JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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<strong>JAHRESBERICHT</strong> <strong>2006</strong><br />
- <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> -<br />
Bilder<br />
Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz<br />
für Mensch und Tier<br />
Umweltschutz und nachhaltiger Ressourcenschutz<br />
Logo LLB
Impressum<br />
Schriftenreihe des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong>, Nr.5<br />
Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
Herausgeber:<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Dienstsitz Frankfurt (Oder)<br />
Gerhard-Neumann-Straße 2/3 PF 1469<br />
15236 Frankfurt (Oder) 15204 Frankfurt (Oder)<br />
Telefon: (0335) 5217-0<br />
Telefax: (0335) 5217 120<br />
E-Mail: poststelle@llb.brandenburg.de<br />
Internet: www.landeslabor.brandenburg.de<br />
Druck:<br />
Landesamt für Verbraucherschutz,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Am Halbleiterwerk 1<br />
15236 Frankfurt (Oder)
Vorwort<br />
Das Jahr <strong>2006</strong> war wiederum für das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> (LLB) als ressort-, fach- und medienübergreifender<br />
Dienstleistungserbringer von Politik, Behörden, Bürgern und Verbänden eine anspruchsvolle Herausforderung aus<br />
gesellschaftlicher und fachlicher Sicht.<br />
Zur Umsetzung der Personalentwicklungsplanung der Landesregierung bis 2009, welche für das LLB eine Personalreduzierung<br />
um 40 % und eine Aufgabenkonzentration am Dienstsitz und Laborstandort Frankfurt (Oder) festschreibt,<br />
war das „Laborkonzept 2009“ zu erarbeiten, mit dem MLUV und den Interessenvertretungen abzustimmen, um 2007<br />
die zielorientierte Umsetzung mit den Beschäftigten und dem Personalrat zu gewährleisten.<br />
Kernstück dieses Laborkonzeptes war eine umfassende Aufgabenkritik, in dessen Ergebnis bis Ende 2007 alle<br />
Aufgaben, die nicht zum Kernbereich des staatlichen Handelns und der amtlichen Untersuchungsaufgaben nach EU-<br />
und Bundesrecht zählen, an Dritte ausgelagert bzw. aufgegeben werden. Die für den Verbraucherschutz, den Tierseuchenschutz,<br />
den Umweltschutz sowie den nachhaltigen Ressourcenschutz von Landwirtschaft und Geologie<br />
erforderlichen amtlichen Untersuchungs-, Begutachtungs- und Beratungsanforderungen werden jedoch auch zukünftig<br />
in vollem Umfang erfüllt werden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wird es diesbezüglich unumgänglich sein,<br />
im Sinne eines PPP (Public Private Partnership) auch Untersuchungen von Kategorie 1-Aufgaben, insbesondere für<br />
Umweltaufgaben, gemeinsam mit privaten Untersuchungslaboren abzusichern, ohne die Kernkompetenzen als<br />
integrierte, staatliche Untersuchungseinrichtung einzuschränken.<br />
Die seit 2004 bestehende Norddeutsche Kooperation von Landesuntersuchungseinrichtungen der Länder <strong>Berlin</strong>,<br />
<strong>Brandenburg</strong>, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf den<br />
Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung ermöglicht eine neue Qualität der länderübergreifenden<br />
Zusammenarbeit und wird schrittweise in allen Teilgebieten der amtlichen Untersuchungen mit konkreten<br />
Projekten umgesetzt. Der Leistungsausgleich erfolgt auf einem, in <strong>Brandenburg</strong> entwickelten, KLR-basiertem<br />
Verrechnungsmodell.<br />
Eine besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit zwischen den Untersuchungseinrichtungen <strong>Berlin</strong>s und<br />
<strong>Brandenburg</strong>s zu. Die geplante Fusion des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> mit dem Institut für Lebensmittel, Arzneimittel<br />
und Tierseuchen aus dem <strong>Berlin</strong>er Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben soll nach dem jetzigen Stand per<br />
01.01.2009 vollzogen werden. Als Rechtsform wurde die Anstalt öffentlichen Rechts gewählt. In Arbeitsgruppen mit<br />
Beteiligung der Untersuchungseinrichtungen und der Interessenvertreter wurden die Grundlagen für den Fusionsprozess<br />
erarbeitet und in einem Eckpunktepapier festgeschrieben. Die nicht einfachen, teilweise von kontroversen<br />
Interessenslagen geprägten Fusionsverhandlungen haben nunmehr zu einem Staatsvertragsentwurf für ein<br />
gemeinsames <strong>Landeslabor</strong> <strong>Berlin</strong> – <strong>Brandenburg</strong> geführt, um den politischen Entscheidungsprozess einleiten zu<br />
können. Die Bündelung der Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes in dem<br />
Lebens- und Wirtschaftsraum <strong>Berlin</strong> – <strong>Brandenburg</strong> kann zahlreiche innovative Anregungen und fachlichwirtschaftliche<br />
Synergien für alle Beteiligte in den Laboren, den Behörden und der Politik erbringen.<br />
Die Kompetenzbereiche des LLB waren auch <strong>2006</strong> neben den vielfältigen planmäßigen Untersuchungsaufgaben<br />
durch Sonderaktionen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gefordert. Mit der Feststellung der Vogelgrippe am<br />
25.02.<strong>2006</strong> im Unteren Odertal begann eine langanhaltende Periode umfassender Laboranalysen bei Wildvögeln und<br />
Hausgeflügel. Dies war begleitet von der Einführung neuer molekularbiologischer Teste auf H5N1, der technischen<br />
Aufrüstung dieses Laborkomplexes und weitreichender Dokumentationen. Diese Aktivitäten sowie diverse Lebensmittelskandale<br />
um „Gammelfleisch“ und Mitwirkungen zur Aufklärung von Umweltskandalen haben das LLB stets im<br />
Fokus der öffentlichen Wahrnehmung als <strong>Brandenburg</strong>er Untersuchungseinrichtung mit Kompetenz und Effizienz<br />
platziert.<br />
Der vorliegende Jahresbericht des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> soll einen komplexen Überblick zu dem Gesamtspektrum<br />
der Aufgaben und Tätigkeiten geben und sachlich die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen<br />
und der fachlich-rechtlichen Begutachtungen in Kombination mit der Leistungsfähigkeit und dem Engagement aller<br />
Sachverständigen, Labor- und Servicemitarbeiter vermitteln.<br />
Unseren Partnern in den Ministerien, in den Landesämtern und in den kommunalen Behörden sowie in Wirtschaft und<br />
Verbänden möchte ich für ihr Vertrauen und ihre stets schöpferische und kritische Wegbegleitung danken. Für die in<br />
allen Bereichen des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> geleistete fachliche und Verwaltungsarbeit, für die in den<br />
Modernisierungs- und Umstrukturierungsprozess eingebrachten Ideen und konstruktiven Vorschläge sowie für das<br />
Bemühen, unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Beste zu realisieren, sei allen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern unseres <strong>Landeslabor</strong>s herzlich gedankt.<br />
Frankfurt (Oder), Juli 2007 Prof. Dr. habil. Roland Körber<br />
Direktor<br />
3
4<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort 3<br />
Inhaltsverzeichnis 4<br />
Abkürzungsverzeichnis 8<br />
1 Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> stellt sich vor 11<br />
1.1 Struktur und Aufgaben 11<br />
1.2 Service und Steuerung 13<br />
1.3 Personal, Ausstattung, Investitionen 13<br />
1.4 Bibliothekswesen 15<br />
1.5 Qualitätssicherung 16<br />
2 Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 18<br />
2.1 Aviäre Influenza (AI, Klassische Geflügelpest) 18<br />
2.2 Untersuchungen im Lebensmittelskandal 21<br />
2.3 Bestimmung von Pestiziden in einem zusammengesetzten Lebensmittel 23<br />
2.3 Amtliche Futtermittalanalytik - Auswirkungen des belgischen Dioxinskandals 24<br />
2.4 Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln auf Cumarin 24<br />
2.5 Gravimetrische Feinstaubuntersuchungen zur Bestimmung der Luftqualität 25<br />
3 Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 27<br />
3.1 Diagnostik von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen 27<br />
3.1.1 Anzeigepflichtige Tierseuchen, meldepflichtige Tierkrankheiten 27<br />
3.1.1.1 Transmissible spongiforme Enzephalopathien / Bovine Spongiforme Enzephalopathien (TSE/BSE) 27<br />
3.1.1.2 Klassische Schweinepest 28<br />
3.1.1.3 Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD) 28<br />
3.1.1.4 Chlamydieninfektionen 28<br />
3.1.1.5 Virologische Untersuchung von Fischen 29<br />
3.1.1.6 Untersuchungen auf Tollwut 29<br />
3.1.2 Ausgewählte Ergebnisse aus den Fachgebieten und spezifischen Laborbereichen 30<br />
3.1.2.1 Pathologie, Histologie 30<br />
3.1.2.2 Untersuchungen auf Mastitiserreger 30<br />
3.1.2.3 Bakteriologisch-mykologische Untersuchungen 31<br />
3.1.2.4 Parasitologische Untersuchungen 31<br />
3.1.2.5 Virologie, Serologie 31<br />
3.1.2.6 Molekularbiologische Untersuchungen 33<br />
3.1.3 Konsiliarlaboratorien 34<br />
3.1.4 Riemerella- Infektionen 34<br />
3.1.5 Clostridien 34<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
Seite
3.1.5.1 Clostridium perfringens 34<br />
3.1.5.2 Clostridium botulinum 35<br />
3.1.5.3 Clostridium tetani - sonstige Clostridien spp. 35<br />
3.2 Amtliche Überwachung von Lebensmitteln, Wein, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und<br />
Futtermitteln 36<br />
3.2.1 Statistischer Überblick 36<br />
3.2.2 Bemerkungen zu Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln 36<br />
3.2.3 Untersuchungen von Erzeugnissen des Weinrechts, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen 54<br />
3.2.4 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel 59<br />
3.2.4.1 Gentechnisch veränderter Reis 59<br />
3.2.4.2 Untersuchungen auf gentechnisch verändertes Soja bzw. gentechnisch veränderten Mais 60<br />
3.2.5 Projekte, Programme 61<br />
3.2.5.1 Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings 61<br />
3.2.5.2. EU-Dioxin und PCB-Monitoring 62<br />
3.2.5.3 Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 62<br />
3.2.6 Ausgewählte Ergebnisse zu mikrobiologischen Untersuchungen 66<br />
3.2.6.1 Mikrobiologische Untersuchungen von Hygienekontrollproben 66<br />
3.2.6.2 Salmonella-Nachweis aus Lebensmitteln 67<br />
3.2.6.3 Proben, die aufgrund von Erkrankungsfällen eingesandt wurden 68<br />
3.2.7 Untersuchungen auf Nitratgehalt 69<br />
3.3. Rückstände und Kontaminanten, Spezialanalytik von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln und<br />
Futtermitteln 70<br />
3.3.1 Allgemeines 70<br />
3.3.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln 71<br />
3.3.3 Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln 71<br />
3.3.4 Biogene Amine 71<br />
3.3.5 Mykotoxine 72<br />
3.3.6 Dioxine / PCB 72<br />
3.3.7 Nationaler Rückstandskontrollplan 73<br />
3.4 Untersuchungen zur Beschaffenheit der Luft, des Wassers und des Bodens in <strong>Brandenburg</strong> 74<br />
3.4.1 Untersuchungen zur Luftqualität 74<br />
3.4.2 Untersuchungen zur Wasserqualität 75<br />
3.4.2.1 Untersuchungen im Bereich der Fließgewässer 76<br />
3.4.2.2 Untersuchungen im Bereich der Seen 77<br />
3.4.2.3 Untersuchungen des Grundwassers 78<br />
3.4.2.4 Untersuchungen im Bereich Abwasser 78<br />
3.4.3 Untersuchungen im Bereich Boden / Altlasten / Abfall / Geologie 79<br />
3.4.4 Amtliche Kontrollen und Durchführung von Ringversuchen 81<br />
5
6<br />
3.4.5 Übersicht zur Untersuchungstätigkeit im Umweltbereich 81<br />
3.5 Strahlenmessstellen des Landes <strong>Brandenburg</strong> 82<br />
3.6 Landwirtschaftliche Untersuchungen 85<br />
3.6.1 Amtliche und fachbehördliche Untersuchungen 85<br />
3.6.1.1 Amtliche Futtermittelkontrolle 85<br />
3.6.1.2 Amtliche Düngemittelkontrolle 88<br />
3.6.1.3 Amtliche Bestimmungen auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes 89<br />
3.6.1.4 Aufgaben im Rahmen der fachbehördlichen Tätigkeit 89<br />
3.6.1.5 Qualitätssicherung 91<br />
4 Anhang 92<br />
4.1 Organigramm <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 92<br />
4.2 Tabellen 93<br />
Tabelle 30: Laborvergleichsuntersuchungen 93<br />
Tabelle 31: Nachweis von Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten aus Tierkörpern, Organeinsendungen,<br />
klinischem Material 98<br />
Tabelle 32: Untersuchungen auf Chlamydienantigen / -genomsequenzen 99<br />
Tabelle 33: Einsendungen von Tierkörpern / Organen nach Tierarten 100<br />
Tabelle 34: Differentialdiagnostisch bedeutsame Tierkrankheiten 101<br />
Tabelle 35: Molekularbiologische Untersuchungen auf Erreger von Tierkrankheiten, Tierseuchen und<br />
Zoonosen im Jahr <strong>2006</strong> im Vergleich mit den Vorjahren 102<br />
Tabelle 36: Infektionen durch Riemerella anatipestifer und Riemerella columbina bei Wirtschaftsgeflügel und<br />
Wildvögeln 103<br />
Tabelle 37: Ergebnisse der Differenzierung und Toxinprüfung von Clostridium perfringens-Stämmen 104<br />
Tabelle 38: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen von Botulismus verdächtigen Krankheitserregern 105<br />
Tabelle 39: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen Botulismus verdächtiger Krankheitsgeschehen 105<br />
Tabelle 40: Vorkommen toxinbildender Stämme von Cl. botulinum bei 25 Botulismusausbrüchen bei Tieren<br />
und beim Menschen 106<br />
Tabelle 41: Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen,<br />
kosmetischen Mitteln – Gesamtübersicht 107<br />
Tabelle 42: Beanstandungen von Lebensmitteln 108<br />
Tabelle 43: Beanstandungen von Weinerzeugnissen 109<br />
Tabelle 44: Beanstandungen von Bedarfsgegenständen 109<br />
Tabelle 45: Beanstandungen von kosmetischen Mitteln 109<br />
Tabelle 46: Codierung der Beurteilungsgründe 110<br />
Tabelle 47: Zuordnung der nachgewiesenen Salmonellen in Lebensmitteln 112<br />
Tabelle 48: Rückstände an Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln 113<br />
Tabelle 49: Schwermetalle in Lebensmitteln 114<br />
Tabelle 50: Ergebnisse der Hemmstoffproben (BU) 115<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Tabelle 51: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen 116<br />
Tabelle 52: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel, Kaninchen 117<br />
Tabelle 53: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Fischen, Eiern, Honig und Wild 118<br />
Tabelle 54: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Milch 119<br />
Tabelle 55: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern und Schweinen aus<br />
Erzeugerbetrieben 120<br />
Tabelle 56: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel aus Erzeugerbetrieben 120<br />
Tabelle 57: Untersuchte Parameter / Stoffgruppen im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle 121<br />
Tabelle 58: Anzahl der landwirtschaftlichen Proben im Vergleich zu den Vorjahren 123<br />
4.3 Mitarbeit in Gremien, Fachgruppen, Arbeitskreisen 124<br />
4.4 Veröffentlichungen, Poster 130<br />
4.5 Wissenschaftliche Vorträge 132<br />
4.6 Mitarbeit bei Aus- und Weiterbildung 135<br />
7
8<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
AAS Atomabsorptionsspektrometrie<br />
ADF säurelösliche Faser<br />
AG Arbeitsgruppe<br />
AKS Akkreditierungsstelle<br />
ALS Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BLV<br />
ALTS Arbeitskreis Lebensmittelhygienischer Tierärztlicher Sachverständiger<br />
AOX adsorbierbare organisch gebundene Halogene<br />
APP Actinobacillose<br />
ARGE-Elbe Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe<br />
BBodschV Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung<br />
BD Border Disease<br />
BEFFE Bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß<br />
BfR Bundesamt für Risikobewertung<br />
BHV Bovine Herpesviren(1-4)<br />
BLAPS Bund / Länder-Arbeitsgruppe Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände<br />
BLV Bovines Leukosevirus<br />
BRSV Bovines Respiratorisches Synzytial-Virus<br />
BSB Biochemischer Sauerstoffbedarf<br />
BSE Bovine Spongiforme Enzephalopathie<br />
BU Bakteriologische Fleischuntersuchung<br />
BVD Bovine Virusdiarrhoe (MD/VD)<br />
BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />
CAE Caprine Arthritis-Encephalitis (Ziege)<br />
Cl. Clostridium<br />
CKW Chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />
