27 - SVG Koblenz
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27 - SVG Koblenz
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Straßen-<br />
Verkehrs-<br />
Gewerbe – Rheinland<br />
Güterkraftverkehr · Internationalen Verkehr · Möbeltransport<br />
Personenverkehr · Betriebs- und Rechtsfragen · Versicherungsdienst<br />
informiert über<br />
Mitteilungsblatt der Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG unter Mitwirkung des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland eV<br />
Stabwechsel 1<br />
Güterkraftverkehr<br />
Sternfahrt<br />
nach Berlin<br />
Neue Autobahnbenutzungsgebühr<br />
LSVA in der<br />
Schweiz<br />
Demonstration<br />
in Mainz<br />
3<br />
19<br />
22<br />
30<br />
Omnibus + Touristik<br />
bdo-Position<br />
zur Öko-Steuer<br />
<strong>27</strong><br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Weihnachtsgeld 44<br />
Seminarangebote 51<br />
52. Jahrgang 11+12/2000
Inhaltsverzeichnis<br />
11+12/2000<br />
Trends und Meinungen<br />
Stabwechsel 1<br />
Aktuelle Ereignisse<br />
Sternfahrt des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes nach Berlin 3<br />
Aktionstag in Berlin 5<br />
Eile auf dem Schulweg: Unfallgefahr 6<br />
Wir kriegen Euch alle! 6<br />
Lärmschutzwand bringt mehr Lebensqualität 7<br />
Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet<br />
des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes 8<br />
Nachrichten aus dem Haus des Straßenverkehrs<br />
Fächer<br />
<strong>SVG</strong> steigt ins Leasinggeschäft ein 8<br />
Europa und die Welt<br />
Falschparken im Ausland kann teuer werden 8<br />
Konjunkturanalyse 10<br />
Güterkraftverkehr<br />
„Ohne LASTER gibts von allem zu wenig“ 14<br />
Emissionsabhängige Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) ab 2001 19<br />
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO 19<br />
BAG-Unternehmensstatistik 19<br />
Pflicht zum Umtausch alter Klasse 2-Führerscheine beachten! 19<br />
Kostenentwicklung im Güterfernverkehr 20<br />
– Internationaler Verkehr<br />
Illegale Einwanderer nach Großbritannien 21<br />
Neuer Bußgeldkatalog 21<br />
Einbau eines Erfassungsgerätes für die Schwerverkehrsabgabe<br />
in der Schweiz 22<br />
EuGH-Urteil zur Brenner-Maut (Az.: C 205/98)<br />
Rückerstattungsverfahren 22<br />
Neue Abgabepreise für die Autobahnvignette ab 2001 in Österreich 22<br />
– Möbeltransport<br />
Neues Verfahren Umzugskosten: Zwischenlösung weiter offen 23<br />
Jahrestagung des deutschen Möbelspeditionsgewerbes in München 23<br />
– Kombinierter Verkehr<br />
Rollende Autobahn Freiburg – Norditalien 24<br />
Sperre der RoLas Wels/Sopron, Budapest, Szeged 24<br />
Erhöhung der Profilhöhe via Brenner nach Verona 25<br />
– Entsorgung Wertstoff-Recycling<br />
Vorschläge zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsund<br />
Abfallgesetzes – Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
vom 5. Juli 2000 26<br />
Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle 26<br />
Omnibus und Touristik<br />
100. Vorstandssitzung des bdo in Berlin <strong>27</strong><br />
bdo-Position zur Öko-Steuer von den „Fünf Weisen“ bestätigt <strong>27</strong><br />
Anhalten von Kraftomnibussen durch das Bundesamt für Güterverkehr <strong>27</strong><br />
Deutsche Bahn und Bundesverband Deutscher<br />
Omnibusunternehmer vereinbaren weitere Zusammenarbeit <strong>27</strong><br />
Taxi und Mietwagen<br />
Ausschreibungen und Wettbewerb im ÖPNV 28<br />
paybox.net AG, Wiesbaden 28<br />
Technik<br />
Zeppelin NT schwebte über der IAA 34<br />
Neues technisches Nachweisschild erforderlich 34<br />
EFIS das elektronische Fahrgast-Informationssystem mit Gewinn 38<br />
Die neue MAN-Schwerlastwagen-Generation TG als rollendes<br />
Technologie- und Forschungszentrum 38<br />
Nebelschlussleuchte erst bei unter 50 Meter Sicht einschalten 39<br />
Mit D2-Corporate kommunizieren Unternehmenskunden effektiv<br />
und günstig 39<br />
Abgasnachbehandlung für Nutzfahrzeuge 40<br />
Winterpause für Sommerreifen 41<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Weiterbeschäftigung; Annahmeverzug 42<br />
Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz 42<br />
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur<br />
Krankenversicherung der Rentner 43<br />
Arbeitsmarktbericht Juli 2000 43<br />
Arbeitsmarktbericht August 2000 43<br />
Betriebsübergang im Busbetrieb 44<br />
Diskussionsentwürfe zur Rentenreform und zu Renten<br />
bei verminderter Erwerbsfähigkeit 44<br />
LAG Schleswig-Holstein: Weihnachtsgeld 44<br />
Gemeinsam gegen illegale Beschäftigung 45<br />
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG 45<br />
Beendigung einer Schwangerschaft – Mitteilungspflicht 45<br />
Neuberechnung der Indizes der Tariflöhne und -gehälter<br />
auf Basis 1995 46<br />
Nichtigkeit einer Betriebswahl – Grenzüberschreitende<br />
Arbeitnehmerüberlassung 47<br />
Abgrenzung von Umwandlung und Betriebsübergang 48<br />
Steuern und Versicherungen<br />
Arbeitgeberbeiträge bei Geschäftsführern 49<br />
Kassenfehlbeträge 49<br />
Deponiegebühren 49<br />
Versäumung einer Frist 49<br />
Steuersenkungsgesetz 49<br />
Volkswirtschaftliche Einkommensbelastung 50<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Fortbildung zum Verkehrsfachwirt neu geordnet 51<br />
82. Abendlehrgang zur Vorbereitung auf die Sach- und<br />
Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr – nach neuem Recht 51<br />
Hinweise aus der Rechtsprechung<br />
Einmal fluchen tausend Mark? 55<br />
Vorsicht im Baustellenbereich 55<br />
Buchbesprechung<br />
Der große Shell Atlas 56<br />
Neue Gefahrgutvorschriften fehlerhaft 56<br />
Bordbuch „Der Berufskraftfahrer unterwegs“ 56<br />
Informationen zur ADR/RID-Strukturreform 56<br />
Der Gefahrgut-Beauftragte 57<br />
Der Güterkraftverkehrs-Unternehmer – Leitfaden<br />
für die Sachkundeprüfung 57<br />
Neu durch 4. Ergänzung! 57<br />
Berliner Kommentar zum Grundgesetz 58<br />
Mercedes-Benz Oldtimerkalender 2001 58<br />
Die Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses 58<br />
Was muss die Verpackung zukünftig leisten? 59<br />
Nachschlagwerk zu betriebswirtschaftlichen Themen 59<br />
Persönliches<br />
Heinz-Michael Schmitz, 60 Jahre 59<br />
Eugen Bißbort, Ehrenvorsitzender 60<br />
Herr Jürgen Behringer, Filialleiter der <strong>SVG</strong>-WFZ feiert sein<br />
35-jähriges Betriebsjubiläum 60<br />
Impressum „Straßenverkehrsgewerbe Rheinland“<br />
Erscheinungsweise zweimonatlich. Herausgeber: Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG, 56073 <strong>Koblenz</strong>, Moselring 11 – „Haus des<br />
Straßenverkehrs“, Telefon 02 61/49 43 30, Telefax 02 61/49 43 39. – Redaktion: Wilfried Richter (VdM), Klaus-Peter Schuster<br />
Verantwortlich für Anzeigen: Straßenverkehrsgenossenschaft Rheinland eG, Haus des Straßenverkehrs, 56014 <strong>Koblenz</strong>, Postfach 2014 31, Telefon<br />
02 61/4 94-3 31 (Renate Grünke). – Zur Zeit ist Preisliste Nr. 9 gültig.<br />
Konzeption und Gestaltung: Medien-Design Weber, Moselring 11, 56073 <strong>Koblenz</strong>, Telefon 02 61/4 0102-60, Fax 02 61/4 0102-61<br />
Nachdruck von Aufsätzen ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Die Bezugsgebühr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />
2 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Der bisherige Vorsitzende des<br />
Verbandes – Herr Kurt Mann –<br />
übergab Ende November das<br />
Ehrenamt an Herrn Gerald Hensel, der<br />
damit die Führung der Gewerbevertretung<br />
im Rheinland kommissarisch<br />
bis zu den nächsten Vorstandswahlen<br />
übernommen hat.<br />
Anlässlich seiner Sitzung am 30.<br />
November 2000 hat der Beirat dem<br />
Führungswechsel zugestimmt.<br />
Eine heimtückische Krankheit<br />
zwingt Herrn Kurt Mann seine jahrzehntelange<br />
Tätigkeit für das Transportgewerbe<br />
vor Ablauf der Wahlperlode<br />
aufzugeben, um damit einen<br />
reibungslosen Übergang zu ermöglichen.<br />
Herr Kurt Mann kann auf eine beispiellose<br />
gewerbepolitische Tätigkeit<br />
zurückblicken und mit Stolz für sich in<br />
Anspruch nehmen, die beiden Bundesverbände<br />
BGL und BWE durch<br />
seine Vermittlung „in letzter Minute“ zu<br />
einer Verschmelzung bewegt zu haben.<br />
Es ist seiner sprichwörtlichen Westerwälder<br />
Beharrlichkeit zu verdanken,<br />
dass dieses Ziel erreicht werden<br />
konnte. Der BGL ehrte Kurt Mann für<br />
seine Verdienste mit der Ehrennadel in<br />
Gold mit Stern. Diese Auszeichnung<br />
wurde bisher nur dreimal vergeben und<br />
belegt sein außerordentliches Engagement<br />
für „sein“ Gewerbe.<br />
Seit 1970 war Herr Kurt Mann Vorsitzender<br />
der Fachsparte Güternahverkehr<br />
im Verband des Verkehrsgewerbes<br />
Rheinland e.V., er wurde im<br />
gleichen Jahr Mitglied des Ausschusses<br />
Fahrerausbildung des Bundesverbandes<br />
des Deutschen Güterfernverkehrs<br />
(BDF). Auf diese Zeit gehen die<br />
ersten Initiativen zur Schaffung einer<br />
Berufskraftfahrerverordnung, zusammen<br />
mit dem Bundesverband des<br />
Deutschen Güterfernverkehrs, zurück.<br />
Nachdem Herr Mann den Vorsitz<br />
der Fachsparte Güternahverkehr im<br />
Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland<br />
e.V. übernommen hatte, war er<br />
gleichzeitig Mitglied des Vorstandes<br />
des Bundesverbandes des Deutschen<br />
Güternahverkehrs (BDN) und wirkte in<br />
20 Jahren in verschiedenen Ausschüssen<br />
mit. Am 1. April 1973 wurde Kurt<br />
Mann zum Mitglied der Tarifkommission<br />
Nahverkehr (TKN) bestellt.<br />
Seine Wahl zum Vizepräsident des<br />
Bundesverbandes des Deutschen<br />
Güternahverkehrs erfolgte im Juni<br />
1973.<br />
Bereits Anfang der achtziger Jahre<br />
gelang Kurt Mann die Entwicklung eines<br />
Spezialtransportbehälters für Altakkumulatoren<br />
mit Säure sowie für<br />
Schlämme und andere pastöse Abfälle.<br />
Diese Spezialbehälter wurden als<br />
Grundlage für die Gefahrgutordnung<br />
Straße mit der Ausnahmeverordnung<br />
S 69 verwendet.<br />
Seit Jahren hat die Spedition Mann<br />
einen nicht unerheblichen Marktanteil,<br />
was den Transport von Altakkumulatoren<br />
mit Säure betrifft. Nicht nur hier hat<br />
sich das Unternehmen im Umweltschutz<br />
einen Namen gemacht. Windkraftanlagen<br />
und der Betrieb eines<br />
Gerald Hensel<br />
Holz- und Biomasse-Heizkraftwerkes,<br />
durch das etwa 5.000 Menschen mit<br />
Strom versorgt werden, sind weitere<br />
Standbeine in den letzten Jahren geworden.<br />
Kurt Mann ist Träger des Bundesverdienstkreuzes.<br />
Zu seinen vielen<br />
ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen<br />
außerdem die Mitgliedschaft in der Vollversammlung<br />
der Industrie- und Handelskammer<br />
zu <strong>Koblenz</strong> und die<br />
langjährige Mitgliedschaft im Verkehrsausschuss<br />
der Kammer.<br />
Seit Mitte 1992 war Herr Mann Vorsitzender<br />
des Verbandes des Verkehrsgewerbes<br />
Rheinland e.V..<br />
Kurt Mann<br />
Stabwechsel<br />
Stabwechsel<br />
Vorstand, Geschäftsführung und<br />
alle Transportunternehmer landes- und<br />
bundesweit wünschen Herrn Mann,<br />
dass seine Krankheit zum Stillstand<br />
kommt und er seine weitere Lebensplanung<br />
verwirklichen kann.<br />
Der neue Verbandsvorsitzende<br />
Gerald Hensel, Jahrgang 1944, führt<br />
in Mainz ein alteingesessenes Speditions-<br />
und Transportunternehmen und<br />
gehört seit vielen Jahren den Gremien<br />
des Verbandes und der <strong>SVG</strong> an.<br />
Herr Hensel war seit 1997 ehrenamtlicher<br />
Vorstandsvorsitzender der<br />
<strong>SVG</strong> Rheinland. Dieses Amt gab er mit<br />
der Übernahme seiner neuen Tätigkeit<br />
ab, bleibt aber der <strong>SVG</strong> als Aufsichtsratsvorsitzender<br />
verbunden.<br />
Auf bundespolitischer Ebene ist<br />
Herr Gerald Hensel seit vielen Jahren<br />
Vorsitzender des BGL-Ausschusses<br />
„Berufsbildung“ und konnte in dieser<br />
Funktion vor wenigen Monaten eine<br />
neue Berufskraftfahrerausbildungsverordnung<br />
präsentieren, an deren<br />
Weiterentwicklung er einen maßgeblichen<br />
Anteil hat.<br />
Gerald Hensel liegt die Aus- bzw.<br />
Weiterbildung im Verkehrsgewerbe<br />
sehr am Herzen und wird sicherlich<br />
einer der Schwerpunkte seiner zukünftigen<br />
Verbandsarbeit sein.<br />
Herr Hensel freut sich auf seine<br />
neue Aufgabe, die er mit viel Dynamik<br />
und Engagement anpacken wird.<br />
Wir alle wünschen ihm<br />
viel Erfolg.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 1
Trends und Meinungen<br />
AKTUELLE EREIGNISSE<br />
Sternfahrt<br />
des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes<br />
nach Berlin<br />
Die Straße des 17. Juni war bereits in den frühen Morgenstunden mit Lkw und Bussen zugeparkt. Die<br />
Polizei registrierte über 2.000 Fahrzeuge in der Innenstadt von Berlin. Insgesamt wurden nach amtlichen<br />
Angaben über 7.000 Fahrzeuge an dieser eindrucksvollen Fahrt eingesetzt. Foto: BGL<br />
betriebe ebenfalls durch die bestehenden<br />
Wettbewerbsverzerrungen im Europäischen<br />
Binnenverkehrsmarkt in ihrer<br />
Existenz bedroht sind. Omnibusse<br />
übernahmen den Transport der auf den<br />
Rastplätzen in Stadtrandlage parkenden<br />
Teilnehmer zum Versammlungsort<br />
am Brandenburger Tor, denen die Einfahrt<br />
in den Kern Berlins verweigert<br />
stenz tausender mittelständischer<br />
Betriebe unmittelbar gefährdet ist.<br />
Während beim bdo rund 60.000 Arbeitsplätze<br />
bedroht sind, sieht der BGL<br />
die Existenz von 10.000 Unternehmen<br />
mit rund 100.000 Arbeitsplätzen in<br />
Gefahr.<br />
Der BGL unterstrich seine Sorge<br />
um die Erhaltung eines mittelständi-<br />
Mehr als 7.000 LKW rollten am<br />
26. September 2000 im Rahmen einer<br />
vom Bundesverband Güterkraftverkehr<br />
Logistik und Entsorgung (BGL)<br />
ausgerufenen Sternfahrt zur Bundeshauptstadt<br />
Berlin. Die aus allen Bundesländern<br />
angereisten Transportunternehmer<br />
und ihre Mitarbeiter wollten<br />
damit auf die Krise im deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe<br />
aufmerksam<br />
machen, verursacht durch den Subventionswettlauf<br />
zu Gunsten des<br />
Transportgewerbes in anderen EU-<br />
Staaten und das Preisdumping auf den<br />
europäischen Transportmärkten. Mitveranstalter<br />
dieser Sternfahrt war der<br />
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer<br />
(bdo), dessen Mitgliedswurde.<br />
Über 2.000 Fahrzeuge zwischen<br />
Brandenburger Tor und<br />
Ernst-Reuter-Platz waren mit ihren<br />
Transparenten für Politiker wie für Medien<br />
optischer Beleg für die verzweifelte<br />
und für viele Betriebe existenzbedrohende<br />
Situation des deutschen<br />
Transportgewerbes. Diese Krisensituation,<br />
ebenso wie Vorschläge zur Soforthilfe<br />
durch nationale Maßnahmen, um<br />
den deutschen Transportbetrieben ein<br />
Überleben im internationalen Wettbewerb<br />
zu ermöglichen, wurden auf der<br />
Bundespressekonferenz der nationalen<br />
und internationalen Presse dargestellt.<br />
Sowohl BGL-Präsident Hermann<br />
Grewer als auch bdoPräsident Norbert<br />
Rohde machten deutlich, dass die Exischen<br />
Transportgewerbes auch bei der<br />
Übergabe einer entsprechenden Petition<br />
an den Präsidenten des Deutschen<br />
Bundestages, Wolfgang Thierse, vor<br />
dem Reichstagsgebäude in Berlin.<br />
Darin wird das Parlament als Vertreter<br />
des deutschen Volkes aufgefordert, die<br />
politische Initiative zur Herstellung<br />
eines fairen Wettbewerbs für deutsche<br />
Transportunternehmen zu ergreifen.<br />
Das Parlament sollte, so der BGL, von<br />
der Bundesregierung zielführende und<br />
schnellwirkende Maßnahmen einfordern.<br />
Der BGL legte diesem Schreiben<br />
einen ausführlichen Vergleich über die<br />
Wettbewerbsbedingungen im europäischen<br />
Güterkraftverkehr bei. Der Bundestagspräsident<br />
und Vizepräsidentin<br />
Anke Fuchs sagten eine Weiterleitung<br />
an die Volksvertretung und die Behandlung<br />
der europäischen Marktverwerfungen<br />
im parlamentarischen<br />
Rahmen zu.<br />
Höhepunkt der Demonstration des<br />
deutschen mittelständischen Güterkraft-<br />
und Personenverkehrsgewerbes<br />
war die anschließende Großkundgebung<br />
auf dem Platz des 18. März am<br />
Brandenburger Tor. Vor Tausenden von<br />
Teilnehmern kritisierte BGL-Präsident<br />
Hermann Grewer die Untätigkeit der<br />
Bundesregierung angesichts der Notlage<br />
des deutschen Verkehrsgewerbes.<br />
Hermann Grewer forderte in einem<br />
ersten Schritt kurzfristig wirkende<br />
Maßnahmen zur Angleichung der deutschen<br />
Fiskallasten an das „neue Niveau“<br />
maßgeblicher EU-Mitbewerber.<br />
Wer Arbeitsplätze im deutschen Verkehrsgewerbe<br />
retten wolle, könne sich<br />
den massiven Wettbewerbsverzerrungen<br />
nicht entziehen, die dadurch<br />
verschärft werden, dass andere<br />
EU-Staaten „hemmungslos die Subventionshähne<br />
geöffnet haben“.<br />
In einem zweiten Schritt sollten die<br />
heutigen Finanzierungsinstrumente<br />
über Steuern und Abgaben auf Gebühren<br />
umgestellt werden, die von<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 3
Trends und Meinungen<br />
deutschen wie von ausländischen<br />
Fahrzeugen bei Fahrten in Deutschland<br />
in gleicher Höhe erhoben werden.<br />
Nach Grewers Vorstellung sollten alle<br />
fiskalischen Ansprüche des Staates an<br />
den Straßengüterverkehr in eine solche<br />
kilometerabhängige Gebühr verlagert<br />
werden. Mineralölsteuern und Kfz-<br />
Steuern könnten dann ohne Einnahmenverluste<br />
für den Bundesfinanzminister<br />
auf EU-Niveau gesenkt werden.<br />
Als dritten wichtigen Punkt für die<br />
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen<br />
Transportgewerbes nannte der BGL-<br />
Präsident die Unterbindung des Sozialdumpings<br />
und illegaler Praktiken auf<br />
den Transportmärkten. Es sei ein sozialpolitischer<br />
Skandal, dass Fahrer aus<br />
Drittstaaten aufgrund einer diffusen<br />
Rechtslage in der EU auf LKW aus<br />
Frankreich, den Niederlanden oder anderer<br />
EU-Staaten – mit Ausnahme der<br />
Bundesrepublik Deutschland – zu<br />
Dumpinglöhnen beschäftigt werden<br />
könnten.<br />
Nach wie vor gebe es kein Instrument,<br />
festzustellen, ob diese Fahrer<br />
legal oder illegal auf dem Fahrzeug sitzen.<br />
Die Folge sei ein Dumpingpreis-Wettbewerb,<br />
der die gesetzestreuen<br />
Unternehmen ruiniere und die<br />
Notlage osteuropäischer Kraftfahrer<br />
ausnutze. Die deutsche Bundesregierung<br />
forderte Grewer auf, die entsprechenden<br />
Regelungen so zu gestalten,<br />
dass das Sozialdumping im Verkehrsmarkt<br />
künftig wirksam unterbunden<br />
werden könne. Ein funktionierender<br />
Binnenverkehrsmarkt sei auch für die<br />
Die von BGL-Präsident Grewer (am Rednerpult) vor dem Brandenburger Tor gehaltene Rede wurde<br />
des öfteren von den Beifallsbekundungen der Unternehmerschaft unterbrochen. Sie wurde auch von<br />
den Medien in ihren wichtigsten Passagen übernommen und trug damit zur Verdeutlichung des<br />
Gewerbestandpunktes bei.<br />
Foto: BGL<br />
EU-Beitrittskandidaten in Mittel- und<br />
Osteuropa wesentlich attraktiver, als<br />
wenn ihnen die „Fratze Marktwirtschaft<br />
Total“ gezeigt würde.<br />
Der BGL-Präsident erinnerte die<br />
politisch Verantwortlichen in Berlin an<br />
den unter Mitwirkung der Gewerbeorganisation<br />
erstellten Maßnahmenkatalog<br />
zur Eindämmung illegaler Praktiken<br />
im nationalen Verkehrsmarkt. So tummelten<br />
sich immer mehr selbständig<br />
gemachte Fahrer auf den Verkehrsmärkten.<br />
Sie würden ohne EU-Lizenz<br />
oder nationale Erlaubnis und ohne obligatorische<br />
Transportversicherung zur<br />
leichten Beute skrupelloser Auftraggeber.<br />
Diesen illegalen Praktiken könne<br />
nur durch wirksame Kontrollen und<br />
BGL-Präsident Hermann Grewer übergab vor dem Bundestagseingang einen Brief mit den Forderungen<br />
des deutschen Güterkraftverkehrsgewerbes zur Wiederherstellung der Chancengleichheit im<br />
EU-Verkehrsmarkt an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (Bildmitte zwischen dem äußersten<br />
rechten und zweitrechten Mikrofongalgen). Der Bundestagspräsident sichert eine baldige parlamentarische<br />
Behandlung des GBL-Forderungskataloges zu.<br />
Foto: BGL<br />
fühlbaren Sanktionen – die zur Gewinnabschöpfung<br />
aus Dumpingpraktiken<br />
führten – begegnet werden. Eine baldige<br />
Umsetzung der durch den interministeriellen<br />
Arbeitskreis empfohlenen<br />
Maßnahmen durch das Parlament sei<br />
deshalb dringend erforderlich.<br />
Der BGL-Präsident zeigte sich davon<br />
überzeugt, dass das deutsche<br />
mittelständische Transportgewerbe<br />
nur bei einer zügigen Erfüllung seines<br />
Forderungskataloges eine Chance<br />
zum Überleben habe.<br />
An das Parlament und die Bundesregierung<br />
richtete er den dramatischen<br />
Appell:<br />
„Schauen Sie nicht länger zu, wie<br />
ein Gewerbe in Deutschland unter die<br />
Räder kommt. Handeln Sie jetzt, sofort<br />
und zielbewusst, damit Sie Ihr Versprechen,<br />
mehr Arbeitsplätze in Deutschland<br />
zu schaffen, einlösen können. Bis<br />
jetzt ist jedenfalls das Handeln der Bundesregierung<br />
kontraproduktiv für unseren<br />
Bereich. Schließlich ist der<br />
Straßengüterverkehr, das sagen alle<br />
Prognosen, eine Job-Maschine. Diese<br />
Chancen nicht wahrzunehmen und<br />
das heimische Gewerbe zu knebeln<br />
und unfairer Dumpingkonkurrenz auszusetzen<br />
ist unverantwortlich, Herr<br />
Bundeskanzler. Ein Weltstaatsmann<br />
hat auch Hausaufgaben. Zeigen Sie<br />
endlich, dass deutsche Politik kein<br />
Küchenkabinett ist und auch den Mut<br />
hat europäische Politik zu gestalten<br />
und nicht hilflos zu ertragen!”<br />
4 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Trends und Meinungen<br />
Aktionstag in Berlin<br />
Frankfurt, <strong>27</strong>. September 2000<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />
den Transportunternehmen,<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(H. Grewer)<br />
Präsident<br />
namens des gesamten BGL-Präsidiums<br />
möchten wir uns heute bei Ihnen<br />
für die tatkräftige und großartige Unterstützung<br />
anlässlich des BGL-Aktionstages<br />
und der Sternfahrt nach Berlin<br />
bedanken. Auch diejenigen, die es auf<br />
Grund der regen Teilnahme nicht mehr<br />
geschafft haben, bis zum Kundgebungsort<br />
vorzustoßen, haben zum Gelingen<br />
des Aktionstages beigetragen.<br />
Ohne die Vielzahl der Teilnehmer an der<br />
Sternfahrt wäre unsere Botschaft im<br />
politischen Raum nicht ernst und von<br />
der Bevölkerung nicht wahrgenommen<br />
worden. Die weit über den Anmeldungen<br />
liegende Teilnehmerzahl an der<br />
Sternfahrt nach Berlin hat den Handlungsbedarf<br />
in der Politik nachhaltig unterstrichen<br />
und sicher auch Eindruck<br />
hinterlassen.<br />
Parlamentspräsident Thierse, dem<br />
unsere Resolution übergeben worden<br />
ist, hat die Prüfung unserer Anliegen<br />
zugesagt und mit großer Sympathie für<br />
uns vermerkt, dass sich das Transportgewerbe<br />
direkt an das Parlament, dem<br />
Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten<br />
obliegt, gewandt hat. Wir<br />
setzen nunmehr darauf, dass in Fortsetzung<br />
bestehender politischer Kontakte<br />
eine tragfähige Lösung gefunden<br />
wird. Zwischenzeitlich wollen wir durch<br />
regionale Aktionen immer wieder Spitzenpolitiker,<br />
aber auch die Landesregierungen,<br />
mit unseren Problemen<br />
nachhaltig konfrontieren, bis sie gelöst<br />
sind.<br />
Wir vertrauen auf Ihre weitere Unterstützung,<br />
wenn erneut zu regionalen<br />
oder bundesweiten Protestdemonstrationen<br />
aufgerufen wird. Bitte haben Sie<br />
jedoch Verständnis dafür, dass alle Aktionen,<br />
die verbandsseitig geplant werden<br />
können, teilnehmende Unternehmen<br />
nicht in existenzielle Not durch den<br />
Staatsanwalt und zivilrechtliche Ansprüche<br />
bringen dürfen. Die Erwartungen<br />
Einzelner, Blockaden und turbulente<br />
Szenen durch Lkw-Aufmärsche<br />
zu erreichen, um die Politik zum Handeln<br />
zu zwingen, sind nicht nur<br />
unrealistisch, sondern in höchstem<br />
Maße auch kontraproduktiv für die Anliegen<br />
des Gewerbes. „Französische<br />
Verhältnisse“ sind in Deutschland nicht<br />
wiederholbar und lösen in der Politik<br />
und Öffentlichkeit auch gegensätzliche<br />
Reaktionen aus. Unter Zwang ist eine<br />
Einigung mit den Verantwortlichen jedenfalls<br />
nicht denkbar. Sie dürfen davon<br />
ausgehen, dass wir sehr wohl das<br />
Pro und Kontra einzelner Maßnahmen<br />
und ihre Dosierung abwägen, damit<br />
unsere Anliegen in der Öffentlichkeit<br />
und der Politik nicht als blanke Erpressung<br />
zurückgewiesen werden können.<br />
(Dr. Schmidt)<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
§<br />
§Tel.<br />
Gimmler & Koll.<br />
Rechtsanwälte • Fachanwalt für Steuerrecht<br />
Karl-Heinz Gimmler<br />
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht<br />
Dozent für Rechts- und Steuerfragen an der<br />
Deutschen Logistik-Akademie<br />
sowie Referent an diversen Managementinstituten,<br />
Fachveröffentlichungen,<br />
Mitglied in Bundesvereinigung Logistik, DGfL.,<br />
Dt. Ges. f. Transportrecht<br />
Tätigkeitsschwerpunkt:<br />
Transport-, Speditions- und Lagerrecht,<br />
Gestaltung von Logistik- und Outsourcingverträgen.<br />
Transportversicherungsrecht,<br />
sonstige Verkehrsrechtsbereiche<br />
026 24/4019 + 4010, Fax 0 26 24/40 20<br />
Schützenstraße 68, 56203 Höhr-Grenzhausen<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 5
Trends und Meinungen<br />
Eile auf dem Schulweg:<br />
Unfallgefahr<br />
Eile und Stress im Straßenverkehr<br />
erhöhen die Gefahr von Verkehrsunfällen.<br />
Davon sind auch bereits Kinder<br />
betroffen. Wie eine aktuelle Untersuchung<br />
im Auftrag des Deutschen<br />
Verkehrssicherheitsrates (DVR) ergab,<br />
sind 26,3 % der befragten Schulkinder<br />
im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren<br />
auf dem Weg zur Schule „häufig“ in<br />
