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JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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<strong>JAHRESBERICHT</strong> <strong>2006</strong><br />

- <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> -<br />

Bilder<br />

Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz<br />

für Mensch und Tier<br />

Umweltschutz und nachhaltiger Ressourcenschutz<br />

Logo LLB


Impressum<br />

Schriftenreihe des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong>, Nr.5<br />

Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Dienstsitz Frankfurt (Oder)<br />

Gerhard-Neumann-Straße 2/3 PF 1469<br />

15236 Frankfurt (Oder) 15204 Frankfurt (Oder)<br />

Telefon: (0335) 5217-0<br />

Telefax: (0335) 5217 120<br />

E-Mail: poststelle@llb.brandenburg.de<br />

Internet: www.landeslabor.brandenburg.de<br />

Druck:<br />

Landesamt für Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Am Halbleiterwerk 1<br />

15236 Frankfurt (Oder)


Vorwort<br />

Das Jahr <strong>2006</strong> war wiederum für das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> (LLB) als ressort-, fach- und medienübergreifender<br />

Dienstleistungserbringer von Politik, Behörden, Bürgern und Verbänden eine anspruchsvolle Herausforderung aus<br />

gesellschaftlicher und fachlicher Sicht.<br />

Zur Umsetzung der Personalentwicklungsplanung der Landesregierung bis 2009, welche für das LLB eine Personalreduzierung<br />

um 40 % und eine Aufgabenkonzentration am Dienstsitz und Laborstandort Frankfurt (Oder) festschreibt,<br />

war das „Laborkonzept 2009“ zu erarbeiten, mit dem MLUV und den Interessenvertretungen abzustimmen, um 2007<br />

die zielorientierte Umsetzung mit den Beschäftigten und dem Personalrat zu gewährleisten.<br />

Kernstück dieses Laborkonzeptes war eine umfassende Aufgabenkritik, in dessen Ergebnis bis Ende 2007 alle<br />

Aufgaben, die nicht zum Kernbereich des staatlichen Handelns und der amtlichen Untersuchungsaufgaben nach EU-<br />

und Bundesrecht zählen, an Dritte ausgelagert bzw. aufgegeben werden. Die für den Verbraucherschutz, den Tierseuchenschutz,<br />

den Umweltschutz sowie den nachhaltigen Ressourcenschutz von Landwirtschaft und Geologie<br />

erforderlichen amtlichen Untersuchungs-, Begutachtungs- und Beratungsanforderungen werden jedoch auch zukünftig<br />

in vollem Umfang erfüllt werden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wird es diesbezüglich unumgänglich sein,<br />

im Sinne eines PPP (Public Private Partnership) auch Untersuchungen von Kategorie 1-Aufgaben, insbesondere für<br />

Umweltaufgaben, gemeinsam mit privaten Untersuchungslaboren abzusichern, ohne die Kernkompetenzen als<br />

integrierte, staatliche Untersuchungseinrichtung einzuschränken.<br />

Die seit 2004 bestehende Norddeutsche Kooperation von Landesuntersuchungseinrichtungen der Länder <strong>Berlin</strong>,<br />

<strong>Brandenburg</strong>, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf den<br />

Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung ermöglicht eine neue Qualität der länderübergreifenden<br />

Zusammenarbeit und wird schrittweise in allen Teilgebieten der amtlichen Untersuchungen mit konkreten<br />

Projekten umgesetzt. Der Leistungsausgleich erfolgt auf einem, in <strong>Brandenburg</strong> entwickelten, KLR-basiertem<br />

Verrechnungsmodell.<br />

Eine besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit zwischen den Untersuchungseinrichtungen <strong>Berlin</strong>s und<br />

<strong>Brandenburg</strong>s zu. Die geplante Fusion des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> mit dem Institut für Lebensmittel, Arzneimittel<br />

und Tierseuchen aus dem <strong>Berlin</strong>er Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben soll nach dem jetzigen Stand per<br />

01.01.2009 vollzogen werden. Als Rechtsform wurde die Anstalt öffentlichen Rechts gewählt. In Arbeitsgruppen mit<br />

Beteiligung der Untersuchungseinrichtungen und der Interessenvertreter wurden die Grundlagen für den Fusionsprozess<br />

erarbeitet und in einem Eckpunktepapier festgeschrieben. Die nicht einfachen, teilweise von kontroversen<br />

Interessenslagen geprägten Fusionsverhandlungen haben nunmehr zu einem Staatsvertragsentwurf für ein<br />

gemeinsames <strong>Landeslabor</strong> <strong>Berlin</strong> – <strong>Brandenburg</strong> geführt, um den politischen Entscheidungsprozess einleiten zu<br />

können. Die Bündelung der Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes in dem<br />

Lebens- und Wirtschaftsraum <strong>Berlin</strong> – <strong>Brandenburg</strong> kann zahlreiche innovative Anregungen und fachlichwirtschaftliche<br />

Synergien für alle Beteiligte in den Laboren, den Behörden und der Politik erbringen.<br />

Die Kompetenzbereiche des LLB waren auch <strong>2006</strong> neben den vielfältigen planmäßigen Untersuchungsaufgaben<br />

durch Sonderaktionen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gefordert. Mit der Feststellung der Vogelgrippe am<br />

25.02.<strong>2006</strong> im Unteren Odertal begann eine langanhaltende Periode umfassender Laboranalysen bei Wildvögeln und<br />

Hausgeflügel. Dies war begleitet von der Einführung neuer molekularbiologischer Teste auf H5N1, der technischen<br />

Aufrüstung dieses Laborkomplexes und weitreichender Dokumentationen. Diese Aktivitäten sowie diverse Lebensmittelskandale<br />

um „Gammelfleisch“ und Mitwirkungen zur Aufklärung von Umweltskandalen haben das LLB stets im<br />

Fokus der öffentlichen Wahrnehmung als <strong>Brandenburg</strong>er Untersuchungseinrichtung mit Kompetenz und Effizienz<br />

platziert.<br />

Der vorliegende Jahresbericht des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> soll einen komplexen Überblick zu dem Gesamtspektrum<br />

der Aufgaben und Tätigkeiten geben und sachlich die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen<br />

und der fachlich-rechtlichen Begutachtungen in Kombination mit der Leistungsfähigkeit und dem Engagement aller<br />

Sachverständigen, Labor- und Servicemitarbeiter vermitteln.<br />

Unseren Partnern in den Ministerien, in den Landesämtern und in den kommunalen Behörden sowie in Wirtschaft und<br />

Verbänden möchte ich für ihr Vertrauen und ihre stets schöpferische und kritische Wegbegleitung danken. Für die in<br />

allen Bereichen des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> geleistete fachliche und Verwaltungsarbeit, für die in den<br />

Modernisierungs- und Umstrukturierungsprozess eingebrachten Ideen und konstruktiven Vorschläge sowie für das<br />

Bemühen, unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Beste zu realisieren, sei allen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern unseres <strong>Landeslabor</strong>s herzlich gedankt.<br />

Frankfurt (Oder), Juli 2007 Prof. Dr. habil. Roland Körber<br />

Direktor<br />

3


4<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort 3<br />

Inhaltsverzeichnis 4<br />

Abkürzungsverzeichnis 8<br />

1 Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> stellt sich vor 11<br />

1.1 Struktur und Aufgaben 11<br />

1.2 Service und Steuerung 13<br />

1.3 Personal, Ausstattung, Investitionen 13<br />

1.4 Bibliothekswesen 15<br />

1.5 Qualitätssicherung 16<br />

2 Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 18<br />

2.1 Aviäre Influenza (AI, Klassische Geflügelpest) 18<br />

2.2 Untersuchungen im Lebensmittelskandal 21<br />

2.3 Bestimmung von Pestiziden in einem zusammengesetzten Lebensmittel 23<br />

2.3 Amtliche Futtermittalanalytik - Auswirkungen des belgischen Dioxinskandals 24<br />

2.4 Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln auf Cumarin 24<br />

2.5 Gravimetrische Feinstaubuntersuchungen zur Bestimmung der Luftqualität 25<br />

3 Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 27<br />

3.1 Diagnostik von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen 27<br />

3.1.1 Anzeigepflichtige Tierseuchen, meldepflichtige Tierkrankheiten 27<br />

3.1.1.1 Transmissible spongiforme Enzephalopathien / Bovine Spongiforme Enzephalopathien (TSE/BSE) 27<br />

3.1.1.2 Klassische Schweinepest 28<br />

3.1.1.3 Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD) 28<br />

3.1.1.4 Chlamydieninfektionen 28<br />

3.1.1.5 Virologische Untersuchung von Fischen 29<br />

3.1.1.6 Untersuchungen auf Tollwut 29<br />

3.1.2 Ausgewählte Ergebnisse aus den Fachgebieten und spezifischen Laborbereichen 30<br />

3.1.2.1 Pathologie, Histologie 30<br />

3.1.2.2 Untersuchungen auf Mastitiserreger 30<br />

3.1.2.3 Bakteriologisch-mykologische Untersuchungen 31<br />

3.1.2.4 Parasitologische Untersuchungen 31<br />

3.1.2.5 Virologie, Serologie 31<br />

3.1.2.6 Molekularbiologische Untersuchungen 33<br />

3.1.3 Konsiliarlaboratorien 34<br />

3.1.4 Riemerella- Infektionen 34<br />

3.1.5 Clostridien 34<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

Seite


3.1.5.1 Clostridium perfringens 34<br />

3.1.5.2 Clostridium botulinum 35<br />

3.1.5.3 Clostridium tetani - sonstige Clostridien spp. 35<br />

3.2 Amtliche Überwachung von Lebensmitteln, Wein, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und<br />

Futtermitteln 36<br />

3.2.1 Statistischer Überblick 36<br />

3.2.2 Bemerkungen zu Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln 36<br />

3.2.3 Untersuchungen von Erzeugnissen des Weinrechts, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen 54<br />

3.2.4 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel 59<br />

3.2.4.1 Gentechnisch veränderter Reis 59<br />

3.2.4.2 Untersuchungen auf gentechnisch verändertes Soja bzw. gentechnisch veränderten Mais 60<br />

3.2.5 Projekte, Programme 61<br />

3.2.5.1 Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings 61<br />

3.2.5.2. EU-Dioxin und PCB-Monitoring 62<br />

3.2.5.3 Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 62<br />

3.2.6 Ausgewählte Ergebnisse zu mikrobiologischen Untersuchungen 66<br />

3.2.6.1 Mikrobiologische Untersuchungen von Hygienekontrollproben 66<br />

3.2.6.2 Salmonella-Nachweis aus Lebensmitteln 67<br />

3.2.6.3 Proben, die aufgrund von Erkrankungsfällen eingesandt wurden 68<br />

3.2.7 Untersuchungen auf Nitratgehalt 69<br />

3.3. Rückstände und Kontaminanten, Spezialanalytik von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln und<br />

Futtermitteln 70<br />

3.3.1 Allgemeines 70<br />

3.3.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln 71<br />

3.3.3 Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln 71<br />

3.3.4 Biogene Amine 71<br />

3.3.5 Mykotoxine 72<br />

3.3.6 Dioxine / PCB 72<br />

3.3.7 Nationaler Rückstandskontrollplan 73<br />

3.4 Untersuchungen zur Beschaffenheit der Luft, des Wassers und des Bodens in <strong>Brandenburg</strong> 74<br />

3.4.1 Untersuchungen zur Luftqualität 74<br />

3.4.2 Untersuchungen zur Wasserqualität 75<br />

3.4.2.1 Untersuchungen im Bereich der Fließgewässer 76<br />

3.4.2.2 Untersuchungen im Bereich der Seen 77<br />

3.4.2.3 Untersuchungen des Grundwassers 78<br />

3.4.2.4 Untersuchungen im Bereich Abwasser 78<br />

3.4.3 Untersuchungen im Bereich Boden / Altlasten / Abfall / Geologie 79<br />

3.4.4 Amtliche Kontrollen und Durchführung von Ringversuchen 81<br />

5


6<br />

3.4.5 Übersicht zur Untersuchungstätigkeit im Umweltbereich 81<br />

3.5 Strahlenmessstellen des Landes <strong>Brandenburg</strong> 82<br />

3.6 Landwirtschaftliche Untersuchungen 85<br />

3.6.1 Amtliche und fachbehördliche Untersuchungen 85<br />

3.6.1.1 Amtliche Futtermittelkontrolle 85<br />

3.6.1.2 Amtliche Düngemittelkontrolle 88<br />

3.6.1.3 Amtliche Bestimmungen auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes 89<br />

3.6.1.4 Aufgaben im Rahmen der fachbehördlichen Tätigkeit 89<br />

3.6.1.5 Qualitätssicherung 91<br />

4 Anhang 92<br />

4.1 Organigramm <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 92<br />

4.2 Tabellen 93<br />

Tabelle 30: Laborvergleichsuntersuchungen 93<br />

Tabelle 31: Nachweis von Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten aus Tierkörpern, Organeinsendungen,<br />

klinischem Material 98<br />

Tabelle 32: Untersuchungen auf Chlamydienantigen / -genomsequenzen 99<br />

Tabelle 33: Einsendungen von Tierkörpern / Organen nach Tierarten 100<br />

Tabelle 34: Differentialdiagnostisch bedeutsame Tierkrankheiten 101<br />

Tabelle 35: Molekularbiologische Untersuchungen auf Erreger von Tierkrankheiten, Tierseuchen und<br />

Zoonosen im Jahr <strong>2006</strong> im Vergleich mit den Vorjahren 102<br />

Tabelle 36: Infektionen durch Riemerella anatipestifer und Riemerella columbina bei Wirtschaftsgeflügel und<br />

Wildvögeln 103<br />

Tabelle 37: Ergebnisse der Differenzierung und Toxinprüfung von Clostridium perfringens-Stämmen 104<br />

Tabelle 38: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen von Botulismus verdächtigen Krankheitserregern 105<br />

Tabelle 39: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen Botulismus verdächtiger Krankheitsgeschehen 105<br />

Tabelle 40: Vorkommen toxinbildender Stämme von Cl. botulinum bei 25 Botulismusausbrüchen bei Tieren<br />

und beim Menschen 106<br />

Tabelle 41: Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen,<br />

kosmetischen Mitteln – Gesamtübersicht 107<br />

Tabelle 42: Beanstandungen von Lebensmitteln 108<br />

Tabelle 43: Beanstandungen von Weinerzeugnissen 109<br />

Tabelle 44: Beanstandungen von Bedarfsgegenständen 109<br />

Tabelle 45: Beanstandungen von kosmetischen Mitteln 109<br />

Tabelle 46: Codierung der Beurteilungsgründe 110<br />

Tabelle 47: Zuordnung der nachgewiesenen Salmonellen in Lebensmitteln 112<br />

Tabelle 48: Rückstände an Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln 113<br />

Tabelle 49: Schwermetalle in Lebensmitteln 114<br />

Tabelle 50: Ergebnisse der Hemmstoffproben (BU) 115<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Tabelle 51: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen 116<br />

Tabelle 52: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel, Kaninchen 117<br />

Tabelle 53: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Fischen, Eiern, Honig und Wild 118<br />

Tabelle 54: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Milch 119<br />

Tabelle 55: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern und Schweinen aus<br />

Erzeugerbetrieben 120<br />

Tabelle 56: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel aus Erzeugerbetrieben 120<br />

Tabelle 57: Untersuchte Parameter / Stoffgruppen im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle 121<br />

Tabelle 58: Anzahl der landwirtschaftlichen Proben im Vergleich zu den Vorjahren 123<br />

4.3 Mitarbeit in Gremien, Fachgruppen, Arbeitskreisen 124<br />

4.4 Veröffentlichungen, Poster 130<br />

4.5 Wissenschaftliche Vorträge 132<br />

4.6 Mitarbeit bei Aus- und Weiterbildung 135<br />

7


8<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

AAS Atomabsorptionsspektrometrie<br />

ADF säurelösliche Faser<br />

AG Arbeitsgruppe<br />

AKS Akkreditierungsstelle<br />

ALS Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BLV<br />

ALTS Arbeitskreis Lebensmittelhygienischer Tierärztlicher Sachverständiger<br />

AOX adsorbierbare organisch gebundene Halogene<br />

APP Actinobacillose<br />

ARGE-Elbe Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe<br />

BBodschV Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung<br />

BD Border Disease<br />

BEFFE Bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß<br />

BfR Bundesamt für Risikobewertung<br />

BHV Bovine Herpesviren(1-4)<br />

BLAPS Bund / Länder-Arbeitsgruppe Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände<br />

BLV Bovines Leukosevirus<br />

BRSV Bovines Respiratorisches Synzytial-Virus<br />

BSB Biochemischer Sauerstoffbedarf<br />

BSE Bovine Spongiforme Enzephalopathie<br />

BU Bakteriologische Fleischuntersuchung<br />

BVD Bovine Virusdiarrhoe (MD/VD)<br />

BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

CAE Caprine Arthritis-Encephalitis (Ziege)<br />

Cl. Clostridium<br />

CKW Chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />

CSB Chemischer Sauerstoffbedarf<br />

DFG Deutsche Forschungsgesellschaft<br />

DGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie<br />

DüV Düngeverordnung<br />

DON Deoxynivalenol<br />

E. Escherichia<br />

EAV Equines Arteritis Virus<br />

EBL European Bat Lyssavirus<br />

ECD Elektroneneinfangdetektor<br />

EHV Equines Herpes Virus<br />

EIA Enzym-Immuno-Assay<br />

ELISA Enzyme-Linked Immunosorbent Assay<br />

ELOS enzymlösliche organische Substanz<br />

Fa. Firma<br />

FACS Durchflußzytometrie (Fluorescence Activated Cell Sorting)<br />

FB Fachbereich<br />

FDA Food and Drug Administration<br />

FID Flammenionisationsdetektor<br />

FMV Futtermittelverordnung<br />

GC Gaschromatograph(ie)<br />

GC-MS Gaschromatograph, gekoppelt mit Massenspektrometer<br />

GC-MSD Gaschromatograph mit massenselektivem Detektor<br />

GC-MS-TOF Flugzeitmassenspektrometer (GC-MS-Time-of-flight)<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


GDCh Gesellschaft Deutscher Chemiker<br />

GVO Gentechnisch veränderter Organismus<br />

HFT Hohenheimer Futterwert-Test<br />

HMF Hydroxymethyl-furfural<br />

HPLC Hochdruckflüssigchromatographie<br />

ICP Atomspektroskopie mit induktiv gekoppeltem Plasma (Inductively Coupled Plasma)<br />

ICP OES optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma<br />

IHK Industrie- und Handelskammer<br />

IHN Infektiöse hämatopoetische Nekrose der Salmoniden<br />

IMIS Integriertes Mess- und Informationssystem<br />

ISA ansteckende Blutarmut der Lachse<br />

IPN Infektiöse Pankreasnekrose<br />

ILAT Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen<br />

KbE Koloniebildende Einheit<br />

KBR Komplementbindungsreaktion<br />

KHV Koi-Herpes-Virus<br />

KLR Kosten-Leistungs-Rechnung<br />

KSP Klassische Schweinepest<br />

KÜP Koordiniertes Überwachungsprogramm<br />

L Lebensmittel<br />

L. Listeria<br />

LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall<br />

LC-MS Flüssigchromatographie mit massenselektivem Detektor<br />

LChG Lebensmittelchemische Gesellschaft in der GdCh<br />

LFE Landesforstanstalt Eberswalde<br />

LFGB Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />

LMKV Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung<br />

LVLF Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Frankfurt (Oder)<br />

LUA Landesumweltamt<br />

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />

MCPD Monochlorpropandiol<br />

MD Mucosal Disease<br />

MHD Mindesthaltbarkeitsdauer<br />

MLUV Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

MS Massenspektrometrie<br />

ND Newcastle Disease<br />

NDF neutral lösliche Faser<br />

NDV Newcastle Disease Virus<br />

NKP Nationales Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit<br />

NKV Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />

NOKO Norddeutsche Kooperation der Länder B, BB, HH, MV, NI, SH<br />

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

PCB polychlorierte Biphenyle<br />

PCP Pentachlorphenol<br />

PCR Polymerase Kettenreaktion<br />

PerIS Personalverwaltungs- und Informationssystem<br />

PHV Porcines Herpesvirus<br />

PMV Paramyxovirus<br />

9


10<br />

PPV Porcines Parvovirus<br />

PrP Prion-Protein<br />

PRRS Seuchenhafter Spätabort der Schweine<br />

PSM Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

PWS pharmakologisch wirksame Substanzen<br />

QM Qualitätsmanagement<br />

QUID mengenmäßige Angabe von Zutaten („Quantitative Ingredients Declaration“)<br />

R. Riemerella<br />

REI Richtlinie zur Emmissions- und Immissionsüberwachung<br />

RIA Radioimmunoassay<br />

S. Salmonella<br />

SET Staphylokokkenenterotoxin<br />

SCF Scientific Committee on Food<br />

spp. Spezies<br />

Str. Straße<br />

StrVG Strahlenschutzvorsorgegesetz<br />

SVC Frühjahrsvirämie der Karpfen (Spring Viremia of Carp)<br />

TLB Transport- und Lagerbehälter<br />

TOC gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (total organic carbon), Summenparameter<br />

TRRL Transport and Road Research Laboratory<br />

TS Trockensubstanz<br />

TSE Transmissible Spongiforme Enzephalopathien<br />

U Umwelt<br />

UPLC Ultra Performance Liquid Chromatography<br />

VDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten<br />

VHS Virale Hämorrhagische Septikämie (Forellen)<br />

VO Verordnung<br />

VOC Volatile Organic Compounds<br />

VTEC Verotoxinbildende Escherichia coli<br />

WHO Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization)<br />

WRRL Wasser-Rahmen-Richtlinie<br />

Y. Yersinia<br />

ZZulV Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


1 Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> stellt sich vor<br />

1.1 Struktur und Aufgaben<br />

1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 11<br />

Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> (LLB) mit Hauptsitz in Frankfurt (Oder) wurde am 1. Januar 2004 gegründet.<br />

Das <strong>Landeslabor</strong> verfügte zum Ende des Jahres <strong>2006</strong> über 8 Standorte.<br />

Potsdam, Pappelallee<br />

Oranienburg Dienstsitz Frankfurt (Oder),<br />

Gerhard-Neumann-Straße<br />

Frankfurt(Oder), Müllroser Chaussee<br />

Potsdam, Templiner Straße Cottbus, Markgrafenmühle<br />

Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße<br />

Kleinmachnow


12 1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Das <strong>Landeslabor</strong> ist in die Kompetenzbereiche T, L und U gegliedert (siehe Organigramm im Anhang, Seite 92).<br />

Kompetenzbereich T (Tierseuchen, Zoonosen, Diagnostik)<br />

mit Laborbereichen für Tierseuchen, Zoonosen, Sicherheitslabor, Virologie, Serologie, BSE sowie Molekularbiologie<br />

und gentechnische Untersuchungen,<br />

Kompetenzbereich L (Lebensmittel, Futtermittel)<br />

mit Laborbereichen für tierische Lebensmittel, Fleischhygiene, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, pflanzliche und<br />

spezielle Lebensmittel, Futter- und Düngemittel, Pflanzenschutz, Rückstände und Kontaminanten, spezielle Analytik,<br />

Kompetenzbereich U (Umwelt, Strahlenschutz, Geologie)<br />

mit Laborbereichen für Luft, Wasser und Abwasser, Strahlenschutz, Boden, Geologie, Abfall<br />

Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> ist eine Einrichtung nach § 13 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) im<br />

Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und nimmt amtlich-<br />

hoheitliche Aufgaben und Aufgaben im öffentlichen und politischen Interesse wahr für<br />

- Ministerien und Landesämter,<br />

- die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte,<br />

- Staatsanwaltschaften und Gerichte,<br />

- sowie andere öffentliche Einrichtungen in <strong>Brandenburg</strong> und in anderen Bundesländern.<br />

Auf vielen Tätigkeitsfeldern der Landesverwaltung bilden umfangreiche Laboruntersuchungen eine wesentliche Basis<br />

für die behördliche Überwachung zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und für die risikoanalytische Bewertung von<br />

Ursache-Wirkungs-Beziehungen zwischen Umweltveränderungen, landwirtschaftlicher Produktion, Nahrungsmittel-<br />

produktion sowie menschlicher und tierischer Gesundheit. Durch die Bündelung dieser Untersuchungsaufgaben, eine<br />

Zusammenfassung gleichartiger Analysen und eine Zentralisierung der Verwaltung wird im <strong>Landeslabor</strong> die<br />

notwendige Effektivitätssteigerung erreicht und andererseits eine Reduzierung der Kosten möglich. Das <strong>Landeslabor</strong><br />

unterstützt das Land <strong>Brandenburg</strong> als unabhängige und unparteiliche staatliche Einrichtung bei der grundgesetzlich<br />

verankerten Daseinsfürsorge für die Bürger in den Bereichen<br />

- nachhaltiger Ressourcenschutz,<br />

- vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz sowie<br />

- Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz einschließlich Terrorismusabwehr.<br />

Das Leistungsspektrum beinhaltet die Analytik von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln,<br />

Futtermitteln, Umweltproben und geologischen Materialien sowie die Untersuchung von Tieren und diagnostischem<br />

Material.<br />

Zum Leistungsspektrum gehören außer der Durchführung von Laboranalysen und –untersuchungen auch die<br />

fachliche Bewertung und Begutachtung der Befunde sowie die Beratung der Auftraggeber.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


1.2 Service und Steuerung<br />

1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 13<br />

Der Bereich Service und Steuerung hatte im Wesentlichen die Aufgaben, die begonnenen Modernisierungsprojekte<br />

erfolgreich zu beenden und das <strong>Landeslabor</strong> trotz erheblicher Personalreduzierungen verwaltungstechnisch<br />

arbeitsfähig zu erhalten. Die Schwerpunkte waren:<br />

- die Konsolidierung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung<br />

- intensive Zusammenarbeit mit der NOKO im Bereich Verrechnung und gemeinsame Beschaffung; Beschaffung<br />

im Rahmen der Arbeitsgruppe. Übergabe der gemeinsamen Verrechnungsstelle an Hamburg, entsprechend des<br />

vorgesehenen 2-Jahresrhythmus zum 01.01.2007<br />

- Finanzwirtschaft mit Augenmaß bei gleichzeitiger hoher Investitionsquote<br />

- Fortführung der Einführung von PerIS<br />

- weitere Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung; Durchführung von Controlling-Meetings in den<br />

Fachbereichen<br />

- Einführung eines neuen Fach-Produktkataloges zum 01.01.<strong>2006</strong> in SAP als Basis einer neuen Gebührenordnung<br />

- Vorbereitung einer neuen Leistungs- und Gebührenkalkulation auf Basis der KLR- Daten<br />

- Produktivsetzung der vereinheitlichten, standardisierten IT-Infrastruktur unter Windows Server 2003 und<br />

Exchange 2003<br />

- intensive Mitarbeit bei der Optimierung des Berichtswesen im Lebensmittel- und Tierseuchenbereich<br />

- Mitarbeit in der IT-AG im Rahmen der NOKO<br />

- Durchsetzung und Begleitung umfangreicher Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf die Schließung von<br />

Standorten und den damit verbundenen Umzügen. Mit- und Zuarbeit für das Konzept LLB 2009 im Hinblick auch<br />

auf die Einnahme der neuen Zielstruktur ab 1. Januar 2007.<br />

- Einführung des Materialwirtschaftssystems SAP-Modul-MM im Januar <strong>2006</strong> (digitalisierter Beschaffungsantrag,<br />

Workflowsystem)<br />

- Erarbeitung eines Übernahmekonzeptes zur Übernahme der Probenahme Wasser (WRRL) vom LUA in das LLB<br />

- Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Begleitung der Fusionsaktivitäten LLB mit dem ILAT <strong>Berlin</strong>.<br />

1.3 Personal, Ausstattung, Investitionen<br />

Zum 31.12.<strong>2006</strong> hatte das <strong>Landeslabor</strong> folgenden Personalbestand:<br />

Fachbereichsleiter und wissenschaftliche Mitarbeiter 58<br />

Laborpersonal und sonstiges Fachpersonal 234<br />

Verwaltung einschließlich technischer Dienst 44<br />

Laborleitung einschl. Qualitätsmanagement und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Gesamt 342<br />

Darüber hinaus gehörten 4 Auszubildende (Biologielaboranten) und 2 Lebensmittelchemie-Praktikanten dem<br />

<strong>Landeslabor</strong> an.<br />

6


14 1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Folgende Investitionen konnten <strong>2006</strong> realisiert werden:<br />

- Aminosäureanalysator mit Ninhydrin-, Nachsäulenreaktion und photometrischer Detektion, inklusive<br />

Steuerungs- und Anwendersoftware, Computer und Drucker<br />

- HPLC-Anlage mit Fluoreszenz- und DAD- Detektor<br />

- Digitales Abbe- Refraktometer<br />

- FTIR-Spektralphotometer mit ATR-Messzusatz<br />

- Headspace Sampler<br />

- Gerät zur automatischen Lösungsmittelextraktion (ASE)<br />

- LC-MS-MS (höchstempfindlich)<br />

- Atomabsorptionsspektrometer (AA 240, Varian)<br />

- GC-MS-TOF-System (LECO)<br />

- HPLC-Messplatz mit quarternärer Pumpe, Autosampler, Säulenthermostat, DA-Detektor, Fluoreszenz-<br />

Detektor, Personalcomputer (Ersatzanschaffung)<br />

- Gaschromatograph Agilent GC 6890 mit 2 Injektoren (split/splitless) und 2 EC-Detektoren, incl. Anpassung<br />

des Autosamplers 8200 (Varian) und Wiederherstellung der Kopplung mit dem IR- Gerät (Magna 550, Fa.<br />

Nicolet) (Ersatzanschaffung)<br />

- Sicherheitswerkbank<br />

- 3 Systemmikroskope (Olympus, Leica oder Zeiss)<br />

- Pipettierer<br />

- Zentrifuge<br />

- Probensortiersystem (Decapper)<br />

- Hamilton-Selektivpipettierer<br />

- Cryoarchiv / -lager (N2-Container für biologisches Material) incl. Innenausstattung, N2-Pumpe etc.<br />

- Lightcycler Fa. Roche<br />

- NS-Aufbereitungsgerät King Fischer und Mixer<br />

- Realtime-Thermocycler Mx3005P<br />

- HP 5890 Gaschromatograph (grundüberholt) Split/Splitless (manuelle Druckregelung) FID; ECD;<br />

HP IB Interface<br />

- Micro- Filterwaage<br />

- UV-VIS Spektralphotometer<br />

- Hochauflösendes ICP-MS<br />

- AOX-Analysator<br />

- Ersatzbeschaffung ICP OES<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Folgende Baumaßnahmen wurden durchgeführt:<br />

Standort Frankfurt (Oder)<br />

1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 15<br />

Beginn der Planungen für die technischen Anpassungen zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Bereiches<br />

L 4 nach dessen Umzug aus Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße nach Frankfurt (Oder), Gerhard-Neumann-Straße<br />

Standort Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße / Kleinmachnow, Stahnsdorfer Damm<br />

Umzug des Bereiches U 2 vom Standort Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße zum neuen Standort Kleinmachnow, Stahnsdorfer<br />

Damm, mit Auslagerung von Technik und Labormobiliar und Installation am neuen Standort. Die dazu notwendigen<br />

technischen Anpassungen, insbesondere der Medienversorgung und Be-/Entlüftung, wurden durchgeführt und der<br />

Standort Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße, bis auf den Bereich L 4, geräumt.<br />

Standort Potsdam, Templiner Straße<br />

Die Baumaßnahmen zur funktionellen Erweiterung des Standortes wurden in wesentlichen Teilen abgeschlossen. Die<br />

notwendige Möblierung zur Erreichung der Arbeitsfähigkeit wird im Jahre 2007 abgeschlossen.<br />

1.4 Bibliothekswesen<br />

Die Bibliothek hatte einen umfangreichen Informationsbedarf zur Literaturversorgung der Mitarbeiter des LLB zu<br />

bewältigen. Im Jahr <strong>2006</strong> verfügte sie über 51 laufend gehaltene Fachzeitschriften und Gesetzblätter sowie 47<br />

Loseblattsammlungen mit Fortsetzungsbezug sowie CD-ROM Datenbanken. Über die Neuerwerbungen informierte<br />

die Bibliothek in ihrem Neuerwerbungsverzeichnis. Zur Information der Nutzer wurden Umläufe der<br />

Inhaltsverzeichnisse der laufend gehaltenen Zeitschriften und Hinweise zu Ergänzungslieferungen zu den<br />

Loseblattsammlungen erstellt.<br />

Aus anderen Bibliotheken wurden per Fernleihe nicht vorhandene Zeitschriftenartikel, Bücher, Dissertationen und<br />

Gesetzblätter beschafft. Durch die gute Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken in der Region und mit<br />

Spezialbibliotheken im Bundesgebiet konnten eilige Fernleihbestellungen kurzfristig realisiert und auch aktuelle<br />

Literatur schnell beschafft werden (insgesamt 1300 Fernleihbestellungen).<br />

Die Inhaltsverzeichnisse von 60 Zeitschriften aus Datenbanken, anderen Bibliotheken und dem Internet wurden in<br />

Umlauf gegeben. Somit konnten die Mitarbeiter zusätzlich zum Bibliotheksangebot mit Artikeln und Abstracts aus<br />

internationalen Fachzeitschriften versorgt werden. Für die Literaturverwaltung mit dem Reference Manager wurden die<br />

Daten zu den gewünschten Zeitschriftenartikeln abgespeichert und den Bestellern zur Verfügung gestellt.<br />

Aktuelle Veröffentlichungen aus dem Amtsblatt der EU (EG-Richtlinien und –Verordnungen, Informationen zum<br />

Veterinär-, Lebensmittel- und Umweltrecht) wurden durch die Bibliothek ins Intranet eingestellt.<br />

Die Bibliothek führte Recherchen in verschiedenen Fachdatenbanken (Veterinary Science Database, FSTA, Medline,<br />

Analytical Abstracts) und im Internet zur Ermittlung von Literatur zu bestimmten Themen durch.


16 1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

1.5 Qualitätssicherung<br />

Für das Qualitätsmanagementsystem des <strong>Landeslabor</strong>s waren im Jahr <strong>2006</strong> weitere Anpassungen und<br />

Aktualisierungen von Unterlagen erforderlich, da die im Rahmen des QM-Systems genutzten Unterlagen stets aktuell<br />

zu halten und den Anforderungen anzupassen sind. Aufgrund der Neufassung der DIN EN ISO/IEC 17025 war<br />

deshalb eine Überarbeitung des QM-Handbuches erforderlich. Diese wurde im Verlauf des Jahres von der QM-<br />

Beauftragten, Frau Hesse, in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Kühne vorbereitet und den internen Auditoren Ende<br />

Oktober zugeleitet. Am 25.01.2007 fand dazu die abschließende Beratung mit den internen Auditoren statt.<br />

Inzwischen ist die neue Version in Kraft getreten.<br />

Auch Standardarbeitsanweisungen (SOP) sollten weiter überarbeitet und vereinheitlicht werden. Dies ist für die SOP<br />

zur Wartung und Funktionsprüfung von Waagen nach langer Diskussion im Jahr <strong>2006</strong> erfolgt. Der Prozess der<br />

Überarbeitung und Vereinheitlichung ist aber noch nicht abgeschlossen und muss dringend weitergeführt werden, da<br />

sich auch durch die neue Struktur Veränderungen ergeben haben. Für die Verteilung der Unterlagen und die<br />

Bereitstellung zur Information der Mitarbeiter wurde auf der Beratung der Auditoren die elektronische Form empfohlen<br />

und diese Verfahrensweise inzwischen etabliert.<br />

Einen großen Stellenwert im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems hat die Teilnahme an Eignungsprüfungen,<br />

die dem Nachweis der jeweiligen analytischen Kompetenz dienen. Angebote zu Laborvergleichsuntersuchungen und<br />

Ringversuchen werden daher in großem Umfang genutzt. Insgesamt erfolgte die Teilnahme an 141 Eignungs-<br />

prüfungen und Ringversuchen. Die Ergebnisse wurden dabei teilweise auch von verschiedenen Laborteams<br />

zusammengetragen. Damit ist die Zahl von Eignungsprüfungen im Vergleich zu 2005 deutlich gestiegen, was u. a. auf<br />

eine größere Anzahl im T-Bereich sowie neue Angebote zurückzuführen ist. Man kann feststellen, dass die Leistungen<br />

der Laborteams in der Regel als gut bis sehr gut bewertet wurden. Bei abweichenden Werten wurde eine<br />

Ursachenermittlung vorgenommen. Alle Ringversuche und Laborvergleichsuntersuchungen werden dokumentiert.<br />

Wichtig sind die Nutzung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Weiterqualifizierung der Laborkräfte und die<br />

Umsetzung notwendiger Veränderungen als Instrument zur Verbesserung der Analysenqualität.<br />

Eine Zusammenstellung der Eignungsprüfungen ist in Tabelle 30 (siehe Anhang, Seite 93) enthalten.<br />

Die Durchführung der horizontalen und vertikalen Audits erfolgte nicht immer im vorgesehenen zeitlichen Rahmen<br />

bzw. Umfang. Die geringen Zeitreserven der Mitarbeiter, die Übernahme zusätzlicher Aufgaben sowie der Ausfall von<br />

Auditoren durch Versetzung und Krankheit machten sich hierbei negativ bemerkbar. Bei den vertikalen Audits konnte<br />

die geplante Teilnahme der QM-Beauftragten an Audits nur teilweise realisiert werden (insgesamt 10 Audits). Die in<br />

den Auswertungen am häufigsten genannten Maßnahmen waren die notwendige laufende Anpassung von<br />

Regelungen zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die Aktualisierung von Dokumentenlisten, die Überarbeitung von<br />

Gerätebüchern, die Festlegung und laufende Dokumentation von QM-Maßnahmen sowie die Bereitstellung von<br />

Unterlagen zur Schätzung der Messunsicherheit.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 17<br />

Weiterentwicklung und laufende Verbesserung des QM-Systems sind eine Forderung der DIN EN ISO/IEC 17025.<br />

Regelmäßige Audits und deren Auswertung sind neben Eignungsprüfungen diesbezüglich ein wichtiges Instrument.<br />

Die zunehmende Reduzierung des Personals und nötige Umstrukturierungen erschweren jedoch die Realisierung<br />

zusätzlicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung.<br />

Von den planmäßigen internen Audits im Umweltbereich fanden die in U 1 (beide Standorte), U 2 (Oranienburg), U 3<br />

(Kleinmachnow) und U 4 statt. Die Audits in U 3 am Standort Potsdam wurden wegen des zum ursprünglich geplanten<br />

Zeitpunktes bevorstehenden Auszuges aus der Liegenschaft nicht mehr durchgeführt und auf das Jahr 2007 nach der<br />

vollständigen Betriebsbereitschaft in Kleinmachnow verschoben. Auch das für die Strahlenmessstelle Frankfurt<br />

vorgesehene Audit wird erst 2007 absolviert.<br />

Im Auftrag der AKS Hannover waren vier Mitarbeiter/innen in Laboratorien anderer Bundesländer als externe<br />

Gutachter tätig.<br />

Aus dem Umweltbereich nahmen vier Mitarbeiter an einer Schulung für Auditoren nach den DAR-Regeln teil. Damit<br />

wurden die Voraussetzungen für die Benennung als Auditor im gemeinsamen Auditorenpool der Akkreditierer und<br />

Landesbehörden erfüllt. Die Benennung fand mittlerweile durch das MLUV statt.<br />

Das seit 2003 eingeführte QM-Info-Blatt wurde weitergeführt. Es gab insgesamt drei Ausgaben, die insbesondere über<br />

neue oder geänderte Formulare, die neue Standardarbeitsanweisung zu Waagen sowie über die Beeinflussung von<br />

Waagen durch Handys informierten.<br />

Zur Kontrolle der Situation in den Kurierstützpunkten wurden von Januar bis März <strong>2006</strong> neuerlich alle Einrichtungen<br />

im Rahmen der Kuriertouren durch die QM-Beauftragte in Augenschein genommen. Es konnte festgestellt werden,<br />

dass in der Zwischenzeit einige positive Veränderungen erfolgt sind, es aber auch noch Problemfälle gab. Alle<br />

Betreiber wurden angeschrieben und mit Terminstellung um Veränderung ersucht.<br />

Der Weiterbildung aller Mitarbeiter kommt ein hoher Stellenwert zu, sie ist daher auch ein Anliegen der QM-<br />

Beauftragten. Um der Forderung der AKS Hannover nach besserem Verständnis für das QM-System Genüge zu tun,<br />

wurde durch die QM-Beauftragte eine allgemeine QM-Schulung vorbereitet, die auch auf die neuen Schwerpunkte der<br />

DIN EN ISO/IEC 17025 einging. In Frankfurt (Oder) wurde im Jahr <strong>2006</strong> ein Schulungstermin realisiert. Im Rahmen<br />

der weiteren Umstrukturierung des Hauses aufgrund von Personalreduzierungen kommt der Weiterqualifikation der<br />

vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Bedeutung zu. Wenn sich jemand für neue Aufgaben<br />

qualifizieren will oder muss, so sollte die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen ermöglicht und gefördert werden.<br />

Die von der Norm geforderte Ermittlung des Schulungsbedarfs und die Bewertung der Schulungen sind in diesem<br />

Zusammenhang wichtige Instrumente.