CSB Chemischer Sauerstoffbedarf<br />
DFG Deutsche Forschungsgesellschaft<br />
DGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie<br />
DüV Düngeverordnung<br />
DON Deoxynivalenol<br />
E. Escherichia<br />
EAV Equines Arteritis Virus<br />
EBL European Bat Lyssavirus<br />
ECD Elektroneneinfangdetektor<br />
EHV Equines Herpes Virus<br />
EIA Enzym-Immuno-Assay<br />
ELISA Enzyme-Linked Immunosorbent Assay<br />
ELOS enzymlösliche organische Substanz<br />
Fa. Firma<br />
FACS Durchflußzytometrie (Fluorescence Activated Cell Sorting)<br />
FB Fachbereich<br />
FDA Food and Drug Administration<br />
FID Flammenionisationsdetektor<br />
FMV Futtermittelverordnung<br />
GC Gaschromatograph(ie)<br />
GC-MS Gaschromatograph, gekoppelt mit Massenspektrometer<br />
GC-MSD Gaschromatograph mit massenselektivem Detektor<br />
GC-MS-TOF Flugzeitmassenspektrometer (GC-MS-Time-of-flight)<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
GDCh Gesellschaft Deutscher Chemiker<br />
GVO Gentechnisch veränderter Organismus<br />
HFT Hohenheimer Futterwert-Test<br />
HMF Hydroxymethyl-furfural<br />
HPLC Hochdruckflüssigchromatographie<br />
ICP Atomspektroskopie mit induktiv gekoppeltem Plasma (Inductively Coupled Plasma)<br />
ICP OES optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma<br />
IHK Industrie- und Handelskammer<br />
IHN Infektiöse hämatopoetische Nekrose der Salmoniden<br />
IMIS Integriertes Mess- und Informationssystem<br />
ISA ansteckende Blutarmut der Lachse<br />
IPN Infektiöse Pankreasnekrose<br />
ILAT Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen<br />
KbE Koloniebildende Einheit<br />
KBR Komplementbindungsreaktion<br />
KHV Koi-Herpes-Virus<br />
KLR Kosten-Leistungs-Rechnung<br />
KSP Klassische Schweinepest<br />
KÜP Koordiniertes Überwachungsprogramm<br />
L Lebensmittel<br />
L. Listeria<br />
LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall<br />
LC-MS Flüssigchromatographie mit massenselektivem Detektor<br />
LChG Lebensmittelchemische Gesellschaft in der GdCh<br />
LFE Landesforstanstalt Eberswalde<br />
LFGB Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch<br />
LMKV Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung<br />
LVLF Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Frankfurt (Oder)<br />
LUA Landesumweltamt<br />
MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration<br />
MCPD Monochlorpropandiol<br />
MD Mucosal Disease<br />
MHD Mindesthaltbarkeitsdauer<br />
MLUV Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
MS Massenspektrometrie<br />
ND Newcastle Disease<br />
NDF neutral lösliche Faser<br />
NDV Newcastle Disease Virus<br />
NKP Nationales Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit<br />
NKV Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />
NOKO Norddeutsche Kooperation der Länder B, BB, HH, MV, NI, SH<br />
PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe<br />
PCB polychlorierte Biphenyle<br />
PCP Pentachlorphenol<br />
PCR Polymerase Kettenreaktion<br />
PerIS Personalverwaltungs- und Informationssystem<br />
PHV Porcines Herpesvirus<br />
PMV Paramyxovirus<br />
9
10<br />
PPV Porcines Parvovirus<br />
PrP Prion-Protein<br />
PRRS Seuchenhafter Spätabort der Schweine<br />
PSM Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel<br />
PWS pharmakologisch wirksame Substanzen<br />
QM Qualitätsmanagement<br />
QUID mengenmäßige Angabe von Zutaten („Quantitative Ingredients Declaration“)<br />
R. Riemerella<br />
REI Richtlinie zur Emmissions- und Immissionsüberwachung<br />
RIA Radioimmunoassay<br />
S. Salmonella<br />
SET Staphylokokkenenterotoxin<br />
SCF Scientific Committee on Food<br />
spp. Spezies<br />
Str. Straße<br />
StrVG Strahlenschutzvorsorgegesetz<br />
SVC Frühjahrsvirämie der Karpfen (Spring Viremia of Carp)<br />
TLB Transport- und Lagerbehälter<br />
TOC gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (total organic carbon), Summenparameter<br />
TRRL Transport and Road Research Laboratory<br />
TS Trockensubstanz<br />
TSE Transmissible Spongiforme Enzephalopathien<br />
U Umwelt<br />
UPLC Ultra Performance Liquid Chromatography<br />
VDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten<br />
VHS Virale Hämorrhagische Septikämie (Forellen)<br />
VO Verordnung<br />
VOC Volatile Organic Compounds<br />
VTEC Verotoxinbildende Escherichia coli<br />
WHO Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization)<br />
WRRL Wasser-Rahmen-Richtlinie<br />
Y. Yersinia<br />
ZZulV Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
1 Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> stellt sich vor<br />
1.1 Struktur und Aufgaben<br />
1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 11<br />
Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> (LLB) mit Hauptsitz in Frankfurt (Oder) wurde am 1. Januar 2004 gegründet.<br />
Das <strong>Landeslabor</strong> verfügte zum Ende des Jahres <strong>2006</strong> über 8 Standorte.<br />
Potsdam, Pappelallee<br />
Oranienburg Dienstsitz Frankfurt (Oder),<br />
Gerhard-Neumann-Straße<br />
Frankfurt(Oder), Müllroser Chaussee<br />
Potsdam, Templiner Straße Cottbus, Markgrafenmühle<br />
Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße<br />
Kleinmachnow
12 1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Das <strong>Landeslabor</strong> ist in die Kompetenzbereiche T, L und U gegliedert (siehe Organigramm im Anhang, Seite 92).<br />
Kompetenzbereich T (Tierseuchen, Zoonosen, Diagnostik)<br />
mit Laborbereichen für Tierseuchen, Zoonosen, Sicherheitslabor, Virologie, Serologie, BSE sowie Molekularbiologie<br />
und gentechnische Untersuchungen,<br />
Kompetenzbereich L (Lebensmittel, Futtermittel)<br />
mit Laborbereichen für tierische Lebensmittel, Fleischhygiene, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, pflanzliche und<br />
spezielle Lebensmittel, Futter- und Düngemittel, Pflanzenschutz, Rückstände und Kontaminanten, spezielle Analytik,<br />
Kompetenzbereich U (Umwelt, Strahlenschutz, Geologie)<br />
mit Laborbereichen für Luft, Wasser und Abwasser, Strahlenschutz, Boden, Geologie, Abfall<br />
Das <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> ist eine Einrichtung nach § 13 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) im<br />
Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und nimmt amtlich-<br />
hoheitliche Aufgaben und Aufgaben im öffentlichen und politischen Interesse wahr für<br />
- Ministerien und Landesämter,<br />
- die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte,<br />
- Staatsanwaltschaften und Gerichte,<br />
- sowie andere öffentliche Einrichtungen in <strong>Brandenburg</strong> und in anderen Bundesländern.<br />
Auf vielen Tätigkeitsfeldern der Landesverwaltung bilden umfangreiche Laboruntersuchungen eine wesentliche Basis<br />
für die behördliche Überwachung zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und für die risikoanalytische Bewertung von<br />
Ursache-Wirkungs-Beziehungen zwischen Umweltveränderungen, landwirtschaftlicher Produktion, Nahrungsmittel-<br />
produktion sowie menschlicher und tierischer Gesundheit. Durch die Bündelung dieser Untersuchungsaufgaben, eine<br />
Zusammenfassung gleichartiger Analysen und eine Zentralisierung der Verwaltung wird im <strong>Landeslabor</strong> die<br />
notwendige Effektivitätssteigerung erreicht und andererseits eine Reduzierung der Kosten möglich. Das <strong>Landeslabor</strong><br />
unterstützt das Land <strong>Brandenburg</strong> als unabhängige und unparteiliche staatliche Einrichtung bei der grundgesetzlich<br />
verankerten Daseinsfürsorge für die Bürger in den Bereichen<br />
- nachhaltiger Ressourcenschutz,<br />
- vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz sowie<br />
- Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz einschließlich Terrorismusabwehr.<br />
Das Leistungsspektrum beinhaltet die Analytik von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln,<br />
Futtermitteln, Umweltproben und geologischen Materialien sowie die Untersuchung von Tieren und diagnostischem<br />
Material.<br />
Zum Leistungsspektrum gehören außer der Durchführung von Laboranalysen und –untersuchungen auch die<br />
fachliche Bewertung und Begutachtung der Befunde sowie die Beratung der Auftraggeber.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
1.2 Service und Steuerung<br />
1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 13<br />
Der Bereich Service und Steuerung hatte im Wesentlichen die Aufgaben, die begonnenen Modernisierungsprojekte<br />
erfolgreich zu beenden und das <strong>Landeslabor</strong> trotz erheblicher Personalreduzierungen verwaltungstechnisch<br />
arbeitsfähig zu erhalten. Die Schwerpunkte waren:<br />
- die Konsolidierung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung<br />
- intensive Zusammenarbeit mit der NOKO im Bereich Verrechnung und gemeinsame Beschaffung; Beschaffung<br />
im Rahmen der Arbeitsgruppe. Übergabe der gemeinsamen Verrechnungsstelle an Hamburg, entsprechend des<br />
vorgesehenen 2-Jahresrhythmus zum 01.01.2007<br />
- Finanzwirtschaft mit Augenmaß bei gleichzeitiger hoher Investitionsquote<br />
- Fortführung der Einführung von PerIS<br />
- weitere Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung; Durchführung von Controlling-Meetings in den<br />
Fachbereichen<br />
- Einführung eines neuen Fach-Produktkataloges zum 01.01.<strong>2006</strong> in SAP als Basis einer neuen Gebührenordnung<br />
- Vorbereitung einer neuen Leistungs- und Gebührenkalkulation auf Basis der KLR- Daten<br />
- Produktivsetzung der vereinheitlichten, standardisierten IT-Infrastruktur unter Windows Server 2003 und<br />
Exchange 2003<br />
- intensive Mitarbeit bei der Optimierung des Berichtswesen im Lebensmittel- und Tierseuchenbereich<br />
- Mitarbeit in der IT-AG im Rahmen der NOKO<br />
- Durchsetzung und Begleitung umfangreicher Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf die Schließung von<br />
Standorten und den damit verbundenen Umzügen. Mit- und Zuarbeit für das Konzept LLB 2009 im Hinblick auch<br />
auf die Einnahme der neuen Zielstruktur ab 1. Januar 2007.<br />
- Einführung des Materialwirtschaftssystems SAP-Modul-MM im Januar <strong>2006</strong> (digitalisierter Beschaffungsantrag,<br />
Workflowsystem)<br />
- Erarbeitung eines Übernahmekonzeptes zur Übernahme der Probenahme Wasser (WRRL) vom LUA in das LLB<br />
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Begleitung der Fusionsaktivitäten LLB mit dem ILAT <strong>Berlin</strong>.<br />
1.3 Personal, Ausstattung, Investitionen<br />
Zum 31.12.<strong>2006</strong> hatte das <strong>Landeslabor</strong> folgenden Personalbestand:<br />
Fachbereichsleiter und wissenschaftliche Mitarbeiter 58<br />
Laborpersonal und sonstiges Fachpersonal 234<br />
Verwaltung einschließlich technischer Dienst 44<br />
Laborleitung einschl. Qualitätsmanagement und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Gesamt 342<br />
Darüber hinaus gehörten 4 Auszubildende (Biologielaboranten) und 2 Lebensmittelchemie-Praktikanten dem<br />
<strong>Landeslabor</strong> an.<br />
6
14 1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Folgende Investitionen konnten <strong>2006</strong> realisiert werden:<br />
- Aminosäureanalysator mit Ninhydrin-, Nachsäulenreaktion und photometrischer Detektion, inklusive<br />
Steuerungs- und Anwendersoftware, Computer und Drucker<br />
- HPLC-Anlage mit Fluoreszenz- und DAD- Detektor<br />
- Digitales Abbe- Refraktometer<br />
- FTIR-Spektralphotometer mit ATR-Messzusatz<br />
- Headspace Sampler<br />
- Gerät zur automatischen Lösungsmittelextraktion (ASE)<br />
- LC-MS-MS (höchstempfindlich)<br />
- Atomabsorptionsspektrometer (AA 240, Varian)<br />
- GC-MS-TOF-System (LECO)<br />
- HPLC-Messplatz mit quarternärer Pumpe, Autosampler, Säulenthermostat, DA-Detektor, Fluoreszenz-<br />
Detektor, Personalcomputer (Ersatzanschaffung)<br />
- Gaschromatograph Agilent GC 6890 mit 2 Injektoren (split/splitless) und 2 EC-Detektoren, incl. Anpassung<br />
des Autosamplers 8200 (Varian) und Wiederherstellung der Kopplung mit dem IR- Gerät (Magna 550, Fa.<br />
Nicolet) (Ersatzanschaffung)<br />
- Sicherheitswerkbank<br />
- 3 Systemmikroskope (Olympus, Leica oder Zeiss)<br />
- Pipettierer<br />
- Zentrifuge<br />
- Probensortiersystem (Decapper)<br />
- Hamilton-Selektivpipettierer<br />
- Cryoarchiv / -lager (N2-Container für biologisches Material) incl. Innenausstattung, N2-Pumpe etc.<br />
- Lightcycler Fa. Roche<br />
- NS-Aufbereitungsgerät King Fischer und Mixer<br />
- Realtime-Thermocycler Mx3005P<br />
- HP 5890 Gaschromatograph (grundüberholt) Split/Splitless (manuelle Druckregelung) FID; ECD;<br />
HP IB Interface<br />
- Micro- Filterwaage<br />
- UV-VIS Spektralphotometer<br />
- Hochauflösendes ICP-MS<br />
- AOX-Analysator<br />
- Ersatzbeschaffung ICP OES<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Folgende Baumaßnahmen wurden durchgeführt:<br />
Standort Frankfurt (Oder)<br />
1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 15<br />
Beginn der Planungen für die technischen Anpassungen zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Bereiches<br />
L 4 nach dessen Umzug aus Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße nach Frankfurt (Oder), Gerhard-Neumann-Straße<br />
Standort Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße / Kleinmachnow, Stahnsdorfer Damm<br />
Umzug des Bereiches U 2 vom Standort Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße zum neuen Standort Kleinmachnow, Stahnsdorfer<br />
Damm, mit Auslagerung von Technik und Labormobiliar und Installation am neuen Standort. Die dazu notwendigen<br />
technischen Anpassungen, insbesondere der Medienversorgung und Be-/Entlüftung, wurden durchgeführt und der<br />
Standort Potsdam, <strong>Berlin</strong>er Straße, bis auf den Bereich L 4, geräumt.<br />
Standort Potsdam, Templiner Straße<br />
Die Baumaßnahmen zur funktionellen Erweiterung des Standortes wurden in wesentlichen Teilen abgeschlossen. Die<br />
notwendige Möblierung zur Erreichung der Arbeitsfähigkeit wird im Jahre 2007 abgeschlossen.<br />
1.4 Bibliothekswesen<br />
Die Bibliothek hatte einen umfangreichen Informationsbedarf zur Literaturversorgung der Mitarbeiter des LLB zu<br />
bewältigen. Im Jahr <strong>2006</strong> verfügte sie über 51 laufend gehaltene Fachzeitschriften und Gesetzblätter sowie 47<br />
Loseblattsammlungen mit Fortsetzungsbezug sowie CD-ROM Datenbanken. Über die Neuerwerbungen informierte<br />
die Bibliothek in ihrem Neuerwerbungsverzeichnis. Zur Information der Nutzer wurden Umläufe der<br />
Inhaltsverzeichnisse der laufend gehaltenen Zeitschriften und Hinweise zu Ergänzungslieferungen zu den<br />
Loseblattsammlungen erstellt.<br />
Aus anderen Bibliotheken wurden per Fernleihe nicht vorhandene Zeitschriftenartikel, Bücher, Dissertationen und<br />
Gesetzblätter beschafft. Durch die gute Zusammenarbeit mit anderen Bibliotheken in der Region und mit<br />
Spezialbibliotheken im Bundesgebiet konnten eilige Fernleihbestellungen kurzfristig realisiert und auch aktuelle<br />
Literatur schnell beschafft werden (insgesamt 1300 Fernleihbestellungen).<br />
Die Inhaltsverzeichnisse von 60 Zeitschriften aus Datenbanken, anderen Bibliotheken und dem Internet wurden in<br />
Umlauf gegeben. Somit konnten die Mitarbeiter zusätzlich zum Bibliotheksangebot mit Artikeln und Abstracts aus<br />
internationalen Fachzeitschriften versorgt werden. Für die Literaturverwaltung mit dem Reference Manager wurden die<br />
Daten zu den gewünschten Zeitschriftenartikeln abgespeichert und den Bestellern zur Verfügung gestellt.<br />
Aktuelle Veröffentlichungen aus dem Amtsblatt der EU (EG-Richtlinien und –Verordnungen, Informationen zum<br />
Veterinär-, Lebensmittel- und Umweltrecht) wurden durch die Bibliothek ins Intranet eingestellt.<br />
Die Bibliothek führte Recherchen in verschiedenen Fachdatenbanken (Veterinary Science Database, FSTA, Medline,<br />
Analytical Abstracts) und im Internet zur Ermittlung von Literatur zu bestimmten Themen durch.