Eile. 6,3 % der befragten Kinder sind<br />
„sehr oft“ und weitere 1,3 % sogar „immer“<br />
unter Zeitdruck.<br />
Der DVR rät daher allen Eltern, ihre<br />
Kinder morgens rechtzeitig auf den<br />
Schulweg zu bringen. Autofahrer sollten<br />
gerade an Fußgängerüberwegen,<br />
an Bushaltestellen und im Bereich von<br />
Schulen besonders auf Kinder achten<br />
und mit angemessener Geschwindigkeit<br />
und bremsbereit fahren.<br />
Wir kriegen Euch alle!<br />
Raser sind die schlechteren Autofahrer<br />
– die Polizei hat die Beweise<br />
dafür.<br />
„Hallo Raser, wir warten schon!“ Die<br />
Horde Geier auf dem Plakat am<br />
Straßenrand soll Raser abschrecken<br />
und zu besonnener Fahrweise ermahnen.<br />
Doch die Wirkung scheint auszubleiben,<br />
wie der Alltag der Polizisten in<br />
ihren zivilen Videowagen zeigt: Ein<br />
Drängler jagt den nächsten, da wird<br />
rechts überholt, genötigt und gerast. In<br />
drei Stunden auf der Autobahn A1 östlich<br />
von Hamburg mussten die Polizeikommissare<br />
Alexander Witt und Herbert<br />
Habatsch neun „Filme“ drehen.<br />
Modernste Technik hält Verkehrsdelikte fest.<br />
Die „Hauptdarsteller“: Irre an den Lenkrädern<br />
ihrer Autos. Sie kennen keine<br />
Vernunft mehr und treten gnadenlos<br />
auf das Gaspedal.<br />
Der dunkelblaue Audi von Kommissar<br />
Habatsch ist von anderen Wagen<br />
nicht zu unterscheiden, aber mit modernster<br />
Technik ausgerüstet. Eine Videoanlage<br />
zeichnet Verkehrsvergehen<br />
auf, die ausgewertet werden und zu<br />
zahlreichen Fahrverboten führen. Auf<br />
potenzielle „Kunden“ müssen die Beamten<br />
der Verkehrspolizeidirektion<br />
(VPD) Neumünster, die für alle Straßen<br />
in Schleswig-Holstein zuständig ist,<br />
heute nicht warten. Tempo 80 bei<br />
Nässe warnen die Limit-Schilder am<br />
Fahrbahnrand – die meisten Fahrer halten<br />
sich daran. Doch um 14.32 Uhr rast<br />
ein Kombi mit schätzungsweise Tempo<br />
190 am Videowagen vorbei. Der Höllen-Fahrer<br />
lenkt sein Geschoss dann<br />
plötzlich über drei Spuren hinweg auf<br />
eine Ausfahrt zu und entkommt. „Da<br />
fahr’ ich doch nicht hinterher, das ist ja<br />
irre bei diesem Wetter“, sagt Habatsch.<br />
„Wir sehen uns ja immer zweimal. Entweder<br />
treffe ich ihn mal wieder an oder<br />
wir erkennen solche Wagen in Zeitungsberichten<br />
über schwere Unfälle<br />
wieder“, sagt der Beamte.<br />
Der nächste Raser entkommt, geschützt<br />
durch eine langsame Kolonne,<br />
die den Kommissar an der Verfolgung<br />
hindert. Doch dann geht es Schlag<br />
auf Schlag. Ein Kombi-Fahrer aus<br />
Hamburg, Typ biederer Geschäftsmann,<br />
fährt um 14.48 Uhr Tempo 180<br />
wo 120 gilt. Dabei telefoniert er, selbstverständlich<br />
ohne Freisprechanlage.<br />
„Eigentlich hatten wir gedacht er hätte<br />
uns erkannt, aber er hat uns wohl nicht<br />
ganz getraut und trotzdem kräftig Gas<br />
gegeben“, sagt Witt, als er dem<br />
47-jährigen nach drei Minuten dokumentierter<br />
Raserei die rote Kelle zeigt.<br />
Der Hamburger wird sich demnächst<br />
ein anderes Verkehrsmittel suchen<br />
müssen – eines, wo er nicht selber Gas<br />
geben kann.<br />
Der nächste Kandidat ist ein<br />
40-jähriger, der mit seiner schweren Limousine<br />
über Sperrflächen am Kreuz<br />
6 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Trends und Meinungen<br />
Ost rast, sämtliche Spuren nutzt und<br />
120 statt der erlaubten 80 km/h fährt.<br />
Witt muss das Blaulicht hervorholen<br />
und dem Polizeiwagen freie Fahrt verschaffen,<br />
damit Habatsch dranbleiben<br />
kann. Zweimal versucht der Mann in<br />
der Limousine den Videowagen abzuhängen.<br />
Ohne Erfolg. In Hamburg<br />
wird er um 15.11 Uhr gestellt. Die Beamten:<br />
„Ein Treffer. Der Mann gehört<br />
zum Neumünsteraner Millieu.“ Um<br />
15.25 Uhr macht ein weißer Transporter<br />
Typ „Sprinter“ seinem Namen alle<br />
Ehre: Minutenlang drängelt er andere<br />
Autos von der linken Spur. Das Beweisvideo<br />
hält die Aktionen fest. In vier<br />
Wochen kommt das Fahrverbot.<br />
Einem 20-jährigen werden sein junges<br />
Alter und die damit verbundene<br />
Probezeit zum Verhängnis. Rasen<br />
konnte er schon wie ein „Großer“, doch<br />
damit ist es nun für ihn vorbei. Inklusive<br />
Nachschulung ein teurer Ausflug mit<br />
Mami und Papi. Ein 21-jähriger, bereits<br />
mit verlängerter Probezeit, hat auch bei<br />
der Nachschulung nichts dazugelernt.<br />
Er überholt rechts und drängelt – schön<br />
im Sucher der Kamera. Um 16.09<br />
kommt ein „Kenner“ am Audi vorbei,<br />
bremst sofort von 150 auf die erlaubten<br />
120 km/h ab. „Der hat uns erkannt, da<br />
brauchst du nur gucken, wie der sich<br />
freut“, sagt Witt.<br />
Bei der Auswertung in der VPD-<br />
Zentrale stellen sich den Beamten immer<br />
wieder die Nackenhaare auf, wenn<br />
sie die Beweisvideos auswerten. Auf<br />
dem Bildschirm ist gerade ein Biker zu<br />
sehen, der bei Tempo 208 freihändig<br />
fährt. „Der ist 53 Jahre alt gewesen, da<br />
waren selbst wir erstaunt, als wir ihn<br />
gestoppt hatten“, sagt Kommissar<br />
Bernd Redmann, der für die Auswertung<br />
zuständig ist.<br />
Etwa 2500 Fahrverbote bearbeiten<br />
die Beamten pro Jahr allein im nördlichsten<br />
Bundesland. Über die<br />
Weg-Zeit-Berechnung werden Raser<br />
ermittelt, Abstandsverstöße belegt.<br />
Wer einen Abstand von zwei Zehntel<br />
des halben Tachowertes unterschreitet,<br />
geht zu Fuß. Die Formel: Wer 140<br />
km/h fährt, muss mindestens 14 Meter<br />
Abstand halten. „Verglichen mit dem in<br />
der Fahrschule erlernten sicheren Wert<br />
von 70 Metern Abstand ist das auch<br />
Wahnsinn, so dicht aufzufahren“, meint<br />
Redmann.<br />
Quelle: MediaMobil<br />
Lärmschutzwand bringt<br />
mehr Lebensqualität<br />
Als einen spürbaren Beitrag zu<br />
mehr Lebensqualität in Rheinböllen hat<br />
Bernd Rath, Referent für Umweltschutz<br />
im Verkehr im rheinland-pfälzischen<br />
Verkehrsministerium, die Lärmschutzwand<br />
an der A 61 bezeichnet. Sie<br />
werde einen Großteil des Lärms, den<br />
die täglich mehr als 40.000 vorbeifahrenden<br />
Kraftfahrzeuge verursachten,<br />
auffangen, sagte Rath in Vertretung von<br />
Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage<br />
bei einem Pressetermin zur Fertigstellung<br />
der Lärmschutzwand. Die<br />
Verringerung des Lärmpegels um bis<br />
zu zehn Dezibel entspreche einer Halbierung<br />
der Lautstärke.<br />
Rath sagte, dass es dem Land<br />
durch intensive Verhandlungen mit<br />
dem Bund gelungen sei, die Lärmschutzwand<br />
trotz der finanziellen Engpässe<br />
im Bundesfernstraßenhaushalt<br />
durchzusetzen. Das Ergebnis der Verhandlungen<br />
sei eine optisch sehr ansprechende<br />
Lösung, meinte Rath. Die<br />
Wand besteht überwiegend aus farblich<br />
gestuften, horizontal strukturierten<br />
Leichtbetonteilen, die durch vereinzelte<br />
Holzelemente aufgelockert werden.<br />
Auf den zwei Autobahnbrücken des<br />
Streckenabschnitts ist die Lärmschutzwand<br />
durchsichtig. Die Kosten der<br />
1.450 Meter langen und vier Meter hohen<br />
Wand betragen Angaben Raths<br />
3,1 Millionen Mark. Hinzu kämen noch<br />
einmal 500.000 Mark für die Verkehrsführung,<br />
die Bepflanzung und die Pla-<br />
G<br />
Wir wünschen unseren<br />
Mitgliedern und ihren Familien<br />
ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und alles Gute für das neue<br />
Jahr.<br />
2001 UOO<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 7
Trends und Meinungen<br />
Fächer<br />
nung. Die Bauarbeiten für die Lärmschutzwand<br />
dauerten rund ein halbes<br />
Jahr und lagen damit zwei Monate unter<br />
dem ursprünglich veranschlagten<br />
Zeitraum.<br />
In den vergangenen zehn Jahren<br />
seien entlang der rheinland-pfälzischen<br />
Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen<br />
rund 260 Millionen Mark für<br />
Lärmschutzmaßnahmen investiert<br />
worden, berichtete Rath. Darüber hinaus<br />
seien seit 1987 in rund 100 Ortsdurchfahrten<br />
Lärmschutzmaßnahmen<br />
verwirklicht worden. In 30 weiteren<br />
Ortschaften seien entsprechende Planungen<br />
oder Bauarbeiten eingeleitet<br />
worden. Die Maßnahmen basierten auf<br />
dem erstellten und in diesem Jahr<br />
fortgeschriebenen Lärmimmissionskataster.<br />
Landesverordnung über<br />
Zuständigkeiten auf<br />
dem Gebiet des Arbeitsund<br />
des technischen<br />
Gefahrenschutzes<br />
ZuVO) vom 26. September 2000 veröffentlicht<br />
worden.<br />
Interessierte Mitgliedsunternehmen<br />
erhalten die Landesverordnung auf Anfrage<br />
von der Verbandsgeschäftsstelle.<br />
Hallo<br />
Partner,<br />
danke<br />
schön!<br />
NACHRICHTEN AUS DEM HAUS DES STRASSENVERKEHRS<br />
<strong>SVG</strong> steigt ins<br />
Leasinggeschäft ein<br />
Über die Dachorganisation der<br />
Straßenverkehrsgenossenschaft, die<br />
Bundes-Zentralgenossenschaft<br />
Straßenverkehr (BZG) eG, wurde ein<br />
Rahmenvertrag mit der VR-Leasing in<br />
Eschborn abgeschlossen. Nach Angaben<br />
der beteiligten Partner werden mit<br />
dieser Zusammenarbeit „Erstklassige<br />
Konditionen“ für das Leasinggeschäft<br />
(Fahrzeuge und mobile Anlagegüter)<br />
angeboten.<br />
Die Vorteile des Leasingnehmers<br />
liegen auf der Hand:<br />
• mehr Kostenkontrolle durch gleichbleibende<br />
monaltiche Leasingraten<br />
über die komplette Laufzeit.<br />
• mehr Liquidität durch Verfügbarkeit<br />
freier Mittel und dadurch Investitionsmöglichkeiten<br />
in andere Vorhaben.<br />
• mehr Flexibilität durch Nutzung der<br />
Objekte über einen bestimmten<br />
Zeitraum ohne Eigentumserwerb.<br />
• mehr Wirtschaftlichkeit durch die<br />
Senkung möglicher Kostenpotenziale.<br />
Geleast werden können Lkw, Pkw,<br />
komplette Fuhrparks und auch<br />
Gabelstapler, ob im Restwert-, im<br />
Kilometer-, im Mietkauf- oder im Vollamortisationsvertrag.<br />
Die <strong>SVG</strong>-Leasing eröffnet dadurch<br />
vielfältigste Möglichkeiten.<br />
EUROPA UND DIE WELT<br />
Falschparken im Ausland<br />
kann teuer werden<br />
Werden Falschparker schon hierzulande<br />
kräftig zur Kasse gebeten, so<br />
kann dieses Vergehen im europäischen<br />
Ausland richtig teuer werden. Beispielsweise<br />
werden in Dänemark und<br />
Norwegen umgerechnet 120 DM berechnet,<br />
in Finnland liegt der „Preis“<br />
zwischen 35 und 200 DM. In Griechenland<br />
sind mindestens 145 DM fällig,<br />
während die spanischen Behörden bis<br />
zu 175 DM verlangen. Noch teurer<br />
wird’s in Schweden mit bis zu 190 DM<br />
sowie in Ungarn, wo Parksünder mit<br />
maximal 225 DM rechnen müssen. Zudem<br />
droht in vielen Ländern der Abschleppwagen<br />
bzw. die Parkkralle,<br />
wenn falsch geparkt wurde oder die<br />
Parkzeit abgelaufen ist. Urlaubern<br />
raten die Experten der ARAG daher,<br />
sich frühzeitig auf die spezifischen<br />
Park-Vorschriften des jeweiligen Gastlandes<br />
einzustellen. So herrscht<br />
z. B. in Italien striktes Parkverbot an<br />
schwarz-gelb markierten Bordsteinen,<br />
in Griechenland entlang gelber Linien<br />
am Straßenrand. In Österreich bieten<br />
sich in den Zentren der Städte und Gemeinden<br />
vornehmlich gebührenpflichtige<br />
Kurzparkzonen zum Abstellen des<br />
Fahrzeugs an. Hier heißt es aufpassen,<br />
denn in der Regel sind diese Zonen lediglich<br />
durch zwei Schilder am Beginn<br />
und am Ende gekennzeichnet, innerhalb<br />
des Bereichs sucht man Hinweise<br />
zumeist vergeblich. Parkscheine können<br />
aus dem Ticket-Automaten gezogen<br />
werden – mit Ausnahme von Wien,<br />
wo sie in Banken bzw. Tabakläden<br />
(„Trafik“) erworben werden müssen.<br />
Fehlt der Parkschein, wird es auch in<br />
Österreich teuer: Beläuft sich die For-<br />
Im Gesetzes- und Verordnungsblatt<br />
des Landes Rheinland-Pfalz vom<br />
6. Oktober 2000 ist die neue Landesverordnung<br />
über Zuständigkeiten auf<br />
dem Gebiet des Arbeits- und des technischen<br />
Gefahrenschutzes (AGSchderung<br />
zunächst auf einen Betrag zwischen<br />
14 und 42 DM, so kann die<br />
Summe auf rund 100 DM ansteigen,<br />
wenn das Knöllchen nicht bezahlt und<br />
somit eine sogenannte Anonym- oder<br />
Strafverfügung fällig wird. Wenn eine<br />
solche rechtskräftige Verfügung mehr<br />
als 350 Schilling beträgt, so kann sie<br />
ebenfalls in Deutschland vollstreckt<br />
werden. Eine andere österreichische<br />
„Besonderheit“ indes dürfte auch Touristen<br />
durchaus entgegenkommen: Bei<br />
Autofahrern, die in der Innenstadt ihr<br />
Fahrzeug nur für kurze Zeit abstellen,<br />
z. B. um eine Auskunft einzuholen,<br />
drücken die Überwachungsdienste in<br />
der Regel ein Auge zu. Allerdings empfiehlt<br />
es sich hierbei, eine Parkscheibe<br />
sowie einen Zettel mit der Ankunftszeit<br />
deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe<br />
zu legen.<br />
Quelle: VP 9/00<br />
8 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 9
Fächer<br />
10 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 11<br />
Fächer
Fächer<br />
12 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 13<br />
Fächer
Fächer<br />
GÜTERKRAFTVERKEHR<br />
„Ohne LASTER gibts von<br />
allem zu wenig”<br />
BGL-Gemeinschaftsstand auf der<br />
IAA Nutzfahrzeuge 2000<br />
Der Bundesverband Güterkraftverkehr<br />
Logistik und Entsorgung (BGL)<br />
war auf der diesjährigen Internationalen<br />
Automobil-Ausstellung (IAA) Nutzfahrzeuge<br />
in Frankfurt am Main wieder mit<br />
einem Gemeinschaftsstand vertreten.<br />
In der Halle 9.1 (Galleria) wurde ein<br />
repräsentativer Querschnitt der Dienstleistungspalette<br />
der Verbandsorganisation<br />
von über 15.000 deutschen<br />
Transportunternehmen, ihrer Wirtschaftsorganisation<br />
auf Landes- und<br />
Bundesebene, branchenbezogener<br />
Versicherungs- und Finanzierungsin<br />
stitute sowie eines Spezial-Unternehmens<br />
der Automobillogistik angeboten.<br />
Dabei waren folgende Messestands-Partner<br />
vertreten: Bundesverband<br />
Güterkraftverkehr Logistik und<br />
Entsorgung (BGL) e.V., Bundes-Zentralgenossenschaft<br />
Straßenverkehr<br />
(BZG) eG und <strong>SVG</strong> (Frankfurt<br />
am Main), die Werner Egerland Automobillogistik<br />
GmbH (Osnabrück), die<br />
Handelsgesellschaft für Kraftfahrzeugbedarf<br />
(HGK) in Düsseldorf und die<br />
KRAVAG – LOGISTIC, Hamburg.<br />
Breite Dienstleistungspalette eines<br />
Bundesverbandes<br />
Der Bundesverband Güterkraftverkehr<br />
Logistik und Entsorgung (BGL)<br />
wurde durch Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter verschiedener Fachabteilungen<br />
vertreten, die die gesamte<br />
Dienstleistungspalette der Gewerbeorganisation<br />
abdecken. Sie erteilten<br />
Auskünfte zu Rechts- und Versicherungsfragen,<br />
betriebswirtschaftlichen<br />
Informationssystemen, Sozialpolitik<br />
und Berufsbildung sowie Technik<br />
ebenso wie zu Themen des Umweltschutzes<br />
und der Entsorgung, den internationalen<br />
Verkehr, Öffentlichkeitsarbeit<br />
und Werbung sowie der<br />
Verkehrspolitik.<br />
Auf dem BGL-Stand stand in diesem<br />
Jahr die berufliche und betriebliche<br />
Qualifikation im Mittelpunkt der<br />
verbandlichen Selbstdarstellung. So<br />
warb der Bundesverband mit dem Hinweis<br />
„Ohne LASTER gibts von allem zu<br />
wenig – ohne Brummifahrer auch“ für<br />
eine bundesweit verstärkte Ausbildung<br />
der Berufskraftfahrer. Mit der auf drei<br />
Jahre verlängerten Ausbildung der angehenden<br />
Brummifahrer besteht nach<br />
Meinung des Bundesverbandes die<br />
Chance für die Transportunternehmen,<br />
sich einen qualifizierten Nachwuchs<br />
heranzubilden. Diese LKW-Fahrerinnen<br />
und -Fahrer mit Köpfchen werden<br />
auch das Leistungsniveau in der Branche<br />
deutlich erhöhen.<br />
Das im Herbst 1996 als Profilierungsinstrument<br />
für deutsche Güterkraftverkehrs-<br />
und Logistikunternehmen<br />
aus der Taufe gehobene BGL-<br />
Qualitätssiegel wird beständig weiterentwickelt.<br />
So können die Mitgliedsunternehmen<br />
der BGL-Landesverbände<br />
im Rahmen des Qualitätssiegel-<br />
Konzepts die Überprüfung ihres<br />
Unternehmens auf Einhaltung der<br />
BGL-Standards hinsichtlich Sicherheit,<br />
Umweltschutz und Zuverlässigkeit inzwischen<br />
nicht nur mit einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung<br />
nach<br />
der DIN EN ISO 9002 verknüpfen, sondern<br />
auf Wunsch auch mit einer Umweltmanagement-Zertifizierung<br />
nach<br />
der DIN EN ISO 14001 kombinieren.<br />
Damit leistet das BGL-Qualitätssiegel-Konzept<br />
Hilfestellung beim Aufbau<br />
eines umfassenden Managementsystems,<br />
das den Anwendern und<br />
deren Marktpartnern durch die Transparenz<br />
der über die Normanforderungen<br />
weit hinausgehenden Leistungszusagen<br />
einen echten Mehrwert bietet.<br />
Jede Menge Infos:<br />
Die BDF-Infoservice GmbH<br />
Die BDF-Infoservice GmbH vertreibt<br />
die allen Interessenten zugänglichen<br />
Produkte des BGL. Hierzu<br />
zählen das Kosteninformationssystem,<br />
ein Kalkulationsleitfaden für den Güterkraftverkehr,<br />
der auch zahlreiche<br />
kostenrelevante Zusatzinformationen<br />
14 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Fächer<br />
enthält. Die BGL-Konjunkturanalyse<br />
spiegelt das Konjunkturklima im Transportgewerbe<br />
aus einer vierteljährlichen<br />
Befragung von 1.100 Mitgliedsunternehmen<br />
wider. Die auch in diesem Jahr<br />
wieder neu aufgelegten Verkehrswirtschaftlichen<br />
Zahlen (VWZ) sind ein nahezu<br />
unerschöpflicher Zahlenfundus<br />
rund um den Verkehr auf Straße,<br />
Schiene und Wasserstraße. Gesetze<br />
und Vorschriften finden sich in den<br />
BGL-Texten für die Praxis, und im Faltblatt<br />
Lenk- und Ruhezeiten im<br />
Straßengüterverkehr. Vorschriften und<br />
zahlreiche Hinweise für den internationalen<br />
Verkehr sind im Handbuch<br />
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr<br />
übersichtlich aufgeführt. Nachweise<br />
über die Einhaltung von gesetzlichen<br />
Vorschriften können mit den<br />
Vordrucken Bescheinigung zur Vorlage<br />
bei Straßenkontrollen geführt werden.<br />
Neu auf der IAA-Nutzfahrzeuge hinzugekommen<br />
waren die Tageskontrollblätter<br />
für leichte Nutzfahrzeuge. Das<br />
sicherheitsrelevante Thema Ladungssicherung<br />
wird profund und praxisnah<br />
im BGL/BGF-Praxishandbuch „Laden<br />
und Sichern“ behandelt. Auch für das<br />
nächste Jahr wird wieder der Oldtimer-Kalender<br />
mit historischen LKW<br />
angeboten.<br />
BZG und <strong>SVG</strong><br />
Die Bundes-Zentralgenossenschaft<br />
Straßenverkehr (BZG) boten mit<br />
ihren regionalen Straßenverkehrsgenossenschaften<br />
(<strong>SVG</strong>) ebenfalls eine<br />
umfangreiche Dienstleistungspalette<br />
auf dem Gemeinschaftsstand an. BZG<br />
und <strong>SVG</strong> informierten über das bundesweite<br />
Netz von Autohöfen und<br />
Tankstellen die neue ISO-Norm für<br />
Qualifizierungssysteme, Schulungsangebote<br />
für die Branche, Arbeitsschutzmaßnahmen,<br />
Frachtenvermittlung im<br />
Internet, Mehrwertsteuerrückerstattung<br />
aus dem Ausland, Europa-Tankkreditkarte,<br />
Erfahrungsaustauschgruppen<br />
und Branchenberatung rund um<br />
Ladung und LKW.<br />
Neu im <strong>SVG</strong>-Servicepaket war das<br />
Leasing-Angebot. In Kooperation mit<br />
der VR-Leasing AG GmbH, Eschborn,<br />
wollen die Straßenverkehrsgenossenschaften<br />
den Transportunternehmen<br />
bei der Finanzierung und Beschaffung<br />
von Fahrzeugen und sonstigen Investitionsgütern<br />
behilflich sein. Dabei steht<br />
die „Kalkulationssicherheit durch Kostentransparenz“<br />
an erster Stelle. Auch<br />
der Maut-Service wurde von der Wirtschaftsorganisation<br />
des Transportgewerbes<br />
ausgebaut. Die Straßenverkehrsgenossenschaften<br />
bieten<br />
nunmehr neben dem Service für die<br />
Entrichtung der deutschen Autobahnbenutzungsgebühr<br />
den unbürokratischen<br />
Bezug der Kreditkarten für die<br />
Benutzung gebührenpflichtiger Autobahnen<br />
in Italien, Frankreich oder Spanien<br />
an. Der Transportunternehmer<br />
wird dadurch von lästigen Bestellungen<br />
entlastet und von den weiteren Verpflichtungen<br />
im Zahlungsverkehr mit<br />
dem Ausland befreit.<br />
Neu im BZG/<strong>SVG</strong>-Angebot war<br />
auch der Ausbau ihrer Internet-Dienstleistungen.<br />
So konnte sich der Messebesucher<br />
auf dem Gemeinschaftsstand<br />
direkt und kostenlos in die<br />
Online-Datenbank „Marktplatz-Logistik“<br />
eintragen lassen.<br />
Die KRAVAG-LOGISTIC<br />
stellte sich vor<br />
Der aus der Kooperation der beiden<br />
genossenschaftlichen Versicherungsgruppen<br />
R+V Versicherung und KRA-<br />
VAG-Versicherungen hervorgegangene<br />
Spezialversicherer für das Straßengüterverkehrsgewerbe,<br />
KRAVAG-<br />
LOGISTIC Versicherungs-AG, stellte<br />
auf dem BGL-Gemeinschaftsstand die<br />
innovative KRAVAG-Logistic-Police<br />
vor. Es handelt sich hierbei um ein attraktives<br />
Versicherungspaket, das alle<br />
wesentlichen Risiken im Transportgewerbe<br />
abdeckt und viel Raum für individuelle<br />
Detail-Lösungen lässt. Bei<br />
allen Fachgesprächen möchte die<br />
KRAVAG-LOGISTIC aber auch nicht<br />
die Romantik zu kurz kommen lassen.<br />
Deshalb stand ein Morris M8 aus dem<br />
Jahre 1937 als Blickfang auf dem KRA-<br />
VAG-Stand. Und im Freigelände erinnerte<br />
ein Faun-LKW, Baujahr 1955, an<br />
die Zeiten der Brummi-Oldtimer, als<br />
sich das Transportgewerbe wieder<br />
besser motorisieren konnte.<br />
TRANSPORTBRANCHE IM KOSTENDRUCK:<br />
DIE ALTERNATIVE<br />
7,15 m BDF-Wechselbrücken<br />
ab 6,– DM je Kalendertag zu vermieten<br />
Ihr Miet- und Leasingpartner:<br />
Werner Gimmler KG<br />
56203 Höhr-Grenzhausen<br />
Tel.: 0 26 24/2 00-1, Fax 0 26 24/4020<br />
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Emissionsabhängige<br />
Autobahnbenutzungsgebühr<br />
(ABBG) ab 2001<br />
Zum 1. Januar 2001 wird eine Anhebung<br />
der Autobahnbenutzungsgebühren<br />
für alle Nicht-Euro-II-Fahrzeuge<br />
(also auch für Euro-I-Fahrzeuge) sowie<br />
der Tagesgebühren in Kraft treten.<br />
bei bis zu 3 Achsen für ohne Euro-Einstufung Euro-I Euro-II und schadstoffärmer<br />
1 Jahr 1.877,60 DM 960,00 1.662,46 DM 850,00 1.466,87 DM 750,00 <br />
1 Monat 187,76 DM 96,00 166,25 DM 85,00 146,69 DM 75,00 <br />
1 Woche 50,85 DM 26,00 44,98 DM 23,00 39,12 DM 20,00 <br />
1 Tag 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 <br />
bei 4 oder mehr Achsen für ohne Euro-Einstufung Euro-I Euro-II und schadstoffärmer<br />
1 Jahr 3.031,54 DM 1.550,00 2.738,16 DM 1.400,00 2.444,79 DM 1.2500,00 <br />
1 Monat 303,15 DM 155,00 <strong>27</strong>3,82 DM 140,00 244,48 DM 125,00 <br />
1 Woche 80,19 DM 41,00 72,37 DM 37,00 64,54 DM 33,00 <br />
1 Tag 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 15,65 DM 8,00 <br />
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO von den Vorschriften des § 34<br />
StVZO sowie Genehmigungen gemäß § 29 Abs. 3 StVO für Langholzfahrzeuge<br />
zum Abtransport von Windwurfholz<br />
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft<br />
und Weinbau in Mainz teilt mit:<br />
„Da die Aufarbeitung des angefallenen Windwurfholzes, das durch die<br />
Sturmschäden zum Jahresende 1999 entstanden ist, nicht zeitgerecht abtransportiert<br />
werden konnte, wird die Frist bis zum 30. April 2001 verlängert.<br />
Es gelten dann die folgende Autobahnbenutzungsgebührensätze<br />
für<br />
Nutzfahrzeuge/-kombinationen ab 12 t<br />
zulässigem Gesamtgewicht<br />
BAG-Unternehmensstatistik<br />
Das Bundesamt für Güterverkehr<br />
(BAG) weist darauf hin, dass der Bericht<br />
mit dem Titel „Struktur der Unternehmen<br />
des gewerblichen Straßengüterverkehrs<br />
und des Werkverkehrs“<br />
(Band USTAT 5) für das Jahr 1998<br />
vorliegt.<br />
Der Bericht enthält u. a. Übersichten<br />
zur Struktur der Unternehmen nach<br />
Rechtsformen, Verkehrsarten, wirtschaftlichen<br />
Tätigkeiten, Betriebsgrößen,<br />
Lastkraftfahrzeugen, der<br />
Größe des Fuhrparks, der Anzahl der<br />
Beschäftigten sowie nach der Beteiligung<br />
am Kombinierten Verkehr und an<br />
Gefahrguttransporten.<br />
Darüber hinaus werden für Unternehmen<br />
mit Schwerpunkt im gewerblichen<br />
Straßengüterverkehr zusätzlich<br />
Ergebnisse zum Umsatz, zum Investitionsvolumen<br />
und zum Aufwand ausgewiesen.<br />
Ein Teil dieser Übersichten weist<br />
auch regionale Daten nach Bundesländern<br />
aus.<br />
Das Inhaltsverzeichnis für alle enthaltenen<br />
Übersichten steht im Internet<br />
auf der BAG-Homepage unter der<br />
Adresse<br />
http://www.bag.bund.de<br />
zur Verfügung.<br />
Der Bericht kann zum Preis von<br />
DM 33,00 beim<br />
Bundesamt für Güterverkehr<br />
Referat 22<br />
Postfach 19 01 80, 50498 Köln<br />
Telefon 0221/ 5776-222 oder -224<br />
Telefax 0221/ 5776-207<br />
bestellt werden.<br />
Pflicht zum Umtausch alter Klasse 2-Führerscheine<br />
beachten!<br />
Das Jahresende rückt näher. Wir nehmen dies zum Anlass, nochmals<br />
auf eine wichtige Umtauschpflicht hinzuweisen:<br />
Wie bekannt, gilt die Übergangsregelung, dass Inhaber der Führerscheinklasse<br />
2, die vor dem 1. Januar 1950 geboren wurden, bis zum<br />
31. Dezember 2000 Zeit haben, ihre Führerscheine umzutauschen. Wer<br />
am oder nach dem 1. Januar 1950 geboren wurde, muss den Führerschein<br />
vor Erreichen seines 50. Geburtstages umtauschen.<br />
Transportunternehmen, die Fahrer beschäftigen, die vor dem 1. Januar<br />
1950 geboren wurden, sollten diese möglichst umgehend – soweit noch<br />
nicht geschehen – schriftlich, auf die Umtauschpflicht und die notwendigen<br />
ärztlichen Untersuchungen hinweisen. Wird der Führerschein nicht<br />
umgetauscht, verliert der Fahrer ab 1. Januar 2001 seine Berechtigung<br />
zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C/CE und kann somit seine arbeitsvertraglichen<br />
Pflichten nicht mehr erfüllen.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 19
Fächer<br />
20 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Fächer<br />
