jedoch im Wesentlichen<br />

darauf, die herrschende Auffassung<br />

unter Hinweis auf abweichende Mei-<br />

58 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000


nungen wiederzugeben und den<br />

Einstieg in eine vertiefte Erarbeitung der<br />

jeweiligen Problematik zu ermöglichen.<br />

Was muss die Verpackung<br />

zukünftig leisten?<br />

Automatisierte Distribution und<br />

elektronischer Handel stellen ständig<br />

neue Anforderungen an Verpackung<br />

und Verpackungslogistik – darauf müssen<br />

sich Verpackungshersteller, Verpacker<br />

und Distributeure einstellen!<br />

So lautet der inhaltliche Leitfaden der<br />

10. Dresdner Verpackungs-Tagung<br />

„Packung und automatisierte Distribution“<br />

am 7. und 8. Dezember 2000, mit<br />

der die Wissenschaftliche Gesellschaft<br />

für Fördertechnik und Verpackung e.V.<br />

Dresden (WGFV) ihre Tagungsreihe zur<br />

Verpackungslogistik fortsetzt. Der erste<br />

Tagungsblock behandelt die Anforderungen<br />

an die Packung aus der weiteren<br />

Automatisierung.<br />

Der zweite Tagungsblock befasst<br />

sich mit den Auswirkungen des elektronischen<br />

Handels auf die Verpackungslogistik.<br />

Die Fachreferenten<br />

werden zeigen, was insbesondere im<br />

stofflichen Fluss zu tun ist, damit er den<br />

neuartigen Anforderungen des elektronischen<br />

Handels wirklich gerecht wird.<br />

Die 10. DVT ist die offizielle Veranstaltung<br />

zum zehnjährigen Bestehen<br />

der WGFV. Sie wird aus diesem Anlass<br />

mit Festvorträgen von Professor<br />

Eschke, BFSV Hamburg, und Professor<br />

Großmann, WGFV Dresden, eröffnet.<br />

Der zweite Tag ist traditionell dem<br />

Osteuropa-Workshop vorbehalten, der<br />

wiederum gemeinsam mit dem DVI<br />

Berlin gestaltet wird. Er steht unter dem<br />

Motto „Probleme und Fortschritte im<br />

Verpackungswesen in Mittel- und Osteuropa“<br />

und dient dem Erfahrungsaustausch<br />

mit Fachleuten aus unseren<br />

östlichen Nachbarländern. Veranstaltungsort<br />

ist die Dreikönigskirche Dresden,<br />

Hauptstraße.<br />

Weitere Informationen übermittelt<br />

die WGFV e.V. Dresden (Fax<br />

03 51/2 00 70 05).<br />

Nachschlagewerk zu<br />

betriebswirtschaftlichen<br />

Themen<br />

Insbesonders für die Praktiker in<br />

Unternehmen ist im Kiehl-Verlag, Ludwigshafen,<br />

in der Reihe „Kompendium<br />

der praktischen Betriebswirtschaft“ soeben<br />

die 3. Auflage des „Lexikons der<br />

Betriebswirtschaftslehre“ veröffentlicht<br />

worden. Die Herausgeber des aktualisierten<br />

Werkes sind Prof. Dipl.-Kfm<br />

Klaus Olfert sowie Dipl.-Kfm Dipl.-<br />

Betriebswirt Horst-Joachim Rahn. Verfasst<br />

wurde das Buch von renommierten<br />

Autoren, die an Hochschulen, als<br />

leitende Mitarbeiter von Unternehmen<br />

und in der betriebswirtschaftlichen<br />

Unternehmensberatung tätig sind.<br />

Durch die logische und übersichtliche<br />

Buchbesprechung<br />

Persönliches<br />

Konzeption des Buches wird das praktisch<br />

verwertbare Grundlagenwissen<br />

der modernen Betriebswirtschaftslehre<br />

übersichtlich und einprägsam vermittelt.<br />

Besonders empfohlen werden<br />

kann das Lexikon für den Praktiker in<br />

Unternehmen, der sich innerhalb kürzester<br />

Zeit einen fundierten Einblick in<br />

betriebswirtschaftliche Bereiche des<br />

täglichen Betriebsablaufes verschaffen<br />

möchten. Trotz des Titels ist das „Lexikon<br />

der praktischen Betriebswirtschaft“<br />

nicht einfach wie ein herkömmliches<br />

Lexikon aufgebaut: Unter 1000<br />

Schlagwörtern von Abfallwirtschaft,<br />

Arbeitsrecht, Auftragsplanung über<br />

Kostenrechnung bis Zwangsvollstreckung<br />

sind auf insgesamt 605 Seiten<br />

alle für die betriebliche Praxis<br />

relevanten Themen übersichtlich in<br />

Kurzform dargestellt. Somit kann sich<br />

der Leser innerhalb kürzester Zeit in<br />

leicht verständlicher Form zum jeweiligen<br />

Stichwort informieren. Die für<br />

jedermann verständliche und logische<br />

Darstellung der Themen wird durch<br />

ansprechende und gutverständliche<br />

Schaubilder abgerundet. Diesem Bereich<br />

schließt sich ein Literaturverzeichnis<br />

sowie ein sehr gut strukturiertes<br />

Inhaltsverzeichnis an.<br />

Das „Lexikon der Betriebswirtschaftslehre“<br />

kann in jeder Buchhandlung<br />

unter der ISBN-Nr. 3-470-45603-<br />

8 bestellt werden und kostet preiswerte<br />

44,– DM.<br />

PERSÖNLICHES<br />

Heinz-Michael Schmitz, 60 Jahre<br />

Am <strong>27</strong>. September 2000 feierte<br />