16 1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
1.5 Qualitätssicherung<br />
Für das Qualitätsmanagementsystem des <strong>Landeslabor</strong>s waren im Jahr <strong>2006</strong> weitere Anpassungen und<br />
Aktualisierungen von Unterlagen erforderlich, da die im Rahmen des QM-Systems genutzten Unterlagen stets aktuell<br />
zu halten und den Anforderungen anzupassen sind. Aufgrund der Neufassung der DIN EN ISO/IEC 17025 war<br />
deshalb eine Überarbeitung des QM-Handbuches erforderlich. Diese wurde im Verlauf des Jahres von der QM-<br />
Beauftragten, Frau Hesse, in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Kühne vorbereitet und den internen Auditoren Ende<br />
Oktober zugeleitet. Am 25.01.2007 fand dazu die abschließende Beratung mit den internen Auditoren statt.<br />
Inzwischen ist die neue Version in Kraft getreten.<br />
Auch Standardarbeitsanweisungen (SOP) sollten weiter überarbeitet und vereinheitlicht werden. Dies ist für die SOP<br />
zur Wartung und Funktionsprüfung von Waagen nach langer Diskussion im Jahr <strong>2006</strong> erfolgt. Der Prozess der<br />
Überarbeitung und Vereinheitlichung ist aber noch nicht abgeschlossen und muss dringend weitergeführt werden, da<br />
sich auch durch die neue Struktur Veränderungen ergeben haben. Für die Verteilung der Unterlagen und die<br />
Bereitstellung zur Information der Mitarbeiter wurde auf der Beratung der Auditoren die elektronische Form empfohlen<br />
und diese Verfahrensweise inzwischen etabliert.<br />
Einen großen Stellenwert im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems hat die Teilnahme an Eignungsprüfungen,<br />
die dem Nachweis der jeweiligen analytischen Kompetenz dienen. Angebote zu Laborvergleichsuntersuchungen und<br />
Ringversuchen werden daher in großem Umfang genutzt. Insgesamt erfolgte die Teilnahme an 141 Eignungs-<br />
prüfungen und Ringversuchen. Die Ergebnisse wurden dabei teilweise auch von verschiedenen Laborteams<br />
zusammengetragen. Damit ist die Zahl von Eignungsprüfungen im Vergleich zu 2005 deutlich gestiegen, was u. a. auf<br />
eine größere Anzahl im T-Bereich sowie neue Angebote zurückzuführen ist. Man kann feststellen, dass die Leistungen<br />
der Laborteams in der Regel als gut bis sehr gut bewertet wurden. Bei abweichenden Werten wurde eine<br />
Ursachenermittlung vorgenommen. Alle Ringversuche und Laborvergleichsuntersuchungen werden dokumentiert.<br />
Wichtig sind die Nutzung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen der Weiterqualifizierung der Laborkräfte und die<br />
Umsetzung notwendiger Veränderungen als Instrument zur Verbesserung der Analysenqualität.<br />
Eine Zusammenstellung der Eignungsprüfungen ist in Tabelle 30 (siehe Anhang, Seite 93) enthalten.<br />
Die Durchführung der horizontalen und vertikalen Audits erfolgte nicht immer im vorgesehenen zeitlichen Rahmen<br />
bzw. Umfang. Die geringen Zeitreserven der Mitarbeiter, die Übernahme zusätzlicher Aufgaben sowie der Ausfall von<br />
Auditoren durch Versetzung und Krankheit machten sich hierbei negativ bemerkbar. Bei den vertikalen Audits konnte<br />
die geplante Teilnahme der QM-Beauftragten an Audits nur teilweise realisiert werden (insgesamt 10 Audits). Die in<br />
den Auswertungen am häufigsten genannten Maßnahmen waren die notwendige laufende Anpassung von<br />
Regelungen zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die Aktualisierung von Dokumentenlisten, die Überarbeitung von<br />
Gerätebüchern, die Festlegung und laufende Dokumentation von QM-Maßnahmen sowie die Bereitstellung von<br />
Unterlagen zur Schätzung der Messunsicherheit.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
1. <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> 17<br />
Weiterentwicklung und laufende Verbesserung des QM-Systems sind eine Forderung der DIN EN ISO/IEC 17025.<br />
Regelmäßige Audits und deren Auswertung sind neben Eignungsprüfungen diesbezüglich ein wichtiges Instrument.<br />
Die zunehmende Reduzierung des Personals und nötige Umstrukturierungen erschweren jedoch die Realisierung<br />
zusätzlicher Maßnahmen zur Qualitätssicherung.<br />
Von den planmäßigen internen Audits im Umweltbereich fanden die in U 1 (beide Standorte), U 2 (Oranienburg), U 3<br />
(Kleinmachnow) und U 4 statt. Die Audits in U 3 am Standort Potsdam wurden wegen des zum ursprünglich geplanten<br />
Zeitpunktes bevorstehenden Auszuges aus der Liegenschaft nicht mehr durchgeführt und auf das Jahr 2007 nach der<br />
vollständigen Betriebsbereitschaft in Kleinmachnow verschoben. Auch das für die Strahlenmessstelle Frankfurt<br />
vorgesehene Audit wird erst 2007 absolviert.<br />
Im Auftrag der AKS Hannover waren vier Mitarbeiter/innen in Laboratorien anderer Bundesländer als externe<br />
Gutachter tätig.<br />
Aus dem Umweltbereich nahmen vier Mitarbeiter an einer Schulung für Auditoren nach den DAR-Regeln teil. Damit<br />
wurden die Voraussetzungen für die Benennung als Auditor im gemeinsamen Auditorenpool der Akkreditierer und<br />
Landesbehörden erfüllt. Die Benennung fand mittlerweile durch das MLUV statt.<br />
Das seit 2003 eingeführte QM-Info-Blatt wurde weitergeführt. Es gab insgesamt drei Ausgaben, die insbesondere über<br />
neue oder geänderte Formulare, die neue Standardarbeitsanweisung zu Waagen sowie über die Beeinflussung von<br />
Waagen durch Handys informierten.<br />
Zur Kontrolle der Situation in den Kurierstützpunkten wurden von Januar bis März <strong>2006</strong> neuerlich alle Einrichtungen<br />
im Rahmen der Kuriertouren durch die QM-Beauftragte in Augenschein genommen. Es konnte festgestellt werden,<br />
dass in der Zwischenzeit einige positive Veränderungen erfolgt sind, es aber auch noch Problemfälle gab. Alle<br />
Betreiber wurden angeschrieben und mit Terminstellung um Veränderung ersucht.<br />
Der Weiterbildung aller Mitarbeiter kommt ein hoher Stellenwert zu, sie ist daher auch ein Anliegen der QM-<br />
Beauftragten. Um der Forderung der AKS Hannover nach besserem Verständnis für das QM-System Genüge zu tun,<br />
wurde durch die QM-Beauftragte eine allgemeine QM-Schulung vorbereitet, die auch auf die neuen Schwerpunkte der<br />
DIN EN ISO/IEC 17025 einging. In Frankfurt (Oder) wurde im Jahr <strong>2006</strong> ein Schulungstermin realisiert. Im Rahmen<br />
der weiteren Umstrukturierung des Hauses aufgrund von Personalreduzierungen kommt der Weiterqualifikation der<br />
vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Bedeutung zu. Wenn sich jemand für neue Aufgaben<br />
qualifizieren will oder muss, so sollte die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen ermöglicht und gefördert werden.<br />
Die von der Norm geforderte Ermittlung des Schulungsbedarfs und die Bewertung der Schulungen sind in diesem<br />
Zusammenhang wichtige Instrumente.
18 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />
2 Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />
2.1 Aviäre Influenza (AI, Klassische Geflügelpest)<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurden am LLB verstärkt Tierkörper, Tierteile, Organe und Tupferproben auf die Präsenz aviärer<br />
Influenza A-Viren sowie Blutserum auf spezifische Antikörper untersucht. Dabei standen insbesondere die<br />
hochpathogenen Stämme (HPAI) der Subtypen H5 und H7 entsprechend der Definition der OIE als Erreger der<br />
„Klassischen Geflügelpest“ im Mittelpunkt des Interesses.<br />
Der umfangreiche, sehr differenzierte Eingang von tot aufgefundenen Wildvögeln erforderte insbesondere im<br />
1. Quartal <strong>2006</strong> eine besondere Untersuchungsstrategie (siehe Abbildung 1), um zeitnah eine Infektion mit aviären<br />
Influenza A-Viren bei Wildvögeln zu definieren und des Risiko für die Wirtschaftsgeflügelbestände zu bestimmen bzw.<br />
zu minimieren. Im weiteren Verlauf des Jahres gingen im LLB zunehmend Proben ein, die im Rahmen der<br />
verschiedenen Monitoringprogramme in der Wildvogelpopulation und in Wirtschaftsgeflügelbeständen gezogen<br />
wurden.<br />
Tupfer<br />
(Rachen, Trachea)<br />
Aufbereitung<br />
M-PCR<br />
negatives Ergebnis nicht negatives Ergebnis<br />
Befund M-PCR Organaufbereitung<br />
(Wiederholung/Abklärung)<br />
negatives Ergebnis positives Ergebnis<br />
= Influenza A Virusgenom<br />
Befund (geichzeitig)<br />
Differenzierung am LLB Bestätigung und<br />
(H5, H7, N1) Differenzierung NRL FLI<br />
(H5, H7, N1)<br />
Befund<br />
Abbildung 1: Untersuchunggang von Totfunden, gefallenen Tieren u. a. auf die Präsenz<br />
avitärer Influenza A-Viren / - Subtypen<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 19<br />
Tupfer<br />
(Rachen, Trachea)<br />
Aufbereitung<br />
Pool (n = 5)<br />
M-PCR<br />
negatives nicht negatives<br />
Ergebnis Ergebnis<br />
Befund M-PCR<br />
(Einzelproben)<br />
negatives Ergebnis positives Ergebnis<br />
= Influenza A Virusgenom<br />
Befund (geichzeitig)<br />
Differenzierung am LLB Bestätigung und<br />
(H5, H7, N1) Differenzierung NRL FLI<br />
(H5, H7, N1)<br />
Befund<br />
Abbildung 2: Untersuchungsgang für Tupferproben von Wirtschaftsgeflügel und Wildvögeln<br />
im Rahmen der Monitoringprogramme für avitäre Influenza<br />
Insgesamt wurden 3072 Wildvögel auf die Präsenz von Influenzaviren bzw. -genomsequenzen untersucht, davon<br />
2249 Tiere oder Teile von Tieren, die über den FB T1 / T2 (Pathologie / Sektion) zur virologischen / molekular-<br />
biologischen Untersuchung gelangten und 747 Tupferproben, die in ausgewählten Schwerpunkten des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> von lebenden Wildvögeln gewonnen wurden.<br />
Am LLB konnten in 20 Fällen der HPAI–Stamm H5N1 bei Wildvögeln bestimmt werden. Alle Nachweise von H5N1<br />
wurden durch das Nationale Referenzlabor am FLI/Insel Riems bestätigt. Bei einem Schwan aus dem Landkreis<br />
Uckermark, der direkt an das NRL gesandt wurde, wurde ebenfalls der HPAI-Stamm H5N1 festgestellt. In<br />
Untersuchungsmaterial von zwölf weiteren Wildvögeln konnten Influenzavirusgenomsequenzen nachgewiesen<br />
werden, die nicht dem H5–Subtyp zuzuordnen waren und deren Spezifizierung am NRL noch nicht abgeschlossen ist.<br />
D. h. insgesamt konnten in 33 Fällen Genomsequenzen von Influenza A – Viren bei Wildvögeln nachgewiesen<br />
werden, wobei 21 x der HPAI–Stamm H5N1 bestimmt wurde.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
20 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />
Tabelle 1: Nachweise von HPAI H5N1 bei Wildvögeln im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
Landkreis Tierart Anzahl H5N1 positiv<br />
Uckermark<br />
Barnim<br />
Märkisch-Oderland<br />
Höckerschwan 4<br />
Singschwan 4<br />
Wildente 1<br />
Bussard 1<br />
Blesshuhn 1<br />
Wildgans 1<br />
Greifvogel 1<br />
Schwan 1<br />
Storch 2<br />
Bussard 1<br />
Potsdam-Mittelmark Turmfalke 1<br />
Oder-Spree Graugans 1<br />
Dahme-Spree Wildgans 1<br />
Summe 20 *<br />
* zusätzlich ein Schwan aus dem Landkreis Uckermark<br />
Im Rahmen der AI-Untersuchungen von Haus- und Wirtschaftsgeflügel wurden 5153 Tupfer virologisch / molekular-<br />
biologisch sowie 4972 Blutseren auf spezifische Antikörper untersucht (siehe auch Tabelle 2 und 3).<br />
Tabelle 2: Untersuchungen von Haus- und Wirtschaftsgeflügel (außer EU-Monitoring)<br />
Tierart Untersuchungen auf Virus / Antigen /<br />
Genomsequenz (i.d.R. Tupfer)<br />
Untersuchungen auf spezifische<br />
Antikörper (Blutserum)<br />
Huhn 130 1403<br />
Ente 1696 415<br />
Gans 1542 271<br />
Pute 27 11<br />
Emu/Nandu 32 27<br />
Strauß 661 170<br />
Fasan / Wachtel 7 30<br />
Pfau 6 -<br />
Rebhuhn 4 -<br />
andere 865 561<br />
Nicht aufgeführt sind untersuchte Zootiere und Wildvögel in privaten Haltungen<br />
Tabelle 3: Untersuchungen in Wirtschaftsgeflügelbeständen im Rahmen des EU-Monitorings<br />
Tierart Beprobte Betriebe Proben pro Betrieb Betrieb mit positivem Befund<br />
Huhn 6 10 0<br />
Ente 28 40 1 *<br />
Gans 6 40 0<br />
Pute 8 10 0<br />
* Abklärungs- bzw. Umgebungsuntersuchungen mit negativem Ergebnis<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
2.2 Untersuchungen im Lebensmittelskandal<br />
MOZ, 14.09.<strong>2006</strong><br />
2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 21<br />
Auch in diesem Jahr setzte sich die Reihe der Lebensmittelskandale im Zusammenhang mit Fleisch bzw.<br />
Fleischerzeugnissen fort.<br />
Schon Ende des Jahres 2005 wurde der Begriff „Gammelfleisch“ als Umschreibung für verdorbenes Fleisch bzw.<br />
Fleisch- und Wurstwaren geprägt, nachdem in Bayern und Nordrhein-Westfalen entsprechende Vorkommnisse<br />
bekannt wurden. Nicht für jeden Fall, über den berichtet wird, ist dieser Begriff aber zutreffend. Teilweise wurden<br />
eindeutig verdorbene Lebensmittel in den Verkehr gebracht, andererseits wurde die Bezeichnung „Gammelfleisch“<br />
auch pauschal verwendet, wenn z. B. bei eingefrorenem Fleisch die Mindesthaltbarkeitsfrist überschritten war. Dies<br />
kann, muss aber nicht mit einem Verderb einhergehen. Es bereitet offensichtlich manchmal Probleme, Waren<br />
rechtzeitig abzusetzen und andererseits gibt es ausreichend Absatzmärkte für Fleisch oder Fleischerzeugnisse auch<br />
am Ende oder nach dem Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums. Teilweise verändert man auch durch Überkleben die<br />
festgelegten Fristen in betrügerischer Absicht.<br />
Im Januar <strong>2006</strong> wurden Betriebe der Firma Wild Berger GmbH in Bayern kontrolliert und erhebliche Mängel<br />
festgestellt, die zu ersten Rückrufaktionen führten. Der Umfang des Skandals weitete sich aus. Von der betroffenen<br />
Firma gelieferte Warenbestände wurden auch in <strong>Brandenburg</strong> gefunden. So konnten im Landkreis Barnim etwa 1,8 t<br />
verschiedener Fleischprodukte aus Wildschwein, Hirsch und Reh sichergestellt werden. Es wurden 8 Proben zur<br />
Untersuchung eingesandt, davon wurden sieben Proben aufgrund erheblicher sensorischer Mängel und erhöhter<br />
Werte bei der Gesamtkeimzahl und verschiedenen, auch fakultativ pathogenen Keimarten als verdorben beurteilt. Ein<br />
solcher Befund ist schon sehr bedenklich, wenn man in Betracht zieht, dass es sich um gefrorenes Fleisch handelte,<br />
dessen deklariertes Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen war. Im Landkreis Oberhavel wurden kurz<br />
danach Hasenkeulen der Firma Wild Berger GmbH Passau sichergestellt. In diesem Fall wurde nur eine Probe als<br />
verdorben beurteilt, während 7 andere Proben nicht zu beanstanden waren.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
22 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />
Die nächste Gammelfleischwelle kam im Herbst ins Rollen. In einem Kühlhauslager in Großbeeren (Teltow-Fläming)<br />
wurden tiefgefrorenes Putenfleisch, Putenleber, gegarte halbe Enten und Hähnchenbrustfilet sichergestellt und 10<br />
Proben an das <strong>Landeslabor</strong> zur Untersuchung eingesandt. Sensorisch waren die Proben nicht auffällig, es wurden<br />
auch keine erhöhten Keimzahlen gefunden. Allerdings konnten bei weiterer Prüfung in Einzelfällen Salmonellen und<br />
Campylobacter jejuni isoliert werden, so dass insgesamt vier Proben als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.<br />
Im Dezember <strong>2006</strong> stellte man dann in Bayern innerhalb kurzer Zeit wieder größere Mengen von verdorbenem Fleisch<br />
sicher, z. T. mit um vier Jahre überschrittener Mindesthaltbarkeitsfrist.<br />
Als Einzelfall wurde bei uns eine Barberie-Ente als Probe auffällig, bei der das ursprünglich angegebene Datum<br />
„31.12.2005“ mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum (23.12.<strong>2006</strong>) überklebt worden war. Entsprechend alt bis<br />
ranzig wurden Geruch und Geschmack beurteilt.<br />
In diesem Zusammenhang erhebt sich natürlich immer wieder der Ruf nach strengeren und / oder einheitlichen<br />
Kontrollen, nach einer Qualitätssicherung bei der Überwachung, nach härteren Strafen und auch nach schnellerer und<br />
besserer Information des Verbrauchers.<br />
MOZ, 07.09.<strong>2006</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 23<br />