INTERNATIONALER VERKEHR<br />
Illegale Einwanderer<br />
nach Großbritannien<br />
Illegale Einwanderer versuchen mit<br />
allen „Tricks“ an Bord von Lkws mit<br />
Bestimmungsland Großbritannien zu<br />
gelangen.<br />
Der BGL hat nachfolgend einige<br />
dieser Versuche dargestellt, mittels<br />
derer Immigranten an Bord von Lkws<br />
gelangen bzw. dies zu versuchen.<br />
• Bei Plane/Spriegel-Fahrzeugen<br />
wird das Befestigungsseil der Plane<br />
durchtrennt, um ein Zusteigen der<br />
Immigranten zu ermöglichen. Die<br />
Seile werden anschließend, soweit<br />
möglich, an der Schnittstelle wieder<br />
verdrillt und die Abschnitte der<br />
Kunststoffüberzüge – etwa unter<br />
Zuhilfenahmen eines Feuerzeugs –<br />
wieder verschmolzen, so dass die<br />
Schnittstelle nicht ohne Weiteres zu<br />
erkennen ist; zusätzlich wird sie<br />
nach Möglichkeit unter einer Öse<br />
verborgen. Die Seile sollten daher<br />
vom Fahrer gründlich auf dergleichen<br />
Manipulationen hin überprüft<br />
werden, z. B. auch durch kräftiges<br />
Ziehen.<br />
• Immer wieder wurden auch Planen<br />
aufgeschnitten und im Anschluss<br />
an das Zusteigen der Immigranten<br />
kunstfertig wieder verschweißt. Der<br />
Einstieg findet teilweise auch über<br />
die Dachfläche der Plane statt.<br />
Offensichtlich ist bei beiden oben<br />
beschriebenen Manipulationen die<br />
Beteiligung von Dritten, die die Lkws<br />
nach Zusteigen der immigrationswilli-<br />
gen Personen von außen wieder verschließen.<br />
Sofern der Fahrer einen Verdacht<br />
betreffs des Zusteigens illegaler Immigranten<br />
hegt, sollte er sich noch auf<br />
französischer Seite an die zuständigen<br />
Behörden wenden. Dies ist in der Regel<br />
zunächst die Grenzpolizei, bei Transporten<br />
unter Zollverschluss jedoch die<br />
Zollbehörde.<br />
Neuer Bußgeldkatalog<br />
in Dänemark<br />
Ab 1. September 2000 werden bei<br />
Verstößen gegen die dänische<br />
Straßenverkehrsordnung höhere Bußgelder<br />
erhoben.<br />
Danach beträgt das Mindestbußgeld<br />
in Dänemark ab diesem Zeitpunkt<br />
500,- DKK.<br />
Nachfolgend erhalten Sie eine Aufstellung<br />
der Bußgeldsätze ab dem<br />
1. September 2000 (in dänischen Kronen):<br />
Überfahren einer<br />
roten Ampel 1,000<br />
Fahren ohne angelegten<br />
Sicherheitsgurt 500<br />
Fahren ohne eingeschaltetes<br />
Abblendlicht 500<br />
Unleserliche<br />
Kfz-Kennzeichen 500<br />
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung<br />
von über 70 % muss der betroffene<br />
Fahrer eine neue Fahrprüfung<br />
ablegen.<br />
Der britische Verband RHA berichtet<br />
außerdem, dass Immigranten zunehmend<br />
erst an Bord des Fährschiffes<br />
in den Lkw zusteigen. RHA rät Fahrern,<br />
die dies bemerken, dringend an, sich<br />
vor. Verlassen der Fähre an das Schiffspersonal<br />
zu wenden und nicht auf britisches<br />
Territorium einzufahren.<br />
Geschwindigkeitsübertretungen<br />
auf Landstraßen:<br />
weniger als 20 % 500<br />
20 - 30 % 500<br />
30 - 40 % 1.000<br />
40 - 50 % 1.000<br />
50 - 60 % 1.500<br />
60 - 70 % 2.000<br />
70 - 80 % 2.500<br />
80 - 90 % 3.000<br />
90 - 100 % 4.000<br />
mehr als 100 % 4.500<br />
Geschwindigkeitsübertretungen<br />
auf Autobahnen:<br />
weniger als 20 % 500<br />
20 - 30 % 1.000<br />
30 - 40 % 1.500<br />
40 - 50 % 2,000<br />
50 - 60 % 2.500<br />
60 - 70 % 3.000<br />
70 - 80 % 3.500<br />
80 - 90 % 4.500<br />
90 - 100 % 6.000<br />
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<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 21
Fächer<br />
Einbau eines Erfassungsgerätes<br />
für die<br />
Schwerverkehrsabgabe<br />
in der Schweiz<br />
Die Oberzolldirektion in Bern stellt<br />
hierzu folgendes fest:<br />
Der Einbau dieses Erfassungsgerätes<br />
erfolgt bei einer autorisierten Werkstatt<br />
in der Schweiz. Diese besitzen<br />
eine Anerkennung, die mit unserer<br />
nationalen Anerkennung nach § 57 b<br />
StVZO gleichzusetzen ist. Hierüber besteht<br />
ein internationales Abkommen<br />
über die gegenseitige Anerkennung<br />
der Werkstätten.<br />
Für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung<br />
gilt:<br />
Vor dem Einbau des Erfassungsgerätes<br />
ist eine Eichung des Fahrtenschreibers<br />
in einer autorisierten Werkstatt<br />
nach § 57 b durchzuführen. Der<br />
Zeitraum zwischen Eichung und Einbau<br />
des Erfassungsgerätes darf höchstens<br />
drei Monate betragen. Der Einbau<br />
des Erfassungsgerätes erfolgt<br />
ausschließlich in Schweizer Werkstätten,<br />
die autorisiert sind. Fahrtenschreiber<br />
und Erfassungsgerät werden lediglich<br />
mit einem Kabel verbunden. Dieses<br />
EuGH-Urteil zur Brenner-<br />
Maut (Az.: C 205/98)<br />
Rückerstattungsverfahren<br />
Der BGL fordert die Republik<br />
Österreich auf, Konsequenzen aus<br />
dem EuGH-Urteil zur Brenner-<br />
Maut zu ziehen und ein schlüssiges<br />
Rückerstattungskonzept<br />
vorzulegen. Den Mitgliedsunternehmen<br />
stellt die Verbandsgeschäftsstelle<br />
ein Musterschreiben<br />
des BGL zur Rückforderung der zu<br />
Unrecht bezahlten Mautgebühren<br />
zur Verfügung.<br />
Kabel wird entweder am Fahrtenschreiberausgang<br />
direkt oder am Anschluss<br />
V des Fahrtenschreibers angeklemmt.<br />
Die benötigten Anschlüsse<br />
sollen nach Auskunft der Firma VDO-<br />
Mannesmann an allen herkömmlichen<br />
Fahrtenschreibern vorhanden sein. Ein<br />
Einbau des Verbindungskabels darf in<br />
jeder nach § 57 b StVZO anerkannten<br />
Werkstätte durchgeführt werden, d. h.<br />
auch in eigenen Werkstätten. Der Kabelsatz<br />
muss allerdings bei einer<br />
Schweizer autorisierten Werkstatt beschafft<br />
werden. Da der Einbau für<br />
Schweizer Fahrzeuge obligatorisch ist,<br />
werden ausländische Fahrzeuge beim<br />
Einbau in den Werkstätten erst ab Oktober<br />
2000 berücksichtigt.<br />
Inzwischen hat die Oberzolldirektion<br />
Bern eine Liste der autorisierten<br />
Werkstätten zum Einbau des Erfassungsgerätes<br />
im Internet (http://www.<br />
zoll.admin.ch/steuern+abgaben/Isva)<br />
veröffentlicht.<br />
Neue Abgabepreise für die Autobahnvignette<br />
ab 2001 in Österreich<br />
Für das Jahr 2001 wurden neue Abgabepreise für die Benutzung von Autobahnen in Österreich für Fahrzeuge<br />
bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht festgesetzt.<br />
Wochenvignette (Gültigkeit 10 Tage)<br />
– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />
3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350,00 ÖS<br />
– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />
7,5 t bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400,00 ÖS<br />
2-Monatsvignette<br />
– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />
3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.750,00 ÖS<br />
– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />
7,5 t bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000,00 ÖS<br />
Die neuen Vignetten können erstmals ab dem<br />
1. Dezember 2000 verwendet werden.<br />
Jahresvignetten (Gültigkeit für ein Kalenderjahr vom<br />
1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres)<br />
– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als<br />
3.5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.000,00 ÖS<br />
– Lkw und Fahrzeugkombinationen von mehr als,<br />
7,5 t bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10. 000,00 ÖS<br />
Der Abgabepreis einer Tageszusatzvignette beträgt 80,00 ÖS.<br />
22 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Fächer<br />
MÖBELTRANSPORT<br />
Neues Verfahren<br />
Umzugskosten:<br />
Zwischenlösung<br />
weiter offen<br />
Das Pilotverfahren zur Ermittlung<br />
des erstattungsfähigen Höchstbetrages<br />
der Beförderungsauslagen wird<br />
nicht über den 31. Oktober 2000 hinaus<br />
verlängert.<br />
Über diesen Verbandserfolg, der<br />
auf die Zusammenarbeit des DBwV mit<br />
dem GVPA und dem HPR zurückzuführen<br />
ist, haben wir bereits mehrfach<br />
ausführlich berichtet. Leider ist bis<br />
heute offen, wie es mit den Soldatenumzügen<br />
weitergeht. Weil die Entwicklung<br />
einer völlig neuen Lösung auf<br />
Grund entsprechender rechtlicher Vorgangen<br />
(z. B. Ausschreibungsfristen)<br />
mehrere Monate in Anspruch nehmen<br />
wird, wird zwischenzeitlich über eine<br />
Zwischenlösung nachgedacht.<br />
Fest steht jedoch, dass ab dem<br />
31. Oktober das Pilotverfahren ausläuft.<br />
Voraussichtlich wird es ab 1. November<br />
noch keine neue Zwischenlösung<br />
geben. Dies bedeutet, dass<br />
dann zunächst wieder das Verfahren<br />
gilt, das vor dem Pilotverfahren gang<br />
und gäbe war. Demnach holt der Soldat<br />
zwei Kostenvoranschläge von zwei<br />
Spediteuren seiner Wahl ein, wobei<br />
auch die Kosten für eine Besichtigung<br />
übernommen werden. Nur wenn die<br />
bearbeitende Stelle Zweifel an der<br />
Höhe der Kostenvoranschläge hat,<br />
wird diese ein drittes Angebot einholen.<br />
Wie sie dieses dritte Angebot einholt,<br />
bleibt der bearbeitenden Stelle überlassen.<br />
Wie lange diese Rückkehr zum alten<br />
Verfahren dauern wird, ist ebenfalls<br />
noch offen. Es wird derzeit darüber<br />
nachgedacht, bis zu einer endgültigen<br />
Neuregelung, die frühestens im Frühsommer<br />
2001 greifen kann, eine Zwischenlösung<br />
zu installieren. Die Beratungen<br />
hierzu sind jedoch innerhalb<br />
des Verteidigungsministeriums noch<br />
nicht abgeschlossen.<br />
Sowohl für den DBwV als auch für<br />
den GVPA und den HPR ist klar: Der erstattungsfähige<br />
Höchstbetrag darf sich<br />
nicht wie bisher an Dumpingpreisen<br />
orientieren und vertrauensbildende<br />
Maßnahmen zwischen dem Soldaten<br />
und einem möglicherweise unbekannten<br />
Spediteur müssen auch einer<br />
Zwischenlösung eingeplant werden.<br />
Quelle: Zeitschrift „Die Bundeswehr 10/2000“<br />
Jahrestagung des deutschen<br />
Möbelspeditionsgewerbes<br />
in München<br />
Vom 12. bis 14. Oktober 2000 fand<br />
die Jahrestagung erstmals in Abstimmung<br />
mit den Kooperationsgemeinschaften<br />
in der bayerischen<br />
Landeshauptstadt München statt.<br />
Versammlung der<br />
Handelsmöbelspediteure<br />
Mit der Problematik der Anlieferung<br />
von Handelsmöbeln beschäftigte sich<br />
diese Versammlung. Der Vorsitzende<br />
Johannes Röhr sprach alle Aspekte der<br />
Anlieferung an und bestätigte noch einmal,<br />
dass der Erfassungsbogen der<br />
AMÖ für die einzelnen Handelshäuser<br />
kommen werde. Mit dem Verband der<br />
Möbelhändler sind inzwischen alle<br />
VON KOLLEGE ZU KOLLEGE<br />
An- und Verkauf<br />
von gebrauchten Omnibussen<br />
TIREX IM- UND EXPORT GMBH<br />
Treis-Karden<br />
Tel. 0 26 72/93 6211, Fax 93 6210<br />
Handy: 0171/21185 85<br />
Punkte besprochen. Eine Umsetzung<br />
ist dringend erforderlich.<br />
Versammlung der<br />
Umzugsspediteure<br />
Unter der Moderation von Gert Hebert,<br />
stellvertretender Vorsitzender der<br />
AMÖ, stellte Wolfgang Kownatka das<br />
Modell der AMÖ als Nachfolgeregelung<br />
für die Vergabe der Bundeswehrumzüge<br />
vor. Ob es zum Tragen kommt,<br />
hängt von der Ausschreibung des Bundesverteidigungsministerium<br />
ab, die<br />
am 2. November 2000 veröffentlicht<br />
wird. Im zweiten Teil der Versammlung<br />
stellten Studentinnen der Fachhochschule<br />
Worms ein virtuelles Umzugsunternehmen<br />
vor.<br />
Vortrag von Prof. Gerd Aberle<br />
Höhepunkt der fachlichen Veranstaltungen<br />
war der Vortrag von Prof.<br />
Gerd Aberle, Universität Gießen, zur<br />
„Zukunft des Verkehrsgewerbes in<br />
einem – auch informationsoffenen<br />
Markt.“ In 75 Minuten legte Professor<br />
Aberle – wie immer glänzend aufgelegt<br />
– u. a. dar, dass gerade im Zusammenhang<br />
mit der Diskussion um die steuerlichen<br />
Belastungen das Logistikgewerbe<br />
in der Öffentlichkeit eine<br />
Unterbewertung erfährt. Bis 2010 prognostiziere<br />
das Schweizer Institut<br />
PROGNOS ein Wachstum des Verkehrs<br />
um 40 %. Die Bahnreform, so<br />
Prof. Aberle weiter, sei zwar erfolgt, jedoch<br />
die erwarteten Erlössteigerungen<br />
nicht eingetreten. Und das bei einer<br />
Unterstützung des Staates von 26 Milliarden<br />
DM seit Beginn der Reform im<br />
Jahr 1994 (ohne Zuwendungen aus<br />
den Nahverkehrsbestellungen der Länder)!<br />
Er plädierte deshalb für einen<br />
intramodalen Wettbewerb, also<br />
Wettbewerb auf der Schiene durch<br />
eine ausreichend große Zahl von<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Von<br />
42.500 Unternehmen des Straßengüterverkehrs<br />
in Deutschland hätten<br />
30 % nur ein Fahrzeug. Prof. Aberle<br />
stellte die Frage, ob derartige Unternehmen<br />
überhaupt überlebensfähig<br />
wären, und sah gravierende Strukturveränderungen<br />
im Gewerbe in der<br />
nächsten Zukunft.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 23
Fächer<br />
KOMBINIERTER VERKEHR<br />
Rollende Autobahn<br />
Freiburg – Norditalien<br />
Von Anfang 2001 soll die heutige<br />
Rollende Autobahn Freiburg – Milano<br />
auf einer neuen Trasse geführt werden,<br />
wodurch dann endlich Lastkraftwagen<br />
mit Eckhöhen bis 4,0 m verladen werden<br />
können.<br />
Der sogenannte Begleitete Kombinierte<br />
Verkehr, den die <strong>SVG</strong> Südbaden<br />
(www.sfg-suedbaden.de) als Agentur<br />
der HUPAC (www.hupac.ch) ab Freiburg<br />
betreibt, wird durch diese Maßnahme<br />
einen erneuten Nachfrageschub<br />
erfahren, denn heute müssen<br />
leider noch viele Lkw mit Eckhöhen jenseits<br />
3,80 m abgelehnt werden.<br />
Die neue Eckhöhe von 4,0 m wird<br />
durch eine neue Wegführung erreicht.<br />
Bisher verläuft die Fahrt der täglich drei<br />
Zugpaare durch den Gotthard-Tunnel<br />
nach Mailand/Lugano. Zukünftig verkehren<br />
7 Zugpaare/Tag zwischen Freiburg<br />
und Novara (Nähe Turin) und<br />
werden durch den Lötschberg- und<br />
Simplon-Tunnel geleitet, dessen Tunnelprofile<br />
für diese Eckhöhen erweitert<br />
werden. Laut Auskunft des Schweizer<br />
„Bundesamtes für Verkehr“ (BAV) verlaufen<br />
die Gleisarbeiten im Zeitplan und<br />
sollen bis Jahresende abgeschlossen<br />
sein.<br />
Während schon bisher rund 30.000<br />
Lkw pro Jahr abgefertigt werden, erhofft<br />
sich die Schweiz mit der neuen<br />
Trasse sowie attraktiven Preisen und<br />
Abfahrtzeiten eine Aufkommenssteigerung<br />
auf 65.000 Lkw.<br />
Wie es aus Bern verlautet, soll der<br />
durchschnittliche Preis für eine Fahrt<br />
bei rund 550 CHF liegen, obwohl 414<br />
Bahnkilometer zurückgelegt werden.<br />
Mit der Preisreduzierung erhöht<br />
sich die Subvention der gewünschten<br />
Verkehrsverlagerung laut BAV dann auf<br />
fast 500 CHF je Lkw-Verladung. Finanziert<br />
wird sie aus der ab 2001 auf<br />
Schweizer Straßen erhobenen gewichtsabhängigen<br />
LVSA.<br />
Es wird sich also verstärkt lohnen,<br />
die Rollende Autobahn als Alternative<br />
zum CH-Transit auf der Straße zu benutzen:<br />
• Keine Behinderung durch CH-<br />
Nachtfahrverbot, da Züge vorwiegend<br />
nachts verkehren<br />
• Optimale Ausnutzung der Ruheund<br />
Lenkzeiten, da Fahrer im Liegewagen<br />
„ruht“<br />
• 42 bis 44 t Gesamtgewicht möglich<br />
(44 t bei Nachläufen in BW)<br />
• keine Unterwegskontrollen in CH<br />
• 4 m Eckhöhe (ab 2001)<br />
• Rückerstattung der deutschen Kfz-<br />
Steuer (1 Fahrt = 2 Punkte; 124<br />
Punkte = 100 % Steuerrückerstattung;<br />
Rückerstattungsformulare<br />
gibt es bei <strong>SVG</strong> Südbaden)<br />
Infos über:<br />
<strong>SVG</strong>/HUPAG – Agenturbüro der<br />
Rollenden Autobahn<br />
Tel. 0761/50 00 31<br />
Fax 07 61/50 65 31 oder<br />
Tel. 07 61/7 08 64-41<br />
Sperre der RoLas Wels/Sopron, Budapest, Szeged<br />
Auf Drängen des BGL hat das österreichische<br />
Bundesministerium für Verkehr,<br />
Innovation und Technologie eine<br />
Ausnahmeregelung für Lkw vorgelegt,<br />
die auf Grund der Gleisschäden an den<br />
drei o.g. Rollenden Landstraßen den<br />
Österreichtransit nicht im Kombinierten<br />
Verkehr durchführen können.<br />
Das österreichische Bundesministerium<br />
für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie hat angeordnet, dass „mit<br />
Wirkung ab sofort bis auf Widerruf“ alle<br />
Lkw, die eine entsprechende Bestätigung<br />
der Firma ÖKOMBI vorlegen<br />
können, „ohne die entsprechenden Genehmigungen“<br />
grenzüberschreitende<br />
Gütertransporte auf denjenigen österreichischen<br />
Straßen durchführen können,<br />
die als Alternativrouten zu den genannten<br />
RoLa-Strecken gelten. Das<br />
österreichische Ministerium bestätigte<br />
dem BGL auf Anfrage, dass auch Ökopunkte<br />
unter den Begriff der Genehmigungen<br />
fallen. Die ÖKOMBI-Agenturen<br />
stellen die entsprechenden Bestätgi-<br />
gungen aus, sofern die Lkw die betroffenen<br />
RoLa-Verbindungen nach Ungarn<br />
nutzen wollen, dies jedoch wegen<br />
der Sperrung bzw. der während der<br />
Reparaturphase stark eingeschränkten<br />
Kapazitäten nicht ermöglicht werden<br />
kann.<br />
Be- und Entladungen in Österreich<br />
dürfen – wie auch bei der Benutzung<br />
der RoLa üblich – nur im definierten<br />
Umkreis um Terminal Wels bzw. mit einer<br />
eigenen Vor- und Nachlaufgenehmigung<br />
(zusätzlich zu der Bestätigung der<br />
Fa. ÖKOMBI) durchgeführt werden.<br />
Nach Auskunft des österreichischen<br />
Verkehrsministeriums werden die drei<br />
betroffenen RoLas zunächst gar nicht<br />
und in einer sich anschließenden<br />
Reparaturphase nur mit stark eingeschränkter<br />
Kapazität verkehren können.<br />
Mit einer Wiederaufnahme des<br />
Verkehrs im vollen Umfang sei nach<br />
Auskünften von ÖKOMBI bzw. ÖBB<br />
nicht vor Mitte Dezember zu rechnen.<br />
24 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Fächer<br />
Erhöhung der Profilhöhe<br />
via Brenner nach Verona<br />
Nach abgeschlossener Umtrassierung<br />
der Züge auf dem DB-Netz werden<br />
nun auch die Shuttlerelationen<br />
Köln-Verona und Köln-Trento mit dem<br />
erhöhten Profil (P/C 70, P/C 400) ab<br />
5. November 2000 seitens der beteiligten<br />
Bahnen freigegeben. Somit gilt die<br />
Profilhöhe P/C 70 bzw. P/C 400 nun<br />
auf der gesamten Strecke Brenner-<br />
Verona.<br />
Zusätzliche Abfahrten auf<br />
der Strecke München-<br />
Verona v.v.<br />
Auf der Strecke München-Verona<br />
v.v. bietet Kombi-Verkehr seit 10. Oktober<br />
2000 zwei zusätzliche Abfahrten<br />
an. In der Nord-Süd-Richtung ab München<br />
besteht ab sofort die Möglichkeit<br />
einer Mittagsabfahrt für Ihre Transporte<br />
nach Italien. Dieser Zug erreicht Verona<br />
noch am Abend des selben Tages. Für<br />
die Gegenrichtung von Verona nach<br />
München wurde eine Verbindung mit<br />
einem besonders späten Ladeschluss<br />
eingerichtet. Dadurch stehen die Ladeeinheiten<br />
am Mittag des folgenden Tages<br />
in München wieder zur Abholung<br />
bereit.<br />
RoLa Manching-Brennersee<br />
– ab 5. November<br />
mit zwei neuen Abfahrten<br />
pro Tag<br />
Die Kapazität auf der RoLa-Strecke<br />
zwischen Manching und Brennersee<br />
wurde am 5. November 2000 um zwei<br />
weitere täglich verkehrende Zugpaare<br />
erweitert. Auch eine größere Tonnage<br />
der Züge ab Manching ist ab diesem<br />
Tag vorgesehen. Mit den Abfahrten<br />
um 8.30 Uhr und 17.30 Uhr werden<br />
zukünftig insgesamt 15 Züge pro Tag<br />
und Richtung verkehren.<br />
AS = Zeitpunkt Annahmeschluß am Versandbahnhof<br />
BS = Zeitpunkt Bereitstellung am Empfangsbahnhof<br />
Maße und Gewichte<br />
Die zulässige Eckhöhe beträgt 4 m,<br />
die maximale Breite 2,60 m, Gesamtgewicht<br />
des Lkw 40 Tonnen. Für<br />
die wahrheitsgemäße Angabe und<br />
Eintragung des Gesamtgewichtes in<br />
den Versandauftrag ist der Fahrer verantwortlich.<br />
Für Schäden die durch<br />
falsche Gewichtsangabe entstehen,<br />
haftet der Verkehrsteilnehmer. Am Terminal<br />
Brennersee werden nur Fahrzeuge<br />
mit amtlichem Wiegezettel zur<br />
Verladung zugelassen. Vor der Anmeldung<br />
am Terminal ist die Verwiegung<br />
durchzuführen. Achtung! Es muss<br />
mindestens eine Bodenfreiheit von 20<br />
cm gewährleistet sein.<br />
Die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften<br />
finden Sie auch auf der<br />
Rückseite des Versandauftrages abgedruckt.<br />
Für die Einhaltung haftet der<br />
Verkehrsteilnehmer.<br />
Vor Auffahrt auf den Zug sind die<br />
Antennen einzuziehen oder durch Niederbinden<br />
so zu sichern, dass sich die<br />
Antennen während des Transportes<br />
nicht aufstellen können; sonst besteht<br />
die Gefahr von Stromüberschlägen.<br />
HINWEIS: Bei automatischen Systemen<br />
muss eine Aktivierung während<br />
der Beförderung ausgeschlossen sein.<br />
Beförderungspreise seit 1. 9. 2000<br />
Grundpreis pro Lkw/Richtung<br />
incl. max. 2 Fahrer 330,– EUR<br />
abzgl. Rückfahrrabatt beim<br />
Kauf einer Hin- und<br />
Rückfahrkarte – 15,– EUR<br />
Bürgschaftsrabatt – 5,– EUR<br />
Kommanditistenbonus – 10,– EUR<br />
Aufbaurabatt (bis auf Widerruf)<br />
für Tageszüge = ● – 100,– EUR<br />
für Nachtzüge = ✯ – 50,– EUR<br />
gültig bei Frachtzahlung im Kombifrachtkreditverfahren<br />
(KFK), Barzahlerpreise<br />
gemäß Aushang.<br />
Frachtzahlung<br />
Die Fracht kann direkt am Verladebahnhof<br />
in Manching und Brennersee<br />
bar oder mit Euroscheck bezahlt werden<br />
(DKV/UTA-Karten werden akzeptiert/auch<br />
EuroShell in Brennersee). Die<br />
Frachtzahlung kann auch über ein<br />
Bürgschaftskonto abgewickelt werden.<br />
Buchungs-/Bahnhofsadressen<br />
Agentur Manching<br />
Kombiverkehr KG, Agentur Manching,<br />
Am Güterbahnhof, 85077 Manching<br />
Tel. (0 84 59) 3 07 28, Fax (0 84 59) 3 08 28<br />
Agentur Brenner<br />
ÖKOMBI-Agentur<br />
A-6154 Brenner-Autobahnzollamt<br />
Tel. 00 43-52 74-876 71<br />
Fax 00 43-52 74-8 61 36<br />
Die Buchungs- und Abmeldetermine<br />
werden auf Anfrage von<br />
KOMBIVERKEHR und ÖKOMBI separat<br />
bekanntgegeben.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 25
Fächer<br />
ENTSORGUNG WERTSTOFF-RECYCLING<br />
Vorschläge zur Änderung<br />
des Kreislaufwirtschaftsund<br />
Abfallgesetzes –<br />
Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
vom<br />
5. Juli 2000<br />
Der BDI hat sich in einem Schreiben<br />
an die Umwelt- und Wirtschaftsminister<br />
von Bund und Ländern vom<br />
7. August 2000, nachdrücklich gegen<br />
den von der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
am 5. Juli 2000 beschlossenen<br />
Änderungsvorschlag zum Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallgesetz, der auf<br />
eine erhebliche Ausdehnung der Andienungs-<br />
und Überlassungspflichten<br />
abzielt, ausgesprochen. In einem ersten<br />
Ländervorschlag vom 31. Mai<br />
2000, der bereits auf der Sitzung des<br />
Sonderausschusses Kreislaufwirtschaft<br />
am 28. Juni 2000 als Tischvorlage<br />
verteilt wurde sowie den bereits<br />
erwähnten Änderungsvorschlag vom<br />
5. Juli 2000, der von der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
einstimmig angenommen<br />
wurde. Der Vorschlag soll im<br />
Oktober in die Umweltministerkonferenz<br />
eingebracht werden. Das BMU hat<br />
bereits signalisiert, den Vorschlag mitzutragen,<br />
allerdings nur unter dem<br />
Vorbehalt, dass die Änderung sich als<br />
europarechtskonform erweist. Gespräche<br />
zwischen Vertretern von Bund<br />
und Ländern und der Kommission sind<br />
für diesen Herbst geplant. Ein konkreter<br />
Termin steht nach Auskunft des<br />
BMU noch nicht fest.<br />
Die 54. Umweltministerkonferenz<br />
hatte am 6./7. April 2000 den vom<br />
BMU vorgelegten Entwurf einer Abfallverwaltungsvorschrift<br />
zum Abfallbegriff<br />
sowie zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung<br />
scharf kritisiert und eine<br />
offene Länderarbeitsgruppe unter<br />
Federführung des Landes Baden-<br />
Württemberg eingerichtet, die kurzfritig<br />
alternative Entwürfe entwickeln sollte.<br />
Quelle: BDI-RS Abt. Umweltpolitik UP 180/00<br />
vom 14. August 2000<br />
Landesverordnung<br />
über die<br />
Zentrale Stelle für<br />
Sonderabfälle<br />
Im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
für das Land<br />
Rheinland-Pfalz vom 7. September<br />
2000 (S. 303) ist die<br />
Landesverordnung über die<br />
Zentrale Stelle für Sonderabfälle<br />
vom 3. August 2000 veröffentlicht<br />
worden.<br />
Zur zentralen Stelle für<br />
Sonderabfälle wird die Sonderabfall-Management-Gesellschaft<br />
Rheinland-Pfalz<br />
mbH (SAM) bestimmt.<br />
Büro für Umwelttechnik<br />
Dipl.-Ing. Klaus Stilper<br />
Unabhängiges Planungsbüro<br />
– Tankstellenbau<br />
– Tankstellensanierung nach WHG<br />
– Eigenverbrauchstankstellen<br />
– Hoch- und Tiefbau<br />
– Wasseraufbereitung<br />
– Abwassersysteme<br />
– Bestandsaufnahmen<br />
– Bauleitung und Rechnungsprüfung<br />
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Stilper · Steinbacher Straße 9 · 65620 Waldbrunn<br />
Tel. 0 64 36/9410 50 · Fax 0 64 36/9410 61 · e-mail: Klaus.Stilper@t-online.de<br />
26 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Fächer<br />
OMNIBUS UND TOURISTIK<br />
100. Vorstandssitzung<br />
des bdo in Berlin<br />
Zu seiner 100. Sitzung ist der Vorstand<br />
des Bundesverbandes Deutscher<br />
Omnibusunternehmer am 13.<br />
Oktober 2000 in Berlin zusammengekommen.<br />
Die Jubiläumssitzung im 20.<br />
Jahr des Bestehens des Unternehmerdachverbandes<br />
fand im Rahmen der<br />
offiziellen Eröffnung der Geschäftsstelle<br />
des bdo in Berlin statt.<br />
Der Vorstand befasste sich unter<br />
anderem mit der Dieselpreisentwicklung<br />
und bekräftigte die Forderung<br />
nach vollständiger Befreiung des Omnibusses<br />
von der Mineralölsteuer. Er<br />
zog eine außerordentlich positive Bilanz<br />
der Protestdemonstration in Berlin<br />
am 26. September, da es gelungen ist,<br />
in der Öffentlichkeit eine breite Resonanz<br />
für die Situation und die Forderungen<br />
der Busbranche zu erreichen.<br />
So konnte bdo-Präsident Norbert<br />
Rohde vor über 100 Journalisten in der<br />
Bundespressekonferenz diese Forderung<br />
des Gewerbes verdeutlichen und<br />