Heinz Michael Schmitz, Geschäftsführer<br />

der Firma F. J. Meyer GmbH<br />

Internationale Spedition in <strong>Koblenz</strong>,<br />

Vorsitzender des Verbandes Spedition<br />

und Logistik Rheinland-Pfalz e.V. und<br />

Präsident der Industrie- und Handelskammer<br />

zu <strong>Koblenz</strong>, seinen 60. Geburtstag.<br />

H.-M. Schmitz ist seit 1974<br />

Vorstandsmitglied des Verbandes und<br />

seit 1979 in Folge dessen Vorsitzender.<br />

Seit Mai 1999 ist Heinz Michael<br />

Schmitz darüber hinaus Präsident der<br />

Industrie- und Handelskammer zu<br />

<strong>Koblenz</strong> und Vorsitzender des Verkehrsausschusses.<br />

Sein beruflicher Lebensweg führte<br />

ihn nach dem Abitur an der Deutschen<br />

Schule in Den Haag als Volontär zu verschiedenen<br />

Reedereien in London und<br />

Rotterdam. Dazu gehörten auch einige<br />

Reisen bei einer holländischen Seereederei<br />

als Supercargo-Officer auf<br />

Frachtschiffen.<br />

Im September 1965 kehrte er<br />

zurück in die, elterliche alteingesessene<br />

Speditionsfirma in <strong>Koblenz</strong>, die er<br />

ab 1980 allein als Geschäftsführer<br />

leitete. 1986 übernahm er nach dem<br />

Tode seiner Mutter das Unternehmen<br />

als alleiniger Gesellschafter.<br />

Sein Unternehmen befasst sich mit<br />

der nationalen und internationalen<br />

Spedition unter Einsatz eigener und<br />

fremder Lkw, mit der Speziallagerei für<br />

verschiedene Produkte, insbesondere<br />

aber mit der Kühlgutlagerei und Distribution<br />

temperaturgeführter Güter.<br />

Nach jahrelanger Kooperation mit<br />

der Dachser-Gruppe wurde die Firma<br />

F. J. Meyer Anfang 1999 eine Dachser-Tochter.<br />

Im Oktober 1999 wurde<br />

der 100-jährige Geburtstag der Firma<br />

F. J. Meyer gefeiert.<br />

<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 59


Persönliches<br />

Eugen Bißbort, Ehrenvorsitzender<br />

leiterin für den Bereich Droschken- und<br />

Mietwagenverkehr.<br />

Bernd Bonifer<br />

neuer Vorsitzender im Verband des<br />

Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V.<br />

Seit dem 21. Oktober 2000 wird der<br />

Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz<br />

e.V. durch den Vorsitzenden<br />

Herrn Bernd Bonifer aus Frankenthal<br />

repräsentiert. Herr Bonifer kommt<br />

aus dem Bereich Güterkraftverkehr<br />

und ist schwerpunktmäßig im Gefahrguttransport<br />

tätig.<br />

Zu seiner Stellvertreterin wurde<br />

Frau Claudia Deubel aus Mutterstadt<br />

ernannt. Frau Deubel ist Fachsparten-<br />

Der bisherige Verbandsvorsitzende<br />

Herr Eugen Bißbort wurde zum Ehrenvorsitzenden<br />

ernannt.<br />

Jürgen Behringer<br />

Filialleiter der <strong>SVG</strong>-WFZ feiert sein<br />

35-jähriges Betriebsjubiläum<br />

„Es war eine gute Zeit“, so jedenfalls<br />

erinnerte sich Herr Hans-Jürgen Beringer<br />

als er am 25. September 2000, im<br />

Beisein seiner Kollegen vom Moselring<br />

und der August-Horch-Straße, für seinen<br />

außerordentlichen Einsatz, seine<br />

Treue und Loyalität zum Unternehmen<br />

von der Geschäftsleitung geehrt<br />

wurde.<br />

Herr Beringer ist gelernter Großund<br />

Einzelhandelskaufmann und<br />

spezialisierte sich bereits in seinem<br />

Ausbildungsbetrieb auf den Bereich<br />

des Technischen Handels.<br />

Eingestellt wurde er für das Tochterunternehmen<br />

der <strong>SVG</strong> <strong>Koblenz</strong>, der<br />

Tankdienst und Handel GmbH am<br />

Moselring. Durch seine hohe Fachkompetenz<br />

und seine kundenorientierte<br />

Arbeitsweise wurde ihm bereits<br />

sehr früh mehr Verantwortung durch<br />

die Erteilung einer Prokura übertragen.<br />

Mit Zusammenschluss der Unternehmen<br />

Tankdienst und Handel GmbH<br />

sowie der WFZ-Niederlassung in <strong>Koblenz</strong><br />

zu der <strong>SVG</strong>-WFZ Fahrzeugteile<br />

und Industriebedarf GmbH, zum<br />

1. Juni 1999, wurde Herr Beringer dann<br />

zum Filialleiter des Standortes Moselring<br />

11 ernannt. Hier ist er insbesondere<br />

verantwortlich für den weiteren<br />

Ausbau der vorhandenen Geschäftsfelder<br />

und dem Aufbau von neuen Geschäftsfeldern<br />

im Bereich Werkstattund<br />

Industriebedarf.<br />

Die Geschäftsleitung dankte Herrn<br />

Beringer mit dem Wunsch auf eine<br />

noch möglichst lange, gute und vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit sowie<br />

des persönlichen Wohlergehens für<br />

Herrn Beringer und seine Familie.<br />

60 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000

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