2.3 Bestimmung von Pestiziden in einem zusammengesetzten Lebensmittel<br />
Das Pestizid-Labor erhielt eine Probe „Anchovis in Pflanzenöl“ aus Griechenland zur Untersuchung auf Rückstände.<br />
Die Probe wurde homogenisiert, entsprechend der Probenvorbereitungsvorschrift aufgearbeitet und untersucht. In der<br />
„Anchovis aus Pflanzenöl“ wurden 0,07 mg/kg Fettanteil Endosulfane (alpha-Endosulfan, beta-Endosulfan,<br />
Endosulfansulfat) und 0,02 mg/kg Fettanteil pp-DDE bestimmt. Bereits bei früheren Untersuchungen von Pflanzenölen<br />
(z.B. Olivenölen) aus dem Mittelmeerraum wurden Endosulfane nachgewiesen.<br />
Das Zutatenverzeichnis des Herstellers wies als Hauptbestandteile Anchovis (Engraulis enchrasicholus) mit einem<br />
Anteil von 60 % und Sojaöl aus. Der durchschnittliche Fettgehalt betrug 28 g pro 100 g. Bei der ersten Untersuchung<br />
konnte nicht geklärt werden, ob sowohl Fisch und Pflanzenöl oder nur eine von beiden Matrices die Pestizide enthielt.<br />
Aus diesem Grund wurde vom zuständigen Landkreis eine Verfolgsprobe angefordert.<br />
Bei der Verfolgsprobe wurde der Fisch dann vom Pflanzenöl getrennt. Der Fisch wurde zuerst einer ASE (Accelerated<br />
Solvent Extraction) unterzogen. Sowohl der Fisch als auch das Öl wurden gelchromatographisch vorgereinigt und<br />
abschließend einer Minikieselgel-Reinigung nach SPECHT unterzogen. Die Extrakte wurden gaschromatographisch<br />
mit verschiedenen Detektoren untersucht:<br />
- GC/MS-TOF (Time-of-Flight-Detektor) für ein qualitatives Screening<br />
- GC/ECD (Elektroneneinfang-Detektor), GC/MS-NCI (negative chemische Ionisierung mit Methan) für<br />
die quantitative Bestimmung (Bestimmungsgrenze 0,001 mg/kg).<br />
PSM-Gehalte<br />
0,070<br />
0,060<br />
0,050<br />
0,040<br />
0,030<br />
0,020<br />
0,010<br />
0,000<br />
Fisch + Öl Öl Fisch<br />
mg/kg FA mg/kg FA mg/kg OS<br />
Endosulfane 0,067 0,070 0,004<br />
pp-DDE 0,015 0,015 0,002<br />
Abbildung 3: Untersuchungsergebnisse der beiden Hauptbestandteile im Vergleich zur Mischprobe<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
24 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />
Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass die Hauptmenge beider Pflanzenschutzmittel (Endosulfane und pp-DDE)<br />
fast ausschließlich auf das Sojaöl entfiel, während die Anchovis einen nur geringen Anteil an Pestiziden enthielt. Der<br />
Vergleich der bestimmten Pestizid-Gehalte zwischen der ersten Mischprobe und den getrennten Hauptbestandteilen<br />
der Verfolgsprobe stimmt auch quantitativ gut überein (siehe Abbildung 3).<br />
2.3 Amtliche Futtermittalanalytik - Auswirkungen des belgischen Dioxinskandals<br />
Ende Januar <strong>2006</strong> wurde über das Schnellwarnsystem gemeldet, dass aus Belgien stammendes Schweinefett, das<br />
zur Herstellung von Mischfuttermitteln verwendet wurde, mit Dioxinen kontaminiert war. Das belastete Fett wurde an<br />
einen niederländischen und vier belgische Mischfuttermittelhersteller geliefert.<br />
Das löste die Sperrung von 400 belgischen und 275 niederländischen Tierhaltungsbetrieben aus. Sie waren schon im<br />
Zeitraum November – Dezember 2005 mit diesen kontaminierten Futtermitteln beliefert worden, daher war eine<br />
Überprüfung der möglichen Belastung des Fleisches der Tiere notwendig.<br />
Als Ursache der Kontamination des Schweinefettes konnte letztendlich die Verunreinigung von Salzsäure im<br />
Herstellungsprozess einer belgischen Gelatinefabrik festgestellt werden.<br />
Von der Sperrung betroffen waren auch fünf deutsche Tierhaltungsbetriebe, u. a. ein Betrieb in <strong>Brandenburg</strong>, welche<br />
Futter des niederländischen Mischfutterherstellers bezogen hatten.<br />
Erschwerend in diesem Zusammenhang kam hinzu, dass tierische Fette in der Nutztierfütterung in allen europäischen<br />
Ländern außer in Deutschland erlaubt sind. In Deutschland gilt ein generelles Verfütterungsverbot für tierische Fette.<br />
Im <strong>Landeslabor</strong> wurden u. a. drei Alleinfutter für Sauen aus dem betroffenen Betrieb auf das Vorhandensein von<br />
Dioxinen und dioxinähnlichen PCB untersucht. Dabei konnten lediglich Werte an der Nachweisgrenze der<br />
Untersuchungsmethode in Höhe von 0,03 ng WHO-Toxizitätsäquivalenten/kg Futtermittel ermittelt werden.<br />
Die Prüfung auf tierische Bestandteile bzw. Fette wies nur auf die Anwesenheit von Fischmehl (Vorhandensein<br />
fischspezifischer Fettsäuren) gemäß Deklaration hin.<br />
Die Untersuchungen konnten Anfang Februar mit einem entsprechenden Ergebnisbericht für den zuständigen<br />
Landkreis abgeschlossen werden.<br />
2.4 Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln auf Cumarin<br />
Im 1. Halbjahr <strong>2006</strong> wurden bei Untersuchungen von zimthaltigen Lebensmitteln, die u. a. in Nordrhein-Westfalen<br />
durchgeführt wurden, sehr hohe Gehalte an Cumarin festgestellt. Entsprechend der Aroma-Richtlinie der EU<br />
(88/388/EC) darf der Cumaringehalt in Lebensmitteln die Höchstmenge von 2 mg/kg nicht überschreiten.<br />
In den Lebensmitteln, die diese Höchstmenge deutlich überschritten, wurde als Zutat Cassia-Zimt verwendet. Dieser<br />
enthält bedeutend mehr Cumarin als der Ceylon-Zimt (ca. 2 g/kg, Ceylon-Zimt 0,05 g/kg). Cassia-Zimt wird in<br />
Backwaren eingesetzt, da das Aroma dieser Zimtart den Backprozess besser übersteht.<br />
Die vom BfR veröffentlichten Bewertungen und Verzehrsempfehlungen von zimthaltigen Lebensmitteln führten<br />
teilweise zu Überreaktionen in den Medien.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit 25<br />
Das <strong>Landeslabor</strong> erhielt im Oktober <strong>2006</strong> den Auftrag, in verschiedenen, im Land <strong>Brandenburg</strong> erhältlichen<br />
zimthaltigen Lebensmitteln, den Cumaringehalt zu bestimmen. Speziell sollten Weihnachtsgebäck, Glühwein und<br />
„Wintertee“-Mischungen untersucht werden.<br />
Im <strong>Landeslabor</strong> wurde ein Analysenverfahren entwickelt, mit dem die unterschiedlichen Proben vorbereitet und<br />
angereichert werden konnten. Die Anreicherung erfolgte mit Hilfe einer Festphasenextraktion. In den erhaltenen<br />
Extrakten wurden mit einer GC/MS – Methode die Gehalte an Cumarin quantifiziert.<br />
Im Ergebnis dieser Untersuchungen zeigte sich, dass nahezu in der Hälfte der Proben die Höchstmenge der<br />
geltenden Aroma-Richtlinie überschritten wurde.<br />
Besonders hohe Werte wurden bei Untersuchungen an reinem Zimt gefunden, so lag der Cumaringehalt bei einer<br />
Probe Zimtkapsel für Diabetiker bei 3000 mg/kg. Die Cumaringehalte in Backwaren variierten stark, hierbei können<br />
auch unterschiedliche Anteile der Backzutat Zimt eine Rolle spielen.<br />
In Glühweinen und alkoholfreien Heißgetränken wurde nur in drei Fällen eine Höchstmengenüberschreitung<br />
festgestellt. Während der Wert von 2 mg/kg jedoch in Backwaren, Tees und Zimtgewürzen um das 10 bis 100fache<br />
überschritten wurde, lagen die in Glühwein und anderen Getränken ermittelten Werte deutlich darunter.<br />
In der folgenden Übersicht sind diese Ergebnisse zusammengestellt.<br />
Tabelle 4: Untersuchung von zimthaltigen Lebensmitteln<br />
Probenart Anzahl Proben Cumaringehalt > 2 mg/kg Anteil an Gesamtproben<br />
weinhaltige Getränke, Glühweine 14 2 14 %<br />
fruchthaltige Getränke ohne Alkohol 6 1 17 %<br />
Backwaren 14 11 79 %<br />
Teemischungen 6 4 67 %<br />
Zimt-Gewürze * 3 3 100 %<br />
andere Lebensmittel 3 1 33 %<br />
gesamt 46 22 48 %<br />
* darunter : Zimt als Gewürz, Zimt als Bestandteil von Lebkuchengewürz, Zimt in Kapseln für Diabetiker<br />
2.5 Gravimetrische Feinstaubuntersuchungen zur Bestimmung der Luftqualität<br />
Die Bestimmungen der PM 10- und der PM 2,5-Massenfraktionen des Schwebstaubes (Feinstaub) in der Außenluft<br />
erfolgen in <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> auf Grundlage der Normen DIN EN 12341 und DIN EN 14907.<br />
Das Standardmessverfahren gemäß den genannten Normen ist die gravimetrische Bestimmung des Schwebstaubes,<br />
d.h. die Differenzwägung von beladenen und unbeladenen Filtern mit Hilfe einer Waage.<br />
Zur Konditionierung und Wägung der Filter wurde ein spezieller Filterwägeraum eingerichtet, in dem die Temperatur<br />
und die relative Luftfeuchte mittels eines Präzisionsklimagerätes konstant auf 20 ± 1 °C bzw. 50 ± 5 % eingestellt<br />
werden. Diese Wägeraumbedingungen werden von kalibrierten Sensoren kontinuierlich überwacht und die erfassten<br />
Daten zur Aufzeichnung an einen PC übertragen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
26 2. Ausgewählte Aspekte der Untersuchungstätigkeit<br />
Im Rahmen des Standardmessverfahrens werden zur Schwebstaub-Probenahme Filter in zwei unterschiedlichen<br />
Größen eingesetzt:<br />
LVS (Low-Volume-Sampling) - Filter, Filterdurchmesser 47 mm, Durchflussrate ca. 55 m³/24 h<br />
HVS (High-Volume-Sampling) - Filter, Filterdurchmesser 150 mm, Durchflussrate ca. 700 m³/24 h<br />
Die LVS- und HVS-Filter werden nach der Bestimmung der Schwebstaubmasse teilweise zur Analyse von<br />
Staubinhaltstoffen weiterverarbeitet; dies erfordert den Einsatz verschiedener Filtermaterialien.<br />
In der folgenden Tabelle sind die verwendeten Filtermaterialien und die analysierten Inhaltstoffe zusammengefasst<br />
dargestellt.<br />
Tabelle 5: Filtermaterialien zur Feinstaubuntersuchung<br />
Filtermaterial Filtertyp Untersuchungsspektrum<br />
Glasfaser LVS, HVS Schwebstaubmasse<br />
Quarzfaser LVS, HVS Schwebstaubmasse, Ruß, PAK<br />
Cellulosenitrat LVS, HVS Schwebstaubmasse, Spurenmetalle<br />
Teflon LVS Schwebstaubmasse, Ionen<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurden an sechs Messstellen PM 10- und an vier Messstellen PM 2,5-Untersuchungen nach dem<br />
Standardmessverfahren durchgeführt.<br />
Gemäß 1. EU-Tochterrichtlinie zur Luftqualitätsüberwachung (1999/30/EG vom 22.04.1999) gilt für die PM 10-<br />
Schwebstaubfraktion ein Grenzwert (Jahresmittel) von 40 µg/m³. Im Tagesmittel darf dabei ein Grenzwert von<br />
50 µg/m³ an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die PM 10-Messstellen mit Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwertes im Jahr <strong>2006</strong>.<br />
Tabelle 6: Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittel-Grenzwertes von 50 µg/m³<br />
PM 10-Messstelle<br />
Zahl der Überschreitungen<br />
(Bestimmung nach dem Standardmessverfahren, 2-Tagesmittelwerte)<br />
Bernau 19<br />
<strong>Brandenburg</strong> an der Havel 20<br />
Paulinenaue 22<br />
Teltow 16<br />
Es kann einerseits festgestellt werden, dass der Tagesmittel-Grenzwert an allen nach dem Standardmessverfahren<br />
untersuchten PM 10-Messstellen an weniger als 35 Tagen überschritten wurde.<br />
Andererseits wurden bei den vor Ort durchgeführten kontinuierlichen Messungen – insbesondere an<br />
Verkehrsmessstellen (Bernau, <strong>Brandenburg</strong>, Cottbus, Frankfurt, Potsdam) – Überschreitungen des Tagesmittel-<br />
Grenzwertes an bis zu 96 Tagen festgestellt.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3 Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 27<br />
3.1 Diagnostik von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen<br />
3.1.1 Anzeigepflichtige Tierseuchen, meldepflichtige Tierkrankheiten<br />
Die Ergebnisse der Untersuchungen auf anzeigepflichtige Tierseuchen aus Tierkörpern, Organen und klinischem<br />
Material sind in Tabelle 7 dargestellt.<br />
Tabelle 7: Nachweis von Erregern anzeigepflichtiger Tierseuchen aus Tierkörpern, Organeinsendungen und<br />
klinischem Material<br />
Tierseuche Tierart Bestände Anzahl Tiere/Proben<br />
positiv<br />
Aviära Influenza (HPAI H5N1) Wildvögel 21<br />
Bösartige Faulbrut Honigbiene 18 92<br />
Bovine Virusdiarrhoe Rind 3 3<br />
Brucellose Schwein 1 5<br />
Koi Herpesvirus–Infektion der Karpfen Koi 4 6<br />
Psittakose Sittiche 1 1<br />
Salmonellose Rind Rind 10 626<br />
Tollwut Fledermaus 2 2<br />
Virale hämorrhagische Septikämie der Salmoniden Forelle 1 6<br />
Zum Nachweis von Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten siehe Tabelle 31 (im Anhang, Seite 98).<br />
3.1.1.1 Transmissible spongiforme Enzephalopathien / Bovine Spongiforme Enzephalopathien (TSE/BSE)<br />
Im Berichtszeitraum wurde als sogenannter „Schnelltest“ zum Nachweis von PrP res/BSE/Sc in Proben von Rindern und<br />
kleinen Wiederkäuern ausschließlich der ELISA der Fa. BIORAD (TeSeE® Reinigungs- und Nachweis-Kit) eingesetzt.<br />
In Bezug auf diese zugelassenen Methoden nahmen wir erfolgreich am 5. Deutschen BSE-Ringvergleich <strong>2006</strong> teil.<br />
Von den am LLB untersuchten Gehirnproben wurden zwei Proben von Rindern sowie eine Schafprobe im<br />
eingesetzten Schnelltest als „reaktiv“ beurteilt. Vom nationalen Referenzlabor (NRL) am Institut für neue und neuartige<br />
Tierseuchenerreger / Friedrich Loeffler-Institut, Insel Riems wurde eine Probe vom Rind und eine Probe vom Schaf als<br />
„TSE/BSE positiv“ bestätigt, eine Rinderprobe konnte vom NRL nicht betätigt werden.<br />
Tabelle 8: Untersuchte Rinderhirnproben mittels sogenanntem „Schnelltests“ (ELISA) im Rahmen der TSE/BSE-<br />
Diagnostik<br />
Untersuchungsgruppe<br />
Rind<br />
Altersgruppe<br />
o.A. < 24 Monate 24-30 Monate >30 Monate<br />
Summe<br />
Proben<br />
Normalschlachtung 1 34 2510 35061 37.606<br />
Not-/ Krankschlachtung - - 50 480 530<br />
Verendungen 9 129 1651 12023 13.812<br />
Kohortentötung - 1 - 22 23<br />
Summe 10 164 4211 47586 51.971<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
28 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Tabelle 9: Untersuchte Hirnproben von Schafen und Ziegen (> 18 Monate) mittels sogenanntem „Schnelltests“ (ELISA)<br />
im Rahmen der TSE/BSE-Diagnostik<br />
Untersuchungsgruppe<br />
(> 18 Monate)<br />
Schaf Ziege<br />
Normalschlachtung 598 29<br />
Not- / Krankschlachtung,<br />
Verendungen<br />
600 101<br />
Kohortentötung - -<br />
Summe 1198 130<br />
3.1.1.2 Klassische Schweinepest<br />
Im Berichtszeitraum wurden 280 Blutproben von Hausschweinen auf das Virus der Klassischen Schweinepest sowie<br />
2083 Blutproben auf KSP-spezifische Antiköprer mit negativem Ergebnis untersucht.<br />
Auf Weisung der zuständigen Landesbehörde wurden im Berichtszeitraum 1273 Blutproben vom Schwarzwild auf<br />
spezifische Antikörper gegen das Virus der KSP untersucht, 7 Proben mussten als Antikörper-positiv und 4 Proben als<br />
fraglich definiert werden. In keinem Fall konnte der Erreger bzw. Genomsequenzen von Pestiviren in Blut- oder<br />
Organproben (195) vom Schwarzwild nachgewiesen werden.<br />
3.1.1.3 Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD)<br />
Im Rahmen des Sanierungsprogramms des Landes <strong>Brandenburg</strong> wurden im Berichtszeitraum<br />
21.650 Rinderblutproben auf die Präsenz von BVDV-Antigen / Genomsequenzen molekularbiologisch mittels PCR<br />
Pooluntersuchungen) sowie mittels ELISA oder Durchflusszytometrie (FACS) untersucht. Es konnten nach<br />
Mehrfachtestungen und Abklärungsuntersuchungen, u. a. über die Virusanzucht, 489 Virämiker definiert werden.<br />
11.580 Proben wurden auf BVDV-Antikörper untersucht (Neutralisationstest, ELISA). Davon konnten 2.227 Proben als<br />
positiv definiert werden.<br />
3.1.1.4 Chlamydieninfektionen<br />
Mittels verschiedener Nachweisverfahren wurden am LLB 566 Proben (319 Proben von Säugetieren, 117 Proben von<br />
Hausgeflügel, 86 Proben von Papageien und Sittichen, 9 Proben von Ziervögeln und 29 Proben von Wildvögeln) auf<br />
Chlamydien untersucht. Es konnten in insgesamt 24 Proben Chlamydienantigen bzw. Chlamydiengenomsequenzen<br />
nachgewiesen werden. Eine Zuordnung von Untersuchungsergebnisse zu ausgewählten Tierspezies zeigt Tabelle 32<br />
(im Anhang, Seite 99).<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.1.1.5 Virologische Untersuchung von Fischen<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 29<br />
Der Schwerpunkt der virologischen / molekularbiologischen Untersuchungen in Fischzucht- und -haltungsbetrieben<br />