18 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

2 Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

2.1 Aviäre Influenza (AI, Klassische Geflügelpest)<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden am LLB verstärkt Tierkörper, Tierteile, Organe und Tupferproben auf die Präsenz aviärer<br />

Influenza A-Viren sowie Blutserum auf spezifische Antikörper untersucht. Dabei standen insbesondere die<br />

hochpathogenen Stämme (HPAI) der Subtypen H5 und H7 entsprechend der Definition der OIE als Erreger der<br />

„Klassischen Geflügelpest“ im Mittelpunkt des Interesses.<br />

Der umfangreiche, sehr differenzierte Eingang von tot aufgefundenen Wildvögeln erforderte insbesondere im<br />

1. Quartal <strong>2006</strong> eine besondere Untersuchungsstrategie (siehe Abbildung 1), um zeitnah eine Infektion mit aviären<br />

Influenza A-Viren bei Wildvögeln zu definieren und des Risiko für die Wirtschaftsgeflügelbestände zu bestimmen bzw.<br />

zu minimieren. Im weiteren Verlauf des Jahres gingen im LLB zunehmend Proben ein, die im Rahmen der<br />

verschiedenen Monitoringprogramme in der Wildvogelpopulation und in Wirtschaftsgeflügelbeständen gezogen<br />

wurden.<br />

Tupfer<br />

(Rachen, Trachea)<br />

Aufbereitung<br />

M-PCR<br />

negatives Ergebnis nicht negatives Ergebnis<br />

Befund M-PCR Organaufbereitung<br />

(Wiederholung/Abklärung)<br />

negatives Ergebnis positives Ergebnis<br />

= Influenza A Virusgenom<br />

Befund (geichzeitig)<br />

Differenzierung am LLB Bestätigung und<br />

(H5, H7, N1) Differenzierung NRL FLI<br />

(H5, H7, N1)<br />

Befund<br />

Abbildung 1: Untersuchunggang von Totfunden, gefallenen Tieren u. a. auf die Präsenz<br />

avitärer Influenza A-Viren / - Subtypen<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 19<br />

Tupfer<br />

(Rachen, Trachea)<br />

Aufbereitung<br />

Pool (n = 5)<br />

M-PCR<br />

negatives nicht negatives<br />

Ergebnis Ergebnis<br />

Befund M-PCR<br />

(Einzelproben)<br />

negatives Ergebnis positives Ergebnis<br />

= Influenza A Virusgenom<br />

Befund (geichzeitig)<br />

Differenzierung am LLB Bestätigung und<br />

(H5, H7, N1) Differenzierung NRL FLI<br />

(H5, H7, N1)<br />

Befund<br />

Abbildung 2: Untersuchungsgang für Tupferproben von Wirtschaftsgeflügel und Wildvögeln<br />

im Rahmen der Monitoringprogramme für avitäre Influenza<br />

Insgesamt wurden 3072 Wildvögel auf die Präsenz von Influenzaviren bzw. -genomsequenzen untersucht, davon<br />

2249 Tiere oder Teile von Tieren, die über den FB T1 / T2 (Pathologie / Sektion) zur virologischen / molekular-<br />

biologischen Untersuchung gelangten und 747 Tupferproben, die in ausgewählten Schwerpunkten des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> von lebenden Wildvögeln gewonnen wurden.<br />

Am LLB konnten in 20 Fällen der HPAI–Stamm H5N1 bei Wildvögeln bestimmt werden. Alle Nachweise von H5N1<br />

wurden durch das Nationale Referenzlabor am FLI/Insel Riems bestätigt. Bei einem Schwan aus dem Landkreis<br />

Uckermark, der direkt an das NRL gesandt wurde, wurde ebenfalls der HPAI-Stamm H5N1 festgestellt. In<br />

Untersuchungsmaterial von zwölf weiteren Wildvögeln konnten Influenzavirusgenomsequenzen nachgewiesen<br />

werden, die nicht dem H5–Subtyp zuzuordnen waren und deren Spezifizierung am NRL noch nicht abgeschlossen ist.<br />

D. h. insgesamt konnten in 33 Fällen Genomsequenzen von Influenza A – Viren bei Wildvögeln nachgewiesen<br />

werden, wobei 21 x der HPAI–Stamm H5N1 bestimmt wurde.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


20 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

Tabelle 1: Nachweise von HPAI H5N1 bei Wildvögeln im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

Landkreis Tierart Anzahl H5N1 positiv<br />

Uckermark<br />

Barnim<br />

Märkisch-Oderland<br />

Höckerschwan 4<br />

Singschwan 4<br />

Wildente 1<br />

Bussard 1<br />

Blesshuhn 1<br />

Wildgans 1<br />

Greifvogel 1<br />

Schwan 1<br />

Storch 2<br />

Bussard 1<br />

Potsdam-Mittelmark Turmfalke 1<br />

Oder-Spree Graugans 1<br />

Dahme-Spree Wildgans 1<br />

Summe 20 *<br />

* zusätzlich ein Schwan aus dem Landkreis Uckermark<br />

Im Rahmen der AI-Untersuchungen von Haus- und Wirtschaftsgeflügel wurden 5153 Tupfer virologisch / molekular-<br />

biologisch sowie 4972 Blutseren auf spezifische Antikörper untersucht (siehe auch Tabelle 2 und 3).<br />

Tabelle 2: Untersuchungen von Haus- und Wirtschaftsgeflügel (außer EU-Monitoring)<br />

Tierart Untersuchungen auf Virus / Antigen /<br />

Genomsequenz (i.d.R. Tupfer)<br />

Untersuchungen auf spezifische<br />

Antikörper (Blutserum)<br />

Huhn 130 1403<br />

Ente 1696 415<br />

Gans 1542 271<br />

Pute 27 11<br />

Emu/Nandu 32 27<br />

Strauß 661 170<br />

Fasan / Wachtel 7 30<br />

Pfau 6 -<br />

Rebhuhn 4 -<br />

andere 865 561<br />

Nicht aufgeführt sind untersuchte Zootiere und Wildvögel in privaten Haltungen<br />

Tabelle 3: Untersuchungen in Wirtschaftsgeflügelbeständen im Rahmen des EU-Monitorings<br />

Tierart Beprobte Betriebe Proben pro Betrieb Betrieb mit positivem Befund<br />

Huhn 6 10 0<br />

Ente 28 40 1 *<br />

Gans 6 40 0<br />

Pute 8 10 0<br />

* Abklärungs- bzw. Umgebungsuntersuchungen mit negativem Ergebnis<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


2.2 Untersuchungen im Lebensmittelskandal<br />

MOZ, 14.09.<strong>2006</strong><br />

2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 21<br />

Auch in diesem Jahr setzte sich die Reihe der Lebensmittelskandale im Zusammenhang mit Fleisch bzw.<br />

Fleischerzeugnissen fort.<br />

Schon Ende des Jahres 2005 wurde der Begriff „Gammelfleisch“ als Umschreibung für verdorbenes Fleisch bzw.<br />

Fleisch- und Wurstwaren geprägt, nachdem in Bayern und Nordrhein-Westfalen entsprechende Vorkommnisse<br />

bekannt wurden. Nicht für jeden Fall, über den berichtet wird, ist dieser Begriff aber zutreffend. Teilweise wurden<br />

eindeutig verdorbene Lebensmittel in den Verkehr gebracht, andererseits wurde die Bezeichnung „Gammelfleisch“<br />

auch pauschal verwendet, wenn z. B. bei eingefrorenem Fleisch die Mindesthaltbarkeitsfrist überschritten war. Dies<br />

kann, muss aber nicht mit einem Verderb einhergehen. Es bereitet offensichtlich manchmal Probleme, Waren<br />

rechtzeitig abzusetzen und andererseits gibt es ausreichend Absatzmärkte für Fleisch oder Fleischerzeugnisse auch<br />

am Ende oder nach dem Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums. Teilweise verändert man auch durch Überkleben die<br />

festgelegten Fristen in betrügerischer Absicht.<br />

Im Januar <strong>2006</strong> wurden Betriebe der Firma Wild Berger GmbH in Bayern kontrolliert und erhebliche Mängel<br />

festgestellt, die zu ersten Rückrufaktionen führten. Der Umfang des Skandals weitete sich aus. Von der betroffenen<br />

Firma gelieferte Warenbestände wurden auch in <strong>Brandenburg</strong> gefunden. So konnten im Landkreis Barnim etwa 1,8 t<br />

verschiedener Fleischprodukte aus Wildschwein, Hirsch und Reh sichergestellt werden. Es wurden 8 Proben zur<br />

Untersuchung eingesandt, davon wurden sieben Proben aufgrund erheblicher sensorischer Mängel und erhöhter<br />

Werte bei der Gesamtkeimzahl und verschiedenen, auch fakultativ pathogenen Keimarten als verdorben beurteilt. Ein<br />

solcher Befund ist schon sehr bedenklich, wenn man in Betracht zieht, dass es sich um gefrorenes Fleisch handelte,<br />

dessen deklariertes Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen war. Im Landkreis Oberhavel wurden kurz<br />

danach Hasenkeulen der Firma Wild Berger GmbH Passau sichergestellt. In diesem Fall wurde nur eine Probe als<br />

verdorben beurteilt, während 7 andere Proben nicht zu beanstanden waren.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


22 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

Die nächste Gammelfleischwelle kam im Herbst ins Rollen. In einem Kühlhauslager in Großbeeren (Teltow-Fläming)<br />

wurden tiefgefrorenes Putenfleisch, Putenleber, gegarte halbe Enten und Hähnchenbrustfilet sichergestellt und 10<br />

Proben an das <strong>Landeslabor</strong> zur Untersuchung eingesandt. Sensorisch waren die Proben nicht auffällig, es wurden<br />

auch keine erhöhten Keimzahlen gefunden. Allerdings konnten bei weiterer Prüfung in Einzelfällen Salmonellen und<br />

Campylobacter jejuni isoliert werden, so dass insgesamt vier Proben als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.<br />

Im Dezember <strong>2006</strong> stellte man dann in Bayern innerhalb kurzer Zeit wieder größere Mengen von verdorbenem Fleisch<br />

sicher, z. T. mit um vier Jahre überschrittener Mindesthaltbarkeitsfrist.<br />

Als Einzelfall wurde bei uns eine Barberie-Ente als Probe auffällig, bei der das ursprünglich angegebene Datum<br />

„31.12.2005“ mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum (23.12.<strong>2006</strong>) überklebt worden war. Entsprechend alt bis<br />

ranzig wurden Geruch und Geschmack beurteilt.<br />

In diesem Zusammenhang erhebt sich natürlich immer wieder der Ruf nach strengeren und / oder einheitlichen<br />

Kontrollen, nach einer Qualitätssicherung bei der Überwachung, nach härteren Strafen und auch nach schnellerer und<br />

besserer Information des Verbrauchers.<br />

MOZ, 07.09.<strong>2006</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 23<br />

2.3 Bestimmung von Pestiziden in einem zusammengesetzten Lebensmittel<br />

Das Pestizid-Labor erhielt eine Probe „Anchovis in Pflanzenöl“ aus Griechenland zur Untersuchung auf Rückstände.<br />

Die Probe wurde homogenisiert, entsprechend der Probenvorbereitungsvorschrift aufgearbeitet und untersucht. In der<br />

„Anchovis aus Pflanzenöl“ wurden 0,07 mg/kg Fettanteil Endosulfane (alpha-Endosulfan, beta-Endosulfan,<br />

Endosulfansulfat) und 0,02 mg/kg Fettanteil pp-DDE bestimmt. Bereits bei früheren Untersuchungen von Pflanzenölen<br />

(z.B. Olivenölen) aus dem Mittelmeerraum wurden Endosulfane nachgewiesen.<br />

Das Zutatenverzeichnis des Herstellers wies als Hauptbestandteile Anchovis (Engraulis enchrasicholus) mit einem<br />

Anteil von 60 % und Sojaöl aus. Der durchschnittliche Fettgehalt betrug 28 g pro 100 g. Bei der ersten Untersuchung<br />

konnte nicht geklärt werden, ob sowohl Fisch und Pflanzenöl oder nur eine von beiden Matrices die Pestizide enthielt.<br />

Aus diesem Grund wurde vom zuständigen Landkreis eine Verfolgsprobe angefordert.<br />

Bei der Verfolgsprobe wurde der Fisch dann vom Pflanzenöl getrennt. Der Fisch wurde zuerst einer ASE (Accelerated<br />

Solvent Extraction) unterzogen. Sowohl der Fisch als auch das Öl wurden gelchromatographisch vorgereinigt und<br />

abschließend einer Minikieselgel-Reinigung nach SPECHT unterzogen. Die Extrakte wurden gaschromatographisch<br />

mit verschiedenen Detektoren untersucht:<br />

- GC/MS-TOF (Time-of-Flight-Detektor) für ein qualitatives Screening<br />

- GC/ECD (Elektroneneinfang-Detektor), GC/MS-NCI (negative chemische Ionisierung mit Methan) für<br />

die quantitative Bestimmung (Bestimmungsgrenze 0,001 mg/kg).<br />

PSM-Gehalte<br />

0,070<br />

0,060<br />

0,050<br />

0,040<br />

0,030<br />

0,020<br />

0,010<br />

0,000<br />

Fisch + Öl Öl Fisch<br />

mg/kg FA mg/kg FA mg/kg OS<br />

Endosulfane 0,067 0,070 0,004<br />

pp-DDE 0,015 0,015 0,002<br />

Abbildung 3: Untersuchungsergebnisse der beiden Hauptbestandteile im Vergleich zur Mischprobe<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


24 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass die Hauptmenge beider Pflanzenschutzmittel (Endosulfane und pp-DDE)<br />

fast ausschließlich auf das Sojaöl entfiel, während die Anchovis einen nur geringen Anteil an Pestiziden enthielt. Der<br />

Vergleich der bestimmten Pestizid-Gehalte zwischen der ersten Mischprobe und den getrennten Hauptbestandteilen<br />

der Verfolgsprobe stimmt auch quantitativ gut überein (siehe Abbildung 3).<br />

2.3 Amtliche Futtermittalanalytik - Auswirkungen des belgischen Dioxinskandals<br />

Ende Januar <strong>2006</strong> wurde über das Schnellwarnsystem gemeldet, dass aus Belgien stammendes Schweinefett, das<br />

zur Herstellung von Mischfuttermitteln verwendet wurde, mit Dioxinen kontaminiert war. Das belastete Fett wurde an<br />

einen niederländischen und vier belgische Mischfuttermittelhersteller geliefert.<br />

Das löste die Sperrung von 400 belgischen und 275 niederländischen Tierhaltungsbetrieben aus. Sie waren schon im<br />

Zeitraum November – Dezember 2005 mit diesen kontaminierten Futtermitteln beliefert worden, daher war eine<br />

Überprüfung der möglichen Belastung des Fleisches der Tiere notwendig.<br />

Als Ursache der Kontamination des Schweinefettes konnte letztendlich die Verunreinigung von Salzsäure im<br />

Herstellungsprozess einer belgischen Gelatinefabrik festgestellt werden.<br />

Von der Sperrung betroffen waren auch fünf deutsche Tierhaltungsbetriebe, u. a. ein Betrieb in <strong>Brandenburg</strong>, welche<br />

Futter des niederländischen Mischfutterherstellers bezogen hatten.<br />

Erschwerend in diesem Zusammenhang kam hinzu, dass tierische Fette in der Nutztierfütterung in allen europäischen<br />

Ländern außer in Deutschland erlaubt sind. In Deutschland gilt ein generelles Verfütterungsverbot für tierische Fette.<br />

Im <strong>Landeslabor</strong> wurden u. a. drei Alleinfutter für Sauen aus dem betroffenen Betrieb auf das Vorhandensein von<br />

Dioxinen und dioxinähnlichen PCB untersucht. Dabei konnten lediglich Werte an der Nachweisgrenze der<br />

Untersuchungsmethode in Höhe von 0,03 ng WHO-Toxizitätsäquivalenten/kg Futtermittel ermittelt werden.<br />

Die Prüfung auf tierische Bestandteile bzw. Fette wies nur auf die Anwesenheit von Fischmehl (Vorhandensein<br />

fischspezifischer Fettsäuren) gemäß Deklaration hin.<br />

Die Untersuchungen konnten Anfang Februar mit einem entsprechenden Ergebnisbericht für den zuständigen<br />

Landkreis abgeschlossen werden.<br />

2.4 Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln auf Cumarin<br />

Im 1. Halbjahr <strong>2006</strong> wurden bei Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln, die u. a. in Nordrhein-Westfalen<br />

durchgeführt wurden, sehr hohe Gehalte an Cumarin festgestellt. Entsprechend der Aroma-Richtlinie der EU<br />

(88/388/EC) darf der Cumaringehalt in Lebensmitteln die Höchstmenge von 2 mg/kg nicht überschreiten.<br />

In den Lebensmitteln, die diese Höchstmenge deutlich überschritten, wurde als Zutat Cassia-Zimt verwendet. Dieser<br />

enthält bedeutend mehr Cumarin als der Ceylon-Zimt (ca. 2 g/kg, Ceylon-Zimt 0,05 g/kg). Cassia-Zimt wird in<br />

Backwaren eingesetzt, da das Aroma dieser Zimtart den Backprozess besser übersteht.<br />

Die vom BfR veröffentlichten Bewertungen und Verzehrsempfehlungen von zimthaltigen Lebensmitteln führten<br />

teilweise zu Überreaktionen in den Medien.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 25<br />

Das <strong>Landeslabor</strong> erhielt im Oktober <strong>2006</strong> den Auftrag, in verschiedenen, im Land <strong>Brandenburg</strong> erhältlichen<br />

zimthaltigen Lebensmitteln, den Cumaringehalt zu bestimmen. Speziell sollten Weihnachtsgebäck, Glühwein und<br />

„Wintertee“-Mischungen untersucht werden.<br />

Im <strong>Landeslabor</strong> wurde ein Analysenverfahren entwickelt, mit dem die unterschiedlichen Proben vorbereitet und<br />

angereichert werden konnten. Die Anreicherung erfolgte mit Hilfe einer Festphasenextraktion. In den erhaltenen<br />

Extrakten wurden mit einer GC/MS – Methode die Gehalte an Cumarin quantifiziert.<br />

Im Ergebnis dieser Untersuchungen zeigte sich, dass nahezu in der Hälfte der Proben die Höchstmenge der<br />

geltenden Aroma-Richtlinie überschritten wurde.<br />

Besonders hohe Werte wurden bei Untersuchungen an reinem Zimt gefunden, so lag der Cumaringehalt bei einer<br />

Probe Zimtkapsel für Diabetiker bei 3000 mg/kg. Die Cumaringehalte in Backwaren variierten stark, hierbei können<br />

auch unterschiedliche Anteile der Backzutat Zimt eine Rolle spielen.<br />

In Glühweinen und alkoholfreien Heißgetränken wurde nur in drei Fällen eine Höchstmengenüberschreitung<br />

festgestellt. Während der Wert von 2 mg/kg jedoch in Backwaren, Tees und Zimtgewürzen um das 10 bis 100fache<br />

überschritten wurde, lagen die in Glühwein und anderen Getränken ermittelten Werte deutlich darunter.<br />

In der folgenden Übersicht sind diese Ergebnisse zusammengestellt.<br />

Tabelle 4: Untersuchung von zimthaltigen Lebensmitteln<br />

Probenart Anzahl Proben Cumaringehalt > 2 mg/kg Anteil an Gesamtproben<br />

weinhaltige Getränke, Glühweine 14 2 14 %<br />

fruchthaltige Getränke ohne Alkohol 6 1 17 %<br />

Backwaren 14 11 79 %<br />

Teemischungen 6 4 67 %<br />

Zimt-Gewürze * 3 3 100 %<br />

andere Lebensmittel 3 1 33 %<br />

gesamt 46 22 48 %<br />

* darunter : Zimt als Gewürz, Zimt als Bestandteil von Lebkuchengewürz, Zimt in Kapseln für Diabetiker<br />

2.5 Gravimetrische Feinstaubuntersuchungen zur Bestimmung der Luftqualität<br />

Die Bestimmungen der PM 10- und der PM 2,5-Massenfraktionen des Schwebstaubes (Feinstaub) in der Außenluft<br />

erfolgen in <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> auf Grundlage der Normen DIN EN 12341 und DIN EN 14907.<br />

Das Standardmessverfahren gemäß den genannten Normen ist die gravimetrische Bestimmung des Schwebstaubes,<br />

d.h. die Differenzwägung von beladenen und unbeladenen Filtern mit Hilfe einer Waage.<br />

Zur Konditionierung und Wägung der Filter wurde ein spezieller Filterwägeraum eingerichtet, in dem die Temperatur<br />

und die relative Luftfeuchte mittels eines Präzisionsklimagerätes konstant auf 20 ± 1 °C bzw. 50 ± 5 % eingestellt<br />

werden. Diese Wägeraumbedingungen werden von kalibrierten Sensoren kontinuierlich überwacht und die erfassten<br />

Daten zur Aufzeichnung an einen PC übertragen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


26 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />

Im Rahmen des Standardmessverfahrens werden zur Schwebstaub-Probenahme Filter in zwei unterschiedlichen<br />

Größen eingesetzt:<br />

LVS (Low-Volume-Sampling) - Filter, Filterdurchmesser 47 mm, Durchflussrate ca. 55 m³/24 h<br />

HVS (High-Volume-Sampling) - Filter, Filterdurchmesser 150 mm, Durchflussrate ca. 700 m³/24 h<br />

Die LVS- und HVS-Filter werden nach der Bestimmung der Schwebstaubmasse teilweise zur Analyse von<br />

Staubinhaltstoffen weiterverarbeitet; dies erfordert den Einsatz verschiedener Filtermaterialien.<br />

In der folgenden Tabelle sind die verwendeten Filtermaterialien und die analysierten Inhaltstoffe zusammengefasst<br />

dargestellt.<br />

Tabelle 5: Filtermaterialien zur Feinstaubuntersuchung<br />

Filtermaterial Filtertyp Untersuchungsspektrum<br />

Glasfaser LVS, HVS Schwebstaubmasse<br />

Quarzfaser LVS, HVS Schwebstaubmasse, Ruß, PAK<br />

Cellulosenitrat LVS, HVS Schwebstaubmasse, Spurenmetalle<br />

Teflon LVS Schwebstaubmasse, Ionen<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden an sechs Messstellen PM 10- und an vier Messstellen PM 2,5-Untersuchungen nach dem<br />

Standardmessverfahren durchgeführt.<br />

Gemäß 1. EU-Tochterrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung (1999/30/EG vom 22.04.1999) gilt für die PM 10-<br />

Schwebstaubfraktion ein Grenzwert (Jahresmittel) von 40 µg/m³. Im Tagesmittel darf dabei ein Grenzwert von<br />

50 µg/m³ an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die PM 10-Messstellen mit Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwertes im Jahr <strong>2006</strong>.<br />

Tabelle 6: Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittel-Grenzwertes von 50 µg/m³<br />

PM 10-Messstelle<br />

Zahl der Überschreitungen<br />

(Bestimmung nach dem Standardmessverfahren, 2-Tagesmittelwerte)<br />

Bernau 19<br />

<strong>Brandenburg</strong> an der Havel 20<br />

Paulinenaue 22<br />

Teltow 16<br />

Es kann einerseits festgestellt werden, dass der Tagesmittel-Grenzwert an allen nach dem Standardmessverfahren<br />

untersuchten PM 10-Messstellen an weniger als 35 Tagen überschritten wurde.<br />

Andererseits wurden bei den vor Ort durchgeführten kontinuierlichen Messungen – insbesondere an<br />

Verkehrsmessstellen (Bernau, <strong>Brandenburg</strong>, Cottbus, Frankfurt, Potsdam) – Überschreitungen des Tagesmittel-<br />

Grenzwertes an bis zu 96 Tagen festgestellt.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3 Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 27<br />

3.1 Diagnostik von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen<br />

3.1.1 Anzeigepflichtige Tierseuchen, meldepflichtige Tierkrankheiten<br />

Die Ergebnisse der Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen aus Tierkörpern, Organen und klinischem<br />

Material sind in Tabelle 7 dargestellt.<br />

Tabelle 7: Nachweis von Erregern anzeigepflichtiger Tierseuchen aus Tierkörpern, Organeinsendungen und<br />

klinischem Material<br />

Tierseuche Tierart Bestände Anzahl Tiere/Proben<br />

positiv<br />

Aviära Influenza (HPAI H5N1) Wildvögel 21<br />

Bösartige Faulbrut Honigbiene 18 92<br />

Bovine Virusdiarrhoe Rind 3 3<br />

Brucellose Schwein 1 5<br />

Koi Herpesvirus–Infektion der Karpfen Koi 4 6<br />

Psittakose Sittiche 1 1<br />

Salmonellose Rind Rind 10 626<br />

Tollwut Fledermaus 2 2<br />

Virale hämorrhagische Septikämie der Salmoniden Forelle 1 6<br />

Zum Nachweis von Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten siehe Tabelle 31 (im Anhang, Seite 98).<br />

3.1.1.1 Transmissible spongiforme Enzephalopathien / Bovine Spongiforme Enzephalopathien (TSE/BSE)<br />

Im Berichtszeitraum wurde als sogenannter „Schnelltest“ zum Nachweis von PrP res/BSE/Sc in Proben von Rindern und<br />

kleinen Wiederkäuern ausschließlich der ELISA der Fa. BIORAD (TeSeE® Reinigungs- und Nachweis-Kit) eingesetzt.<br />

In Bezug auf diese zugelassenen Methoden nahmen wir erfolgreich am 5. Deutschen BSE-Ringvergleich <strong>2006</strong> teil.<br />

Von den am LLB untersuchten Gehirnproben wurden zwei Proben von Rindern sowie eine Schafprobe im<br />

eingesetzten Schnelltest als „reaktiv“ beurteilt. Vom nationalen Referenzlabor (NRL) am Institut für neue und neuartige<br />

Tierseuchenerreger / Friedrich Loeffler-Institut, Insel Riems wurde eine Probe vom Rind und eine Probe vom Schaf als<br />

„TSE/BSE positiv“ bestätigt, eine Rinderprobe konnte vom NRL nicht betätigt werden.<br />

Tabelle 8: Untersuchte Rinderhirnproben mittels sogenanntem „Schnelltests“ (ELISA) im Rahmen der TSE/BSE-<br />

Diagnostik<br />

Untersuchungsgruppe<br />

Rind<br />

Altersgruppe<br />

o.A. < 24 Monate 24-30 Monate >30 Monate<br />

Summe<br />

Proben<br />

Normalschlachtung 1 34 2510 35061 37.606<br />

Not-/ Krankschlachtung - - 50 480 530<br />

Verendungen 9 129 1651 12023 13.812<br />

Kohortentötung - 1 - 22 23<br />

Summe 10 164 4211 47586 51.971<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


28 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Tabelle 9: Untersuchte Hirnproben von Schafen und Ziegen (> 18 Monate) mittels sogenanntem „Schnelltests“ (ELISA)<br />

im Rahmen der TSE/BSE-Diagnostik<br />

Untersuchungsgruppe<br />

(> 18 Monate)<br />

Schaf Ziege<br />

Normalschlachtung 598 29<br />

Not- / Krankschlachtung,<br />

Verendungen<br />

600 101<br />

Kohortentötung - -<br />

Summe 1198 130<br />

3.1.1.2 Klassische Schweinepest<br />

Im Berichtszeitraum wurden 280 Blutproben von Hausschweinen auf das Virus der Klassischen Schweinepest sowie<br />

2083 Blutproben auf KSP-spezifische Antiköprer mit negativem Ergebnis untersucht.<br />

Auf Weisung der zuständigen Landesbehörde wurden im Berichtszeitraum 1273 Blutproben vom Schwarzwild auf<br />

spezifische Antikörper gegen das Virus der KSP untersucht, 7 Proben mussten als Antikörper-positiv und 4 Proben als<br />

fraglich definiert werden. In keinem Fall konnte der Erreger bzw. Genomsequenzen von Pestiviren in Blut- oder<br />

Organproben (195) vom Schwarzwild nachgewiesen werden.<br />

3.1.1.3 Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD)<br />

Im Rahmen des Sanierungsprogramms des Landes <strong>Brandenburg</strong> wurden im Berichtszeitraum<br />

21.650 Rinderblutproben auf die Präsenz von BVDV-Antigen / Genomsequenzen molekularbiologisch mittels PCR<br />

Pooluntersuchungen) sowie mittels ELISA oder Durchflusszytometrie (FACS) untersucht. Es konnten nach<br />

Mehrfachtestungen und Abklärungsuntersuchungen, u. a. über die Virusanzucht, 489 Virämiker definiert werden.<br />

11.580 Proben wurden auf BVDV-Antikörper untersucht (Neutralisationstest, ELISA). Davon konnten 2.227 Proben als<br />

positiv definiert werden.<br />

3.1.1.4 Chlamydieninfektionen<br />

Mittels verschiedener Nachweisverfahren wurden am LLB 566 Proben (319 Proben von Säugetieren, 117 Proben von<br />

Hausgeflügel, 86 Proben von Papageien und Sittichen, 9 Proben von Ziervögeln und 29 Proben von Wildvögeln) auf<br />

Chlamydien untersucht. Es konnten in insgesamt 24 Proben Chlamydienantigen bzw. Chlamydiengenomsequenzen<br />

nachgewiesen werden. Eine Zuordnung von Untersuchungsergebnisse zu ausgewählten Tierspezies zeigt Tabelle 32<br />

(im Anhang, Seite 99).<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.1.1.5 Virologische Untersuchung von Fischen<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 29<br />

Der Schwerpunkt der virologischen / molekularbiologischen Untersuchungen in Fischzucht- und -haltungsbetrieben<br />

sowie Freilandgewässern lag, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, auf Untersuchungen zum Nachweis<br />

von Erregern anzeigepflichtiger Tierseuchen bei Salmoniden (IHN , VHS,ISA) und Nutzkarpfen (KHV) sowie relevanter<br />

Krankheiten bei Cypriniden (SVC).<br />

Tabelle 10: Virologische Untersuchungen von Fischen<br />

Virus Anzahl der<br />

Untersuchungen<br />

davon<br />

negativ<br />

davon<br />

positiv<br />

positive<br />

Bestände<br />

Summe untersuchter<br />

Bestände<br />

IPN 40 36 4 1 14<br />

IHN 38 38 0 0 14<br />

VHS 40 39 1 1 * 13<br />

ISA 34 34 0 0 14<br />

KHV (Kois) 40 34 6 4 21<br />

KHV (Nutzkarpfen) 135 135 0 0 24<br />

SVC 47 42 5 2 24<br />

Bei IPN, IHN, VHS, ISA sowie SVC handelt es sich in der Regel um Untersuchungen von Pools bis zu 5 Fischen.<br />

* Neuausbruch<br />

3.1.1.6 Untersuchungen auf Tollwut<br />

In Tabelle 11 sind die durchgeführten Tollwutsektionen im Rahmen der Tierseuchenüberwachung des Tollwut-freien<br />

Status im Land <strong>Brandenburg</strong> dargestellt. Bei 2 Feldmäusen lagen Infektionen mit dem europäischen Fledermaus-<br />

tollwutvirus EBL vor. Haustiertollwutvirus wurde in keinem Fall nachgewiesen.<br />

Tabelle 11: Tollwutsektionen<br />

Tierart Anzahl Tierart Anzahl<br />

Fuchs 2771 Kaninchen 4<br />

Rehwild 21 Eichhörnchen 7<br />

Hermelin 1 Frettchen 1<br />

Schwarzwild 6 Waschbär 19<br />

Marder 28 Dachs 4<br />

Marderhund 261 Maus / Ratte 11<br />

Hund 18 Iltis 1<br />

Katze 44 Fledermaus 18<br />

gesamt 3215<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


30 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.1.2 Ausgewählte Ergebnisse aus den Fachgebieten und spezifischen Laborbereichen<br />

3.1.2.1 Pathologie, Histologie<br />

Die Aufteilung der durchgeführten 5919 Tiersektionen ist in Tabelle 33 (siehe Anhang, Seite 100) dargestellt.<br />

Zum Nachweis ausgewählter Infektions- und sonstiger Tierkrankheiten aus Sektionsmaterial Tabelle 34 (siehe<br />

Anhang, Seite 101).<br />

3.1.2.2 Untersuchungen auf Mastitiserreger<br />

Die hohe Milchleistung <strong>Brandenburg</strong>er Kühe (Platz 1 im Bundesvergleich) gepaart mit der höchsten durchschnittlichen<br />

Herdengröße ist nur mit einer begleitenden bakteriologischen Mastitisdiagnostik zu stabilisieren. Im Jahresverlauf<br />

wurden 358208 Proben mit 433910 Untersuchungen geprüft. Dabei wurden 60432 bakteriologische Befunde erhoben.<br />

Wie im Vorjahr liegen die umweltassoziierten Streptokokken an der Spitze nachgewiesener Erreger, gefolgt von<br />

Staphylococcus aureus als klassischer Vertreter euterassoziierter Erreger. Mit einem Anteil von insgesamt 54,4 %<br />

aller nachgewiesenen Erreger spielen die umweltassoziierten die maßgebliche Rolle im Infektionsgeschehen des<br />

Euters. Daraus ist zu schlussfolgern, dass Haltungs- und Melkhygiene, aber auch immunstabilisierende Faktoren wie<br />

leistungsgerechte Fütterung Schwerpunkte zukünftiger Mastitisprävention sein müssen.<br />

Tabelle 12: Nachweis von Mastitiserregern<br />

Erreger Anzahl Anteil an Gesamtzahl [%]<br />

Streptococcus agalactiae 4158 6,9<br />

Streptokokken, umweltassoziiert 13066 21,7<br />

Streptokokken, euterassoziiert 11081 18,3<br />

Staphyolococcus aureus 11800 19,6<br />

Koagulase negative Staphylokokken 10614 17,6<br />

Escherichia coli 6693 11,1<br />

Coliforme Keime 692 1,1<br />

Klebsiella spp. 6 0<br />

Corynebacterium bovis 59 0,01<br />

Arcanobacterium pyogenes 824 1,4<br />

Pseudomonas aeruginosa 96 0,1<br />

Prototheken 42 0,01<br />

Hefen spp. 378 0,6<br />

Mykoplasma spp. 515 0,8<br />

Acholeplasma spp. 192 0,3<br />

atyp. Mykobakterien 216 0,4<br />

gesamt 60432 100<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.1.2.3 Bakteriologisch-mykologische Untersuchungen<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 31<br />

Im Berichtszeitraum wurden 39396 Proben bakteriologisch und / oder mykologisch untersucht (siehe Tabelle 13) und<br />

4580 Empfindlichkeitsprüfungen durchgeführt.<br />

Tabelle 13: Übersicht Probenmaterialien<br />

Material Anzahl<br />

Kot 21275<br />

zuchthygienische Proben 7547<br />

sonst. klinische Proben 1599<br />

Sektionsmaterial 2961<br />

Bienenwaben, Honig 4172<br />

Futtermittel 201<br />

Hygienetupfer 1370<br />

sonstige Proben 271<br />

3.1.2.4 Parasitologische Untersuchungen<br />

Im Berichtszeitraum wurden 2311 Proben parasitologisch untersucht, davon 2149 zum Nachweis von Endo- und 124<br />

zum Nachweis von Ektoparasiten. Mit dem Ziel der Tierartbestimmung von Schädlingen oder Lästlingen wurden 14<br />

Proben untersucht.<br />

3.1.2.5 Virologie, Serologie<br />

Im Rahmen der Darstellung der Ergebnisse aus Untersuchungen zu Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen<br />

(siehe Abschnitt 3.1.1) sind wesentliche Befunde, insbesondere der virologischen Diagnostik, genannt<br />

(Virus/Antigennachweise aus Organen, Organteilen und Körperflüssigkeiten sowie Untersuchungen im Rahmen der<br />

sogenannnten BSE-Diagnostik).<br />

Im Folgenden werden spezifischen Schwerpunkte der serologischen Diagnostik bakterieller und viraler Infektionen<br />

aufgezeigt, wobei hier vor allem der Nachweis von Antikörpern gegen Erreger anzeigepflichtiger Tierseuchen und<br />

meldepflichtiger Tierkrankheiten (indirekte Erregernachweis) im Mittelpunkt der diagnostischen Arbeiten steht. Als<br />

biologische Untersuchungssubstrate werden hierbei vor allem Blut- oder Blutserum und Milch, in Ausnahmen auch<br />

andere Körperflüssigkeiten, genutzt.<br />

Als dominierende diagnostische Methode zum Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen verschiedene virale und<br />

bakterielle Erreger wird im Fachbereich der Enzymimmunoassay (EIA, ELISA) eingesetzt. Diese Methode bietet,<br />

neben vielen anderen Vorteilen, vor allem die Möglichkeit einer effektiven, maschinellen Abarbeitung von großen<br />

Probenumfängen. Die Automaten-unterstützte Durchführung des ELISA wurde vor allem für die Untersuchung von<br />

Rinder- und Schweineblutproben genutzt, um besonders in den Untersuchungsspitzen (Frühjahr und Herbst) eine<br />

zeitnahe Ergebniserstellung und Befundung zu gewährleisten.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


32 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Im Rahmen der Untersuchung von Milchproben von Kühen (Überwachungsuntersuchungen) auf unterschiedliche<br />

spezifische Antikörper kann durch die Herstellung und Testung von Pools eine wesentliche Erhöhung der Effektivität<br />

bei hoher Testsicherheit erreicht werden (siehe auch Tabelle 14).<br />

Neben dem hauptsächlich verwendeten Enzymimmunoassay stehen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften,<br />

erregerspezifischen Notwendigkeiten, methodischen Empfehlungen oder spezifischen Anforderungen des<br />

Auftraggebers alle „herkömmlichen“ serologisch-virologischen Verfahren zum indirekten Erregernachweis zur<br />

Verfügung. Hier seien insbesondere die Komplementbindungsreaktion (KBR), Agglutinations- und Präzipitationsteste,<br />

Hämagglutinations- und Hämagglutinationshemmungsteste sowie Neutralisationsteste auf der Basis von Zellkulturen<br />

genannt.<br />

Tabelle 14: Serologische Untersuchungen von Milchproben auf die Präsenz von spezifischen Antikörpern mittels ELISA<br />

Untersuchungen auf Antikörper gegen Anzahl<br />

Betriebe<br />

Anzahl untersuchter<br />

Einzelmilchen<br />

Einzelmilchen<br />

fraglich / positiv<br />

Virus der Enzootischen Rinderleukose (BLV) 250 123747 0 / 3<br />

Brucella spp. 250 123746 0 / 0<br />

BHV –1 47 11714 8 / 94<br />

Die Abklärung von nicht negativen milchserologischen Untersuchungsergebnissen erfolgte bei jedem Tier über die<br />

Untersuchung einer Blutprobe.<br />

Tabelle 15: Serologische Untersuchungen von Blut / Serumproben auf die Präsenz von Antikörpern gegen ausgewählte<br />

virale und bakterielle Erreger.<br />

Untersuchungen auf Antikörper gegen<br />

ausgewählte virale Erreger<br />

Anzahl untersuchter<br />

Proben<br />

Anteil positiver<br />

Antikörpernachweise<br />

Brucella spp. * 61928 21 ****<br />

Virus der Enzootischen Rinderleukose (BLV) 65978 2<br />

Paratuberkulose 21445 396<br />

BHV – 1 449732 4071<br />

BRSV 236 190<br />

PI 3 230 201<br />

CAE 292 1<br />

Maedi-Visna 209 10<br />

Virus der Aujeszky’sche Krankheit ** 2881 --<br />

PRRS 1613 374<br />

Q-Fieber 397 82<br />

PMV 1 /NDV 346 302 ***<br />

EAV 163 11 ***<br />

EHV-1 15 13<br />

S. Pullorum 2047 5<br />

EDS - 76 289 213<br />

* Summe alle Untersuchungen : Rind (56474), Schwein (1465), Schaf/Ziege (3835), Schwarzwild (71), andere (83)<br />

** ohne Schwarzwild (47 Schwarzwildproben wurden auf Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit untersucht.)<br />

*** Impfantikörper<br />

**** Schweine; behördlich angewiesene Abklärung über NRL abgeschlossen<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.1.2.6 Molekularbiologische Untersuchungen<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 33<br />

Im Berichtszeitraum wurden 19.295 Proben mittels molekularbiologischer Methoden auf das Vorhandensein von<br />

Erregern von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen hin untersucht. Im Vergleich mit den Vorjahren war eine<br />

drastische Erhöhung des Probenaufkommens vor allem in der Pestiviren- und Influenza A-Virus Diagnostik zu<br />

verzeichnen (Abbildung 4). Ursache dafür waren BVD/MD-Massenuntersuchungen, die in zunehmenden Maße über<br />

die real-time RT-PCR realisiert wurden sowie das Geflügelpest-Monitoringprogramm im Zusammenhang mit dem<br />

fortwährenden Vogelgrippegeschehen. Als besonderes diagnostisches Schlaglicht sei auf den Erstnachweis des hoch<br />

pathogenen Influenza A-Virus Subtyp H5N1 aus zwei Weißstörchen (Ciconia ciconia) im Landkreis Märkisch-Oderland<br />

verwiesen. Das erhöhte Probenaufkommen konnte nur durch die Etablierung halbautomatischer Arbeitsschritte in der<br />

real-time RT-PCR bewältigt werden. Die Tabelle 35 (siehe Anhang, Seite 102) enthält das Analysenspektrum und gibt<br />

die Zahl der durchgeführten Untersuchungen im Vergleich mit den Vorjahren an.<br />

Proben<br />

20.000<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

,<br />

2005<br />

<strong>2006</strong><br />

Proben insgesamt<br />

Pestiviren<br />

Influenza A<br />

Abbildung 4: Entwicklung des Untersuchungsaufkommens in der molekularbiologischen Erregerdiagnostik


34 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.1.3 Konsiliarlaboratorien<br />

Die Tätigkeit erfolgte im Rahmen der bis 2003 als Konsiliarfunktion und seither als Ansprechpartner für Clostridien-,<br />

Riemerellen- und Dermatophilus congolensis-Infektionen auf Bundesebene wahrgenommenen Aufgaben, um die<br />

langjährig gesammelten speziellen Erfahrungen bei der Diagnostik und Bekämpfung von Erkrankungen durch diese<br />

Erreger zu nutzen.<br />

Insgesamt sind 946 Clostridienstämme und 111 Riemerellenkulturen differenziert bzw. typisiert worden, und 235<br />

Organ- und Serumproben sowie 109 Kotproben wurden auf pathogene Clostridien bzw. ihre Toxine untersucht.<br />

3.1.4 Riemerella- Infektionen<br />

Mittels spezieller Selektivnährböden sind im Auswertungszeitraum insgesamt 308 Tiere auf Riemerellen untersucht<br />

worden, wobei - bedingt durch den Kollaps der Stolle GmbH (bis dato größter deutscher Entenproduzent) - ein<br />

deutlicher Rückgang der Entenuntersuchungen im Verhältnis zu den Vorjahren registriert wurde. Der Nachweis von<br />

Riemerella anatipestifer (R. a.) gelang bei 82 Tieren (26,6 %) und von Riemerella columbina bei 8 Tauben (28 %).<br />

103 R. a.-Stämme wurden isoliert und serologisch typisiert. 15 verschiedene Serovare wurden festgestellt. Ein Stamm<br />

erwies sich als nicht typisierbar. 23 Kulturen konnten keinem der 20 international beschriebenen Serotypen von R. a.<br />

zugeordnet werden. Sie gehörten zu sechs neu entdeckten Serovaren, die mit der Stammnummer des Erstisolats<br />

bezeichnet werden. Tabelle 36 (siehe Anhang, Seite 103) zeigt die Ergebnisse bei verschiedenen Tierarten.<br />

Die Häufigkeit der Serotypen nahm in folgender Reihenfolge ab: Typ 1 (30 Isolate), Typ 6 (14 Stämme), Serotyp<br />

unseres Stammes (T. d. S.) Th 58 (9 Isolate), Typ 15 (7 Isolate), T. d. SG107 (5 Isolate), T. d. S. G845 (3 Isolate),<br />

T. d. S. 17/7 (3 Kulturen), Typ 12 (2 Isolate), T. d. S. 2477 (2 Isolate) sowie Typ 8, Typ 19 und T. d. S. G2208 (je 1<br />

Stamm).<br />

3.1.5 Clostridien<br />

3.1.5.1 Clostridium perfringens<br />

Insgesamt sind 942 Cl. perfringens-Stämme differenziert und hinsichtlich ihrer Toxinbildung geprüft worden.<br />

611 Stämme wurden von anderen Untersuchungseinrichtungen zur Toxinprüfung zugesandt. 172 Kulturen stammten<br />

aus Kotproben und 149 Stämme sind aus Organproben von verendeten und erkrankten Tieren des Landes<br />

<strong>Brandenburg</strong> im Rahmen der Routinediagnostik isoliert worden. Je fünf Stämme wurden aus Futtermitteln und<br />

Lebensmitteln geprüft. Eine Übersicht der Ergebnisse zeigt Tabelle 37 (siehe Anhang, Seite 104).<br />

Die Erreger der Cl. perfringens Typ A-Enterotoxämie der Saugferkel zeichnen sich vor allem durch Bildung von<br />

ß 2-Toxinen aus, während für die Cl. perfringens Typ A-Enterotoxämie/Enteritis der Rinder, Hühner, Elche, Alpakas<br />

und Puten die α-Toxinbildung im Vordergrund stand. Außerdem wurde bei Schafen und Ziegen wiederholt der Erreger<br />

der Cl. perfringens Typ D-Enterotoxämie und bei Schweinen Cl. perfrigens Typ C als Ursache der Nekrotisierenden<br />

Enteritis der Saugferkel nachgewiesen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.1.5.2 Clostridium botulinum<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 35<br />

Im Jahre <strong>2006</strong> sind zur Abklärung von 46 verdächtigen Krankheitsgeschehen 227 Proben auf Cl. botulinum und seine<br />

Toxine untersucht worden. Die Untersuchung erfolgte mittels direktem Toxinnachweis (gepoolte Proben), durch<br />

anaerobe kulturelle Anzüchtung und durch Anreicherung toxinbildender Stämme von Cl. botulinium in einem<br />

speziellen Toxinproduktionsmedium (7 Tage bei 30 °C) mit nachfolgendem Toxinnachweis im Mäuseletalitäts- und<br />

Neutralisationstest mit typenspezifischen Antitoxinen.<br />

Eine Übersicht der Befunde zeigt die Tabelle 40 (siehe Anhang, Seite 106). 25 Botulismusausbrüche wurden<br />

diagnostiziert, davon neunmal in Rinderbeständen, neunmal bei Stockenten unterschiedlicher Biotope, drei Ausbrüche<br />

bei Hausenten sowie je ein Ausbruch bei Nerzen, Schwänen und Bleßrallen. Der Botulismus der Wasservögel und<br />

Nerze wurde durch Cl. botulinum Typ C verursacht. Als Ursache des Botulismus der Rinder gelangten die Toxintypen<br />

C/D zur Feststellung, die bei Subtyp C2 Kreuzreaktionen mit Typ D aufweisen und deshalb nicht mit Sicherheit<br />

abgegrenzt werden konnten.<br />

Weiterhin wurde bei einer Familie Botulismus durch Cl. botulinum Typ B, hervorgerufen durch stark toxischen<br />

Lammschinken, diagnostiziert.<br />

Der direkte Toxinnachweis im Untersuchungsmaterial war bei 16 der 25 Ausbrüche vor allem bei den Wasservögeln<br />

und im Lammschinken positiv (64 %), und die Erregerisolation gelang bei 4 der 25 (16 %) Ausbrüche (dreimal<br />

Wasservögel, einmal Lammschinken). Als effektivste Untersuchungsmethode erwies sich die Toxinanreicherung, die<br />

bei 91 der 125 Proben von Botulismusausbrüchen positiv verlief (73 %), wobei pro Ausbruch 5 Proben untersucht<br />

worden sind. Die Ergebnisse bei den verschiedenen Tierarten zeigt Tabelle 39 (siehe Anhang, Seite 105). Die<br />

Spezifität des Toxinanreicherungsverfahrens bei der Abklärung von 22 Botulismus verdächtigen Geschehen bei<br />

Rindern ist aus Tabelle 39 ersichtlich. Bei Botulismusausbrüchen ergab die Toxinanreicherung bei 30 von 51 Proben<br />

einen positiven Befund (59 %), während bei den negativen Geschehen mit Ausnahme einer Pansenprobe mit<br />

geringgradigem Nachweis von 10 Mäuseletalen Dosen (Dlm) pro ml eines nicht typisierbaren Toxins nach<br />

siebentägiger Vermehrung des Untersuchungsmaterials in Maltose-Kalbfleischbouillon nach Nishida und Nakagawara<br />

(1967) ausschließlich negative Befunde festgestellt wurden (siehe Tabelle 38, im Anhang, Seite 105).<br />

Bei Botulismusausbrüchen gelangten nach siebentägiger Anreicherung Toxinkonzentrationen von 10 1 bis 10 6 Dlm (ca.<br />

25 g schwere Mäuse) zur Feststellung. Bei zwei Krankheitsgeschehen konnte die von Prof. Dr. Böhnel (Uni Göttingen)<br />

gestellte Diagnose „Visceraler Botulismus“ bei Rindern nicht bestätigt werden.<br />

3.1.5.3 Clostridium tetani - sonstige Clostridien spp.<br />

Tetanus-Verdacht bei einer größeren Anzahl von Schafen aus Österreich wurde durch den Toxinnachweis im Serum<br />

bei zwei von drei klinisch kranken Tieren und durch den Nachweis von Cl. tetani und seinem Toxin im sorgfältig<br />

extirpierten Gewebe um die Einzugstellen von Ohrmarken bei drei Schafen bestätigt. Der Massenausbruch von<br />

Tetanus war durch die Verwendung nicht zugelassener Ohrmarken ausgelöst worden. Die Untersuchung je einer<br />

Serumprobe eines kranken Hundes und eines Pferdes auf Toxin von Cl. tetani mittels Mäuseversuch verlief negativ.<br />

Die Differenzierung von vier weiteren Clostridienstämmen ergab zweimal Cl. sordellii mit schwacher Toxinbildung und<br />

zweimal Cl. septicum.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


36 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.2 Amtliche Überwachung von Lebensmitteln, Wein, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und<br />

Futtermitteln<br />

3.2.1 Statistischer Überblick<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 12675 Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen<br />

untersucht, von denen 1934 (15,3 %) beanstandet wurden (siehe Tabelle 16).<br />

Tabelle 16: Überblick zu Proben / Beanstandungen<br />

Probenart Gesamteinsendungen Planproben Verdachts-, Verfolgs-,<br />

Beschwerdeproben<br />

Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in %<br />

Lebensmittel 11692 1840 15,7 10487 1498 14,3 1207 342 28,3<br />

Erzeugnisse des<br />

Weinrechts<br />

134 32 23,9 119 27 22,7 15 5 33,3<br />

Bedarfsgegenstände 542 32 5,9 525 28 5,3 17 4 23,5<br />

Kosmetische Mittel 306 30 9,8 305 30 9,8 1 0 0<br />

Tabak 1 0 0 1 0 0 0 0 0<br />

In den Tabellen 41, 42 und 46 (im Anhang, ab Seiten 107 und 110) sind die im <strong>Landeslabor</strong> insgesamt untersuchten<br />

Proben, aufgeteilt nach Warengruppen und Probenart, sowie die der Codierung für bundeseinheitliche Jahresberichte<br />

entsprechenden Beanstandungsgründe zusammengefasst.<br />

3.2.2 Bemerkungen zu Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln<br />

Warengruppe 01 (Milch)<br />

Eine als Beschwerdeprobe eingesandte sterilisierte Vollmilch (Schulmilch) enthielt einen Fremdkörper, bei dem es sich<br />

um verklumpte, zusammengeballte Schimmelpilze handelte.<br />

Frische Vollmilch (Hofmolkerei) fiel durch Nichteinhaltung des deklarierten Fettgehaltes auf.<br />

Die unvollständige Nährwertkennzeichnung – fehlende Angabe des prozentualen Tagesbedarfes bei deklariertem<br />

Calcium-Gehalt – war bei zwei Proben zu beanstanden.<br />

In einer Rohmilchprobe verlief der mikrobiologische Hemmstoffnachweis positiv. Bei den weiterführenden<br />

Untersuchungen zur Stoffidentifikation (LC-MS-MS) wurden Rückstände von Cloxacillin nachgewiesen.<br />

Warengruppe 02 (Milchprodukte)<br />

Die Untersuchung aufgeschlagener Sahne aus Konditoreien, Eisdielen, Cafés und Gaststätten bildete auch in diesem<br />

Jahr einen Schwerpunkt der Untersuchungen. Aus den mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen resultierte<br />

wieder eine hohe Beanstandungsrate. Die von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie<br />

empfohlenen Richt- und Warnwerte wurden hier deutlich überschritten. Vielfach konnten bei diesen Produkten auch<br />

sensorische Abweichungen beobachtet werden.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 37<br />

Die Kennzeichnung eines Fruchtjoghurts beinhaltete die besonders hervorgehobene Aussage „ohne Zusätze“. Im<br />

Zutatenverzeichnis wurde aber Sucralose als Süßungsmittel aufgeführt. Da vom Verbraucher im Zusammenhang mit<br />

Lebensmitteln unter „Zusätzen“ vor allem auch Zusatzstoffe verstanden werden, wurde der Hinweis „ohne Zusätze“ als<br />

irreführend beurteilt. Darüber hinaus konnte in diesem Erzeugnis auch der Farbstoff E 120 nachgewiesen werden.<br />

Erdbeermilch, in einem Imbiss offen angeboten, enthielt ebenfalls den Farbstoff E 120 (Karmin). Eine Kenntlich-<br />

machung erfolgte nicht.<br />

Die Kennzeichnung eines Joghurterzeugnisses wurde beanstandet, da die Angabe zum Hersteller, Verpacker oder<br />

Verkäufer nur als Internetadresse erfolgte. Das MHD eines Kaffeeweißers bestand nur aus der Angabe von Monat<br />

und Jahr, ohne auf das Ende des Mindesthaltbarkeitszeitraumes hinzuweisen.<br />

Warengruppe 03 (Käse)<br />

Bei der Überprüfung von in Hofmolkereien hergestellten und im Rahmen der Direktvermarktung abgegebenen<br />