in einer Vielzahl von Interviews untermauern.<br />
Als außerordentlich wichtig für die<br />
private Omnibusbranche wurde zudem<br />
eingeschätzt, dass Herr Rohde Gelegenheit<br />
hatte, Bundestagspräsidenten<br />
Wolfgang Thierse über das Anliegen<br />
der Busbranche eingehend zu unterrichten<br />
und die Unterstützung des<br />
Parlaments einzufordern.<br />
bdo-Position zur<br />
Öko-Steuer von den<br />
„Fünf Weisen“ bestätigt<br />
Die „Fünf Weisen“ haben die Position<br />
des Bundesverbandes Deutscher<br />
Omnibusunternehmer zur Öko-Steuer<br />
vollauf bestätigt und die Bundesregierung<br />
für ihre inkonsequente Haltung<br />
kritisiert.<br />
„Eine solche Steuer macht nur Sinn<br />
und verdient ihren Namen, wenn sie ein<br />
Umdenken hin zu ökologischen Verkehrsformen<br />
fördert und nicht als<br />
bloßes Finanzierungsinstrument für<br />
Renten oder andere willkürlich gegriffene<br />
Bereiche missbraucht wird“,<br />
unterstrich bdo-Hauptgeschäftsführer<br />
Gunther Mörl angesichts des jetzt vorgelegten<br />
Herbstgutachtens der führenden<br />
deutschen Wirtschaftsinstitute.<br />
Anderenfalls sei sie weder „öko“, noch<br />
logisch.<br />
Anhalten von<br />
Kraftomnibussen<br />
durch das Bundesamt<br />
für Güterverkehr<br />
Das Bundesamt gibt bekannt,<br />
dass seine Beauftragten berechtigt<br />
sind, nunmehr auch auf dem<br />
Gebiet des Landes<br />
Hessen<br />
Kraftomnibusse anzuhalten, um<br />
Rechtsvorschriften über die Beschäftigung<br />
und die Tätigkeit des<br />
Fahrpersonals auf Kraftfahrzeugen<br />
zu überwachen.<br />
Eine Entsprechende Berechtigung<br />
hat das Bundesamt bereits in<br />
Rheinland-Pfalz, im Saarland, in<br />
Brandenburg, in der Freien Hansestadt<br />
Bremen, im Freistaat Thüringen,<br />
in der Freien und Hansestadt<br />
Hamburg, in Schleswig-Holstein<br />
sowie in Niedersachsen und im<br />
Freistaat Sachsen.<br />
BEILAGENHINWEIS<br />
Dieser Ausgabe liegt für die Fachsparte<br />
Kraftomnibusverkehr eine<br />
Beilage des<br />
Museum Georg Schäfer,<br />
Schweinfurt,<br />
bei.<br />
Das Museum wurde am 23. September<br />
2000 eröffnet und zählte in<br />
den ersten fünf Wochen bereits<br />
über 10.000 Besucher.<br />
WIR BITTEN UM BEACHTUNG!<br />
„Mit besonderer Aufmerksamkeit“,<br />
so Mörl, „haben wir zur Kenntnis genommen,<br />
dass die Experten unsere<br />
seit langem vorgetragene Forderung<br />
unterstützen, den Nahverkehr steuerlich<br />
zu entlasten und auch auf die Wettbewerbsverzerrungen<br />
zu Gunsten des<br />
Flugverkehrs hinweisen. Unsere Forderung<br />
lautet: Vollständige Befreiung des<br />
Omnibusses im Nah- und Reiseverkehr<br />
von der Mineralölsteuer, um damit ein<br />
deutliches Signal für ökologisch und<br />
ökonomisch moderne Mobilität zu setzen.“<br />
Der bdo gehe angesichts des Gutachtens<br />
davon aus, dass die bisherige<br />
ablehnende Haltung der Bundesregierung<br />
zu Lösungen „pro Bus“ noch nicht<br />
das letzte Wort gewesen sein kann.<br />
„Man kann sich im Kanzleramt und<br />
Finanzministerium nicht länger hinter<br />
Ausreden verschanzen, wenn es um<br />
die Gleichstellung des Busses und<br />
seine Förderung geht. Die Öko-Steuer<br />
jedenfalls ist nun amtlich als Abkassiermodell<br />
entlarvt.“<br />
Deutsche Bahn und<br />
Bundesverband Deutscher<br />
Omnibusunternehmer<br />
vereinbaren weitere<br />
Zusammenarbeit<br />
Die DB Regio AG, der Nahverkehr<br />
der Deutschen Bahn, und der Bundesverband<br />
Deutscher Omnibusunternehmer<br />
(bdo) haben im September in<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 <strong>27</strong>
Fächer<br />
Frankfurt am Main eine Vereinbarung<br />
über die weitere Zusammenarbeit<br />
im Öffentlichen Personennahverkehr<br />
(ÖPNV) unterzeichnet. Damit wird die<br />
1987 begonnene Partnerschaft zwischen<br />
den regionalen Busgesellschaften<br />
der DB Regio AG und den Unternehmen<br />
des bdo auch künftig<br />
fortgeführt.<br />
Beide Partner sind sich darüber einig,<br />
dass ein gut ausgebautes ÖPNV-<br />
Angebot sowohl in Ballungsräumen als<br />
auch in Mittelstädten und ländlichen<br />
Räumen aus ökologischen Gründen<br />
unverzichtbar ist. Bahn und Bus werden<br />
dabei als integrale Bestandteile für<br />
ein attraktives, maßgeschneidertes<br />
Nahverkehrssystem angesehen. Paritätisch<br />
besetzte Beiräte von DB Regio<br />
und dem Bundesverband Deutscher<br />
Omnibusunternehmer in den Bundesländern<br />
sollen künftig dazu beitragen,<br />
Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen<br />
und die Stellung der Partner im Wettbewerb<br />
zu stärken.<br />
Schon heute sind rund 1.500 private<br />
Busunternehmen mit über 8.200<br />
Bussen für die 20 regionalen Busgesellschaften<br />
der DB Regio als Auftragnehmer<br />
im Einsatz.<br />
Möglichkeiten der Zusammenarbeit<br />
werden jedoch nicht nur im Bereich der<br />
sogenannten Anmietverkehre gesehen,<br />
sondern auch dort, wo private<br />
Omnibusunternehmen eigenverantwortlich<br />
im Stadt- und Überlandlinien-<br />
ÖPNV tätig sind. Im gesamten Bundesgebiet<br />
sind dies über 1.700<br />
mittelständische Busunternehmen mit<br />
30.000 Bussen. Diese privaten Omnibusunternehmen<br />
erzielten im Jahr<br />
1999 einen Umsatz von 3,7 Mrd. DM<br />
(+ 2 %) im Öffentlichen Personennahverkehr.<br />
Die regionalen Busgesellschaften<br />
der DB Regio erzielten 1999 rund 2,2<br />
Mrd. DM Umsatz. Das entspricht<br />
einem Zuwachs von rund 3 %.<br />
TAXI UND MIETWAGEN<br />
Ausschreibungen und<br />
Wettbewerb im ÖPNV<br />
Vom Ministerium für Wirtschaft,<br />
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau<br />
des Landes Rheinland-Pfalz wurde uns<br />
der Entwurf der DIN/EN 13 816 betreffend<br />
Dienstleistungen im Transportwesen<br />
– Öffentlicher Personenverkehr<br />
– Definition, Festlegung von Leistungszielen<br />
und Messung der Servicequalität,<br />
übersandt.<br />
Interessierte Mitgliedsunternehmen<br />
erhalten den Entwurf auf Anfrage in Kopie<br />
von der Verbandsgeschäftsstelle.<br />
paybox.net AG,<br />
Wiesbaden<br />
Netzwerk von strategischen<br />
Partnern<br />
Die paybox.net AG ist ein innovatives<br />
Dienstleistungsunternehmen, das<br />
die erste massenfähige Zahlungsmethode<br />
für Mobiltelefone entwickelt und<br />
in Deutschland eingeführt hat. An dem<br />
Unternehmen ist die Deutsche Bank<br />
AG zu 50 Prozent beteiligt (seit März<br />
2000) und die debitel AG mit 4,8 Prozent<br />
(seit September 2000). Die übrigen<br />
Anteile liegen beim Vorstand und<br />
den Mitarbeitern.<br />
Hinter der im Juli 1999 gegründeten<br />
paybox.net AG steht ein international<br />
erfahrenes Team von Managern, die<br />
alle ihre bislang erfolgreiche Karriere in<br />
renommierten Unternehmen aufgegeben<br />
haben, um der Weltneuheit „Paybox<br />
– Zahlen per Handy“ zum Durchbruch<br />
zu verhelfen. Die Paybox, so die<br />
unternehmerische Vision, soll das<br />
führende System zur einfachen, benutzerfreundlichen<br />
und sicheren Zahlungsabwicklung<br />
mit Mobiltelefonen<br />
werden. Diese Vision basiert auf der<br />
Überzeugung, dass der Konsument<br />
sein Handy zukünftig nicht mehr nur<br />
zum Telefonieren, sondern auch für andere<br />
Bedürfnisse des täglichen Lebens<br />
nutzen wird. Mit anderen Worten: Die<br />
Paybox soll zum Zahlungsstandard für<br />
mobile Telefonie werden.<br />
Deutschlandstart im Mai 2000<br />
Am 11. Mai 2000 ging die Paybox in<br />
Deutschland an den Start. Die ersten<br />
50 Akzeptanzstellen waren im Internet.<br />
Ziel war zunächst, bis Ende 2000 rund<br />
200 Online-Shops zu gewinnen, bei<br />
denen die Web-Shopper per Handy<br />
sicher bezahlen können. Diese Zielmarke<br />
wurde bereits nach zwei Monaten<br />
erreicht. Bis Ende des Jahres rechnet<br />
das Unternehmen nun mit über 500<br />
E-Shops. Am 18. Juli trat die Paybox<br />
ihren Weg in die „reale“ Welt an. Mit der<br />
Taxi-Vereinigung Frankfurt schloss die<br />
Paybox eine Kooperation, im Rahmen<br />
derer gleich 300 Taxis in Frankfurt den<br />
<strong>SVG</strong>-FRACHTVERMITTLUNGSSTELLE<br />
– Suchen Sie Teil- oder Komplettladungen?<br />
– Suchen Sie Laderaum?<br />
Rufen Sie an: Tel. 02 61/4 50 55, 4 50 56 + 49 42 07<br />
Fax 02 61/49 43 46<br />
Mo. bis Do.<br />
7.30 bis 16.30 Uhr<br />
Fr.<br />
7.30 bis 15.30 Uhr<br />
Ansprechpartner: Herr Köppen, Herr Schneiders<br />
<strong>SVG</strong>-Rheinland eG · Moselring 11 · 56073 <strong>Koblenz</strong><br />
28 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Fächer<br />
neuen Zahlungsservice akzeptieren.<br />
Zum ersten Mal weltweit war es damit<br />
möglich, Fahrten von A nach B einfach,<br />
schnell und sicher per Mobiltelefon zu<br />
begleichen. Inzwischen akzeptieren<br />
rund 1.500 Taxis in verschiedenen Ballungszentren<br />
Deutschlands die Paybox.<br />
Noch im Laufe dieses Jahres sollen<br />
weitere mobile Dienstleister wie<br />
Pizzadienste, Handwerker oder Kuriere<br />
das Portfolio der Paybox-Akzeptanzstellen<br />
erweitern. In Duisburg gibt es<br />
bereits die erste Kneipe, in der die<br />
Gäste ihr Mittagessen mit dem Handy<br />
bezahlen können.<br />
Die „revolutionäre Geschäftsidee“<br />
(Hermann-Josef Lamberti, Vorstandsmitglied<br />
der Deutschen Bank) wird von<br />
zahlreichen Marktbeobachtern wahrgenommen.<br />
Das Wirtschaftsmagazin<br />
„Business Week“ kürte den Paybox-<br />
Erfinder Mathias Entenmann im Juni<br />
2000 zu einem der 50 innovativsten<br />
Unternehmensgründer Europas. Die<br />
„Wirtschaftswoche“ wählte die Paybox<br />
Anfang September 2000 in die Liste<br />
der „New Economy Top 100“. Noch im<br />
selben Monat kürte eine vom Branchenmagazin<br />
„kress internet“ befragte<br />
Jury aus namhaften Medien- und<br />
New Economy-Machern das Unternehmen<br />
„zum interessantesten<br />
Start-up Deutschlands“.<br />
Strategische Partner<br />
Die Einführung einer neuen Zahlungsmethode<br />
ist eine Herkulesaufgabe.<br />
Um die Marke Paybox aufzubauen<br />
und das System erfolgreich zu<br />
betreiben, hat das Unternehmen eine<br />
Reihe von strategischen Kooperationen<br />
und Partnerschaften mit namhaften<br />
internationalen Unternehmen geschlossen.<br />
So sorgt die Deutsche Bank<br />
als operativer Partner für die Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs. Für die<br />
Zuverlässigkeit und Sicherheit der Paybox-Rechner<br />
ist Lufthansa Systems in<br />
Kelsterbach zuständig. Im hermetisch<br />
abgeschirmten Lufthansa-Rechenzentrum<br />
stehen auch die Host-Rechner<br />
der Paybox mit den sensiblen Kundenund<br />
Buchungsdaten. Bei der Entwicklung<br />
der Software wird die Paybox von<br />
Oracle unterstützt, einem weltweit<br />
führenden Anbieter von E-Commerce-<br />
Lösungen, die Hardware stammt von<br />
Compaq und Hewlett-Packard.<br />
Das gesteckte Unternehmensziel<br />
von 100.000 Payboxern in Deutschland<br />
bis zum Ende des Jahres will das<br />
Paybox-Team mit einer überschaubaren<br />
Kernmannschaft erreichen. Zu den<br />
derzeit 35 Mitarbeitern sollen bis zum<br />
Jahresende nicht mehr als 10 bis 15<br />
weitere Mitarbeiter hinzustoßen. Entsprechend<br />
der prognostizierten Entwicklung<br />
des Mobiltelefonmarktes – bis<br />
Ende 2000 wird es rund 40 Millionen<br />
Handybesitzer allein in Deutschland<br />
geben – gehen die Erwartungen für die<br />
kommenden Jahre weiter nach oben.<br />
Um eine möglichst rasche und hohe<br />
Marktdurchdringung zu erreichen, wurden<br />
zahlreiche Vertriebskooperationen<br />
mit Partnern aus Handel und Telekommunikation<br />
geschlossen.<br />
Internationalisierung wird<br />
vorbereitet<br />
Die Zahlungsmethode per Handy<br />
soll noch in diesem Jahr in anderen<br />
europäischen Ländern eingeführt werden.<br />
Dazu wurde die paybox.net AG<br />
zur Holdinggesellschaft umgewandelt,<br />
die sich primär um die strategische Unternehmens-<br />
und Produktentwicklung<br />
sowie den Betrieb der Paybox-Rechenzentren<br />
kümmert. In Spanien,<br />
Österreich, Deutschland und Schweden<br />
wurden bereits separate Aktiengesellschaften<br />
gegründet, die für die<br />
nationale Vermarktung der Paybox zuständig<br />
sind.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 29
Protestaktion in Mainz<br />
Der Verband des Verkehrsgewerbes<br />
Rheinland e.V., <strong>Koblenz</strong> hatte<br />
gemeinsam mit dem Verband<br />
des Verkehrsgewerbes<br />
Rheinhessen Pfalz e.V.,<br />
Kaiserslautern und dem<br />
Verband Spedition und<br />
Logistik Rheinland-Pfalz,<br />
<strong>Koblenz</strong> zu einer Protestdemonstration<br />
gegen die Preisexplosion<br />
bei Dieselkraftstoffen<br />
am 21. September 2000<br />
nach Mainz aufgerufen.<br />
An dem Protestzug und der<br />
Kundgebung unter Teilnahme<br />
des Ministers für Wirtschaft, Verkehr,<br />
Landwirtschaft und Weinbau<br />
des Landes Rheinland-Pfalz,<br />
Herrn Hans-Arthur Bauckhage<br />
nahmen mehr als 400 Transportund<br />
Speditionsunternehmen teil.<br />
Da die Große Bleiche innerhalb<br />
kürzester<br />
Zeit mit Fahrzeugen zugestellt war, war<br />
die Polizei gezwungen gleichzeitig die<br />
große Kaiserstraße in Mainz rückzustauen,<br />
um die Vielzahl der Fahrzeuge<br />
überhaupt in der Nähe des Landtages<br />
unterbringen zu können.<br />
Die Medien berichteten fortlaufend<br />
über diese eindrucksvolle und disziplinierte<br />
Demonstration. Um 15.00 Uhr<br />
fand vor dem Landtag die große Abschlusskundgebung<br />
statt.<br />
Die Verbandsvertreter überreichten<br />
dem rheinland-pfälzischen Wirtschafts-<br />
und Verkehrsminister Herrn<br />
Hans-Arthur Bauckhage eine Resolution<br />
in der gefordert wurde:<br />
• Aussetzung der Ökosteuer<br />
• Reduzierung der Kfz-Steuer auf<br />
europäisches Mindestniveau<br />
• Rückvergütung bei der Mineralölsteuer<br />
im vergleichbaren Umfang<br />
wie die in den europäischen Nachbarländern<br />
• sowie Wettbewerbsharmonisierung.<br />
Wirtschafts- und Verkehrsminister,<br />
Hans-Arthur Bauckhage zeigte viel<br />
verständnis für die Nöte des Verkehrs-<br />
30 <strong>SVG</strong>R 9+10/2000
Pressespiegel<br />
Rhein-Zeitung Nr. 2211 vom<br />
22. September 2000<br />
gewerbes und sagte seine Unterstützung<br />
bei der Interessenvertretung zu.<br />
Es ist zu hoffen, dass nunmehr die<br />
Politik die ausgesprochen ernste Lage<br />
und Situation des privaten Verkehrsgewerbes<br />
erkennt und endlich handelt.<br />
<strong>SVG</strong>R 9+10/2000 31
Technik<br />
TECHNIK<br />
Ein echter Blickfang bot sich bei der<br />
58. IAA in Frankfurt: Über dem Messegelände<br />
mitten in der Main-Metropole<br />
schwebte nämlich drei Tage lang der<br />
Zeppelin NT (Neue Technologie). Das<br />
erst am 2. Juli – zum 100-jährigen Jubiläum<br />
des Zeppelins – auf den Namen<br />
„Friedrichshafen“ getaufte Luftschiff<br />
entstand bei der Zeppelin Luftschiff-<br />
Zeppelin NT<br />
schwebte über der IAA<br />
technik GmbH, die wie die ZF Friedrichshafen<br />
AG zur Zeppelin-Stiftung<br />
gehört.<br />
Dass auf der „Friedrichshafen“<br />
weithin sichtbar das ZF-Signet prangt,<br />
hat gleich mehrfache Berechtigung.<br />
Zum einen gehört ZF zu den Hauptanteilseignern<br />
der Zeppelin Luftschifftechnik<br />
GmbH, zum anderen ist eine<br />
der wichtigsten Komponenten des<br />
Zeppelin NT nur dank ZF Know-how<br />
möglich: Die drei Antriebseinheiten<br />
der „Friedrichshafen“ verfügen über<br />
schwenkbare ZF-Getriebe. Wie bei<br />
einem Hubschrauber sind deshalb<br />
punktgenaue Starts und Landungen<br />
möglich.<br />
Auch in anderen Bereichen ist die<br />
Technik der neuen Luftschiff-Generation<br />
wegweisend. Die gesamte Konstruktion<br />
ist auf höchste Festigkeit und<br />
minimales Gewicht ausgelegt. Die gesamte<br />
Tragstruktur der 75 Meter langen<br />
Friedrichshafen bringt gerade einmal<br />
1.000 Kilogramm auf die Waage.<br />
Sie besteht aus Karbonfaserspanten<br />
und drei Aluminium-Längsträgern.<br />
Einen elf Meter langen Querträger aus<br />
Karbon mit einer Bruchlast von 3,5<br />
Tonnen in Druck und Zug kann der NT<br />
so mit einem Gewicht von gerade einmal<br />
sechs Kilogramm herstellen. So<br />
kann gegenüber dem historischen Vorbild<br />
der High-Tech-Zeppelin von heute<br />
stolze Flugdaten vorweisen: Maximal<br />
24 Stunden lang kann der 14-Personen-Flieger<br />
(zwölf Passagiere und<br />
zwei, Piloten) in der Luft bleiben, rund<br />
1.900 kg Zuladung trägt das unbrennbare<br />
Helium in der 8.225 m 3 großen<br />
Hülle. Und noch eine Besonderheit hat<br />
der neue Zeppelin: Er ist schwerer als<br />
Luft. Nur 80 Prozent des Auftriebs<br />
kommen durch das Helium zu Stande,<br />
deshalb müssen über den Antrieb rund<br />
500 Kilo statische Schwere ausgeglichen<br />
werden.<br />
Neues technisches Nachweisschild<br />
erforderlich<br />
Seit dem 1. Oktober 2000 gilt für<br />
alle Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung<br />
ab 3,5 t sowie Anhänger und<br />
Sattelanhänger, dass diese ein Schild<br />
oder Dokument über den Nachweis<br />
der Übereinstimmung von höchstzulässigen<br />
Abmessungen mitzuführen<br />
haben. Dieses gilt auch für Fahrzeugkombinationen<br />
aus Kraftfahrzeug mit<br />
Anhänger und Kraftfahrzeug mit<br />
Sattelanhänger.<br />
Folgende Anaben sind gefordert:<br />
1. Name des Herstellers<br />
2. Nummer der EWG-Betriebserlaubnis<br />
(falls vorhanden)<br />
3. Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer<br />
4. amtlich zulässiges Gesamtgewicht<br />
des Fahrzeugs (gegebenenfalls<br />
zusätzlich amtlich zulässiges<br />
Zug-Gesamtgewicht.<br />
5. amtlich zulässige Achslast für<br />
jede Achse (angegeben in der Reihenfolge<br />
von vorne nach hinten)<br />
6. amtlich zulässige Aufliegelast bei<br />
Sattelzugmaschinen bzw. zulässige<br />
Sattellast bei Sattelanhängern<br />
7. Länge (L) des Fahrzeugs<br />
8. Breite (W) des Fahrzeugs<br />
9. Angaben zur Messung der Länge<br />
von Fahrzeugkombinationen<br />
– Abstand (a) zwischen der vorderen<br />
Kraftfahrzeugbegrenzung<br />
und dem Mittelpunkt der<br />
Zugvorrichtung des Zugfahrzeugs<br />
(Zughaken oder Sattelkupplung);<br />
bei einer Sattelkupplung<br />
mit mehreren Zugpunkten<br />
sind die Mindest- und<br />
Höchstwerte (a min und a max.)<br />
anzugeben.<br />
Schild oder Dokument sind vom<br />
Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragtem<br />
mit den erforderlichen Angaben<br />
zu versehen. Diese Angaben<br />
werden von einem amtlich anerkannten<br />
Sachverständigen Prüfer für den<br />
Kraftverkehr oder Prüfingenieur einer<br />
Überwachungsorganisation auf ihre<br />
Übereinstimmung mit den am Fahrzeug<br />
gemessenen Werten geprüft.<br />
Inzwischen bieten alle Prüferoganisationen<br />
die entsprechenden Nachweise<br />
gegen eine Gebühr pro Fahrzeug<br />
an.<br />
Der Fahrzeugschein gilt auch als<br />
Nachweis, wenn alle in 1 bis 9 geforderten<br />
Angaben enthalten sind, jedoch<br />
wird Punkt 9 in den wenigsten<br />
Fällen im Fahrzeugschein aufgeführt<br />
sein.<br />
Das Fehlen des Nachweises wird<br />
ab dem 1. Oktober 2000 im Rahmen<br />
einer Hauptuntersuchung als „geringer<br />
Mangel“ eingestuft.<br />
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36 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
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Technik<br />
EFIS das elektronische<br />
Fahrgast Informationssystem<br />
mit Gewinn<br />
EFIS zeigt genau, wo es lang geht:<br />
„Nächster Halt Schottenplatz. Umsteigen<br />
in die S 2 zum Bahnhof. Herzlich<br />
willkommen im Karstadt am Schottenplatz!“<br />
Der neue Service für die Fahrgäste<br />
basiert auf zwei oder mehreren 18-<br />
Zoll-Flachbildschirmen, die von jedem<br />
Sitzplatz des Setra Überlandlinien-<br />
Busses aus gut gesehen werden können.<br />
Zuallererst dienen sie natürlich zur<br />
Information über die Fahrtroute mit<br />
allen Umsteige-Möglichkeiten. Die grafische<br />
Darstellung ist selbsterklärend<br />
und bietet dem Fahrgast durch die Angabe<br />
des jeweiligen Standortes sowie<br />
der folgenden Haltestellen mehr Sicherheit<br />
– ein großes Plus gerade für<br />
die jüngsten und ältesten Passagiere.<br />
Auch der Fahrer wird durch EFIS<br />
entlastet: Die Fahrgast-Information<br />
kann ganz der Elektronik überlassen<br />
werden – Blick und Aufmerksamkeit<br />
bleiben auf der Straße. Interessant ist<br />
das System aber vor allem auch für den<br />
Bus-Unternehmer. Denn zwischen den<br />
einzelnen Haltestellen bleibt genügend<br />
Zeit für die Einblendung von Werbung.<br />
Die Monitor-Darstellung erlaubt die<br />
Abbildung beliebiger Motive und gestochen<br />
scharfe Schriften. Besonders<br />
interessant ist die Werbung von Unternehmen<br />
vor den Haltestellen in ihrer<br />
Nähe – hier erreicht der Werbetreibende<br />
seine Zielgruppen direkt im<br />
Umfeld seines Geschäftes.<br />
Damit amortisiert sich EFIS innerhalb<br />
eines überschaubaren Zeitraumes<br />
selbst. Ganz abgesehen von der weiteren<br />
Attraktivitätssteigerung des öffentlichen<br />
Nahverkehrs. Setra präsentierte<br />
EFIS in einem S 315 NF auf der IAA<br />
Nutzfahrzeuge 2000.<br />
Die neue MAN-Schwerlastwagen-<br />
Generation TG als rollendes<br />
Technologie- und Forschungszentrum<br />
Bei MAN Nutzfahrzeuge wird permanente<br />
technische Entwicklung mit<br />
konstant hohem Tempo gefahren.<br />
Nach der Einführung der neuen<br />
Schwerlastwagen-Generation TG-A im<br />
Frühjahr 2000, die in der internationalen<br />
Transportwirtschaft dank einer Vielfalt<br />
an Innovationen für große Aufmerksamkeit<br />
sorgt und Zustimmung findet,<br />
stand auf der IAA in Frankfurt das komplette<br />
Angebot an TG-A-Straßenfahrzeugen<br />
im Mittelpunkt des Geschehens.<br />
Unter fünf Fahrerhaus-Varianten,<br />
Euro 3-Motoren von 310 bis 510 PS<br />
und vielen Radstandsausführungen<br />
für unterschiedliche Transportaufgaben<br />
können die Interessenten wählen.<br />
Fernfahrerhaus XXL, ist mit Supersingle-Reifen<br />
der Dimension 425/50 R<br />
22,5 an der Hinterachse ausgestattet,<br />
besitzt eine neuartige Hinterachsführung<br />
mit Vierpunkt-Lenker zur<br />
Achsführung und zur Ausübung der<br />
Stablisator-Funktion, ist mit der Fahrdynamik-Regelung<br />
(ESP) ausgerüstet<br />
und verfügt über Fahrer-Assistenz-<br />
Systeme zur Unterstützung der<br />
Lkw-Piloten bei ihrer verantwortungsvollen<br />
Aufgabe der Güterversorgung<br />
auf Autobahnen, Landstraßen und im<br />
Stadtverkehr.<br />
Stichworte sind in diesem Zusammenhang<br />
der Tempomat mit Abstandsregelung<br />
(ACC), das Lane<br />
Guard-System mit Warnsignal beim<br />
unerwünschten Abweichen von der<br />
Fahrspur und die Sensorüberwachung<br />
des rechten vorderen Fahrerhausbereichs<br />
für den sicherheitsrelevanten<br />
Rechtsabbiegeverkehr. Außerdem wird<br />
im TG-X ein Bord-Modul erprobt, das<br />
über CAN-Bus-Anschluss verschiedene<br />
Dienstleistungsservices anbietet:<br />
Wartungsmanagement, Ortung/Kommunikation,<br />
Tourenaufzeichnung, Störfallmanagement<br />
und Auftragsmanagement.<br />
Das Highlight in der TRUCKNO-<br />
LOGY ® -Flotte ist der Technologieträger<br />
TG-X als rollendes Forschungszentrum.<br />
Denn technische Entwicklung<br />
erfolgt im Elektronik-Zeitalter mit rasantem<br />
Tempo, besonders bei MAN, wo<br />
innovative Technik zu Hause ist und<br />
eine Vorrangstellung genießt.<br />
Am Technologieträger TG-X wird<br />
deutlich, dass trotz eines inzwischen<br />
erreichten sehr hohen Entwicklungsniveaus<br />
im Lkw-Bau der Prozess des<br />
Aufschwungs anhält und zukünftig<br />
noch mehr mit Technik vom Feinsten<br />
bei MAN gerechnet werden darf.<br />
Der TG-X, eine Sattelzugmaschine<br />
für den Fernverkehr mit Hochdach-<br />
Der MAN TG-X ist als Technologieträger mit sämtlichen Fahrer-Assistenzsystemen ausgestattet. Die<br />
Seitenverkleidung umschließt auch die Super-Single-Räder an der von einem Vierpunkt-Lenker aufgeführten<br />
Hinterachse.<br />
38 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Technik<br />
Bild: Hella<br />
Nebelschlussleuchte<br />
erst bei unter 50 Meter Sicht einschalten<br />
Wenn die Digitaluhr im Auto auf<br />
Winterzeit umgestellt wird, bedarf auch<br />
der Rest des Systems Mensch-Fahrzeug<br />
einer Neujustierung. Klar doch:<br />
Die Winterreifen aufziehen wie jedes<br />
Jahr, denkt sich der Autofahrer. Das ist<br />
ja auch ein womöglich lebensrettender<br />
Teil der Vorbereitung. Aber eben nur ein<br />
Teil unter vielen, wie zum Beispiel<br />
Waschwasser vor Frost schützen, Ölviskosität<br />
und Bremsflüssigkeit überprüfen<br />
und Eiskratzer bereitlegen.<br />
Noch wichtiger ist es, den komplexen<br />
physisch-physiologischen Prozess<br />
des Autofahrens selbst auf die sich<br />
häufig rasant verändernden Umfeldbedingungen<br />
einzustellen. Das heißt zum<br />
Beispiel: genauer hinsehen, früher<br />
bremsen, Beleuchtung rechtzeitig einschalten,<br />
Vorsicht bei eisgefährdeten<br />
Stellen wie Brücken und Unterführungen.<br />
Nebelschlussleuchte 30mal heller<br />
als die Rücklichter<br />
Fahrer, die sich das nicht bewusst<br />
machen, gehen selbst Risiken ein und<br />
bilden eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.<br />
Gefährlich für andere ist<br />
zum Beispiel , die Nebelschlussleuchte<br />
zu früh einzuschalten oder zu vergessen,<br />
sie wieder auszuschalten, wenn<br />
ihre Benutzung nicht mehr sinnvoll ist.<br />
Wenn sie zu früh eingeschaltet wird,<br />
leuchtet sie den dahinter Fahrenden<br />
30mal heller als die Schlusslichter an.<br />
Anders als Nebelscheinwerfer, die<br />
bereits bei „schlechter Sicht“ benutzt<br />
werden sollten, dürfen die Nebelschlussleuchten<br />
erst eingeschaltet<br />
werden, wenn die Sichtweite unter 50<br />
Metern liegt. Gute Hilfsmittel zur Entfernungsschätzung<br />
sind die reflektierenden<br />
Begrenzungspfähle an den Auto-<br />
bahnen, die in diesem Abstand aufgestellt<br />
sind.<br />
Nebelschlussleuchten halbierten<br />
Unfallzahlen<br />
Nebelschlussleuchten als Zubehör<br />
gibt es erst seit 1967. Schon 1973 wurden<br />
