VA 6-0003-02 Intervalle Funktionsprüfungen - Landeslabor Berlin ...
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<strong>VA</strong> 6 – <strong>0003</strong> - <strong>02</strong>, Seite 2 von 6<br />
Verfahrensanweisung <strong>VA</strong> 6 - <strong>0003</strong> - <strong>02</strong><br />
Zeitliche <strong>Intervalle</strong> bei regelmäßigen Kalibrierungen,<br />
<strong>Funktionsprüfungen</strong> und Wartungen von relevanten Geräten<br />
1 Allgemeines<br />
Die DIN EN ISO/IEC 17<strong>02</strong>5 verlangt Regelungen zur regelmäßigen Durchführung von<br />
Kalibrierungen, <strong>Funktionsprüfungen</strong> und Wartungen relevanter Geräte im normalen<br />
Routinebetrieb. Zum Nachweis der Wirksamkeit der Regelungen eines Labors wird<br />
ausdrücklich verlangt, entsprechende Aufzeichnungen über die Durchführung zu führen.<br />
Mit Bezug auf die Pflichten zur Lenkung bei fehlerhaften Arbeiten sollten die<br />
Verantwortlichen in den Fachbereichen im Eigeninteresse bedenken, dass sehr lange<br />
<strong>Intervalle</strong> eigentlich nur vordergründig den Aufwand reduzieren. Wird nämlich am Ende des<br />
Intervalls ein Fehler erkannt, müssen alle zwischenzeitlichen Messergebnisse "zurückgeholt"<br />
werden.<br />
Die angegebene Tabelle entspricht weitgehend den Empfehlungen der DAkkS.<br />
Grundsätzlich ist vor der Festlegung von <strong>Intervalle</strong>n für Geräte folgendes festzustellen:<br />
1. Ist das für die Untersuchungen ergebnisrelevant?<br />
2. Gibt es Eichfristen / Kalibrierfristen?<br />
3. Gibt es Herstellervorschriften?<br />
2 Anwendungsbereich<br />
Diese Verfahrensanweisung gibt allgemein verbindliche Vorgaben zu den zeitlichen<br />
<strong>Intervalle</strong>n von <strong>Funktionsprüfungen</strong> / Kalibrierungen von für das Prüfergebnis relevanten<br />
Geräten bzw., soweit diese das Prüfergebnis beeinflussen, zur Kontrolle von<br />
Umgebungsbedingungen in den entsprechenden Mess- oder Kühlräumen.<br />
3 Festlegungen<br />
Von der fachlichen Leitung ist in den Gerätebüchern festzulegen, welche <strong>Intervalle</strong> für die<br />
Geräte konkret einzuhalten sind – Die Festlegung von größeren zeitlichen <strong>Intervalle</strong>n in<br />
Abweichung zu untenstehender Listung sind zu begründen.<br />
Geräteart/Objekt Maßnahmen Intervall<br />
Waagen siehe <strong>VA</strong> 6-00<strong>02</strong> siehe <strong>VA</strong> 6-00<strong>02</strong><br />
Kalibriergewichte rückführbare Kalibrierung alle 4 Kalenderjahre,<br />
beginnend mit dem der<br />
Kalibrierung folgendem<br />
Kalenderjahr<br />
Prüfgewichte<br />
Prüfung mit Kalibriergewichten oder<br />
soeben kalibrierter Waage<br />
siehe <strong>VA</strong> 6-00<strong>02</strong><br />
jährlich<br />
Flüssigkeitsthermometer<br />
aus Glas<br />
Elektronische Thermometer<br />
Referenzthermometer<br />
Flüssigkeitsglasthermometer<br />
Vergleich gegen Referenzthermometer<br />
mit Skalierung kleiner als das zu<br />
kalibrierende Thermometer im<br />
Messbereich<br />
Vergleich gegen Referenzthermometer<br />
mit Skalierung kleiner als das zu<br />
kalibrierende Thermometer im<br />
Messbereich<br />
rückführbare Kalibrierung<br />
15 Jahre<br />
jährlich<br />
15 Jahre<br />
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