Erzeugnissen mussten zahlreiche Proben beanstandet werden. Neben sensorischen Abweichungen, oft verbunden<br />

mit hohen Keimzahlen (Pseudomonaden, coliforme Keime, Hefen), sind besonders hervorzuheben:<br />

- Nachweis auch ziegenspezifischer DNA-Sequenzen in zwei Schafskäseerzeugnissen<br />

- Nichteinhaltung des deklarierten Fettgehaltes<br />

- unzulässige Verwendung der Verkehrsbezeichnung „Feta“<br />

- Frischkäse aus Ziegenmilch ohne Hinweis auf die Tierart<br />

Ein erheblicher Anteil der Beanstandungen ist auf Kennzeichnungsfehler zurückzuführen. Neben den bei den<br />

Direktvermarktern festgestellten Kennzeichnungsverstößen konnten diese insbesondere auch bei handelsseitig<br />

verpackten und gekennzeichneten Produkten beobachtet werden:<br />

- fehlerhafte / unvollständige Angaben zum Hersteller/Verkäufer,<br />

- fehlende / unvollständige Verkehrsbezeichnung und/oder Angabe der Käsegruppe,<br />

- fehlende / fehlerhafte Angabe des Fettgehaltes,<br />

- fehlendes / unvollständiges Zutatenverzeichnis,<br />

- fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum,<br />

- fehlerhafte Nährwertkennzeichnung (u. a. Angabe des Mineralstoffgehaltes ohne Angabe des prozentualen<br />

Tagesbedarfs),<br />

- fehlende Mengenkennzeichnung.<br />

In einem im Zusammenhang mit einem Erkrankungsgeschehen eingesandten Emmentaler wurde Staphylokokken-<br />

Enterotoxin nachgewiesen.<br />

Ein Weichkäse musste aufgrund eines massiven Madenbefalles (Larven von Schmeißfliegen) beanstandet werden.<br />

Mehrere im Handel entnommene Proben Gouda eines Herstellers wiesen erhebliche Qualitätsmängel auf –<br />

deformiertes Äußeres, z. T. ohne klare Konturen, pastöse Konsistenz. Die augenscheinlich wahrnehmbaren<br />

Veränderungen deuteten auf eine unsachgemäße Lagerung (ohne Kühlung) hin. Die vom Hersteller vorgenommene<br />

MHD-Kennzeichnung enthielt keine konkrete Aussage zu den erforderlichen Aufbewahrungsbedingungen<br />

(Temperaturangabe, Kühlhinweis).<br />

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38 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Die auf der Vorderseite einer Fertigpackung allein angegebene Verkehrsbezeichnung „Sandwich-Scheiben Gouda“<br />

ohne Hinweis darauf, dass es sich bei dem Erzeugnis um einen Schmelzkäse handelt, wurde als zur Täuschung<br />

geeignet beurteilt. Auch auf der Rückseite der Verpackung erschien die Bezeichnung „Sandwich-Scheiben Gouda“<br />

durch Fettdruck hervorgehoben. Die Bezeichnung „Schmelzkäse“ erfolgte dagegen ohne besondere grafische oder<br />

drucktechnische Hervorhebung erst nach den Angaben des Zutatenverzeichnisses sowie der Nährwert-<br />

kennzeichnung.<br />

Warengruppe 04 ( Butter)<br />

Zu beanstanden waren sensorische Abweichungen bei zwei Proben einer Hofmolkerei sowie die Nichteinhaltung der<br />

Normen des Fett- und Wassergehaltes einer Markenbutter.<br />

Warengruppe 05 (Eier, Eiprodukte)<br />

In vier Proben von Hühnereiern wurde S. Enteritidis nachgewiesen.<br />

Die Hauptbeanstandungsgründe bei dieser Warengruppe resultierten aus der Nichteinhaltung von<br />

Kennzeichnungsvorschriften, z. B. gemäß VO (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen<br />

für Eier und der Unterschreitung der ausgelobten Gewichtsklasse.<br />

Eine Hühnereiweißzubereitung enthielt einen zu hohen Gehalt an Milchsäure, was auf eine unzulässige<br />

zwischenzeitliche Keimvermehrung hindeutet. Die Probe entsprach damit nicht den Anforderungen der Eier- und<br />

Eiprodukteverordnung.<br />

In einer Monitoringprobe Hühnereier wurde das für Legehennen unzulässige Kokzidiostatikum Nicarbazin gefunden.<br />

Warengruppen 06 - 08 (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren)<br />

Eine besonders hohe Beanstandungsquote ergab sich bei Wurstwaren. Von 1147 untersuchten Proben entsprachen<br />

335 (29,2 %) nicht den Anforderungen. Der Anteil beanstandeter Fleischerzeugnisse lag bei 23,9 %.<br />

Aus insgesamt 59 Proben dieser Warengruppen wurden Salmonellen isoliert. Der Nachweis erfolgte insbesondere in<br />

Hackfleisch/Hackepeter/Mett, Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnissen, frischer Rohwurst, diversen<br />

Schweinefleischprodukten, Wirsing- und Kohlrouladen sowie Fleischspieß, wobei der Serotyp Typhimurium<br />

dominierte. Häufig gefunden wurde auch S. Derby. Bei Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnissen wurde S. Hadar<br />

mehrfach isoliert (siehe auch Abschnitt 3.2.7.2).<br />

Aus den durchgeführten Untersuchungen sind insbesondere folgende Beanstandungen hervorzuheben:<br />

- Wildschweinleber (Monitoringprobe) mit 7,7 ng/kg Fett WHO-PCDD/F-TEQ Dioxin<br />

- Nachweis von Cl. perfringens in gesundheitsbeeinträchtigenden Keimmengen und mit nachgewiesenem<br />

Toxinbildungsvermögen in Hausmacherleberwurst<br />

- Positive Nachweise von Staphylokken-Enterotoxinen in Grillschnecken, Mischhack, paniertem<br />

Schweineschnitzel, Hackbällchen und Zwiebelmettwurst<br />

- Schweinelachsschnitzel, Schweinezunge (gepökelt) und Zwiebelmettwurst mit Listeria monocytogenes<br />

> 100 KbE/g<br />

- Nachweis von verotoxinogenen E. coli in Hackepeter und Teewurst<br />

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3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 39<br />

- Nachweis von Campylobacter in Mischhack, Putenleber, Hähnchenbrust, Teewurst und Zwiebelmettwurst<br />

- Cornedturkey mit Gelee mit hoher Keimzahl von Yersinia enterocolitica<br />

- Kasseler Leberwurst mit hoher Keimzahl (1,9 x 10 5 KbE/g) von Bacillus cereus<br />

Es wurden in diesen Warengruppen insgesamt 70 Beschwerdeproben und 189 Verdachtsproben eingesandt. Die<br />

Beanstandungsquoten lagen bei 64 bzw. 44 %. Dabei fiel die Gruppe Fleisch mit 93 % berechtigter Beschwerden auf.<br />

Es handelte sich überwiegend um Fleischerzeugnisse wie Kammkotelett, Rinderbein, Bauernscheibe, Gulasch,<br />

Kassler, Ente oder Hackfleisch / Schabefleisch, die wertgemindert oder verdorben waren. Teilweise waren auch<br />

Fertigpackungen vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben.<br />

Bezüglich der Beurteilung von Probeneinsendungen im Zusammenhang mit „Gammelfleischskandalen“ siehe<br />

Abschnitt 2.1.<br />

Weitere Beanstandungsgründe waren z. B. folgende:<br />

- Thüringer Vesperpaket mit Knochenstück (führte zu Backenzahnverlust) und Schweinekopfsülze mit<br />

Schweinezahn<br />

- Bockwurst mit visuell deutlich sichtbaren, rosafabenen Anteilen von geräucherten Würstchen mit Resten von<br />

Naturdarm und Nachweis des Farbstoffs Karmin<br />

- Brathähnchen war sensorisch verdorben-stickig, da wieder aufgewärmt<br />

- Schinken und Wurst aus Hausschlachtung war verdorben<br />

- Hausmachersülze mit deutlich säuerlich-fauligem Geruch, mikrobiologisch unauffällig<br />

Es wurden auch mehrere Proben von Fleischprodukten mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum eingesandt, die<br />

sensorisch und mikrobiell verdorben waren, so z. B. italienischer Wildschweinschinken, Pommernspieß mit Kruste,<br />

Wildschweinrollbraten, Fasan und Gourmet Filets. In einem Lebensmittelmarkt selbst eingefrorenes Hackfleisch war<br />

ebenso verdorben wie in einem Restaurant eingefrorene zubereitete Gänsekeule und Rollbraten.<br />

Eine Reihe von Proben frischer Mettwurst (auch Zwiebelmettwurst und Bauernmett) fielen durch unzureichende<br />

Reifung auf, die sich z. B. in zu niedrigen Milchsäuregehalten, schwacher Bindung und fehlender Pökelnote bzw.<br />

Umrötung dokumentierte, teilweise wurden auch Kennzeichnungsmängel festgestellt.<br />

Erzeugnisse aus dem Verkauf und dem Imbissbereich wie Hühnerfleisch, Bouletten, Wildschwein, gebraten;<br />

Bockwurst, Kotelett, Hackfleisch/Hackepeter, Suppenfleisch, Schweineschulter, Kasselerpfanne, Zungenwurst,<br />

Wildschweingulasch, Rotwurst; Bratwurst u. a. wiesen Verderbniserscheinungen oder Wertminderung auf.<br />

Eingefrorene gebratene Bockwürste waren stark faltig und wiesen verfärbte Schnittflächen und zahlreiche Hohlräume<br />

auf (siehe Abbildung 5).<br />

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40 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Abbildung 5: Bockwürste mit Hohlräumen<br />

Weitere Mängel in Fleischerzeugnissen und Wurstwaren:<br />

- fehlende Kenntlichmachung bzw. Kennzeichnung von Zusatzstoffen wie Diphosphat, Ascorbinsäure,<br />

Glutaminsäure und Nitritpökelsalz sowie Farbstoffen<br />

- zu hohe Fremdwasser-Gehalte in Brüh- und Kochwursterzeugnissen<br />

- zu geringe BEFFE - und BEFFE - im Fleischeiweiß - Gehalte bei Rinderhackfleisch, Corned Beef, Kraftfleisch,<br />

Bratwurst, Zungenwurst, Bierschinken, Zervelatwurst, Teewurst, Leberwurst, Leberpastete, Bockwurst und<br />

anderen Würstchen, Jagdwurst, Leberpastete, Thüringer Mettwurst, Paprika- und Leberpastete, Döner Kebap<br />

- erhöhte Nitrit- bzw. Nitratgehalte in Speck, Schinken u. ä.<br />

- unzulässiger Zusatz von Cochenillerot A zu Teewurst<br />

- unzutreffende Verkehrsbezeichnungen bei Hackepeter, Hackfleisch und ähnlichen Erzeugnissen<br />

- Drehspieße, Hackfleischmasse für Döner mit unzutreffender Angabe der verwendeten Tierarten und/oder<br />

Verwendung der allergenen Zutaten Ei und/oder Soja ohne Kenntlichmachung, zu hoher Hackfleischanteil<br />

Bei den untersuchten Fertigpackungen gab es insbesondere bezüglich der Kennzeichnung Mängel:<br />

- unvollständige Angabe der enthaltenen Zusatzstoffe und / oder fehlende Klassennamen oder Verkehrs-<br />

bezeichnungen<br />

- gegrillte Ente mit unbekannten, orangefarbenem Farbstoff (lt. Deklaration ohne Farbstoff)<br />

- Wurstkonserven verschiedener Art (Jagdwurst, auch aus Wild, Leberwurst) von Kleinherstellern mit zuviel<br />

Fremdwasser, z. T. auch zuviel Fett, zuwenig BEFFE- und BEFFE-im Fleischeiweiß–Gehalte und / oder<br />

Kennzeichnungsmängeln (z. B. fehlende Angabe von Zusatzstoffen, völlig ohne Kennzeichnung, Tierarten<br />

nicht zutreffend)<br />

- fehlende oder falsche Angaben zu Tierarten<br />

- Hackepeter ohne Hinweis auf die Notwendigkeit des Durchgarens<br />

- fehlende QUID-Angaben, fehlende oder falsche Nährwertkennzeichnung<br />

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- Überkleben von Kennzeichnungselementen<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 41<br />

- fehlende oder falsche Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (Verderb vor Ablauf der Frist)<br />

Ergebnisse der Proben, die im Rahmen von BÜp-Programmen untersucht wurden, sind im Abschnitt 3.2.6.3<br />

aufgeführt.<br />

Warengruppen 10 - 12 (Fische, Fischerzeugnisse, Meeresfrüchte)<br />

Zwei Proben wurden aufgrund erhöhter Quecksilbergehalte beanstandet. Es handelte sich um Thunfisch und<br />

Butterfisch. Eine Heringsfiletprobe wurde aufgrund eines erhöhten Gehalts an biogenen Aminen (Phenylethylamin) als<br />

gesundheitsschädlich beurteilt. Zwei Proben von geräuchertem Lachs wurden aufgrund des Vorhandenseins von<br />

Listeria monocytogenes beanstandet. Es handelte sich um Proben des BÜp-Programms, die am Ende der<br />

Mindesthaltbarkeitsdauer untersucht wurden.<br />

Eine Beschwerde über verdorbene Party-Gambas war berechtigt, da diese einen abweichenden Geruch und erhöhte<br />

Keimzahlen aufwiesen. Schollenfilets wiesen deutlichen Gefrierbrand auf.<br />

Verdachtsproben von gegartem Pangasiusfilet fielen durch modrigen Geruch und Geschmack auf.<br />

Der Verderb von frischem Lachsfilet ließ sich durch Verfärbungen sowie die erhöhte Keimzahl und die Bildung<br />

biogener Amine erkennen. Welsfilet, Dorsch und Heilbutt wurden ebenfalls als sensorisch und mikrobiologisch<br />

verdorben beurteilt.<br />

Zwei Proben mit der Verkehrsbezeichnung „Häckerle“ wurden als irreführend gekennzeichnet beanstandet, da der<br />

präparativ-gravimetrisch ermittelte Heringsanteil deutlich unter 80 % lag. Nach der für dieses Erzeugnis insbesondere<br />

in den neuen Bundesländern seit langem bestehenden Verkehrsauffassung enthält Heringshäckerle zu mindestens<br />

80 % gehäutete und zerkleinerte Heringsfilets sowie höchstens 5 % Pflanzenöl und Beigaben von Gemüse. Die<br />

Proben waren außerdem sensorisch abweichend und wurden auch als wertgemindert beurteilt.<br />

Relativ häufig ergaben sich Beanstandungen durch Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften der<br />

Fischetikettierungs-VO vom 15.08.2002, die eine Angabe der Produktionsmethode und des Fanggebietes sowie<br />

zusätzlich zur Handelsbezeichnung die Angabe des wissenschaftlichen Namens der Fischart fordert.<br />

Warengruppe 13 (Fette und Öle)<br />

Frittierfette mit einer deutlich abweichenden sinnesphysiologischen Beschaffenheit in Verbindung mit dem<br />

Überschreiten der chemisch-physikalischen Richtwerte des ALS wurden beanstandet.<br />

Eine Probe Schmalz war unkorrekt ausschließlich fremdsprachig gekennzeichnet und wies einen ungewöhnlich<br />

erhöhten Gehalt des Indikatorkeims E. coli auf.<br />

Bei einer Probe Sonnenblumenöl wurde eine Überschreitung der maximal zulässigen Höchstmenge an Benzo(a)pyren<br />

nachgewiesen.<br />

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42 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Warengruppe 14 (Suppen, Saucen)<br />

Ein Erbseneintopf mit Kasseler, eine Kartoffelsuppe und 3 Soßen waren mikrobiologisch und / oder sensorisch<br />

verdorben und somit als nicht sichere Lebensmittel zu beurteilen. In der Kartoffelsuppe wurden 2,5 x 10 5 KbE/g<br />

Clostridium perfringens nachgewiesen. In den Soßen waren die Werte von E. coli, koagulasepositiven Staphylokokken<br />

und Bacillus cereus deutlich erhöht.<br />

In zwei Sauer-Scharf-Suppen wurde der festgelegte Höchstwert für den Geschmacksverstärker Glutaminsäure (1 %)<br />

überschritten. In einer weiteren Sauer-Scharf-Suppe sowie in einer hellen Soße war die Verwendung des<br />

Geschmacksverstärkers nicht kenntlich gemacht.<br />

Bei verschiedenen, lose abgegebenen Suppen und Eintöpfen mit Wurst- und Fleischeinlagen (vorwiegend Soljanka)<br />

war die Verwendung von Konservierungsstoffen (Natriumnitrit) nicht kenntlich gemacht. Drei Dressings enthielten nicht<br />

deklarierte, technologisch wirksame Mengen von Konservierungsstoffen (Benzoesäure, Sorbinsäure) und<br />

Süßungsmitteln (Saccharin).<br />

Eine Bolognesesoße bestand im Wesentlichen aus zerkleinertem Gemüse, Gewürzen und Öl (Pesto ähnlich) und war<br />

somit irreführend bezeichnet.<br />

Drei weitere Suppen in Fertigpackungen wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.<br />

Warengruppen 15, 16 (Getreide, Getreideprodukte)<br />

In 3 Reisproben sind Nukleinsäure- (DNA-) Sequenzen nachgewiesen worden, die für den gentechnisch veränderten<br />

Reis LL 601 charakteristisch sind. Der Reis LL 601 ist bisher in der Gemeinschaft nicht zugelassen. Es wurde bisher<br />

auch keine Zulassung in der Europäischen Gemeinschaft beantragt.<br />

Roggen mit hohem Gehalt an Mutterkorn wurde als nicht mehr sicher beurteilt. Magnesium- und Zinkcitrat sind für<br />

Brotbackmischungen nicht zugelassene Zusatzstoffe. „Gereinigter Roggen“ enthielt 6,5 % Fremdgetreide, so dass<br />

diese Bezeichnung irreführend ist. Verschiedene Nährwertangaben wurden als irreführend beurteilt.<br />

Es wurden Verstöße gegen die LMKV und NKV festgestellt.<br />

Warengruppe 17 (Brot, Kleingebäck)<br />

Es wurden 3 Beschwerdeproben als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Es handelte sich um Brote mit einem<br />

eingebackenen Stück Mäusefell bzw. Papierstück und ein drittes Brot mit Schädlingsbefall (Motten und deren Larven).<br />

Bei Brötchen, die unter der Bezeichnung „Roggenbrötchen“ zur Untersuchung eingereicht wurden, der Krumenfarbe<br />

nach aber Weizenbrötchen waren, wurde die Verkehrsbezeichnung als irreführend beurteilt.<br />

Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen, insbesondere bei Semmelmehl, entsprach nicht den Forderungen<br />

der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Auf zwei Fertigpackungen waren zwei unterschiedliche Zutaten-<br />

verzeichnisse aufgedruckt. Bei einer Probe wurde gegen die Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />

verstoßen.<br />

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Warengruppe 18 (Feine Backwaren)<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 43<br />

Abbildung 6: Beschwerdeprobe Mäusefell im Brot<br />

Eine Probe Liebesknochen mit Puddingfüllung, in der Salmonella Enteriditis nachgewiesen wurde, war als<br />

gesundheitsschädlich zu beurteilen.<br />

Bei zahlreichen Proben wurden wieder erhöhte Keimgehalte festgestellt; besonders auffallend waren 10 6 KbE/g<br />

Bacillus cereus (potentieller Enterotoxinbildner), 10 6 KbE/g koagulasepositive Staphylokokken und 10 5 KbE/g E. coli in<br />

cremehaltigen Backwaren.<br />

Eine Probe Kokosmakronen mit Schimmelnestern im Inneren wurde als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Eine<br />

Probe Käse-Sahnetorte war wegen eines unangenehmen bitteren Nachgeschmacks nicht zum Verzehr geeignet. Das<br />

Vanillin, das zur Herstellung verwendet wurde, wies ebenfalls diese abweichende sensorische Eigenschaft auf. Eine<br />

Marzipantorte wurde wegen völlig abweichender sensorischer Eigenschaften (adstringierend, widerlich) als nicht zum<br />

Verzehr geeignet beurteilt.<br />

Etliche Backwaren mit nicht verkehrsüblicher Beschaffenheit fielen auf; so u. a. Sahnetorte und Sahnekremtorte mit zu<br />

geringem Schlagsahneanteil; Buttercreme enthielt andere Fette außer Butter; Nougatcremetorte wurde als<br />

Nougattorte bezeichnet; Schwarzwälderkirschtorte ohne Kirschwasseraroma; Ananasschnitte, Nussringe und<br />

Zimtsterne ohne entsprechendes wahrnehmbares Aroma; als Bienenstich bezeichneter Kuchen mit Kokosbelag;<br />

Nussringe, die mit Mandeln anstatt Nuss hergestellt wurden.<br />

Zahlreiche Backwaren waren wegen fehlender Kenntlichmachung von Farbstoffen bei loser Abgabe zu beanstanden.<br />

Bei einigen Backwaren, die als lose Ware in Verkehr gebracht wurden, fehlte die Kenntlichmachung von kakaohaltiger<br />

Fettglasur. Des Weiteren wurden Kennzeichnungsmängel, wie fehlerhafte Nährwertkennzeichnung und fehlende<br />

Kennzeichnungselemente nach LMKV beanstandet.<br />

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44 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Warengruppe 20 (Feinkostsalate, Majonäsen)<br />

Zwei als Verdachtsproben eingesandte Proben (gemüsehaltiger Salat und Majonäse) waren auf Grund des<br />

Nachweises von Staphylokokken – Enterotoxinen (Typ D bzw. Typ C) als gesundheitsschädlich zu bewerten.<br />

Außerdem wurden in einem Schichtsalat (Planprobe) neben erhöhten Keimzahlen (u. a. Enterokokken:<br />

1,7 x 10 5 KbE/g, Staphylococcus aureus: 1,1 x 10 4 KbE/g) auch die Staphylokokken-Enterotoxine der Typen A, B, C, D<br />

und E nachgewiesen, daher wurde die Probe als nicht sichereres Lebensmittel beurteilt.<br />

Eine Beschwerdeprobe Schinken-Käse-Salat (geöffnete Fertigpackung) wurde aufgrund des beiliegenden Fremd-<br />

körpers (Kunststoff-Hühnerbein mit frei herausragendem Metalldraht, siehe Abbildung 7), der zu Verletzungen im<br />

Mundbereich hätte führen können, ebenfalls als nicht sicheres Lebensmittel eingestuft. Die dazugehörigen<br />

Vergleichsproben gleicher Art wurden nicht beanstandet, da sie keine Fremdbestandteile enthielten.<br />

Abbildung 7: Fremdkörper in einem Salat-Erzeugnis<br />

Neben zahlreichen Bemängelungen wurden auch neun Proben aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit<br />

beanstandet. Sie waren wegen hoher Keimbelastungen (hauptsächlich Enterobacteriaceen, Escherichia coli,<br />

Lactobacillen, Hefen und Pseudomonaden), z. T. auch in Verbindung mit sensorischen Abweichungen, „nicht zum<br />

Verzehr geeignet“. In einer Planprobe wurden neben Enterobacteriaceae (1,1 x 10 5 KbE/g), Bacillus cereus<br />

(4,3 x 10 6 KbE/g) und Staphylococcus aureus (8,4 x 10 4 KbE/g) auch Staphylokokken – Enterotoxin Typ C<br />

nachgewiesen. Eine Probe Kartoffelsalat wurde aufgrund des bitteren Geschmackes beanstandet; die<br />

mikrobiologische Untersuchung ergab einen hohen Gehalt an Pseudomonaden (1,1 x 10 7 KbE/g).<br />

Als „zum Verzehr nicht geeignet“ wurden auch ein Heringssalat, der mit zahlreichen Rußpartikeln verunreinigt war,<br />

sowie ein Fleischsalat aufgrund der zersetzten Majonäse (zerstörte Emulsion) beurteilt.<br />

Einige als Fleischsalate deklarierte Feinkostsalate enthielten entgegen den Leitsätzen neben Gurken auch andere<br />

Gemüsearten (z. B. Zwiebeln, Schnittlauchröllchen, gehackte Sellerieblätter) sowie z. T. Apfelstückchen.<br />

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3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 45<br />

Zwei Proben wurden bezüglich des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums als irreführend gekennzeichnet beurteilt,<br />

da sie zu diesem Zeitpunkt bereits als wertgemindert bzw. verdorben anzusehen waren. Bei einer Probe Heringssalat<br />

wurde der angegebene Anteil von 30 % Heringsfilets deutlich unterschritten (ca. 4,4 %).<br />

Beim Inverkehrbringen von 58 der lose angebotenen Feinkostsalate und Salatsaucen fehlte die Kenntlichmachung der<br />

enthaltenen Zusatzstoffe, vor allem der Konservierungsstoffe Benzoe- und Sorbinsäure sowie des Süßstoffs<br />

Saccharin. Bei einer Probe Matjessalat waren trotz der Angabe „ohne Konservierungsstoffe“ Konservierungsstoffe<br />

nachweisbar.<br />

Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen entsprach nicht den Forderungen der LMKV. Zu entsprechenden<br />

Beanstandungen führten insbesondere unvollständige bzw. fehlerhafte Zutatenverzeichnisse, fehlende<br />

Mengenkennzeichnung von wertbestimmenden Bestandteilen, nicht korrekte Angaben zur Mindesthaltbarkeit,<br />

fehlende Klassennamen vor Zusatzstoffen (E-Nummern), schlecht lesbare Kennzeichnungsangaben und Mängel bei<br />

der vorschriftsmäßigen Angabe von Süßstoffen.<br />

Warengruppe 21 (Pudding, Dessert)<br />

Puddinge mit hoher Keimbelastung und sichtbarem Schimmelbefall sowie Vanillesoße mit deutlich phenoligem Geruch<br />

und Geschmack waren zum Verzehr nicht mehr geeignet. Bei 3 Proben fehlte die Kenntlichmachung von Farbstoffen<br />

und Süßungsmitteln. In einer Vanillesoße wurde die zulässige Höchstmenge an Saccharin überschritten. Es wurden<br />

irreführende Nährwertangaben und Verstöße gegen die LMKV festgestellt.<br />

Warengruppe 22 (Teigwaren)<br />

In Nudeln mit der Angabe „ohne Ei“ wurde Hühneralbumin nachgewiesen. Albumine sind sehr verbreitet und kommen<br />

in großer Menge vor allem im tierischen Organismus vor. Das Hühner- Albumin (Ovalbumin) ist der Hauptbestandteil<br />

des Eiklars. Anhand des Zutatenverzeichnisses konnte der Nachweis nicht geklärt werden. Bei den in der<br />

vorliegenden Probe ermittelten Gehalt an Hühner- Albumin handelt es sich offensichtlich um unbeabsichtigte<br />

Kontamination bzw. Beimischung an dieser allergenen Substanz. Diese Beimischungen können für Allergiker ein<br />

Risiko darstellen. Eine Kennzeichnung dieser unbeabsichtigten allergenen Quelle wird jedoch durch die Regelungen<br />

der LMKV nicht gedeckt. Die LMKV fordert die Kenntlichmachung aller allergenen Zutaten. Bei unbeabsichtigtem<br />

Eintrag von allergenen Stoffen handelt es sich aus rechtlicher Sicht nicht um Zutaten i. S. § 5 LMKV. Unbeabsichtigte<br />

Eintragungen von allergenen Stoffen in Lebensmittel sind kein Problem der Kennzeichnung nach LMKV sondern<br />

Sache des Betriebes im Rahmen seiner Qualitätssicherung und des Risikomanagements. Aufgrund des Risikos für<br />

Allergiker müssen die Unternehmen durch ihre Qualitätssicherung sicherstellen, dass keine Allergene unbeabsichtigt<br />

in die Lebensmittel gelangen.<br />

Die Auslobung „ohne Ei“ ist insbesondere aufgrund der Bedeutung für Allergiker irreführend.<br />

10 Teigwaren aus Hartweizen enthielten deutliche Gehalte an Weichweizenprotein. Anhand der ermittelten Gehalte ist<br />

davon auszugehen, dass keine Kontamination vorlag und Weichweizen verwendet wurde.<br />

Es wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


46 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Warengruppe 23 (Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst)<br />

Vier zur Einfuhr bestimmte Importproben Haselnüsse aus der Türkei bzw. Aserbaidschan wiesen Höchstmengen-<br />

überschreitungen im Gesamtaflatoxingehalt auf und mussten zurückgewiesen werden.<br />

Bei bitteren Aprikosenkernen wurde der zu erwartende hohe Blausäure-Gehalt bestätigt. Das Fehlen eines<br />

entsprechenden Warnhinweises wurde beanstandet.<br />

Die Kennzeichnung einer Probe Rauchmandeln war grundsätzlich unzureichend.<br />

Warengruppe 24 (Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse)<br />

Beanstandet wurden insbesondere Erzeugnisse aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit und unkorrekter<br />

Kennzeichnung bei Fertigpackungen. Sensorische Abweichungen bei Knabbererzeugnissen deuten oft auf<br />

unzureichende Lagerbedingungen hin. Eine Probe Kartoffelsnacks aus dem Einzelhandel war weit vor Ablauf des<br />

angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums von stark ranziger und verdorbener Beschaffenheit. Überschreitungen der<br />

zulässigen Höchstmenge an Sulfit bei geschälten Kartoffeln traten im Berichtsjahr erstmalig nicht auf.<br />

Warengruppen 25, 26 (Frischgemüse, Gemüseerzeugnisse)<br />

Die Untersuchung auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln steht bei frischen Ernteprodukten im Vordergrund der<br />

amtlichen Überwachung (Einzelheiten siehe Punkt 3.3.2, Seite 71). Überschreitungen der maximal zulässigen<br />

Höchstmengen an Behandlungsmitteln gemäß Rückstands-Höchstmengenverordnung wurden bei Möhren und<br />

frischem Ingwer festgestellt. Eine Probe Lollo-Rosso-Salat wies einen deutlich überhöhten Gehalt an Nitrat auf.<br />

Beanstandet wurden Gemüsevormischungen, die trotz nicht abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums deutliche<br />

Merkmale überlagerter bzw. nicht korrekt gelagerter Ware aufwiesen. Die mikrobiologischen Untersuchungen<br />

bestätigen in der Regel diesen Befund. Vorzerkleinertes Gemüse zur Herstellung von Rohkostsalaten weist oftmals<br />

einen unzureichenden Frischezustand auf.<br />

Unkorrekte Kennzeichnungen bei Fertigpackungen von Lebensmitteln, u. a. Deklaration ausschließlich in englischer<br />

oder asiatischer Sprache sowie fehlende Kennzeichnungselemente treten immer wieder auf. Eine, auch zulässige,<br />

Konservierung und die Verwendung von Süßungsmitteln sind entsprechend den geltenden Vorschriften kenntlich zu<br />

machen.<br />

Warengruppen 27, 28 (Pilze, Pilzerzeugnisse)<br />

Wiederholt wurde eine Reihe von aus Asien importierten Trockenpilzen, i. d. R. die dort auch als Morcheln<br />

bezeichneten Mu Err-Pilze, zur mikrobiologischen Untersuchung gebracht. Die Belastung dieser Warenart mit<br />

Salmonellen stellt nach wie vor ein Problem dar. Die Pilze, die sowohl im Einzelhandel als auch in Küchen<br />

vornehmlich asiatischer Restaurants entnommen worden sind, werden zwar in der Regel einem Erhitzungsprozess<br />

unterworfen. Ohne besonderen Zubereitungshinweis auf Fertigpackungen sind die Produkte aus unserer Sicht jedoch<br />

nicht verkehrsfähig. In Gaststätten ist der Einhaltung des Erhitzungsregimes besondere Sorgfalt zu widmen. Ebenso<br />

muss die Verwendung in unzubereitetem Zustand, z. B. Verreibung als Gewürz, ausgeschlossen werden.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 47<br />

Austernpilze wiesen nicht zulässige Rückstände des Pilzbehandlungsmittels Imazalil auf.<br />

Bei einer Probe getrockneter Steinpilze war ein deutlicher Anteil von Lamellenpilzen nachweisbar, so dass eine<br />

Irreführung vorlag.<br />

Warengruppen 29, 30 (Obst, Obsterzeugnisse)<br />

Verstöße gegen die jeweiligen Vermarktungsnormen standen im Vordergrund.<br />

Tafeltrauben und Ananas enthielten Pflanzenschutzmittel-Rückstände oberhalb zulässiger Höchstmengen (siehe<br />

Punkt 3.3.2).<br />

Das Fehlen einzelner Deklarationselemente wurde insbesondere bei Obsterzeugnissen in Fertigpackungen<br />

beanstandet.<br />

Mehrere Proben getrockneter Feigen wiesen Gehalte an Ochratoxin A auf, die die gesetzlich festgelegte<br />

Höchstmenge überschritten. Dieses Schimmelpilzstoffwechsel-Produkt ist insbesondere für seine Nieren schädigende<br />

Wirkung bekannt und wird meist bei der Lagerung der Erzeugnisse gebildet.<br />

Warengruppe 31 ( Fruchtsäfte, -nektare)<br />

Eine Beschwerdeprobe Orangensaft enthielt massiven Schimmelpilzbefall, war sensorisch verdorben und nicht mehr<br />

zum Verzehr geeignet.<br />

Ein als Kokossaft bezeichnetes Erzeugnis entsprach in seiner Zusammensetzung nicht den Spezifikationen des<br />

Codex Alimentarius of Fruit Juices and Nectars.<br />

Ein als Sauerkirschsaft gekennzeichnetes Produkt wurde unter Zusatz von Wasser hergestellt. Bei einem Pfirsich-<br />

nektar war ein zu geringer Mindestfruchtsaftgehalt deklariert.<br />

Ein Apfelsaft wies einen zu geringen Gesamtsäuregehalt auf und zwei Johannisbeernektare einen zu niedrigem<br />

Vitamin C-Gehalt.<br />

Des Weiteren wurden Kennzeichnungsmängel, wie fehlende Nährwertkennzeichnung und fehlende Kennzeichnungs-<br />

elemente nach LMKV beanstandet.<br />

Warengruppe 32 (alkoholfreie Getränke)<br />

Eine Beschwerdeprobe Früchteteegetränk war gärig und wurde sensorisch als verdorben beurteilt.<br />

Wiederholt wurden Kennzeichnungsmängel beanstandet, u. a. fehlende Kennzeichnung in deutscher Sprache,<br />

Verstöße gegen Bestimmungen der NKV, nicht korrekt deklarierte Zutaten, fehlende QUID-Kennzeichnung.<br />

Wie in jedem Jahr war wieder die fehlende Kenntlichmachung der Zusatzstoffe in Getränken aus dem<br />

Getränkeausschank auffällig.<br />

Warengruppe 35 (weinähnliche Getränke)<br />

Die weinähnlichen Getränke wurden zu einem Anteil von 29,6 % beanstandet. Die nichterfüllte Pflicht zur<br />

Kenntlichmachung der allergenen Zutat Schwefeldioxid war noch bei etwa einem Viertel der Beanstandungen Grund<br />

für die Beurteilung. Die Konservierung mit Sorbinsäure war ebenfalls nicht immer kenntlich gemacht. Mehrfach<br />

stimmte die etikettierte Alkoholangabe nicht mit dem tatsächlichen Alkoholgehalt überein.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


48 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Bei der losen Abgabe auf Märkten wurde mehrfach nicht die den Leitsätzen entsprechende Verkehrsbezeichnung des<br />

Getränkes angewandt und somit der Verbraucher über die Höhe des Alkoholgehaltes getäuscht.<br />

Ein Erdbeerwein war sensorisch wertgemindert, da bei der Herstellung offenbar verdorbene Früchte mitverarbeitet<br />

wurden. Chemisch und mikrobiologisch war dies jedoch nicht nachweisbar. Bei einem Himbeerwein wurde die<br />

sensorisch wahrnehmbare Essigstichigkeit durch den chemischen Wert bestätigt. Fehlende oder unleserliche<br />

Loskennzeichnung, falsche Verkehrsbezeichnung und eine fehlende Herstellerangabe waren weitere Verstöße gegen<br />

Kennzeichnungsvorschriften.<br />

Warengruppe 36 (Bier, bierähnliche Getränke)<br />

Ein Biermischgetränk war mikrobiologisch verdorben, es enthielt Hefen und Milchsäurebakterien.<br />

Beanstandet wurde Bier mit Toleranzüberschreitung bezüglich der Angabe des Alkoholgehaltes.<br />

Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Schankbierproben traten Richt- und Warnwertüberschreitungen bei<br />

Keimzahl, Lactobazillen und anderen Bier-Verderbniserregern auf.<br />

Warengruppe 37 (Spirituosen)<br />

Insgesamt wurden 18,75 % der untersuchten Proben beanstandet. Von den 11 aus <strong>Brandenburg</strong>er Herstellung<br />

genommenen Proben mussten 7 ( ≈ 64 % ! ) beanstandet werden. Für die deklarierte Alkoholangabe ist entsprechend<br />

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bei Spirituosen nur eine Toleranz von ± 0,3 % vol erlaubt. Die Über-<br />

schreitung dieser Toleranzgrenze war bei ¾ aller Beanstandungen die Ursache zur Beanstandung. Ein Obstbrand<br />

enthielt zudem Methanol deutlich über dem erlaubten Grenzwert. Eine andere extraktarme Spirituose war auffällig<br />

durch das Fehlen eines sensorisch wahrnehmbaren Aromas. Sie erinnerte an chemisch reinen Alkohol.<br />

Gaschromatographisch konnten keine nennenswerten Mengen an Gärungsbegleitstoffen nachgewiesen werden. Die<br />

Herstellung dieser Spirituose musste durch das zuständige Überwachungsamt abgeklärt werden. Aber auch bei den<br />

Spirituosen gab es Kennzeichnungsfehler wie fehlende Herstellerangabe, fehlende oder nicht lesbare<br />

Loskennzeichnung und unkorrekte Alkoholkennzeichnung. Bei einem Kräuterlikör wurde die gesundheitsbezogene<br />

Werbung beanstandet.<br />

Warengruppe 40 (Honig)<br />

Die Beanstandungen resultieren hauptsächlich aus Kennzeichnungsfehlern, die zum überwiegenden Teil den von<br />

Kleinimkern in den Verkehr gebrachten Honig betreffen. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zum Mindesthaltbarkeits-<br />

datum sowie die fehlende Kennzeichnung des Ursprungslandes stehen hier im Vordergrund. Zu bemängeln waren<br />

auch unvollständige/fehlende Angaben zum Imker oder Verkäufer, eine fehlende Loskennzeichnung sowie die Art und<br />

Weise der Kennzeichnung, hier insbesondere die Lesbarkeit der Angaben.<br />

Bei 11 Honigen war die gewählte Sortenbezeichnung nicht gerechtfertigt.<br />

Die verwendete Verkehrsbezeichnung „Zimthonig“ wurde als irreführend beanstandet. Es handelte sich hier nicht um<br />

einen Sortenhonig sondern um einen Honig, dem Zimt als Gewürz zugefügt wurde.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Warengruppe 41 (Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen)<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 49<br />

Besonders hoch war die Beanstandungsquote dieser Produktgruppe bei den Produkten von Kleinerzeugern (ab Hof,<br />

Märkte).<br />

Der überwiegende Teil der Beanstandungen betraf gravierende Mängel in der Kennzeichnung bzw. fehlende<br />

Kennzeichnungselemente.<br />

Bei als Konfitüre, Gelee oder Marmelade ausgewiesenen Produkten wurde der geforderte Mindestgehalt an löslicher<br />

Trockenmasse von 60 % nicht erreicht bzw. in den Produkten wurde der Konservierungsstoff Sorbinsäure<br />

nachgewiesen, der für diese Produkte nicht zugelassen ist.<br />

Die fehlende Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Sorbinsäure war auch sehr häufig bei Fruchtaufstrich<br />

feststellbar.<br />

Warengruppe 42 (Speiseeis)<br />

Eine als Verdachtsprobe eingesandte Eisprobe (Erkrankungsgeschehen) war aufgrund des Nachweises von<br />

Campylobacter sp. als gesundheitsschädlich zu bewerten.<br />

In mikrobiologischer Hinsicht entsprachen 179 Eisproben (= 29,7 % der Proben) nicht den Anforderungen der bisher<br />

geltenden Milchverordnung bzw. der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15.11.2005 über<br />

mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, in der für Speiseeis, das unter Verwendung von Milchbestandteilen<br />

hergestellt wird, entsprechende mikrobiologische Anforderungen enthalten sind.<br />

Dort heißt es gemäß Artikel 3 Abs. 1 dieser VO: „Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass Lebensmittel die in<br />

Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten entsprechenden mikrobiologischen Kriterien einhalten. Dazu treffen die<br />

Lebensmittelunternehmer Maßnahmen auf allen Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von<br />

Lebensmitteln, …, um zu gewährleisten, dass …die Prozesshygienekriterien eingehalten werden, …“.<br />

Im Anhang I Kapitel 2 sind die Prozesshygienekriterien aufgeführt. Nach Punkt 2.2.8. - Speiseeis und vergleichbare<br />

gefrorene Erzeugnisse auf Milchbasis - sind für Enterobacteriaceae, zu denen die coliformen Keime zählen, die<br />

gleichen Grenzwerte wie in der o. g. Milchverordnung aufgeführt (m = 10 KbE/g; M = 100 KbE/g; n = 5; c = 2).<br />

Überwiegend wurde der angeführte Höchst- bzw. Grenzwert für die coliformen Bakterien / Enterobacteriaceen von<br />

100 KbE/g überschritten. Eine Probe wurde aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit sogar als zum Verzehr<br />

nicht geeignet beurteilt, da die Enterobacteriaceenzahl erheblich über den o. g. Grenzwert lag.<br />

Bei der sinnesphysiologischen Prüfung einer Beschwerdeprobe (Fertigpackung) wurde als Fremdkörper ein<br />

abgeschnittenes Stück eines Fingernagels isoliert. Die dazugehörende Vergleichsprobe (gleiche Los-Nr.) war nicht zu<br />

beanstanden.<br />

Als irreführend gekennzeichnet waren 34 Eisproben (= 5,6 % der Proben) zu beurteilen. Als Milcheis, Eiskrem bzw.<br />

Sahneeis bezeichnete Proben entsprachen hinsichtlich ihres Milchfettgehaltes nicht den Leitsätzen für Speiseeis und<br />

Speiseeishalberzeugnisse; als Fruchteis bezeichnete Proben wiesen zum einen zu geringe Fruchtanteile auf, zum<br />

anderen wurden auch Speiseeisproben auf Magermilchbasis und Fruchtaroma entsprechend falsch deklariert.<br />

Eine als „Speiseeis Melonengeschmack“ bezeichnete Probe erfüllte nur die Anforderungen an ein Wassereis.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


50 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Bei den chemischen Untersuchungen von acht als Milcheis bezeichneten Proben wurde anstelle von Milchfett<br />

überwiegend Pflanzenfett (z. T. geringe Milchfettanteile) nachgewiesen.<br />

Bei zwei Proben Milcheis „Stracciatella“ und einer Probe Milcheis „After Eight“ wurde die Verwendung von<br />

kakaohaltiger Fettglasur anstelle von Schokostückchen nicht entsprechend kenntlich gemacht.<br />

Fehlende bzw. unzureichende Verkehrsbezeichnungen waren bei 18 Proben zu beanstanden. Die fehlende<br />

Kenntlichmachung eines zugelassenen Farbstoffzusatzes war ein weiterer Beanstandungsgrund bei 7 Proben.<br />

Warengruppe 43 (Süßwaren)<br />

Beanstandungen von Süßwaren ergaben sich hauptsächlich aus einer mangelhaften Kennzeichnung.<br />

Bei Lakritz und Lakritzerzeugnissen stand die Überprüfung der Gehalte an Ammoniumchlorid und Glycyrrhizin im<br />

Vordergrund. 2 Proben lakritzhaltiger Süßwaren überschritten deutlich den in der Aromenverordnung festgelegten<br />

Höchstwert von 2 % für Ammoniumchlorid.<br />

Eine Probe „Schaumküsse“ wurde als Beschwerdeprobe eingereicht und erwies sich als nicht genusstauglich, da<br />

wahrscheinlich infolge falscher Lagerung eine klebrige Flüssigkeit ausgetreten war.<br />

Warengruppen 44, 45 (Kakao, Schokolade)<br />

In Pralinen wurde Mandelprotein nachgewiesen, das nicht im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet war und bei<br />

entsprechend disponierten Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Allergene Zutaten müssen EU-weit<br />

gemäß Richtlinie 2003/89/EG gekennzeichnet werden.<br />

Ein Kinder-Schokoriegel, der als Verdachtsprobe wegen der bei einem Kleinkind aufgetretenen Magen-Darm-<br />

Beschwerden untersucht worden war, erwies sich als mikrobiologisch unauffällig.<br />

Im Rahmen des Monitoringprogrammes wurden 18 Proben bittere Schokolade mit einem Kakaoanteil von mehr als<br />

60 % auf Benzo(a)pyren, Schwermetalle, Arsen und Ochratoxin A untersucht.<br />

Laut Verordnung (EG) Nr. 466/2001 existieren keine gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Kakaoerzeugnisse<br />

hinsichtlich der untersuchten Parameter. Bei der Prüfung auf Arsen und Ochratoxin A lagen alle Werte unterhalb der<br />

Bestimmungsgrenze, für Benzo(a)pyren wurde ein Mittelwert von 0,16 µg/kg, für Blei von 0,09 mg/kg und für<br />

Cadmium von 0,15 mg/kg bestimmt.<br />

Warengruppen 46 - 47 (Kaffee, Tee)<br />

In 5 Tees wurden Cumaringehalte festgestellt, die über dem in der AromenVO festgelegten Grenzwert lagen. In einem<br />

Tee war der Cumaringehalt so hoch, dass beim Verzehr einer Tasse Tee täglich der zulässige TDI- Wert von<br />

0,1 mg/kg deutlich überschritten wird. Der Tee wurde als nicht mehr sicher beurteilt.<br />

Verschiedene Tees enthielten Arzneipflanzen, die als nicht zugelassene Zusatzstoffe beurteilt werden.<br />

Es wurden eine Reihe Kenzeichnungsmängel sowie irreführende Angaben in Bezug auf Gewicht und Nährwerten<br />

festgestellt.<br />

Neben dem Koffeingehalt wurde bei Kaffee besonderes Augenmerk auf den Ochratoxingehalt gelegt. In keiner Probe<br />

wurde eine Höchstwertüberschreitung für Ochratoxin A nachgewiesen.<br />

Der Koffeingehalt bei entcoffeinierten Kaffees lag im Rahmen der gesetzlichen Forderungen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Warengruppe 48 (Säuglings- und Kindernahrung)<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 51<br />

Bei Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen muss nach NKV der Prozentsatz der empfohlenen Tagesdosis<br />

angegeben werden. Ein deklarierter Vitamin C- Gehalt war irreführend.<br />

Warengruppe 49 (diätetische Lebensmittel)<br />

Zimtkapseln für Diabetiker enthielten in der angegebenen Verzehrsempfehlung einen so hohen Gehalt an Cumarin,<br />

dass der zulässige TDI- Wert von 0,1 mg/ kg überschritten wurde und die Zimtkapseln als nicht mehr sicher beurteilt<br />

wurden. Zimtkapseln für Diabetiker sind aufgrund der damit zu erzielenden Wirkung als Arzneimittel einzustufen. Der<br />

Cumaringehalt in den Kapseln sowie einer Diabetikerschokolade lag über dem in der AromenVO angegebenen<br />

Höchstwert für Cumarin.<br />

Kapseln für Diabetiker enthielten Extrakte der Pflanzen winter cherry, ivy gourd, bijasar, mamejavo, guduchi, gudmar,<br />

avaram und turmeric, die als Heilpflanzen vor allem in der traditionellen indischen und aryuvedischen Medizin bekannt<br />

sind. Für die Pflanzen winter cherry, bijasar, mamejavo, guduchi und gudmar ist eine Verwendung als Lebensmittel<br />

nicht bekannt. In der einschlägigen Literatur und im Internet wird nur eine medizinische Verwendung beschrieben.<br />