die ersten gebaut, die in die Rückleuchten<br />
integriert waren. Heute sind<br />
sie bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben.<br />
Die Unfallstatistik bei der Bundesanstalt<br />
für Straßenwesen hatte 1970<br />
rund 3000 Unfälle registriert, die auf<br />
Sichtbehinderung durch Nebel zurückgingen.<br />
Trotz des gewaltig gestiegenen<br />
Verkehrs gab es schon 20 Jahre später<br />
nur noch 1457 solcher Unfälle.<br />
Mit D2-Corporate<br />
kommunizieren Unternehmenskunden<br />
effektiv und günstig<br />
Unternehmenskunden bietet D2<br />
Mannesmann mit der Produktfamilie<br />
D2-Corporate flexible und zukunftssichere<br />
Kommunikationslösungen. Hiermit<br />
lassen sich ganz nach Unternehmensgröße<br />
individuell zugeschnittene<br />
Telekommunikationslösungen realisieren.<br />
D2-CorporateVPN bietet flexibles<br />
Management der Unternehmenskommunikation.<br />
Hierbei werden Mobilfunkund<br />
Festnetzanschlüsse eines Unternehmens<br />
in einem Virtuellen Privaten<br />
Netzwerk integriert. Über eine Kurzwahlnummer<br />
ist das D2-Handy nahtlos<br />
in das firmeneigene Kommunikationsnetz<br />
eingebunden. Gleichzeitig ist das<br />
Handy über die gewohnte D2-Rufnummer<br />
von Anschlüssen außerhalb des<br />
Virtuellen Privaten Netzwerks erreichbar.<br />
Bei D2-CorporateVPN lassen sich<br />
verkehrs- oder ortsbezogene Berechtigungsprofile<br />
für jedes D2-Handy konfigurieren.<br />
So darf beispielsweise der<br />
Fahrer des Gabelstaplers nur auf dem<br />
Firmengelände telefonieren, während<br />
der Außendienstmitarbeiter überall sein<br />
D2-Handy nutzen kann. Diese Berechtigungsprofile<br />
können die Unternehmen<br />
über eine Online-Anwendung<br />
selbst konfigurieren. Mit D2-CorporateVPN<br />
läßt sich die Komplexität betrieblicher<br />
Kommunikationsnetze ver-<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 39
Technik<br />
einfachen, da der Aufbau und Betrieb<br />
zusätzlicher Systeme wie z.B. Bündelfunk<br />
oder DECT überflüssig sind.<br />
Betriebs- oder Bündelfunk jetzt<br />
mit dem D2-Handy<br />
Eine Alternative zu diesen lokalen<br />
Kommunikationssystemen ist D2CorporateOnSite.<br />
Auf dem Firmengelände<br />
funktioniert das Handy wie eine Nebenstelle<br />
der Firmen-TK-Anlage – firmeninterne<br />
Verbindungen zum Paketpreis<br />
inklusive. Telefonate zu Anschlüssen<br />
außerhalb des Firmengeländes werden<br />
zum günstigen D2-Classic Premium<br />
Tarif abgerechnet. Das D2-Handy kann<br />
natürlich auch außerhalb des Unternehmens<br />
als vollwertiges Mobiltelefon<br />
genutzt werden. Für diese Option stehen<br />
alle D2-Tarife, ausser D2-CallYa,<br />
zur Auswahl. Mit D2CoporateOnSite<br />
setzen die Kunden auf die volle Funktionalität<br />
eines D2-Handys. Eine zukunftssichere<br />
Lösung: Das Unternehmen<br />
profitiert automatisch von der<br />
Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards<br />
GSM.<br />
Mit D2-CorporateAccess<br />
Telekommunikationskosten<br />
senken<br />
Mit D2-CorporateAccess bietet D2<br />
Mannesmann besonders günstige Verbindungen<br />
vom Festnetz in das<br />
D2-Netz. Dabei richtet sich D2CorporateAccess<br />
an Geschäftskunden, die<br />
ihre betrieblichen Telekommunikationskosten<br />
senken möchten. Die Einrichtung<br />
ist sehr einfach, Investitionen<br />
beim Kunden fallen nicht an.<br />
Telefonate von Festnetzanschlüssen<br />
des Unternehmens in das D2-Netz<br />
werden rund um die Uhr mit 0,34 DM<br />
(netto) pro Minute abgerechnet. Ist die<br />
angerufene D2-Nummer in einer<br />
D2-CorporateGroup enthalten, kosten<br />
die Gespräche ganztägig nur 0,25 DM<br />
(netto) in der Minute. Anrufe der CorporateGroup-Teilnehmer<br />
bei einem Festnetzanschluss<br />
des Unternehmens kosten<br />
rund um die Uhr 0,25 DM (netto) in<br />
der Minute. Mit D2-CorporateGroup<br />
lassen sich D2-Rufnummern zu einer<br />
Benutzergruppe zusammenfassen.<br />
Die Teilnehmer dieser Gruppe können<br />
Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten<br />
des Unternehmens sein.<br />
Fragen beantwortet:<br />
Mannesmann Mobilfunk GmbH<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf<br />
Tel.: 02 11/5 33-21 39<br />
Fax: 02 11/5 33-21 54<br />
http://www.D2mannesmann.de<br />
Abgasnachbehandlung<br />
für Nutzfahrzeuge<br />
Bosch entwickelt ein Harnstoff-<br />
Dosiersystem für Nutzfahrzeuge, das in<br />
Verbindung mit einem SCR-Katalysator<br />
(Selective Catalytic Reduction)<br />
die Stickoxid-Emissionen um rund 70<br />
Prozent verringert – bei gleichzeitigem<br />
Kraftstoff-Verbrauchsvorteil von fünf<br />
bis zehn Prozent und reduzierten Partikelemissionen.<br />
Beim SCR-Verfahren wird dem Abgasstrom<br />
das Reduktionsmittel Harnstoff<br />
(CO(NH 2 ) 2 ) beigemischt, eine ungiftige,<br />
geruchsneutrale chemische<br />
Substanz. Dazu fördert eine Niederdruck-Dosierpumpe<br />
eine 32,5-prozentige<br />
Harnstoff-Wasser-Lösung zu einem<br />
kennfeldgesteuerten Dosierventil,<br />
das die erforderliche Menge in eine<br />
Mischkammer einbringt. Über eine<br />
Rohrleitung und eine Zerstäubereinrichtung<br />
gelangt die Lösung als Aerosol<br />
vor dem SCR-Katalysator in den Abgasstrom.<br />
Dort wird das Reduktionsmittel<br />
zunächst in Ammoniak und Kohlendioxid<br />
umgesetzt. Im zweiten Schritt<br />
reagieren die Stickoxide im Abgas mit<br />
dem Ammoniak zu Wasser und Stickstoff.<br />
Um eine optimale NO X -Umsetzung<br />
im gesamten Motorkennfeld sicherzustellen,<br />
muss die Menge des Reduktionsmittels<br />
in jedem Betriebspunkt den<br />
jeweiligen motor- und katalysatorspezifischen<br />
Eigenschaften angepasst sein.<br />
Dazu erhält das Dosier-Steuergerät<br />
über einen CAN-Bus (Controller Area<br />
Network) die aktuellen Betriebsdaten<br />
des Motors und verarbeitet zusätzlich<br />
alle für das System notwendigen Sensordaten.<br />
Das Bosch-Dosiersystem zeichnet<br />
sich in erster Linie durch seine leistungsfähige<br />
Dosierstrategie aus, mit<br />
der es sich an alle gängigen Katalysatorkonzepte<br />
– sowohl, Voll- als auch<br />
beschichtete Katalysatoren – anpassen<br />
lässt. Ein weiterer Vorteil ist die<br />
Geometrie der Mischkammer, die das<br />
Auskristallisieren des Harnstoffs verhindert.<br />
Das Harnstoff-Dosiersystem für<br />
SCR-Katalysatoren kommt voraussichtlich<br />
2003 erstmals in Serienfahrzeugen<br />
zum Einsatz.<br />
Die Nutzfahrzeugindustrie und<br />
Bosch als Zulieferer sowie der Gesetzgeber<br />
verfolgen gemeinsam das Ziel,<br />
die Schadstoffemissionen und den<br />
Kraftstoffverbrauch von Nutzfahrzeugen<br />
weiter zu reduzieren. Die SCR-<br />
Technologie bietet neben der bereits<br />
etablierten Abgasrückführung eine<br />
weitere Möglichkeit, auf diesem Weg<br />
ein gutes Stück weiterzukommen.<br />
40 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Technik<br />
Winterpause für<br />
Sommerreifen<br />
Jedes Jahr das selbe Spiel: Wenn<br />
die ersten Schneeflocken fallen, stehen<br />
die Autofahrer beim Reifenhandel<br />
Schlange, um ihre Winterreifen montieren<br />
zu lassen. Wer nur eine Woche vor<br />
dem großen Ansturm kommt, bekommt<br />
sein Auto dagegen nach gut 30<br />
Minuten der Jahreszeit entsprechend<br />
besohlt zurück. Auf der sicheren Seite<br />
ist er auch, weil Winterreifen<br />
wegen ihrer speziellen Gummimischung<br />
besser auf kalten<br />
Straßen haften als Sommerreifen.<br />
Auch ein zweites Spiel wiederholt<br />
sich jedes Jahr aufs<br />
Neue. Die Frage nämlich nach<br />
der richtigen Lagerung. Wie<br />
war das noch gleich? Reifen<br />
mit Felge – also Kompletträder<br />
– stellen, legen oder hängen?<br />
Und was empfiehlt sich für Reifen<br />
ohne Felge? Hier die wichtigsten<br />
Tipps:<br />
• Generell müssen Reifen an<br />
einem dunklen, trockenen<br />
und kühlen Ort gelagert<br />
werden, wo sie nicht mit<br />
Lösungsmitteln, Öl oder<br />
Fett in Berührung kommen.<br />
Die feuchte Garage und der<br />
warme Heizungskeller<br />
scheiden damit aus. Reifen<br />
ohne Felge müssen senkrecht<br />
gestellt werden, Reifen<br />
mit Felge können bei<br />
um 0,5 bar erhöhtem Luftdruck<br />
liegend übereinander<br />
gestapelt oder an die Wand<br />
gehängt werden.<br />
• Vor der Einlagerung die<br />
Montageposition der Reifen<br />
kennzeichnen – „VR“<br />
zum Beispiel steht für „vorn<br />
rechts“ und gibt Sicherheit,<br />
dass die Reifen im nächsten<br />
Frühjahr richtig montiert<br />
werden. Der achsweise<br />
Wechsel ist falsch.<br />
Ein Reifen sollte immer nur<br />
auf einer Fahrzeugseite benutzt<br />
werden, wobei er zum<br />
Verschleißausgleich abwechselnd<br />
auf der Vorderund<br />
Hinterachse montiert werden<br />
kann.<br />
• Vor der Einlagerung die Reifen auf<br />
Beschädigungen untersuchen,<br />
Steine und andere Fremdkörper<br />
aus dem Profil entfernen.<br />
Wer alle diese Arbeiten nicht selbst<br />
erledigen will oder zuhause schlicht zu<br />
wenig Platz hat, fährt am besten mit einem<br />
professionellen Einlagerungs-Service,<br />
wie ihn die Vergölst-Reifenprofis<br />
anbieten. Bei der Demontage der Reifen<br />
prüfen sie nicht nur das Profil, sondern<br />
„lesen“ es sozusagen. Aus dem<br />
Verschleißbild der Lauffläche erkennen<br />
sie zum Beispiel, ob die Spur der Radaufhängung<br />
verstellt ist. Auf Wunsch<br />
wird dieser Mangel sofort behoben.<br />
Marke und Typ des Reifens sowie die<br />
Profiltiefe notieren die Vergölst-Mitarbeiter<br />
auf dem Einlagerungsbogen.<br />
Damit hat jeder Reifen- oder Radsatz<br />
eine eigene Lagernummer, so dass im<br />
nächsten Frühjahr Verwechslungen<br />
ausgeschlossen sind. Doch bis dahin<br />
verschwinden die Sommerreifen erst<br />
einmal zum Winterschlaf an einem Ort,<br />
der ihnen am besten behagt: kühl,<br />
trocken und dunkel eben.<br />
Foto: Continental<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 41
Arbeits- und Sozialrecht<br />
ARBEITS- UND SOZIALRECHT<br />
Weiterbeschäftigung;<br />
Annahmeverzug<br />
BAG Urteil vom 11. Mai 2000 – 2 AZR<br />
54/99 –<br />
Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch<br />
des Betriebsrats gegen eine<br />
ordentliche Kündigung nach § 102<br />
Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, der Voraussetzung<br />
für einen Weiterbeschäftigungsanspruch<br />
nach § 102 Abs. 5 Satz 1<br />
BetrVG ist, reicht es nicht aus, wenn<br />
der Betriebsrat auf Personalengpässe<br />
bei Arbeiten hinweist, die im Betrieb<br />
von einem Subunternehmer aufgrund<br />
eines Werkvertrages erledigt werden.<br />
Das Weiterbeschäftigungsverlangen<br />
des Arbeitnehmers nach § 102<br />
Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten<br />
Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist<br />
ist rechtzeitig erfolgt (vgl.<br />
BAG 17. Juni 1999 – 2 AZR 608/98 –<br />
AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung<br />
Nr. 11).<br />
In vorliegender Entscheidung befasst<br />
sich das BAG erneut mit den Voraussetzungen<br />
eines Weiterbeschäftigungsanspruchs<br />
des Arbeitnehmers<br />
nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG.<br />
Der zweite Senat stellt unter Fortentwicklung<br />
seiner Rechtsprechung<br />
vom 17. Juni 1999 fest, dass es für<br />
einen ordnungsgemäßen Widerspruch<br />
des Betriebsrates gegen eine ordentliche<br />
Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr.<br />
3 BetrVG nicht ausreiche, wenn er auf<br />
einen freien Arbeitsplatz bei einem<br />
Subunternehmen hinweise, das auf<br />
dem Betriebsgelände des Arbeitgebers<br />
tätig sei. Ein Arbeitsplatz bei<br />
einem anderen Unternehmen stelle keinen<br />
anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb<br />
i.S.v. § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG<br />
dar, selbst wenn es sich um ein vom<br />
Arbeitgeber beauftragtes Unternehmen<br />
handele. Das BAG weist darauf<br />
hin, dass der Arbeitgeber nicht zur<br />
Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes<br />
verpflichtet sei, indem er dem beauftragten<br />
Subunternehmer Aufgaben<br />
entziehe und diese dem betroffenen<br />
Arbeitnehmer zuweise.<br />
Weiterhin spreche auch der pauschale,<br />
ohne Angabe bestimmter Abteilungen<br />
oder Zeiträume konkretisierte<br />
Hinweis des Betriebsrates auf Personalengpässe,<br />
die auf der Grundlage eines<br />
Werkvertrages mit einem Subunternehmen<br />
überbrückt worden seien,<br />
nicht für das Vorhandensein einer freien<br />
Stelle innerhalb des Betriebes.<br />
Der Senat beantwortet in dieser<br />
Entscheidung zudem die in seiner o.g.<br />
Entscheidung offen gelassene Frage,<br />
bis wann der Arbeitnehmer seinen<br />
Weiterbeschäftigungsanspruch nach<br />
§ 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG geltend<br />
machen kann. Das BAG stellt nun klar,<br />
dass die Geltendmachung grundsätzlich<br />
innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist<br />
zu erfolgen hat. Allerdings<br />
könne der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung<br />
auch noch am ersten<br />
Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist<br />
wirksam beantragen. Der 2.<br />
Senat ist der Ansicht, mit dieser Auslegung<br />
des § 102 Abs. 5 BetrVG werde<br />
die Entstehung einer der Weiterbeschäftigung<br />
widersprechenden Beschäftigungslücke<br />
verhindert, sofern<br />
der Arbeitnehmer am ersten Tag nach<br />
Ablauf der Kündigungsfrist seine Arbeitskraft<br />
in Person anbiete und seine<br />
Weiterbeschäftigung verlange.<br />
Es ist zu begrüßen, dass das BAG<br />
seine bisherige Rechtsprechung klarstellt<br />
und sich damit der herrschenden<br />
Ansicht in der Literatur anschließt: trotz<br />
fehlender gesetzlicher Ausschlussfrist<br />
ist der Weiterbeschäftigungsanspruch<br />
spätestens im unmittelbaren Anschluss<br />
an die auslaufende Kündigungsfrist<br />
zu stellen.<br />
Einmalzahlungs-<br />
Neuregelungsgesetz<br />
Das BMA hat den „Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen<br />
Behandlung<br />
von einmal gezahltem Arbeitsentgelt“<br />
(Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz)<br />
vom 23. August 2000 vorgelegt. Obwohl<br />
vom BMA erst mit Schreiben vom<br />
30. August versandt, war die Frist für<br />
eine Stellungnahme schon auf den 5.<br />
September terminiert. Um auf den innerhalb<br />
der Bundesregierung „noch<br />
nicht endgültig abgestimmten“ Entwurf<br />
möglicherweise noch Einfluss nehmen<br />
zu können, hat die BDA kurzfristig eine<br />
Stellungnahme abgegeben.<br />
Kern des Gesetzentwurfes sind die<br />
auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes:<br />
(BVerfG)<br />
vom 24. Mai 2000 – 1 BvL 1/98, 1 BvL<br />
4/98 und 1 BvL 15/99 – (vgl. MI 8/00 –<br />
SP 63/00) zu ziehenden Konsequenzen<br />
für die Berechnung der kurzfristigen<br />
beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen<br />
(Arbeitslosengeld,<br />
Krankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld).<br />
Wesentliche Punkte der Umsetzung<br />
des Urteils sind:<br />
– die Einbeziehung von Einmalzahlungen<br />
in die Berechnungsgrundlagen<br />
der kurzfristigen, beitragsfinanzierten<br />
Lohnersatzleistungen<br />
(Arbeitslosengeld, Krankengeld,<br />
Unterhaltsgeld, Übergangsgeld,<br />
Verletztengeld ab dem 1. Januar<br />
2001,<br />
– die rückwirkende pauschale Erhöhung<br />
dieser Leistungen um 10 %<br />
ab dem 1. Januar 1997 für diejenigen,<br />
die Widerspruch oder Klage<br />
eingelegt haben; Bezieher von Leistungen,<br />
die keine Rechtsmittel eingelegt<br />
haben, erhalten dagegen<br />
frühestens ab dem 22. Juni 2000<br />
um 10 % pauschal erhöhte Leistungen,<br />
– die Entrichtung von Beiträgen aus<br />
Einmalzahlungen in den letzten 12<br />
Monaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit<br />
als Voraussetzung für die<br />
pauschale Erhöhung von Kranken-,<br />
Übergangs- und Verletztengeld,<br />
– die Einführung eines neuen, zusätzlichen<br />
Berechnungsverfahrens für<br />
das aus verbeitragten Einmalzahlungen<br />
resultierende Krankengeld.<br />
Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz<br />
soll jedoch nicht nur der<br />
genannte Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes<br />
umgesetzt werden,<br />
sondern es enthält darüber hinaus eine<br />
Reihe von z.T. ganz gravierenden Veränderungen<br />
im Arbeitsförderungsrecht.<br />
Die geplanten wesentlichen Neuregelungen<br />
in diesem Bereich sind:<br />
– die Streichung der Erstattungspflicht<br />
des Arbeitgebers hinsichtlich<br />
des Arbeitslosengeldes im Falle<br />
der beruflichen Beschränkung des<br />
Arbeitnehmers durch eine Konkurrenzklausel<br />
vom 10. November<br />
1998,<br />
42 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Arbeits- und Sozialrecht<br />
– die Absenkung, der Bemessungsgrundlage<br />
für die Krankenversicherungsbeiträge<br />
der Arbeitslosenhilfebezieher<br />
von 80 % des der<br />
Leistung zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts<br />
in Richtung auf den<br />
Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe auf<br />
58 %,<br />
– die Verlängerung der Befristung<br />
des Struktur-Kurzarbeitergeldes<br />
bis zum 31. Dezember 2006,<br />
– die Streichung des Bundesanteils<br />
an der Finanzierung von Strukturanpassungsmaßnahmen,<br />
– die Verlängerung der Möglichkeit,<br />
ABM in den neuen Bundesländern<br />
bis zu 100 % zu bezuschussen, bis<br />
zum 31. Dezember 2002,<br />
– die Übertragung der Kosten für das<br />
Sonderprogramm „Aktion Beschäftigungshilfen<br />
für Langzeitarbeitslose“<br />
auf die Bundesanstalt für Arbeit.<br />
In ihrer Stellungnahme hat die BDA<br />
vor allem den erheblichen Anstieg der<br />
Leistungsausgaben in der Sozialversicherung<br />
sowie den wachsenden bürokratischen<br />
Aufwand für die Betriebe<br />
beanstandet. Ebenso entschieden hat<br />
sie sich gegen die von der Bundesregierung<br />
geplanten Verschiebungen<br />
der Finanzierungslast arbeitsmarktpolitischer<br />
Instrumente zu Lasten der<br />
Beitragszahler in den Haushalt der<br />
Bundesanstalt für Arbeit gewandt. Zusammen<br />
genommen bedeutet dies für<br />
die Arbeitslosenversicherung, dass der<br />
durch den Rückgang der Arbeitslosigkeit<br />
entstandene Spielraum für eine<br />
deutliche Beitragssenkung weitgehend<br />
aufgezehrt wird.<br />
Quelle: BDA-RS Abt. Soziale Sicherung VI/83 vom<br />
08.09.00<br />
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts<br />
zur<br />
Krankenversicherung der<br />
Rentner<br />
Mit Beschluss vom 15. März 2000<br />
(1 BvL 16/96 u.a.), der am <strong>27</strong>. Juli 2000<br />
verkündet wurde, hat das Bundesverfassungsgericht<br />
entschieden, dass die<br />
unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung<br />
von freiwillig und pflichtversicherten<br />
Rentnern in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung mit dem allgemeinen<br />
Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar<br />
und damit verfassungswidrig ist.<br />
Für eine verfassungskonforme Neuregelung<br />
hat der Gesetzgeber längstens<br />
bis zum 31. März 2002 Zeit.<br />
Nach geltendem Recht zahlen<br />
pflichtversicherte Rentner einen prozentualen<br />
Kassenbeitrag auf ihr Einkommen<br />
aus gesetzlicher Rente sowie<br />
aus eventuellen sonstigen Versorgungsbezügen<br />
und Arbeitseinkommen<br />
(§§ 237, 248 und 249a SGB V). Bei der<br />
gesetzlichen Rente übernimmt der<br />
jeweils zuständige Rentenversicherungsträger<br />
50 % des Beitrages („Arbeitgeberanteil“),<br />
während bei den<br />
anderen Bezügen – z. B. einer Betriebsrente<br />
–, und Einkommen jeweils<br />
der halbe Beitrag vom Rentner an die<br />
Krankenkasse abzuführen ist („Arbeitnehmeranteil“).<br />
Im Vergleich dazu wird bei den fast<br />
eine Million freiwillig in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung versicherten<br />
Rentnern der Beitragsbemessung das<br />
gesamte für den Lebensunterhalt zur<br />
Verfügung stehende Einkommen zugrunde<br />
gelegt (§§ 240 und 241 SGB V).<br />
Arbeitsmarktbericht Juli 2000<br />
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresmonat<br />
Sie müssen deshalb zusätzlich von<br />
ihren Vermögenseinnahmen und sonstigen<br />
Einkommen, wie z. B. aus Vermietung<br />
und Verpachtung, Kassenbeiträge<br />
abführen, und zwar – mit<br />
Ausnahme der gesetzlichen Rente –<br />
jeweils den vollen Beitrag („Arbeitnehmer-<br />
und Arbeitgeberanteil“).<br />
Diese rechtliche Konstellation führt<br />
dazu, dass der freiwillig in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung versicherte<br />
Rentner – bei gleichem Gesamteinkommen<br />
– einen deutlich höheren<br />
Beitrag als der pflichtversicherte Rentner<br />
abzuführen hat, wobei der Beitrag<br />
das Doppelte oder sogar mehr betragen<br />
kann.<br />
Das Bundesverfassungsgericht<br />
gibt in seinem Beschluss dem Gesetzgeber<br />
zwei Lösungswege vor. Zum einen<br />
könnte den freiwillig versicherten<br />
Rentnern der Zugang zur gesetzlichen<br />
Krankenversicherung, zu den gleichen<br />
Bedingungen eingeräumt werden, wie<br />
sie für die pflichtversicherten Rentner<br />
Rheinland-Pfalz Veränderung Bundesgebiet Veränderung<br />
(West)<br />
Arbeitslose 136.967 – 6,5 % 2.466.202 – 8,4 %<br />
Arbeitslosenquote 7,8 % 8,3 %<br />
Prozentpunkte<br />
Prozentpunkte<br />
Jugendarbeits- 6,9 % 5,9 %<br />
losenquote Prozentpunkte Prozentpunkte<br />
Kurzarbeiter 1.099 – 71,1 % 44.538 – 46,5 %<br />
Offene Stellen 34.568 + 1,3 % k. A. k. A.<br />
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsamt<br />
Rheinland-Pfalz-Saarland<br />
Arbeitsmarktbericht August 2000<br />
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahresmonat<br />
Rheinland-Pfalz Veränderung Bundesgebiet Veränderung<br />
(West)<br />
Arbeitslose 132.064 – 8,2 % 2.443.709 – 8,7 %<br />
Arbeitslosenquote 7,6 % 8,3 %<br />
Prozentpunkte<br />
Prozentpunkte<br />
Jugendarbeits- 6,3 % k. A.<br />
losenquote Prozentpunkte Prozentpunkte<br />
Kurzarbeiter 1.220 – 65,8 % 41.748 – 39,1 %<br />
Offene Stellen 43.520 + 2,0 % k. A. k. A.<br />
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Landesarbeitsamt<br />
Rheinland-Pfalz-Saarland<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 43
Arbeits- und Sozialrecht<br />
gelten. Das wäre aus Sicht der BDA<br />
aber der falsche Weg, weil hierdurch<br />
den Krankenkassen Beitragsmittel verloren<br />
gingen und sich der Subventionsbedarf<br />
für die Krankenversicherung der<br />
Rentner (1999 = 59 Mrd. DM) zu Lasten<br />
der aktiven Kassenmitglieder und Betriebe<br />
noch weiter erhöhen würde.<br />
Folge wären noch höhere Personalzusatzkosten.<br />
Zum anderen könnte bei allen Rentnern<br />
– unabhängig vom Versicherungsstatus<br />
– das gesamte wirtschaftliche<br />
Leistungsvermögen der Beitragsbemessung<br />
zugrunde gelegt werden.<br />
Diese Position wird seit langem auch<br />
von der BDA vertreten. Hierdurch würden<br />
nicht nur alle Rentner beitragsrechtlich<br />
gleich behandelt, sondern zugleich<br />
die bei den Rentnern im<br />
Vergleich zu den aktiven Mitgliedern<br />
sehr ungünstigen Beitrags-Leistungs-<br />
Relationen verbessert.<br />
Die aus einer solchen Gleichbehandlung<br />
der Rentner resultierenden<br />
zusätzlichen Beitragseinnahmen der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung, die<br />
auf etwa 0,6 Mrd. DM pro Jahr geschätzt<br />
werden, dürfen aber nach Auffassung<br />
der BDA nicht als zusätzliche<br />
Geldquellen verwendet werden. Sie<br />
müssen vielmehr in vollem Umfang an<br />
die Beitragszahler – Versicherte und<br />
Betriebe – zur Senkung der ohnehin<br />
schon deutlich überhöhten sozialen<br />
Zwangsabgabenlasten zurück gegeben<br />
werden.<br />
Quelle: BDA-RS Abt. Soziale Sicherung V1/80 vom<br />
14.08.00<br />
Betriebsübergang<br />
im Busbetrieb<br />
Kündigt ein Busunternehmer, dessen<br />
ausschließlicher Unternehmensgegenstand<br />
in dem Betrieb einer<br />
bestimmten Buslinie (hier: Flughafen-Hauptbahnhof)<br />
für die Kölner Verkehrs<br />
Betriebe (KVB) besteht, diesen<br />
Auftrag, weil er sich altersbedingt zur<br />
Ruhe setzen will, so führt die Auftragsvergabe<br />
durch die KVB an ein anderes<br />
Busunternehmen nicht zu einem Betriebsübergang<br />
i.S.v. § 613a BGB.<br />
Allein durch die Übernahme bzw.<br />
Neueinstellung von 9 der insgesamt 15<br />
zuletzt beim früheren Auftragnehmer<br />
beschäftigten Busfahrer durch den<br />
neuen Auftragnehmer kommt es nicht<br />
zu der für § 613a BGB erforderlichen<br />
Diskussionsentwürfe zur<br />
Rentenreform und zu<br />
Renten bei verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit<br />
Der Bundesarbeitsminister hat<br />
am 26. September 2000 einen „Diskussionsentwurf<br />
zur Reform der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung und<br />
zur Förderung des Aufbaus eines<br />
kapitalgedeckten Vermögens zur Altersvorsorge<br />
(Altersvermögensaufbaugesetz<br />
– AVAG)“ vorgestellt.<br />
Diesen können Sie auf den Internetseiten<br />
des BMA (www.bma.de/index.htm)<br />
unter der Rubrik „Top-<br />
Thema: Rente“ einsehen. Darüber<br />
hinaus hat das Ministerium einen<br />
„Diskussionsentwurf zur Reform der<br />
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“<br />
(Stand 21. September<br />
2000) vorgelegt. Auch dieser<br />
Entwurf ist im Internet unter der angegebenen<br />
Adresse einsehbar und<br />
in der Vorlage zur Bundespressekonferenz<br />
behandelt.<br />
Wahrung der Betriebsidentität, da der<br />
Betrieb einer Buslinie keine besonderen<br />
Spezialkenntnisse verlangt.<br />
LAG Köln 14.3.2000 - 13 Sa 1356/99 = BB 2000, 1842<br />
LAG Schleswig-Holstein:<br />
Weihnachtsgeld:<br />
Differenzierungskriterien<br />
müssen rechtzeitig offen<br />
gelegt werden<br />
Auch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
ist es zulässig, die Zahlung<br />
einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation<br />
nach dem Leistungsverhalten<br />
der Arbeitnehmer zu differenzieren. Der<br />
Arbeitgeber muss solche Differenzierungsgründe<br />
zur Zahlung von Weihnachtsgeld<br />