sowie Freilandgewässern lag, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, auf Untersuchungen zum Nachweis<br />
von Erregern anzeigepflichtiger Tierseuchen bei Salmoniden (IHN , VHS,ISA) und Nutzkarpfen (KHV) sowie relevanter<br />
Krankheiten bei Cypriniden (SVC).<br />
Tabelle 10: Virologische Untersuchungen von Fischen<br />
Virus Anzahl der<br />
Untersuchungen<br />
davon<br />
negativ<br />
davon<br />
positiv<br />
positive<br />
Bestände<br />
Summe untersuchter<br />
Bestände<br />
IPN 40 36 4 1 14<br />
IHN 38 38 0 0 14<br />
VHS 40 39 1 1 * 13<br />
ISA 34 34 0 0 14<br />
KHV (Kois) 40 34 6 4 21<br />
KHV (Nutzkarpfen) 135 135 0 0 24<br />
SVC 47 42 5 2 24<br />
Bei IPN, IHN, VHS, ISA sowie SVC handelt es sich in der Regel um Untersuchungen von Pools bis zu 5 Fischen.<br />
* Neuausbruch<br />
3.1.1.6 Untersuchungen auf Tollwut<br />
In Tabelle 11 sind die durchgeführten Tollwutsektionen im Rahmen der Tierseuchenüberwachung des Tollwut-freien<br />
Status im Land <strong>Brandenburg</strong> dargestellt. Bei 2 Feldmäusen lagen Infektionen mit dem europäischen Fledermaus-<br />
tollwutvirus EBL vor. Haustiertollwutvirus wurde in keinem Fall nachgewiesen.<br />
Tabelle 11: Tollwutsektionen<br />
Tierart Anzahl Tierart Anzahl<br />
Fuchs 2771 Kaninchen 4<br />
Rehwild 21 Eichhörnchen 7<br />
Hermelin 1 Frettchen 1<br />
Schwarzwild 6 Waschbär 19<br />
Marder 28 Dachs 4<br />
Marderhund 261 Maus / Ratte 11<br />
Hund 18 Iltis 1<br />
Katze 44 Fledermaus 18<br />
gesamt 3215<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
30 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.1.2 Ausgewählte Ergebnisse aus den Fachgebieten und spezifischen Laborbereichen<br />
3.1.2.1 Pathologie, Histologie<br />
Die Aufteilung der durchgeführten 5919 Tiersektionen ist in Tabelle 33 (siehe Anhang, Seite 100) dargestellt.<br />
Zum Nachweis ausgewählter Infektions- und sonstiger Tierkrankheiten aus Sektionsmaterial Tabelle 34 (siehe<br />
Anhang, Seite 101).<br />
3.1.2.2 Untersuchungen auf Mastitiserreger<br />
Die hohe Milchleistung <strong>Brandenburg</strong>er Kühe (Platz 1 im Bundesvergleich) gepaart mit der höchsten durchschnittlichen<br />
Herdengröße ist nur mit einer begleitenden bakteriologischen Mastitisdiagnostik zu stabilisieren. Im Jahresverlauf<br />
wurden 358208 Proben mit 433910 Untersuchungen geprüft. Dabei wurden 60432 bakteriologische Befunde erhoben.<br />
Wie im Vorjahr liegen die umweltassoziierten Streptokokken an der Spitze nachgewiesener Erreger, gefolgt von<br />
Staphylococcus aureus als klassischer Vertreter euterassoziierter Erreger. Mit einem Anteil von insgesamt 54,4 %<br />
aller nachgewiesenen Erreger spielen die umweltassoziierten die maßgebliche Rolle im Infektionsgeschehen des<br />
Euters. Daraus ist zu schlussfolgern, dass Haltungs- und Melkhygiene, aber auch immunstabilisierende Faktoren wie<br />
leistungsgerechte Fütterung Schwerpunkte zukünftiger Mastitisprävention sein müssen.<br />
Tabelle 12: Nachweis von Mastitiserregern<br />
Erreger Anzahl Anteil an Gesamtzahl [%]<br />
Streptococcus agalactiae 4158 6,9<br />
Streptokokken, umweltassoziiert 13066 21,7<br />
Streptokokken, euterassoziiert 11081 18,3<br />
Staphyolococcus aureus 11800 19,6<br />
Koagulase negative Staphylokokken 10614 17,6<br />
Escherichia coli 6693 11,1<br />
Coliforme Keime 692 1,1<br />
Klebsiella spp. 6 0<br />
Corynebacterium bovis 59 0,01<br />
Arcanobacterium pyogenes 824 1,4<br />
Pseudomonas aeruginosa 96 0,1<br />
Prototheken 42 0,01<br />
Hefen spp. 378 0,6<br />
Mykoplasma spp. 515 0,8<br />
Acholeplasma spp. 192 0,3<br />
atyp. Mykobakterien 216 0,4<br />
gesamt 60432 100<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.1.2.3 Bakteriologisch-mykologische Untersuchungen<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 31<br />
Im Berichtszeitraum wurden 39396 Proben bakteriologisch und / oder mykologisch untersucht (siehe Tabelle 13) und<br />
4580 Empfindlichkeitsprüfungen durchgeführt.<br />
Tabelle 13: Übersicht Probenmaterialien<br />
Material Anzahl<br />
Kot 21275<br />
zuchthygienische Proben 7547<br />
sonst. klinische Proben 1599<br />
Sektionsmaterial 2961<br />
Bienenwaben, Honig 4172<br />
Futtermittel 201<br />
Hygienetupfer 1370<br />
sonstige Proben 271<br />
3.1.2.4 Parasitologische Untersuchungen<br />
Im Berichtszeitraum wurden 2311 Proben parasitologisch untersucht, davon 2149 zum Nachweis von Endo- und 124<br />
zum Nachweis von Ektoparasiten. Mit dem Ziel der Tierartbestimmung von Schädlingen oder Lästlingen wurden 14<br />
Proben untersucht.<br />
3.1.2.5 Virologie, Serologie<br />
Im Rahmen der Darstellung der Ergebnisse aus Untersuchungen zu Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen<br />
(siehe Abschnitt 3.1.1) sind wesentliche Befunde, insbesondere der virologischen Diagnostik, genannt<br />
(Virus/Antigennachweise aus Organen, Organteilen und Körperflüssigkeiten sowie Untersuchungen im Rahmen der<br />
sogenannnten BSE-Diagnostik).<br />
Im Folgenden werden spezifischen Schwerpunkte der serologischen Diagnostik bakterieller und viraler Infektionen<br />
aufgezeigt, wobei hier vor allem der Nachweis von Antikörpern gegen Erreger anzeigepflichtiger Tierseuchen und<br />
meldepflichtiger Tierkrankheiten (indirekte Erregernachweis) im Mittelpunkt der diagnostischen Arbeiten steht. Als<br />
biologische Untersuchungssubstrate werden hierbei vor allem Blut- oder Blutserum und Milch, in Ausnahmen auch<br />
andere Körperflüssigkeiten, genutzt.<br />
Als dominierende diagnostische Methode zum Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen verschiedene virale und<br />
bakterielle Erreger wird im Fachbereich der Enzymimmunoassay (EIA, ELISA) eingesetzt. Diese Methode bietet,<br />
neben vielen anderen Vorteilen, vor allem die Möglichkeit einer effektiven, maschinellen Abarbeitung von großen<br />
Probenumfängen. Die Automaten-unterstützte Durchführung des ELISA wurde vor allem für die Untersuchung von<br />
Rinder- und Schweineblutproben genutzt, um besonders in den Untersuchungsspitzen (Frühjahr und Herbst) eine<br />
zeitnahe Ergebniserstellung und Befundung zu gewährleisten.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
32 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Im Rahmen der Untersuchung von Milchproben von Kühen (Überwachungsuntersuchungen) auf unterschiedliche<br />
spezifische Antikörper kann durch die Herstellung und Testung von Pools eine wesentliche Erhöhung der Effektivität<br />
bei hoher Testsicherheit erreicht werden (siehe auch Tabelle 14).<br />
Neben dem hauptsächlich verwendeten Enzymimmunoassay stehen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften,<br />
erregerspezifischen Notwendigkeiten, methodischen Empfehlungen oder spezifischen Anforderungen des<br />
Auftraggebers alle „herkömmlichen“ serologisch-virologischen Verfahren zum indirekten Erregernachweis zur<br />
Verfügung. Hier seien insbesondere die Komplementbindungsreaktion (KBR), Agglutinations- und Präzipitationsteste,<br />
Hämagglutinations- und Hämagglutinationshemmungsteste sowie Neutralisationsteste auf der Basis von Zellkulturen<br />
genannt.<br />
Tabelle 14: Serologische Untersuchungen von Milchproben auf die Präsenz von spezifischen Antikörpern mittels ELISA<br />
Untersuchungen auf Antikörper gegen Anzahl<br />
Betriebe<br />
Anzahl untersuchter<br />
Einzelmilchen<br />
Einzelmilchen<br />
fraglich / positiv<br />
Virus der Enzootischen Rinderleukose (BLV) 250 123747 0 / 3<br />
Brucella spp. 250 123746 0 / 0<br />
BHV –1 47 11714 8 / 94<br />
Die Abklärung von nicht negativen milchserologischen Untersuchungsergebnissen erfolgte bei jedem Tier über die<br />
Untersuchung einer Blutprobe.<br />
Tabelle 15: Serologische Untersuchungen von Blut / Serumproben auf die Präsenz von Antikörpern gegen ausgewählte<br />
virale und bakterielle Erreger.<br />
Untersuchungen auf Antikörper gegen<br />
ausgewählte virale Erreger<br />
Anzahl untersuchter<br />
Proben<br />
Anteil positiver<br />
Antikörpernachweise<br />
Brucella spp. * 61928 21 ****<br />
Virus der Enzootischen Rinderleukose (BLV) 65978 2<br />
Paratuberkulose 21445 396<br />
BHV – 1 449732 4071<br />
BRSV 236 190<br />
PI 3 230 201<br />
CAE 292 1<br />
Maedi-Visna 209 10<br />
Virus der Aujeszky’sche Krankheit ** 2881 --<br />
PRRS 1613 374<br />
Q-Fieber 397 82<br />
PMV 1 /NDV 346 302 ***<br />
EAV 163 11 ***<br />
EHV-1 15 13<br />
S. Pullorum 2047 5<br />
EDS - 76 289 213<br />
* Summe alle Untersuchungen : Rind (56474), Schwein (1465), Schaf/Ziege (3835), Schwarzwild (71), andere (83)<br />
** ohne Schwarzwild (47 Schwarzwildproben wurden auf Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit untersucht.)<br />
*** Impfantikörper<br />
**** Schweine; behördlich angewiesene Abklärung über NRL abgeschlossen<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.1.2.6 Molekularbiologische Untersuchungen<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 33<br />
Im Berichtszeitraum wurden 19.295 Proben mittels molekularbiologischer Methoden auf das Vorhandensein von<br />
Erregern von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen hin untersucht. Im Vergleich mit den Vorjahren war eine<br />
drastische Erhöhung des Probenaufkommens vor allem in der Pestiviren- und Influenza A-Virus Diagnostik zu<br />
verzeichnen (Abbildung 4). Ursache dafür waren BVD/MD-Massenuntersuchungen, die in zunehmenden Maße über<br />
die real-time RT-PCR realisiert wurden sowie das Geflügelpest-Monitoringprogramm im Zusammenhang mit dem<br />
fortwährenden Vogelgrippegeschehen. Als besonderes diagnostisches Schlaglicht sei auf den Erstnachweis des hoch<br />
pathogenen Influenza A-Virus Subtyp H5N1 aus zwei Weißstörchen (Ciconia ciconia) im Landkreis Märkisch-Oderland<br />
verwiesen. Das erhöhte Probenaufkommen konnte nur durch die Etablierung halbautomatischer Arbeitsschritte in der<br />
real-time RT-PCR bewältigt werden. Die Tabelle 35 (siehe Anhang, Seite 102) enthält das Analysenspektrum und gibt<br />
die Zahl der durchgeführten Untersuchungen im Vergleich mit den Vorjahren an.<br />
Proben<br />
20.000<br />
18.000<br />
16.000<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
,<br />
2005<br />
<strong>2006</strong><br />
Proben insgesamt<br />
Pestiviren<br />
Influenza A<br />
Abbildung 4: Entwicklung des Untersuchungsaufkommens in der molekularbiologischen Erregerdiagnostik
34 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.1.3 Konsiliarlaboratorien<br />
Die Tätigkeit erfolgte im Rahmen der bis 2003 als Konsiliarfunktion und seither als Ansprechpartner für Clostridien-,<br />
Riemerellen- und Dermatophilus congolensis-Infektionen auf Bundesebene wahrgenommenen Aufgaben, um die<br />
langjährig gesammelten speziellen Erfahrungen bei der Diagnostik und Bekämpfung von Erkrankungen durch diese<br />
Erreger zu nutzen.<br />
Insgesamt sind 946 Clostridienstämme und 111 Riemerellenkulturen differenziert bzw. typisiert worden, und 235<br />
Organ- und Serumproben sowie 109 Kotproben wurden auf pathogene Clostridien bzw. ihre Toxine untersucht.<br />
3.1.4 Riemerella- Infektionen<br />
Mittels spezieller Selektivnährböden sind im Auswertungszeitraum insgesamt 308 Tiere auf Riemerellen untersucht<br />
worden, wobei - bedingt durch den Kollaps der Stolle GmbH (bis dato größter deutscher Entenproduzent) - ein<br />
deutlicher Rückgang der Entenuntersuchungen im Verhältnis zu den Vorjahren registriert wurde. Der Nachweis von<br />
Riemerella anatipestifer (R. a.) gelang bei 82 Tieren (26,6 %) und von Riemerella columbina bei 8 Tauben (28 %).<br />
103 R. a.-Stämme wurden isoliert und serologisch typisiert. 15 verschiedene Serovare wurden festgestellt. Ein Stamm<br />
erwies sich als nicht typisierbar. 23 Kulturen konnten keinem der 20 international beschriebenen Serotypen von R. a.<br />
zugeordnet werden. Sie gehörten zu sechs neu entdeckten Serovaren, die mit der Stammnummer des Erstisolats<br />
bezeichnet werden. Tabelle 36 (siehe Anhang, Seite 103) zeigt die Ergebnisse bei verschiedenen Tierarten.<br />
Die Häufigkeit der Serotypen nahm in folgender Reihenfolge ab: Typ 1 (30 Isolate), Typ 6 (14 Stämme), Serotyp<br />
unseres Stammes (T. d. S.) Th 58 (9 Isolate), Typ 15 (7 Isolate), T. d. SG107 (5 Isolate), T. d. S. G845 (3 Isolate),<br />
T. d. S. 17/7 (3 Kulturen), Typ 12 (2 Isolate), T. d. S. 2477 (2 Isolate) sowie Typ 8, Typ 19 und T. d. S. G2208 (je 1<br />
Stamm).<br />
3.1.5 Clostridien<br />
3.1.5.1 Clostridium perfringens<br />
Insgesamt sind 942 Cl. perfringens-Stämme differenziert und hinsichtlich ihrer Toxinbildung geprüft worden.<br />
611 Stämme wurden von anderen Untersuchungseinrichtungen zur Toxinprüfung zugesandt. 172 Kulturen stammten<br />
aus Kotproben und 149 Stämme sind aus Organproben von verendeten und erkrankten Tieren des Landes<br />
<strong>Brandenburg</strong> im Rahmen der Routinediagnostik isoliert worden. Je fünf Stämme wurden aus Futtermitteln und<br />
Lebensmitteln geprüft. Eine Übersicht der Ergebnisse zeigt Tabelle 37 (siehe Anhang, Seite 104).<br />
Die Erreger der Cl. perfringens Typ A-Enterotoxämie der Saugferkel zeichnen sich vor allem durch Bildung von<br />
ß 2-Toxinen aus, während für die Cl. perfringens Typ A-Enterotoxämie/Enteritis der Rinder, Hühner, Elche, Alpakas<br />
und Puten die α-Toxinbildung im Vordergrund stand. Außerdem wurde bei Schafen und Ziegen wiederholt der Erreger<br />
der Cl. perfringens Typ D-Enterotoxämie und bei Schweinen Cl. perfrigens Typ C als Ursache der Nekrotisierenden<br />
Enteritis der Saugferkel nachgewiesen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.1.5.2 Clostridium botulinum<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 35<br />
Im Jahre <strong>2006</strong> sind zur Abklärung von 46 verdächtigen Krankheitsgeschehen 227 Proben auf Cl. botulinum und seine<br />
Toxine untersucht worden. Die Untersuchung erfolgte mittels direktem Toxinnachweis (gepoolte Proben), durch<br />
anaerobe kulturelle Anzüchtung und durch Anreicherung toxinbildender Stämme von Cl. botulinium in einem<br />
speziellen Toxinproduktionsmedium (7 Tage bei 30 °C) mit nachfolgendem Toxinnachweis im Mäuseletalitäts- und<br />
Neutralisationstest mit typenspezifischen Antitoxinen.<br />
Eine Übersicht der Befunde zeigt die Tabelle 40 (siehe Anhang, Seite 106). 25 Botulismusausbrüche wurden<br />
diagnostiziert, davon neunmal in Rinderbeständen, neunmal bei Stockenten unterschiedlicher Biotope, drei Ausbrüche<br />
bei Hausenten sowie je ein Ausbruch bei Nerzen, Schwänen und Bleßrallen. Der Botulismus der Wasservögel und<br />
Nerze wurde durch Cl. botulinum Typ C verursacht. Als Ursache des Botulismus der Rinder gelangten die Toxintypen<br />
C/D zur Feststellung, die bei Subtyp C2 Kreuzreaktionen mit Typ D aufweisen und deshalb nicht mit Sicherheit<br />
abgegrenzt werden konnten.<br />
Weiterhin wurde bei einer Familie Botulismus durch Cl. botulinum Typ B, hervorgerufen durch stark toxischen<br />
Lammschinken, diagnostiziert.<br />
Der direkte Toxinnachweis im Untersuchungsmaterial war bei 16 der 25 Ausbrüche vor allem bei den Wasservögeln<br />
und im Lammschinken positiv (64 %), und die Erregerisolation gelang bei 4 der 25 (16 %) Ausbrüche (dreimal<br />
Wasservögel, einmal Lammschinken). Als effektivste Untersuchungsmethode erwies sich die Toxinanreicherung, die<br />
bei 91 der 125 Proben von Botulismusausbrüchen positiv verlief (73 %), wobei pro Ausbruch 5 Proben untersucht<br />
worden sind. Die Ergebnisse bei den verschiedenen Tierarten zeigt Tabelle 39 (siehe Anhang, Seite 105). Die<br />
Spezifität des Toxinanreicherungsverfahrens bei der Abklärung von 22 Botulismus verdächtigen Geschehen bei<br />
Rindern ist aus Tabelle 39 ersichtlich. Bei Botulismusausbrüchen ergab die Toxinanreicherung bei 30 von 51 Proben<br />
einen positiven Befund (59 %), während bei den negativen Geschehen mit Ausnahme einer Pansenprobe mit<br />
geringgradigem Nachweis von 10 Mäuseletalen Dosen (Dlm) pro ml eines nicht typisierbaren Toxins nach<br />
siebentägiger Vermehrung des Untersuchungsmaterials in Maltose-Kalbfleischbouillon nach Nishida und Nakagawara<br />