Arzneipflanzen als Zutaten in Lebensmitteln sind als Zusatzstoffe i. S. § 2 LFGB zu beurteilen, für die eine Zulassung<br />

nicht vorliegt. Da eine Verwendung der Pflanzen vor Inkrafttreten der VO (EG) 258/ 97 hier nicht bekannt ist, wurden<br />

sie als neuartige Lebensmittel beurteilt.<br />

7 Erzeugnisse wurden aufgrund der Verwendung von nicht zugelassenen Zusatzstoffen (u. a. Lutein, Zeaxanthin,<br />

Arzneipflanzen, Chromnicotinat) beanstandet.<br />

Ein Eiweißriegel für Sportler enthielt den Süßstoff Sucralose, der für derartige Produkte nicht zugelassen ist.<br />

In mehreren Puddingen aus der Gemeinschaftsverpflegung wurde der für Pudding nicht zugelassene Süßstoff<br />

Thaumatin nachgewiesen. Die Küchen verwenden bei der Herstellung Süßstofflösungen, die Thaumatin enthalten.<br />

Nach § 8 Abs. 3 ZZulV dürfen Lebensmittel mit einem zulässigen Gehalt an Süßungsmitteln auch als Zutat für<br />

Lebensmittel, für die diese Zusatzstoffe nicht zugelassen sind, verwendet werden.<br />

Ein Kreatinpräparat für Sportler enthielt eine sehr hohe Dosis Kreatin in der empfohlenen Verzehrmenge und bei einer<br />

ergänzenden bilanzierten Diät wurde der UL für Zink deutlich überschritten.<br />

Die Angabe „100% Aloe Vera“ bei einem Mehrfruchtsaft ist irreführend. Weiterhin wurden mehrere Nährwertangaben<br />

und eine Werbung bezüglich Carnitin als irreführend beurteilt. Bei 10 Erzeugnissen fehlte die Kenntlichmachung der<br />

Süßungsmittel.<br />

Es wurden auch in diesem Jahr wieder verschiedene Kennzeichnungsmängel festgestellt, vor allem bei lose<br />

abgegebenen Erzeugnissen fehlten oft die entsprechenden Angaben oder waren unvollständig. Bei einer Reihe von<br />

Erzeugnissen wurde die Angabe „Cyclamat“ im Zutatenverzeichnis als keine korrekte Verkehrsbezeichnung für diesen<br />

Süßstoff beanstandet.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


52 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Warengruppe 50 (Fertiggerichte, zubereitete Speisen)<br />

Insgesamt 15 Proben wurden als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. In 4 Proben war Staphylokokken-Enterotoxin<br />

und in jeweils einer Probe Botulismustoxin und Bacillus cereus Enterotoxin nachweisbar. 6 weitere Gerichte wiesen<br />

mikrobiologische und / oder sensorische Abweichungen mit z. T. deutlich erhöhter Kontamination mit E. coli, Bacillus<br />

cereus und Koagulase positiven Staphylokokken auf. Eine Beschwerdeprobe Pizza Salami sowie die Vergleichsprobe<br />

waren völlig verschimmelt.<br />

2 Fertiggerichte, Ragout fine und Chinapfanne, enthielten Fremdkörper. Dabei handelte es sich in beiden Fällen im<br />

Wesentlichen um eine Zusammenballung von Pflanzenfasern und anorganischem Material.<br />

Zwei Proben waren auf Grund sensorischer Abweichungen in ihrem Wert nicht unerheblich gemindert.<br />

4 Proben wichen in ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung ab, ohne dass die Abweichungen kenntlich<br />

gemacht waren. Hierbei handelte es sich um Fleischerzeugnisse wie Kochklopse, Hackbraten und<br />

Kohlrouladenfüllungen.<br />

Bei einem asiatischen Nudelgericht war der Geschmacksverstärker Glutaminsäure nicht kenntlich gemacht.<br />

Drei ebenfalls asiatische Gerichte enthielten entgegen der Zusatzstoffzulassungsverordnung über 10 g/kg des<br />

Geschmacksverstärkers Glutaminsäure. Des Weiteren fehlte bei einer Reihe von verschiedenen Fleischgerichten die<br />

Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Natriumnitrit. Eine Probe mit der Bezeichnung „Flecke süßsauer“<br />

enthielt den für dieses Erzeugnis nicht zugelassenen Konservierungsstoff Benzoesäure.<br />

Bei 3 Proben waren Verstöße gegen Kennzeichnungsbestimmungen (LMKV) festzustellen, insbesondere die<br />

Mengenangaben der Zutaten (QUID-Regelung) fehlten oder waren unvollständig.<br />

Warengruppe 51 (Nahrungsergänzungsmittel)<br />

In diesem Jahr wurden wieder zahlreiche Werbeaussagen bei verschiedenen Stoffen (u. a. Carnitin, konjugierte<br />

Linolsäure, Bromelain, Papain, Aspergillus oryzae, Phophatidylserin, Phosphatidylcholin, Sojaisoflavone, Glucosamin,<br />

Chondroitin) beanstandet, die als wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert gelten.<br />

Als nicht zugelassene Zusatzstoffe wurden konjugierte Linolsäure, Lycopin, Lutein, Zeaxanthin, Sojaisoflavone sowie<br />

mit diesen Stoffen angereicherte Extrakte, Glucosamin, Chondroitin, Kieselerde und Natriummetasilikat beurteilt.<br />

Topinamburpulver wurde angeboten zur Stabilisierung des Blutzuckerspiegels, Unterstützung des Organismus bei der<br />

Entschlackung und Entgiftung, sowie während bzw. nach Antibiotikagebrauch. Dorschleberöl in Kapseln ist laut<br />

Werbeaussagen gesund für Herz, Gehirn und Augen, es regt gleichzeitig die Blutzirkulation an und ist gut gegen<br />

Depressionen, der Cholesterinspiegel wird gesenkt und die Knochen werden gestärkt. Es handelt sich hier um nicht<br />

zulässige gesundheitsbezogene Aussagen.<br />

Ein Produkt wurde unzulässigerweise als Unterstützung bei der Gewichtsreduktion angeboten.<br />

Bei einem Produkt lag der Gehalt an Noni-Saft in der empfohlenen Verzehrsdosis über der genehmigten und vom<br />

SCF als sicher beurteilte Menge. Ein Ballaststoffkomplex, gewonnen aus dem Ständerpilz Formes formentarius, wurde<br />

als neuartiges Lebensmittel beurteilt.<br />

Die fehlende Kenntlichmachung des Süßungsmittels musste zweimal bemängelt werden.<br />

Es wurden zahlreiche Verstöße gegen die LMKV sowie Kennzeichnungsvorschriften der NemV festgestellt.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Warengruppen 52, 53 (Würzmittel und Gewürze)<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 53<br />

Die häufigsten Beanstandungsgründe bei dieser Warengruppe waren Kennzeichnungsmängel, so z. B. das Fehlen<br />

der Verkehrsbezeichnung, der Losnummer, des Zutatenverzeichnisses, die Angabe von Zusatzstoffen ohne den<br />

zugehörigen Klassennamen oder das Nichtbeachten der Mengenkennzeichnung (QUID-Regelung).<br />

Bei zwei Proben Tomatenketchup und einer Worchestersauce wurde die in der ZZulV festgelegte Menge an<br />

Konservierungsmitteln um fast das Doppelte überschritten.<br />

Eine Probe mit der Bezeichnung „Kräuteressig“ unterschritt hinsichtlich des Säuregehaltes den geforderten<br />

Mindestgehalt von 5 g/100 ml.<br />

Bei der Überprüfung von 16 Proben auf Sudanfarbstoffe konnten in keiner Probe diese Farbstoffe nachgewiesen<br />

werden.<br />

Einer Untersuchung auf 3-MCPD wurden 6 Sojasaucen unterzogen, in allen Fällen lag der Wert unter dem gesetzlich<br />

festgelegten Höchstgehalt von 0,02 mg/kg.<br />

Warengruppe 59 (Trink-, Mineral-, Quell- und Tafelwasser)<br />

Es wurden mehrfach Beschwerdeproben von Verbrauchern mit deutlichen Geruchs- und Geschmacksabweichungen<br />

(chemisch, sauer, modrig) eingesandt.<br />

Wiederholt wurden Schwankungen in der Zusammensetzung von Mineralwasser von mehr als 20 % festgestellt sowie<br />

fehlende Angaben des Quellnamens bzw. Quellortes.<br />

Eine als natürliches Mineralwasser amtlich anerkannte Quelle wurde gleichzeitig als Quellwasser in den Verkehr<br />

gebracht.<br />

Ein Tafelwasser war unzulässigerweise mit einer geographischen Herkunftsangabe versehen.<br />

Bei den mikrobiologischen Untersuchungen wurde die Überschreitung mikrobiologischer Grenz- und Richtwerte bei<br />

„Mundeis“, das zur Getränkeherstellung verwendet wird, festgestellt.<br />

Ein Problem war wiederholt die Überschreitung mikrobiologischer Grenzwerte bei Wasser aus Watercooleranlagen<br />

sowie der Nachweis coliformer Keime in ambulanten Trinkwasseranlagen auf Märkten und ambulantem<br />

Imbissständen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


54 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.2.3 Untersuchungen von Erzeugnissen des Weinrechts, kosmetischen Mitteln und<br />

Bedarfsgegenständen<br />

Neben den klassischen Lebensmitteln wurden Erzeugnisse, die dem Weinrecht unterliegen, sowie Bedarfsgegen-<br />

stände und kosmetische Mittel im <strong>Landeslabor</strong> untersucht.<br />

Tabelle 17: Überblick zu Proben / Beanstandungen<br />

Probenart Gesamteinsendungen Planproben Verdachts-, Verfolgs-,<br />

Beschwerdeproben<br />

Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in %<br />

Wein 75 13 17,3 68 10 14,7 7 3 42,9<br />

Erzeugnisse aus Wein 59 19 32,2 51 17 33,3 5 2 40,0<br />

Tabak 1 0 0 1 0 0 0 0 0<br />

Bedarfsgegenstände 542 32 5,9 525 28 5,3 17 4 23,5<br />

kosmetische Mittel 306 30 9,8 305 30 9,8 1 0 0<br />

In den Tabellen 43 bis 46 des Anhangs (ab Seite 109) sind die im <strong>Landeslabor</strong> insgesamt untersuchten Proben dieser<br />

Warengruppen sowie die der Codierung für bundeseinheitliche Jahresberichte entsprechenden Beanstandungs-<br />

gründe zusammengefasst.<br />

Warengruppe 33 (Wein)<br />

Die Beanstandungsquote der Erzeugnisgruppe Wein betrug 17,3 % (Vorjahr 11,4 %). Zwei Qualitätsweine waren mit<br />

einer A.P.Nr. versehen, die unrechtmäßig angegeben war. In einem Fall war unter der auf dem Etikett angegebenen<br />

A.P.Nr. von diesem Hersteller gar kein Wein zur Prüfung angestellt, der andere entsprach nicht den Werten des<br />

Prüfprotokolls.<br />

Eine Beschwerdeprobe Bordeaux aus dem Lebensmitteleinzelhandel musste mit einem Ethylacetatgehalt von<br />

1257 mg/l als „verdorben“ beurteilt werden. Essigstichigkeit, Korkschmecker und unsaubere Alterung waren weitere<br />

Beanstandungsgründe. Ein Rotling, der vorgegeben von blass- oder hellroter Farbe sein muss, war deutlich zu kräftig<br />

rot bis dunkelrot. Ein Federweißer, der definitionsmäßig ein teilweise gegorener Traubenmost ist, hatte nur 0,51 % vol<br />

Alkohol und befand sich noch nicht in der Gärung. Hier ist ein Mindestalkoholgehalt von 1 % vol und weniger als 3/5<br />

des Gesamtalkoholgehaltes entsprechend Weinmarktordnung vorgegeben.<br />

Seit dem 25.11.2005 besteht die Deklarierungspflicht für allergene Zutaten (bei Wein unter anderem für Schwefel-<br />

dioxid), die in Art. 3 Abs. 3 VO (EG) Nr. 753/2002 und inhaltsgleich für weinhaltige und aromatisierte Erzeugnisse in<br />

§ 46 b Weinverordnung geregelt ist. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht führte zu einer Reihe von Beanstandungen.<br />

Fehlende Abfüller- oder Herstellerangaben oder fehlende Verkehrsbezeichnung waren weitere Gründe für<br />

Beanstandungen aus dem Kennzeichnungsbereich.<br />

Bei codierter Abfüllerangabe ist die Nennung des Herstellers oder Vertreibers oder Importeurs mit Name und Anschrift<br />

vorgegeben. Auch diese Kenntlichmachung fehlte häufig.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Warengruppe 34 (Weinerzeugnisse)<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 55<br />

Die Beanstandungsquote der Erzeugnisse aus Wein war mit 32,2 % fast doppelt so hoch wie im Vorjahr.<br />

Hier bezogen sich die Beanstandungen hauptsächlich auf die fehlende Kenntlichmachung der allergenen Zutat<br />

Schwefeldioxid, die in der chemischen Untersuchung nachgewiesen wurde. Auch der deklarierte Alkoholgehalt<br />

stimmte mehrfach nicht mit dem vorhandenen Alkoholgehalt überein.<br />

Bei den auf Märkten kontrollierten Glühweinen musste in diesem Jahr fast ein Drittel beanstandet werden. Meistens<br />

waren die Glühweine zu lange erhitzt, so dass der Alkoholgehalt nicht mehr dem Mindestalkoholgehalt von 7 % vol<br />

entsprach. Spezifisch wurden in diesem Jahr die Glühweine, die bekanntlich Zimt als eines der Gewürzzutaten<br />

enthalten, auf ihren Cumaringehalt überprüft. Bei keinem der untersuchten Glühweine wurde der für alkoholische<br />

Getränke vorgegebene Grenzwert von 10 mg/l erreicht. Bei 78 % der untersuchten Proben lag der Gehalt bei ≤ 1 mg/l.<br />

Andere Beanstandungen mussten wegen Kennzeichnungsfehlern, wie fehlende Verkehrsbezeichnung, unvollständige<br />

Abfüllerangabe oder immer noch fehlender Losnummer ausgesprochen werden.<br />

Warengruppen 81 - 83, 85, 86 (Bedarfsgegenstände)<br />

Die Definition der Bedarfsgegenstände umfasst einen so großen Produktbereich, dass es unabdingbar ist, sich in der<br />

Laborpraxis auf ausgewählte Gebiete zu beschränken.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> konzentrierte sich die Analytik deshalb hauptsächlich auf die Untersuchung von Lebensmittel-<br />

bedarfsgegenständen aus Kunststoff und Keramik, von Babyartikeln aus Polycarbonat, von Spielzeug und von<br />

metallischem Modeschmuck.<br />

Einen großen Umfang nahm die Untersuchung von Proben im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms<br />

ein. Hierbei beteiligten wir uns an den Themen:<br />

- Primäre aromatische Amine in Küchenutensilien aus Polyamid<br />

- Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen<br />

- Formaldehyd in Holzpuzzle und Steckspielen für Kinder<br />

Nach wie vor mussten mehrere sogenannte Küchenhelfer aus Polyamid beanstandet werden, die in großer Bandbreite<br />

im Handel, in Sonderposten- oder Billigmärkten angeboten werden. Viele dieser Produkte fallen bereits durch einen<br />

deutlich abweichenden Geruch auf, der auch auf das Simulanzlösemittel Wasser übertragen wird.<br />

Der Bedarfsgegenständeverordnung zufolge dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff, die unter<br />

Verwendung aromatischer Isocyanate oder durch Diazokopplung gewonnener Farbstoffe hergestellt werden, primäre<br />

aromatische Amine nicht in einer nachweisbaren Menge abgeben (Nachweisgrenze 20 µg/kg bzw. µg/l Lebensmittel<br />

oder Lebensmittelsimulanz, ausgedrückt als Anilin). In sieben verschiedenen Küchenhelfern wurden primäre<br />

aromatische Amine als Summenbestimmung in einer Größenordnung zwischen 200 und 400 µg/kg nachgewiesen. Als<br />

freigesetztes Amin wurde stets 4,4’-Diaminodiphenylmethan bestimmt.<br />

4,4’-Diaminodiphenylmethan wurde von der MAK-Werte-Kommission in Kategorie 2 der krebserzeugenden<br />

Arbeitsstoffe eingestuft. Zur Kategorie 2 werden Stoffe gezählt, die als krebserregend für den Menschen anzusehen<br />

sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und<br />

epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


56 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

leisten. Aus Vorsorgegründen sollte die Aufnahme von solchen Stoffen so gering wie möglich sein bzw. eine<br />

Exposition nach Möglichkeit vermieden werden.<br />

Erhöhte Blei- und Cadmiumabgaben wurden bei zwei Keramikerzeugnissen nachgewiesen. Die Migration stammte in<br />

diesen Fällen nicht aus der keramischen Masse, sondern offensichtlich aus den auf die Glasur aufgebrachten<br />

Dekoren.<br />

Die meisten Beanstandungen im Berichtszeitraum betrafen in diesem Jahr Kennzeichnungsfehler bei der Etikettierung<br />

von Lebensmittelbedarfsgegenständen. In der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die<br />

dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist die Kennzeichnung von Bedarfsgegenständen<br />

neu geregelt. Danach ist nun gefordert, dass der Name oder die Firma sowie im Unterschied zur vorherigen Praxis in<br />

jedem Fall die Anschrift oder der Sitz des Herstellers, des Verarbeiters oder eines in der Gemeinschaft<br />

niedergelassenen und für das Inverkehrbringen verantwortlichen Verkäufers anzugeben sind. Nicht alle Produzenten<br />

sind dieser Änderung nachgekommen, so dass auf einer großen Zahl der vorgelegten Proben diese Angaben noch<br />

fehlten.<br />

Großer Beliebtheit erfreuen sich derzeit die verschiedensten Haushaltsgegenstände aus Silikonelastomeren. Die<br />

Palette reicht von den verschiedensten Backformen über Backpinsel und Teigschaber bis hin zu Küchenhand-<br />

schuhen. Vielfach wird in den Benutzungshinweisen damit geworben, dass die Gegenstände auch bei höheren<br />

Temperaturen stabil sind. Gemäß der Empfehlung der Kunststoffkommission des Bundesinstitutes für<br />

Risikobewertung (BfR) Kapitel XV III Nr. 5 dürfen Silikonelastomere nicht mehr als 0,5 % flüchtige organische<br />

Bestandteile abgeben.<br />

Die o. g. Empfehlungen der Kunststoffkommission des BfR sind zwar keine Rechtsnormen, sie stellen aber nach dem<br />

derzeitigen Stand der Wissenschaft fest, unter welchen Bedingungen ein Bedarfsgegenstand aus hochpolymeren<br />

Stoffen den Anforderungen des § 31 Abs. 1 des LFGB entspricht. Nicht alle eingesandten Proben waren dafür<br />

vorgesehen, lange Zeit bei höheren Temperaturen mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, aber 2 von 3<br />

Silikonbackformen mussten in dieser Hinsicht beanstandet werden, so dass im kommenden Jahr auf diese<br />

Produktgruppe mehr Augenmerk gelegt werden sollte.<br />

Aufgrund der weit verbreiteten Nickelallergien ist die Verwendung von Nickel in Bedarfsgegenständen, die unmittelbar<br />

mit der Haut in Berührung kommen, reglementiert. Es wurden in diesem Jahr nur noch einmal Ohrringe beanstandet,<br />

die mehr als die erlaubten 0,5 µg Nickel/cm² je Woche freisetzten.<br />

Warengruppe 84 (Kosmetische Mittel)<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 306 kosmetische Erzeugnisse zur<br />

Untersuchung eingesandt, sowohl aus dem Handel als auch von <strong>Brandenburg</strong>er Herstellern. Die Untersuchungen<br />

umfassten sowohl die Überprüfung der rechtmäßigen Kennzeichnung als auch, je nach Art und Fragestellung, die<br />

Chemie und Mikrobiologie.<br />

Sie repräsentierten wiederum einen Querschnitt aus der Vielfalt des Angebots im Niedrig- und Mittelpreisbereich.<br />

Die Beanstandungsquote lag bei 9,8 %, wobei bei einigen Produkten (13) Mehrfachbeanstandungen ausgesprochen<br />

wurden.<br />

Das Berichtsjahr <strong>2006</strong> verlief auf dem Gebiet der Untersuchung von Kosmetika ohne spektakuläre Ergebnisse.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 57<br />

Eine Seife wurde aufgrund des Verdachts der Verwechselbarkeit mit einem Lebensmittel zur Untersuchung und<br />

Beurteilung vorgelegt. Nicht nur das Erscheinungsbild der Seife war tatsächlich dem eines Lollis (Lutschers)<br />

täuschend ähnlich, auch die Bezeichnung der Seife führte diesen Namen. Die vom Hersteller offensichtlich gewählte<br />

Gestaltung und Bezeichnung diente mehr der Benutzung als Spielzeug für Kleinkinder als dem Zwecke der Reinigung,<br />

zumal die Verwendung als Seife durch den Holzstiel als sehr unpraktisch erscheint.<br />

Der Warnhinweis auf dem Etikett<br />

„Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren“<br />

kann damit und wegen der sehr kleinen, schwer lesbaren Schriftgröße kaum Beachtung finden.<br />

Aufgrund der gegebenen Verwechselbarkeit mit einem Lutscher muss ein Abbiss und damit ein Verschlucken von<br />

Seifenstücken mit möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Betracht gezogen werden. Nach den<br />

Ergebnissen der hier durchgeführten Versuche ließen sich Seifenstücke ohne große Kraftanstrengung abbeißen,<br />

wobei diese durch den Mundspeichel sehr schlüpfrig werden, was das Risiko eines Verschluckens erhöhen dürfte.<br />

Übelkeit und Erbrechen mit möglicher Schaumbildung als Folge kann zur Aspiration des Schaums führen. Die<br />

Aspiration von solchen Schäumen ist dafür bekannt, Pneumonien auszulösen.<br />

Ingestionen von waschaktiven Substanzen (Tenside, Seifen) im Kindesalter sind unter den Ingestionsunfällen die<br />

weltweit am häufigsten.<br />

Nach § 5 (2) Nr. 2 LFGB ist es verboten, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte für andere herzustellen, zu<br />

behandeln oder in den Verkehr zubringen, bei denen gemäß § 3 Ziff. 8 LFGB aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs,<br />

ihrer Farbe, ihres Aussehens, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung, ihres Volumens oder ihrer Größe<br />

vorhersehbar ist, dass diese von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit<br />

Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden, wodurch<br />

insbesondere die Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des<br />

Verdauungskanals entstehen kann.<br />

Ein Großteil der Beanstandungen musste wegen irreführender Aufmachungen in Wort und Bild ausgesprochen werden.<br />

Aussagen, teilweise in Verbindung mit bildlichen Darstellungen, auf den Erzeugnissen über die Wirkung von<br />

- Honig<br />

- Coenzym Q 10<br />

- Coffein<br />

- Totes Meersalz<br />

sowie von bestimmten Eigen- und Beschaffenheiten wie<br />

- Ethanolgehalt<br />

- Farbstofffreiheit<br />

- Füllmengenangaben<br />

Widersprüchliche Inhaltsangaben standen im Widerspruch zur Bewertung und Einschätzung der entsprechenden<br />

analytisch ermittelten Daten und Angaben auf den Verpackungen und Behältnissen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


58 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Nicht ordnungsgemäße Kennzeichnungsangaben i. S. der Vorgaben der Kosmetik-VO (§§ 4, 5 und 5a) führten bei einer<br />

Reihe von Proben zu Beanstandungen wegen:<br />

- fehlender bzw. unvollständiger Herstellerangaben<br />

- fehlender oder unkorrekter Liste der Bestandteile<br />

- fehlender, nicht lesbarer oder abwischbarer Chargen-Kenntlichmachung<br />

- unzulässiger Art und Weise von Farbstoffangaben<br />

- fehlender oder unkorrekter Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen (PAO)<br />

- fehlender oder unkorrekter Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD).<br />

Mikrobiologische Untersuchungen von Kinderkosmetika und Kosmetika für den Augenbereich führten im Berichtsjahr<br />

zu keinem Nachweis von überhöhten Keimgehalten und pathogenen Mikroorganismen.<br />

Rechtlich verbindliche Normen zur mikrobiologischen Beschaffenheit von kosmetischen Erzeugnissen existieren z. Z.<br />

noch nicht.<br />

Für die Beurteilung dienen die mikrobiologischen Anforderungen des Scientific Committee on the European<br />

Commission (SCC, 2000) als Richtschnur.<br />

Demnach sollen kosmetische Mittel zum allgemeinen Gebrauch weniger als 1000 Keime pro Gramm oder Milliliter<br />

enthalten, Kosmetika zur Anwendung um das Auge oder beim Kleinkind weniger als 200 Keime pro Gramm oder<br />

Milliliter. Verschärfte Grenzwerte gelten für gesundheitsgefährdende Keime wie Pseudomonas aeruginosa.<br />

Diese Größenordnungen gelten als anerkannter Stand der Herstellungstechnik.<br />

Ein Überschreiten dieser mikrobiologischen Vorgaben ist als Indiz für Unzulänglichkeiten in der Produkt- und<br />

Produktionshygiene zu werten.<br />

Nach § 5c Abs. 1 Kosmetik-VO hat die Herstellung von kosmetischen Mitteln nach den Grundsätzen der Guten<br />

Herstellungspraxis (GMP) zu erfolgen, um mikrobiologisch stabile und sichere Erzeugnisse zu erhalten.<br />

Vier zur Untersuchung vorgelegte Erzeugnisse konnten nicht als kosmetische Mittel eingestuft werden.<br />

Ein Pferdebalsam und ein Anticellulitemittel ließen in den Wirk- und Anwendungsbeschreibungen vordergründig auf<br />

arzneiliche Zweckbestimmungen schließen.<br />

Zwei als Mückenschutz deklarierte Proben erfüllten aus hiesiger Sicht ebenfalls nicht die Definition für ein<br />

kosmetisches Mittel nach § 2 (5) LFGB, wonach ein kosmetisches Mittel ausschließlich oder überwiegend dazu<br />

bestimmt ist, äußerlich am Menschen … zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes …<br />

angewendet zu werden. Die Zweckbestimmung in der Aufmachungen (Wort und Bild) sowie in den Wirkbeschreibung<br />

zielten vordergründig auf die Abwehr und Abschreckung von Insekten (Mücken, Zecken), die pflegende und damit<br />

kosmetische Funktion erschienen zweitrangig. Das betonte Hervorheben des Verwendungszwecks als<br />

„Mückenschutz“ in Groß- und Fettschrift mit der bildlichen Darstellung eines geflügelten Insekts und dem Schriftzug<br />

„Läßt Mücken und Zecken keine Chance … “ sowie die Auslobung der Produkteigenschaft „wirksame Insektenabwehr<br />

über mehrere Stunden“ in roten Buchstaben lassen den durchschnittlich informierten Verbraucher das vorliegende<br />

Erzeugnis in erster Linie auch als Insektenschutzmittel erkennen. Vielmehr handelt es sich bei diesen Erzeugnissen<br />

um Biozid-Produkte i. S. von § 3b (1) Nr. 1 des ChemG.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Danach sind Biozid-Produkte:<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 59<br />

„Biozid-Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Biozid-Wirkstoffe enthalten, in der Form, in<br />

welcher sie zum Verwender gelangen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege<br />

Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu<br />

verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen … “<br />

Dafür spricht nicht zuletzt auch die Verwendung hoher Gehalte der bioziden Wirkstoffe (Repellents)<br />

EthylButylacetylaminopropionat und N,N-Dimethyl-m-toluamid.<br />

3.2.4 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel<br />

In der Europäischen Union bestehen Vermarktungszulassungen für Lebensmittel- und Futtermittelprodukte, die aus<br />

der gentechnisch veränderten Sojabohne RoundupReady TM und gentechnisch veränderten Maissorten (Bt176, Bt11,<br />

T25, Mon810, Mon863, NK603) hergestellt werden. Seit dem 18. April 2004 ist die Verordnung (EG) 1829/2003<br />

anzuwenden, die einen 0,9 % - Schwellenwert für Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in<br />

Lebensmitteln und Futtermitteln festlegt. Oberhalb dieses Wertes müssen Lebens- bzw. Futtermittel besonders<br />

gekennzeichnet werden (z. B. „aus genetisch veränderten Sojabohnen hergestellt“). Der Schwellenwert berücksichtigt<br />

die Problematik einer zufälligen Kontamination, die beim Anbau, beim Transport oder der Verarbeitung auftreten kann<br />

und technisch unvermeidbar ist. Eine Gentechnik-Freiheit konventionell angebauter Pflanzen kann mittlerweile nicht<br />

mehr garantiert werden.<br />

Für das Inverkehrbringen nicht zugelassener GVO (z.B. LL601 Reis der Firma Bayer CropScience) sieht das EU-<br />

Recht hingegen keine Toleranzen vor. Hier sind selbst minimale Spuren in Lebensmitteln bzw. Futtermitteln nicht<br />

erlaubt.<br />

3.2.4.1 Gentechnisch veränderter Reis<br />

Am 18. August <strong>2006</strong> informierten die Behörden der USA die EU-Kommission und andere reisimportierende Staaten<br />

darüber, dass Reis bzw. Reiserzeugnisse, die aus den USA exportiert wurden, mit einer gentechnisch veränderten<br />

(gv-) Reissorte (LibertyLink LL601) kontaminiert waren. Weder in den Vereinigten Staaten noch in der Europäischen<br />

Union existierte zu diesem Zeitpunkt eine Zulassung dieses gv- Reises. Die EU- Kommission ergriff daraufhin<br />

Maßnahmen, um Importe von Langkornreis aus den USA zu kontrollieren (Entscheidung der Kommission<br />

<strong>2006</strong>/578/EG vom 23. August <strong>2006</strong> über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen, gentechnisch<br />

veränderten Organismus „LL REIS 601“ in Reiserzeugnissen.) Das hierin durch die EU geforderte geeignete und<br />

validierte Nachweisverfahren stellte der Hersteller Bayer CropScience am 28. August <strong>2006</strong> zur Verfügung. Im<br />

Rahmen eines vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordinierten Überwachungs-<br />

programmes wurden in vier brandenburgischen Landkreisen jeweils 5 Proben gezogen, die Langkornreis aus den<br />

Vereinigten Staaten enthielten. Die Palette der überprüften Produkte reichte von Reis, Produkten aus Reis (z. B.<br />

Reisnudeln) bis hin zu Futtermitteln, die unter Verwendung von Reisprodukten erzeugt wurden. Insgesamt wurden 23<br />

Lebensmittel und 2 Futtermittel im <strong>Landeslabor</strong> auf das Vorhandensein von gv- Reis untersucht.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


60 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

In 3 Lebensmittelproben wurden Verunreinigungen durch gentechnisch veränderten Reis der Sorte LL601 festgestellt.<br />

Diese Verunreinigungen bewegten sich durchweg im sehr niedrigen Spurenbereich von unter 0,05 %, d.h. dass<br />

weniger als 5 LL601- Reiskörner auf 10 000 Körner konventionell erzeugten Reises entfallen. Nach der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1829/2003 darf niemand einen gentechnisch veränderten Organismus als Lebensmittel, bzw. in<br />

Lebensmitteln in Verkehr bringen, wenn der Organismus nicht über eine Zulassung verfügt. Der verunreinigte Reis war<br />

somit in Europa nicht verkehrsfähig.<br />

3.2.4.2 Untersuchungen auf gentechnisch verändertes Soja bzw. gentechnisch veränderten Mais<br />

Es wurden 106 soja- und maishaltige Lebensmittel auf in der EU zugelassene gentechnische Veränderungen<br />

untersucht. Keines der Lebensmittel war hinsichtlich der Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten<br />

gekennzeichnet. In allen Fällen waren in den Lebensmitteln keine gentechnischen Veränderungen oder nur Spuren<br />

von weniger als 0,1 % nachweisbar. Somit war keine Lebensmittelprobe aus Gründen einer fehlenden GVO-<br />

Kennzeichnung zu beanstanden. Grund hierfür ist, dass in Deutschland praktisch keine gentechnisch veränderten<br />

Lebensmittel angeboten werden.<br />

Deutlich anders stellt sich die Situation für den Futtermittelsektor dar. Die meisten (Misch-) Futtermittel, die Soja- bzw.<br />

Maisanteile enthalten, sind mittlerweile mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die betreffenden Pflanzenbestandteile<br />

gentechnisch verändert sind. Im molekularbiologischen Labor des LLB wurden sowohl Einzel- als auch<br />

Mischfuttermittel auf Bestandteile aus gv-Soja, gv-Mais und gv-Raps analysiert. Dabei wurden auch gekennzeichnete<br />

Futtermittel berücksichtigt, um einerseits die vorsorgliche Kennzeichnung und andererseits die Anwesenheit von in der<br />

EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen wie z. B. der gv- Maislinie Bt10 zu überprüfen.<br />

Die Europäische Kommission wurde im Jahr 2005 von den US-Behörden über das versehentliche Inverkehrbringen<br />

einer nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Maissorte (Bt10-Mais der Firma Syngenta) informiert. In<br />

Deutschland sollte ein nationales Überwachungsprogramm sicherstellen, dass kein Bt10-Mais im Umlauf ist. Im<br />

Rahmen dieses Überwachungsprogrammes wurden im LLB auch im Jahr <strong>2006</strong> maishaltige Produkte analysiert.<br />

Weder in 32 Lebensmittel-, noch in 15 untersuchten Futtermittelproben konnte Bt10-Mais detektiert werden.<br />

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung wurden insgesamt 30 Futtermittel auf das Vorhandensein von<br />

GVO geprüft. In sojahaltigen Futtermitteln wurde in 6 Fällen gentechnisch verändertes Soja bis zu einem Gehalt von<br />

41,6 % nachgewiesen. Diese Futtermittel waren aber laut den zuständigen Überwachungsbehörden korrekt deklariert.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.2.5 Projekte, Programme<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 61<br />

3.2.5.1 Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings<br />

Tierische Lebensmittel<br />

Auf den Gehalt an pharmakologischen Stoffen wurden 30 Proben Aal untersucht. Diesbezüglich wurde keine Probe<br />

beanstandet.<br />

Insgesamt 10 Proben von Thunfisch wurden bezüglich der Gehalte von organischen Kontaminanten, Benzo(a)pyren<br />

und Elementen (Blei, Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Zink, Arsen, Selen) untersucht. Hier entsprachen alle Proben<br />

den Anforderungen.<br />

Auf organische Kontaminanten, pharmakologische Stoffe und Elemente wurden 15 Proben Hühnereier geprüft. In<br />

einer Probe wurde das Vorhandensein des nicht zugelassenen Kokzidiostatikums Nicarbazin festgestellt.<br />

Säuglingsnahrung<br />

Auf den Gehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB wurden 20 Proben untersucht. Die ermittelten Werte bewegten<br />

sich durchweg im Bereich der Nachweisgrenze, so dass sich kein Anlass zur Beanstandung ergab.<br />

Schokolade<br />

Insgesamt 18 Bitterschokoladen verschiedener Hersteller mit einem Kakaoanteil zwischen 60 und 85 % wurden auf<br />

ihren Gehalt an Arsen und Selen sowie an den Schwermetallen Blei, Cadmium, Kupfer, Zink und Nickel untersucht.<br />

Weiterhin liefen Prüfungen zum Ochratoxin A- und Benzo(a)pyrengehalt.<br />

Für Kakao und Kakaoprodukte wie z. B. Schokolade gibt es keine amtlichen Grenzwerte hinsichtlich der o. g.<br />

Kontaminanten. Zur Orientierung sei auf VO (EG) Nr. 1881/<strong>2006</strong> verwiesen, in der als Höchstgehalt für Ochratoxin A<br />

in gerösteten Kaffeebohnen 5,0 µg/kg, als Höchstgehalt für Blei in Getreide, Hülsengemüse und Hülsenfrüchten<br />

0,20 mg/kg und als Höchstgehalt für Cadmium in Sojabohnen sowie Blattgemüse und frischen Kräutern 0,20 mg/kg<br />

festgelegt sind.<br />

Ochratoxin ist ein Schimmelpilzgift, das bei falscher Trocknung bzw. Lagerung der Kakaobohnen entstehen kann.<br />

Ochratoxin zeigt im Tierversuch kanzerogene Wirkung. Der Ochratoxin A-Gehalt lag bei allen Proben unter 1 µg/kg.<br />

Durch mit Blei und Cadmium belastete Böden gelangen die Schwermetalle über Pflanzen in die Nahrungskette des<br />

Menschen. Bei zu hoher Bleikonzentration im Blut kann es zu Schäden an der glatten Muskulatur, am Nervensystem<br />

und bei der Blutbildung kommen. Der höchste Wert, der für Blei ermittelt wurde, lag bei 0,17 mg/kg, als Mittelwert<br />

ergab sich ein Gehalt von 0,09 mg/kg.<br />

Kakaopflanzen nehmen Cadmium selektiv aus dem Boden auf und reichern dieses Schwermetall in den Samen an.<br />

Zu hohe Cadmiumspiegel können beim Menschen zu Nierenschäden führen, im Langzeittierversuch wirkt es<br />

kanzerogen. Bei der Cadmiumbestimmung wurde ein Mittelwert von 0,15 mg/kg gefunden, der höchste Wert lag bei<br />

0,29 mg/kg.<br />

Für Kupfer wurde ein Mittelwert von 18,5 mg/kg, für Zink 30,7 mg/kg und für Nickel 3,9 mg/kg bestimmt.<br />

Beim Lebensmittel-Monitoring 2002, bei dem 286 Schokoladen, darunter 43 Edelschokoladen (mind. 43 % Kakao)<br />

untersucht wurden, lagen die Mittelwerte für Kupfer bei 8,9 mg/kg und für Zink bei 20,7 mg/kg.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


62 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Keine der Proben überschritt einen Arsenwert von 0,06 mg/kg. Ähnlich verhielt es sich bei der Selenbestimmung. Mit<br />

Ausnahme einer Probe, die einen geringfügig höheren Wert aufwies, lagen die Messergebnisse unter 0,06 mg/kg.<br />

Benzo(a)pyren ist ein polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff, der bei der unvollständigen Verbrennung von<br />

organischen Stoffen entsteht und infolge dessen weit verbreitet ist. Spuren von Benzo(a)pyren kommen im Boden, in<br />

Gemüse und Getreide vor. Laut VO (EG) Nr. 1881/<strong>2006</strong> dürfen in Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder<br />

höchstens 1,0 µg/kg Benzo(a)pyren enthalten sein. In den von uns untersuchten Schokoladen wurden durchschnittlich<br />

0,16 µg/kg gefunden, wobei der höchste Benzo(a)pyren-Wert bei 0,31 µg/kg lag.<br />

Orangensaft<br />

Es wurden insgesamt 20 Proben Orangensaft auf Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Ochratoxin A geprüft.<br />

Alle durchgeführten Untersuchungen verliefen negativ bzw. die Ergebnisse lagen unter den Höchstwerten.<br />

Trockenobst<br />

Insgesamt 32 Proben von Trockenobst wurden auf Ochratoxin A geprüft. Getrocknete Feigen wurden in drei Fällen,<br />

eine Probe davon im Rahmen dieser Monitoring-Untersuchungen, wegen Überschreitung der geltenden Höchstmenge<br />

an Ochratoxin lebensmittelrechtlich beanstandet. Es ist bekannt, dass gerade bei Feigen immer wieder Gehalte dieses<br />

Mykotoxins auffällig werden, deren Entstehen in der Regel auf die Bedingungen während der Trocknung und<br />

Lagerung zurückzuführen ist (siehe auch Schokolade). Dieser Problematik sollte im Rahmen der Lebensmittel-<br />

überwachung weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.<br />

3.2.5.2. EU-Dioxin und PCB-Monitoring<br />

Im Rahmen dieses Programms wurden die Gehalte an Dioxin und dioxinähnlichen PCB in 18 Lebensmittelproben<br />

bestimmt. Es handelte sich dabei um folgende Lebensmittelgruppen:<br />

Eier, Leber, verschiedene Fleischarten, Fische, Milch, Butter, Pflanzenöl, tierisches Fett und Fischöl<br />

In einer Probe Wildschweinleber wurde ein Gehalt von 7,7 ng/kg Fett bestimmt. Damit entsprach die Probe nicht den<br />

Anforderungen.<br />

3.2.5.3 Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp)<br />

Es erfolgte die Teilnahme an insgesamt 20 Programmen, die nachstehend aufgeführt sind:<br />

Programm 1.2 / 1.3: Mykotoxine in Getreideerzeugnissen<br />

Es wurden 30 Brote und die Mehle, aus denen die Brote hergestellt wurden, zur Untersuchung eingereicht. Die<br />

Gehalte an DON lagen in allen Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze. Auf den Gehalt an Zearalenon wurden<br />

ebenso 30 Lebensmittel (Brot, Snacks, Frühstückscerealien und Getreidebeikost) untersucht. In keinem Fall wurde der<br />

Höchstwert überschritten.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Programm 1.6: Schwefeldioxid in Lebensmitteln<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 63<br />

Im Rahmen dieses Programms sind insgesamt 19 Proben Trockenobst zusätzlich untersucht worden.<br />

Überschreitungen der geltenden Höchstmengen gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverordnung ergaben die<br />

durchgeführten Untersuchungen nicht. Die bei diesen Warenarten weitgehend übliche Schwefelung geht einher mit<br />

relativ hohen zulässigen Gehalten, die in aller Regel kaum überschritten werden.<br />

Programm 1.9: Anorganisches Arsen in Algen und Algenerzeugnissen<br />

Insgesamt 28 Proben, zumeist getrocknete Algen, aus asiatischen Ländern und den Niederlanden wurden auf ihren<br />

Arsengehalt geprüft. Die Ergebnisse lagen fast durchweg im erwarteten Bereich zwischen 10 und 50 mg/kg. Eine<br />

Algen-Probe wies einen Arsen-Gehalt von 105 mg/kg auf. Ein Grenzwert für Arsen in Algen existiert derzeit nicht, so<br />

dass die Untersuchungen keinen Anlass zur Beanstandung ergaben.<br />

Die geplante Probenzahl von 100 Proben konnte nicht erreicht werden, da Algen nur in relativ geringem Umfang<br />

gehandelt werden.<br />

Programm 1.11: Nitrat in gereiftem Käse<br />

Auf den Natriumnitratgehalt wurden insgesamt 10 Käseproben untersucht. In einer im Einzelhandel entnommenen<br />

Probe Schnittkäse – lose Abgabe – verlief der Nachweis von Natriumnitrat positiv. Es erfolgte keine<br />

Kenntlichmachung.<br />

Programm 1.12: Nachweis von potentiell allergenen Stoffen wie Gluten, Milcheiweiß und Soja in Wurstwaren<br />

Es wurden insgesamt 28 Wurstwaren auf das Vorhandensein potentiell alllergener Stoffe geprüft. Es gab keine<br />

Beanstandungen.<br />

Programm 1.13: Untersuchung von Gemüse-, Pilz- und Obstkonserven auf Zusatzstoffe unter besonderer<br />

Berücksichtigung von Produkten aus osteuropäischen Ländern<br />

Zusätzlich zu den ohnehin laufend durchgeführten Untersuchungen auf Zusatzstoffe in den genannten Warenarten<br />

sind insgesamt 18 Proben im Rahmen dieses Programms zur Prüfung vorgelegt worden.<br />

Bei einer Probe Auberginen aus China musste die unkorrekte Kennzeichnung beanstandet werden. Weitere Mängel<br />

wurden bei diesen Proben nicht festgestellt. Produkte aus osteuropäischen Ländern kamen nicht zur Untersuchung.<br />

Programm 1.15: Erhöhter Wassergehalt in Kochschinken / unzulässige Zugabe von Fremdeiweiß<br />

Es wurden insgesamt 62 Proben auf verschiedene Parameter zum Nachweis von unzulässigen Zusätzen von Wasser<br />

und Fremdeiweiß untersucht. Es sollte die Einhaltung der in den Leitsätzen beschriebenen Verkehrsauffassung und<br />

der Bestimmungen der Fleisch-VO geprüft werden.<br />

Dazu wurden in der Regel die Parameter Fleischeiweiß, BEFFE im Fleischeiweiß, Wasser-Fleischeiweiß-Quotient und<br />

Fremdwassergehalt bestimmt.<br />

Zusätzlich wurden Proben auf das Vorhandensein von Soja und teilweise von Stärke geprüft.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


64 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Die Methode L 07.00-57 zum Nachweis von Kollagenabbauprodukten wurde im zweiten Halbjahr eingearbeitet und<br />

teilweise ebenfalls eingesetzt.<br />

12 Proben wurden aufgrund eines erhöhten Fremdwassergehaltes und/oder zu niedrigen Fleischeiweißanteils und<br />

Stärkezusatzes als verfälscht / nachgemacht beurteilt (= 19,4 % der Proben).<br />

Programm 2.1: Mikrobieller Status von Früchte- und Kräutertee<br />

Im Rahmen des BÜP wurden 40 Proben Früchte- und Kräutertees mikrobiologisch untersucht. Gefordert war<br />

insbesondere die Untersuchung auf Salmonellen, darüber hinaus wurde noch auf folgende weitere Kriterien geprüft:<br />

aerobe mesophile Gesamtkeimzahl, Enterobacteriaceae, Bacillus cereus, Hefen und Schimmelpilze.<br />

Die Untersuchungen verliefen negativ bzw. die Ergebnisse lagen unter den Höchstwerten.<br />

Programm 2.2: Sensorik und mikrobieller Status von vakuumverpackten oder unter Schutzatmosphäre<br />

verpacktem Fisch (Schwerpunkt Lachs) bei Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

Es wurden insgesamt 42 Proben von geräuchertem Lachs, Forellenfilets sowie von Matjes- oder Heringsfilet<br />

untersucht. Am Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer wurde neben der Sensorik auf die mikrobiologische Beschaffenheit<br />

(u. a. auf die Anwesenheit von Listerien) und biogene Amine geprüft. In 2 Proben von geräuchertem Lachs wurden<br />

Listerien gefunden, in einer Probe 3,8 x 10 4 KbE/g.<br />

Von den geprüften Matjes- und Heringsfilets fielen 4 Proben durch abweichende, weiche Beschaffenheit, erhöhte<br />

Keimzahlen oder erhöhten Gehalt an biogenen Aminen auf.<br />

Programm 2.3: Mikrobieller Status von Teigwaren aus Kleinbetrieben<br />

20 Teigwaren aus Kleinbetrieben waren aus mikrobiologischer Sicht nicht zu beanstanden.<br />

Geprüft wurden Salmonellen in 25 g sowie der Gehalt an koagulase-positiven Staphylokokken, Bacillus cereus,<br />

Clostridium perfringens, Escherichia coli und Enterokokken.<br />

Programm 2.4: Mikrobieller Status von Sahne in Aufschlagautomaten<br />

Im Rahmen der Prüfung der mikrobiologischen Beschaffenheit von aufgeschlagener Sahne wurden 38 Proben,<br />

bestehend aus bis zu 3 Teilproben (insgesamt 102 Teilproben) bearbeitet. Als Teilproben wurden Ausgangssahne,<br />

ungeschlagene Sahne aus dem Automaten und geschlagene Sahne untersucht.<br />

Das Untersuchungsspektrum umfasste: Sensorik, Anwesenheit von Salmonellen und Listeria monocytogenes,<br />

Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl sowie von Staphylococcus aureus, Escherichia coli, Pseudomonaden,<br />

coliformen Keimen, Bacillus cereus, Hefen und Schimmelpilzen.<br />

Als Beurteilungsgrundlage wurden die Richt- und Warnwerte der DGHM genutzt. Es wurden 22 der 38 untersuchten<br />