jedoch rechtzeitig offen<br />
legen, spätestens wenn ein übergangener<br />
Arbeitnehmer Weihnachtsgeld<br />
unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung<br />
verlangt. Dies hat das LAG<br />
rechtskräftig entschieden (vorgehend:<br />
ArbG Kiel – 5 Ca 485 a/99 – Pressemitteilung<br />
v. 22. Juli 1999). In dem zu<br />
Grunde liegenden Fall nahm die Kl. ihre<br />
Arbeitgeberin auf Zahlung einer restlichen<br />
Weihnachtsgratifikation für 1998<br />
in Anspruch. Sie hatte von der Bekl. –<br />
im Gegensatz zum überwiegenden Teil<br />
der Belegschaft – nur ein halbes Bruttogehalt<br />
als Weihnachtsgeld erhalten.<br />
Im Januar 1999 verlangte die Kl. von<br />
der Bekl. ein weiteres halbes Bruttogehalt<br />
als Weihnachtsgeld. In der<br />
Klageschrift vom 2. März 1999 stützte<br />
sie ihre Forderung auf zusätzliches<br />
Weihnachtsgeld auf Verletzung, des<br />
Gleichbehandlungsprinzips. Erstmals<br />
in der Klageerwiderung vom 3. Mai<br />
1999 legt die Bekl. dar, dass die Zahlung<br />
eines vollen, halben oder gar keinen<br />
Weihnachtsgeldes davon abhinge,<br />
inwieweit die Arbeitnehmer zuverlässig,<br />
pünktlich, einsatzbereit und leistungsstark<br />
und wie häufig sie krank<br />
seien.<br />
Die Kl. sei oft krank gewesen und<br />
habe mehrfach gegen Arbeitsanweisungen<br />
verstoßen, so dass ihr nur<br />
eine halbe Sonderzahlung zugestanden<br />
habe. Das ArbG hat der Klage<br />
stattgegeben. Die von der Bekl. eingelegte<br />
Berufung wies das LAG zurück.<br />
Zur Begründung hat es ausgeführt,<br />
dass der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
dem Arbeitgeber gebiete, bei freiwilligen<br />
Leistungen die Leistungsvoraussetzungen<br />
so abzugrenzen, dass kein<br />
Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden<br />
oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen<br />
bleibe. Der Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
sei verletzt, wenn sich<br />
ein vernünftiger, aus der Natur der<br />
Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender<br />
Grund für eine Differenzierung<br />
nicht finden lasse. Es sei zwar<br />
zulässig, die Zahlung einer freiwilligen<br />
Gratifikation von der Arbeitsleistung<br />
und dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer<br />
abhängig zu machen. Die<br />
Bekl. habe hier jedoch nicht ansatzweise<br />
erkennen lassen, unter welchen<br />
konkreten Voraussetzungen ein volles<br />
Weihnachtsgeld nicht gezahlt werde.<br />
Die Bezeichnung Weihnachtsgeld lege<br />
nahe, dass hiermit die in der Vergangenheit<br />
geleisteten Dienste zusätzlich<br />
honoriert werden und der durch das<br />
Weihnachtsfest entstehende Mehrbedarf<br />
gedeckt werden sollte. Werde mit<br />
der Zahlung des Weihnachtsgeldes ein<br />
weiterer Zweck verfolgt, so müsse<br />
der Arbeitgeber zu Beginn des jeweiligen<br />
Kalenderjahres die weiteren Anspruchsvoraussetzungen<br />
eindeutig<br />
festlegen. Vorliegend hätte die Bekl.<br />
der Kl. die Differenzierungsgründe<br />
spätestens dann offen legen müssen,<br />
als diese mit ihrem Begehren an<br />
die Bekl. herangetreten ist, ebenfalls<br />
einen vollen Monatsbezug zu erhalten,<br />
mithin im Januar 1999, spätestens<br />
44 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Arbeits- und Sozialrecht<br />
jedoch im März mit Schriftsatz vom<br />
3. Mai 1999 abgegebene Begründung<br />
der Ungleichbehandlung sei verspätet<br />
gewesen (Urt. v. 11. 5. 2000 – 4 Sa<br />
431/99).<br />
Quelle: NZA 19/00<br />
Gemeinsam gegen<br />
illegale Beschäftigung<br />
Die für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung<br />
und Leistungsmissbrauch<br />
zuständigen Verwaltungen, die Bundesanstalt<br />
für Arbeit und die Bundeszollverwaltung,<br />
unterzeichneten im<br />
August in Nürnberg eine Rahmenvereinbarung,<br />
mit der die Aktivitäten in<br />
diesem Bereich noch enger aufeinander<br />
abgestimmt werden sollen. Dazu<br />
erklären das Bundesministerium der<br />
Finanzen und die Bundesanstalt für<br />
Arbeit:<br />
Durch eine verbesserte Zusammenarbeit<br />
wollen Arbeitsämter und<br />
Hauptzollämter den gemeinsamen<br />
Kampf gegen illegale Beschäftigung<br />
verstärken. Beide Verwaltungen kontrollieren<br />
gemeinsam, ob Sozialleistungen<br />
wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe<br />
zu Unrecht bezogen wurden,<br />
ob ausländische Arbeitnehmer mit der<br />
erforderlichen Arbeitsgenehmigung<br />
beschäftigt werden und ob die Bestimmungen<br />
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes<br />
– wie zum Beispiel die Zahlung<br />
des Mindestlohnes im Baubereich<br />
– eingehalten werden. Die gemeinsame<br />
Prüftätigkeit erfordert ständige<br />
und enge Absprachen der Verantwortlichen.<br />
Die Vereinbarung fördert eine intensivere<br />
Abstimmung von Arbeitsämtern<br />
und Hauptzollämtern bei Kontrollen vor<br />
Ort. Rezelmäßige Kontakte auf allen<br />
Verwaltungsebenen sowie eine gegenseitige<br />
Information über die jeweiligen<br />
Schulungsaktivitäten sind weitere<br />
wesentliche Bestandteile. Mit dem<br />
Abschluss der Vereinbarung ist nach<br />
Meinung der Beteiligten eine gute<br />
Grundlage geschaffen worden, um den<br />
Kampf gegen illegale Beschäftigung<br />
und Leistungsmissbrauch zu intensivieren,<br />
um die Schattenwirtschaft<br />
wirksamer zurückzudrängen und damit<br />
den Erhalt und die Schaffung legaler<br />
Arbeitsplätze zu unterstützen.<br />
(Quelle: BA)<br />
Wirksamkeit einer<br />
Befristung nach dem<br />
BeschFG<br />
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom<br />
28. Juni 2000 – 7 AZR 920/98 –<br />
1. Ein vorhergehender unbefristeter<br />
Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3<br />
Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch<br />
ein unwirksam befristeter Vertrag<br />
sein. Hat der Arbeitnehmer die Befristung<br />
des vorhergehenden Vertrags<br />
nicht innerhalb von drei<br />
Wochen nach Ende des vorhergehenden<br />
Vertrags mit einer Klage angegriffen,<br />
so gilt die Befristung gem.<br />
§ 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7<br />
KSchG auch im Rahmen des § 1<br />
Abs. 3 BeschFG als wirksam (Bestätigung<br />
der Senatsentscheidung<br />
vom 22. März 2000 – 7 AZR 581/98<br />
– zur Veröffentlichung vorgesehen).<br />
2. Ein nach § 1 Abs. 1 BeschFG befristeter<br />
Arbeitsvertrag iSv. § 1 Abs. 3<br />
Satz 1 2. Alt. BeschFG ist auch ein<br />
Vertrag, der nach dem BeschFG in<br />
der bis zum 30. September 1996<br />
geltenden Fassung geschlossen<br />
wurde.<br />
3. Ein Vertrag ist dann nach § 1 Abs. 1<br />
BeschFG befristet, wenn die Parteien<br />
die Befristung hierauf stützen<br />
wollten. Der entsprechende Parteiwille<br />
kann sich auch aus den Umständen<br />
ergeben.<br />
4. Der vorhergehende nach § 1 Abs. 1<br />
BeschFG befristete Arbeitsvertrag<br />
iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt.<br />
BeschFG muss nicht der unmittelbar<br />
vorhergehende Vertrag sein.<br />
Das Anschlussverbot besteht auch<br />
dann, wenn zwischen den Verträgen<br />
nach dem BeschFG ein oder<br />
mehrere Verträge mit Sachgrundbefristung<br />
lagen und ein enger<br />
sachlicher Zusammenhang zwischen<br />
den Verträgen nach dem<br />
BeschFG besteht.<br />
5. Auch wenn der in § 1 Abs. 3 Satz 2<br />
BeschFG genannte Zeitraum von<br />
weniger als vier Monaten überschritten<br />
ist, kann ein enger sachlicher<br />
Zusammenhang iSd. § 1 Abs.<br />
3 Satz 1 BeschFG vorliegen. Die<br />
Beurteilung bedarf der wertenden<br />
Gesamtbetrachtung aller Einzelumstände.<br />
6. Die Darlegungs- und Beweislast für<br />
das Vorliegen der Voraussetzungen<br />
des Anschlussverbots des § 1 Abs.<br />
3 Satz 1 2. Alt. BeschFG trägt der<br />
Arbeitnehmer.<br />
Quelle: BDA RS II/101<br />
Beendigung einer<br />
Schwangerschaft –<br />
Mitteilungspflicht<br />
BAG-Urteil vom 18. Januar 2000<br />
– 9 AZR 932/98 –<br />
Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber<br />
das Bestehen einer Schwangerschaft<br />
mitgeteilt hat, ist verpflichtet,<br />
den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten,<br />
wenn die Schwangerschaft<br />
vorzeitig endet (etwa aufgrund einer<br />
Fehlgeburt), auch dann, wenn der Arbeitgeber<br />
sich mit der Annahme ihrer<br />
Dienste in Verzug befindet und eine von<br />
ihm erklärte Kündigung wegen Verstoßes<br />
gegen § 9 MuSchG rechtskräftig<br />
für rechtsunwirksam erklärt worden<br />
ist.<br />
Hat eine Arbeitnehmerin diese Mitteilung<br />
schuldhaft unterlassen, und hat<br />
der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis<br />
nicht gekündigt, so kann der<br />
Arbeitgeber die „Nichtbeendigung“<br />
des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung<br />
der sich aus dem Arbeitsverhältnis<br />
ergebenden Ansprüche der Arbeitnehmerin<br />
auf Entgelt nicht als Schaden<br />
geltend machen.<br />
In dieser Entscheidung befasst sich<br />
das BAG mit der Mitteilungspflicht einer<br />
Arbeitnehmerin nach vorzeitiger Beendigung<br />
ihrer Schwangerschaft und den<br />
sich aus der Unterlassung ergebenden<br />
Konsequenzen.<br />
Der Klägerin wurde unmittelbar<br />
nach Mitteilung ihrer Schwangerschaft<br />
wegen erheblicher Pflichtverletzungen<br />
fristlos gekündigt und ein Hausverbot<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 45
Arbeits- und Sozialrecht<br />
erteilt. Zugleich beantragte der Beklagte,<br />
der weniger als fünf Arbeitnehmer<br />
beschäftigt, die Zulässigkeit der<br />
Kündigung beim Gewerbeaufsichtsamt.<br />
Erst nachdem die Klägerin eine<br />
Fehlgeburt erlitt, stellte das Arbeitsgericht<br />
die Unwirksamkeit der Kündigung<br />
fest, ebenso wurde der Antrag beim<br />
Gewerbeaufsichtsamt abgelehnt. In<br />
keinem der Verfahren wies die Klägerin<br />
auf ihre Fehlgeburt hin. Der Beklagte<br />
erlangte erst Monate später Kenntnis<br />
von dieser Tatsache. Der Beklagte<br />
lehnte die Entgeltansprüche der Klägerin<br />
wegen Annahmeverzuges mit der<br />
Begründung ab, bei Kenntnis von der<br />
Beendigung der Schwangerschaft<br />
hätte er sofort gekündigt, so dass das<br />
Arbeitsverhältnis bereits durch fristgemäße<br />
ordentliche Kündigung beendet<br />
worden wäre. Spätestens ab<br />
diesem Zeitpunkt seien die Gehaltsforderungen<br />
der Klägerin unbegründet.<br />
Das-BAG hat entschieden, dass für<br />
die Arbeitnehmerin eine vertragliche<br />
Mitteilungspflicht als Nebenpflicht aus<br />
dem Arbeitsverhältnis bestehe, wenn<br />
sie dem Arbeitgeber das Bestehen<br />
einer Schwangerschaft samt Entbindungstermin<br />
mitteile und die Schwangerschaft<br />
dann vorzeitig ende. Durch<br />
die Mitteilung von der Schwangerschaft<br />
beeinflusse sie die Rechtsbeziehungen<br />
zum Arbeitgeber, da dieser nun<br />
mutterschutzrechtliche Pflichten, Verbote<br />
und Beschäftigungsbeschränkungen<br />
zu beachten habe. Aus diesem<br />
Grunde habe die Arbeitnehmerin die<br />
Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich<br />
und unaufgefordert zu unterrichten, sobald<br />
die beanspruchten Schutzrechte<br />
nicht mehr bestehen. Nach Ansicht des<br />
BAG besteht die Mitteilungspflicht<br />
auch dann, wenn sich der Arbeitgeber<br />
mit der Annahme der Dienste im Verzug<br />
befindet. Durch den Verzug entfalle<br />
weder die Arbeitspflicht, noch die sich<br />
aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden<br />
Nebenpflichten.<br />
Demgegenüber ist das BAG der<br />
Auffassung, der Beklagte sei durch die<br />
Verletzung der Mitteilungspflicht weder<br />
von seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung<br />
befreit worden, noch sei<br />
ihm dadurch ein Schaden entstanden.<br />
Zum einen sei das Fortbestehen der<br />
sich aus einem mangelfrei begründeten<br />
Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten<br />
unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt<br />
als Schaden zu beurteilen. Zum<br />
anderen könne auch kein Schadensausgleich<br />
im Wege der Naturalrestitution<br />
nach § 249 Satz 1 BGB erfolgen:<br />
bei einem mangelfrei zustandegekommenen<br />
Arbeitsverhältnis könne der Arbeitgeber<br />
nicht so gestellt werden, wie<br />
er stehen würde, wenn die Klägerin<br />
ihrer Mitteilungspflicht genügt hätte.<br />
Denn die Abgabe einer Kündigungserklärung<br />
als Gestaltungsakt könne nicht<br />
über § 249 BGB fingiert werden.<br />
Zu Recht hat das BAG klargestellt,<br />
dass auch während des Annahmeverzugs<br />
des Arbeitgebers die Mitteilungspflicht<br />
über die Beendigung der<br />
Schwangerschaft besteht. Eine<br />
schuldhafte Verletzung dieser Pflicht<br />
bleibt nach der Entscheidung des 9.<br />
Senats jedoch weitgehend sanktionslos.<br />
Neuberechnung der<br />
Indizes der Tariflöhne und<br />
-gehälter auf Basis 1995<br />
Das Statistische Bundesamt hat in<br />
seiner Reihe Wirtschaft und Statistik<br />
Heft 8/2000, einen Aufsatz zu dem<br />
Thema Neuberechnung der Indizes.<br />
der Tariflöhne und -gehälter auf Basis<br />
1995“ veröffentlicht.<br />
Mit der Neuberechnung der Tarifindizes<br />
auf die neue Basis 1995 wurde<br />
die Anpassung des Wägungsschemas<br />
an die seit 1991 vollzogenen Änderungen<br />
in der Beschäftigungs- und Vergütungsstruktur<br />
sowie an die Umstellung<br />
der Klassifikation der Wirtschaftszweige<br />
vollzogen. Gleichzeitig hat das<br />
Statistische Bundesamt erstmals auch<br />
Angaben über die tarifliche Entgeltentwicklung<br />
für die neuen Länder und für<br />
Deutschland insgesamt vorgestellt und<br />
damit eine wichtige Lücke im System<br />
der Lohnstatistiken geschlossen.<br />
Bei den Tarifindizes handelt es sich<br />
um einen Laspeyres – Index, d. h. die<br />
Struktur der Arbeitnehmer, der Entgeltgruppen<br />
und die Struktur der Wirtschaftszweige<br />
werden konstant gehalten.<br />
Die Tarifindizes stellen somit dar,<br />
wie sich im Zeitablauf das tarifliche<br />
Entgelt und die tarifliche Wochenarbeitszeit<br />
– unbeeinflusst von strukturellen<br />
Änderungen – verändert haben.<br />
Im Gegensatz zu den Tarifindizes<br />
der Deutschen Bundesbank, die Pauschalzahlungen<br />
zur Überbrückung sogenannter<br />
Leermonate, sowie Sonderzahlungen<br />
(z. B. im Juli und November)<br />
berücksichtigen, werden im amtlichen<br />
Tarifverdienstindex weder Pauschalzahlungen<br />
noch unregelmäßig anfallende<br />
Zahlungen – wie tärifliche Sonderzahlungen<br />
(z. B. zusätzliches<br />
Urlaubsgeld, Gratifikationen, sonstige<br />
Einmalzahlungen) – erfasst, selbst<br />
wenn sie tatifvertraglich festgelegt sind.<br />
In die Neuberechnung wurden 457<br />
Tarifverträge für die alten Bundesländer<br />
(früher 569) und 209 Tarifverträge für<br />
die neuen Bundesländer, insgesamt<br />
also 666 Tarifverträge einbezogen. Die<br />
Reduktion der Anzahl der Tarifverträge<br />
in Westdeutschland ergab sich durch<br />
die mit der Umstellung von der WZ 79<br />
auf die WZ 93 einhergehende neue Abgrenzung<br />
der Wirtschaftszweige.<br />
Ein Vergleich der für das Basisjahr<br />
1995 neu berechneten Tarifindizes mit<br />
den lediglich von 1991 auf 1995 umbasierten<br />
Tarifindizes (alt) ergibt, dass<br />
die Abweichungen bei den jährlichen<br />
Veränderungsraten relativ gering sind.<br />
Auffällig sind lediglich die Abweichungen<br />
in der Metallerzeugung und -bearbeitung<br />
mit 1,3 Prozentpunkten sowie<br />
der um 0,5 Prozent höhere Wert im<br />
Bereich Handel, Kreditinstitute und<br />
Versicherungsgewerbe. Demgegenüber<br />
lagen die Veränderungsraten des<br />
neuen Tarifindex im Verkehr und im<br />
Nachrichtengewerbe um 0,6 Prozentpunkte<br />
niedriger als beim bisherigen<br />
Tarifindex. Diese Abweichungen sind<br />
zum einen durch den Austausch alter<br />
durch neuer Tarifverträge sowie durch<br />
die unterschiedliche Lohnentwicklung<br />
neu ausgewählter Tarifverträge bedingt.<br />
Ein weiteres Ergebnis der Neubasierung<br />
des Tarifindex ist, dass der Angleichungsprozess<br />
zwischen Ost und<br />
West in den Jahren 1995 bis 1999 in<br />
den Tariferhöhungen deutlich zum Ausdruck<br />
kommt. Während 1995 noch<br />
die tarifliche Anhebung der Monatsgehälter<br />
im früheren Bundesgebiet 3,1<br />
Prozent und in den neuen Ländern<br />
5,3 Prozent betrug, schmolz diese Differenz<br />
bis 1999 auf 0,9 Prozentpunkte.<br />
Im Januar und April dieses Jahres<br />
betrug sie sogar nur noch 0,1 bzw.<br />
0,0 Prozentpunkte.<br />
Quelle: BDA RS XI/28<br />
46 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Nichtigkeit einer<br />
Betriebsratswahl –<br />
Grenzüberschreitende<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom<br />
22. März 2000 – 7 ABR 34/98 –<br />
1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann<br />
nichtig, wenn gegen allgemeine<br />
Grundsätze jeder ordnungsgemäßen<br />
Wahl in so hohem Maße<br />
verstoßen worden ist, dass auch<br />
der Anschein einer dem Gesetz<br />
entsprechenden Wahl nicht mehr<br />
vorliegt.<br />
2. Wird ein Arbeitnehmer von seinem<br />
Vertragsarbeitgeber einem anderen<br />
Betriebsinhaber zur Arbeitsleistung<br />
überlassen und in dessen Betrieb<br />
eingegliedert, bleibt er gemäß § 14<br />
Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich<br />
dem Betrieb des Vertragsarbeitgebers<br />
zugeordnet. Dies gilt<br />
auch für die gesetzlich nicht geregelten<br />
Erscheinungsformen der<br />
nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.<br />
3. § 14 Abs. 1 AÜG ist auch anwendbar,<br />
wenn ein in Deutschland<br />
ansässiger Vertragsarbeitgeber Arbeitnehmer<br />
an den Inhaber eines im<br />
Ausland liegenden Betriebs verleiht.<br />
Das BAG bestätigt im vorliegenden<br />
Beschluss die Grundsätze, nach denen<br />
von der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl<br />
auszugehen ist und stellt Kriterien<br />
für die betriebsverfassungsrechtliche<br />
Zuordnung von Arbeitnehmern bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen<br />
auf.<br />
Der Entscheidung lag folgender<br />
Sachverhalt zu Grunde:<br />
Die Beschwerdeführerin unterhält in<br />
Deutschland ein Speditionsunternehmen<br />
mit mehreren Filialen. Sie ist Tochterunternehmen<br />
einer italienischen<br />
Fuhrgesellschaft. Die Beschwerdeführerin<br />
selbst verfügt über keine eigenen<br />
Fahrzeuge; in einer ihrer Filialen hat sie<br />
allerdings Arbeitsverträge mit 49 in<br />
Deutschland wohnhaften Lkw-Fahrern<br />
abgeschlossen.<br />
Die Arbeitsverträge werden buchhalterisch,<br />
lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich<br />
in Deutschland<br />
durch die Beschwerdeführerin abgewickelt,<br />
den tatsächlichen Einsatz der<br />
Lkw-Fahrer plant und steuert demgegenüber<br />
die Muttergesellschaft in<br />
Italien. Diese trifft auch die wesentlichen<br />
Personalentscheidungen.<br />
Bei einer am 7. Juli 1997 stattfindenden<br />
Betriebsratswahl wurden ausschließlich<br />
Lkw-Fahrer zu Mitgliedern<br />
des Betriebsrates gewählt. Schon vor<br />
Einleitung der Wahl hatte die Beschwerdeführerin<br />
ein Beschlussverfahren<br />
mit dem Ziel eingeleitet, feststellen<br />
zu lassen, der von ihr unterhaltene<br />
Betrieb sei nicht betriebsratsfähig, jedenfalls<br />
seien die – schließlich auch gewählten<br />
– Lkw-Fahrer weder im Besitz<br />
des aktiven noch des passiven Wahlrechtes.<br />
I. Nichtigkeit der Betriebsratswahl<br />
Nach Auffassung des BAG liegt ein<br />
offensichtlicher und besonders grober<br />
Verstoß, der die Nichtigkeit der Wahl<br />
zur Folge hat, nicht vor. Hierfür wäre es<br />
notwendig, daß die Lkw-Fahrer eindeutig<br />
nicht in den Betrieb der Beschwerdeführerin<br />
eingegliedert gewesen<br />
seien. Gerade dies könne schon<br />
wegen der gesetzlichen Zuordnung der<br />
Arbeitnehmer zum Entleiherbetrieb<br />
gem. § 14 Abs. 1 AÜG nicht festgestellt<br />
werden.<br />
II. Betriebsverfassungsrechtliche<br />
Zuordnung entliehener Arbeitnehmer<br />
Das BAG kommt zum Ergebnis,<br />
dass das Arbeitsverhältnis der<br />
Lkw-Fahrer zur Beschwerdeführerin<br />
bestehengeblieben sei; ebenso seien<br />
die Arbeitnehmer weiter in den Betrieb<br />
der Beschwerdeführerin eingegliedert.<br />
1. Eingliederung in den Betrieb der<br />
Beschwerdeführerin<br />
Die tatsächliche Einsatzplanung<br />
durch die italienische Mutter stehe der<br />
Eingliederung bei der Beschwerdeführerin<br />
nicht entgegen. Unabhängig davon,<br />
ob man das Verhalten der Beschwerdeführerin<br />
als erlaubnisfreie<br />
Arbeitnehmerüberlassung oder als verbotene<br />
Arbeitsvermittlung einstufe,<br />
finde auf die Rechtsbeziehung zwischen<br />
der Beschwerdeführerin und<br />
den Lkw-Fahrern § 14 Abs. 1 AÜG analog<br />
Anwendung.<br />
Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben die<br />
überwiegenden betriebsverfassungsrechtlichen<br />
Rechte und Pflichten des<br />
Arbeitnehmers im Verhältnis zu seinem<br />
Arbeitgeber auch während des Verleihs<br />
bestehen. Das BAG bestätigt seine<br />
Rechtsprechung nach der § 14 Abs. 1<br />
AÜG, der seiner Systematik nach nur<br />
für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung<br />
gilt, auch auf die nichtgewerbsmäßige<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
anzuwenden ist. Ob ein Verleih<br />
gewerbsmäßig oder nichtgewerbsmäßig<br />
ist, spielt danach für die<br />
betriebsverfassungsrechtliche Stellung<br />
eines Leiharbeitnehmers keine Rolle.<br />
Der Grundsatz des § 14 Abs. 1<br />
AÜG finde auch dann Anwendung,<br />
wenn das entleihende Unternehmen im<br />
Ausland ansässig sei. Hierdurch werde<br />
nicht deutsches Betriebsverfassungsrecht<br />
auf das Ausland erstreckt, vielmehr<br />
werde das Betriebsverfassungsgesetz<br />
nur auf solche Arbeitnehmer<br />
angewendet, die aufgrund der gesetzlichen<br />
Anordnung dem deutschen Betrieb<br />
zuzuordnen seien. Die Anwendung<br />
von § 14 Abs. 1 AÜG bei Verleih<br />
an ein ausländisches Unternehmen<br />
folge im Umkehrschluss auch aus § 1<br />
Abs. 3 Nr. 3 AÜG, weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
bei Auslandsbezug<br />
des Entleihs nur dann nicht zur<br />
Geltung komme, wenn die Arbeitnehmerüberlassung<br />
im Rahmen eines<br />
Deutsch-Ausländischen-Gemeinschaftsunternehmens<br />
auf einer zwischenstaatlichen<br />
Vereinbarung durchgeführt<br />
wird.<br />
2. Arbeitgeberstellung der<br />
Beschwerdeführerin<br />
Auch wenn sich die Arbeitnehmerüberlassung<br />
objektiv als verbotene<br />
Arbeitsvermittlung darstelle, bleibt die<br />
Arbeitgeberstellung der Beschwerdeführerin<br />
hiervon unberührt. Das BAG<br />
lässt offen, ob zwischen dem deutschen<br />
Betrieb und der italienischen<br />
Muttergesellschaft ein Konzernverhältnis<br />
bestand. Selbst wenn dies der Fall<br />
ist, liegt ein Verleih zwischen Konzernunternehmen<br />
nach Auffassung des<br />
BAG nicht vor, weil nicht an einen nur<br />
vorübergehenden Einsatz bei der Konzernmutter<br />
gedacht gewesen sei. Auch<br />
wendet das BAG nach herrschender<br />
jedoch nicht unumstrittener Auffassung<br />
§ 1 Abs. 2 AÜG auf die nichtgewerbsmäßige<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
an. Der Schutzzweck der Normen<br />
des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 47
Arbeits- und Sozialrecht<br />
zes verbiete es aber – auch wegen der<br />
Aufhebung von § 13 AÜG – hieraus die<br />
Folge abzuleiten, zwischen Entleiher<br />
und Leiharbeitnehmer komme ein Arbeitsverhältnis<br />
zustande. Der Arbeitsvertrag<br />
besteht demnach auch in Fällen<br />
nichtgewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung,<br />
die den Charakter verbotener<br />
Arbeitsvermittlung annimmt,<br />
zwischen Arbeitnehmer und Verleihunternehmen<br />
fort.<br />
Die Entscheidung sollte insbesondere<br />
aus folgenden Gründen beachtet<br />
werden:<br />
1. Sie macht deutlich, dass das<br />
BAG auch auf nichtgewerbsmäßige<br />
Arbeitnehmerüberlassung § 1 Abs. 2<br />
AÜG anwendet. Dies hat nach Aufhebung<br />
von § 13 AÜG nicht zur Folge,<br />
dass ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher<br />
fingiert wird, kann aber für das entleihende<br />
Unternehmen wegen Verstoßes<br />
gegen die Vorschriften über<br />
private Arbeitsvermittlung Ordnungswidrigkeiten-<br />
und sogar Straftatbestände<br />
erfüllen.<br />
2. Auch beim Konzernverleih sollte<br />
darauf geachtet werden, dass vertraglich<br />
eine Rückkehr des Arbeitnehmers<br />
in die Betriebsstruktur des verleihenden<br />
Arbeitgebers vorgesehen ist. Andernfalls<br />
findet die Ausnahmevorschrift<br />
des § 1 Abs. 3 Nr. 2 keine Anwendung,<br />
vielmehr gelten sämtliche Restriktionen<br />
des AÜG.<br />
Quelle: BDA RS II/89 vom 22. 09. 2000<br />
Abgrenzung von<br />
Umwandlung und<br />
Betriebsübergang<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom<br />
25. Mai 2000 – 8 AZR 416/99 –<br />
1. Die Umwandlung ist nicht der gegenüber<br />
dem Betriebsübergang<br />
speziellere Tatbestand. Die Voraussetzungen<br />
des § 613 a BGB sind<br />
auch im Zusammenhang mit einer<br />
Umwandlung selbständig zu prüfen.<br />
Soll ein Unternehmen ausgegliedert<br />
werden, kommt ein<br />
Betriebsübergang auf den übernehmenden<br />
Rechtsträger schon<br />
vor Eintritt der Wirkung der Ausgliederung<br />
in Betracht.<br />
2. Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers<br />
gegen den Übergang<br />
seines Arbeitsverhältnisses besteht<br />
auch bei einem Betriebsübergang<br />
im Zusammenhang mit einer Umwandlung.<br />
In der vorliegenden Entscheidung<br />
nimmt das Bundesarbeitsgericht eine<br />
Abgrenzung zwischen einer Umwandlung<br />
und einem Betriebsübergang<br />
nach § 613 a BGB vor.<br />
Die Klägerin war seit 1983 im Kreiskrankenhaus<br />
des Beklagten beschäftigt.<br />
1997 beschloss der Kreistag, das<br />
Kreiskrankenhaus durch Ausgliederung<br />
nach § 168 UmwG in eine GmbH<br />
umzuwandeln. Unter Hinweis auf einen<br />
Personalüberleitungsvertrag teilte der<br />
Beklagte der Klägerin mit, dass deren<br />
Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 1.<br />
Januar 1998 auf die GmbH übergehe.<br />