(1967) ausschließlich negative Befunde festgestellt wurden (siehe Tabelle 38, im Anhang, Seite 105).<br />
Bei Botulismusausbrüchen gelangten nach siebentägiger Anreicherung Toxinkonzentrationen von 10 1 bis 10 6 Dlm (ca.<br />
25 g schwere Mäuse) zur Feststellung. Bei zwei Krankheitsgeschehen konnte die von Prof. Dr. Böhnel (Uni Göttingen)<br />
gestellte Diagnose „Visceraler Botulismus“ bei Rindern nicht bestätigt werden.<br />
3.1.5.3 Clostridium tetani - sonstige Clostridien spp.<br />
Tetanus-Verdacht bei einer größeren Anzahl von Schafen aus Österreich wurde durch den Toxinnachweis im Serum<br />
bei zwei von drei klinisch kranken Tieren und durch den Nachweis von Cl. tetani und seinem Toxin im sorgfältig<br />
extirpierten Gewebe um die Einzugstellen von Ohrmarken bei drei Schafen bestätigt. Der Massenausbruch von<br />
Tetanus war durch die Verwendung nicht zugelassener Ohrmarken ausgelöst worden. Die Untersuchung je einer<br />
Serumprobe eines kranken Hundes und eines Pferdes auf Toxin von Cl. tetani mittels Mäuseversuch verlief negativ.<br />
Die Differenzierung von vier weiteren Clostridienstämmen ergab zweimal Cl. sordellii mit schwacher Toxinbildung und<br />
zweimal Cl. septicum.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
36 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.2 Amtliche Überwachung von Lebensmitteln, Wein, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und<br />
Futtermitteln<br />
3.2.1 Statistischer Überblick<br />
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 12675 Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen<br />
untersucht, von denen 1934 (15,3 %) beanstandet wurden (siehe Tabelle 16).<br />
Tabelle 16: Überblick zu Proben / Beanstandungen<br />
Probenart Gesamteinsendungen Planproben Verdachts-, Verfolgs-,<br />
Beschwerdeproben<br />
Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in %<br />
Lebensmittel 11692 1840 15,7 10487 1498 14,3 1207 342 28,3<br />
Erzeugnisse des<br />
Weinrechts<br />
134 32 23,9 119 27 22,7 15 5 33,3<br />
Bedarfsgegenstände 542 32 5,9 525 28 5,3 17 4 23,5<br />
Kosmetische Mittel 306 30 9,8 305 30 9,8 1 0 0<br />
Tabak 1 0 0 1 0 0 0 0 0<br />
In den Tabellen 41, 42 und 46 (im Anhang, ab Seiten 107 und 110) sind die im <strong>Landeslabor</strong> insgesamt untersuchten<br />
Proben, aufgeteilt nach Warengruppen und Probenart, sowie die der Codierung für bundeseinheitliche Jahresberichte<br />
entsprechenden Beanstandungsgründe zusammengefasst.<br />
3.2.2 Bemerkungen zu Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln<br />
Warengruppe 01 (Milch)<br />
Eine als Beschwerdeprobe eingesandte sterilisierte Vollmilch (Schulmilch) enthielt einen Fremdkörper, bei dem es sich<br />
um verklumpte, zusammengeballte Schimmelpilze handelte.<br />
Frische Vollmilch (Hofmolkerei) fiel durch Nichteinhaltung des deklarierten Fettgehaltes auf.<br />
Die unvollständige Nährwertkennzeichnung – fehlende Angabe des prozentualen Tagesbedarfes bei deklariertem<br />
Calcium-Gehalt – war bei zwei Proben zu beanstanden.<br />
In einer Rohmilchprobe verlief der mikrobiologische Hemmstoffnachweis positiv. Bei den weiterführenden<br />
Untersuchungen zur Stoffidentifikation (LC-MS-MS) wurden Rückstände von Cloxacillin nachgewiesen.<br />
Warengruppe 02 (Milchprodukte)<br />
Die Untersuchung aufgeschlagener Sahne aus Konditoreien, Eisdielen, Cafés und Gaststätten bildete auch in diesem<br />
Jahr einen Schwerpunkt der Untersuchungen. Aus den mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen resultierte<br />
wieder eine hohe Beanstandungsrate. Die von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie<br />
empfohlenen Richt- und Warnwerte wurden hier deutlich überschritten. Vielfach konnten bei diesen Produkten auch<br />
sensorische Abweichungen beobachtet werden.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 37<br />
Die Kennzeichnung eines Fruchtjoghurts beinhaltete die besonders hervorgehobene Aussage „ohne Zusätze“. Im<br />
Zutatenverzeichnis wurde aber Sucralose als Süßungsmittel aufgeführt. Da vom Verbraucher im Zusammenhang mit<br />
Lebensmitteln unter „Zusätzen“ vor allem auch Zusatzstoffe verstanden werden, wurde der Hinweis „ohne Zusätze“ als<br />
irreführend beurteilt. Darüber hinaus konnte in diesem Erzeugnis auch der Farbstoff E 120 nachgewiesen werden.<br />
Erdbeermilch, in einem Imbiss offen angeboten, enthielt ebenfalls den Farbstoff E 120 (Karmin). Eine Kenntlich-<br />
machung erfolgte nicht.<br />
Die Kennzeichnung eines Joghurterzeugnisses wurde beanstandet, da die Angabe zum Hersteller, Verpacker oder<br />
Verkäufer nur als Internetadresse erfolgte. Das MHD eines Kaffeeweißers bestand nur aus der Angabe von Monat<br />
und Jahr, ohne auf das Ende des Mindesthaltbarkeitszeitraumes hinzuweisen.<br />
Warengruppe 03 (Käse)<br />
Bei der Überprüfung von in Hofmolkereien hergestellten und im Rahmen der Direktvermarktung abgegebenen<br />
Erzeugnissen mussten zahlreiche Proben beanstandet werden. Neben sensorischen Abweichungen, oft verbunden<br />
mit hohen Keimzahlen (Pseudomonaden, coliforme Keime, Hefen), sind besonders hervorzuheben:<br />
- Nachweis auch ziegenspezifischer DNA-Sequenzen in zwei Schafskäseerzeugnissen<br />
- Nichteinhaltung des deklarierten Fettgehaltes<br />
- unzulässige Verwendung der Verkehrsbezeichnung „Feta“<br />
- Frischkäse aus Ziegenmilch ohne Hinweis auf die Tierart<br />
Ein erheblicher Anteil der Beanstandungen ist auf Kennzeichnungsfehler zurückzuführen. Neben den bei den<br />
Direktvermarktern festgestellten Kennzeichnungsverstößen konnten diese insbesondere auch bei handelsseitig<br />
verpackten und gekennzeichneten Produkten beobachtet werden:<br />
- fehlerhafte / unvollständige Angaben zum Hersteller/Verkäufer,<br />
- fehlende / unvollständige Verkehrsbezeichnung und/oder Angabe der Käsegruppe,<br />
- fehlende / fehlerhafte Angabe des Fettgehaltes,<br />
- fehlendes / unvollständiges Zutatenverzeichnis,<br />
- fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum,<br />
- fehlerhafte Nährwertkennzeichnung (u. a. Angabe des Mineralstoffgehaltes ohne Angabe des prozentualen<br />
Tagesbedarfs),<br />
- fehlende Mengenkennzeichnung.<br />
In einem im Zusammenhang mit einem Erkrankungsgeschehen eingesandten Emmentaler wurde Staphylokokken-<br />
Enterotoxin nachgewiesen.<br />
Ein Weichkäse musste aufgrund eines massiven Madenbefalles (Larven von Schmeißfliegen) beanstandet werden.<br />
Mehrere im Handel entnommene Proben Gouda eines Herstellers wiesen erhebliche Qualitätsmängel auf –<br />
deformiertes Äußeres, z. T. ohne klare Konturen, pastöse Konsistenz. Die augenscheinlich wahrnehmbaren<br />
Veränderungen deuteten auf eine unsachgemäße Lagerung (ohne Kühlung) hin. Die vom Hersteller vorgenommene<br />
MHD-Kennzeichnung enthielt keine konkrete Aussage zu den erforderlichen Aufbewahrungsbedingungen<br />
(Temperaturangabe, Kühlhinweis).<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
38 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Die auf der Vorderseite einer Fertigpackung allein angegebene Verkehrsbezeichnung „Sandwich-Scheiben Gouda“<br />
ohne Hinweis darauf, dass es sich bei dem Erzeugnis um einen Schmelzkäse handelt, wurde als zur Täuschung<br />
geeignet beurteilt. Auch auf der Rückseite der Verpackung erschien die Bezeichnung „Sandwich-Scheiben Gouda“<br />
durch Fettdruck hervorgehoben. Die Bezeichnung „Schmelzkäse“ erfolgte dagegen ohne besondere grafische oder<br />
drucktechnische Hervorhebung erst nach den Angaben des Zutatenverzeichnisses sowie der Nährwert-<br />
kennzeichnung.<br />
Warengruppe 04 ( Butter)<br />
Zu beanstanden waren sensorische Abweichungen bei zwei Proben einer Hofmolkerei sowie die Nichteinhaltung der<br />
Normen des Fett- und Wassergehaltes einer Markenbutter.<br />
Warengruppe 05 (Eier, Eiprodukte)<br />
In vier Proben von Hühnereiern wurde S. Enteritidis nachgewiesen.<br />
Die Hauptbeanstandungsgründe bei dieser Warengruppe resultierten aus der Nichteinhaltung von<br />
Kennzeichnungsvorschriften, z. B. gemäß VO (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen<br />
für Eier und der Unterschreitung der ausgelobten Gewichtsklasse.<br />
Eine Hühnereiweißzubereitung enthielt einen zu hohen Gehalt an Milchsäure, was auf eine unzulässige<br />
zwischenzeitliche Keimvermehrung hindeutet. Die Probe entsprach damit nicht den Anforderungen der Eier- und<br />
Eiprodukteverordnung.<br />
In einer Monitoringprobe Hühnereier wurde das für Legehennen unzulässige Kokzidiostatikum Nicarbazin gefunden.<br />
Warengruppen 06 - 08 (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren)<br />
Eine besonders hohe Beanstandungsquote ergab sich bei Wurstwaren. Von 1147 untersuchten Proben entsprachen<br />
335 (29,2 %) nicht den Anforderungen. Der Anteil beanstandeter Fleischerzeugnisse lag bei 23,9 %.<br />
Aus insgesamt 59 Proben dieser Warengruppen wurden Salmonellen isoliert. Der Nachweis erfolgte insbesondere in<br />
Hackfleisch/Hackepeter/Mett, Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnissen, frischer Rohwurst, diversen<br />
Schweinefleischprodukten, Wirsing- und Kohlrouladen sowie Fleischspieß, wobei der Serotyp Typhimurium<br />
dominierte. Häufig gefunden wurde auch S. Derby. Bei Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnissen wurde S. Hadar<br />
mehrfach isoliert (siehe auch Abschnitt 3.2.7.2).<br />
Aus den durchgeführten Untersuchungen sind insbesondere folgende Beanstandungen hervorzuheben:<br />
- Wildschweinleber (Monitoringprobe) mit 7,7 ng/kg Fett WHO-PCDD/F-TEQ Dioxin<br />
- Nachweis von Cl. perfringens in gesundheitsbeeinträchtigenden Keimmengen und mit nachgewiesenem<br />
Toxinbildungsvermögen in Hausmacherleberwurst<br />
- Positive Nachweise von Staphylokken-Enterotoxinen in Grillschnecken, Mischhack, paniertem<br />
Schweineschnitzel, Hackbällchen und Zwiebelmettwurst<br />
- Schweinelachsschnitzel, Schweinezunge (gepökelt) und Zwiebelmettwurst mit Listeria monocytogenes<br />
> 100 KbE/g<br />
- Nachweis von verotoxinogenen E. coli in Hackepeter und Teewurst<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 39<br />
- Nachweis von Campylobacter in Mischhack, Putenleber, Hähnchenbrust, Teewurst und Zwiebelmettwurst<br />
- Cornedturkey mit Gelee mit hoher Keimzahl von Yersinia enterocolitica<br />
- Kasseler Leberwurst mit hoher Keimzahl (1,9 x 10 5 KbE/g) von Bacillus cereus<br />
Es wurden in diesen Warengruppen insgesamt 70 Beschwerdeproben und 189 Verdachtsproben eingesandt. Die<br />
Beanstandungsquoten lagen bei 64 bzw. 44 %. Dabei fiel die Gruppe Fleisch mit 93 % berechtigter Beschwerden auf.<br />
Es handelte sich überwiegend um Fleischerzeugnisse wie Kammkotelett, Rinderbein, Bauernscheibe, Gulasch,<br />
Kassler, Ente oder Hackfleisch / Schabefleisch, die wertgemindert oder verdorben waren. Teilweise waren auch<br />
Fertigpackungen vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben.<br />
Bezüglich der Beurteilung von Probeneinsendungen im Zusammenhang mit „Gammelfleischskandalen“ siehe<br />
Abschnitt 2.1.<br />
Weitere Beanstandungsgründe waren z. B. folgende:<br />
- Thüringer Vesperpaket mit Knochenstück (führte zu Backenzahnverlust) und Schweinekopfsülze mit<br />
Schweinezahn<br />
- Bockwurst mit visuell deutlich sichtbaren, rosafabenen Anteilen von geräucherten Würstchen mit Resten von<br />
Naturdarm und Nachweis des Farbstoffs Karmin<br />
- Brathähnchen war sensorisch verdorben-stickig, da wieder aufgewärmt<br />
- Schinken und Wurst aus Hausschlachtung war verdorben<br />
- Hausmachersülze mit deutlich säuerlich-fauligem Geruch, mikrobiologisch unauffällig<br />
Es wurden auch mehrere Proben von Fleischprodukten mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum eingesandt, die<br />
sensorisch und mikrobiell verdorben waren, so z. B. italienischer Wildschweinschinken, Pommernspieß mit Kruste,<br />
Wildschweinrollbraten, Fasan und Gourmet Filets. In einem Lebensmittelmarkt selbst eingefrorenes Hackfleisch war<br />
ebenso verdorben wie in einem Restaurant eingefrorene zubereitete Gänsekeule und Rollbraten.<br />
Eine Reihe von Proben frischer Mettwurst (auch Zwiebelmettwurst und Bauernmett) fielen durch unzureichende<br />
Reifung auf, die sich z. B. in zu niedrigen Milchsäuregehalten, schwacher Bindung und fehlender Pökelnote bzw.<br />
Umrötung dokumentierte, teilweise wurden auch Kennzeichnungsmängel festgestellt.<br />
Erzeugnisse aus dem Verkauf und dem Imbissbereich wie Hühnerfleisch, Bouletten, Wildschwein, gebraten;<br />
Bockwurst, Kotelett, Hackfleisch/Hackepeter, Suppenfleisch, Schweineschulter, Kasselerpfanne, Zungenwurst,<br />
Wildschweingulasch, Rotwurst; Bratwurst u. a. wiesen Verderbniserscheinungen oder Wertminderung auf.<br />
Eingefrorene gebratene Bockwürste waren stark faltig und wiesen verfärbte Schnittflächen und zahlreiche Hohlräume<br />
auf (siehe Abbildung 5).<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
40 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Abbildung 5: Bockwürste mit Hohlräumen<br />
Weitere Mängel in Fleischerzeugnissen und Wurstwaren:<br />
- fehlende Kenntlichmachung bzw. Kennzeichnung von Zusatzstoffen wie Diphosphat, Ascorbinsäure,<br />
Glutaminsäure und Nitritpökelsalz sowie Farbstoffen<br />
- zu hohe Fremdwasser-Gehalte in Brüh- und Kochwursterzeugnissen<br />
- zu geringe BEFFE - und BEFFE - im Fleischeiweiß - Gehalte bei Rinderhackfleisch, Corned Beef, Kraftfleisch,<br />
Bratwurst, Zungenwurst, Bierschinken, Zervelatwurst, Teewurst, Leberwurst, Leberpastete, Bockwurst und<br />
anderen Würstchen, Jagdwurst, Leberpastete, Thüringer Mettwurst, Paprika- und Leberpastete, Döner Kebap<br />
- erhöhte Nitrit- bzw. Nitratgehalte in Speck, Schinken u. ä.<br />
- unzulässiger Zusatz von Cochenillerot A zu Teewurst<br />
- unzutreffende Verkehrsbezeichnungen bei Hackepeter, Hackfleisch und ähnlichen Erzeugnissen<br />
- Drehspieße, Hackfleischmasse für Döner mit unzutreffender Angabe der verwendeten Tierarten und/oder<br />
Verwendung der allergenen Zutaten Ei und/oder Soja ohne Kenntlichmachung, zu hoher Hackfleischanteil<br />
Bei den untersuchten Fertigpackungen gab es insbesondere bezüglich der Kennzeichnung Mängel:<br />
- unvollständige Angabe der enthaltenen Zusatzstoffe und / oder fehlende Klassennamen oder Verkehrs-<br />
bezeichnungen<br />
- gegrillte Ente mit unbekannten, orangefarbenem Farbstoff (lt. Deklaration ohne Farbstoff)<br />
- Wurstkonserven verschiedener Art (Jagdwurst, auch aus Wild, Leberwurst) von Kleinherstellern mit zuviel<br />
Fremdwasser, z. T. auch zuviel Fett, zuwenig BEFFE- und BEFFE-im Fleischeiweiß–Gehalte und / oder<br />
Kennzeichnungsmängeln (z. B. fehlende Angabe von Zusatzstoffen, völlig ohne Kennzeichnung, Tierarten<br />
nicht zutreffend)<br />
- fehlende oder falsche Angaben zu Tierarten<br />
- Hackepeter ohne Hinweis auf die Notwendigkeit des Durchgarens<br />
- fehlende QUID-Angaben, fehlende oder falsche Nährwertkennzeichnung<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
- Überkleben von Kennzeichnungselementen<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 41<br />
- fehlende oder falsche Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (Verderb vor Ablauf der Frist)<br />
Ergebnisse der Proben, die im Rahmen von BÜp-Programmen untersucht wurden, sind im Abschnitt 3.2.6.3<br />
aufgeführt.<br />
Warengruppen 10 - 12 (Fische, Fischerzeugnisse, Meeresfrüchte)<br />
Zwei Proben wurden aufgrund erhöhter Quecksilbergehalte beanstandet. Es handelte sich um Thunfisch und<br />
Butterfisch. Eine Heringsfiletprobe wurde aufgrund eines erhöhten Gehalts an biogenen Aminen (Phenylethylamin) als<br />
gesundheitsschädlich beurteilt. Zwei Proben von geräuchertem Lachs wurden aufgrund des Vorhandenseins von<br />
Listeria monocytogenes beanstandet. Es handelte sich um Proben des BÜp-Programms, die am Ende der<br />
Mindesthaltbarkeitsdauer untersucht wurden.<br />
Eine Beschwerde über verdorbene Party-Gambas war berechtigt, da diese einen abweichenden Geruch und erhöhte<br />
Keimzahlen aufwiesen. Schollenfilets wiesen deutlichen Gefrierbrand auf.<br />