Proben beanstandet (= 57,9 % der Proben!). Bei 18 Proben überschritten die in der aufgeschlagenen Sahne<br />

nachgewiesenen Keimzahlen von E. coli und / oder coliformen Keimen die Warnwerte der DGHM. Bei weiteren 4<br />

Proben führten Richtwert-überschreitungen in Verbindung mit sensorischen Mängeln zu Beanstandungen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 65<br />

Von der aus dem Automaten entnommenen ungeschlagenen Sahne genügte nur eine Probe nicht den sensorischen<br />

und mikrobiologischen Anforderungen. Beanstandungen der Ausgangssahne waren nicht erforderlich. Salmonellen,<br />

Listeria monocytogenes, Staphylococcus aureus und Bacillus cereus konnten in keiner Probe nachgewiesen werden.<br />

Programm 2.5: Verotoxinbildende E. coli in streichfähigen Rohwürsten<br />

Die Bestimmung von verotoxinbildenden E. coli (VTEC) erfolgte in 71 Proben. Ein positiver Nachweis mittels PCR<br />

gelang in 6 Fällen und weist auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hin.<br />

Programm 2.6: Untersuchung von Tofu auf mikrobiologische Beschaffenheit<br />

Insgesamt wurden 20 Proben dieser Warenart mikrobiologisch untersucht. In einer Tofuprobe traditioneller Herstellung<br />

aus einem Naturkostladen wurde Bacillus cereus in einer Konzentration von 7,5 x 10 5 KBE/g nachgewiesen. Die<br />

Differenzierung ergab, dass es sich hierbei um einen potentiellen Enterotoxinbildner (Durchfall-Typ) handelte.<br />

Programm 2.7: Überprüfung der Qualität und mikrobiologischen Beschaffenheit von abgepacktem Mozarella<br />

in Kleinverbraucherpackungen<br />

Es wurden 42 Proben von abgepacktem Mozzarella in Kleinverbraucherpackungen am Ende des Mindest-<br />

haltbarkeitsdatums untersucht.<br />

Das Untersuchungsspektrum umfasste: Sensorik, Anwesenheit von Salmonellen und Listeria monocytogenes,<br />

Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl sowie von Staphylococcus aureus, Escherichia coli, Pseudomonaden,<br />

coliformen Keimen, Bacillus cereus, Clostridium perfringens, Hefen und Schimmelpilzen.<br />

Aus den an den eingesandten Proben durchgeführten sinnesphysiologischen und mikrobiologischen Untersuchungen<br />

ergaben sich keine Beanstandungen.<br />

Programm 2.8: Campylobacter jejuni / coli in Schweinefleischzubereitungen, Hackfleisch und<br />

Zwiebelmettwurst für den Rohverzehr<br />

Auf das Vorhandensein von Campylobacter jejuni / coli wurden insgesamt 60 Proben mittels PCR untersucht. In zwei<br />

Fällen gelang ein Nachweis, in zwei weiteren Proben wurden Salmonellen nachgewiesen (Gesundheitsgefährdung).<br />

Programm 2.9: Untersuchung von pulverförmiger Säuglingsnahrung auf Enterobacter sakazakii<br />

Es wurden 20 pulverförmige Säuglingsnahrungen untersucht, in denen Enterobacter sakazakii nicht nachgewiesen<br />

werden konnte.<br />

Programm 3.6: Primäre aromatische Amine (PAA) in Küchenutensilien aus Polyamid<br />

Im Rahmen des BÜP wurden 25 derartige Küchenhelfer eingesandt. Davon mussten 4 wegen deutlicher Migration<br />

primärer aromatischer Amine beanstandet werden. In jedem Fall wurde 4,4’-Diaminodiphenylmethan ermittelt. Alle<br />

beanstandeten Proben fielen auch durch einen unangenehm abweichenden Geruch auf, der auch im Migrat<br />

feststellbar war.<br />

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66 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Programm 3.7: Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen<br />

51 Proben, hauptsächlich Tassen und Teller, wurden eingesandt. Davon wurde eine als Obstteller bezeichnete Probe<br />

wegen einer zu hohen Abgabe von Blei beanstandet. Die Bleimigration stammte jedoch nicht aus der keramischen<br />

Masse, sondern aus der aufgebrachten intensiven Bemalung.<br />

Programm 3.8: Formaldehyd in Holzpuzzle und Steckspielen für Kinder<br />

Insgesamt wurden 21 Teile von Holzspielzeug untersucht. Eine Formaldehydabgabe konnte in keinem Fall<br />

nachgewiesen werden.<br />

Die im Rahmen der Programmbeschreibungen angegebenen Beanstandungsgründe beziehen sich nur auf die<br />

Programminhalte. Weitere Beanstandungen, z. B. zur Kennzeichnung, erfolgten teilweise zusätzlich.<br />

3.2.6 Ausgewählte Ergebnisse zu mikrobiologischen Untersuchungen<br />

3.2.6.1 Mikrobiologische Untersuchungen von Hygienekontrollproben<br />

Abstrichkontrollen mittels Tupfern erfolgten durch die Überwachungsämter der Kreise zum Nachweis bestimmter<br />

Keimgruppen, oft bei Verbraucherbeschwerden und Umgebungsuntersuchungen im vermuteten Zusammenhang mit<br />

alimentär bedingten Erkrankungen (insbesondere Salmonellosen) oder zur Ermittlung des Reinigungs- und<br />

Desinfektionseffektes in Lebensmittelunternehmen.<br />

Abklatschkontrollen mittels Kontaktspangen und RODAC-Platten, von den Überwachungsämtern zur Optimierung der<br />

Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eingesetzt, wurden nach dem im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

einheitlichen Bewertungsschema untersucht: Je Gegenstand aerober Gesamtkeimgehalt (max. 10 KbE/cm 2 ) und<br />

Kontamination mit coliformen Keimen (max. 0,2 KbE/cm 2 ), selten auch Hefen und Schimmelpilze. Die Ergebnisse<br />

wurden den Kategorien insgesamt zufriedenstellend, partiell zufriedenstellend und insgesamt unzureichend<br />

zugeordnet.<br />

Im Berichtszeitraum wurden 144 Kontrollen mit mehr als 1504 Gegenständen beprobt, was einem Rückgang von 25 %<br />

gegenüber dem Vorjahr entspricht und damit den Trend fortsetzt (siehe Tabelle 18).<br />

Hervorzuheben ist der allgemein gute Hygienestatus bei den geprüften Einrichtungen.<br />

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Tabelle 18: Hygienestatus mittels Abklatschtechnik<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 67<br />

Anzahl Kategorien<br />

Einrichtung Kontrollen A B C<br />

Fleischereien, Fleischverarbeitung und<br />

-handel<br />

Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />

49 37 75,5 4 8,2 8 16,3<br />

Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung 41 36 87,8 3 7,3 2 4,9<br />

Gaststätten, Imbiss 38 33 86,8 2 5,3 3 7,9<br />

Bäckereien, Konditoreien 9 7 77,8 1 11,1 1 11,1<br />

Sonstige 7 7 100<br />

Gesamt 144 120 83,3 10 6,9 14 9,7<br />

Kategorien: A = insgesamt zufriedenstellend<br />

B = partiell zufriedenstellend<br />

C = insgesamt unzureichend<br />

3.2.6.2 Salmonella-Nachweis aus Lebensmitteln<br />

Im Berichtszeitraum wurden aus 3540 untersuchten Lebensmitteln tierischer Herkunft (Milch, Milcherzeugnisse und<br />

Speiseeis, Fleisch, Fisch, Eier und deren Erzeugnisse) 67 Salmonella-Nachweise aus 65 Proben erbracht (1,8 % der<br />

untersuchten Proben), die 19 Serovaren zugeordnet werden konnten.<br />

Am häufigsten wurden Salmonellen bei Fleisch- und Fleischerzeugnissen, gefolgt von Geflügel- und Geflügel-<br />

fleischerzeugnissen nachgewiesen. Die dominierende Serovar bei Erzeugnissen aus Rind- und Schweinefleisch war<br />

S.Typhimurium. Aus einer Ente wurden drei Salmonellenserovare isoliert (S. Indiana, S. Mbandaka und S. Anatum).<br />

Bei Eiern / Eiprodukten erfolgte in drei Proben ein Nachweis von S. Enteritidis sowie in einer Probe ein Nachweis von<br />

Salmonellen der Gruppe D1.<br />

Bei den untersuchten Feinkostsalaten, Speiseeis und Fertiggerichten/Suppen/Soßen ergab sich kein Salmonella-<br />

positiver Befund.<br />

Bei sonstigen Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs fiel die Nachweisquote relativ gering aus. Dennoch gelangen bei<br />

der Untersuchung 2 Nachweise, jeweils in einem Eclair und einer Probe Trockenpilze.<br />

Zur Anzahl der Salmonellennachweise in Lebensmitteln siehe Tabelle 19.<br />

Die Zuordnung der nachgewiesenen Salmonellen-Serovare auf die einzelnen Produktgruppen ist aus Tabelle 47<br />

(siehe Anhang, Seite 112) ersichtlich.<br />

Die ermittelten Ergebnisse zeigen nach wie vor die latente Gefahr von Gesundheitsschädigungen durch den Verzehr<br />

von bzw. den Umgang mit salmonellenhaltigen Lebensmitteln an.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


68 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Tabelle 19: Salmonellennachweise in Lebensmitteln im Überblick<br />

Warengruppe<br />

Fleisch und Fleischprodukte<br />

(gesamt)<br />

davon Geflügel und<br />

Geflügelprodukte<br />

auf Salmonellen<br />

Salmonellenfunde<br />

untersuchte<br />

Proben Anzahl % zur Probenzahl<br />

wichtigste Serovare<br />

1695 61(59) * 3,5 S. Typhimurium<br />

185 17(15) * 8,1<br />

davon Wurstwaren 340 4 1,2<br />

S.Hadar<br />

Eier und Eiprodukte 258 4 1,6 S. Enteritidis<br />

Fische und Fischprodukte,<br />

Krustentiere u. a..<br />

362 0<br />

Milch und Milchprodukte 639 0<br />

Feinkostsalate, Majonäsen u. ä. 426 0<br />

Speiseeis 586 0<br />

Feine Backwaren 452 1 0,2 S. Enteritidis<br />

Fertiggerichte, Suppen, Soßen 603 0<br />

sonstige Lebensmittel 686 1 0,2 S. Newlands<br />

Gesamt 5707 67 (65) * 1,14<br />

* 1 Probe Geflügel mit 3 verschiedenen Salmonellen<br />

3.2.6.3 Proben, die aufgrund von Erkrankungsfällen eingesandt wurden<br />

Im Jahre <strong>2006</strong> gelangten auf Grund von Erkrankungsfällen 315 Lebensmittelproben insbesondere aus der<br />

Gemeinschaftsverpflegung wie Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Gaststätten, Kantinen und<br />

Küchen sowie aus dem Einzelhandel zur Untersuchung.<br />

Nachfolgend werden einige beispielhafte Fälle aufgeführt:<br />

Nach dem Besuch eines griechischen Restaurants erkrankten 3 Personen an Durchfall. In zwei der eingesandten<br />

Verdachtsproben, Gyros und Blattsalat mit Dressing, wurde Staphylokokken-Enterotoxin (SET) vom Typ D<br />

nachgewiesen. Ein Zusammenhang zu den Erkrankungen konnte nicht ausgeschlossen werden.<br />

Zu Erkrankungen mit den Symptomen Erbrechen, Übelkeit und Durchfall kam es nach dem Verzehr von Hackepeter.<br />

Zur Untersuchung wurden 4 Hühnereier, rohes Schweineschulterfleisch und 2 Proben Hackepeter eingesandt. Im<br />

Schweineschulterfleisch verlief der Salmonellennachweis in 25 g positiv. Es wurde die Serovar Salmonella<br />

Typhimurium festgestellt.<br />

In einer Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt erkrankten von 52 Essenteilnehmern 13 Personen an Durchfall, Fieber,<br />

Übelkeit und Erbrechen. Zur Untersuchung gelangten verschiedene Speisen. Eine Delikatessmayonnaise enthielt SET<br />

vom Typ C. Ein Zusammenhang zu den Erkrankungen konnte nicht ausgeschlossen werden.<br />

Eine einzelne Person erkrankte nach dem Verzehr von Pizza Kentucky (Salami), die durch einen Pizzaservice ins<br />

Haus geliefert wurde. Die Symptome waren Übelkeit und Magenbeschwerden. In der eingesandten Vergleichsprobe<br />

wurde Bacillus cereus-Enterotoxin nachgewiesen. Ein Zusammenhang zu der Erkrankung konnte nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

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3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 69<br />

In einem SB-Schnellrestaurant wurde in einem Käseerzeugnis SET A und in einer Pizzazunge von einer Tankstelle<br />

wurden die Staphylokokken-Enterotoxine A bis E nachgewiesen.<br />

In einer Kindertagesstätte erkrankten mehrere Kinder. In den Essenrückstellproben des Lieferanten wurden in<br />

Frikadellen und in gekochtem Hähnchenfleisch verschiedene Staphylokokken-Enterotoxine nachgewiesen. Außerdem<br />

erkrankten mehrere Mitarbeiter des <strong>Landeslabor</strong>s nach dem Verzehr eines Dönertellers. In dem Lebensmittel konnte<br />

ebenfalls SET nachgewiesen werden.<br />

3.2.7 Untersuchungen auf Nitratgehalt<br />

Nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht der ermittelten Nitrat-Gehalte und Höchstmengenüberschreitungen (siehe<br />

auch Abschnitt 3.2.2, Warengruppe 25).<br />

Tabelle 20: Nitrat in Gemüse und Gemüseerzeugnissen<br />

ZEBS-Code Erzeugnis Anzahl der<br />

untersuchten<br />

Proben<br />

niedrigster<br />

Wert [mg/kg]<br />

höchster<br />

Wert [mg/kg]<br />

Probenzahl mit<br />

Höchstmengenüberschreitung<br />

25 01 01 Kopfsalat 9 236 2727<br />

25 01 02 Feldsalat 8 62 5229<br />

25 01 14 Spinat 1 710 710<br />

25 01 22 Porree 1 610 610<br />

25 01 26 Eisbergsalat 4 984 1447<br />

25 01 42 Rucola 3 5774 5906<br />

25 01 00 sonst. Blattgemüse 16 268 4078 1<br />

26 02 04 Spinat (Tiefkühlkost) 8 235 1906<br />

25 02 05 Spargel 2 10 41<br />

26 26 00 Gemüsesäfte 1 34 34<br />

26 00 00 sonst. Gemüseerzeugnisse 3 811 2459<br />

48 00 00 Säuglingsnahrung 24 7 70<br />

Summe 80 1<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


70 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.3. Rückstände und Kontaminanten, Spezialanalytik von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln<br />

und Futtermitteln<br />

3.3.1 Allgemeines<br />

Es wurden im Wesentlichen folgende Aufgaben im Bereich der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln und<br />

Futtermitteln bearbeitet:<br />

- Bestimmung von Schwermetallen und anderen Elementen im Rahmen der Untersuchung von Lebensmitteln,<br />

Bedarfsgegenständen, Organen sowie Futtermitteln und anderen Matrices<br />

- Rückstandsanalytik von pharmakologisch wirksamen Stoffen sowie Pflanzenschutz- und Schädlings-<br />

bekämpfungsmitteln in Lebensmitteln und Futtermitteln<br />

- Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln<br />

- Spezialanalytik (z. B. Strukturbestimmungen) mit chromatographischen und massenspektrometrischen<br />

Methoden sowie Bestimmung von Kontaminanten, wie Dioxinen, PCB´s und Mykotoxinen<br />

- Bestimmung spezieller Inhalts- und Zusatzstoffe (z. B. biogene Amine, Konservierungs- und Süßstoffe)<br />

Die Ergebnisse der Schwermetalluntersuchungen in Lebensmitteln sind in Tabelle 49 (siehe Anhang, Seite 114)<br />

enthalten. Von insgesamt 561 Lebensmittelproben wurden 2 Proben wegen Höchstmengenüberschreitungen<br />

beanstandet (0,4 %); Quecksilber in Seefisch, Cadmium in Ölsaucen<br />

Eine zusammengefasste Darstellung aller Untersuchungen auf Schwermetalle und Elemente enthält Abbildung 8.<br />

Anzahl der Untersuchungen<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Gesamtuntersuchungen: 2989<br />

666 666<br />

Blei<br />

Cadmium<br />

254<br />

Quecksilber<br />

171 170 170 162<br />

Kalium<br />

Kupfer<br />

Calcium<br />

151<br />

135<br />

110 108<br />

Abbildung 8: Untersuchungen von toxischen und ernährungsphysiologischen Elementen<br />

Natrium<br />

Selen<br />

Magnesium<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

Arsen<br />

Zink<br />

76<br />

Eisen<br />

42<br />

Nickel<br />

28 23 20 18 17<br />

Mangan<br />

Zinn<br />

Chrom<br />

Antimon<br />

Barium<br />

Aluminium<br />

1 1<br />

Silber


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 71<br />

3.3.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />

Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel in<br />

Lebensmitteln sind in Tabelle 48 (siehe Anhang, Seite 113) enthalten.<br />

Von 886 Lebensmittelproben wiesen fünf Proben (0,6 %) Höchstmengenüberschreitungen mit Beanstandungen auf.<br />

Diese betrafen ausschließlich Möhre, Weintrauben, Ananas, Austernpilze und Ingwer. In Tabelle 21 sind nähere<br />

Informationen zu diesen Höchstmengenüberschreitungen enthalten. Je Probe wurden ca. 480 Einzelwirkstoffe<br />

analysiert.<br />

Zu Untersuchungen in Futtermitteln siehe Abschnitt 3.6.<br />

Tabelle 21: Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />

Lebensmittel Herkunftsland Wirkstoff Gehalt<br />

[mg/kg]<br />

Höchstmenge<br />

[mg/kg]<br />

andere Wirkstoffe unter<br />

der Höchstmenge<br />

(Anzahl)<br />

Urmöhre <strong>Brandenburg</strong> DDT (Summe) 0,180 0,050 keine<br />

Weintrauben, blau Frankreich Fluazinam 0,025 0,010 6<br />

Ananas, frisch Costa Rica Diazinon 0,063 0,020 3<br />

Austernpilze, frisch Ungarn Imazalil 0,058 0,020 keine<br />

Ingwer, frisch China Imazalil 0,320 0,020 2<br />

3.3.3 Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln<br />

Entsprechend der Richtlinien der EU 1999/2/EG und 1999/3/EG und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht<br />

(LMBestrV - § 7 Abs. 3 Nr. 2) ist eine Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen nur sehr<br />

eingeschränkt möglich.<br />

Auf der Grundlage dieser Regelungen dürfen Gewürze mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Die<br />

durchschnittlich aufgenommene Gesamtdosis in den Gewürzen ist auf 10 kGy begrenzt. Darüber hinaus müssen alle<br />

strahlenbehandelten Bestandteile eines Lebensmittels als „bestrahlt“ gekennzeichnet werden.<br />

Im Berichtszeitraum wurden 19 Proben (16 Gewürze und Kräuter, zwei Nudelsuppen) mittels Thermo-luminescenz-<br />

Messungen auf eine mögliche Bestrahlung untersucht. Eine Probe Hirschfleisch wurde mittels Gaschromatographie<br />

auf charakteristische Veränderungen geprüft. Es gab keine Beanstandungen.<br />

3.3.4 Biogene Amine<br />

Die Bestimmung biogener Amine in Fischen, Fischerzeugnissen, Wurstwaren und anderen Lebensmitteln als Indikator<br />

für Verderbnis erfolgte in 427 Proben.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


72 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.3.5 Mykotoxine<br />

Tabelle 22: Untersuchungen auf Mykotoxine<br />

Mykotoxin Untersuchte Lebensmittel Anzahl der untersuchten<br />

Lebensmittelproben<br />

Aflatoxine Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />

Schalenobst, Gewürze<br />

Anzahl der untersuchten<br />

Futtermittel und sonstigen<br />

Proben<br />

Gesamt<br />

132 **) 97 229<br />

Aflatoxin M1 Milch, Milchprodukte 13 9 22<br />

Ochratoxin A Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />

Backwaren, Kaffee, Kakao,<br />

Traubensaft, Wein, Bier<br />

Deoxynivalenol Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />

Backwaren, Bier<br />

Zearalenon Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />

Backwaren<br />

213 74 287<br />

140 122 262<br />

136 122 258<br />

Patulin Apfelsaft, Obstzubereitungen u. ä. 59 - 59<br />

Fumonisine Erzeugnisse aus Mais 5 19 25<br />

Gesamtzahl der Proben 464 *) **) 492*) 956 *) **)<br />

*) teilweise mehrere Toxine in einer Probe bestimmt<br />

**) einschließlich Dreifachbestimmungen bei Einfuhruntersuchungen<br />

Zu Höchstmengenüberschreitungen siehe Warengruppe 23.<br />

3.3.6 Dioxine / PCB<br />

Tabelle 23: Untersuchungen auf Dioxine / PCB<br />

Probenart Probenzahl<br />

Dioxine (+ PCB)<br />

Milch und Milchprodukte 4<br />

Eier 3<br />

Säuglingsnahrung 21<br />

Höchstmengen-<br />

überschreitungen Dioxine<br />

Fleisch/Innereien 8 1 (Wildschwein)<br />

Fisch 2<br />

Futtermittel (gesamt) 161 1 (Futterfett)<br />

NRKP-Proben 9<br />

Dienstleistungen für andere Bundesländer 47<br />

gesamt 256 2<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.3.7 Nationaler Rückstandskontrollplan<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 73<br />

Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Rückstandskontrollen sind im Nationalen Rückstandskontrollplan<br />

festgelegt. Der Rückstandskontrollplan basiert auf der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 und der<br />

Entscheidung 97/747/EG der Kommission vom 27. Oktober 1997. Hierin werden die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich<br />

bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie der Umfang und die<br />

Häufigkeit der Probenahmen geregelt. Probenahmevorgaben sind für nachfolgende Tierarten und tierische<br />

Erzeugnisse enthalten: Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Geflügel, Aquakulturen, Milch, Eier, Kaninchen, Wild und<br />

Honig.<br />

Der Nationale Rückstandskontrollplan dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die<br />

Überwachungsmaßnahmen zielen darauf ab, die illegale Anwendung von verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen<br />

aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird<br />

die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten erfasst.<br />

Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 8358 Rückstandsuntersuchungen, davon 6556 Untersuchungen auf<br />

Hemmstoffe, an Proben von lebenden Tieren, Schlachttierkörpern sowie Tiererzeugnissen durchgeführt (siehe<br />

Tabellen 51 bis 56, im Anhang ab Seite 116), wobei die analytischen Detektionsverfahren GC-MS, LC-MS/MS, UPLC-<br />

MS/MS, HPLC, RIA, ELISA und AAS zum Einsatz gelangten.<br />

Positive Hemmstoff- bzw. Rückstandsbefunde sind in den Tabellen 24 und 50 (siehe Anhang, Seite 115) aufgelistet.<br />

Tabelle 24: Ergebnisse der Hemmstoffproben (NRKP)<br />

Tierart/<br />

Erzeugnis<br />

Probenzahl Hemmstoffe<br />

positiv<br />

Mastkalb 39 2 Tulathromycin Niere<br />

Muskel<br />

Mastrind 34 -<br />

Kuh 226 -<br />

Schwein 6083 5 Chlortetracyclin<br />

Chlortetracyclin<br />

Oxytetracyclin<br />

Schaf / Ziege 169 -<br />

Karpfen / Forelle 5 -<br />

Gesamt 6556 7<br />

* keine Höchstmengen-Überschreitung<br />

Untersuchungsergebnis<br />

Wirkstoff Matrix Gehalt (Höchstmenge)<br />

[mg/kg]<br />

Niere<br />

Niere<br />

Niere<br />

Muskel<br />

1,300 * (3,000)<br />

0,275 *<br />

0,154 * (0,600)<br />

0,087 * (0,600)<br />

1,518 (0,600)<br />

0,104 * (0,100)<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


74 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.4 Untersuchungen zur Beschaffenheit der Luft, des Wassers und des Bodens in <strong>Brandenburg</strong><br />

Auszug aus dem Grundgesetz - Artikel 20<br />

„ Der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“<br />

3.4.1 Untersuchungen zur Luftqualität<br />

Nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, des Bundes und des Landes ist das Land <strong>Brandenburg</strong> in der<br />

Pflicht, die Immissionssituation aktuell zu erfassen.<br />

Von grundlegender Bedeutung sind dabei die Luftqualitätsrahmenrichtlinie sowie die Tochterrichtlinien, das<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und das Landesimmissionsschutzgesetz.<br />

Das Spektrum und der Messumfang zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe sind in der Konzeption zur Überwachung der<br />

Luftqualität in <strong>Brandenburg</strong> festgeschrieben.<br />

Schwerpunkte der Konzeption sind:<br />

- Die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und deren<br />

TRRL und die damit verbundenen veränderten Pflichten hinsichtlich der Messstellendichte und der zu<br />

erfassenden Stoffe,<br />

- Die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zur Wirkung von Luftverunreinigungen (umweltmedizinischer und<br />

ökologischer Art), dies trifft insbesondere auf den Schwebstaub und die Fraktion PM 10 und 2,5 zu,<br />

- Die Reduzierung des Messumfanges unter Berücksichtigung der veränderten Emissionssituation und der<br />

Sparzwänge im Land <strong>Brandenburg</strong>.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> wurden insgesamt 7942 Luft- und Depositionsproben bearbeitet und mehr als 80 Einzelstoffe im<br />

luftanalytischen Labor bestimmt. Den Schwerpunkt bildeten dabei der Schwebstaub sowie seine Inhaltsstoffe. Im<br />

Ergebnis von WHO-Studien der letzten Jahre wurde der Zusammenhang zwischen Feinstaub (Partikel kleiner 10 µm<br />

Durchmesser) und schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, insbesondere Lungenerkrankungen wie Asthma und<br />

Lungenentzündungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen, diskutiert. Danach gilt Feinstaub als ein Indikator der<br />

verursachten Effekte und birgt ein größeres Gesundheitsrisiko in sich als Grobstaub. Es gibt eine annähernd lineare<br />

Expositions-Wirkungsbeziehung, d. h. nicht nur Expositionsspitzen sondern auch langfristig geringe Konzentrationen<br />

tragen zur Gesamtwirkung bei. Diese Fakten finden auch Berücksichtigung in der Ergänzung der Messstellen mit<br />

PM 2,5-Messtechnik wie z. B. in der Leipziger Straße in Frankfurt (Oder) (siehe Abbildung 9).<br />

Im LLB wird das Referenzverfahren zur gravimetrischen Bestimmung von Feinstaub angewandt, <strong>2006</strong> wurden<br />

insgesamt 3216 Filter bearbeitet. Als Inhaltsstoffe wurden Metalle, Ionen, Dieselruß und polyzyklische aromatische<br />

Kohlenwasserstoffe (PAK) bestimmt.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 75<br />

Abbildung 9: Verkehrsmessstelle Frankfurt (Oder) mit gravimetrischer Überwachung<br />

Ein weiterer Schwerpunkt war die Bestimmung gasförmiger Stoffe in der Außenluft. Diese werden auf Adsorbentien<br />

vor Ort angereichert und anschließend im Labor thermisch oder mit Hilfe von Lösungsmitteln extrahiert. Im Mittelpunkt<br />

standen hier Benzol und weitere leichtflüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds = VOC).<br />

Die Bestimmung von partikelförmigen und wässrigen Niederschlägen (Staubniederschlag und Regenwasser) und<br />

deren Inhaltsstoffe dienen der medienübergreifenden Untersuchung zur Stoffbilanzierung des Schadstoffeintrages in<br />

Ökosysteme. <strong>2006</strong> wurden 1640 Niederschlagsproben aus dem Niederschlagsmessnetz des Landes <strong>Brandenburg</strong> für<br />

das LUA und die LFE (Landesforstanstalt Eberswalde) für Berichtspflichten im Rahmen ICP-forrest und der<br />

Integrierten ökologischen Dauerbeobachtung (IÖDB) analysiert. Die Forstflächen sind dabei Bestandteil des<br />

europaweiten level-II-Messnetzes.<br />

Zur Qualitätssicherung der Messergebnisse wurden zusätzlich weit über 2000 Qualitätskontrollproben bearbeitet, die<br />

neben der Absicherung der Quantifizierung auch der Kontrolle von Kontaminationen, Fremdbeeinflussungen während<br />

des Transportes und der Lagerung sowie der Kontrolle eingesetzter Chemikalien und Hilfsstoffe dienen.<br />

3.4.2 Untersuchungen zur Wasserqualität<br />

Um die aquatische Lebensgemeinschaft und die menschliche Gesundheit zu schützen, haben sich die Mitglieds-<br />

staaten der EU verpflichtet, die Verschmutzung der Gewässer zu kontrollieren, zu vermeiden und zu reduzieren. Dazu<br />

ist der Wasserkörper (Oberflächenwasser + Grundwasser) auf der Basis der EU-Richtlinie 2000/60/EG (EU-Wasser-<br />

Rahmen-Richt-Linie) zu beschreiben, in Kategorien einzuordnen und zu typisieren. Basis für diese Beschreibung des<br />

Wasserkörpers sind u. a.:<br />

- Die Ermittlung des ökologischen Zustandes des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />

Qualitätskomponenten (biologische, hydromorphologische, chemisch-physikalische),<br />

- die Ermittlung des chemischen Zustandes des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />

Umweltqualitätsnormen,<br />

- die Einstufung und Überwachung des chemischen Zustandes des Grundwassers durch eine langfristige<br />

Beobachtung der anthropogen bedingten Schadstoffkonzentrationen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


76 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Neben der EU-WRRL sind das <strong>Brandenburg</strong>ische Wassergesetz, die <strong>Brandenburg</strong>ische Fischgewässerqualitäts-<br />

verordnung, die <strong>Brandenburg</strong>ische Qualitätszielverordnung sowie internationale Abkommen und nationale<br />

Vereinbarungen wichtige rechtliche Instrumentarien, auf deren Basis die Gewässerverschmutzung ermittelt wird.<br />

Daraus ergeben sich für einen landesweiten Gewässerschutz, unabhängig von den Forderungen der EU – WRRL,<br />

folgende Aufgaben und Ziele:<br />

1. Erhebung von Daten der Beschaffenheit von Fließgewässern, Seen und des Grundwassers<br />

- zur landesweiten Zustandsbeschreibung<br />

- für das Erkennen längerfristiger Entwicklungen<br />

- als Planungs- und Entscheidungs- bzw. Bewirtschaftungsgrundlage und<br />

- als Grundlage für Sanierungsstrategien<br />

2. Überwachung<br />

- der Auswirkungen von Gewässernutzungen und sonstige Einwirkungen auf die<br />

Gewässerbeschaffenheit,<br />

- von kritischen Gewässerzuständen (Fischsterben, Havarien, Hochwasser u. ä.) und<br />

- der Auswirkung von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen.<br />

3.4.2.1 Untersuchungen im Bereich der Fließgewässer<br />

Das Land <strong>Brandenburg</strong> verfügt über ca. 32000 km Bäche, Flüsse und Kanäle und gehört damit zu den gewässer-<br />

reichsten Bundesländern. Die amtliche Überwachung der Wasserqualität in den fließenden Gewässern wird an<br />

576 Messstellen vorgenommen.<br />

<strong>2006</strong> wurde das gesamte Messnetz auf die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgestellt. Gleichzeitig<br />

werden ausgewählte brandenburgische Messstellen zur Überwachung des Oberflächenwassers im Rahmen von<br />

nationalen und internationalen Messprogrammen herangezogen. Dazu zählen die Messprogramme der EU, der<br />

Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, der ARGE-Elbe und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder sowie<br />

bilateraler Verträge wie die der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission.<br />

Die fachliche Verantwortung zur Aufstellung der entsprechenden Untersuchungsprogramme obliegt dem Landes-<br />

umweltamt in Zusammenarbeit mit dem <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong>. Handlungsbasis für die Durchführung der dabei<br />

erforderlichen analytischen Aufgaben ist das jahresbezogene „Projekthandbuch zur Beschaffenheit der<br />

Oberflächengewässer im Land <strong>Brandenburg</strong>“. Die Probenahme erfolgt durch Mitarbeiter des Landesumweltamtes. Im<br />

Jahr <strong>2006</strong> wurden 8488 Fließgewässerproben mit insgesamt 88579 Einzeluntersuchungen bearbeitet. Zur stofflichen<br />

Charakterisierung werden alle Proben auf ihren Nährstoffgehalt hin untersucht und ihre mineralische Zusammen-<br />

setzung sowie die organische Belastung bestimmt. An ausgewählten Messstellen erfolgten spezielle Untersuchungen<br />

zur Ermittlung der Belastung mit Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln, polyzyklischen aromatischen Kohlen-<br />

wasserstoffen (PAK), Chlorphenolen, LHKW (leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen), PCB (Polychlorierten<br />

Biphenylen), Komplexbildnern sowie weiteren Wasserschadstoffen. Ein Schwerpunkt war die methodische<br />

Vorbereitung der Analytik für die Anforderungen der EU – WRRL ab dem Jahr 2007 für die Parameter Chloraniline und<br />

Nitrobenzole. Die erfolgreiche Einführung neuer Parameter wie z.B. pentabromierten Diphenylether, Propanil,<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 77<br />

Propazin, Benzylidenchlorid, Biphenyl, Epichlorhydrin, Alkylphenole und zusätzlichen Stoffen in der Gruppe der<br />

Chlorphenole und der Phenoxycarbonsäuren erweiterte das Analysenspektrum erheblich. Insgesamt wurden 317<br />

Einzelstoffe gemessen.<br />

3.4.2.2 Untersuchungen im Bereich der Seen<br />

<strong>Brandenburg</strong> zählt mit ca. 2800 Seen mit einer Fläche größer 1 ha neben Mecklenburg-Vorpommern zu den<br />

seenreichsten Bundesländern. Davon sind alle stehenden Gewässer (natürliche sowie künstlich angelegte) mit einer<br />

Größe von über 50 ha für die EU – WRRL relevant, d.h. diese sind zu untersuchen und zu bewerten mit dem Ziel der<br />

Erhaltung bzw. Erreichung des guten bis sehr guten ökologischen Zustandes.<br />

234 der stehenden Gewässer in <strong>Brandenburg</strong> sind über 50 ha groß. Davon wiederum sind ca. 50 Gewässer künstlich,<br />

das sind Talsperren, Baggerseen, Tagebaurestgewässer oder Teiche.<br />

Die amtliche Überwachung der Wasserqualität in den stehenden Gewässern konzentriert sich auf ca. 250 der<br />

wirtschaftlich wichtigsten Seen sowie einige kleinere, besonders naturbelassene Seen.<br />

Letztere wurden als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

NATURA 2000 vorgeschlagen und dienen gleichzeitig als Referenzgewässer für den sehr guten ökologischen Zustand<br />

gemäß EU-WRRL.<br />

Abbildung 10: Die Seen in <strong>Brandenburg</strong> werden regelmäßig auf ihre Wasserqualität untersucht.<br />

Hier ein Bild vom Sacrower See<br />

Die fachliche Verantwortung zur Aufstellung der entsprechenden Untersuchungsprogramme obliegt dem<br />

Landesumweltamt. Jährlich werden ca. 40 bis 50 Seen mit einer Häufigkeit von mindestens 4 Probenahmen<br />

untersucht.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


78 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Die Einzelheiten zum Untersuchungsprogramm hinsichtlich der zu untersuchenden Parameter werden jährlich<br />

zwischen dem LUA und dem LLB abgestimmt und sind Bestandteil des „Projekthandbuches zur Beschaffenheit der<br />

Oberflächengewässer im Land <strong>Brandenburg</strong> – Teil Standgewässer“. Die Probenahme erfolgt durch Mitarbeiter des<br />

Landesumweltamtes. Im Jahr <strong>2006</strong> wurden durch das LLB insgesamt 45 Seen untersucht.<br />

Die Überwachungsprogramme für stehende Gewässer sind auf die Kontrolle des ökologischen Zustandes<br />

ausgerichtet. Schwerpunkt ist dabei die regelmäßige Erfassung von Veränderungen im Nährstoffhaushalt der Seen.<br />

Die Konzentrationen der Nährstoffe im Wasser, insbesondere die der Phosphate und Stickstoffverbindungen,<br />

bestimmen die Dichte der Phytoplanktonalgen entscheidend und beeinflussen damit die Klarheit und somit die<br />

Nutzungsmöglichkeiten des Wassers.<br />

Bestandteil der Überwachung sind auch die Seen der Tagebaufolgelandschaft im Süden <strong>Brandenburg</strong>s. Es handelt<br />

sich dabei um durch Versauerung besonders gefährdete Gewässer, wie z. B. den Senftenberger See.<br />

3.4.2.3 Untersuchungen des Grundwassers<br />

Handlungsbasis für die Durchführung u. a. der dabei erforderlichen analytischen Aufgaben ist das „Projekthandbuch<br />

Grundwasserbeschaffenheitsmessnetze <strong>Brandenburg</strong>“.<br />

Wie schon 2005 stellt das Handbuch für <strong>2006</strong> den verbindlichen vertraglichen Rahmen zur Absicherung der<br />

fachlichen Betreuung und Probenahme im LUA einerseits und der Probenuntersuchung im LLB andererseits dar.<br />

Besonderes Augenmerk wird nach wie vor auf die Absicherung der qualitätsgesicherten Probenbearbeitung nach der<br />

Trennung von Probenahme und Analytik gerichtet .<br />

<strong>2006</strong> wurden 526 Grundwasserproben mit 5156 Untersuchungen bearbeitet.<br />

Insgesamt wurden bis zu 111 Einzelstoffe und Parameter bestimmt. Diese beinhalten sowohl Hauptkomponenten wie<br />

ionische Stoffe oder Nährstoffe als auch Spurenstoffe wie Schwermetalle, PAK oder Chlorpestizide.<br />

Es wurden Proben aus dem Basismonitoring des Landes <strong>Brandenburg</strong> und aus Sonderuntersuchungsprogrammen zu<br />

speziellen Fragen wie Nitrat- oder Phosphor- Belastungen des Grundwassers bearbeitet.<br />

Zur Qualitätssicherung wurden zusätzlich Kontrollproben untersucht, die in erster Linie der Absicherung der<br />

qualitativen und quantitativen Bestimmung dienten.<br />

3.4.2.4 Untersuchungen im Bereich Abwasser<br />

Für das Jahr <strong>2006</strong> waren im Abwasserbereich 38 MessstelIen mit 2 bis 6 Beprobungen zu bearbeiten. Neben<br />

Summenparametern wie AOX, TOC, CSB und BSB waren auch Schwermetalle und Nährstoffe im<br />

Untersuchungsprogramm. Der Kohlenmwasserstoffindex wurde <strong>2006</strong> an 10 Messstellen untersucht. Neu im<br />

Berichtszeitraum war die Etablierung des Fischeitests nach DIN 38415, Teil 6, zur Bestimmung der nicht akut giftigen<br />

Wirkung von Abwasser auf die Entwicklung von Fischeiern über Verdünnungsstufen.<br />

Durch die EU Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten angehalten, zum Schutz der Süßwasserressourcen<br />

den ökologischen Zustand von Gewässern mit standardisierten Verfahren zu überwachen. Als Testmaterial dienen<br />

befruchtete Eier des Zebrabärblings (Danio rerio Hamilton-Buchanan), die in speziellen Ablaichbecken gewonnen<br />

werden (Abbildung 11).<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 79<br />

Nach einer Expositionszeit der Eier von 48 Stunden in Abwasserverdünnungsreihen werden mögliche Störungen der<br />

Embryonalentwicklung unter dem Inversmikroskop bewertet. Innerhalb der Versuchszeit ist das Zentralnervensystem<br />

der Fischembryos noch nicht entwickelt, so dass der Test nicht als Tierversuch, sondern als "suborganismischer" Test<br />

eingestuft wird. Ab 2007 wird diese Untersuchungsmethode im LLB für ausgewählte Kläranlagen routinemäßig<br />

durchgeführt.<br />

Abbildung 11: Ablaichbecken zur Gewinnung von befruchteten Eiern für den Fischeitest<br />

3.4.3 Untersuchungen im Bereich Boden / Altlasten / Abfall / Geologie<br />

Den Untersuchungen von Boden, Abfall und Altlasten kam bisher hinsichtlich der Umweltkontrolle sowie der<br />

Gestaltung und des Vollzugs gesetzlicher Regelungen im Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Messung<br />

von umweltrelevanten Parametern bildet die Grundlage für die Charakterisierung und die stoffliche Bewertung von<br />

Böden, Abfallarten und Altlasten entsprechend Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Abfallklärschlamm-<br />

verordnung, Bioabfallverordnung und Abfallgesetz. Die Untersuchungen unterstützen die Arbeiten der Fachabteilung<br />

des MLUV und des Landesumweltamtes, die Kontrollen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Arbeit von<br />

Ermittlungsbehörden.<br />

Auf der Basis des Bundesbodenschutzgesetzes wurden Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) mit dem Ziel<br />

eingerichtet, den Bodenzustand festzustellen, um langfristig Bodenveränderungen infolge von Standort-, Belastungs-<br />

und nutzungsspezifischen Einflüssen zu erfassen. In <strong>Brandenburg</strong> wurden bisher 30 Bodendauerbeobachtungs-<br />

flächen auf Acker- und Grünlandstandorten eingerichtet.<br />

<strong>2006</strong> wurden für die Boden-, Abfall- und Altlastenkontrolle insgesamt 2661 Proben analysiert. Diese Proben haben<br />

einen Gesamtumfang von 9251 analytischen Einzeluntersuchungen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


80 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Im Mittelpunkt der geologischen Aufgaben stehen die kartierbegleitenden geochemisch-anorganischen Unter-<br />

suchungen von Böden und Gesteinen im Rahmen der geologischen Landesaufnahme sowie hydrogeochemische<br />

Untersuchungen von Grundwasser zur Bewertung von Trinkwasserschutzzonen und der Genese von Grundwasser.<br />

Für diesen Aufgabenkomplex sind <strong>2006</strong> insgesamt 1162 Proben mit 11286 Einzeluntersuchungen bearbeitet worden.<br />

Abbildung 12: Haufwerke vor der Zerkleinerung und Abtrennung der Shredderleichtfraktion<br />

Im Vergleich zu früheren Jahren ist <strong>2006</strong> ein weiterer Rückgang der Abfall- und Altlastenuntersuchungen festzustellen.<br />

Obwohl gerade auf dem Sektor Abfalluntersuchung großer Handlungsbedarf besteht, hat die behördliche<br />

Überwachungsarbeit abgenommen. Ursache ist die im Umweltbereich greifende restriktive Personalpolitik.<br />

Abbildung 13: Profilaufnahme eines Ackerbodens im Rahmen des BDF-Projektes<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3.4.4 Amtliche Kontrollen und Durchführung von Ringversuchen<br />

Schwerpunkte der amtlichen Kontrollen waren <strong>2006</strong>:<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 81<br />

- Untersuchung von 189 Proben mit 1989 Einzelbestimmungen für die Abwassereinleiterkontrolle der Oberen<br />

Wasserbehörde für Anlagen > 3000 kg BSB pro Tag auf Basis des <strong>Brandenburg</strong>ischen Wassergesetzes, des<br />

Abwasserabgabegesetzes und der Abwasserverordnung, zur Absicherung der Messergebnisse wurden<br />

zusätzlich 786 Kontrollproben bearbeitet und an drei bundesweiten Ringversuchen wurde erfolgreich<br />

teilgenommen.<br />

- Untersucht wurden weiterhin 15 Proben mit 64 Einzeluntersuchungen zur Unterstützung des Vollzuges, im<br />

Rahmen von Amtshilfen zur Unterstützung der Polizei bei Umweltdelikten, bei Stör- und Ereignisfällen sowie<br />

zur Deklaration von Abfällen und Klärschlämmen. Der konkrete Analysenbedarf lässt sich hier im Einzelnen<br />

nicht vorausplanen, er hängt von den jeweiligen Ereignisfällen ab und kann durchaus zur Folge haben, dass<br />

andere Aufgaben im Bereich des Umweltmonitorings zurückgestellt werden müssen.<br />

- Mit der Aufgabenverteilung LUA – LLB ist die Durchführung von Ringversuchen zur regelmäßigen<br />

Kompetenzfeststellung von nach § 3 AbfKlärV notifizierten Laboren auch <strong>2006</strong> fester Bestandteil des<br />

Aufgabenkataloges des LLB.<br />

3.4.5 Übersicht zur Untersuchungstätigkeit im Umweltbereich<br />

Tabelle 25: Anzahl der Proben und Untersuchungen im Umweltbereich<br />

Aufgabe Anzahl der Proben Anzahl der Untersuchungen<br />

Grundwassermonitoring 526 5156<br />

Oberflächengewässermonitoring 8488 88579<br />

Abwasserkontrolle 189 1989<br />

Luft- und Depositionsüberwachung 7942 11971<br />

Boden/Altlasten/Abfall 2661 9251<br />

Hydro- und Bodengeologische Untersuchungen 1162 11286<br />

Sonstige Untersuchungen 15 64<br />

Gesamtzahl 20983 128296<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


82 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

3.5 Strahlenmessstellen des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Das LLB betreibt zwei Strahlenmessstellen an den Standorten Oranienburg und Frankfurt (Oder). Die durchgeführten<br />

Messungen sind in erster Linie der Beitrag des Landes <strong>Brandenburg</strong> zum bundesweiten Integrierten Mess- und<br />

Informations-System (IMIS) zur Überwachung der Umweltradioaktivität gemäß §3 des<br />

Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG).<br />

Überwacht werden hierbei folgende für die Strahlenexposition der Bevölkerung relevanten Umweltbereiche:<br />

- Boden und Bewuchs<br />

- Nahrungsmittel<br />

- Oberflächenwasser, Schwebstoff und Sediment<br />

- Trink- und Grundwasser<br />

- Klärschlamm und Abwasser<br />

- Reststoffe und Abfälle<br />

Die zweite wesentliche Aufgabe der Messstelle Oranienburg sind Messungen im Rahmen der Richtlinie zur<br />

Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen sowie der Richtlinie zur Kontrolle der<br />

Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken. Die Emissionen des im Rückbau befindlichen<br />

Kernkraftwerks Rheinsberg werden bezüglich der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Luft als auch in das Wasser<br />

ständig überwacht. Als Ergänzung der Emissionsüberwachung gibt die Umgebungsüberwachung des KKR einen<br />

direkten Aufschluss über die Auswirkung der Emissionen auf die Umgebung.<br />

Der gesamte Aufgabenbereich im Zusammenhang mit dem Rückbau des KKR umfasst folgende Messprogramme:<br />

- Umgebungsüberwachung (REI)<br />

- Kontrolle der Eigenüberwachung der Emissionen<br />

- Kontrollmessungen gem. StrlSchV § 44 (2) 1. an Verkehrsflächen und Arbeitsplätzen im Kontrollbereich<br />

- Kontrollmessungen gem. StrlSchV § 44 (2) 2. an Verkehrsflächen und Arbeitsplätzen im<br />

Überwachungsbereich<br />

- Behördliche Stichprobenmessungen Transporte (Castoren, Container, TLB)<br />

- Behördliche Stichprobenmessungen Freigaben<br />

Ein dritter Überwachungsschwerpunkt der Umweltradioaktivität ist der Bereich nukleare Gefahrenabwehr und<br />

Nachsorge / Altlasten.<br />

Hier tragen vor allem die Hinterlassenschaften der Thoriumverarbeitung in den im Krieg zerstörten Oranienburger<br />

Auerwerken zur Strahlenexposition bei.<br />

Beide Messstellen verfügen über alle Voraussetzungen zur Durchführung aller in den Messprogrammen geforderten,<br />

sowie im Fall eines Unfalles mit großflächigen radiologischen Auswirkungen erforderlichen Messverfahren<br />

einschließlich der dafür notwendigen aufwendigen radiochemischen Verfahren:<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Standort Oranienburg<br />