Noch im Dezember 1997 unterzeichneten<br />
die gesetzlichen Vertreter des<br />
Beklagten und der Geschäftsführer der<br />
errichteten, aber noch nicht in das<br />
Handelsregister eingetragenen Krankenhaus<br />
GmbH, eine „Nutzungsüberlassungsabrede“.<br />
Darin wurde u.a. die<br />
Übernahme der betrieblichen Verantwortung<br />
„mit allen dazugehörigen Verträgen,<br />
Konzessionen, Erfahrungen,<br />
Verbindlichkeiten usw.“ vereinbart. Erst<br />
im September 1998 wurde die GmbH<br />
in das Handelsregister eingetragen.<br />
Bereits am 5. Januar 1998 widersprach<br />
die Klägerin einem Übergang<br />
ihres Arbeitsverhältnisses auf die<br />
GmbH und bat um Weiterbeschäftigung<br />
beim Beklagten. Daraufhin wurde<br />
sie vorläufig weiterhin im Krankenhaus<br />
eingesetzt. Im März 1998 kündigte der<br />
Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich<br />
und außerordentlich mit einer sozialen<br />
Auslauffrist zum 30. September<br />
1998.<br />
Das Bundesarbeitsgericht stellt<br />
fest, dass der Betrieb Kreiskrankenhaus<br />
am 1. Januar 1998 durch Rechtsgeschäft<br />
auf die in Gründung befindliche<br />
GmbH gemäß § 613 a BGB<br />
übergegangen sei. Die Wirkung der<br />
vorliegenden Ausgliederung gemäß<br />
§ 168 UmwG nach §§ 171, 131 UmwG<br />
sei zwar erst mit der Eintragung des<br />
neuen Rechtsträgers in das zuständige<br />
Register im September 1998 eingetreten.<br />
Für den Betriebsübergang komme<br />
es hierauf jedoch nicht an. Maßgebend<br />
für den Betriebsübergang sei nur, dass<br />
die als wirtschaftliche Einheit organisierten<br />
materiellen, immateriellen und<br />
personellen Mittel tatsächlich im eigenen<br />
Namen genutzt werden würden.<br />
Schon deshalb seien Tatbestand und<br />
Zeitpunkt einer Umwandlung von Tatbestand<br />
und Zeitpunkt eines Betriebsübergangs<br />
unabhängig. Die Umwandlung<br />
sei nicht der gegenüber dem<br />
Betriebsübergang speziellere Tatbestand.<br />
Eine beabsichtigte und in die<br />
Wege geleitete Umwandlung schließe<br />
nicht aus, dass ein Betrieb schon vor<br />
Vollendung der Umwandlung gemäß<br />
§ 613 a BGB durch Rechtsgeschäft<br />
übertragen und durch einen neuen Inhaber<br />
fortgeführt wird. Dies bestätige<br />
§ 324 UmwG. Demgemäß seien die<br />
Voraussetzungen des § 613 a BGB<br />
auch im Umwandlungsfall selbständig<br />
zu prüfen. Die Wirkung der Umwandlung<br />
könne jedenfalls auch noch nach<br />
erfolgtem Betriebsübergang eintreten.<br />
Da nach Ansicht des 8. Senats vorliegend<br />
bereits zum 1. Januar 1998 die<br />
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs<br />
erfüllt gewesen seien, hätte die<br />
Klägerin dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses<br />
widersprechen können.<br />
Mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit<br />
bei dem Beklagten sei jedoch<br />
dessen betriebsbedingte Kündigung<br />
rechtswirksam. Daher verstoße die<br />
Kündigung auch nicht gegen § 613 a<br />
Abs. 4 BGB (vgl. RS II/117 vom 19. Juli<br />
1996; BAG vom 21. März 1996 – 2 AZR<br />
559/95 – SAE 1997, 355 [Leitsätze]).<br />
Die Entscheidung ist nicht nur für<br />
die Umwandlungsform der Ausgliederung<br />
aus dem Vermögen einer<br />
Gebietskörperschaft gemäß § 168<br />
UmwG, sondern darüber hinaus für<br />
sämtliche im UmwG geregelten Umwandlungsfälle<br />
(mit Ausnahme des<br />
Formwechsels) von Bedeutung.<br />
Hallo<br />
Partner,<br />
danke<br />
schön!<br />
48 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Steuern und<br />
Versicherungen<br />
STEUERN UND VERSICHERUNGEN<br />
Arbeitgeberbeiträge bei<br />
Geschäftsführern<br />
Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern<br />
einer GmbH sind<br />
Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern<br />
nicht von der Einkommensteuer<br />
befreit. Begründet wird dies damit,<br />
dass bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
arbeitsrechtlich<br />
kein Arbeitsverhältnis vorliegt,<br />
so dass der Arbeitgeber gesetzlich<br />
nicht zur Zahlung von Arbeitgeber-<br />
Anteilen verpflichtet ist.<br />
Ob es sich um einen beherrschenden,<br />
nicht sozialversicherungspflichtigen<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
oder um einen abhängigen Arbeitnehmer<br />
handelt, beurteilt sich nach sozialversicherungsrechtlichen<br />
Vorschriften.<br />
Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis<br />
zu der GmbH liegt sozialversicherungsrechtlich<br />
in der Regel nicht<br />
vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
einen maßgebenden Einfluss<br />
auf die Geschicke der GmbH ausüben<br />
kann. Das ist in der Regel der Fall,<br />
wenn sein Anteil am Stammkapital der<br />
GmbH mindestens 50 v. H. beträgt.<br />
Das Gleiche gilt auch bei einem Kapitalanteil<br />
von weniger als 50 v. H., wenn<br />
aufgrund des Gesellschaftsvertrags für<br />
Beschlüsse der Gesellschaft eine qualifizierte<br />
Mehrheit erforderlich ist und<br />
dieser Anteil eine Sperrminorität darstellt,<br />
die ausreicht, eine Beschlussfassung<br />
zu verhindern. Ebenso, wenn<br />
der Geschäftsführer hinsichtlich Zeitdauer,<br />
Umfang und Ort seiner Tätigkeit<br />
im Wesentlichen weisungsfrei ist und<br />
seine Tätigkeit wirtschaftlich gesehen<br />
nicht für ein fremdes, sondern für ein<br />
eigenes Unternehmen ausübt.<br />
Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />
Düsseldorf vom 3. Januar 2000, Aktenzeichen<br />
S 2333 – 47 – St 12 H – K.<br />
Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />
Kassenfehlbeträge<br />
Vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer<br />
übernommene Kassenfehlbeträge<br />
gehören nicht zum steuerpflichtigen<br />
Arbeitslohn, wenn aufgrund eines<br />
Vorstandsbeschlusses der Arbeitgeber<br />
verpflichtet ist, einen Teil des Kassenmankos<br />
zu übernehmen.<br />
Im Urteilsfall wurden aufgrund eines<br />
Vorstandsbeschlusses 75 v. H. der<br />
Kassenfehlbeträge vom Arbeitgeber<br />
getragen und die übrigen 25 v. H. von<br />
den betreffenden Arbeitnehmern ersetzt.<br />
Im Anschluss an eine durchgeführte<br />
Lohnsteuer-Außenprüfung ging<br />
das Finanzamt davon aus, dass der<br />
vom Arbeitgeber getragene Anteil der<br />
Kassenfehlbeträge steuerpflichtiger<br />
Arbeitslohn der jeweils betroffenen<br />
Arbeitnehmer sei, weil der Arbeitgeber<br />
auf den Ersatz des Fehlbetrages durch<br />
den Arbeitnehmer verzichtet habe.<br />
Das Finanzgericht Münster stellte<br />
hierzu fest, dass in Höhe des vom<br />
Arbeitgeber übernommenen Anteils<br />
am Kassenmanko – aufgrund des<br />
Vorstandsbeschlusses – kein Ersatzanspruch<br />
gegen die Arbeitnehmer besteht<br />
und insoweit sie nicht von einer<br />
eigenen Verpflichtung freigestellt und<br />
damit auch nicht bereichert sind. Damit<br />
liege kein Arbeitslohn in Höhe des vom<br />
Arbeitgeber übernommenen Betrages<br />
vor.<br />
Urteil vom 25. Februar 2000, Aktenzeichen<br />
11 K 5209/98 L, Deutsches<br />
Steuerrecht Entscheidungen 2000,<br />
633.<br />
Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />
Deponiegebühren<br />
Deponiegebühren können bei einem<br />
Unternehmer, der Abfälle einzelner<br />
Kunden in Containern bei Mülldeponien<br />
z. B. eines Landkreises<br />
anliefert und gemäß dessen Abfallsatzung<br />
als Gebührenschuldner der<br />
Deponiegebühren herangezogen wird,<br />
einen durchlaufenden Posten darstellen.<br />
Voraussetzung ist, dass dem Betreiber<br />
der Deponie der jeweilige Auftraggeber<br />
als deponierungsberechtiger<br />
Abfallerzeuger bekannt ist, z. B. aufgrund<br />
eines vom Anlieferer abgegebenen<br />
Ursprungszeugnisses bzw. Deponieauftrags.<br />
Sofern der Anlieferer den Abfall<br />
eines Erzeugers auf dem Weg zur Deponie<br />
mit dem Abfall anderer Erzeuger<br />
zusammenführt und verdichtet – z. B.<br />
presst oder teilweise verbrennt und<br />
somit gegenüber der Deponie kein<br />
Ursprungszeugnis mehr abgegeben<br />
werden kann, können die weiterberechneten<br />
Deponiegebühren nicht als<br />
durchlaufende Posten behandelt werden.<br />
Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />
Frankfurt vom 10. Juli 2000, Aktenzeichen<br />
S 7200 A – 3/86 – St IV 21.<br />
Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />
Versäumung einer Frist<br />
Beruht die Versäumung einer Frist<br />
auf einer Postlaufzeitverzögerung<br />
wegen falscher Postleitzahl auf dem<br />
Briefumschlag, kann Wiedereinsetzung<br />
in den vorigen Stand gewährt<br />
werden, wenn der Fehler dem ansonsten<br />
zuverlässig arbeitenden Büropersonal<br />
unterlaufen ist und für den<br />
Prozessbevollmächtigten nicht leicht<br />
erkennbar war.<br />
Den in der fehlerhaften Angabe der<br />
Postleitzahl liegenden Fehler wertete<br />
der Bundesfinanzhof als ein unschädliches<br />
Büroversehen, welches der Gewährung<br />
der Wiedereinsetzung in den<br />
vorigen Stand nicht entgegensteht.<br />
Nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofs<br />
braucht ein Prozessbevollmächtigter<br />
nicht regelmäßig zu überprüfen,<br />
ob die postalische Anschrift,<br />
die sein ansonsten zuverlässig arbeitendes<br />
Kanzleipersonal einem Schriftsatz<br />
beigefügt hat, zutreffend ist. Denn<br />
die Angabe der postalischen Anschrift<br />
des Gerichts, an das ein Schriftsatz<br />
gerichtet wird, ist eine rein büromäßige<br />
Aufgabe ohne jeden Bezug zu Rechtsfragen.<br />
Ein Prozessbevollmächtigter<br />
darf diese Aufgabe seinem zuverlässigen<br />
und gut geschulten Büropersonal<br />
überlassen. Er kann auf eine fehlerfreie<br />
Erledigung dieser Aufgabe vertrauen<br />
und braucht das Ergebnis daher nicht<br />
regelmäßig zu überprüfen.<br />
Urteil des Bundesfinanzhofs vom<br />
10. Juni 1999, Aktenzeichen V R<br />
33/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung<br />
2000, 281.<br />
Quelle: Der Steuerzahler 10/00<br />
Steuersenkungsgesetz<br />
Nach der Zustimmung des Bundesrates<br />
scheint das Steuersenkungsgesetz<br />
unter Dach und Fach. Kommt<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 49
Steuern und<br />
Versicherungen<br />
es nun wirklich zu der großen Entlastung,<br />
die uns die Bundesregierung verspricht?<br />
Anfang dieses Jahres wurde die<br />
Studie „Steuer- und Abgabenbelastung<br />
in Deutschland“ veröffentlicht.<br />
Darin werden das Konzept und die Vorteile<br />
der vom Karl-Bräuer-Institut neu<br />
entwickelten volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote<br />
dargelegt.<br />
Besonders aussagefähig ist diese<br />
Quote deshalb, weil sie zeigt, wie hoch<br />
die gesamtwirtschaftlich erzielten Einkommen<br />
mit Steuern und Abgaben belastet<br />
werden. Anhand dieser Quote<br />
kann die bisherige und die künftige Einkommensbelastung<br />
in Deutschland<br />
also zutreffend gemessen werden.<br />
Neue Daten<br />
Inzwischen liegen neue Daten vor,<br />
die Projektionen bis 2005 auf einer<br />
noch sichereren Grundlage ermöglichen.<br />
So sind jetzt insbesondere<br />
Ist-Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen<br />
Gesamtrechnungen für 1999 verfügbar.<br />
Sie weichen gegenüber den<br />
letzten Schätzungen zum Teil nicht<br />
unerheblich ab. Hinsichtlich der Abgabenbelastung<br />
ist dabei von besonderer<br />
Bedeutung, dass das Aufkommen aus<br />
Steuern und aus Sozialbeiträgen 1999<br />
deutlich höher ausfiel, als ursprünglich<br />
angenommen.<br />
Zugleich nahm das Volkseinkommen<br />
etwas langsamer zu als erwartet.<br />
Aufgrund dieser Abweichungen zwischen<br />
den erwarteten und den<br />
tatsächlichen Ist-Werten war die Einkommensbelastungsquote,<br />
bei der<br />
das Aufkommen aus Steuern und<br />
Sozialbeiträgen ins Verhältnis zum<br />
Volkseinkommen gesetzt wird, 1999<br />
letztlich um 0,7 Prozentpunkte höher<br />
als zunächst angenommen. Damit lag<br />
der Rekordwert des Vorjahres mit 56,8<br />
Prozent um 1,7 Prozentpunkte über<br />
dem bisherigen Rekord aus 1998 bzw.<br />
um mehr als 6 Prozentpunkte über<br />
dem Wert von 1990.<br />
Die Korrektur nach oben, die sich<br />
aufgrund der neuen Ist-Zahlen für das<br />
Jahr 1999 ergibt, wirkt sich – weil nun<br />
von der erhöhten Basis auszugehen ist<br />
– auch bei Fortschreibung der Belastungsquote<br />
für die Folgejahre aus. So<br />
zeichnet sich für die Einkommensbelastung<br />
im Jahr 2000 nunmehr ein Wert<br />
von 56,5 Prozent ab, was gegenüber<br />
dem Vorjahr – trotz der Steuersenkungen<br />
und der Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrages<br />
zum Jahresanfang<br />
– lediglich einen Rückgang um<br />
0,3 Prozentpunkte bedeutet. Die Belastungsquote<br />
im Jahr 2000 dürfte aus<br />
derzeitiger Sicht somit also um 1,1 Prozentpunkte<br />
höher liegen, als es<br />
zunächst zu erwarten war.<br />
Da die ursprünglich für 2002 beschlossene<br />
Entlastung auf 2001 vorgezogen<br />
werden soll, ist für das kommende<br />
Jahr ein Rückgang der<br />
volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote<br />
auf 54,4 Prozent zu erwarten.<br />
2002 dürfte die Quote dann<br />
aber bereits wieder um 0,2 Prozentpunkte<br />
ansteigen. Auch 2003 droht<br />
trotz der geplanten Steuersenkung ein<br />
weiterer leichter Anstieg der Belastungsquote<br />
auf dann 54,7 Prozent.<br />
Hauptgrund: Das für 2003 vorgesehene<br />
Entlastungsvolumen reicht nicht<br />
aus, um den Anstieg des Steueraufkommens<br />
zu kompensieren, der sich<br />
vor allem aufgrund des progressiven<br />
Lohn- und Einkommensteuertarifs ergibt.<br />
Zum Vergleich: Gemäß der jüngsten<br />
Steuerschätzung steigt das Gesamtsteueraufkommen<br />
von 2002 auf<br />
2003 bei unverändertern Steuerrecht<br />
um rund 50 Milliarden Mark; demgegenüber<br />
werden die für 2003 erwarteten<br />
Steuermindereinnahmen in FoIge<br />
der beabsichtigten Steuersenkung auf<br />
nur 29 Mrd. Mark beziffert.<br />
Selbst 2005 keine Besserung<br />
in Sicht<br />
Der Belastungsdynamik, die dem<br />
Steuersystem weiterhin innewohnt,<br />
wird auch durch den geplanten Entlastungsschritt<br />
im Jahr 2005 nur unzureichend<br />
entgegengewirkt. So dürfte<br />
sich die Einkommensbelastungsquote<br />
auch 2005 immer noch auf nahezu 55<br />
Prozent belaufen. Damit läge sie noch<br />
fast auf dem gleichen Niveau wie 1998,<br />
dem letzten Jahr vor Beginn der „umfassendsten<br />
Steuersenkungen in der<br />
Geschichte der Bundesrepublik“, der<br />
sich die Bundesregierung rühmt. Dieser<br />
Befund mag insoweit verblüffen, als<br />
mit den absoluten Entlastungszahlen<br />
seitens der Bundesregierung hohe<br />
Erwartungen geweckt werden: „Die<br />
Steuerzahler werden im Zeitraum von<br />
1998 bis 2005 durch die Steuerreform<br />
2000, das bereits im letzten Jahr verabschiedete<br />
Steuerentlastungsgesetz<br />
1999/2000/2002, das Familienförderungsgesetz<br />
und weitere Reformmaßnahmen<br />
netto in einer Größenordnung<br />
von gut 93 Milliarden Mark nachhaltig<br />
entlastet.“<br />
➸<br />
Volkswirtschaftliche Einkommensbelastung<br />
Einkommens-<br />
Steuerlastquote Soziallastquote belastungsquote<br />
1960 29,1 % 12,4 % 41,5 %<br />
1970 30,5 % 15,0 % 45,6 %<br />
1980 33,5 % 20,0 % 53,5 %<br />
1990 30,3 % 20,4 % 50, 7 %<br />
1991 30,3 % 20,5 % 50,8 %<br />
1992 31,0 % 21,2 % 52,1 %<br />
1993 31,4 % 21,9 % 53,3 %<br />
1994 31,7 % 22,7 % 54,4 %<br />
1995 31,3 % 22,6 % 53,9 %<br />
1996 31,6 % 23,1 % 54,7 %<br />
1997 31,3 % 23,4 % 54,6 %<br />
1998 32,0 % 23,1 % 55,1 %<br />
1999 33,7 % 23,1 % 56,8 %<br />
2000 33,7 % 22,8 % 56,5 %<br />
Bei Umsetzung des beschlossenen „Steuersenkungsgesetzes“<br />
2001 32,0 % 22,4 % 54,4 %<br />
2002 32,6 % 22,0 % 54,6 %<br />
2003 32,8 % 21,9 % 54,7 %<br />
2004 33,5 % 21,8 % 55,3 %<br />
2005 33,0 % 21,8 % 54,8 %<br />
Quelle: Der Steuerzahler 9/00<br />
50 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Wie relativ dieses über sieben Jahre<br />
kumulierte Entlastungsvolumen ist,<br />
zeigt sich, wenn es mit der zwischenzeitlichen<br />
Entwicklung der staatlichen<br />
Steuereinnahmen verglichen wird. So<br />
dürfte das Steueraufkommen im Jahr<br />
2005 trotz dieser Entlastungsmaßnahmen<br />
um rund 260 Milliarden Mark<br />
beziehungsweise um 29 Prozent höher<br />
sein als im Jahr 1998.<br />
Als ernüchterndes Fazit ist daher<br />
festzuhalten, dass die vorgesehenen<br />
Steuern und Versicherungen<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Steuersenkungen bei weitem nicht<br />
ausreichen, um die viel zu hohe volkswirtschaftliche<br />
Einkommensbelastung<br />
nachhaltig zurückzuführen.<br />
AUS- UND WEITERBILDUNG<br />
Fortbildung zum Verkehrsfachwirt<br />
neu geordnet<br />
Mitarbeiter aus Speditionen, der<br />
Verkehrswirtschaft und den Logistikfunktionen<br />
des Handels und der Industrie<br />
können sich seit 1977 mit der Aufstiegsfortbildung<br />
zum Verkehrsfachwirt<br />
für Aufgaben im mittleren und oberen<br />
Management qualifizieren. Pro Jahr absolvieren<br />
bundesweit rund 550 Nachwuchsleute<br />
das Programm, davon wiederum<br />
zieht es eine große Zahl von<br />
Teilnehmern zu dem größten Anbieter,<br />
der Deutschen Außenhandels- und<br />
Verkehrs-Akademie (DAV) in Bremen.<br />
Im Laufe des letzten Jahres haben alleine<br />
110 Teilnehmer aus dem gesamten<br />
Bundesgebiet in der Hansestadt an<br />
ihrer Karriere gearbeitet. Der Rahmenlehrplan<br />
und die Prüfung sind nun überarbeitet<br />
worden. Modernisiert wurden<br />
insbesondere die Bereiche Logistikfunktionen<br />
und Marketing sowie Projekt-,<br />
Qualitäts- und Umweltmanagement.<br />
Umfassende Informationen über<br />
das Fortbildungsprogramm liegen nun<br />
vor und können bei der DAV angefordert<br />
werden.<br />
Gerade auch Mitarbeiter kleiner<br />
und mittlerer Unternehmen sollen<br />
durch diese Weiterbildungsqualifikation<br />
unterstützt werden. Daher umfasst<br />
das neugeordnete Tätigkeitsfeld folgende<br />
Aufgaben:<br />
• Mitarbeit bei der kaufmännischen<br />
Steuerung von Unternehmen der<br />
Verkehrswirtschaft<br />
• Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben<br />
in der Verkehrswirtschaft, insbesondere<br />
– Verkehrsdienstleistungen unter<br />
Einsatz vorhandener Verkehrsträger<br />
im Rahmen der geltenden<br />
rechtlichen, wirtschaftlichen und<br />
politischen Bedingungen zu<br />
konzipieren und zu realisieren,<br />
– betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche<br />
Steuerungsinstrumente<br />
des Unternehmens<br />
für die Realisierung von<br />
Verkehrsdienstleistungen einzusetzen<br />
und<br />
• Mitarbeiter und Projektteams zu<br />
führen, mit Partnerunternehmen<br />
und Kunden dienstleistungsorientiert<br />
in Projekten und Teams zu<br />
kommunizieren und zu kooperieren.<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
Verkehrsfachwirt kann werden, wer<br />
eine Ausbildung zum Speditionskaufmann<br />
oder einen anderen kaufmännischen<br />
Ausbildungsberuf der Verkehrswirtschaft<br />
erfolgreich bestanden hat<br />
und zum Zeitpunkt der Prüfung eine<br />
mindestens zweijährige Berufspraxis<br />
vorweisen kann. Teilnehmer mit einer<br />
anderen kaufmännischen Ausbildung<br />
müssen eine mindestens dreijährige<br />
Berufspraxis nachweisen. Ohne Berufsausbildung<br />
benötigt man eine mindestens<br />
sechsjährige Berufspraxis.<br />
Die Programmunterlagen können<br />
bei der DAV Bremen (Karin Prinz, Tel.<br />
0421/36084-21) angefordert werden<br />
und stehen auch im Internet zur Verfügung:<br />
http://www.dav.uni-bremen.de<br />
82. Abendlehrgang zur Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung<br />
im Güterkraftverkehr – nach neuem Recht<br />
Ab dem 19. Februar 2001 bis einschließlich 12. April 2001 beabsichtigen wir, den 82. Abendlehrgang<br />
zur Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr durchzuführen.<br />
Inhalt der Ausbildung ist u.a. das neue GüKG sowie die Haftung und Versicherung nach der Tranportrechtsreform.<br />
Darüber hinaus werden folgende Lehrinhalte unterrichtet:<br />
• Beförderungs-Bedingungen national<br />
• Beförderungs-Bedingungen international<br />
• Europäische Union<br />
• Zollpraxis und Formalitäten<br />
• Besonderheiten Straßenverkehrsrecht in einigen<br />
EU-Staaten<br />
• speditionelle Grundkenntnisse<br />
• Marketing<br />
• allgemeine kaufmännische Grundkenntnisse,<br />
Buchführung, Steuerwesen, Zahlungsverkehr<br />
• Handels- und Firmenrecht des Betriebes<br />
• Versicherungsrecht<br />
• Arbeits- und Sozialrecht<br />
• Arbeitszeitrecht<br />
• Fahrzeugkosten-Rechnung<br />
• Straßenverkehrsrecht, Umweltschutz<br />
• Beförderung gefährlicher Güter<br />
Interessenten melden sich bitte umgehend bei der<br />
Verbandsgeschäftsstelle, Tel. 02 61/4 94-3 30, an.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 51
Weiterbildung<br />
52 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Weiterbildung<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 53
Weiterbildung<br />
54 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Rechtsprechung<br />
HINWEISE AUS DER RECHTSPRECHUNG<br />
Einmal fluchen<br />
tausend Mark?<br />
Auf Deutschlands Straßen herrscht<br />
ein rüder Ton. Mancher Rowdy riskiert<br />
im Verkehrsgetümmel schnell eine<br />
dicke Lippe. Mit „Du Holzkopf“ betitelt<br />
ein Fahrer aus dem Wagenfenster heraus<br />
sein Gegenüber. Der muss sich das<br />
nicht gefallen lassen. Für das kleine<br />
Unwort, kombiniert mit dem leichten<br />
Tippen des Zeigefingers an die erhitzte<br />
Stirn des Fahrers, haben deutsche Gerichte<br />
schon 1,500 Mark eingefordert.<br />
Andere Gesten sind wesentlich günstiger,<br />
So ist man beim „Vogel-Zeigen“<br />
und „Scheiben wischen“ mit 300 Mark<br />
dabei. Wer sich nicht beherrschen<br />
kann und seine Mitmenschen mit dem<br />
Stinkefinger provoziert, muss schon<br />
500 Mark hinblättern. Ganz schön<br />
teuer – denn: Die kleinen Unflätigkeiten<br />
fallen rein rechtlich gesehen unter den<br />
Tatbestand der Beleidigung, der durch<br />
§ 185 des Strafgesetzbuches geregelt<br />
wird. Wer einen anderen beleidigt oder<br />
bewusst kränkt, begeht im Sinne des<br />
Gesetzes eine Straftat. Auch Meckern<br />
und wildes Gestikulieren sind keineswegs<br />
Kavaliersdelikte. Geld- und sogar<br />
Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren<br />
sind drin!<br />
Neben Motzereien von Autofahrer<br />
zu Autofahrer regelt der Paragraph<br />
auch Pöbeleien und Aufmüpfigkeiten<br />
gegen die Staatsgewalt. Wer einen Polizeibeamten<br />
als „Schlumpf“, „Depp“<br />
oder „Trottel in Uniform“ betitelt, kann<br />
mit einer Geldstrafe zwischen 1.200<br />
und 3.000 Mark rechnen. Wer Politessen<br />
als „Kuh“ oder „Blödes Weib“ bezeichnet,<br />
sollte sich auf 400 bis 1.200<br />
Mark Bußgeld einrichten.<br />
Die Palette der kleinen Gemeinheiten<br />
reicht weit, erzählt Polizeioberkommissar<br />
Uwe Verständig aus Magdeburg.<br />
„Bei Geschwindigkeitskontrollen<br />
wird man schnell als Wegelagerer und<br />
sonst recht oft als Affe bezeichnet.“ Polizisten<br />
haben ein dickes Fell und bewahren<br />
trotz aller Meckereien oft die<br />
Fassung. Kommt’s gar zu dick, gibt’s<br />
nach der Verbalattacke Papierkrieg.<br />
Nach der Strafanzeige flattert Post vom<br />
Amtsgericht ins Haus. In den meisten<br />
Fällen ist der Fall erledigt, wenn der<br />
Übeltäter die geforderte Strafe gleich<br />
bezahlt. Erst wenn der Täter Einspruch<br />
erhebt, kommt es zur Vorladung beim<br />
Gericht und zur Verhandlung. Bevor<br />
also wieder einmal die Sicherung<br />
durchbrennt, lieber entspannt zurücklehnen,<br />
eine ruhige Kassette einschieben<br />
und tief durchatmen. Denn mit<br />
guten Nerven und Zurückhaltung lässt<br />
sich viel Geld sparen.<br />
Quelle: Media Mobil<br />
Vorsicht im<br />
Baustellenbereich<br />
In Baustellenbereichen ist mit besonderen<br />
Gefahren wie etwa tiefen<br />
Schlaglöchern zu rechnen. Das geht<br />
aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung<br />
des Oberlandesgerichtes<br />
(OLG) Rostock hervor.<br />
Der Fall: Ein Autofahrer befuhr eine<br />
Straße in Rostock, die erneuert werden<br />
sollte. Die Straße war erkennbar unbefestigt<br />
und uneben. Verbunden mit<br />
dem Hinweis auf die Baustelle lag eine<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30<br />
km/h vor. Trotzdem geriet der Fahrer in<br />
ein Schlagloch. Dadurch wurde sein<br />
Auto beschädigt. Er verlangte von der<br />
Stadt Schadensersatz, ohne Erfolg.<br />
Besondere Warnhinweise auf<br />
Schlaglöcher halten die Rostocker<br />
Richter – anders als einige ihrer Kollegen<br />
– nicht für notwendig. Im Baustellenbereich<br />
müsse vielmehr jeder<br />
Verkehrsteilnehmer mit einer ungleichmäßigen<br />
Abnutzung der Straßenoberfläche<br />
und mit Schlaglöchern rechnen.<br />
Hierauf müsse er sich durch entsprechend<br />
vorsichtige Fahrweise einstellen.<br />
Auch die Behauptung des Fahrers,<br />
er sei höchstens 20 km/h schnell gewesen<br />
und habe die Beschädigung<br />
trotzdem nicht verhindern können,<br />
ließen die Richter<br />
nicht gelten. Zum<br />
einen bezweifelten<br />
sie, dass der Fahrzeugschaden<br />
bei<br />
dieser geringen Geschwindigkeit<br />
überhaupt<br />
entstanden<br />
wäre; außerdem sei<br />
selbst bei den erlaubten<br />
30 km/h das<br />
Schlagloch rechtzeitig<br />
genug für ein<br />
Ausweichmanöver<br />
erkennbar gewesen<br />
(OLG Rostock, 1 U<br />
169/98, DAR 2000,<br />
311).<br />
Quelle: VP 9/00<br />
So nicht! Zurückhaltung in solchen Situationen ist bares Geld wert.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 55
Buchbesprechung<br />
BUCHBESPRECHUNG<br />
Der Große Shell Atlas<br />
Ausgabe 2001/2002<br />
Jetzt auch mit Ortsregister Europa<br />
und neuem Routenplaner Deutschland<br />
Um 70 Seiten zugenommen hat der<br />
soeben in neuer Auflage erschienene<br />
Große Shell Atlas für Deutschland und<br />
Europa. Diesen zusätzlichen Informationsschub<br />
verdankt der Atlas dem<br />
neuen Ortsregister für Europa. Ab<br />
sofort sind alle in den Kartenteilen<br />
1:750.000, 1:1.500.000 und<br />
1:4.500.000 aufgeführten Orte in einem<br />
separaten, ebenfalls im Atlas integrierten<br />