Verdachtsproben von gegartem Pangasiusfilet fielen durch modrigen Geruch und Geschmack auf.<br />
Der Verderb von frischem Lachsfilet ließ sich durch Verfärbungen sowie die erhöhte Keimzahl und die Bildung<br />
biogener Amine erkennen. Welsfilet, Dorsch und Heilbutt wurden ebenfalls als sensorisch und mikrobiologisch<br />
verdorben beurteilt.<br />
Zwei Proben mit der Verkehrsbezeichnung „Häckerle“ wurden als irreführend gekennzeichnet beanstandet, da der<br />
präparativ-gravimetrisch ermittelte Heringsanteil deutlich unter 80 % lag. Nach der für dieses Erzeugnis insbesondere<br />
in den neuen Bundesländern seit langem bestehenden Verkehrsauffassung enthält Heringshäckerle zu mindestens<br />
80 % gehäutete und zerkleinerte Heringsfilets sowie höchstens 5 % Pflanzenöl und Beigaben von Gemüse. Die<br />
Proben waren außerdem sensorisch abweichend und wurden auch als wertgemindert beurteilt.<br />
Relativ häufig ergaben sich Beanstandungen durch Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften der<br />
Fischetikettierungs-VO vom 15.08.2002, die eine Angabe der Produktionsmethode und des Fanggebietes sowie<br />
zusätzlich zur Handelsbezeichnung die Angabe des wissenschaftlichen Namens der Fischart fordert.<br />
Warengruppe 13 (Fette und Öle)<br />
Frittierfette mit einer deutlich abweichenden sinnesphysiologischen Beschaffenheit in Verbindung mit dem<br />
Überschreiten der chemisch-physikalischen Richtwerte des ALS wurden beanstandet.<br />
Eine Probe Schmalz war unkorrekt ausschließlich fremdsprachig gekennzeichnet und wies einen ungewöhnlich<br />
erhöhten Gehalt des Indikatorkeims E. coli auf.<br />
Bei einer Probe Sonnenblumenöl wurde eine Überschreitung der maximal zulässigen Höchstmenge an Benzo(a)pyren<br />
nachgewiesen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
42 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Warengruppe 14 (Suppen, Saucen)<br />
Ein Erbseneintopf mit Kasseler, eine Kartoffelsuppe und 3 Soßen waren mikrobiologisch und / oder sensorisch<br />
verdorben und somit als nicht sichere Lebensmittel zu beurteilen. In der Kartoffelsuppe wurden 2,5 x 10 5 KbE/g<br />
Clostridium perfringens nachgewiesen. In den Soßen waren die Werte von E. coli, koagulasepositiven Staphylokokken<br />
und Bacillus cereus deutlich erhöht.<br />
In zwei Sauer-Scharf-Suppen wurde der festgelegte Höchstwert für den Geschmacksverstärker Glutaminsäure (1 %)<br />
überschritten. In einer weiteren Sauer-Scharf-Suppe sowie in einer hellen Soße war die Verwendung des<br />
Geschmacksverstärkers nicht kenntlich gemacht.<br />
Bei verschiedenen, lose abgegebenen Suppen und Eintöpfen mit Wurst- und Fleischeinlagen (vorwiegend Soljanka)<br />
war die Verwendung von Konservierungsstoffen (Natriumnitrit) nicht kenntlich gemacht. Drei Dressings enthielten nicht<br />
deklarierte, technologisch wirksame Mengen von Konservierungsstoffen (Benzoesäure, Sorbinsäure) und<br />
Süßungsmitteln (Saccharin).<br />
Eine Bolognesesoße bestand im Wesentlichen aus zerkleinertem Gemüse, Gewürzen und Öl (Pesto ähnlich) und war<br />
somit irreführend bezeichnet.<br />
Drei weitere Suppen in Fertigpackungen wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.<br />
Warengruppen 15, 16 (Getreide, Getreideprodukte)<br />
In 3 Reisproben sind Nukleinsäure- (DNA-) Sequenzen nachgewiesen worden, die für den gentechnisch veränderten<br />
Reis LL 601 charakteristisch sind. Der Reis LL 601 ist bisher in der Gemeinschaft nicht zugelassen. Es wurde bisher<br />
auch keine Zulassung in der Europäischen Gemeinschaft beantragt.<br />
Roggen mit hohem Gehalt an Mutterkorn wurde als nicht mehr sicher beurteilt. Magnesium- und Zinkcitrat sind für<br />
Brotbackmischungen nicht zugelassene Zusatzstoffe. „Gereinigter Roggen“ enthielt 6,5 % Fremdgetreide, so dass<br />
diese Bezeichnung irreführend ist. Verschiedene Nährwertangaben wurden als irreführend beurteilt.<br />
Es wurden Verstöße gegen die LMKV und NKV festgestellt.<br />
Warengruppe 17 (Brot, Kleingebäck)<br />
Es wurden 3 Beschwerdeproben als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Es handelte sich um Brote mit einem<br />
eingebackenen Stück Mäusefell bzw. Papierstück und ein drittes Brot mit Schädlingsbefall (Motten und deren Larven).<br />
Bei Brötchen, die unter der Bezeichnung „Roggenbrötchen“ zur Untersuchung eingereicht wurden, der Krumenfarbe<br />
nach aber Weizenbrötchen waren, wurde die Verkehrsbezeichnung als irreführend beurteilt.<br />
Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen, insbesondere bei Semmelmehl, entsprach nicht den Forderungen<br />
der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Auf zwei Fertigpackungen waren zwei unterschiedliche Zutaten-<br />
verzeichnisse aufgedruckt. Bei einer Probe wurde gegen die Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />
verstoßen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Warengruppe 18 (Feine Backwaren)<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 43<br />
Abbildung 6: Beschwerdeprobe Mäusefell im Brot<br />
Eine Probe Liebesknochen mit Puddingfüllung, in der Salmonella Enteriditis nachgewiesen wurde, war als<br />
gesundheitsschädlich zu beurteilen.<br />
Bei zahlreichen Proben wurden wieder erhöhte Keimgehalte festgestellt; besonders auffallend waren 10 6 KbE/g<br />
Bacillus cereus (potentieller Enterotoxinbildner), 10 6 KbE/g koagulasepositive Staphylokokken und 10 5 KbE/g E. coli in<br />
cremehaltigen Backwaren.<br />
Eine Probe Kokosmakronen mit Schimmelnestern im Inneren wurde als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Eine<br />
Probe Käse-Sahnetorte war wegen eines unangenehmen bitteren Nachgeschmacks nicht zum Verzehr geeignet. Das<br />
Vanillin, das zur Herstellung verwendet wurde, wies ebenfalls diese abweichende sensorische Eigenschaft auf. Eine<br />
Marzipantorte wurde wegen völlig abweichender sensorischer Eigenschaften (adstringierend, widerlich) als nicht zum<br />
Verzehr geeignet beurteilt.<br />
Etliche Backwaren mit nicht verkehrsüblicher Beschaffenheit fielen auf; so u. a. Sahnetorte und Sahnekremtorte mit zu<br />
geringem Schlagsahneanteil; Buttercreme enthielt andere Fette außer Butter; Nougatcremetorte wurde als<br />
Nougattorte bezeichnet; Schwarzwälderkirschtorte ohne Kirschwasseraroma; Ananasschnitte, Nussringe und<br />
Zimtsterne ohne entsprechendes wahrnehmbares Aroma; als Bienenstich bezeichneter Kuchen mit Kokosbelag;<br />
Nussringe, die mit Mandeln anstatt Nuss hergestellt wurden.<br />
Zahlreiche Backwaren waren wegen fehlender Kenntlichmachung von Farbstoffen bei loser Abgabe zu beanstanden.<br />
Bei einigen Backwaren, die als lose Ware in Verkehr gebracht wurden, fehlte die Kenntlichmachung von kakaohaltiger<br />
Fettglasur. Des Weiteren wurden Kennzeichnungsmängel, wie fehlerhafte Nährwertkennzeichnung und fehlende<br />
Kennzeichnungselemente nach LMKV beanstandet.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
44 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Warengruppe 20 (Feinkostsalate, Majonäsen)<br />
Zwei als Verdachtsproben eingesandte Proben (gemüsehaltiger Salat und Majonäse) waren auf Grund des<br />
Nachweises von Staphylokokken – Enterotoxinen (Typ D bzw. Typ C) als gesundheitsschädlich zu bewerten.<br />
Außerdem wurden in einem Schichtsalat (Planprobe) neben erhöhten Keimzahlen (u. a. Enterokokken:<br />
1,7 x 10 5 KbE/g, Staphylococcus aureus: 1,1 x 10 4 KbE/g) auch die Staphylokokken-Enterotoxine der Typen A, B, C, D<br />
und E nachgewiesen, daher wurde die Probe als nicht sichereres Lebensmittel beurteilt.<br />
Eine Beschwerdeprobe Schinken-Käse-Salat (geöffnete Fertigpackung) wurde aufgrund des beiliegenden Fremd-<br />
körpers (Kunststoff-Hühnerbein mit frei herausragendem Metalldraht, siehe Abbildung 7), der zu Verletzungen im<br />
Mundbereich hätte führen können, ebenfalls als nicht sicheres Lebensmittel eingestuft. Die dazugehörigen<br />
Vergleichsproben gleicher Art wurden nicht beanstandet, da sie keine Fremdbestandteile enthielten.<br />
Abbildung 7: Fremdkörper in einem Salat-Erzeugnis<br />
Neben zahlreichen Bemängelungen wurden auch neun Proben aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit<br />
beanstandet. Sie waren wegen hoher Keimbelastungen (hauptsächlich Enterobacteriaceen, Escherichia coli,<br />
Lactobacillen, Hefen und Pseudomonaden), z. T. auch in Verbindung mit sensorischen Abweichungen, „nicht zum<br />
Verzehr geeignet“. In einer Planprobe wurden neben Enterobacteriaceae (1,1 x 10 5 KbE/g), Bacillus cereus<br />
(4,3 x 10 6 KbE/g) und Staphylococcus aureus (8,4 x 10 4 KbE/g) auch Staphylokokken – Enterotoxin Typ C<br />
nachgewiesen. Eine Probe Kartoffelsalat wurde aufgrund des bitteren Geschmackes beanstandet; die<br />
mikrobiologische Untersuchung ergab einen hohen Gehalt an Pseudomonaden (1,1 x 10 7 KbE/g).<br />
Als „zum Verzehr nicht geeignet“ wurden auch ein Heringssalat, der mit zahlreichen Rußpartikeln verunreinigt war,<br />
sowie ein Fleischsalat aufgrund der zersetzten Majonäse (zerstörte Emulsion) beurteilt.<br />
Einige als Fleischsalate deklarierte Feinkostsalate enthielten entgegen den Leitsätzen neben Gurken auch andere<br />
Gemüsearten (z. B. Zwiebeln, Schnittlauchröllchen, gehackte Sellerieblätter) sowie z. T. Apfelstückchen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 45<br />
Zwei Proben wurden bezüglich des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums als irreführend gekennzeichnet beurteilt,<br />
da sie zu diesem Zeitpunkt bereits als wertgemindert bzw. verdorben anzusehen waren. Bei einer Probe Heringssalat<br />
wurde der angegebene Anteil von 30 % Heringsfilets deutlich unterschritten (ca. 4,4 %).<br />
Beim Inverkehrbringen von 58 der lose angebotenen Feinkostsalate und Salatsaucen fehlte die Kenntlichmachung der<br />
enthaltenen Zusatzstoffe, vor allem der Konservierungsstoffe Benzoe- und Sorbinsäure sowie des Süßstoffs<br />
Saccharin. Bei einer Probe Matjessalat waren trotz der Angabe „ohne Konservierungsstoffe“ Konservierungsstoffe<br />
nachweisbar.<br />
Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen entsprach nicht den Forderungen der LMKV. Zu entsprechenden<br />
Beanstandungen führten insbesondere unvollständige bzw. fehlerhafte Zutatenverzeichnisse, fehlende<br />
Mengenkennzeichnung von wertbestimmenden Bestandteilen, nicht korrekte Angaben zur Mindesthaltbarkeit,<br />
fehlende Klassennamen vor Zusatzstoffen (E-Nummern), schlecht lesbare Kennzeichnungsangaben und Mängel bei<br />
der vorschriftsmäßigen Angabe von Süßstoffen.<br />
Warengruppe 21 (Pudding, Dessert)<br />
Puddinge mit hoher Keimbelastung und sichtbarem Schimmelbefall sowie Vanillesoße mit deutlich phenoligem Geruch<br />
und Geschmack waren zum Verzehr nicht mehr geeignet. Bei 3 Proben fehlte die Kenntlichmachung von Farbstoffen<br />
und Süßungsmitteln. In einer Vanillesoße wurde die zulässige Höchstmenge an Saccharin überschritten. Es wurden<br />
irreführende Nährwertangaben und Verstöße gegen die LMKV festgestellt.<br />
Warengruppe 22 (Teigwaren)<br />
In Nudeln mit der Angabe „ohne Ei“ wurde Hühneralbumin nachgewiesen. Albumine sind sehr verbreitet und kommen<br />
in großer Menge vor allem im tierischen Organismus vor. Das Hühner- Albumin (Ovalbumin) ist der Hauptbestandteil<br />
des Eiklars. Anhand des Zutatenverzeichnisses konnte der Nachweis nicht geklärt werden. Bei den in der<br />
vorliegenden Probe ermittelten Gehalt an Hühner- Albumin handelt es sich offensichtlich um unbeabsichtigte<br />
Kontamination bzw. Beimischung an dieser allergenen Substanz. Diese Beimischungen können für Allergiker ein<br />
Risiko darstellen. Eine Kennzeichnung dieser unbeabsichtigten allergenen Quelle wird jedoch durch die Regelungen<br />
der LMKV nicht gedeckt. Die LMKV fordert die Kenntlichmachung aller allergenen Zutaten. Bei unbeabsichtigtem<br />
Eintrag von allergenen Stoffen handelt es sich aus rechtlicher Sicht nicht um Zutaten i. S. § 5 LMKV. Unbeabsichtigte<br />
Eintragungen von allergenen Stoffen in Lebensmittel sind kein Problem der Kennzeichnung nach LMKV sondern<br />
Sache des Betriebes im Rahmen seiner Qualitätssicherung und des Risikomanagements. Aufgrund des Risikos für<br />
Allergiker müssen die Unternehmen durch ihre Qualitätssicherung sicherstellen, dass keine Allergene unbeabsichtigt<br />
in die Lebensmittel gelangen.<br />
Die Auslobung „ohne Ei“ ist insbesondere aufgrund der Bedeutung für Allergiker irreführend.<br />
10 Teigwaren aus Hartweizen enthielten deutliche Gehalte an Weichweizenprotein. Anhand der ermittelten Gehalte ist<br />
davon auszugehen, dass keine Kontamination vorlag und Weichweizen verwendet wurde.<br />
Es wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
46 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Warengruppe 23 (Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst)<br />
Vier zur Einfuhr bestimmte Importproben Haselnüsse aus der Türkei bzw. Aserbaidschan wiesen Höchstmengen-<br />
überschreitungen im Gesamtaflatoxingehalt auf und mussten zurückgewiesen werden.<br />
Bei bitteren Aprikosenkernen wurde der zu erwartende hohe Blausäure-Gehalt bestätigt. Das Fehlen eines<br />
entsprechenden Warnhinweises wurde beanstandet.<br />
Die Kennzeichnung einer Probe Rauchmandeln war grundsätzlich unzureichend.<br />
Warengruppe 24 (Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse)<br />
Beanstandet wurden insbesondere Erzeugnisse aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit und unkorrekter<br />
Kennzeichnung bei Fertigpackungen. Sensorische Abweichungen bei Knabbererzeugnissen deuten oft auf<br />
unzureichende Lagerbedingungen hin. Eine Probe Kartoffelsnacks aus dem Einzelhandel war weit vor Ablauf des<br />
angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums von stark ranziger und verdorbener Beschaffenheit. Überschreitungen der<br />
zulässigen Höchstmenge an Sulfit bei geschälten Kartoffeln traten im Berichtsjahr erstmalig nicht auf.<br />
Warengruppen 25, 26 (Frischgemüse, Gemüseerzeugnisse)<br />
Die Untersuchung auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln steht bei frischen Ernteprodukten im Vordergrund der<br />
amtlichen Überwachung (Einzelheiten siehe Punkt 3.3.2, Seite 71). Überschreitungen der maximal zulässigen<br />
Höchstmengen an Behandlungsmitteln gemäß Rückstands-Höchstmengenverordnung wurden bei Möhren und<br />
frischem Ingwer festgestellt. Eine Probe Lollo-Rosso-Salat wies einen deutlich überhöhten Gehalt an Nitrat auf.<br />
Beanstandet wurden Gemüsevormischungen, die trotz nicht abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums deutliche<br />
Merkmale überlagerter bzw. nicht korrekt gelagerter Ware aufwiesen. Die mikrobiologischen Untersuchungen<br />
bestätigen in der Regel diesen Befund. Vorzerkleinertes Gemüse zur Herstellung von Rohkostsalaten weist oftmals<br />
einen unzureichenden Frischezustand auf.<br />
Unkorrekte Kennzeichnungen bei Fertigpackungen von Lebensmitteln, u. a. Deklaration ausschließlich in englischer<br />
oder asiatischer Sprache sowie fehlende Kennzeichnungselemente treten immer wieder auf. Eine, auch zulässige,<br />
Konservierung und die Verwendung von Süßungsmitteln sind entsprechend den geltenden Vorschriften kenntlich zu<br />
machen.<br />
Warengruppen 27, 28 (Pilze, Pilzerzeugnisse)<br />
Wiederholt wurde eine Reihe von aus Asien importierten Trockenpilzen, i. d. R. die dort auch als Morcheln<br />
bezeichneten Mu Err-Pilze, zur mikrobiologischen Untersuchung gebracht. Die Belastung dieser Warenart mit<br />
Salmonellen stellt nach wie vor ein Problem dar. Die Pilze, die sowohl im Einzelhandel als auch in Küchen<br />
vornehmlich asiatischer Restaurants entnommen worden sind, werden zwar in der Regel einem Erhitzungsprozess<br />
unterworfen. Ohne besonderen Zubereitungshinweis auf Fertigpackungen sind die Produkte aus unserer Sicht jedoch<br />
nicht verkehrsfähig. In Gaststätten ist der Einhaltung des Erhitzungsregimes besondere Sorgfalt zu widmen. Ebenso<br />
muss die Verwendung in unzubereitetem Zustand, z. B. Verreibung als Gewürz, ausgeschlossen werden.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 47<br />