Gammaspektrometrie :<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 83<br />

10 Messplätze mit 2 n-Type und 8 p-Type-Detektoren, 28 – 48 % rel . Eff<br />

Stickstoffspülung der Messkammern<br />

Software : InterWinner 6.0<br />

Messplätze zur Gesamt-Alpha- und Gesamt-Beta-Aktivitätsbestimmung:<br />

2 Multi-Low-Level-Counter FHT 770 T<br />

1 Low-Level-Counter LB 770<br />

Flüssigszintillationsspektrometer:<br />

Typ Beckmann LS 6000 LL<br />

Gerät zur Aktivitätsbestimmung von H-3 (nach Destillation) und anderer Beta-Strahler<br />

Alphaspektrometer:<br />

Typ Canberra S100 mit 4 Messkammern<br />

Messfahrzeug VW T4<br />

Ausgestattet mit In-situ-Messsystem Canberra 1300 zur Durchführung von kollimierten und<br />

nichtkollimierten gammaspektrometrischen In-situ-Messung zur Bestimmung des Radionuklidgehaltes auf<br />

und im Boden, Anlagenkomponenten und Gebäudestrukturen<br />

Standort Frankfurt (Oder)<br />

Gammaspektrometrie :<br />

8 Messplätze mit 2 n-Type und 8 p-Type-Detektoren, 32 – 45 % rel . Eff<br />

Software : GammaVision<br />

Messplätze zur Gesamt-Alpha- und Gesamt-Beta-Aktivitätsbestimmung:<br />

1 Multi-Low-Level-Counter FHT 770 T<br />

1 Low-Level-Counter LB 770<br />

Flüssigszintillationsspektrometer:<br />

Typ Wallac 1415<br />

Gerät zur Aktivitätsbestimmung von H-3 (nach Destillation) und anderer Beta-Strahler<br />

Alphaspektrometer:<br />

Typ Canberra S100 mit 6 Messkammern<br />

Messfahrzeug VW T4<br />

Ausgestattet mit In-situ-Messsystem Canberra 1300 zur Durchführung von gammaspektrometrischen<br />

In-situ-Messungen zur Bestimmung des Radionuklidgehaltes auf und im Boden.<br />

Ferner stehen in beiden Messstellen geeichte Messgeräte zur Bestimmung der Gamma-Ortsdosisleistung sowie<br />

Detektoren zum Nachweis von Alpha- Beta- und Gammastrahlern zur Ermittlung von radioaktiven Oberflächen-<br />

kontaminationen zur Verfügung.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


84 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Die Qualität der Messergebnisse und die Einsatzbereitschaft der Messstellen werden regelmäßig durch die Teilnahme<br />

an nationalen und internationalen Ringversuchen und Übungen überprüft.<br />

Im Rahmen der Aufgabenerfüllung wurden im Jahre <strong>2006</strong> insgesamt 2036 Messungen durchgeführt.<br />

Hiervon erfolgten 1359 Messungen in Zusammenhang mit dem Überwachungsprogramm IMIS, 489 Untersuchungen<br />

an Proben und 420 Einzelmessungen der Gamma-Ortsdosisleistung erfolgten im Zusammenhang mit dem Rückbau<br />

des Kernkraftwerkes Rheinsberg und 149 Probenmessungen sowie ODL-Rastermessungen in einem Zeitaufwand von<br />

671 h wurden im Rahmen des Aufgabengebietes nukleare Gefahrenabwehr und Nachsorge/Altlasten durchgeführt.<br />

Eine Aufgliederung der Anzahl der Messungen (ohne ODL-Messungen) nach Medien ergibt für <strong>2006</strong> folgendes Bild:<br />

15%<br />

18%<br />

10%<br />

7%<br />

5%<br />

2%<br />

Abbildung 14: Zahl der Messungen nach Medien<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

43%<br />

Nahrungsmittel<br />

Bio-Indikatoren, Tabak,<br />

Arzneimittel<br />

Futtermittel<br />

Böden<br />

Gewässer<br />

Luft und Niederschläge<br />

Abwasser, Reststoffe, Abfälle


3.6 Landwirtschaftliche Untersuchungen<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 85<br />

Die Hauptarbeitsgebiete der landwirtschaftlichen Untersuchungen in <strong>2006</strong> umfassten die amtliche<br />

Futtermittelkontrolle. Neben diesen Untersuchungen wurden auch Analysen für die amtliche Düngemittelkontrolle,<br />

Untersuchungen auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes sowie Untersuchung von Futtermitteln, Ernteprodukten<br />

und Bodenproben für fachbehördliche Aufgabenstellungen (Abt. 4, LVLF) durchgeführt.<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 6821 Proben auf ca. 39200 Parameter untersucht. Eine Zusammenstellung der<br />

Gesamtprobenzahlen des Jahres <strong>2006</strong> im Vergleich zu den Jahren 2004 und 2005 ist in Tabelle 58 (siehe Anhang,<br />

Seite 123) dargestellt. Die nochmalige Reduzierung der Proben von 2005 zu <strong>2006</strong> im Verhältnis zum Jahr 2004 ist<br />

zum einen auf eine verringerte Probenanlieferung durch den Hauptauftraggeber LVLF zurückzuführen und zum<br />

anderen wurden zum 31.12.2005 endgültig die Untersuchungen für Dritte eingestellt. Das LVLF hat die<br />

Probenanlieferungen reduziert, da das Labor wegen der Baumaßnahme ca. ein halbes Jahr nur eingeschränkt<br />

arbeitsfähig war.<br />

3.6.1 Amtliche und fachbehördliche Untersuchungen<br />

3.6.1.1 Amtliche Futtermittelkontrolle<br />

Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle wurden im Berichtsjahr insgesamt 1334 amtliche Futtermittelproben<br />

untersucht. Die Grundlage dafür bildeten die Vorschriften des Futtermittelrechts und das nationale Kontrollprogramm<br />

Futtermittelsicherheit (NKP) für die Jahre 2005 und <strong>2006</strong>, in dessen Durchführung das LLB für <strong>2006</strong> insgesamt 6582<br />

Einzelparameter bzw. Stoffgruppen (wie Dioxine / dioxinähnliche PCB, Indikator-PCB, chlorierte Kohlenwasserstoffe,<br />

Schädlingsbekämpfungsmittel) untersuchte (siehe Tabelle 57, im Anhang Seite 121).<br />

Ziel der Untersuchungen ist der Schutz der Verbraucher vor Risiken eines möglichen Carry over von unerwünschten<br />

bzw. unzulässigen Stoffen in tierische Lebensmittel sowie Sicherstellung eines hohen Niveaus von Tiergesundheits-<br />

und Tierernährungsaspekten (Qualität und Schadstofffreiheit der Futtermittel).<br />

Die Untersuchungsschwerpunkte aus dem NKP 2005 zu unerwünschten und unzulässigen Stoffen wurden im<br />

Berichtsjahr weitergeführt. Im Focus der Untersuchungstätigkeit stand auch die mikrobiologische Qualität der<br />

Futtermittel. Im Rahmen eines landesspezifischen Überwachungsprogramms zu Kennzeichnungsfragestellungen nach<br />

den VO (EG) 1829/2003 und VO (EG) 1830/2003 und zum Gehalt an genetisch veränderten Organismen wurden<br />

Einzelfuttermittel auf das Vorhandensein von GVO geprüft. Zusätzlich zu den Vorgaben des NKP <strong>2006</strong> und des<br />

landesspezifischen Programms beschäftigte ein über das Schnellwarnsystem gemeldeter Fall von Dioxin-<br />

verunreinigung niederländischen Schweinemischfutters, der auch deutsche Betriebe betraf, die zuständigen<br />

Mitarbeiter des LLB. Weiterhin wurden zwei Verdachtsfälle auf Beeinträchtigung der Tiergesundheit durch Futtermittel<br />

sowie ein Amtshilfeersuchen mit tierschutzrechtlichem Hintergrund - jeweils durch Landkreise beauftragt - bearbeitet.<br />

Zur Realisierung der Kontrollprogramme wurden im Berichtsjahr chemisch-analytische, mikrobiologische,<br />

mikroskopische sowie gentechnische Untersuchungen durchgeführt. Ca. 24 % des Gesamtumfangs der<br />

durchgeführten Prüfungen des LLB waren Untersuchungen von Inhaltsstoffen und die Überprüfung von<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


86 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Energiegehalten der Futtermittel gemäß § 1 LFGB. Im Rahmen der Überprüfung der zulässigen Höchstgehalte von<br />

Zusatzstoffen gemäß Anlage 3 Futtermittelverordnung wurden schwerpunktmäßig die Stoffgruppen der Vitamine<br />

(hauptsächlich fettlösliche Vitamine), Spurenelemente sowie Kokzidiostatika untersucht. Von den Spurenelementen<br />

wurden gemäß der Vorgaben des NKP hauptsächlich Kupfer, Zink und Selen vor allem hinsichtlich<br />

Höchstwertüberschreitungen geprüft.<br />

Bei der Stoffgruppe der Kokzidiostatika sind neben den Untersuchungen zur Prüfung der zulässigen Höchstgehalte<br />

gem. Anlage 3 FMV auch die Analysenzahlen zur Kontrolle der „nur für bestimmte Tierarten zugelassenen<br />

Zusatzstoffe“ (Untersuchungen zur Verschleppungsproblematik Kokzidiostatika) enthalten.<br />

Aus Sicht des LLB ist wiederum bei den Stoffgruppen der Zusatzstoffe die höchste Beanstandungsquote vorhanden.<br />

Die Anzahl der Untersuchungen zu unerwünschten Stoffen mit Höchstgehalten gemäß Futtermittelverordnung<br />

Anlagen 5 und 5a sowie zu unerwünschten Stoffen ohne Höchstgehalte lagen etwa bei einem Viertel der gesamten<br />

Untersuchungen. Schwerpunkte der Kontrollen waren wiederum die Stoffgruppen der Mykotoxine (Monitoring),<br />

Schwermetalle, der Dioxine, der dioxinähnlichen PCB und Indikator-PCB sowie anderer chlorierter Kohlen-<br />

wasserstoffe.<br />

Im Unterschied zu den anderen Untersuchungsparametern sind im NKP jeweils für die Rückstandsuntersuchungen<br />

auf Schädlingsbekämpfungsmittel matrixbezogene Probenzahlen festgelegt worden. Im Durchschnitt wurden ca.<br />

30 Wirkstoffe je Prüfung erfasst. 10 Futtermittelproben wurden aufgrund von Verdachtsfällen direkt auf Imazalil<br />

untersucht, in zwei Proben wurden Höchstwertüberschreitungen festgestellt.<br />

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 53 Einzelfuttermittel auf Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände untersucht.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es bei unerwünschten Stoffen wiederum nur vereinzelte<br />

Höchstwertüberschreitungen gab, wie z. B. eine Höchstwertüberschreitung bei Dioxin in einer Verdachtsprobe<br />

Futterfett (Meldung Schnellwarmsystem) oder vereinzelte Überschreitungen des Mutterkornhöchstwertes bei Roggen-/<br />

Getreidemischungen. Die Untersuchung der gemäß NKP unzulässigen Stoffe beinhaltet die Prüfung der nicht<br />

bestimmungsgemäßen Verwendung (nicht für die Tierart zugelassene Zusatzstoffe) bzw. der unzulässigen<br />

Verwendung von Zusatzstoffen (nicht mehr zugelassene Zusatzstoffe) sowie die Prüfung von Futtermitteln auf die<br />

Verschleppung von Fütterungstierarzneimitteln.<br />

Von den nicht mehr zugelassenen Zusatzstoffen wurden deutlich mehr als 2005 (etwa drei Viertel der Planvorgaben)<br />

angefordert und analysiert. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass „alte“ Antibiotika nicht mehr in den<br />

Futtermitteln vorhanden sind. Dagegen wurden Verschleppungen / unzulässige Verwendung von zugelassenen<br />

Kokzidiostatika in sechs Proben (zwei Vormischungen, vier Alleinfuttermittel) festgestellt.<br />

Umfangreich gestaltete sich auch die Kontrolle auf Verschleppung von Tierarzneimitteln. Im Berichtsjahr wurden<br />

Untersuchungen auf 1429 Einzelwirkstoffe durchgeführt. Lediglich in einer Probe wurde Amoxicillin nachgewiesen.<br />

Bei den mikroskopischen Untersuchungen auf tierische Bestandteile (verbotene Stoffe gemäß VO (EG) Nr. 999/2001)<br />

gab es im Berichtsjahr zwei positive Befunde in Backwarenmehlen sowie zwei positive Befunde in Alleinfutter für<br />

Sauen mit Hinweis auf Fischmehlbestandteile. Nur in einem Alleinfutter war Fischmehl deklariert.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 87<br />

Deutlich ist in Abbildung 15 die Querstreifung der Muskelfaser zu erkennen (polarisiertes Licht, Einbettungsmedium<br />

Chloralhydrat, Vergrößerung 300-fach).<br />

Abbildung 15: Muskelfaser unter dem zusammengesetzten Mikroskop<br />

Bei 55 mikroskopisch untersuchten Proben auf verbotene Stoffe gemäß Anlage 6 Futtermittelverordnung wurde im<br />

Berichtsjahr keine Probe beanstandet. Die Zusammensetzung von Mischfuttermitteln in ihren Mengenanteilen der<br />

Einzelfuttermittel wurde mikroskopisch geprüft. Von 79 Mischfuttermitteln entsprachen ca. 40 % nicht der Deklaration<br />

jeweils aufgrund von fehlenden oder zusätzlichen Bestandteilen bzw. wegen nicht bestätigter Mengenanteile der<br />

Einzelfuttermittel.<br />

Mikrobiologische Untersuchungen der amtlichen Futtermittel stellten einen weiteren Schwerpunkt des NKP <strong>2006</strong> dar.<br />

Die Futtermittel wurden vor allem auf Fütterungstauglichkeit / Verderb bzw. das Vorhandensein von Salmonellen<br />

untersucht. In diesem Zusammenhang wurde auch eine größere Anzahl amtlicher Verdachtsproben hinsichtlich<br />

Verderb bzw. möglichen Auswirkungen dieser Futtermittel auf die Tiergesundheit bearbeitet.<br />

Von den 94 mittels Keimzahlbestimmung geprüften Proben waren ca. 70 % mikrobiologisch unauffällig, etwa 13 %<br />

wiesen eine geringe Qualitätsminderung auf. Deutliche Qualitätsminderungen wurden bei 6 % festgestellt, während<br />

insgesamt 9 Proben als verdorben eingestuft wurden. Das betraf vornehmlich Proben mit hohem Wassergehalt<br />

(Silagen, Flüssigfutter) sowie Heu.<br />

Die Thematik Salmonellen in Futtermitteln begleitete die zuständigen Mitarbeiter des LLB wiederum wie schon in 2005<br />

durch das ganze Jahr.<br />

Nachdem zu Beginn des Jahres das Schnellwarnsystem das Auftreten von Salmonella Infantis in Rapskuchen aus<br />

einer Thüringer Ölmühle meldete, welche mehrere Mischfutterwerke in Deutschland, darunter auch zwei in<br />

<strong>Brandenburg</strong> beliefert hatte, wurden im LLB im Zeitraum vom 25.01.06 – 08.03.06 insgesamt 22 Proben aus<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


88 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

verschiedenen Landkreisen auf Salmonellen untersucht. Nur in einer Mischfutterprobe wurde S. Infantis festgestellt,<br />

alle anderen Proben waren negativ.<br />

Nachdem im Juni in einem Milchviehmischfutter Salmonellen festgestellt wurden, wurde im November aufgrund der<br />

Meldung des Robert-Koch-Instituts und des BVL, wonach gehäuftes Auftreten von durch S. Hadar verursachten<br />

Gastroenteritiden beim Menschen nach dem Genuss von Putenfleisch festgestellt worden war, Ursachenforschung<br />

betrieben. Im LLB wurden aufgrund dessen diverse Putenmischfuttermittel auf das Vorhandensein von S. Hadar<br />

untersucht, jedoch bestätigte sich der Verdacht einer Futtermittelkontamination mit diesem Salmonellentyp nicht.<br />

Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Landesschwerpunktes 30 amtliche Futtermittelproben auf gentechnisch<br />

veränderte Bestandteile untersucht.<br />

Hauptsächlich wurden die Einzelfuttermittel Sojabohnen, Sojaextraktionsschrote und Mais auf gentechnische<br />

Veränderungen untersucht. Ein Sojaextraktionsschrot war zu beanstanden, da keine Deklaration der gentechnischen<br />

Veränderung vorlag.<br />

Weiterhin wurden einige Mischfuttermittel mit Soja- bzw. Maisbestandteilen sowie je zwei Proben Raps und Reis<br />

untersucht. In zwei Mischfuttermitteln wurden Spuren von gentechnisch verändertem Soja (< 0,9 %) festgestellt.<br />

3.6.1.2 Amtliche Düngemittelkontrolle<br />

Im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle für <strong>Brandenburg</strong> und <strong>Berlin</strong> wurden <strong>2006</strong> insgesamt 132 Düngemittel<br />

untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Probenumfang damit insgesamt um etwa 25 % verringert. Die<br />

Kontrolle von Mineraldüngern wurde um ca. 40 % reduziert, während die Probenanzahl bei organischen und<br />

organisch-mineralischen Dünger erhöht wurde. Mit Inkrafttreten neuer abfall- und düngemittelrechtlicher Regelungen<br />

wurden in Kompost- und Biogasanlagen eingesetzte Ausgangsstoffe und die daraus hergestellten organischen<br />

Dünger verstärkt überprüft. Weiterhin wurden in Bau- und Gartenmärkten angebotenen Bodenhilfsstoffe und<br />

Kultursubstrate in die Kontrolle einbezogen.<br />

Zur Überprüfung der deklarierten Inhaltsstoffe bzw. der Einhaltung der Vorgaben nach AbfKlärV und DüVO wurden<br />

insgesamt 896 Parameter bestimmt. Die untersuchten Parameter und deren Anzahl sind in Tabelle 26 dargestellt.<br />

Tabelle 26: Analysenparameter der Düngemittelverkehrskontrolle<br />

Parameter Anzahl der Analysen<br />

Stickstoffformen 183<br />

Schwefelformen 58<br />

Phosphatlöslichkeiten 106<br />

andere Nährstoffe 197<br />

Schwermetalle 168<br />

sonstige Parameter * 184<br />

* beinhaltet TS, organische Substanz, basisch wirksame Bestandteile, pH-Wert, Salzgehalt, Rohdichte, Mikrobiologie<br />

Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse für die Mineralfuttermittel ergab keine gravierenden Abweichungen von<br />

der jeweiligen Deklaration.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 89<br />

Bei den organischen Düngemitteln, die als organische NP-Dünger in Bau- und Gartenmärkten angeboten werden,<br />

wurde wie schon in den Vorjahren schwerpunktmäßig auf seuchenhygienische Unbedenklichkeit geprüft.<br />

Von den insgesamt 25 Proben wurden in 15 Proben Salmonellen nachgewiesen. Mit einem positiven Befund von 60 %<br />

der untersuchten Proben hat sich die seuchenhygienische Situation im Vergleich zu den Vorjahren verschlechtert. Die<br />

Ausbringung salmonellenbelasteter Dünger kann zur Kontamination von Futtermitteln und Lebensmitteln führen, was<br />

wiederum ein gesundheitliches Risiko darstellt.<br />

Im Interesse des Verbraucherschutzes ist daher ein Ausschluss aller Salmonellenarten durch entsprechende<br />

Behandlung zu gewährleisten.<br />

3.6.1.3 Amtliche Bestimmungen auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes<br />

Bei den hoheitlichen Aufgaben auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes war das Probenaufkommen im Jahr <strong>2006</strong><br />

deutlich geringer als 2005. Die Untersuchungsanforderungen gingen um ca. 28 % auf 196 Proben zurück. Der<br />

Probenrückgang war mit den Auftraggebern abgesprochen und war umbaubedingt.<br />

Hauptuntersuchungsziele im Jahr <strong>2006</strong> waren wieder die Kontrolle von Abstandsauflagen und Anwendungsverboten.<br />

Bei den Ernteproben kamen noch Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Beerenobstmonitoring und von<br />

Versuchen zur Lückenindikation hinzu.<br />

Insgesamt wurden im Jahr <strong>2006</strong> in 72 Pflanzenproben 345 Wirkstoffe befundet. In den 121 Bodenproben wurden 360<br />

Wirkstoffe nachgewiesen.<br />

In Gesprächen mit dem Pflanzenschutzdienst (Abt. 3, LVL) wurden die Untersuchungsprioritäten für 2007 abgestimmt<br />

und die Untersuchungsergebnisse <strong>2006</strong> ausgewertet.<br />

3.6.1.4 Aufgaben im Rahmen der fachbehördlichen Tätigkeit<br />

Die Untersuchungen, die der Fachbereich als fachbehördliche Aufgabe wahrnimmt, waren im Wesentlichen<br />

gekennzeichnet durch Analysen von Futtermitteln und Ernteprodukten für die Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau<br />

des LVLF. Weiterhin wurden Bodenproben und in geringem Umfang auch Düngemitteluntersuchungen durchgeführt.<br />

Darüber hinausgehende Tätigkeiten im Jahr <strong>2006</strong> waren geprägt durch Analyseleistungen für:<br />

- die Abklärung von Schadfallursachen im Acker- und Pflanzenbau (Auftraggeber MLUV)<br />

- Mineraldüngeruntersuchungen im Rahmen des VDLUFA- Kontrollprogramms und<br />

- das Bodenmonitoring- Programm des Landes <strong>Brandenburg</strong> (MLUV).<br />

Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurden 5142 Proben auf 22954 Einzelparameter / Wirkstoffe untersucht. Nachfolgende<br />

Tabelle 27 zeigt die Verteilung der Proben in den einzelnen Aufgabengebieten.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


90 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Tabelle 27: Verteilung des Probenaufkommens der fachbehördlichen Untersuchungen<br />

Aufgabenbereich Anzahl der Proben<br />

Untersuchungen für die Abteilungen des LVLF gesamt 3507<br />

davon Futtermittel 951<br />

Ernteprodukte 1057<br />

Boden 1487<br />

Dünger 12<br />

Düngemittelkontrollprogramm VDLUFA 14<br />

Schadfallproben (Boden und Pflanzen) 7<br />

Bodenmonitoring 1614<br />

Die Bestimmung von Inhaltsstoffen in Futtermitteln aus Tier- und Anbauversuchen sowie landwirtschaftlichen<br />

Ernteprodukten aus 2008 Proben bildete einen Schwerpunkt der fachbehördlichen Untersuchungstätigkeit. Tabelle 28<br />

zeigt eine Zusammenfassung der untersuchten Proben- und Parameterarten.<br />

Tabelle 28: Anzahl der Analysen bei Futtermitteln und Ernteprodukten<br />

Futtermittel Ernteprodukte<br />

Anzahl Proben 951 1057<br />

Untersuchungsparameter:<br />

Trockensubstanz 932 1057<br />

Rohprotein, -fett, -faser, -asche 2012 974<br />

Gesamtzucker, Laktose, Stärke 307 472<br />

Mineralstoffe (Mengenelemente) 2929 766<br />

Sonstige Parameter zur Energieberechnung (HFT, ELOS) 190<br />

Spurenelemente 160 4<br />

Aminosäuren, Vitamine 510 72<br />

ADF, NDF 280<br />

Fallzahl 497<br />

Andere Analysen 133 267<br />

Gesamt 7453 4108<br />

Von den Versuchs- und Anbauflächen des LVLF wurden die Untersuchung der Grundnährstoffe (N, P, K, Mg), des pH-<br />

Wertes, der Spurenelemente (B, Cu, Mn, Zn), des Schwefelgehaltes und in ausgewählten Proben des Ct - und Nt -<br />

Gehaltes aus 1487 Bodenproben mit 6237 Analysen abgefordert.<br />

Etwa ähnlich beläuft sich der Probenanfall für das Bodenmonitoringprogramm des Landes <strong>Brandenburg</strong>. Für die<br />

Herausgabe von aktuellen Richtwerten zur Bodenversorgung und der notwendigen Düngungshöhe in Umsetzung der<br />

Düngeverordnung werden dafür zu Vegetationsbeginn und -ende die Bodenproben von feststehenden<br />

landwirtschaftlichen Praxisflächen auf mineralischen Stickstoff und Schwefel, übrige Nährstoffe, Spurenelemente<br />

sowie Schadstoffe untersucht. Insgesamt wurden in den eingesandten 1614 Proben 4960 Parameter bestimmt. Die<br />

Übergabe der Untersuchungsergebnisse erfolgt zur Auswertung an die Abt. 4 des LVLF und das MLUV als zuständige<br />

Behörde.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 91<br />

Für das VDLUFA Düngemittel- Kontrollprogramm wurden 14 Proben (Thomaskalk und Konverterkalk) untersucht, mit<br />

insgesamt 48 Bestimmungen der P-, Ca- und Mg- Gehalte sowie der Mahlfeinheit.<br />

Die Nachfrage der Fachabteilungen des MLUV hinsichtlich der Inanspruchnahme von Untersuchungskapazitäten lag<br />

bei 7 Pflanzen- und Bodenproben. Analysiert wurden 48 Parameter mit dem Ziel, die Ursache von<br />

Entwicklungsstörungen und Schadensfällen landwirtschaftlicher Kulturen aufzudecken.<br />

3.6.1.5 Qualitätssicherung<br />

Im Rahmen der Qualitätssicherung hat der Fachbereich an 12 nationalen und internationalen<br />

Laborvergleichsuntersuchungen teilgenommen. Den größten Umfang bei den Ringversuchen nahm, wie in den<br />

Vorjahren, die Futtermittelanalytik mit insgesamt 13 Enqueteproben ein.<br />

Insgesamt wurden <strong>2006</strong> in 24 Proben 303 Parametern analysiert. Die Gesamtverteilung der Ringversuchsproben auf<br />

die Stoffgruppen ist in Tabelle 29 dargestellt.<br />

Tabelle 29: Anzahl der in den Ringversuchen untersuchten Proben und Parameter<br />

Probenart Probenanzahl untersuchte Parameterzahl<br />

Futtermittel / Pflanzen 17 177<br />

Boden 4 88<br />

Dünger 3 38<br />

gesamt 24 303<br />

Nach den vorliegenden Ergebnissen bestätigt sich eine sehr hohe Analysequalität des Fachbereiches. Bei<br />

27 Ergebnissen wurden die statistischen Normen nicht erreicht (zu hohe laborinterne Streuung der Einzelwerte bzw.<br />

abweichende Labormittelwerte). Damit beläuft sich der Anteil an Ausreißern im Vergleich zur Gesamtparameteranzahl<br />

im Mittel auf 8,9 %.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


92 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

4 Anhang<br />

4.1 Organigramm <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Service und Steuerung<br />

Probenahme<br />

Norbert Buchholz<br />

Service 1<br />

Finanzmanagement und<br />

Einkauf<br />

Kerstin Hiller<br />

Service 2<br />

Personalmanagement<br />

Arbeitssicherheit<br />

Technische Dienste<br />

Uta Heusig<br />

Herr Lutz Wienicke<br />

Service 3<br />

Prozessoptimierung/<br />

Organisation/Controlling<br />

Dr. Johannes Stary<br />

Service 4<br />

IT-Management<br />

Marina Ebel<br />

Direktor<br />

Prof. Dr. habil. Körber<br />

Sekretariat: Carola Kulka<br />

Stellvertretende Direktorin (Fachfragen)<br />

DC Regina Reeck<br />

Stellvertretender Direktor (Verwaltungsfragen)<br />

Ltd. RD Norbert Buchholz<br />

Kompetenzbereich T<br />

Tierseuchen, Zoonosen,<br />

Diagnostik<br />

Dr. Andreas Hlinak<br />

Fachbereich T 1<br />

Tierseuchen, Zoonosen,<br />

Sicherheitslabor<br />

Dr. Christoph Schulze<br />

Dr. Bernd Baumgärtner<br />

Fachbereich T 2<br />

Virologie/Serologie/BSE<br />

Dr. Andreas Hlinak<br />

Fachbereich T 3<br />

Molekularbiologie<br />

Gentechnische<br />

Untersuchungen<br />

Dr. Andreas Engelhardt<br />

Kompetenzbereich L<br />

Lebensmittel, Futtermittel<br />

DLC Maria Hesse<br />

Fachbereich L 1<br />

Tierische Lebensmittel<br />

Fleischhygiene, Bedarfs-<br />

gegenstände, Kosmetika<br />

Wein<br />

DLC Maria Hesse<br />

DLC Wolfram Göbel<br />

Fachbereich L 2<br />

Pflanzliche Lebensmittel<br />

Spezielle Lebensmittel<br />

DLC Bernd Pingel<br />

Fachbereich L 3<br />

Futtermittel, Düngemittel,<br />

Pflanzenschutz<br />

Dr. Ludger Anders<br />

Fachbereich L 4<br />

Rückstände und<br />

Kontaminanten<br />

Spezielle Analytik<br />

Dr. Christlieb Hemmerling<br />

Qualitätsmanagement<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Dr. Lothar Böhm<br />

Kathrin Dommaschk<br />

Interessenvertretungen<br />

Vors. örtl.Personalrat: Dr. Ralf Otto<br />

Gleichstellungsbeauftr.: DLC Barbara Meißner<br />

Schwerbehindertenbeauftr.: Christina Roßmeisel<br />

Kompetenzbereich U<br />

Umwelt, Strahlenschutz,<br />

Geologie<br />

DC Regina Reeck<br />

Fachbereich U 1<br />

Luft, Wasser,<br />

Strahlenschutz,<br />

DC Regina Reeck<br />

DP Joachim Beetz<br />

Fachbereich U 2<br />

Geologie, Boden,<br />

Abfall<br />

Dr. Eberhard Rohde<br />

Stand: 01.01.2007<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


4.2 Tabellen<br />

Tabelle 30: Laborvergleichsuntersuchungen<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Nr. oder<br />

Bezeichnung LVU<br />

1 Maedi visna/caprine<br />

arthritis Enc.<br />

4. Anhang 93<br />

Material Parameter Organisator<br />

Muskulatur (10 Proben) Trichinen, Maedi visna/caprine<br />

arthritis Enzephalitis<br />

2 Microbiology simulierte klinische Proben Identifizierung Sutton Bonington QA Unit<br />

3 Microbiology simulierte klinische Proben Identifizierung Sutton Bonington QA Unit<br />

4 Mastitis QA Kulturen Identifizierung Mastitiserreger Sutton Bonington QA Unit<br />

5 Mastitis QA Kulturen Identifizierung Mastitiserreger Sutton Bonington QA Unit<br />

6 Microbiology 4922/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

7 Microbiology 4979/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

8 Microbiology 5043/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

9 Microbiology 5100/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

BfR<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

10 Salmonellen Tierfutter Salmonellen Sutton Bonington QA Unit<br />

11 Salmonellen Tierfutter Salmonellen Sutton Bonington QA Unit<br />

12 Salmonellen Tierfutter Salmonellen Sutton Bonington QA Unit<br />

13 Ringversuch Tollwut verd. Gehirnhomogenate<br />

(8 Proben)<br />

14 Salmonellenringversuch<br />

Tollwut FLI Wusterhausen<br />

Kotproben Salmonellen BfR<br />

15 Microbiology simulierte klinische Proben Identifizierung Sutton Bonington QA Unit<br />

16 421 Sputumausstrich (8 Proben) säurefeste Stäbchen (Mikr.) Instand e.V.<br />

17 422 Kulturen säurefeste Stäbchen (Kult.) Instand e.V.<br />

18 491 Kulturen (4 Proben) Dermatophyten Instand e.V.<br />

19 451 Stuhl Parasiten (Mikr.) Instand e.V.<br />

20 Bac anthracis Blutausstriche (4 Proben) Bac. anthracis Sutton Bonington QA Unit<br />

21 Bac anthracis Blutausstriche Bac. anthracis Sutton Bonington QA Unit<br />

22 Microbiology 4894/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

23 Microbiology 4952/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

24 Microbiology 5005/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

25 Microbiology 5065/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

26 Microbiology 5138/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />

Infektionserreger<br />

27 Ringversuch<br />

Paenibacillus larvae<br />

28 Ringversuch<br />

Trichinella<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Sutton Bonington QA Unit<br />

Futterkranzproben Sporen Paenibacillus larvae Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt<br />

Freiburg<br />

Muskulatur (10 Proben) Trichinella spiralis, Paratuberkulose BfR<br />

29 Aujezky´s disease Serum Aujezky´s disease Sutton Bonington QA Unit<br />

30 BVD Antibody Serum BVDV Sutton Bonington QA Unit<br />

31 PRRS-Vergleich-intern Serumproben (21 Proben) PRRS, PRRSV IVD GmbH/TiHo Hannover


94 4. Anhang<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Nr. oder<br />

Bezeichnung LVU<br />

Material Parameter Organisator<br />

32 5. BSE Ringversuch Hirnmaterial (8 Proben) BSE BFA/FLI - Insel Riems<br />

33 Ringtest BVD Serum-, Plasmaproben<br />

(22 Proben), Ohrstanzproben<br />

BVD BFA/FLI - Insel Riems<br />

34 Ringversuch KBR Seren (15 Proben) Lungenseuche FLI Jena<br />

35 BTV-Ringtest <strong>2006</strong> Blutplasmaproben<br />

(16 Proben)<br />

36 KSP-Ringtest <strong>2006</strong> Serum von Schweinen<br />

(5 Proben)<br />

37 QS-Salmonellenmonitoring<br />

Blue tongue Virus, Serotyp 8 BFA/FLI - Insel Riems<br />

Schweinepest BFA/FLI - Insel Riems<br />

Fleischsaft Salmonellen QS Qualität und Sicherheit<br />

GmbH<br />

38 M0238, Ass.109 Milchpulver (2 Proben) Listeria monocytogenes FEPAS<br />

39 QDCS 0057D Milch (3 Proben) Antibiotika (Sulfonamide, Penicillin) Oxoid-Chemie<br />

40 21 Fleischwaren (2 Proben) Tierart, Fremdeiweiß LVU Lippold Herbolzheim<br />

41 23 Gluten (5 Proben) Gluten LVU Lippold Herbolzheim<br />

42 Allergene I Wurstbrät Weizen, Milch, Soja, Hühnerei DLA GbR<br />

43 M0428 Milchpulver (6 Proben) Campylobacter spp. FEPAS<br />

44 2725 Schokolade Haselnussprotein FAPAS<br />

45 2727 Kindernahrung Sesam FAPAS<br />

46 2141 Frühstückscerealien Folat, Niacin FAPAS<br />

47 2723 Kindernahrung Soja FAPAS<br />

48 DLA 07 / <strong>2006</strong> -<br />

Allergene II<br />

49 Ringversuch<br />

Paratuberkulose<br />

Schokolade Haselnuss, Milch, Erdnuss, Mandel DLA GbR<br />

Kotproben (5 Proben) Paratuberkulose FLI Jena<br />

50 11-2005 Wasser Koloniezahl 20°C, Koloniezahl 36°C,<br />

Clostr. Perfringens, Enterokokken, E.<br />

coli, Coliforme Bakterien<br />

51 12-2005 Wasser Koloniezahl 20°C, Koloniezahl 36°C,<br />

Pseudomonas, Enterokokken, E. coli,<br />

Coliforme Bakterien<br />

52 XXVIII. Keimzahlvergleich<br />

53 QMS 0010,<br />

Round 117<br />

NGLA Aurich<br />

NGLA Aurich<br />

Referenzmilch I, II Gesamtkeimzahl MIH Hüfner<br />

Milchpulver Clostridium spp. Oxoid-Mikro<br />

54 F1-04 Milchpulver Salmonella spp. TRANSIA GmbH<br />

55 F1-05 Milchpulver Listeria monocytogenes,<br />

Listeria spp.<br />

TRANSIA GmbH<br />

56 F1-17 Milchpulver Listeria monocytogenes TRANSIA GmbH<br />

57 M0533 Milchpulver Clostridium perfringens FEPAS<br />

58 M0840 Milchpulver koagulasepositive Staphylokokken FEPAS<br />

59 M2211 Milchpulver Gesamtkeimzahl, Bacillus cereus FEPAS<br />

60 Coliforme/E.coli Milch 1, Milch 2 Coliforme, E.coli MIH Hüfner<br />

61 1/06 Volleimasse Hefen, E. coli, Milchsäurebakterien,<br />

Gesamtkeimzahl, Enterobactericeae<br />

62 2/06 Volleimasse Hefen, E. coli, Milchsäurebakterien,<br />

Gesamtkeimzahl, Enterobactericeae<br />

63 RVQS 236 Butter (2 Proben) fettfreie Trockenmasse, Wasser,<br />

pH-Wert<br />

64 RVQS 241 Kondensmilch (2 Proben) Citronensäure, Protein, Fett,<br />

Trockenmasse, Asche<br />

Gissel-Institut Hannover<br />

Gissel-Institut Hannover<br />

muva Kempten<br />

muva Kempten<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


lfd.<br />

Nr.<br />

Nr. oder<br />

Bezeichnung LVU<br />

4. Anhang 95<br />

Material Parameter Organisator<br />

65 1a Brühwurst Stärke, Gesamtphosphor,<br />

Hydroxyprolin, Fett, Wasser, Asche,<br />

Rohprotein, Kochsalz<br />

66 2a Brühwurst Farbstoffe, L-Lactat, Acetat, Citrat,<br />

Glutaminsäure<br />

67 2 Sahnesoße Kochsalz, Butterfett, Gesamtsäure,<br />

Essigsäure, Fett, Sorbinsäure,<br />

Saccharin, Benzoesäure<br />

68 4a Milchpulver Asche, Lactose, Buttersäure, Eiweiß,<br />

Fett, Wasser<br />

69 22 Honig Prolin, Maltose, Fructose, Glucose,<br />

HMF, Diastasezahl, freie Säuren, pH-<br />

Wert, Wasser, Leitfähigkeit<br />

70 1543F Salatpüree Nitrat FAPAS<br />

71 346 Limonade Lactose, Saccharose, Glucose,<br />

Fructose<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

CHEK Groningen<br />

72 353 Brotkrume Chlorid, Propionsäure, Sorbinsäure CHEK Groningen<br />

73 356 Suppe Glutaminsäure CHEK Groningen<br />

74 QBS 0514B Fruchtsaft Vitamin C Oxoid-Chemie<br />

75 QFCS 0762F Farbstoffe - flüssig Farbstoffe Oxoid-Chemie<br />

76 QFCS 0752F Farbstoffe - Pulver Farbstoffe Oxoid-Chemie<br />

77 3 Eiernudeln Asche, Kochsalz, Fett, Wasser,<br />

Rohprotein, Eigehalt, Cholesterin<br />

78 4b Kindernahrung Mineralstoffe, Zucker, Eiweiß, Fett,<br />

Wasser<br />

79 10 Speiseöl Peroxidzahl, Verseifungszahl,<br />

Jodzahl, Säurezahl, Tocopherole,<br />

Fettsäureverteilung<br />

80 11 Butterkeks Trockenmasse, Fett, Asche, Stärke,<br />

Cholesterin, Milchfett, Rohprotein,<br />

Saccharose<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

81 27-31 Aprikosenbrei, Birnenbrei Sulfit LVU Lippold Herbolzheim<br />

82 2729F Jam Sulfit FAPAS<br />

83 2142F Fruchtsaft Vitamin C FAPAS<br />

84 0771 Seetang Jod FAPAS<br />

85 2046F Fruchtfleisch Sulfit FAPAS<br />

86 6/05 Getränk Chinin, Koffein CVUA Münster<br />

87 QM 0005 Milchpulver Osmophile Hefen, Schimmelpilze Oxoid-Mikro<br />

88 QM 0021 Milchpulver Campylobacter Oxoid-Mikro<br />

89 QM 0713 Kakaopulver Coliforme, Enterobactericeae,<br />

Enterokokken, Gesamtkeimzahl<br />

Oxoid-Mikro<br />

90 QM 0714 Kakaopulver Salmonella Oxoid-Mikro<br />

91 5a Wein Milchsäure, Gesamtalkohol, Gesamtextrakt,<br />

vorh. Alkohol, vergärb.<br />

Zucker, Weinsäure, Fructose, freie<br />

schwefl. Säure, gesamte schweflige<br />

Säure, Gesamtsäure, flücht. Säure,<br />

Glucose, rel. Dichte, CO2 – Druck,<br />

Äpfelsäure, Citronensäure<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

92 28 Wein Sensorik LVU Lippold Herbolzheim<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


96 4. Anhang<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Nr. oder<br />

Bezeichnung LVU<br />

Material Parameter Organisator<br />

92 29 Bier Stammwürze, wirklicher Extrakt,<br />

rel. Dichte, pH-Wert, Alkohol,<br />

Gesamtsäure (ber. als Milchsäure)<br />

93 1132 Plastic Container Gesamtmigration FAPAS<br />

94 1227 Öl Bisphenol A FAPAS<br />

95 358 Kosmetik Propylparaben, Methylparaben,<br />

Phenoxyethanol, Summe der<br />

Parabene<br />

96 18 Sonnenschutzcreme Propylparaben, Methylparaben,<br />

Ethylhexyl Triazone, Phenoxyethanol,<br />

Tocopheryl Acetate, Sodium<br />

Phenylbenzi-midazole Sulfonate,<br />

Butyl Methoxydi-benzoylmethan<br />

97 Ringversuch Antischuppenwirkstoffe<br />

Shampoo Zinc Pyrithione, Climbazole, Piroctone<br />

Olamine<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

CHEK Groningen<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

Chemisches<br />

Untersuchungsamt Hagen<br />

98 Chromat Lidschatten Chromat Chemisches Untersuchungsamt<br />

Bielefeld<br />

99 0274F Huhn Enrofloxacin, Flumequine FAPAS<br />

100 1841 Brotpulver Zink, Eisen FAPAS<br />

101 16 Zwetschgenwasser Propan-1-ol, Essigsäureethylester,<br />

Methanol, Milchsäureethylester,<br />

Isoamylalkohole, Isobutanol, Alkohol,<br />

rel. Dichte<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

102 17b Speisefett Pestizide LVU Lippold Herbolzheim<br />

103 19 Gläschennahrung Calcium, Zink, Eisen, Magnesium,<br />

Natrium, Kalium<br />

LVU Lippold Herbolzheim<br />

104 25 Brühwurst Blei, Quecksilber, Cadmium LVU Lippold Herbolzheim<br />

105 3/06 Mineralwasser (2 Proben) Natrium, Calcium, Magnesium CVUA Münster<br />

106 0283F Fischmuskel Avermectine FAPAS<br />

107 0774 Dosenfisch Cadmium, Arsen, Kupfer, Blei,<br />

Quecksilber<br />

FAPAS<br />

108 1844 Milchpulver Calcium, Selen FAPAS<br />

109 0549F Hühnerfleisch cis-Chlordan, Gamma-HCH,<br />

trans-Chlordan, Dieldrin<br />

110 EU PT 08 Aubergine Acetamiprid, Azoxystrobin,<br />

Bifrenthrin, Carbaryl, Brompropylat,<br />

Carbendazim-Summe, Chlorpyrifos,<br />

Cyprodinil, Diazinon, Dichlofluanid,<br />

Fludioxonil, Imazalil, L-Cyhalothrin,<br />

Myclobutanil, Parathion-ethyl,<br />

Pirimicarb<br />

111 Laborvergleichsstudie<br />

06/<strong>2006</strong><br />

112 NIFU_10/06 lyophilisiertes Vollei<br />

(5 Proben)<br />

FAPAS<br />

lyophilisiertes Vollei Kokzidiostatika BVL<br />

Nitrofurane BfR<br />

BVL-EU-PT 08<br />

113 LVU Penicilline Schweinemuskel Penicilline Institut of Food Safety<br />

Wageningen<br />

114 DLA 10/<strong>2006</strong> Zimt Cumarin DLA GbR<br />

115 1747 Röstkaffee Ochratoxin A FAPAS<br />

116 2225 Tierfutter Zearalenon FAPAS<br />

117 2/06 Wein (2 Proben) Ochratoxin A CVUA Münster<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


lfd.<br />

Nr.<br />

Nr. oder<br />

Bezeichnung LVU<br />

4. Anhang 97<br />

Material Parameter Organisator<br />

118 0489 Mais Aflatoxin B1, Aflatoxin B2,<br />

Aflatoxin G1, Aflatoxin G2,<br />

Aflatoxin Gesamt<br />

119 0495 Haselnuss Aflatoxin B1, Aflatoxin B2,<br />

Aflatoxin G1, Aflatoxin G2,<br />

Aflatoxin Gesamt<br />

FAPAS<br />

FAPAS<br />

120 1625F Apfelpüree Patulin FAPAS<br />

121 1752 Kindernahrung Ochratoxin A FAPAS<br />

122 1753 Paprika Ochratoxin A FAPAS<br />

123 2232 Mais Deoxynivalenol FAPAS<br />

124 1961F Zitruspüree Aldicarb, Carbofuran, Dimethoat,<br />

Omethoat<br />

FAPAS<br />

125 Q 1-3 Futtermittel tierische Bestandteile IAG Futtermittelmikroskopie<br />

<strong>2006</strong><br />

126 Q 4-6 Futtermittel Rohnährstoffe, Spurenelemente,<br />

Schwermetalle, Vitamine, Aminosäuren<br />

(insges. 89 Parameter)<br />

VDLUFA, FG VI<br />

Bonner Enquete 346 Q<br />

127 Q 7 Futtermittel Zusammensetzung IAG Futtermittelmikroskopie<br />

<strong>2006</strong><br />

128 Q 13 Futtermittel offene Deklaration IAG Futtermittelmikroskopie<br />

<strong>2006</strong><br />

129 Q 14 -15 Futtermittel Fluor VDLUFA, FG XI<br />

130 Q 16 -18 Futtermittel Rohfett VDLUFA, FG VI<br />

131 Q 22 -24 Futtermittel Rohnährstoffe, Spurenelemente,<br />

Energie (insges. 51 Parameter)<br />

AK Futter und Fütterung,<br />

Sächsische LfL<br />

132 RV O2 Trinkwasser/Grundwasser LHKW/Benzol AQS Baden-Württemberg<br />

133 LÜRV 17 Abwasser Schwermetalle Niedersächsischer<br />

Landesbetrieb für<br />

Wasserwirtschaft, Küsten-<br />

und Naturschutz<br />

134 RV O3 Trinkwasser / Grundwasser PAK AQS Baden-Württemberg<br />

135 KSB <strong>2006</strong> Klärschlamm / Boden Summenparameter, Schwermetalle,<br />

Nährstoffe, PAK<br />

136 RV A1<br />

LLB <strong>Brandenburg</strong><br />

Trinkwasser/Grundwasser Anionen Landesinst. für öffentl.<br />

Gesundheitsdienst<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

137 LÜRV 16 Grundwasser Pflanzenschutzmittel LUA Nordrhein-Westfalen<br />

138 2. RV BBodSchV Boden SHKW Umweltbehörde Hamburg<br />

139 Strahlenschutz-RV 1 Abwasser Nuklide Bundesamt für<br />

Strahlenschutz <strong>Berlin</strong><br />

140 IAEA-Cu-<strong>2006</strong> Boden, Gras, Wasser Gammastrahler IAEA<br />

141 Strahlenschutz-RV 2 Wasser<br />

Boden<br />

Alphastrahler<br />

Gammastrahler<br />

Bundesamt für<br />

Strahlenschutz <strong>Berlin</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