Ortsregister zusammengefasst.<br />
Mit dieser Verbesserung wurde<br />
dem Vereinigten Europa und natürlich<br />
auch der Benutzerfreundlichkeit Rechnung<br />
getragen.<br />
Der Atlas ist jetzt auf einen Umfang<br />
von 989 Seiten angewachsen. Er enthält<br />
einen Kartenteil für die Reiseplanung<br />
in Deutschland und Europa im<br />
Maßstab 1:4.500.000, den Kartenteil I<br />
für die Große Fahrt in Deutschland und<br />
Europa im Maßstab 1:750.000, den<br />
Kartenteil II für die Große Fahrt in<br />
Europa im Maßstab 1:1.500.000, eine<br />
Gesamtübersicht der Karten und<br />
Städte von Deutschland, Innenstadtpläne<br />
europäischer Großstädte, Zufahrtspläne,<br />
Stadtdurchfahrtspläne<br />
und Innenstadtpläne für Deutschland.<br />
Durch das patentierte Farben-Leitsystem<br />
findet man die gewünschten<br />
Kartenteile im Atlas sehr schnell und<br />
einfach.<br />
Da der Verlag über einen eigenen<br />
Erkundungsdienst verfügt, der bei den<br />
zuständigen Baubehörden recherchiert,<br />
ist es möglich, auch die Ausbaustufen<br />
des deutschen und europäischen<br />
Straßennetzes für die nächsten<br />
Jahre darzustellen. Diese Angaben<br />
können bis ins Jahr 2003 hinein gemacht<br />
werden. Somit behält der Große<br />
Shell Atlas lange seine hohe Aktualität.<br />
Einige Seiten mit Tipps zur Ersten<br />
Hilfe, wichtige Länder- und Reiseinformationen,<br />
Eisenbahnkarten und<br />
ein umfangreicher Restaurant- und<br />
Hotelanzeigenteil vervollständigen den<br />
Atlas.<br />
Dem Shell Atlas ist, wie auch in den<br />
letzten Jahren, ein Routenplaner für<br />
Deutschland auf CD-ROM beigefügt.<br />
Der Routenplaner wurde wesentlich<br />
verbessert: Mit jetzt 146.000 möglichen<br />
Zielorten wurden die Zielsuchoptionen<br />
um ca. 30 % erhöht.<br />
Da der eigene Erkundungsdienst<br />
höchste Aktualität und Präzision gewährleistet,<br />
kann der Verlag die<br />
Geld-zurück-Garantie geben: Wenn<br />
man sich mit dem Atlas verfährt, weil<br />
irgend eine Angabe nicht stimmt, erstattet<br />
der Verlag umgehend den vollen<br />
Kaufpreis zurück.<br />
DER GROSSE SHELL ATLAS<br />
2001/2002 mit neuem Routenplaner<br />
Deutschland<br />
989 Seiten<br />
Format 18 x 28,5 cm<br />
Druck in 4 bzw. 6 Farben<br />
gebundener Ladenverkaufspreis<br />
DM 56,-<br />
erhältlich im Buchhandel, in den<br />
Buchabteilungen der Kaufhäuser<br />
und an Shell Stationen<br />
Neue Gefahrgutvorschriften<br />
fehlerhaft<br />
Das Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen<br />
(BMVBM) hat eingeräumt, dass die<br />
neuen Vorschriften zum Transport gefährlicher<br />
Güter im Straßen-, Bahnund<br />
Seeverkehr eine Reihe von Fehlern<br />
enthalten. Grund dafür ist die komplette<br />
Umstrukturierung der Vorschriftenwerke<br />
ADR, RID und IMDG-Code.<br />
Hinzu kommen einzelne inhaltliche Änderungen.<br />
Trotz aller Sorgfalt kommt es<br />
dadurch zu praxisfernen Abweichungen<br />
die nicht beabsichtigt waren.<br />
Jeder am Gefahrgut-Transport Beteiligte<br />
wird vom BMVBW gebeten,<br />
seine üblichen Klassifizierungs- und<br />
Abwicklungsvorgänge an Hand der<br />
neuen Vorschriften – sofern sie schon<br />
vorliegen – zu überprüfen. Die festgestellten<br />
Ungereimtheiten können direkt<br />
dem Referat A44 des BMVBW eingereicht<br />
werden.<br />
Nun wurde im Internet eigens das<br />
Fehler-Forum eingerichtet, um Doppelarbeiten<br />
zu vermeiden und den einen<br />
oder anderen Problemfall öffentlich zu<br />
diskutieren. Diese Variante wird erst<br />
durch die neue Informationstechnologie<br />
ermöglicht und erhält zukünftig steigende<br />
Bedeutung. Dieses Forum, das<br />
auch Hinweise auf Publikationen der<br />
neuen Vorschriften enthält, ist von<br />
der Redaktion „Gefährliche Ladung“<br />
(Storck Verlag Hamburg) ins Leben<br />
gerufen worden und wird von ihr<br />
technisch betreut. Die Nutzung des<br />
Fehler-Forums ist kostenlos.<br />
Internet-Adresse:<br />
www.fehler-forum.de<br />
Ein Service des<br />
Storck Verlag Hamburg<br />
Fachverlag für Schifffahrt,<br />
Handel und Verkehr<br />
Striepenweg 31, 21147 Hamburg,<br />
Tel: 0 40/7 9713-160/11,<br />
Fax: 0 40/7 9713-101<br />
Bordbuch<br />
„Der Berufskraftfahrer<br />
unterwegs“<br />
Das Bordbuch ist eine Zusammenstellung<br />
nützlicher Informationen für<br />
den Kraftfahrer im Güterverkehr, und<br />
damit auch für Fahrer in Möbelspeditionen<br />
ein sinnvoller Begleiter.<br />
Fahrverbote, Länderinformationen,<br />
Umrechnungskurse und eine Liste der<br />
Autohöfe in Deutschland, sollen dem<br />
Berufskraftfahrer den Arbeitsalltag erleichtern<br />
helfen. Selbst das moderne<br />
Medium Internet ist durch nützliche<br />
Adressen vertreten. Aber auch Checklisten<br />
und Hinweise zur Ladungssicherung<br />
sind enthalten. Ein insgesamt<br />
nützliches Werk, das im Verlag<br />
Heinrich Vogel GmbH, München, ISBN<br />
3-574-26032-6 Best.-Nr. 26032 erschienen<br />
ist und DM 24,90 zzgl. MwSt.<br />
kostet.<br />
Informationen zur<br />
ADR/RID-<br />
Strukturreform<br />
Ziel dieser Ausarbeitung ist es, einen<br />
Überblick über die zu erwartenden<br />
neuen umstrukturierten Vorschriften zu<br />
geben.<br />
Auch wenn zum Zeitpunkt dieser<br />
Ausarbeitung noch letzte Beschlüsse<br />
56 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
Buchbesprechung<br />
der Entscheidungsgremien ausstehen,<br />
so ist die Grundstruktur der neuen Vorschriften<br />
doch bekannt. Deshalb soll an<br />
dieser Stelle auf den bisherigen Stand<br />
(September 2000) Bezug genommen<br />
werden.<br />
Die Übersicht gliedert sich wie folgt:<br />
I. Allgemeine Informationen zur<br />
Strukturreform<br />
II.<br />
Inhaltsverzeichnis für das neue<br />
ADR und RID<br />
III. Informationen über die einzelnen<br />
Teile und Kapitel; dort ist bei<br />
den einzelnen Kapiteln unter der<br />
Überschrift „Bisher“ angegeben,<br />
wo die im Kapitel enthaltenen<br />
Vorschriften gegenwärtig in<br />
den Anlagen A und B des ADR<br />
im wesentlichen enthalten sind.<br />
ISBN 3-87841-137-5<br />
Bestell-Nr. 11137<br />
64 Seiten, DIN A4<br />
Verkehrs-Verlag J. Fischer,<br />
Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf,<br />
Telefon 02 11/9 9193-0<br />
Bestellservice über Fax<br />
0211/6801544<br />
Der Gefahrgut-<br />
Beauftragte<br />
(Von der Redaktion Gefahrgut<br />
empfohlen!)<br />
Der Verlag Heinrich Vogel hat das<br />
Handbuch „Der Gefahrgut-Beauftragte“<br />
neu aufgelegt. Es ist sowohl für<br />
die Schulung wie auch für die tägliche<br />
Arbeit des Gefahrgutbeauftragten<br />
konzipiert. In einem handlichen Band<br />
werden die Arbeitsgrundlagen und das<br />
Verfahren beim Transport gefährlicher<br />
Güter mit sämtlichen Verkehrsträgern<br />
verständlich dargestellt.<br />
Dabei steht nicht der Abdruck der<br />
Vorschriften, sondern ihre Kommentierung<br />
mit Blick auf die Praxis im Mittelpunkt.<br />
Eine weitere Besonderheit ist<br />
der Aufbau dieses Loseblattwerkes: Im<br />
Anschluss an die Erläuterungen zu den<br />
grundlegenden Regelwerken ist für jeden<br />
Verkehrsträger ein eigenes Register<br />
vorgesehen. Der Aufbau ist jeweils<br />
ähnlich, so dass man sich leicht zurechtfindet.<br />
Die Autoren:<br />
Die einzelnen Register werden von<br />
Fachleuten aus den unterschiedlichen<br />
Bereichen betreut, z.B.:<br />
Dr. jur. Hans-Günter Triebel für<br />
GbV-Recht, Verantwortlichkeiten und<br />
Haftung<br />
Rudolf Sander und Dr. Siegfried Kreth<br />
von der DEKRA für den Straßentransport<br />
Hermann Kirchner aus dem hessischen<br />
Wirtschaftsministerium für Eisenbahn<br />
und Binnenschiffahrt<br />
Wolfgang Spohr, externer Gb für Luftund<br />
Heinz-Werner Kamrath für Seetransport<br />
Der Gefahrgut-Beauftragte, ca.<br />
800 Seiten, Loseblattwerk (2 Ergänzungslieferungen,<br />
Seitenpreis DM<br />
0,62) DM 148,- + MwSt. (Grundwerk)<br />
Bestell-Nr. 23019<br />
VERLAG HEINRICH VOGEL<br />
Der Güterkraftverkehrs-<br />
Unternehmer –<br />
Leitfaden für die<br />
Sachkundeprüfung<br />
Mit dem Lehrbuch „Der Güterkraftverkehrsunternehmer“<br />
können Sie sich<br />
optimal auf die Sach- und Fachkundeprüfung<br />
zum Güterkraftverkehrsunternehmer<br />
vorbereiten. Das Buch wurde<br />
neu überarbeitet, systematisch geordnet<br />
und den neuesten rechtlichen und<br />
betriebswirtschaftlichen Grundlagen<br />
angepasst. Es beinhaltet sämtliche<br />
fachspezifischen Bereiche, die Bestandteil<br />
der Prüfung sind. Aus der<br />
Fülle der Sach- und Fachgebiete, auf<br />
die sich die Prüfung erstreckt, sind die<br />
wesentlichen Bereiche in dem bewährten<br />
Wechsel von Antwort und Frage<br />
dargestellt.<br />
Die seit 1. Juli 2000 in Kraft getretenen<br />
Paragraphen der Berufszugangsverordnung<br />
für den Güterkraftverkehr<br />
(GBZugV) sind bereits berücksichtigt.<br />
Aus dem Inhalt:<br />
• Gesetzeskunde<br />
• Geschäftsbedingungen und<br />
Transportrecht<br />
• Arbeits- und Sozialrecht<br />
• Allgemeines und kaufmännisches<br />
Recht<br />
• Marketing<br />
• Kaufmännische und finanzielle<br />
Verwaltung<br />
• Straßenverkehrsrecht<br />
• Gefährliche Güter (GGVS-ADR)<br />
• Internationaler Verkehr<br />
• Versicherungswesen<br />
• Umweltschutz<br />
• Verbandswesen<br />
Die Autoren:<br />
Cornelius Jansen<br />
Christian Durmann<br />
Der Güterkraftverkehrsunternehmer<br />
(Leitfaden für die Sachkundeprüfung)<br />
49. Auflage 2000<br />
232 Seiten, 17 x 24 cm, Paperback<br />
DM 48,- + MwSt.<br />
Bestell-Nr. 26001<br />
VERLAG HEINRICH VOGEL<br />
Neu durch<br />
4. Ergänzung!<br />
Zu dem Standardwerk für Güterkraftverkehrsunternehmer<br />
und Existenzgründer<br />
„Das Güterkaftverkehrsunternehmen“<br />
ist die 4. Ergänzung<br />
erschienen. Für die darin behandelten<br />
Rechtsgebiete wie Güterkraftverkehrs-,<br />
Straßenverkehrs-, Arbeits-,<br />
Sozialversicherungs-, Steuer-, Transport-<br />
und Zollrecht haben sich zahlreiche<br />
Rechtsänderungen ergeben, u.a.:<br />
• Bei den Sozialvorschriften im<br />
Straßenverkehr.<br />
• Neugefasster § 623 BGB, wonach<br />
u.a. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
nur wirksam ist, wenn<br />
sie schriftlich erfolgt.<br />
• Informationen zum Sicherheitsbeauftragten<br />
und zur Sicherheitsfachkraft.<br />
• Wesentliche Änderungen zur<br />
„Scheinselbstständigkeit“ und zu<br />
„arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“<br />
durch das „Gesetz zur<br />
Förderung der Selbstständigkeit“<br />
und die entsprechenden Auslegungshinweise<br />
der Sozialversicherungsträger.<br />
• Bürgerliches Recht und Handelsrecht<br />
wurden aktualisiert.<br />
• Incoterms 2000 und Insolvenzrecht<br />
sowie die Zulassungsregelungen<br />
der neu gefassten Viehverkehrsverordnung<br />
(neue Prüfungssachgebiete<br />
ab 1. Januar 2001!).<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 57
Buchbesprechung<br />
• Die neugefasste Berufszugangsverordnung<br />
für den Güterkraftverkehr<br />
bringt ab 2001 andere<br />
Prüfungsmodalitäten.<br />
• Neue Untersuchungsregeln der<br />
StVZO fordern u.a. die Sicherheitsprüfung<br />
(SP) für Lkw.<br />
• Einsatz supergrüner Lkw und<br />
Österreichverkehr wurden erweitert.<br />
Die 4. Ergänzungslieferung umfasst<br />
380 Seiten und kostet DM 169,-/<br />
# 86,41.<br />
„Das Güterkraftverkehrsunternehmen“<br />
von Wolfgang Baumeister und<br />
Thorsten Jessen, Loseblattsammlung,<br />
Format DIN A 4, wird in zwei Varianten<br />
angeboten:<br />
1. für Existenzgründer als Lehrbuch<br />
zur IHK-Fachkundeprüfung (910<br />
Seiten im Ordner) mit Trainingsbuch<br />
(232 Seiten gebunden) zum Preis<br />
von DM 296,-/#151,34 inkl. MwSt.<br />
sowie<br />
2. als Standard-Nachschlagewerk für<br />
Unternehmer und Führungskräfte<br />
(910 Seiten im Ordner) zum<br />
Preis von DM 264,-/# 134,98 inkl.<br />
MwSt. – beide Werke inklusive<br />
4. Ergänzung.<br />
Storck Verlag, Fachverlag für<br />
Lehrmaterial,<br />
Striepenweg 31, 21147 Hamburg,<br />
Tel.: 040/ 797 13 - 160/161<br />
Fax: 040/797 13 - 101,<br />
eMail: vertrieb@storck-verlag.de oder<br />
Bestell-Service:<br />
http://www.storck-verlag.de.<br />
Berliner Kommentar<br />
zum Grundgesetz<br />
Friauf/Höfling (Hrsg.)<br />
In der Entwicklung des Grundgesetzes<br />
sind besonders im letzten Jahrzehnt<br />
zahlreiche Änderungen und die<br />
zunehmende Verzahnung mit dem<br />
nationalen Verfassungsrecht und dem<br />
europäischen Recht zu berücksichtigen.<br />
Insgesamt ist die Bedeutung des<br />
Verfassungsrechts durch die einflussreiche<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
in der gesamten<br />
Rechtsordnung gestiegen.<br />
Der jetzt erschienene Berliner<br />
Kommentar zum Grundgesetz berücksichtigt<br />
gerade diese Aspekte in<br />
seinen Erörterungen für die Rechtspraxis.<br />
Die Entwicklungslinie unserer<br />
Verfassung seit der Wiederherstellung<br />
der deutschen Einheit werden in diesem<br />
„Berliner Kommentar“ besonders<br />
verfolgt. Natürlich wird die reichhaltige<br />
und fruchtbare Verfassungsrechtsdogmatik<br />
der „Bonner Republik“ in ihrer<br />
auch zukünftigen vollen Bedeutung<br />
nicht unberücksichtigt gelassen.<br />
Die namhaften Herausgeber und<br />
Autoren folgen einem einheitlichen<br />
Gliederungsraster, das die Entwicklungslinien<br />
skizziert, Bezüge verdeutlicht<br />
und schließlich die Kommentare<br />
anschließt. Bereits die Grundlieferung<br />
mit über 650 Seiten enthält die Erläuterungen<br />
vor Art. 1 GG sowie Art. 2, Abs.<br />
1, Art. 4, Art. 10, Art. 14, Art. 25, Art. 33<br />
und Art. 38. Die Kommentierung wird<br />
zügig aufgebaut und soll bis etwa 2002<br />
abgeschlossen sein.<br />
Der ergänzbare Kommentar ist<br />
auch für Sie eine wesentliche Hilfe im<br />
juristischen Umgang mit der Materie.<br />
Die Kompetenz und Aktualität dieses<br />
Werkes als Berliner Kommentar erleichtert<br />
Ihnen ein zielgerichtetes und<br />
effektives Arbeiten und hilft Zeit und<br />
Kosten zu sparen.<br />
Herausgegeben von Prof. Dr. Karl<br />
Heinrich Friauf, LL.M., und Prof. Dr.<br />
Wolfram Höfling, M.A., beide Universität<br />
zu Köln.<br />
2000, Grundlieferung ca. 700 Seiten<br />
incl. Spezialordner, DIN A5, Subskriptionspreis<br />
bis 30. November 2000<br />
DM 148,–/# 75,67, ÖS 1.080,–/sfr.<br />
131,–, endgültiger Preis ca. DM 190,–.<br />
Ergänzungen von Fall zu Fall, Seitenpreis<br />
ca. DM 0,38. ISBN 3 503 059113<br />
Mercedes-Benz<br />
Oldtimerkalender 2001<br />
Kreative Werbung für außergewöhnliche<br />
Fahrzeuge – so könnte der<br />
Titel des renommierten Oldtimer-Kalenders<br />
von Mercedes-Benz Classic in<br />
diesem Jahr lauten. Denn die Hauptrollen<br />
in der Ausgabe 2001 sind nicht allein<br />
den klassischen Automobilen des<br />
Hauses gewidmet. Vielmehr gibt dieser<br />
Kalender auch einen Einblick in die<br />
überraschend moderne Werbewelt der<br />
zwanziger Jahre.<br />
Abgeschiedene Landstriche, stille<br />
Seen, verwunschene Gutshäuser und<br />
gepflasterte Alleen mit uraltem Baumbestand<br />
in Mecklenburg verschmelzen<br />
mit dem Mercedes Benz Klassiker Typ<br />
630 und dem Mercedes „Monza“-<br />
Rennwagen zu einem stimmungsvollen<br />
Ambiente, das ein nahezu perfektes<br />
Bild der goldenen Zwanziger vermittelt.<br />
Die zwölfte Ausgabe des spiralgebundenen<br />
Wandkalenders im Großformat<br />
47 x 60 Zentimeter kostet DM<br />
49,80/# 25,47 zzgl. DM 11,60/# 5,93<br />
Versandkosten (inkl. MwSt) und wird<br />
über das Mercedes-Benz Classic<br />
Center und den Museumsshop im<br />
Mercedes-Benz Museum vertrieben.<br />
Ausführliche Informationen und<br />
Fotomaterial finden Sie unter www.<br />
media.daimlerchrysler.com/classic.<br />
Die Abwicklung des<br />
beendeten<br />
Arbeitsverhältnisses<br />
Von Horst Schäfer, Vorsitzender<br />
Richter am Landesarbeitsgericht<br />
Rheinland-Pfalz, begründet von Dr.<br />
Reinhard Becker-Schaffner, Richter am<br />
Arbeitsgericht, 2. völlig neu bearbeitete<br />
Auflage 1999, kartoniert, 48 DM, ISBN:<br />
3-503-05084-1, Erich Schmidt Verlag,<br />
Berlin-Bielefeld-München.<br />
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses<br />
stellt die Vertragspartner<br />
nicht selten vor schwierige Probleme,<br />
dann nämlich, wenn tatsächliche oder<br />
rechtliche Fragen auftauchen, mit denen<br />
keiner gerechnet hatte, und die die<br />
Lösung der arbeitsvertraglichen Beziehungen<br />
für beide Teile belasten. Das<br />
die meisten dieser Probleme vermeidbar<br />
sind, zeigt dieses Buch auf. Die<br />
wichtigsten bei der Abwicklung des beendeten<br />
Arbeitsverhältnisses auftauchenden<br />
Fragen werden eingehend<br />
und praxisnah erörtert. Dies gilt etwa<br />
für Probleme im Zuammenhang mit<br />
Arbeitspapieren, Zeugnis, Arbeitgeberdarlehen,<br />
Rückzahlungspflichten, Urlaubsabgeltung,<br />
Herausgabepflichten,<br />
Ausschlussfristen, Verzicht und Verwirkung<br />
und vielen anderen Fragen, die<br />
im Zusammenhang mit der Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses auftauchen.<br />
Die praxisnahe Darstellung steht im<br />
Vordergrund, ohne dass dies den Verzicht<br />
auf die Erörterung der juristischen<br />
Problematik bedeutet. Letztere beschränkt<br />
sich jedoch im Wesentlichen<br />
darauf, die herrschende Auffassung<br />
unter Hinweis auf abweichende Mei-<br />
58 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000
nungen wiederzugeben und den<br />
Einstieg in eine vertiefte Erarbeitung der<br />
jeweiligen Problematik zu ermöglichen.<br />
Was muss die Verpackung<br />
zukünftig leisten?<br />
Automatisierte Distribution und<br />
elektronischer Handel stellen ständig<br />
neue Anforderungen an Verpackung<br />
und Verpackungslogistik – darauf müssen<br />
sich Verpackungshersteller, Verpacker<br />
und Distributeure einstellen!<br />
So lautet der inhaltliche Leitfaden der<br />
10. Dresdner Verpackungs-Tagung<br />
„Packung und automatisierte Distribution“<br />
am 7. und 8. Dezember 2000, mit<br />
der die Wissenschaftliche Gesellschaft<br />
für Fördertechnik und Verpackung e.V.<br />
Dresden (WGFV) ihre Tagungsreihe zur<br />
Verpackungslogistik fortsetzt. Der erste<br />
Tagungsblock behandelt die Anforderungen<br />
an die Packung aus der weiteren<br />
Automatisierung.<br />
Der zweite Tagungsblock befasst<br />
sich mit den Auswirkungen des elektronischen<br />
Handels auf die Verpackungslogistik.<br />
Die Fachreferenten<br />
werden zeigen, was insbesondere im<br />
stofflichen Fluss zu tun ist, damit er den<br />
neuartigen Anforderungen des elektronischen<br />
Handels wirklich gerecht wird.<br />
Die 10. DVT ist die offizielle Veranstaltung<br />
zum zehnjährigen Bestehen<br />
der WGFV. Sie wird aus diesem Anlass<br />
mit Festvorträgen von Professor<br />
Eschke, BFSV Hamburg, und Professor<br />
Großmann, WGFV Dresden, eröffnet.<br />
Der zweite Tag ist traditionell dem<br />
Osteuropa-Workshop vorbehalten, der<br />
wiederum gemeinsam mit dem DVI<br />
Berlin gestaltet wird. Er steht unter dem<br />
Motto „Probleme und Fortschritte im<br />
Verpackungswesen in Mittel- und Osteuropa“<br />
und dient dem Erfahrungsaustausch<br />
mit Fachleuten aus unseren<br />
östlichen Nachbarländern. Veranstaltungsort<br />
ist die Dreikönigskirche Dresden,<br />
Hauptstraße.<br />
Weitere Informationen übermittelt<br />
die WGFV e.V. Dresden (Fax<br />
03 51/2 00 70 05).<br />
Nachschlagewerk zu<br />
betriebswirtschaftlichen<br />
Themen<br />
Insbesonders für die Praktiker in<br />
Unternehmen ist im Kiehl-Verlag, Ludwigshafen,<br />
in der Reihe „Kompendium<br />
der praktischen Betriebswirtschaft“ soeben<br />
die 3. Auflage des „Lexikons der<br />
Betriebswirtschaftslehre“ veröffentlicht<br />
worden. Die Herausgeber des aktualisierten<br />
Werkes sind Prof. Dipl.-Kfm<br />
Klaus Olfert sowie Dipl.-Kfm Dipl.-<br />
Betriebswirt Horst-Joachim Rahn. Verfasst<br />
wurde das Buch von renommierten<br />
Autoren, die an Hochschulen, als<br />
leitende Mitarbeiter von Unternehmen<br />
und in der betriebswirtschaftlichen<br />
Unternehmensberatung tätig sind.<br />
Durch die logische und übersichtliche<br />
Buchbesprechung<br />
Persönliches<br />
Konzeption des Buches wird das praktisch<br />
verwertbare Grundlagenwissen<br />
der modernen Betriebswirtschaftslehre<br />
übersichtlich und einprägsam vermittelt.<br />
Besonders empfohlen werden<br />
kann das Lexikon für den Praktiker in<br />
Unternehmen, der sich innerhalb kürzester<br />
Zeit einen fundierten Einblick in<br />
betriebswirtschaftliche Bereiche des<br />
täglichen Betriebsablaufes verschaffen<br />
möchten. Trotz des Titels ist das „Lexikon<br />
der praktischen Betriebswirtschaft“<br />
nicht einfach wie ein herkömmliches<br />
Lexikon aufgebaut: Unter 1000<br />
Schlagwörtern von Abfallwirtschaft,<br />
Arbeitsrecht, Auftragsplanung über<br />
Kostenrechnung bis Zwangsvollstreckung<br />
sind auf insgesamt 605 Seiten<br />
alle für die betriebliche Praxis<br />
relevanten Themen übersichtlich in<br />
Kurzform dargestellt. Somit kann sich<br />
der Leser innerhalb kürzester Zeit in<br />
leicht verständlicher Form zum jeweiligen<br />
Stichwort informieren. Die für<br />
jedermann verständliche und logische<br />
Darstellung der Themen wird durch<br />
ansprechende und gutverständliche<br />
Schaubilder abgerundet. Diesem Bereich<br />
schließt sich ein Literaturverzeichnis<br />
sowie ein sehr gut strukturiertes<br />
Inhaltsverzeichnis an.<br />
Das „Lexikon der Betriebswirtschaftslehre“<br />
kann in jeder Buchhandlung<br />
unter der ISBN-Nr. 3-470-45603-<br />
8 bestellt werden und kostet preiswerte<br />
44,– DM.<br />
PERSÖNLICHES<br />
Heinz-Michael Schmitz, 60 Jahre<br />
Am <strong>27</strong>. September 2000 feierte<br />
Heinz Michael Schmitz, Geschäftsführer<br />
der Firma F. J. Meyer GmbH<br />
Internationale Spedition in <strong>Koblenz</strong>,<br />
Vorsitzender des Verbandes Spedition<br />
und Logistik Rheinland-Pfalz e.V. und<br />
Präsident der Industrie- und Handelskammer<br />
zu <strong>Koblenz</strong>, seinen 60. Geburtstag.<br />
H.-M. Schmitz ist seit 1974<br />
Vorstandsmitglied des Verbandes und<br />
seit 1979 in Folge dessen Vorsitzender.<br />
Seit Mai 1999 ist Heinz Michael<br />
Schmitz darüber hinaus Präsident der<br />
Industrie- und Handelskammer zu<br />
<strong>Koblenz</strong> und Vorsitzender des Verkehrsausschusses.<br />
Sein beruflicher Lebensweg führte<br />
ihn nach dem Abitur an der Deutschen<br />
Schule in Den Haag als Volontär zu verschiedenen<br />
Reedereien in London und<br />
Rotterdam. Dazu gehörten auch einige<br />
Reisen bei einer holländischen Seereederei<br />
als Supercargo-Officer auf<br />
Frachtschiffen.<br />
Im September 1965 kehrte er<br />
zurück in die, elterliche alteingesessene<br />
Speditionsfirma in <strong>Koblenz</strong>, die er<br />
ab 1980 allein als Geschäftsführer<br />
leitete. 1986 übernahm er nach dem<br />
Tode seiner Mutter das Unternehmen<br />
als alleiniger Gesellschafter.<br />
Sein Unternehmen befasst sich mit<br />
der nationalen und internationalen<br />
Spedition unter Einsatz eigener und<br />
fremder Lkw, mit der Speziallagerei für<br />
verschiedene Produkte, insbesondere<br />
aber mit der Kühlgutlagerei und Distribution<br />
temperaturgeführter Güter.<br />
Nach jahrelanger Kooperation mit<br />
der Dachser-Gruppe wurde die Firma<br />
F. J. Meyer Anfang 1999 eine Dachser-Tochter.<br />
Im Oktober 1999 wurde<br />
der 100-jährige Geburtstag der Firma<br />
F. J. Meyer gefeiert.<br />
<strong>SVG</strong>R 11+12/2000 59
Persönliches<br />
Eugen Bißbort, Ehrenvorsitzender<br />
leiterin für den Bereich Droschken- und<br />
Mietwagenverkehr.<br />
Bernd Bonifer<br />
neuer Vorsitzender im Verband des<br />
Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e.V.<br />
Seit dem 21. Oktober 2000 wird der<br />
Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz<br />
e.V. durch den Vorsitzenden<br />
Herrn Bernd Bonifer aus Frankenthal<br />
repräsentiert. Herr Bonifer kommt<br />
aus dem Bereich Güterkraftverkehr<br />
und ist schwerpunktmäßig im Gefahrguttransport<br />
tätig.<br />
Zu seiner Stellvertreterin wurde<br />
Frau Claudia Deubel aus Mutterstadt<br />
ernannt. Frau Deubel ist Fachsparten-<br />
Der bisherige Verbandsvorsitzende<br />
Herr Eugen Bißbort wurde zum Ehrenvorsitzenden<br />
ernannt.<br />
Jürgen Behringer<br />
Filialleiter der <strong>SVG</strong>-WFZ feiert sein<br />
35-jähriges Betriebsjubiläum<br />
„Es war eine gute Zeit“, so jedenfalls<br />
erinnerte sich Herr Hans-Jürgen Beringer<br />
als er am 25. September 2000, im<br />
Beisein seiner Kollegen vom Moselring<br />
und der August-Horch-Straße, für seinen<br />
außerordentlichen Einsatz, seine<br />
Treue und Loyalität zum Unternehmen<br />
von der Geschäftsleitung geehrt<br />
wurde.<br />
Herr Beringer ist gelernter Großund<br />
Einzelhandelskaufmann und<br />
spezialisierte sich bereits in seinem<br />
Ausbildungsbetrieb auf den Bereich<br />
des Technischen Handels.<br />
Eingestellt wurde er für das Tochterunternehmen<br />
der <strong>SVG</strong> <strong>Koblenz</strong>, der<br />
Tankdienst und Handel GmbH am<br />
Moselring. Durch seine hohe Fachkompetenz<br />
und seine kundenorientierte<br />
Arbeitsweise wurde ihm bereits<br />
sehr früh mehr Verantwortung durch<br />
die Erteilung einer Prokura übertragen.<br />
Mit Zusammenschluss der Unternehmen<br />
Tankdienst und Handel GmbH<br />
sowie der WFZ-Niederlassung in <strong>Koblenz</strong><br />
zu der <strong>SVG</strong>-WFZ Fahrzeugteile<br />
und Industriebedarf GmbH, zum<br />
1. Juni 1999, wurde Herr Beringer dann<br />
zum Filialleiter des Standortes Moselring<br />
11 ernannt. Hier ist er insbesondere<br />
verantwortlich für den weiteren<br />
Ausbau der vorhandenen Geschäftsfelder<br />
und dem Aufbau von neuen Geschäftsfeldern<br />
im Bereich Werkstattund<br />
Industriebedarf.<br />
Die Geschäftsleitung dankte Herrn<br />
Beringer mit dem Wunsch auf eine<br />
noch möglichst lange, gute und vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit sowie<br />
des persönlichen Wohlergehens für<br />
Herrn Beringer und seine Familie.<br />
60 <strong>SVG</strong>R 11+12/2000