98 4. Anhang<br />

Tabelle 31: Nachweis von Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten aus Tierkörpern, Organeinsendungen,<br />

klinischem Material<br />

Tierkrankheit Tierart Bestände Anzahl Tiere positiv<br />

Campylobacteriose<br />

(thermophile Campylobacter)<br />

Chlamydiose<br />

(Chlamydophila spp.)<br />

Ente<br />

Gans<br />

Huhn<br />

Taube<br />

Vögel sonst<br />

Rind<br />

Schaf / Ziege<br />

Taube<br />

Vögel sonst<br />

Echinokokkose Fuchs /<br />

Marderhund<br />

Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Huhn 5 8<br />

Leptospirose Schwein 3 5<br />

Listeriose<br />

(Listeria monocytogenes)<br />

Huhn<br />

Rind<br />

Schaf<br />

Tierarten sonst<br />

MAEDI Schaf 2 2<br />

Mareksche Krankheit (akute Form) Huhn 13 16<br />

Paratuberkulose Rind 15 55<br />

Q-Fieber Rind 8 8<br />

Rhintis atrophicans Schwein 3 3<br />

Toxoplasmose Affe<br />

Kaninchen<br />

Mara<br />

Salmonellose<br />

(Salmonella spp.)<br />

Ente<br />

Huhn<br />

Hund<br />

Katze<br />

Pute<br />

Reptilien<br />

Schwarzwild<br />

Schwein<br />

Taube<br />

Vögel sonst<br />

Tuberkulose Ente<br />

Huhn<br />

Schwein<br />

Vögel sonst<br />

Vogelpocken (Avipoxinfektion) Huhn<br />

Kanarienvogel<br />

Taube<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

3<br />

3<br />

22<br />

1<br />

5<br />

1<br />

1<br />

5<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

4<br />

1<br />

2<br />

2<br />

1<br />

1<br />

35<br />

21<br />

8<br />

2<br />

13<br />

4<br />

7<br />

4<br />

1<br />

1<br />

6<br />

9<br />

39<br />

1<br />

6<br />

1<br />

1<br />

5<br />

3<br />

104<br />

1<br />

4<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

4<br />

113<br />

1<br />

2<br />

2<br />

4<br />

1<br />

1<br />

72<br />

29<br />

5<br />

3<br />

25<br />

8<br />

7<br />

4<br />

1<br />

1


Tabelle 32: Untersuchungen auf Chlamydienantigen / -genomsequenzen<br />

Tierarten Proben Anzahl positive<br />

Ergebnisse<br />

Rind 135 1<br />

Schwein 107 7<br />

Schaf 47<br />

Pferd 3<br />

Katze 11 3<br />

Meerschwein 2<br />

Affe 1<br />

Reh/Rotwild 2<br />

Schwarzwild 5 2<br />

Hühner 5 1<br />

Tauben 74 6<br />

Gänse 4<br />

Strauße 2<br />

Sittiche 50<br />

Papageien 33<br />

Kakadu 3<br />

Kanarienvögel 3<br />

Kranich 1<br />

Säger 1<br />

Großtrappe 1<br />

Steinadler 2<br />

Kolkrabe 1<br />

Rebhuhn 3 2<br />

4. Anhang 99<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


100 4. Anhang<br />

Tabelle 33: Einsendungen von Tierkörpern / Organen nach Tierarten<br />

Tierart Anzahl Tiere Anzahl Feten<br />

Rind 139 100<br />

Schwein 536 95<br />

Schaf 85 9<br />

Ziege 16 5<br />

Pferd 5 16<br />

Hund 70<br />

Katze 83<br />

Kaninchen 129<br />

Dam-, Reh-, Rotwild 14<br />

Sonst. Wild 50<br />

Zoo- und Zirkustiere 27<br />

Sonst. Wirbeltiere 70<br />

Fische 138<br />

Huhn 396<br />

Pute 45<br />

Ente 1256<br />

Gans 55<br />

Taube 77<br />

Psittaciden 55<br />

Sonst. Vögel 2511<br />

Sektionen gesamt 5919<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Tabelle 34: Differentialdiagnostisch bedeutsame Tierkrankheiten<br />

(Nachweise aus Tierkörpern / Organeinsendungen als Hauptbefunde)<br />

4. Anhang 101<br />

Tierkrankheit Tierart Bestände Anzahl Tiere positiv<br />

Aktinobazillus- Pleuropneumonie<br />

(APP)<br />

Schwein 9 24<br />

Aviäre PMV 1 - Infektion Taube 5 5<br />

BRSV - Infektion Rind 7 8<br />

Circovirus - Infektion Tauben<br />

Schwein<br />

Colienterotoxämie Schwein 12 25<br />

EHV1 Pferd 4 4<br />

Enzephalitozoonose Kaninchen 4 4<br />

European Brown Hare Syndrome<br />

(EBHS)<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

2<br />

23<br />

Feldhase 1<br />

Glässersche Krankheit Schwein 13 26<br />

Hämorrhagische Krankheit der<br />

Kaninchen (RHD)<br />

Kaninchen 23 27<br />

Hämophilus somnus - Infektion Rind 3 4<br />

Kryptosporidien - Infektionen Rind 62 81<br />

Macrorhabdus ornithogaster –<br />

Infektion (sog. Megabakteriose)<br />

Zebrafink<br />

Sittich<br />

Huhn<br />

Parvovirus - Infektion Taube<br />

Hund<br />

Katze<br />

Porzine Teschovirus – Infektion (nicht<br />

Teschener Schweinelähme)<br />

1<br />

7<br />

16<br />

1<br />

8<br />

11<br />

Schwein 28 60<br />

Rotlauf Schwein 1 1<br />

Schweinedysenterie Schwein 5 12<br />

2<br />

67<br />

1<br />

9<br />

23<br />

1<br />

10<br />

14


102 4. Anhang<br />

Tabelle 35: Molekularbiologische Untersuchungen auf Erreger von Tierkrankheiten, Tierseuchen und<br />

Zoonosen im Jahr <strong>2006</strong> im Vergleich mit den Vorjahren<br />

Parameter 2002 2003 2004 2005 <strong>2006</strong><br />

Aujeszky-Virus (PHV1) 86 139 187 310 87<br />

Bacillus anthracis (Milzbrand) 7 4 1 3<br />

Border Disease Virus (BD) 19 6 9<br />

BHV1 2 19 46 42 31<br />

BKF 68 35 9 13 7<br />

BRSV 30 55<br />

BTV 1<br />

BVD 8 343 31 6 42<br />

BVD1 5 9 19 8 2<br />

BVD2 3 5 7 8 2<br />

Campylobacter 6 3 39 17 4<br />

Chlamydia/Chlamydophila 33 223 803 392 421<br />

Chlamydophila psittaci 12 10 3<br />

Clostridium chauvoei 1 4 6 1 1<br />

Clostridium perfringens 62 121 50 38<br />

Coxiellen 1 1 156 130 158<br />

EAV 26 13 31<br />

EHV1 3 1 28 9 8<br />

EHV4 3 1 24 12 8<br />

IHN 2<br />

Influenza A 11 95 165 619 4295<br />

ILT 17 26<br />

IPN 3 3<br />

KHV 77 128 104<br />

KSP 30 33 110 47 116<br />

Lawsonien 106 122 295 138 138<br />

Leptospira interrogans 20 120 149<br />

Mycobacterium tuberculosis MTC 3 2<br />

Mycobacterium bovis 1 2<br />

Mykoplasmen 169 152 196 117 85<br />

Mycoplasma bovis 21 45<br />

Mycoplasma hypopneumoniae 28 109 328 317 199<br />

Mycoplasma gallisepticum 41 93 50<br />

Mycoplasma synoviae 28 93 50<br />

ND-Virus 32 98 141 526 146<br />

Paenibacillus larvae 38 28 47<br />

Paratuberkulose 4 75 51 53 80<br />

PCV2 178 243 235 138 186<br />

Pestiviren 38 17 1591 3799 11768<br />

Pockenviren 9<br />

PPV 8 15 30 34 26<br />

PRRSV (amerikanische Stämme) 232 268 345 220 295<br />

PRRSV (europäische Stämme) 232 268 345 220 295<br />

Staupe-Virus 2 6<br />

Tollwut-Virus 9 21 29 17 12<br />

Toxoplasmen 1<br />

VHS 7 2<br />

VTEC 7 1 235 103 254<br />

Proben insgesamt 1303 2390 5827 7920 19295<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


4. Anhang 103<br />

Tabelle 36: Infektionen durch Riemerella anatipestifer und Riemerella columbina bei Wirtschaftsgeflügel und<br />

Tierart<br />

Wildvögeln<br />

Ente<br />

Flugente 2)<br />

Wildenten<br />

Taube<br />

Pute<br />

untersuchte Tiere 241 5 2 29 14 8 3 2 2 1 1 308<br />

Rimerellen Anzahl 63 4 1 8 1 5 82<br />

positiv % 26 80 50 7 63 26,6<br />

Serotypen von R. anatipestifer<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

Gans<br />

1 28 1 1 30 29<br />

3 3 1 1<br />

4/17/7 1)<br />

Trappe<br />

18 18 17<br />

6 10 3 1 14 13,6<br />

7 3 3 3<br />

8 1 1 1<br />

12 2 2 2<br />

13 2 2 2<br />

15 5 1 1 7 6,8<br />

19 1 1 1<br />

T.d.S.<br />

Th 58<br />

T.d.S.<br />

G107<br />

T.d.S<br />

17/7<br />

T.d.S.<br />

G 845<br />

T.d.S.<br />

2477<br />

T.d.S.<br />

62208<br />

8 1 9 8,7<br />

2 3 5 4,9<br />

1 2 3 3<br />

3 3 3<br />

2 2 2<br />

1 1 1<br />

n.t 1 1 1<br />

R. a.<br />

Summe<br />

85 8 1 1 8 103 100<br />

R. columbina 8 8<br />

n.t. = nicht typisierbar mit den uns zur Verfügung stehenden typenspezifischen Seren von R. a.<br />

T. d. S. = Typ des Stammes, nicht einordenbar in die 20 international publizierten Serovare<br />

1) Kreuzreaktion mit dem Serotyp unseres Stammes 17/7<br />

2) Cairina moschata<br />

Fasan<br />

Strauß<br />

Schwan<br />

Kranich<br />

Summe<br />

Anteil [%]


104 4. Anhang<br />

Tabelle 37: Ergebnisse der Differenzierung und Toxinprüfung von Clostridium perfringens-Stämmen<br />

Tierart<br />

Anzahl<br />

Typ A<br />

ß 2-positiv 1) ß 2-negativ 1)<br />

α > 32 α = 16<br />

bis 32<br />

α < 16 α > 32 α = 16<br />

bis 32<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />

α > 16<br />

Enterotoxin<br />

Typ B<br />

Typ C<br />

Typ D<br />

ß 2-eg.<br />

Schwein 775 126 115 414 31 20 39 14 3) 16<br />

Rind 37 10 1 3 15 6 1 1<br />

Huhn 34 3 24 4 3<br />

Schaf 38 3 2 3 6 4 10 10<br />

Pute 4 1 1 2<br />

Hund 5 1 1 3<br />

Nerz 4 2 2<br />

Kaninchen 5 1 1 3<br />

Elch 7 6 1<br />

Ziege 7 1 1 2 2 1<br />

Alpaka 5 1 3 1<br />

Wellensittich 2 2<br />

Biber 2 2<br />

Katze 1 1<br />

Pferd 1 1<br />

Hirsch 2 1 1<br />

Ente 2 1 1<br />

Bussard 1 1<br />

Lebensmittel 5 1 3 4) 1<br />

Futtermittel 5 1 1 2 1<br />

Summe 942 153 120 422 90 41 67 3 - 14 11 21<br />

1) α > 32 - α-Toxintiter LV-Test > 1 : 32 = starke α-Toxinbildung<br />

α = 16 bis 32 - α-Toxintiter LV-Test 16 bzw. 32 = mittelgradige α-Toxinbildung<br />

α < 16 - α-Toxintiter LV-Test < 16 = schwache α-Toxinbildung<br />

2) keine majorletalen (α-, ß-, γ-, ι-) Toxine nachweisbar<br />

3) 12 mal ß 2-Toxingen positiv; 2 mal ß 2-Toxingen negativ<br />

4) 3 mal Geschnetzeltes<br />

ß 2 = ß-2 Toxingen<br />

a-toxisch<br />

neg. 2)


4. Anhang 105<br />

Tabelle 38: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen von Botulismus verdächtigen Krankheitserregern<br />

Untersuchungsmaterial<br />

Untersuchte<br />

Proben<br />

Botulismus positiv Botulismus negativ<br />

Positive Proben Untersuchte Toxinnachweis positiv<br />

Anzahl %<br />

Proben<br />

Anzahl %<br />

Pansen 11 9 82 25 1 2) 4<br />

Leber 7 5 71 15<br />

Dünndarm 6 4 67 9<br />

Dickdarm 4 2 50 10<br />

Labmagen 5 4 80 5<br />

Zäkum 3 2 67 5<br />

Kot 4 2 50 4<br />

Niere 2 1 50 6<br />

Serum 5 1 20 3<br />

Milz 2<br />

Milch 2 2<br />

gesamt 51 30 59 84 1 1,2<br />

Geprüfte Krankheitsgeschehen 9 13<br />

Untersuchte Proben / Geschehen x 5,7 6,5<br />

1) Nachweis mittels Anreicherungsverfahren 7 Tage bei 30 °C, danach Mäuseletalitäts- und Neutralisationstest<br />

2) Geringe Toxinkonzentration von 10 Dlm (Maus) pro ml Anreichungsmedium, Toxin nicht typisierbar mit spezifischen<br />

Cl. botulinum-Antitoxinen<br />

Tabelle 39: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen Botulismus verdächtiger Krankheitsgeschehen<br />

Tierart Verdächtige<br />

Krankheitsgeschehen<br />

Botulismus positiv Toxintypen von Cl. botulinum<br />

Anzahl % A B C C/D E F/G<br />

Rind 22 9 41 9<br />

Stockente 9 9 100 9<br />

Hausente 4 3 75 3<br />

Bleßralle 2 1 50 1<br />

Schwein 1 1 100 1<br />

Nerz 1 1 100 1<br />

Pferd 2 0<br />

Hund 1 0<br />

Mensch (Lebensmittel) 4 1 25 1<br />

Summe 46 25 54 1 15 9<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


106 4. Anhang<br />

Tabelle 40: Vorkommen toxinbildender Stämme von Cl. botulinum bei 25 Botulismusausbrüchen<br />

bei Tieren und beim Menschen<br />

Tierart/Spezies Ausbrüche Untersuchte Proben<br />

Toxinanreicherung positiv<br />

Anzahl %<br />

Rind 9 51 30 59<br />

Stockente 9 44 36 82<br />

Hausente 3 16 13 81<br />

Bleßralle 1 2 2 100<br />

Nerz 1 4 4 100<br />

Schwan 1 4 3 75<br />

Mensch 1 4 1) 3 75<br />

Insgesamt 25 125 91 72,8<br />

1) Lammschinken<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


4. Anhang 107<br />

Tabelle 41: Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen,<br />

kosmetischen Mitteln – Gesamtübersicht<br />

ZEBS- Warenobergruppe<br />

Probenzahl davon beanstandet<br />

Code G P Vd Vf B S G % P Vd Vf B S<br />

01 Milch 245 216 6 15 7 1 6 2,4% 3 1 2<br />

02 Milchprodukte 353 296 7 48 2 65 18,4% 55 1 9<br />

03 Käse 327 306 8 10 3 55 16,8% 48 3 3 1<br />

04 Butter 112 110 1 1 3 2,7% 2 1<br />

05 Eier, Eiprodukte 302 283 10 5 4 31 10,3% 28 3<br />

06 Fleisch 805 680 84 26 14 1 128 15,9% 71 36 8 13<br />

07 Fleischerzeugnisse 990 842 70 43 34 1 237 23,9% 177 30 9 21<br />

08 Wurstwaren 1147 1028 54 43 22 335 29,2% 283 21 20 11<br />

10 Fische, Fischzuschnitte 219 207 10 2 18 8,2% 12 4 2<br />

11 Fischerzeugnisse 326 305 14 5 2 22 6,7% 17 3 1 1<br />

12 Krusten-, Schalen-, Weichtiere 67 57 6 1 2 1 4 6,0% 2 1 1<br />

13 Fette, Öle 272 249 5 18 4 1,5% 3 1<br />

14 Suppen, Saucen 170 159 6 2 3 15 8,8% 13 1 1<br />

15 Getreide 54 41 13 8 14,8% 6 2<br />

16 Getreideprodukte, Backvormischungen 144 138 4 1 1 11 7,6% 11<br />

17 Brote, Kleingebäcke 392 385 2 5 17 4,3% 14 1 2<br />

18 Feine Backwaren 715 671 16 24 3 1 116 16,2% 106 4 5 1<br />

20 Feinkostsalate, Majonäsen 437 392 23 19 3 98 22,4% 94 2 2<br />

21 Puddinge, Kremspeisen, Desserts 138 134 2 2 14 10,1% 12 2<br />

22 Teigwaren 100 98 1 1 11 11,0% 11<br />

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 126 100 5 1 4 16 7 5,6% 5 2<br />

24 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile 119 118 1 2 1,7% 1 1<br />

25 Frischgemüse 282 277 2 3 3 1,1% 2 1<br />

26 Gemüseerzeugnisse 205 197 7 1 6 2,9% 6<br />

27 Pilze 33 32 1 1 3,0% 1<br />

28 Pilzerzeugnisse 40 39 1 1 2,5% 1<br />

29 Frischobst 251 241 1 3 6 3 1,2% 2 1<br />

30 Obstprodukte 154 149 2 2 1 10 6,5% 9 1<br />

31 Fruchtsäfte 174 170 1 3 20 11,5% 16 1 3<br />

32 Alkoholfreie Getränke 127 117 8 2 8 6,3% 5 1 2<br />

33 Wein 75 68 2 2 3 13 17,3% 10 3<br />

34 Erzeugnisse aus Wein 59 51 3 5 19 32,2% 17 2<br />

35 weinähnl. Getränke 54 51 3 16 29,6% 15 1<br />

36 Bier, bierähnliche Getränke 176 163 9 3 1 13 7,4% 7 5 1<br />

37 Spirituosen, -haltige Getränke 66 65 1 12 18,2% 12<br />

39 Zucker 19 19<br />

40 Honig, Brotaufstriche 158 151 4 1 2 53 33,5% 48 4 1<br />

41 Konfitüren u.ä. 151 144 6 1 48 31,8% 46 2<br />

42 Speiseeis, -halberzeugnisse 602 492 17 92 1 231 38,4% 184 6 40 1<br />

43 Süßwaren 82 75 2 3 2 5 6,1% 3 1 1<br />

44 Schokoladen, -waren 98 96 1 1 1 1,0% 1<br />

45 Kakao 24 24<br />

46 Kaffee u.ä. 49 46 1 2<br />

47 Tee u.ä. 120 116 2 1 1 19 15,8% 18 1<br />

48 Säuglings- u.Kleinkindernahrung 127 127 11 8,7% 11<br />

49 Diätetische Lebensmittel 138 132 3 2 1 42 30,4% 39 2 1<br />

50 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 584 375 171 16 22 47 8,0% 29 9 1 8<br />

51 Nährstoffkonzentrate, Nahrungsergänz. 67 63 3 1 36 53,7% 32 3 1<br />

52 Würzmittel 92 82 5 3 1 1 12 13,0% 11 1<br />

53 Gewürze 47 39 3 5 4 8,5% 4<br />

54 Aromastoffe 9 8 1<br />

56 Hilfsmittel aus Zusatzst.u./o.LM<br />

57 Zusatzstoffe, wie Zusatzstoffe<br />

17 17 1 5,9% 1<br />

verwendete Lebensmittel u. Vitamine 9 9<br />

59 Trink-, Mineral-, Tafel-, Quellwasser 177 156 3 13 5 30 16,9% 22 1 3 4<br />

60 Tabak-, Tabakerzeugnisse<br />

81 Verpackung für Kosmetik u. Tabak<br />

1 1<br />

82 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />

u. Körperpflege<br />

148 145 1 2 2 1,4% 1 1<br />

83 Reinigungs-, Pflegemittel 55 53 1 1<br />

84 Kosmetische Mittel 306 305 1 30 9,8% 30<br />

85 Spielwaren u. Scherzartikel 83 83<br />

86 Bedarfsgegenstände mit<br />

Lebensmittelkontakt<br />

256 244 10 2 30 11,7% 27 2 1<br />

insgesamt 12675 11437 616 421 175 26 1934 15,3% 1583 152 113 86<br />

G = Gesamtproben Vd = Verdachtsproben B = Beschwerdeproben<br />

P = Planproben Vf = Verfolgsproben S = sonstige Proben<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


108 4. Anhang<br />

Tabelle 42: Beanstandungen von Lebensmitteln<br />

ZEBS- Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />

Code 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25<br />

01 Milch 245 2 1 2 2 1 8<br />

02 Milchprodukte 353 37 17 1 3 1 1 1 5 66<br />

03 Käse 327 1 3 1 29 12 18 1 65<br />

04 Butter 112 3 1 4<br />

05 Eier, Eierprodukte 302 4 1 6 17 3 1 2 34<br />

06 Fleisch 805 36 51 22 15 15 10 3 1 2 2 157<br />

07 Fleischerzeugnisse 990 28 52 17 68 36 32 42 12 9 2 4 302<br />

08 Wurstwaren 1147 13 1 12 48 26 131 35 47 103 1 12 1 3 1 434<br />

10 Fische, Fischzuschnitte 219 1 5 5 7 1 19<br />

11 Fischerzeugnisse 326 2 1 1 3 2 8 7 2 1 1 28<br />

12 Krustentiere u.ä. 67 1 1 1 1 4<br />

13 Fette u.Öle 272 2 1 1 1 5<br />

14 Suppen, Saucen 170 2 1 3 7 2 15<br />

15 Getreide 54 1 1 3 3 8<br />

16 Getreideprodukte,<br />

Backvormischungen<br />

144 1 6 4 1 12<br />

17 Brot, Kleingebäck 392 3 3 4 9 19<br />

18 Feine Backwaren 715 1 15 3 16 24 26 9 9 20 123<br />

20 Feinkostsalate, Majonäsen 437 3 1 9 2 7 4 26 58 1 111<br />

21 Puddinge, Kremspeisen 138 3 1 1 3 1 3 1 1 14<br />

22 Teigwaren 100 1 10 11<br />

23 Hülsenfrüchte, Ölsamen,<br />

Schalenobst<br />

126 1 1 1 1 1 1 4 10<br />

24 Kartoffeln, stärkereiche<br />

Pflanzenteile<br />

119 1 1 2<br />

25 Frischgemüse 282 1 1 1 3<br />

26 Gemüseerzeugnisse 205 6 6<br />

27 Pilze 33 1 1<br />

28 Pilzerzeugnisse 40 1 1<br />

29 Frischobst 251 1 2 1 4<br />

30 Obsterzeugnisse 154 1 6 3 10<br />

31 Fruchtsäfte 174 3 1 11 1 5 21<br />

32 Alkoholhaltige Getränke 127 1 2 5 1 9<br />

35 weinähnliche Getränke 54 2 8 3 4 17<br />

36 Bier, bierähnl. Getränke 176 10 1 6 1 18<br />

37 Spirituosen, -haltige<br />

Getränke<br />

66 7 1 4 1 13<br />

39 Zucker 19<br />

40 Honig, Brotaufstrich 158 1 3 48 1 11 64<br />

41 Konfitüren u.ä. 151 3 44 14 18 16 95<br />

42 Speiseeis, -halberzeugnisse 602 1 1 1 7 34 18 7 58 116 4 247<br />

43 Süßwaren 82 2 2 2 6<br />

44 Schokoladen-, waren 98 1 1<br />

45 Kakao 24<br />

46 Kaffee u.ä. 49<br />

47 Tee u.ä. 120 1 3 13 2 5 24<br />

48 Säuglings- u.<br />

Kleinkindernahrung<br />

127 1 11 12<br />

49 Diätetische Lebensmittel<br />

Fertiggerichte, zubereitete<br />

138 1 10 11 10 8 18 4 1 63<br />

50 Speisen 584 6 9 5 6 3 15 4 1 1 50<br />

51 Nährstoffkonzentrate 67 21 4 4 2 14 13 2 2 62<br />

52 Würzmittel 92 2 7 3 2 1 15<br />

53 Gewürze 47 1 3 1 5<br />

54 Essenzen, Aromastoffe 9<br />

56 Hilfsmittel aus<br />

Zusatzstoffen u./o.<br />

17 1 1<br />

57 Zusatzstoffe 9<br />

59 Trink-, Mineral-, Tafel-,<br />

Quellwasser<br />

177 2 4 1 1 4 6 1 11 30<br />

Summe 11692 95 5 1 14 246 95 339 257 5 435 286 68 5 1 112 2 93 9 133 28 2229<br />

G = Gesamtprobenzahl<br />

Beanstand.<br />

gesamt<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Tabelle 43: Beanstandungen von Weinerzeugnissen<br />

4. Anhang 109<br />

ZEBS- Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />

Code 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79<br />

Beanstandungen<br />

gesamt<br />

33 Wein 75 8 2 5 15<br />

34 Erzeugnisse aus Wein 59 3 1 15 1 20<br />

Summe 134 11 3 20 1 35<br />

G = Gesamtproben<br />

Tabelle 44: Beanstandungen von Bedarfsgegenständen<br />

ZEBS - Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />

Code<br />

Verpackungsmaterial<br />

30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41<br />

81 für kosmetische Mittel<br />

und Tabakerzeugnisse<br />

82<br />

83<br />

85<br />

86<br />

Bedarfsgegenstände<br />

mit Körperkontakt und<br />

zur Körperpflege<br />

Bedarfsgegenstände<br />

zur Reinigung u.<br />

Pflege, sonst.<br />

Haushaltschemikalien<br />

Spielwaren<br />

und Scherzartikel<br />

Bedarfsgegenstände<br />

mit<br />

Lebensmittelkontakt<br />

Beanstandungen<br />

gesamt<br />

148 1 1 2<br />

55<br />

83<br />

256 15 24 1 40<br />

Summe 542 15 1 24 1 42<br />

G = Gesamtproben<br />

Tabelle 45: Beanstandungen von kosmetischen Mitteln<br />

ZEBS - Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />

Code 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58<br />

Beanstandungen<br />

gesamt<br />

84 Kosmetische Mittel 306 14 23 1 38<br />

Summe 306 14 23 1 38<br />

G = Gesamtproben<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


110 4. Anhang<br />

Tabelle 46: Codierung der Beurteilungsgründe<br />

Code-<br />

Nr.<br />

Beurteilungsgrund Rechtsgrundlagen<br />

Lebensmittel<br />

1 gesundheitsschädlich (mikrobiolog. Verunreinigung) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB<br />

2 gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB<br />

3 gesundheitsgefährdend (mikrobiolog. Verunreinigung ) VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB<br />

4 gesundheitsgefährdend (andere Ursachen) VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB<br />

5 nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiolog. Verunreinigung) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002<br />

6 nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002;<br />

§ 11 (2) Nr. 1 LFGB<br />

7 nachgemacht, wertgemindert, geschönt § 11 (2) Nr. 2 LFGB; VO n. § 13 (4) LFGB<br />

8 irreführend Art. 16 VO (EG) 178/2002; § 11 (1) Nr. 1 LFGB<br />

10 unzulässige gesundheitsbezogene Angaben § 12 (1) LFGB<br />

11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften VO n. § 35 LFGB<br />

12 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung VO n. § 13 (3) Nr. 1 LFGB<br />

13 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung § 6 (1) LFGB<br />

14 Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten § 9 (1) Nr. 1 LFGB<br />

15 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung § 9 (1) Nr. 2 LFGB<br />

16 pharmakolog. wirksame Stoffe, Überschreitung von<br />

Höchstmengen oder Beurteilungswerten<br />

VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB<br />

17 Schadstoffe, Überschreitung von Höchstgehalten VO (EG) 466/2001(bis 1.3.2007); VO n. § 13 (5) LFGB<br />

18 Verstöße gegen sonst. Vorschriften des LFGB oder darauf<br />

gestützte VO - außer mikrobiologische Beanstandungen<br />

19 Verstöße gegen sonstige, Lebensmittel betreffende<br />

nationale Rechtsvorschriften<br />

20 Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht<br />

(ausgenommen Kennzeichnung)<br />

21 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche<br />

Beschaffenheit - außer mikrobiologische Beanstandungen<br />

22 Verstoß gegen Bestrahlungsverbot § 8 (1) LFGB<br />

23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder<br />

darauf gestützte VO - mikrobiologische Beanstandungen<br />

24 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche<br />

Beschaffenheit - mikrobiologische Beanstandungen<br />

z.B. MilchG, MargarineG, Branntwein-MonopolG<br />

BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen<br />

z.B. Diät V, Mineral- und Tafelwasser V<br />

BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen<br />

25 pharmakolog. wirksame Stoffe, unzulässige Anwendung VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB<br />

Bedarfsgegenstände<br />

30 gesundheitsschädlich (mikrobiolog. Verunreinigung) Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004; § 30 LFGB<br />

31 gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004;<br />

§ 30 LFGB; § 31 (1) LFGB<br />

32 gesundheitsgefährdend aufgrund Verwechslungsgefahr mit<br />

Lebensmitteln<br />

§ 5 (2) Nr. 2 LFGB<br />

33 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel § 31 (1) LFGB; Art 3 (1) lit. b) und c) VO (EG) 1935/2004<br />

34 unappetitliche und ekelerregende Beschaffenheit VO (EWG) 852/2004 mit ggf. nach Art. 14 (2) lit. b<br />

VO (EG) 178/2002 oder § 11 (2) Nr. 1 LFGB zu<br />

beanstand. LM<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Code-<br />

Nr.<br />

Beurteilungsgrund Rechtsgrundlagen<br />

35 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche<br />

Beschaffenheit<br />

36 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften,<br />

Kennzeichnung, Aufmachung<br />

37 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche<br />

Beschaffenheit<br />

38 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften,<br />

Kennzeichnung, Aufmachung<br />

39 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche<br />

Beschaffenheit<br />

40 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, Kennzeichnung,<br />

Aufmachung<br />

41 Irreführende Bezeichnung, Aufmachung von<br />

Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt<br />

Kosmetische Mittel<br />

50 gesundheitsschädlich § 26 LFGB<br />

4. Anhang 111<br />

Maßn. n. Art 5 (1) lit. a) bis g) VO (EG) 1935/2004;<br />

VO n. § 32 LFGB<br />

Art. 3 (2), Art. 4 (5) u. (6), Art. 5 (1) lit. k) u. l), Art. 15, Art.<br />

16, Art. 17 VO (EG) 1935/2004; VO n. § 32 u. § 35 LFGB<br />

WRMG, Gefahrstoff V, GPSG<br />

WRMG, Gefahrstoff V, GPSG<br />

freiwillige Vereinbarungen, BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a.<br />

freiwillige Vereinbarungen, BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a.<br />

Art. 3 (2) VO (EG) Nr. 1935/2004<br />

51 irreführend § 27 LFGB; VO n. § 35 LFGB<br />

52 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (Hersteller,<br />

Chargen-Nr., MHD, Verwendungszweck, Liste der<br />

Bestandteile)<br />

53 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

(Warnhinweise, Deklaration von Stoffen, fehlende<br />

Gebrauchsanweisungen)<br />

54 Verwendung verschreibungspflichtiger oder verbotener<br />

Stoffe<br />

55 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften und<br />

Hilfsnormen<br />

56 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche<br />

Beschaffenheit<br />

57 Verstöße gegen Vorschriften zur Bereithaltung von<br />

Unterlagen (Zusammensetzung, physikal., chemische und<br />

mikrobiolog. Spezifikation, GMP-Belege, Sicherheitsbewertung,<br />

Nebenwirkungen, Wirkungshinweise)<br />

58 Gesundheitsgefährdungen aufgrund Verwechslungsgefahr<br />

mit Lebensmitteln<br />

Erzeugnisse des Weinrechts<br />

70 gesundheitlich bedenkliche Beschaffenheit aufgrund<br />

mikrobiolog. Verunreinigung<br />

VO n. § 35 LFGB; §§ 4 (1), 5, 5a KosmV<br />

VO n. § 28 und § 35 LFGB; § 4 (2) KosmV<br />

VO n. § 28 LFGB; §§ 1 bis 3b KosmV<br />

IKW, TRG, BGA, BfR, BVL u. a. freiwillige Vereinbarungen<br />

WRMG; IKW, TRG, BGA, BfR, BVL u. a. freiwillige<br />

Vereinbarungen<br />

VO n. § 28 (3) und § 29 LFGB;<br />

§ 5b KosmV<br />

§ 5 (2) Nr. 2 LFGB<br />

Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999; § 16 WeinG<br />

71 nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensorische Mängel Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999; § 16 WeinG<br />

72 unzulässige Behandlungsstoffe oder Verfahren Art. 45 (1a) VO (EG) Nr. 1493/1999; § 11 WeinV<br />

73 Über- bzw. Unterschreitung von Grenz- oder Richtwerten<br />

für Bestandteile, Zutaten<br />

74 Über- bzw. Unterschreitung von Grenz- oder Richtwerten<br />

für „Zusatzstoffe“<br />

75 Überschreitung von Grenz- oder Richtwerten für<br />

Rückstände und Verunreinigungen / Kontaminanten<br />

Art. 43 (2), Anhang V, A-J VO (EG) Nr. 1493/1999;<br />

§§ 15, 16 WeinV; VO (EG) Nr. 1622/2000<br />

Art. 43 (1), Anhang V; A-J VO (EG) Nr. 1493/1999; §§ 11,<br />

13 WeinV; Titel II VO (EG) Nr. 1622/2000<br />

§§ 12, 13, 13(a) und 14 WeinV; Anlagen 7 und 7a WeinV<br />

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112 4. Anhang<br />

Code-<br />

Nr.<br />

Beurteilungsgrund Rechtsgrundlagen<br />

76 irreführende Bezeichnung, Aufmachung Art. 48, Anhang VII Absch. F Nr. 1, Anhang VIII Abschn. C<br />

Nr. 1 und Abschnitt H Nr. 1 VO EG Nr. 1493/1999;<br />

§§ 25 und 26 WeinG<br />

77 nicht vorschriftsmäßige Bezeichnung, Aufmachung Art. 49 VO EG Nr. 1493/199;<br />

§ 24 WeinG; §§ 49, 50 WeinV<br />

78 Verstoß gegen nationale Vorschriften anderer EG-Länder<br />

oder Drittländer<br />

79 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften<br />

98 Rechtswidrig als Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder<br />

kosmetische Mittel in Verkehr gebrachte Produkte<br />

Arzneimittelgesetz;<br />

Medizinproduktegesetz<br />

Tabelle 47 Zuordnung der nachgewiesenen Salmonellen in Lebensmitteln<br />

Serovare Eier, Eiprodukte Fleisch und<br />

Fleischerzeugnisse<br />

(ohne Geflügel),<br />

Wurstwaren<br />

Geflügel,<br />

Geflügelprodukte<br />

S. Agona 1<br />

S. Anatum 1 1<br />

S. Derby 9<br />

Sonstige<br />

S. Enteritidis 3 2 1 (Eclair)<br />

S. Hadar 2 3<br />

S. Gruppe B 1 1<br />

S. Gruppe D 1 1<br />

S. Indiana 1<br />

S. Infantis 2<br />

S. Kedougou 1<br />

S. Livingstone 1 2<br />

S. Mbandaka 1<br />

S. Newlands 1 (Trockenpilze)<br />

S. Newport 1<br />

S. Ohio 1 1<br />

S. Panama 1<br />

S. Paratyphi B 2<br />

S. Saint Paul 2<br />

S. spp. 1<br />

S. Typhimurium 23<br />

Salmonellennachweise<br />

gesamt<br />

4 44 17 2<br />

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4. Anhang 113<br />

Tabelle 48: Rückstände an Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln bei Lebensmitteln<br />

ZEBS -<br />

Code Lebensmittel<br />

Probenzahl mit Rückständen unter<br />

der Höchstmenge<br />

2 3 > 3<br />

1 Rückst. Rückst. Rückst. Rückst.<br />

01 00 00 Milch 78 64 1 12 1<br />

02 00 00 Milchprodukte,sonstiger Käse, Butter 12 11 1<br />

03 00 00 Käse 16 14 2<br />

04 00 00 Butter 14 11 3<br />

05 00 00 Eier,Eierprodukte 18 18<br />

*1) Niere (Rind/Schwein/Lamm) 1 1<br />

*2) Geflügel 6 6<br />

06 00 00 sonst. Fleisch 23 20 1 1 1<br />

07 00 00 Fleischerzeugnisse 1 1<br />

* 3) Seefische 17 17<br />

* 4) Süßwasserfische 42 30 4 5 1 2<br />

11 00 00 Fischerzeugnisse 7 5 2<br />

12 00 10 Krusten- /Schalen-/Weichtiere 7 7<br />

15 01 00 Weizen 9 6 3<br />

15 02 00 Roggen 11 5 5 1<br />

15 00 00 sonst. Getreide 1 1<br />

16 00 00 Getreideprodukte 6 3 1 2<br />

23 00 00 Hülsenfr.,Ölsamen, Schalenobst Anzahl der<br />

unter-<br />

Probenzahl<br />

ohne Rückst.<br />

beanstandete<br />

Proben mit<br />

suchten bzw. nicht<br />

Höchstmengen-<br />

Proben bestimmbar<br />

überschreitungen<br />

7 6 1<br />

24 01 00 Kartoffeln 34 26 8<br />

25 01 01 Kopfsalat 10 1 5 1 1 2<br />

25 01 02 Feldsalat 7 1 2 4<br />

25 01 00 sonst.Blattgemüse 38 14 15 3 6<br />

25 02 05 Spargel 28 25 3<br />

25 03 01 Tomaten 34 10 10 4 1 9<br />

25 03 02 Gemüsepaprika 50 13 13 13 4 7<br />

25 04 01 Mohrübe 18 7 6 4 1<br />

25 00 00 sonst. Frischgemüse 25 19 4 2<br />

26 00 00 Gemüseerzeugnisse 12 6 5 1<br />

27 00 00 Pilze 4 2 1 1<br />

29 01 02 Erdbeeren 29 7 8 4 2 8<br />

29 01 06 Johannisbeeren 8 4 1 2 1<br />

* 5) Weintrauben 16 4 2 4 5 1<br />

29 01 00 sonst. Beerenobst 4 4<br />

29 02 01 Äpfel 43 13 7 7 5 11<br />

29 02 00 sonst. Kernobst 24 5 6 5 3 5<br />

29 03 03 Pfirsiche 6 1 1 1 3<br />

29 03 00 sonst. Steinobst 43 18 14 3 6 2<br />

29 04 01 Orangen 2 1 1<br />

29 04 00 sonst. Zitrusfrüchte 16 3 4 3 6<br />

29 05 00 Exotische Früchte 16 8 6 1 1<br />

30 00 00 Obstprodukte 10 6 3 1<br />

31 00 00 Fruchtsäfte,-nektare 23 21 2<br />

40 00 00 Honig, Brotaufstrich 80 80<br />

41 00 00 Konfitüren, Fruchtzubereitungen 2 2<br />

47 00 00 Tee, teeähnliche Erzeugn. 26 17 5 1 3<br />

48 00 00 Säuglings- und Kleinkindernahrung 1 1<br />

53 00 00 Gewürze 1 1<br />

Summe 886 536 147 91 41 66 5<br />

*1) = 060302; 061702; 062402 *3) = 100300 bis 101635, 104500 bis 105733<br />

*2) = 063500; 063600; 063700; 063800; 063900; 064200; 064300 *4) = 102500 bis 103405, 106000 bis 106608<br />

*5) = 290110; 291111<br />

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114 4. Anhang<br />

Tabelle 49: Schwermetalle in Lebensmitteln<br />

ZEBS-<br />

Code<br />

Lebensmittel<br />

Blei Cadmium Kupfer Queck-<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

silber<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

n Max.<br />

[mg/kg]<br />

01 00 00 Milch 51 0,030 49 0,002 49 0,004<br />

02 00 00 Milchprodukte,<br />

sonstiger Käse<br />

2 2 2<br />

03 00 00 Käse 2 0,020 2 2 1 5,55<br />

05 00 00 Eier, Eierprodukte 15 15 14 1,00 15 0,002 14 14,00 14 14 0,289<br />

* 1) Geflügel 3 0,147 3 0,004 3 0,002<br />

06 00 00 sonst. Fleisch 15 0,325 15 0,002 15 0,021<br />

07 00 00 Fleischerzeugnisse 1 1 0,002 1 0,009<br />

* 2) Seefische 30 0,116 30 0,102 10 31 4,170 10 3,99 10 0,437 10 0,816<br />

* 3) Süßwasserfische 27 0,030 27 0,002 27 0,532<br />

11 00 00 Fischerzeugnisse 15 0,039 15 0,038 15 0,780<br />

12 00 10 Krusten-, Schalen-,<br />

Weichtiere<br />

9 0,020 9 0,025 9 0,235<br />

15 01 00 Weizen 11 0,140 11 0,106<br />

15 02 00 Roggen 11 0,060 11 0,141<br />

15 00 00 sonst. Getreide 5 0,057 5 0,064<br />

16 00 00 Getreideprodukte 25 0,070 25 0,105 10 62,90<br />

17 00 00 Brote, Kleingebäck 22 0,040 22 0,027<br />

23 01 00 Hülsenfrüchte 13 0,060 13 0,016 7 0,003<br />

23 04 00 Ölsamen 12 0,040 12 0,791 9 0,010<br />

23 05 00 Schalenobst 2 2<br />

25 01 00 Blattgemüse 7 0,016 7 0,035<br />

25 02 00 Sproßgemüse 2 0,039 2 0,004<br />

25 03 00 Fruchtgemüse 13 0,015 13 0,009<br />

25 04 00 Wurzelgemüse 4 4 0,040<br />

26 00 00 Gemüseerzeugnisse 24 0,116 24 0,209 2 10,30 27 105,4<br />

27 00 00 Pilze 30 0,030 30 0,154 3 0,023<br />

28 00 00 Pilzerzeugnisse 27 0,198 27 0,016<br />

290111 Weintrauben 4 0,019 4 7 8,39<br />

29 01 00 sonstiges Beerenobst 5 0,010 5 0,007<br />

29 02 00 Kernobst 3 3<br />

29 03 00 Steinobst 5 0,010 5 0,003<br />

29 04 00 Zitrusfrüchte 1 1<br />

29 05 00 Exotische Früchte 2 0,015 2 0,014<br />

30 00 00 Obstprodukte 17 0,073 17 0,035 1 0,84 1 0,004 1<br />

40 00 00 Honige, Brotaufstriche 2 2 2 0,002<br />

47 00 00 Erzeugnisse 5 3,230 5 0,058 2 0,015<br />

48 00 00 Kleinkindernahrung 2 2 0,014 9 7,30 1 0,001 14 65,70 2 0,057<br />

59 11 00 Mineralwasser 10<br />

sonst. Proben 133 111,7 139 30,4 30 1170 13 0,005 43 44872 34 0,06 41 108,3 40 21<br />

Summe 557 561 73 207 93 95 67 40<br />

n = Probenzahl * 1) = 063500;063600; 063700; 063800; 063900; 064200; 064300<br />

* 2) = 100300 bis101635, 104500 bis 105733<br />

* 3) = 102500 bis 103405, 106000 bis 106608<br />

Zink Arsen Selen Nickel<br />

Probenzahl mit Höchstmengenüberschreitungen: 2Quecksilber je 1 Probe Seefische und Fischerzeugnisse<br />

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Tabelle 50: Ergebnisse der Hemmstoffproben (BU)<br />

Tierart/<br />

Erzeugnis<br />

Probenzahl Hemmstoffe<br />

positiv<br />

Rind / Kalb 489 13 (2,7 %)<br />

(davon 9 Proben<br />

mit Wirkstoffnachweis)<br />

Schwein 351 3 (0,9 %)<br />

Sonstige 2 -<br />

Gesamt 842 12 (1,9 %)<br />

* keine Höchstmengen-Überschreitung<br />

4. Anhang 115<br />

Gefundene Wirkstoffe<br />

Wirkstoff Matrix Gehalt (Höchstmenge)<br />

[mg/kg]<br />

Amoxicillin Niere<br />

Muskel<br />

0,200 (0,050)<br />

0,034 * (0,050)<br />

Benzylpenicillin Niere 0,064 (0,050)<br />

Benzylpenicillin Niere 0,015 * (0,050)<br />

Benzylpenicillin Niere<br />

Muskel<br />

Enrofloxacin<br />

Ciprofloxacin<br />

Enrofloxacin<br />

Ciprofloxacin<br />

Oxytetracyclin<br />

Oxytetracyclin<br />

epi-Tetracyclin<br />

Tetracyclin<br />

Niere<br />

Muskel<br />

Niere<br />

Muskel<br />

Niere<br />

Muskel<br />

Niere<br />

Muskel<br />

Niere<br />

Muskel<br />

0,065 (0,050)<br />

0,011 * (0,050)<br />

3,010 (0,200 als Σ )<br />

1,308 (0,100 als Σ )<br />

8,663<br />

0,481<br />

0,326 (0,200 als Σ )<br />

0,100 (0,100 als Σ )<br />

4,181<br />

0,174<br />

0,488 * (0,600)<br />

0,063 * (0,100)<br />

Niere 0,426 * (0,600)<br />

Niere<br />

Niere<br />

Muskel<br />

0,269 (0,600 als Σ )<br />

0,534<br />

0,063 * (0,100)<br />

Streptomycin Niere 0,152 * (1,0)<br />

Streptomycin Niere 0,152 * (1,0)<br />

Streptomycin Niere<br />

Muskel<br />

30,000 (1,0)<br />

0,097 * (0,500)<br />

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116 4. Anhang<br />

Tabelle 51: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen<br />

Stoff- Anhang 1<br />

Rinder<br />

Schweine Schafe /<br />

gruppen der Richtlinie 96/23/EG Mastkalb Mastrind Kuh freie Auswahl Mast / andere Ziegen<br />

V N P V N P V N P V N P V N P V N P<br />

A1<br />

Stilbene, Stilbenderivate,<br />

ihre Salze und Ester<br />

0 2 3 2 1 1 1 10 10 0<br />

A2 Thyreostatika 0 3 3 3 3 2 2 11 12 0<br />

A3<br />

Steroide, ihre Salze und<br />

Ester<br />

0 1 10 1 2 1 1 10 14 0<br />

natürliche Hormone 0 0 0 0<br />

Gestagene 4 6 8 8<br />

A4 Resorcylsäure-Lactone 0 2 2 2 2 1 10 10 0<br />

A5 ß-Agonisten 1 1 3 7 3 4 2 3 20 25 1 1<br />

Ractopamin -<br />

Mastschweine<br />

6 6<br />

Ractopamin, Zilpaterol 0 2 2 1 10 0<br />

A6 Chloramphenicol 1 1 11 9 11 13 6 7 27 58 2 3<br />

Dimetridazol /<br />

Metronidazol<br />

40 22<br />

Nitrofurane 10 12<br />

A1-A6 freie Auswahl 1 1 3 9 4 38 19 2 1<br />

gesamt A 3 3 31 40 33 25 18 14 200 196 5 5<br />

B1 Hemmstoffe 60 37 2 124 34 226 4785 6078 5 259 169<br />

Sulfonamide 1 1 4 5 4 6 2 4 32 48 2 3<br />

Tetracycline 2 1 7 7 7 6 2 2 48 52 4 4<br />

Chinolone 1 1 4 7 4 6 2 2 32 52 2 4<br />

Stoffe mit antibakterieller<br />

Wirkung (freie Auswahl)<br />

1 3 3 3 3 2 3 19 15 1 2<br />

Tylosin 13 17<br />

gesamt B1 (ohne Hemmstoffe) 5 3 18 22 18 21 8 11 144 184 9 13<br />

B2a<br />

Anthelmintika<br />

(Avermectine)<br />

0 1 3 1 3 1 1 6 31 1 2<br />

Benzimidazole 1 2 1 2 0 1 6 14 1 1<br />

B2b Kokzidiostatika 0 2 2 1 6 2 1<br />

B2c<br />

Carbamate und<br />

Pyrethroide<br />

0 1 1 1 6 1 1<br />

B2d Carazolol 16 16<br />

Azaperon, Acepromazin,<br />

Propionyl.mazin<br />

16 16<br />

B2e Phenylbutazon 1 4 3 4 2 2 22 11 3 1<br />

Carprofen; Tolfenaminsäure,<br />

Melox. etc.<br />

0 1 3 1 4 1 1 6 18 1 2<br />

Aminophenazon,<br />

Metamizol, Ramifenazon<br />

0 1 1 1 6 17 1 2<br />

B2f<br />

sonst. Stoffe mit pharm.<br />

Wirkung (syn.Kortik.)<br />

0 1 1 1 3 1 1 3 3 1 12<br />

gesamt B2 1 12 9 12 14 8 4 93 128 10 21<br />

B3a Org. Chlorverbindungen 0 2 2 2 3 1 16 19 1 1<br />

B3b<br />

Org. Phosphorverbindungen<br />

0 0 0 0 3 0<br />

B3c<br />

Chem. Elemente (Blei,<br />

Cadmium)<br />

0 2 4 2 2 1 1 16 18 1 7<br />

B3d<br />

Mykotoxine (Ochatoxin<br />

oder Zearalenon)<br />

0 0 0 0 3<br />

gesamt B3 0 4 6 4 5 2 1 38 37 2 8<br />

B1-B3 freie Auswahl 1 5 5 3 41 4<br />

gesamt B (ohne Hemmstoffe) 7 3 39 37 39 40 21 16 316 349 25 42<br />

gesamt A + B (ohne Hemmstoffe) 10 6 70 77 72 65 39 30 516 545 30 47<br />

V = Vorgabe Tiere / Proben (einschl. Hemmstoffnachweis)<br />

N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />

P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />

Anzahl untersuchter Tiere im Schlachtbetrieb<br />

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4. Anhang 117<br />

Tabelle 52: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel, Kaninchen<br />

Anzahl untersuchter Tiere im Schlachtbetrieb<br />

Geflügel<br />

Kaninchen<br />

Stoff- Anhang I der Richtlinie 96/23/EG Masthähnchen sonstig. Geflügel Probe aus Erzeugergruppen<br />

oder Schlachtbetrieb<br />

V N P V N P V N P<br />

A1<br />

Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und<br />

Ester<br />

4 3 1<br />

A2 Thyreostatika 4 3 1<br />

A3 Steroide 4 6<br />

A4 Resorcylsäure-Lactone 4 4<br />

A5 ß-Agonisten 7 5 1<br />

A6<br />

Stoffe des Anhangs IV der (EWG)<br />

VO 2377/90<br />

33 55 2 16 1 2<br />

Nitrofurane 18 113 1 4<br />

gesamt A 74 189 4 22 1 2<br />

B1 Hemmstoffe<br />

Stoffe mit antibakterieller Wirkung<br />

3<br />

Chinolone 18 13 1<br />

Tetracycline 18 14 3 1<br />

wahlweise Sulfonamide, Aminogl.,<br />

Makrolide #<br />

18 15 1 6<br />

freie Auswahl (für Kaninchen #) 1 2<br />

gesamt B1 (ohne Hemmstoffe) 54 42 3 3 6 1 2<br />

B2a Anthelmintika 2 2 1 1<br />

B2b Kokzidiostatika 2 5 1 3<br />

B2c Carbamate und Pyrethroide 2 2 1 1<br />

B2e<br />

nicht steroidale entzündungshemmende<br />

Mittel<br />

2 3<br />

1 1<br />

B2a-f freie Auswahl 20 7 1<br />

gesamt B2 28 19 5 6<br />

B3a Org. Chlorverbindungen 4 8 1<br />

B3c Chem. Elemente 4 3 1 1<br />

B3d Mykotoxine 2<br />

gesamt B3 10 11 1 2<br />

gesamt B (ohne Hemmstoffe) 92 72 3 8 13 4<br />

gesamt A + B (ohne Hemmstoffe) 166 261 3 12 35 3 6<br />

V = Vorgabe Tiere / Proben (einschl. Hemmstoffnachweis)<br />

N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />

P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />

# = jede Probe ist mindestens auf einen oder mehrere Stoffe aus mind. einer der mit # gekennzeich.<br />

Untergruppen zu untersuchen<br />

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118 4. Anhang<br />

Tabelle 53: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Fischen, Eiern, Honig und Wild<br />

Anzahl untersuchter Proben im Erzeugerbetrieb<br />

Stoff- Anhang I<br />

Aquakultur Eier Honig<br />

Wild<br />

gruppen der Richtlinie 96/23/EG Forellen Karpfen Verarbeitung / Jagdort<br />

V N P V N P V N P V N P V N P<br />

A1<br />

Stilbene, Stilbenderivate,<br />

ihre Salze und Ester<br />

1 1<br />

A3 Steroide(Nandrolon) 1 1<br />

A6<br />

Stoffe des Anhangs IV der<br />

(EWG) VO 2377/90<br />

Chloramphenicol 1 1 3 2 3<br />

Nitroimidazole 10 9<br />

Nitrofurane 1 1 1 1 5<br />

gesamt A 2 1 4 3 13 16 3<br />

B1<br />

Stoffe mit antibakterieller<br />

Wirkung<br />

2 2<br />

Hemmstoffe 1 2 2 3<br />

Chinolone 1 2 7 7<br />

Tetrazycline/ Makrolide 7** 11 5<br />

gesamt B1 1 3 2 5 14 18 2 7<br />

B2a Anthelmintika 1 1 2<br />

B2b Kokzidiostatika 22*** 22<br />

B2c Carbamate, Pyrethroide<br />

nicht steroidale<br />

2<br />

B2e entzündungshemmende<br />

Mittel<br />

B2f Cymiazol, Amitraz 2<br />

gesamt B2 1 1 2 22 22 2 4<br />

B3a Org. Chlorverbindungen 1 1 2 1 9 17 1 3 9<br />

B3b<br />

Org. Phosphorverbindungen<br />

1<br />

B3c chem. Elemente 1 2 5 5 5 1 1 10<br />

B3d Mykotoxine 1<br />

B3e Farbstoffe 6 * 17 7 13 * 27 1<br />

B1 - B3<br />

freie Auswahl (bevorzugt<br />

B2a und B2f)<br />

1<br />

B3a, B3c, B3f 10<br />

gesamt B3 8 18 7 18 33 1 14 23 2 4 10 10<br />

gesamt B 10 22 7 22 38 1 50 63 6 15 10 10<br />

gesamt A + B 12 23 7 26 41 1 63 79 6 18 10 10<br />

* alle Proben sind auf Farbstoffe (B3e) zu untersuchen<br />

** jede Probe ist mind. auf einen oder mehrere Stoffe aus mind. einer der mit # gekennzeichneten Untergruppen zu untersuchen<br />

*** die Proben sind zusätzlich auf einen weiteren Stoff aus folg. Gruppe zu untersuchen<br />

V = Vorgabe Tiere / Proben<br />

N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />

P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Tabelle 54: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Milch<br />

Milch im Erzeugerbetrieb bzw. aus Tankwagen<br />

Stoff- Anhang I<br />

Milch<br />

gruppen der Richtlinie 96/23/EG V N P<br />

A1<br />

Stilbene, Stilbenderivate,<br />

ihre Salze und Ester<br />

A3 Steroide, ihre Salze und Ester<br />

A5 ß-Agonisten<br />

A6<br />

Stoffe des Anhangs IV der<br />

(EWG) VO 2377/90<br />

Chloramphenicol<br />

Nitroimidazole<br />

Nitrofurane<br />

* 45<br />

A1 - A6,<br />

B1 - B3<br />

freie Auswahl 12 4<br />

A 6, B1,<br />

B2a, B2e *<br />

58 49<br />

gesamt A 70 98<br />

B1 Stoffe mit antibakt. Wirkung<br />

Hemmstoffe<br />

Chinolone<br />

Tetrazycline/ Makrolide<br />

48<br />

gesamt B1 48<br />

B2a Anthelmintika * 56<br />

B2e<br />

Nicht steroidale entzündungshemmende<br />

Mittel<br />

* 57<br />

B2f Amitraz, Dexamethason<br />

Betamethason, Prednisolon<br />

11<br />

B2<br />

freie Auswahl (bevorzugt B2a<br />

und B2f)<br />

172<br />

gesamt B2 296<br />

B3a Org. Chlorverbindungen 3 4<br />

B3b Org. Phosphorverbindungen 2 2<br />

B3c Chem.Elemente 2 3<br />

B3d Mykotoxine 5 3<br />

gesamt B3 12 12<br />

gesamt B 12 356<br />

gesamt A+B<br />

82 454<br />

* jede Probe ist mind. auf alle Pflichtstoffe der genannt.Gruppen<br />

und auf einen oder mehrere Stoffe aus mind. einer der mit #<br />

gekennzeichneten Untergruppen zu untersuchen<br />

V = Vorgabe Proben<br />

N = Anzahl untersuchter Proben<br />

P = Anzahl positiver Proben<br />

4. Anhang 119<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


120 4. Anhang<br />

Tabelle 55: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern und Schweinen<br />

aus Erzeugerbetrieben<br />

Stoff- entsprechend<br />

Rinder<br />

Mastschweine<br />

gruppen Anhang I der<br />

Mastkalb Mastrind Kuh freie Auswahl<br />

Richtlinie 96/23/EG V N P V N P V N P V N P V N P<br />

A1<br />

Stilbene, Stilbenderivate,<br />

ihre Salze und Ester<br />

0 4 4 0 1 1 1 1<br />

A2 Thyreostatika 0 0 0 0 0<br />

A3 Steroide 1 4 4 7 34 13 0 2 1 1<br />

natürliche Hormone 0 1 1 0<br />

A4 Resorcylsäure,Lactone 0 4 5 0 1 1 1 1<br />

A5 ß-Agonisten 1 4 8 16 1 1 2 3 2 2<br />

Ractopamin, Zilpaterol 0 4 0 1 1<br />

A6 Chloramphenicol 2 4 24 20 1 1 7 3 3 2<br />

Metronidazol 4 3<br />

B2e Phenylbutazon 2 4 28 28 1 3 8 5 7 6<br />

gesamt A 6 20 4 80 89 13 3 6 22 11 20 16<br />

V = Vorgabe Tiere / Proben<br />

N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />

P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />

Tabelle 56: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel aus Erzeugerbetrieben<br />

V = Vorgabe Tiere / Proben<br />

N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />

P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />

Anzahl untersuchter Tiere im Erzeugerbetrieb<br />

Anzahl untersuchter Tiere im Erzeugerbetrieb<br />

Stoffgruppen<br />

entsprechend<br />

Anhang I der<br />

Richtlinie 96/23/EG<br />

Masthähnchen<br />

V N P<br />

Geflügel<br />

Truthühner Lege- und<br />

Suppenhühner<br />

V N P V N P<br />

sonstiges<br />

Geflügel<br />

V N P<br />

A1<br />

Stilbene, Stilbenderivate<br />

ihre Salze und Ester<br />

1 1 1 2 1<br />

Tränkwasser 1 1 3 3 1<br />

A2 Thyreostatika 1<br />

Tränkwasser 1 3 1<br />

A3<br />

Steroide, ihre Salze<br />

und Ester<br />

1 1 2 2<br />

Tränkwasser 1 1 3 3<br />

A4 Resorcylsäure,Lactone 1 1 1 2 1<br />

Tränkwasser 1 1 3 3<br />

A5 ß-Agonisten 2 3 7 6 2 3<br />

Tränkwasser 3 3 13 7 1 1<br />

A6<br />

Stoffe des Anhangs IV der<br />

(EWG) VO 2377/90<br />

9 17 7 22 1 3 3 8<br />

Tränkwasser<br />

Nitrofurane<br />

10 12 26 29 1 2 2 2<br />

Tränkwasser 4 4 13 13 1 1<br />

gesamt Tränkwasser<br />

21 22 64 59 1 2 4 4<br />

gesamt A 35 44 81 94 2 5 9 20<br />

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4. Anhang 121<br />

Tabelle 57: Untersuchte Parameter / Stoffgruppen im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle<br />

Untersuchungsparameter Anzahl<br />

davon<br />

LVLF Landkreise<br />

Trockensubstanz 1255 767 488<br />

1. Inhaltsstoffe<br />

Rohprotein 256 253 3<br />

Rohfett 227 225 2<br />

Rohfaser 152 149 3<br />

Rohasche 215 213 2<br />

Salzsäureunlösliche Asche 17 17 0<br />

Aminosäuren 99 99 0<br />

Stärke 98 98 0<br />

Gesamtzucker 96 96 0<br />

Mineralstoffe (Mengenelemente) 270 268 2<br />

Sonstige 6 1 5<br />

Summe Inhaltsstoffe 1436 1419 17<br />

Sonst. Parameter zur Energieberechnung *) 54 52 2<br />

Energieberechnung 125 121 4<br />

2. Zusatzstoffe<br />

Vitamine 358 355 3<br />

Spurenelemente 197 197 0<br />

Kokzidiostatika 314 221 93<br />

Andere 50 48 2<br />

Summe 919 821 98<br />

3. Unerwünschte Stoffe<br />

Aflatoxin B1 94 24 70<br />

Aflatoxine (B2, G1, G2) 18 9 9<br />

Zearalenon 82 19 63<br />

Deoxynivalenol 81 16 65<br />

Ochratoxin 70 8 62<br />

Fumonisine 28 6 22<br />

Blei 148 44 104<br />

Cadmium 140 37 103<br />

Arsen 148 45 103<br />

Quecksilber 141 39 102<br />

Dioxine 160 75 85<br />

dioxinähnliche PCB 160 75 85<br />

Indikator-PCB 73 30 43<br />

andere CKW **) 138 68 70<br />

3.a) PSM-Rückstände<br />

PSM je 80 Wirkstoffe u.a. aus Anl. 5a FMV 1 1 0<br />

PSM (30 Wirkstoffe) gem. Anl.5a FMV 29 17 12<br />

Beizmittel (6 Wirkstoffe) 11 3 8<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


122 4. Anhang<br />

Untersuchungsparameter Anzahl<br />

davon<br />

LVLF Landkreise<br />

sonstige PSM 12 12 0<br />

Summe PSM 53 33 20<br />

Fluor 33 14 19<br />

Nitrit, Nitrat 6 4 2<br />

Sonstige unerwünschte Stoffe 14 4 10<br />

Summe 1587 550 1037<br />

4. Unzulässige Stoffe<br />

nur für best. Tierarten zugel. Zusatzstoffe ***)<br />

nicht mehr als Zusatzstoffe zugel. Stoffe 88 25 63<br />

Verschleppung von Tierarzeneimittelwirkstoffen 1429 280 1149<br />

Summe 1517 305 1212<br />

5. Verbotene Stoffe<br />

Verbotene Stoffe n.Art. 7(1) VO (EG) 999/2001 305 108 197<br />

Verbotene Stoffe n. Anl. 6 FMV 57 13 44<br />

Summe 362 121 241<br />

6. Sonstige Analysen<br />

Zusammensetzung von Mischfutter 80 80 0<br />

Mikrobiologische Untersuchungen<br />

Verderb 94 28 66<br />

Salmonellen 210 43 167<br />

andere 291 127 164<br />

GVO 32 19 13<br />

Summe 707 297 410<br />

Gesamtsumme ohne TS 6582 3565 3017<br />

*) Gasbildung, ELOS, Lactose<br />

**) 10 Einzelparameter sind in einem Analysengang erfasst<br />

***) diese sind unter Pos. 2 Antibiotika, Kokzidiostatika erfasst (es wurde nicht zwischen<br />

Deklarationsprüfung Zusatzstoffe und Prüfung auf Verschleppung dieser Stoffe unterschieden)<br />

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4. Anhang 123<br />

Tabelle 58: Anzahl der landwirtschaftlichen Proben im Vergleich zu den Vorjahren<br />

Probenart 2004 2005 <strong>2006</strong><br />

Futtermittel (gesamt) 3085 2637 2285<br />

Amtliche Futtermittelverkehrskontrolle 1810 1430 1334<br />

LVLF - fachbehördlich 1115 1149 951<br />

Dienstleistungen 160 58 0<br />

Düngemittel (gesamt) 246 233 158<br />

Amtliche Düngemittelkontrolle 143 173 132<br />

LVLF - fachbehördlich 40 29 26<br />

Dienstleistungen 63 31 0<br />

Ernteprodukte / Pflanzen (gesamt) 1536 1339 1130<br />

Amtsaufgaben (MLUV, LVLF) 1) 70 110 73<br />

LVLF - fachbehördlich 1410 1217 1057<br />

Dienstleistungen 56 12 0<br />

Boden (gesamt) 6448 4854 3224<br />

Amtsaufgaben (MLUV, LVLF) 2) 1847 1525 1744<br />

LVL - fachbehördlich 1406 1548 1487<br />

Dienstleistungen 3195 1781 0<br />

Sonstige Proben (gesamt) 69 58 24<br />

Enqueten, Wasser, Projekte, …<br />

Gesamtprobenanzahl 11384 9121 6821<br />

Davon anteilig:<br />

Amtsaufgaben 3870 3238 3283<br />

LVLF - fachbehördliche Aufgaben 3971 3943 3521<br />

Dienstleistungen 3474 1882 0<br />

1) amtliche Pflanzenschutzmittel und Schadfallproben in Pflanzen<br />

2) amtliche Pflanzenschutzmittel, Bodenproben von Schadflächen und Bodenmonitoring<br />

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124 4. Anhang<br />

4.3 Mitarbeit in Gremien, Fachgruppen, Arbeitskreisen<br />

Albrecht, Kerstin:<br />

- Mitglied des Arbeitskreises Diagnostische Veterinärpathologie<br />

- Mitglied des Prüfungsausschusses Biologielaboranten der IHK Frankfurt (Oder)<br />

Dr. Anders, Ludger:<br />

- Mitglied der Fachgruppe VIII Umwelt- und Spurenanalytik, Leiter Arbeitskreis Organik, VDLUFA<br />

- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel, VDLUFA<br />

- Mitglied in der GDCh<br />

Baeker, Regine:<br />

- Mitglied der AG § 64 LFGB „Lebensmittel-Allergene“<br />

- Obfrau der AG § 64 LFGB „Tierartendifferenzierung – Fleisch“<br />

- Mitglied der AG „Immunologische Lebensmitteluntersuchung“ des ALTS<br />

- Mitglied AG § 64 LFGB „ Entwicklung molekularbiologischer Methoden zur Pflanzen- und<br />

Tierartendifferenzierung“<br />

Dr. Baumgärtner, Bernd:<br />

- Mitglied des Sachverständigen-Ausschusses „Subklinische Mastitis“ der Deutschen Veterinärmedizinischen<br />

Gesellschaft<br />

- Vorstandsmitglied im Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Behrend, Ralf-Joachim:<br />

- Mitglied Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), AG Abfalluntersuchung AK PPM<br />

- Mitglied DIN Normenausschuss NAW I 2/UA 1<br />

- Mitglied Institut für Qualitätssicherung von Stoffsystemen (IQS), Freiberg e.V.<br />

Dr. Böhm, Lothar:<br />

- korrespondierendes Mitglied der AG „Anorganische Bestandteile“ der LChG in der GDCh<br />

- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel , VDLUFA<br />

- Mitglied der Unterarbeitsgruppe „Analytik“ der BLAPS beim BfR<br />

- Mitglied im Ausschuss Lebensmittelmonitoring des BVL<br />

- Mitglied der Monitoring-Expertengruppe „Natürliche Toxine“ des BVL<br />

Bruchmann, Martin:<br />

- Auditor der AKS Hannover<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Dr. Donau, Ralf:<br />

- NA 119-01-03-02-02 (DIN-AK „Phenole mit GC“)<br />

- NA 119-01-03-02-15 (DIN-AK „Phenole und Kresole in Sickerwasser“)<br />

- LAWA-AK 10/6 AQS-Merkblatt zur Bestimmung von PAH<br />

Dr. Engelhardt, Andreas:<br />

- AG Zierfischkrankheiten der European Association of Fish Pathologists<br />

4. Anhang 125<br />

- Arbeitskreis Ichthyoparasitologie der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie e.V.<br />

- Mitglied des Fischereibeirats im Landkreis Spree-Neiße<br />

Friederich, Ulrike:<br />

- korrespondierendes Mitglied der AG „Lebensmittel auf Getreidebasis“ der GDCh<br />

Göbel, Wolfram:<br />

- Auditor der AKS Hannover<br />

- Mitglied des Prüfungsausschusses <strong>Berlin</strong>/<strong>Brandenburg</strong> „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“<br />

Dr. Hemmerling, Christlieb:<br />

- Mitglied der AG „Pestizide“ der GDCh<br />

- Mitglied der UAG „Analytik“ der BLAPS beim BfR<br />

- Mitglied der Expertengruppe „Pharmakologische Stoffe“ beim BVL für das Lebensmittelmonitoring<br />

- Mitglied der AG „Laborleiter der Rückständslaboratorien Tierarzneimittel" im Rahmen der Norddeutschen<br />

Kooperation für Laboruntersuchungen<br />

- Leiter der AG "Laborleiter der Rückstandslaboratorien Pflanzenschutzmittel" im Rahmen der Norddeutschen<br />

Kooperation für Laboruntersuchungen<br />

- Mitglied der AG "LC-MS für Tierarzneimittel in Futtermitteln" im Rahmen der VDLUFA<br />

- Mitglied der § 64 LFGB Arbeitsgruppe „Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln“<br />

Hennig, Cerstin:<br />

- Mitglied der AG „Diätetische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen“ des ALS<br />

- Sachverständige bei amtlichen Qualitätsprüfungen des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Hentschel, Henry:<br />

- Mitglied der Bund / Länder AG „Physikalisch-chemische Analysen- und Messverfahren zu § 7 a WHG und<br />

AbwAG“<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


126 4. Anhang<br />

Hesse, Maria:<br />

- Mitglied des Arbeitskreises lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS)<br />

- Arbeitskreis „Nord“ der QM-Beauftragten bei der AKS Hannover<br />

- Auditorin der AKS Hannover<br />

Jenner, Katrin:<br />

- korrespondierendes Mitglied der AG „Tierarzneimittelrückstände“ der GDCh<br />

- Mitglied der Expertengruppe „Mykotoxine“ beim BVL für das Lebensmittelmonitoring<br />

Dr. John, Ingrid:<br />

- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel, VDLUFA<br />

- Mitglied des Arbeitskreises Futter und Fütterung des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

- Arbeitsgruppe Mykotoxine beim MLUV<br />

- Arbeitskreis Futterwertprüfung Milchleistungsfutter (Org. HU <strong>Berlin</strong>)<br />

Klost, Eveline:<br />

- Mitglieder der Arbeitsgruppe Schwermetallanalytik der Länderarbeitsgemeinscchaft Wasser (LAWA)<br />

Kohlmüller, Stephan:<br />

- Mitglied der Fachgruppe II Bodenuntersuchung, VDLUFA<br />

- Mitglied des Bundesarbeitskreises Düngung<br />

- Mitglied des Arbeitskreises Düngung des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />

Prof. Dr. habil. Körber, Roland:<br />

- Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesinstitutes für Tiergesundheit - Friedrich-Loeffler-Institut,<br />

Insel Riems<br />

- Leiter des Arbeitsstabes „<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong>“ im MLUV<br />

- Mitglied des Beschlussgremiums der Norddeutschen Kooperation für Laboruntersuchungen<br />

Krautz, Siegfried:<br />

- Mitglied der AG „Kosmetische Mittel“ des ALS<br />

- Mitglied der AG „Kosmetische Mittel“ der GdCh<br />

- Mitglied des Prüfungsausschusses <strong>Berlin</strong>/<strong>Brandenburg</strong> "Staatliche geprüfter Lebensmittelchemiker"<br />

Dr. sc. Kroll, Joachim:<br />

- Mitglied der AG „Lebensmittelüberwachung“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GdCh<br />

- Mitglied Qualitätsausschuss pro agro, Verband zur Förderung des ländlichen Raumes im Land <strong>Brandenburg</strong><br />

e.V.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Kutzer, Peter:<br />

- Arbeitskreis veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik (AVID)<br />

4. Anhang 127<br />

- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Fachgruppe Bakteriologie und Mykologie<br />

- Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft<br />

- <strong>Berlin</strong>er Mikrobiologische Gesellschaft<br />

Dr. Kühne, Ulrich:<br />

- Mitglied der Länderarbeitsgemeinschafdt Wasser (LAWA), Themenbereich „Analytische Qualitätssicherung“<br />

- Auditor im Projekt „Gegenseitige Kompetenzfeststellung der staatlichen Umweltlabore der Länder“<br />

Louwers, Jacobus:<br />

- Mitarbeit bei den Arbeitstagungen des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der tierischen Lebensmittel tätigen<br />

Sachverständigen (ALTS)<br />

- Mitarbeit bei Qualitätsprüfungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) von Tiefkühl und<br />

Fertiggerichten, von Convenience-Produkten, von Brüh-, Roh- und Kochwürsten sowie von Verpackungen<br />

Dr. Meier, Christine:<br />

- Mitglied der Fachgruppe VIII Umweltanalytik, Arbeitskreis Anorganik, VDLUFA<br />

- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel, VDLUFA<br />

Meißner, Barbara:<br />

- Mitglied der AG „Wein und Spirituosen“ des ALS<br />

Mickeleit, Angela:<br />

- Mitglied der Fachgruppe III Düngemittel, VDLUFA<br />

Dr. Mirle, Christian:<br />

- Fischereibeirates des Landes <strong>Brandenburg</strong> beim MLUV<br />

- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Fachgruppen Pathologie, Bakteriologie und Mykologie, Fische<br />

Müller, Beate:<br />

Deutsche Gesellschaft für Parasitologie e.V.<br />

- Mitglied der AG „Sachverständige für Lebensmittelbestrahlung“ des ALS<br />

Dr. Neumann, Gerhard:<br />

- Mitglied im Unterausschuss des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte<br />

„Polymerase-Kettenreaktion zum Nachweis von Mikroorganismen“<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


128 4. Anhang<br />

Dr. Pilsl, Holger:<br />

- Mitglied der AG „Überwachung gentechnisch veränderter Lebensmittel“ des ALS<br />

- Mitglied der AG § 35 „Entwicklung von Methoden zum Nachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren<br />

hergestellter Lebensmittel“ des BfR<br />

- Mitglied der AG „PCR-Analytik“ der Fachgruppe Futtermittel des VDLUFA<br />

Pingel, Bernd:<br />

- Arbeitsgruppe "Lebensmittelüberwachung" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft bei der GDCh<br />

Reeck, Regina:<br />

- Mitglied VDI-AG, Messen organischer Verbindungen<br />

- Mitglied VDI AG, Messen von PAK in Außenluft<br />

Dr. Rohde, Eberhard:<br />

- Mitglied Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Obmann des UA „Seen“<br />

- Mitglied Deutsche Gesellschaft für Limnologie (DGL)<br />

- Mitglied der AG „Gewässerökologie und Wasserwirtschaft <strong>Berlin</strong> <strong>Brandenburg</strong>“<br />

Scholz, Marlis:<br />

- Mitglied der § 64 LFGB-Arbeitsgruppe „Chemische und physikalische Untersuchungsverfahren für Milch und<br />

Milcherzeugnisse“<br />

Dr. Schulze, Christoph:<br />

- Arbeitskreis diagnostische Veterinärpathologie<br />

- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Fachgruppe Pathologie<br />

European Society of Veterinary Pathology<br />

- International Academy of Pathology, German Division<br />

- European College of Veterinary Pathologists<br />

- American Association of Veterinary Laboratory Diagnosticians<br />

Dr. Soike, Dirk:<br />

- Vorstandssprecher des Arbeitskreises „Elektronenmikroskopische Erregerdiagnostik“ der Deutschen<br />

Gesellschaft für Elektronenmikroskopie<br />

- Mitglied im Ausschuss für Fort- und Weiterbildung der Tierärztekammer <strong>Brandenburg</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Dr. Sommerhäuser, Jürgen:<br />

4. Anhang 129<br />

- Mitglied des Arbeitskreises für veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik (AVID) der Deutschen<br />

Veterinärmedizinischen Gesellschaft.<br />

- Mitglied der Arbeitsgruppe „Futtermittelmikrobiologie“ im VdLUFA<br />

- Präsident der European Feed Microbiology Organization (EFMO)<br />

Dr. Stritzl-Ludwig, Sylvia:<br />

- Mitglied des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden<br />

Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)<br />

- Mitglied im Prüfungsausschuss der Tierärztekammer <strong>Brandenburg</strong> zum Führen der Fachtierarztbezeichnung<br />

auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene<br />

Thalheim, Sabine:<br />

- GLP-Gutachter auf Landes- und Bundesebene<br />

Dr. Vogel, Reiner:<br />

- Auditor der AKS Hannover<br />

- Mitglied des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden<br />

Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)<br />

Warschewske, Guido:<br />

- Mitglied der § 64 LFBG-Unterarbeitsgruppe „Furan-Aanalytik“<br />

Werner, Gabriela:<br />

- Auditorin der AKS Hannover<br />

- Mitglied des DIN-Arbeitsausschusses „Vitamine“<br />

- korrespondierendes Mitglied der AG „Fruchtsäfte und fruchtsafthaltige Getränke“ der GDCh<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


130 4. Anhang<br />

4.4 Veröffentlichungen, Poster<br />

Schlatterer, J. C., R. Baeker, B. Schlatterer, J. Klose, W. Kehler, K. Schlatterer:<br />

Purification of prostaglandin D synthase by ceramic- and size exclusion chromatography.<br />

Prostaglandins & other Lipid mediators 81 (<strong>2006</strong>), 80-89<br />

Hemmerling, Ch.:<br />

Zum Einsatz eines GC-MS-TOF in der Rückstandsanalyse im <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachtagung <strong>2006</strong>, BVL <strong>Berlin</strong>, 9./10.02.<strong>2006</strong>, Tagungsbericht<br />

Hemmerling, Ch.:<br />

Schnellere Rückstandsanalytik von PSM und PWS mit einem GC-MS-TOF und einer UPLC-MS-MS an Beispielen aus<br />

dem <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Jahrestagung <strong>2006</strong> des Regionalverbandes Nordost der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, <strong>Berlin</strong>, 24.3.<strong>2006</strong>,<br />

Tagungsbericht<br />

Hlinak, A., R. U . Mühle, O. Werner, A. Globig, E. Starick, H. Schirrmeier, B. Hoffmann., A. Engelhardt., D. Hübner,<br />

F.J. Conraths, D. Wallschläger, H. Kruckenberg, Müller, T.:<br />

A Virological Survey in Migrating Waders and Other Waterfowl in One of the Most Important Resting Sites of Germany.<br />

J. Vet. Med. B 53 (<strong>2006</strong>), 105–110.<br />

Kaden, V.; Kramer, M.; Kern, B.; Hlinak, A.; Mewes, L.; Hänel, A.; Renner, Ch.; Dedek, J.;<br />

Bruer,W. (<strong>2006</strong>): Diagnostic procedures after completion of oral immunisation against classical swine fever in wild<br />

boar.<br />

Rev. sci. tech. Off. int. Epiz. 25 , 3 , 989 – 997<br />

John, Ingrid, L. Böhm, R. Körber:<br />

Ergebnisse zu Mykotoxinuntersuchungen im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle in <strong>Brandenburg</strong> 2000 – 2005<br />

118. VDLUFA-Kongress vom 19.09.-22.09.<strong>2006</strong> Freiburg, Poster<br />

Körber, R. , John, Ingrid:<br />

Verbraucherschutzrelevante Rückstände in Futtermutteln - Kontrollstrategien und Ergebnisse am Beispiel des<br />

Bundeslandes <strong>Brandenburg</strong><br />

In: M. Rodehutcord (Hrsg.): 9. Tagung Schweine- und Geflügelernährung, 28.-30.11.<strong>2006</strong>, Institut für Agrar- und<br />

Ernährungswissenschaften, Universität Halle-Wittenberg, Tagungsbroschüre<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Körber, R:<br />

Lebensmittelsicherheit – auch eine Frage der Kontrolle ?<br />

4. Anhang 131<br />

Plenartagung der Gesellschaft zur Förderung der Agrar- und Ernährungswissenschaften an der Martin-Luther-<br />

Universität Halle-Wittenberg e.V., Halle, 03.11.<strong>2006</strong><br />

Anke Dinkel, Kirsten Tackmann, Ch. Schulze, P. Kutzer, W. Drewes, Th. Tomiga und Ute Mackenstedt:<br />

First record of the pig strain (G7) of Echinococcus granulosus in Germany<br />

22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie<br />

22. - 25.02.<strong>2006</strong>, Wien, Austria, Poster<br />

Sommerhäuser, J., K. Failing<br />

Nachweis von Salmonellen in Kot-, Organ- und Futtermittelproben mittels konventionellen Kulturverfahren und VIDAS<br />

Salmonella Test.<br />

BMTW 119 (<strong>2006</strong>), 22-27<br />

Schulze, C., E. Großmann und O. Krone:<br />

Libyostrongylus douglassii - assoziierte Magenentzündungen bei Straußen (Struthio camelus) in Deutschland.<br />

Dtsch. Tierärztl. Wschr. 113 (<strong>2006</strong>), 240-242.<br />

Dinkel, A., K. Tackmann, C. Schulze, P. Kutzer, W. Drewes, T. Romig and U. Mackenstedt:<br />

First record of the pig strain (G7) of Echinococcus granulosus in Germany.<br />

22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parsitologie, 22.-25.02.<strong>2006</strong>, Wien, Austria, Poster<br />

Warschewske, G.; Augustyniak, B.:<br />

Bestimmung von Furan in Babynahrung<br />

35. Deutscher Lebensmittelchemikertag, 18.-20.09.<strong>2006</strong>, Dresden, Poster<br />

Pressemitteilung des MLUV vom 25.07.<strong>2006</strong> zur Untersuchung von Speiseeis- und alkoholfreien Getränkeproben<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


132 4. Anhang<br />

4.5 Wissenschaftliche Vorträge<br />

Baumgärtner, B.:<br />

- Eutergesundheitssituation in den Kuhbeständen des Landes <strong>Brandenburg</strong>, LKV Jahresversammlung <strong>2006</strong>,<br />

Dahlewitz, 01.03.<strong>2006</strong><br />

- Konventionelle und alternative Mastitistherapie, Sitzung Sachverständigenausschuss Leipzig, 29.03.<strong>2006</strong><br />

- Mastitisuntersuchungsergebnisse Land <strong>Brandenburg</strong>, Mastitis-Seminar, <strong>Berlin</strong>–<strong>Brandenburg</strong>ischer Rindertag<br />

<strong>2006</strong>, <strong>Berlin</strong>, 05.10.<strong>2006</strong><br />

- Resistenzergebnisse von Mastitiserregern aus dem Bundesland <strong>Brandenburg</strong>, Mastitis-Seminar, <strong>Berlin</strong>-<br />

Behrend, R.-J.:<br />

<strong>Brandenburg</strong>ischer Rindertag <strong>2006</strong>, <strong>Berlin</strong>, 05.10.<strong>2006</strong><br />

- Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung von Feststoffproben,<br />

Workshop im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden,<br />

31.08.<strong>2006</strong><br />

- Probenahme nach LAGA PN98, Probenvorbereitung von Feststoffen, KW-Analytik nachLAGA KW04,<br />

Sonderabfallgesellschaft <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong> (SBB), Potsdam 18.05.<strong>2006</strong><br />

Hemmerling, Ch.:<br />

- "Rückstandsanalytik von Tierarzneimitteln mit dem Quattro Premier XE und der UPLC im <strong>Landeslabor</strong><br />

<strong>Brandenburg</strong>"<br />

Vortrag auf der Waters Food Safety Tour<br />

8. 5.<strong>2006</strong> <strong>Berlin</strong>, 9.5.<strong>2006</strong> Hamburg, 11.5.<strong>2006</strong> Mannheim, 12.5.<strong>2006</strong> München<br />

- Zum Einsatz eines GC-MS-TOF in der Rückstandsanalyse im <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />

Fachtagung <strong>2006</strong> BVL <strong>Berlin</strong> 9./10.2.<strong>2006</strong><br />

Weiterbildung LLB Frankfurt (Oder), FB L4, 06.07.<strong>2006</strong><br />

- „Schnelle Rückstandsanalytik von PSM und PWS mit eienm GC-MS-TOF und einer UPLC-MS-MS an<br />

Beispielen aus dem Ladeslabor <strong>Brandenburg</strong>“<br />

Jahrestagung <strong>2006</strong> des Regionalverbandes Nordost der Lebenmittelchemischen Gesellschaft in <strong>Berlin</strong>,<br />

24.3.<strong>2006</strong><br />

- Pestizidmultirückstandsanalyse – Die Qual der Wahl<br />

Dt. Lebensmittelchemikertag, Dresden, 18.9.<strong>2006</strong><br />

Vortrag auf dem Laborleitertreffen der NOKO, Hamburg, 1.11.<strong>2006</strong><br />

Vortrag auf der Sitzung der AG Pestizide, München, 4.11.<strong>2006</strong><br />

Vortrag auf der Sitzung der UAG BLAPS, <strong>Berlin</strong>, 16.11.<strong>2006</strong><br />

Vortrag auf Pestizid-Workshop Fa. LECO, Mönchengladbach, 13.12.<strong>2006</strong><br />

- Multikomponentenanalyse am Waters Quattro LC<br />

Vortrag auf UAG BLAPS, <strong>Berlin</strong>, 16.11.<strong>2006</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


- Pestizidanalytik von Lebensmitteln und Futtermitteln im LLB<br />

Vortrag auf Workshop zur Tätigkeit des FB L4, Potsdam, 21.7.<strong>2006</strong><br />

4. Anhang 133<br />

- Analytic possibilities in Fachbereich L4: Residues and Contaminants in animal samples<br />

Hlinak, A.:<br />

Vortrag im LLB vor chinesischer Delegation, LLB Frankfurt (Oder), 6.12.<strong>2006</strong><br />

- Stand der TSE/BSE–Diagnostik. Routineuntersuchungen an einer staatlichen Untersuchungseinrichtung.<br />

Virologentreffen <strong>2006</strong> ; 28.04. – 30.04.<strong>2006</strong> , Frankfurt (Oder)<br />

Müller, T.; Hlinak, A.; Kern, B.; Scharrschmidt, U.; Muluneh, A.; Nieper, H.; Hahn, E.; Conraths, F. J. (<strong>2006</strong>):<br />

John, I.:<br />

- Pseudorabiesvirus-Infektionen beim Schwarzwild in <strong>Brandenburg</strong> und Sachsen.<br />

Vortrag AVID – Tagung der DVG, 13. – 15.09.<strong>2006</strong> , Kloster Banz<br />

- Aspekte der Futtermittelqualität unter Berücksichtigung des nationalen Kontrollprogramms<br />

Futtermittelsicherheit<br />

Arbeitsberatung und Fortbildung der Futtermittelkontrolleure, MLUV Potsdam, 23.05.<strong>2006</strong><br />

- Analytik amtlicher Futtermittelproben im <strong>Landeslabor</strong> <strong>2006</strong><br />

Körber, R.:<br />

Arbeitsberatung Futtermittelüberwachung, LVLF Frankfurt (Oder), 22.11.<strong>2006</strong><br />

- Umweltkriminalität – Mitwirkung des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> zur Aufklärung von Fällen<br />

Workshop des MLUV und des MI, Land <strong>Brandenburg</strong>, Potsdam, 05.05.<strong>2006</strong><br />

- Amtliche Lebensmittelüberwachung – Bilanz und Ausblick<br />

Symposium des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz <strong>Brandenburg</strong>, Potsdam, 11.05.<strong>2006</strong><br />

Körber, R.; Woellner, R.:<br />

- Umsetzung des § 41 LFGB, Maßnahmen im Erzeugerbetrieb in der Praxis<br />

25. Int. Veterinärkongress, 23.-25.04.<strong>2006</strong>, Bad Staffelstein, Tagungsbroschüre<br />

Körber, R.; Stritzl-Ludwig, S.:<br />

- Neue rechtliche Schwerpunkte in der amtlichen Lebensmittelüberwachung (Mikrobiologie, Kennzeichnung,<br />

Rückstände)<br />

Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst des Landes <strong>Brandenburg</strong>, Jahrestagung und Fortbildungs-<br />

veranstaltung, Treppeln, 15./16.9.<strong>2006</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


134 4. Anhang<br />

Kühne, U.:<br />

- “Feststoffringversuche in der Umweltanalytik.“;<br />

Fortbildungsseminar “Referenzmaterialien, Regelkarten, Ringversuche“ der Fa. Klinkner & Partner GmbH in<br />

Potsdam am 31.5.<strong>2006</strong><br />

- „Prüfmittelüberwachung im Labor – Last oder Lust?“<br />

Labormanagement-Forum des Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Technik e.V. in Oberhof am<br />

11./12.10.<strong>2006</strong><br />

- Validierung bei der Einführung von Analysenverfahren in die Laborroutine“<br />

Labormanagement-Forum des Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Technik e.V. in Oberhof am<br />

11./12.10.<strong>2006</strong><br />

Ortmann, G.; Ehlert, F.; Homuth, M.; Rothe, J.:<br />

- Erfahrungen der Paratuberkulosesanierung eines Rinderbestandes im Land <strong>Brandenburg</strong>.<br />

6. <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong>er Rindertag, 05.- 07.10.<strong>2006</strong> , <strong>Berlin</strong>, Tagungsbroschüre<br />

- 3. Arbeitstagung des nationalen Referenzlabors für Tuberkulose und des nationalen Referenzlabors für<br />

Paratuberkulose, 11.10. – 12.10.<strong>2006</strong>, Jena<br />

Heuwieser, W. Unsicker, C. Ortmann, G.:<br />

- Seroprävalenz von Leptospira hardjo in Rinderbeständen <strong>Brandenburg</strong><br />

Rohde, E.:<br />

6. <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong>er Rindertag, 05.- 07.10.<strong>2006</strong>, <strong>Berlin</strong>, Tagungsbroschüre<br />

- Stand der Erarbeitung von biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der Europäischen<br />

Thalheim, S.:<br />

Wasserrahmenrichtlinie<br />

Workshop, 11.-12.09.<strong>2006</strong> in Kassel<br />

- Fischkrankheiten im Land <strong>Brandenburg</strong> unter besonderer Berücksichtigung des KHV.<br />

Soike, D.:<br />

Virologentreffen <strong>2006</strong> ; 28.04. – 30.04.<strong>2006</strong> , Frankfurt (Oder)<br />

- PCV2-assoziierte Krankheiten – ein aktueller Überblick<br />

Fortbildung zur Schweinehaltungshygiene-VO, 20.5.<strong>2006</strong>, Potsdam<br />

Sommerhäuser, J.:<br />

- Antimicrobial susceptibility testing of bacteria from feed - method and first results<br />

Annual meeting of the European Feed Microbiology Organization, Posieux (CH), 16.-18.10.<strong>2006</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


Stritzl-Ludwig, S.:<br />

4. Anhang 135<br />

- Mikrobiologische Beschaffenheit und Kennzeichnung von in Handelseinrichtungen selbst aufgeschnittenen,<br />

verpackten und in Selbstbedienung abgegebenen Brüh- und Kochwürsten"<br />

Auswertung des KÜP-<strong>Brandenburg</strong> 2005<br />

Beratung der Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung im LVLF, 30 März <strong>2006</strong>, Frankfurt (Oder)<br />

- Hackfleisch, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch - Regelungen im neuen LM-Hygiene-Recht der<br />

Gemeinschaft<br />

Arbeitstagung im Fachgebiet Fleischhygiene des MLUV mit den Kreisen und kreisfreien Städten, 31.05.<strong>2006</strong>,<br />

Potsdam<br />

- Arbeitsergebnisse der AG "Datenstruktur": Umsetzung des MLUV-Erlasses zur Datenerfassung und<br />

Datenübermittlung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />

Beratung der Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung im LVLF, 22. Juni <strong>2006</strong>, Frankfurt (Oder)<br />

4.6 Mitarbeit bei Aus- und Weiterbildung<br />

Prof. Dr. habil. Körber, R. :<br />

- Lehrauftrag „Lebensmittelrecht und Lebensmitteltoxikologie“ für Diplom-Ernährungswissenschaftler,<br />

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />

- Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen der amtlichen Kontrolle von Rückständen und Kontaminanten in<br />

Lebensmitteln und Futtermitteln<br />

Vorbereitungslehrgang zur Prüfung für den tierärztlichen Dienst in der Veterinärverwaltung,<br />

Leipzig, Oktober <strong>2006</strong><br />

Beetz, J., Dr. Melerowicz, T.:<br />

- Vorstellung der Messtechnik zur nuklearspezifischen Gefahrenabwehr im LKA <strong>Brandenburg</strong><br />

Hennig, C.:<br />

- Dozentin für „Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzngsmittel“, Fachtheoretische Ausbildung zum<br />

Dr. sc. Kroll, J.:<br />

Lebensmittelkontrolleur, Verwaltungsakademie <strong>Berlin</strong><br />

- Lehrauftrag „Lebensmittelrecht und amtliche Lebensmittelüberwachung für Lebensmittelchemiker und<br />

Kutzer, P.:<br />

Lebensmitteltechnologen“, Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />

- Ausbildungslehrgang für Bienensachverständige, März <strong>2006</strong><br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>


136 4. Anhang<br />

Dr. Pilsl, H.:<br />

- Lehrauftrag zur Betreuung und Begutachtung der Diplomarbeit von Frau Bianka Brettner<br />

“Entwicklung einer molekularbiologischen Methode für den spezifischen Nachweis von gentechnisch<br />

verändertem Raps“, Technische Fachhochschule <strong>Berlin</strong>, <strong>2006</strong><br />

Praktikanten / Auszubildende im LLB:<br />

- Abschluss der Ausbildung eines Biologielaboranten<br />

- Fortführung der Ausbildung von zwei Biologielaboranten<br />

- Beginn der Ausbildung von zwei Biologielaborantinnen<br />

- Praktikum von zwei lebensmittelchemischen Praktikanten, 2. Staatsexamen<br />

- Abschluss der Ausbildung einer lebensmittelchemische Praktikantin (krankheitsbedingte Verlängerung)<br />

- Betreuung von 2 Lebensmittelkontrolleuren in den Fachbereichen L 1, L 2 und L 3<br />

- dreiwöchiges Praktikum einer Studentin der Ernährungswissenschaft im Fachbereich L 2<br />

-- Betreuung von 3 Praktikanten der Veterinärmedizin in den Fachbereichen T 2, T 3, L 1<br />

- Betreuung von 2 VMTA-Praktikanten (jeweils ein halbes Jahr) in den Fachbereichen T 1 – T 4<br />

- Betreuung von 1 Schülerpraktikanten (2 Wochen) im Fachbereich U 1<br />

- Betreuung von 1 Abiturientin (2 Wochen) im Fachbereich U 1 Cottbus<br />

- Betreuung von 1 Praktikantin im Rahmen der Ausbildung zum Umweltingenieur (12-wöchiges<br />

Betriebspraktikum) im Fachbereich U 1 Cottbus<br />

- Betreuung von 1 Praktikantin im Rahmen des Programmes „U25 Berufsfit durch Sprache" zur<br />

Stärkung der Sprachkompetenz für junge Migranten (4 Wochen) im Fachbereich U 2<br />

- Betreuung einer Auszubildenden (Biologielaborantin im Fachbereich U 3) für 6 Wochen<br />

Internationale Gäste im LLB:<br />

Juni <strong>2006</strong> - Staatliche Institut für Lebensmittelhygiene und Rückstände Bukarest, Rumänien<br />

November <strong>2006</strong> - Twinning-Programm des BVL, Lettische Verbraucherschutzbehörden, Lettland<br />

Dezember <strong>2006</strong> - Staatliches Institut für Rückstandskontrollen Shanghai, China<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>

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