Austernpilze wiesen nicht zulässige Rückstände des Pilzbehandlungsmittels Imazalil auf.<br />
Bei einer Probe getrockneter Steinpilze war ein deutlicher Anteil von Lamellenpilzen nachweisbar, so dass eine<br />
Irreführung vorlag.<br />
Warengruppen 29, 30 (Obst, Obsterzeugnisse)<br />
Verstöße gegen die jeweiligen Vermarktungsnormen standen im Vordergrund.<br />
Tafeltrauben und Ananas enthielten Pflanzenschutzmittel-Rückstände oberhalb zulässiger Höchstmengen (siehe<br />
Punkt 3.3.2).<br />
Das Fehlen einzelner Deklarationselemente wurde insbesondere bei Obsterzeugnissen in Fertigpackungen<br />
beanstandet.<br />
Mehrere Proben getrockneter Feigen wiesen Gehalte an Ochratoxin A auf, die die gesetzlich festgelegte<br />
Höchstmenge überschritten. Dieses Schimmelpilzstoffwechsel-Produkt ist insbesondere für seine Nieren schädigende<br />
Wirkung bekannt und wird meist bei der Lagerung der Erzeugnisse gebildet.<br />
Warengruppe 31 ( Fruchtsäfte, -nektare)<br />
Eine Beschwerdeprobe Orangensaft enthielt massiven Schimmelpilzbefall, war sensorisch verdorben und nicht mehr<br />
zum Verzehr geeignet.<br />
Ein als Kokossaft bezeichnetes Erzeugnis entsprach in seiner Zusammensetzung nicht den Spezifikationen des<br />
Codex Alimentarius of Fruit Juices and Nectars.<br />
Ein als Sauerkirschsaft gekennzeichnetes Produkt wurde unter Zusatz von Wasser hergestellt. Bei einem Pfirsich-<br />
nektar war ein zu geringer Mindestfruchtsaftgehalt deklariert.<br />
Ein Apfelsaft wies einen zu geringen Gesamtsäuregehalt auf und zwei Johannisbeernektare einen zu niedrigem<br />
Vitamin C-Gehalt.<br />
Des Weiteren wurden Kennzeichnungsmängel, wie fehlende Nährwertkennzeichnung und fehlende Kennzeichnungs-<br />
elemente nach LMKV beanstandet.<br />
Warengruppe 32 (alkoholfreie Getränke)<br />
Eine Beschwerdeprobe Früchteteegetränk war gärig und wurde sensorisch als verdorben beurteilt.<br />
Wiederholt wurden Kennzeichnungsmängel beanstandet, u. a. fehlende Kennzeichnung in deutscher Sprache,<br />
Verstöße gegen Bestimmungen der NKV, nicht korrekt deklarierte Zutaten, fehlende QUID-Kennzeichnung.<br />
Wie in jedem Jahr war wieder die fehlende Kenntlichmachung der Zusatzstoffe in Getränken aus dem<br />
Getränkeausschank auffällig.<br />
Warengruppe 35 (weinähnliche Getränke)<br />
Die weinähnlichen Getränke wurden zu einem Anteil von 29,6 % beanstandet. Die nichterfüllte Pflicht zur<br />
Kenntlichmachung der allergenen Zutat Schwefeldioxid war noch bei etwa einem Viertel der Beanstandungen Grund<br />
für die Beurteilung. Die Konservierung mit Sorbinsäure war ebenfalls nicht immer kenntlich gemacht. Mehrfach<br />
stimmte die etikettierte Alkoholangabe nicht mit dem tatsächlichen Alkoholgehalt überein.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
48 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Bei der losen Abgabe auf Märkten wurde mehrfach nicht die den Leitsätzen entsprechende Verkehrsbezeichnung des<br />
Getränkes angewandt und somit der Verbraucher über die Höhe des Alkoholgehaltes getäuscht.<br />
Ein Erdbeerwein war sensorisch wertgemindert, da bei der Herstellung offenbar verdorbene Früchte mitverarbeitet<br />
wurden. Chemisch und mikrobiologisch war dies jedoch nicht nachweisbar. Bei einem Himbeerwein wurde die<br />
sensorisch wahrnehmbare Essigstichigkeit durch den chemischen Wert bestätigt. Fehlende oder unleserliche<br />
Loskennzeichnung, falsche Verkehrsbezeichnung und eine fehlende Herstellerangabe waren weitere Verstöße gegen<br />
Kennzeichnungsvorschriften.<br />
Warengruppe 36 (Bier, bierähnliche Getränke)<br />
Ein Biermischgetränk war mikrobiologisch verdorben, es enthielt Hefen und Milchsäurebakterien.<br />
Beanstandet wurde Bier mit Toleranzüberschreitung bezüglich der Angabe des Alkoholgehaltes.<br />
Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Schankbierproben traten Richt- und Warnwertüberschreitungen bei<br />
Keimzahl, Lactobazillen und anderen Bier-Verderbniserregern auf.<br />
Warengruppe 37 (Spirituosen)<br />
Insgesamt wurden 18,75 % der untersuchten Proben beanstandet. Von den 11 aus <strong>Brandenburg</strong>er Herstellung<br />
genommenen Proben mussten 7 ( ≈ 64 % ! ) beanstandet werden. Für die deklarierte Alkoholangabe ist entsprechend<br />
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bei Spirituosen nur eine Toleranz von ± 0,3 % vol erlaubt. Die Über-<br />
schreitung dieser Toleranzgrenze war bei ¾ aller Beanstandungen die Ursache zur Beanstandung. Ein Obstbrand<br />
enthielt zudem Methanol deutlich über dem erlaubten Grenzwert. Eine andere extraktarme Spirituose war auffällig<br />
durch das Fehlen eines sensorisch wahrnehmbaren Aromas. Sie erinnerte an chemisch reinen Alkohol.<br />
Gaschromatographisch konnten keine nennenswerten Mengen an Gärungsbegleitstoffen nachgewiesen werden. Die<br />
Herstellung dieser Spirituose musste durch das zuständige Überwachungsamt abgeklärt werden. Aber auch bei den<br />
Spirituosen gab es Kennzeichnungsfehler wie fehlende Herstellerangabe, fehlende oder nicht lesbare<br />
Loskennzeichnung und unkorrekte Alkoholkennzeichnung. Bei einem Kräuterlikör wurde die gesundheitsbezogene<br />
Werbung beanstandet.<br />
Warengruppe 40 (Honig)<br />
Die Beanstandungen resultieren hauptsächlich aus Kennzeichnungsfehlern, die zum überwiegenden Teil den von<br />
Kleinimkern in den Verkehr gebrachten Honig betreffen. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zum Mindesthaltbarkeits-<br />
datum sowie die fehlende Kennzeichnung des Ursprungslandes stehen hier im Vordergrund. Zu bemängeln waren<br />
auch unvollständige/fehlende Angaben zum Imker oder Verkäufer, eine fehlende Loskennzeichnung sowie die Art und<br />
Weise der Kennzeichnung, hier insbesondere die Lesbarkeit der Angaben.<br />
Bei 11 Honigen war die gewählte Sortenbezeichnung nicht gerechtfertigt.<br />
Die verwendete Verkehrsbezeichnung „Zimthonig“ wurde als irreführend beanstandet. Es handelte sich hier nicht um<br />
einen Sortenhonig sondern um einen Honig, dem Zimt als Gewürz zugefügt wurde.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Warengruppe 41 (Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen)<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 49<br />
Besonders hoch war die Beanstandungsquote dieser Produktgruppe bei den Produkten von Kleinerzeugern (ab Hof,<br />
Märkte).<br />
Der überwiegende Teil der Beanstandungen betraf gravierende Mängel in der Kennzeichnung bzw. fehlende<br />
Kennzeichnungselemente.<br />
Bei als Konfitüre, Gelee oder Marmelade ausgewiesenen Produkten wurde der geforderte Mindestgehalt an löslicher<br />
Trockenmasse von 60 % nicht erreicht bzw. in den Produkten wurde der Konservierungsstoff Sorbinsäure<br />
nachgewiesen, der für diese Produkte nicht zugelassen ist.<br />
Die fehlende Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Sorbinsäure war auch sehr häufig bei Fruchtaufstrich<br />
feststellbar.<br />
Warengruppe 42 (Speiseeis)<br />
Eine als Verdachtsprobe eingesandte Eisprobe (Erkrankungsgeschehen) war aufgrund des Nachweises von<br />
Campylobacter sp. als gesundheitsschädlich zu bewerten.<br />
In mikrobiologischer Hinsicht entsprachen 179 Eisproben (= 29,7 % der Proben) nicht den Anforderungen der bisher<br />
geltenden Milchverordnung bzw. der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15.11.2005 über<br />
mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, in der für Speiseeis, das unter Verwendung von Milchbestandteilen<br />
hergestellt wird, entsprechende mikrobiologische Anforderungen enthalten sind.<br />
Dort heißt es gemäß Artikel 3 Abs. 1 dieser VO: „Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass Lebensmittel die in<br />
Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten entsprechenden mikrobiologischen Kriterien einhalten. Dazu treffen die<br />
Lebensmittelunternehmer Maßnahmen auf allen Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von<br />
Lebensmitteln, …, um zu gewährleisten, dass …die Prozesshygienekriterien eingehalten werden, …“.<br />
Im Anhang I Kapitel 2 sind die Prozesshygienekriterien aufgeführt. Nach Punkt 2.2.8. - Speiseeis und vergleichbare<br />
gefrorene Erzeugnisse auf Milchbasis - sind für Enterobacteriaceae, zu denen die coliformen Keime zählen, die<br />
gleichen Grenzwerte wie in der o. g. Milchverordnung aufgeführt (m = 10 KbE/g; M = 100 KbE/g; n = 5; c = 2).<br />
Überwiegend wurde der angeführte Höchst- bzw. Grenzwert für die coliformen Bakterien / Enterobacteriaceen von<br />
100 KbE/g überschritten. Eine Probe wurde aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit sogar als zum Verzehr<br />
nicht geeignet beurteilt, da die Enterobacteriaceenzahl erheblich über den o. g. Grenzwert lag.<br />
Bei der sinnesphysiologischen Prüfung einer Beschwerdeprobe (Fertigpackung) wurde als Fremdkörper ein<br />
abgeschnittenes Stück eines Fingernagels isoliert. Die dazugehörende Vergleichsprobe (gleiche Los-Nr.) war nicht zu<br />
beanstanden.<br />
Als irreführend gekennzeichnet waren 34 Eisproben (= 5,6 % der Proben) zu beurteilen. Als Milcheis, Eiskrem bzw.<br />
Sahneeis bezeichnete Proben entsprachen hinsichtlich ihres Milchfettgehaltes nicht den Leitsätzen für Speiseeis und<br />
Speiseeishalberzeugnisse; als Fruchteis bezeichnete Proben wiesen zum einen zu geringe Fruchtanteile auf, zum<br />
anderen wurden auch Speiseeisproben auf Magermilchbasis und Fruchtaroma entsprechend falsch deklariert.<br />
Eine als „Speiseeis Melonengeschmack“ bezeichnete Probe erfüllte nur die Anforderungen an ein Wassereis.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
50 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Bei den chemischen Untersuchungen von acht als Milcheis bezeichneten Proben wurde anstelle von Milchfett<br />
überwiegend Pflanzenfett (z. T. geringe Milchfettanteile) nachgewiesen.<br />
Bei zwei Proben Milcheis „Stracciatella“ und einer Probe Milcheis „After Eight“ wurde die Verwendung von<br />
kakaohaltiger Fettglasur anstelle von Schokostückchen nicht entsprechend kenntlich gemacht.<br />
Fehlende bzw. unzureichende Verkehrsbezeichnungen waren bei 18 Proben zu beanstanden. Die fehlende<br />
Kenntlichmachung eines zugelassenen Farbstoffzusatzes war ein weiterer Beanstandungsgrund bei 7 Proben.<br />
Warengruppe 43 (Süßwaren)<br />
Beanstandungen von Süßwaren ergaben sich hauptsächlich aus einer mangelhaften Kennzeichnung.<br />
Bei Lakritz und Lakritzerzeugnissen stand die Überprüfung der Gehalte an Ammoniumchlorid und Glycyrrhizin im<br />
Vordergrund. 2 Proben lakritzhaltiger Süßwaren überschritten deutlich den in der Aromenverordnung festgelegten<br />
Höchstwert von 2 % für Ammoniumchlorid.<br />
Eine Probe „Schaumküsse“ wurde als Beschwerdeprobe eingereicht und erwies sich als nicht genusstauglich, da<br />
wahrscheinlich infolge falscher Lagerung eine klebrige Flüssigkeit ausgetreten war.<br />
Warengruppen 44, 45 (Kakao, Schokolade)<br />
In Pralinen wurde Mandelprotein nachgewiesen, das nicht im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet war und bei<br />
entsprechend disponierten Menschen allergische Reaktionen auslösen kann. Allergene Zutaten müssen EU-weit<br />
gemäß Richtlinie 2003/89/EG gekennzeichnet werden.<br />
Ein Kinder-Schokoriegel, der als Verdachtsprobe wegen der bei einem Kleinkind aufgetretenen Magen-Darm-<br />
Beschwerden untersucht worden war, erwies sich als mikrobiologisch unauffällig.<br />
Im Rahmen des Monitoringprogrammes wurden 18 Proben bittere Schokolade mit einem Kakaoanteil von mehr als<br />
60 % auf Benzo(a)pyren, Schwermetalle, Arsen und Ochratoxin A untersucht.<br />
Laut Verordnung (EG) Nr. 466/2001 existieren keine gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Kakaoerzeugnisse<br />
hinsichtlich der untersuchten Parameter. Bei der Prüfung auf Arsen und Ochratoxin A lagen alle Werte unterhalb der<br />
Bestimmungsgrenze, für Benzo(a)pyren wurde ein Mittelwert von 0,16 µg/kg, für Blei von 0,09 mg/kg und für<br />
Cadmium von 0,15 mg/kg bestimmt.<br />
Warengruppen 46 - 47 (Kaffee, Tee)<br />
In 5 Tees wurden Cumaringehalte festgestellt, die über dem in der AromenVO festgelegten Grenzwert lagen. In einem<br />
Tee war der Cumaringehalt so hoch, dass beim Verzehr einer Tasse Tee täglich der zulässige TDI- Wert von<br />
0,1 mg/kg deutlich überschritten wird. Der Tee wurde als nicht mehr sicher beurteilt.<br />
Verschiedene Tees enthielten Arzneipflanzen, die als nicht zugelassene Zusatzstoffe beurteilt werden.<br />
Es wurden eine Reihe Kenzeichnungsmängel sowie irreführende Angaben in Bezug auf Gewicht und Nährwerten<br />
festgestellt.<br />
Neben dem Koffeingehalt wurde bei Kaffee besonderes Augenmerk auf den Ochratoxingehalt gelegt. In keiner Probe<br />
wurde eine Höchstwertüberschreitung für Ochratoxin A nachgewiesen.<br />
Der Koffeingehalt bei entcoffeinierten Kaffees lag im Rahmen der gesetzlichen Forderungen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Warengruppe 48 (Säuglings- und Kindernahrung)<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 51<br />
Bei Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen muss nach NKV der Prozentsatz der empfohlenen Tagesdosis<br />
angegeben werden. Ein deklarierter Vitamin C- Gehalt war irreführend.<br />
Warengruppe 49 (diätetische Lebensmittel)<br />
Zimtkapseln für Diabetiker enthielten in der angegebenen Verzehrsempfehlung einen so hohen Gehalt an Cumarin,<br />
dass der zulässige TDI- Wert von 0,1 mg/ kg überschritten wurde und die Zimtkapseln als nicht mehr sicher beurteilt<br />
wurden. Zimtkapseln für Diabetiker sind aufgrund der damit zu erzielenden Wirkung als Arzneimittel einzustufen. Der<br />
Cumaringehalt in den Kapseln sowie einer Diabetikerschokolade lag über dem in der AromenVO angegebenen<br />
Höchstwert für Cumarin.<br />
Kapseln für Diabetiker enthielten Extrakte der Pflanzen winter cherry, ivy gourd, bijasar, mamejavo, guduchi, gudmar,<br />
avaram und turmeric, die als Heilpflanzen vor allem in der traditionellen indischen und aryuvedischen Medizin bekannt<br />
sind. Für die Pflanzen winter cherry, bijasar, mamejavo, guduchi und gudmar ist eine Verwendung als Lebensmittel<br />
nicht bekannt. In der einschlägigen Literatur und im Internet wird nur eine medizinische Verwendung beschrieben.<br />
Arzneipflanzen als Zutaten in Lebensmitteln sind als Zusatzstoffe i. S. § 2 LFGB zu beurteilen, für die eine Zulassung<br />
nicht vorliegt. Da eine Verwendung der Pflanzen vor Inkrafttreten der VO (EG) 258/ 97 hier nicht bekannt ist, wurden<br />
sie als neuartige Lebensmittel beurteilt.<br />
7 Erzeugnisse wurden aufgrund der Verwendung von nicht zugelassenen Zusatzstoffen (u. a. Lutein, Zeaxanthin,<br />
Arzneipflanzen, Chromnicotinat) beanstandet.<br />
Ein Eiweißriegel für Sportler enthielt den Süßstoff Sucralose, der für derartige Produkte nicht zugelassen ist.<br />
In mehreren Puddingen aus der Gemeinschaftsverpflegung wurde der für Pudding nicht zugelassene Süßstoff<br />
Thaumatin nachgewiesen. Die Küchen verwenden bei der Herstellung Süßstofflösungen, die Thaumatin enthalten.<br />
Nach § 8 Abs. 3 ZZulV dürfen Lebensmittel mit einem zulässigen Gehalt an Süßungsmitteln auch als Zutat für<br />
Lebensmittel, für die diese Zusatzstoffe nicht zugelassen sind, verwendet werden.<br />
Ein Kreatinpräparat für Sportler enthielt eine sehr hohe Dosis Kreatin in der empfohlenen Verzehrmenge und bei einer<br />
ergänzenden bilanzierten Diät wurde der UL für Zink deutlich überschritten.<br />
Die Angabe „100% Aloe Vera“ bei einem Mehrfruchtsaft ist irreführend. Weiterhin wurden mehrere Nährwertangaben<br />
und eine Werbung bezüglich Carnitin als irreführend beurteilt. Bei 10 Erzeugnissen fehlte die Kenntlichmachung der<br />
Süßungsmittel.<br />
Es wurden auch in diesem Jahr wieder verschiedene Kennzeichnungsmängel festgestellt, vor allem bei lose<br />
abgegebenen Erzeugnissen fehlten oft die entsprechenden Angaben oder waren unvollständig. Bei einer Reihe von<br />
Erzeugnissen wurde die Angabe „Cyclamat“ im Zutatenverzeichnis als keine korrekte Verkehrsbezeichnung für diesen<br />
Süßstoff beanstandet.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
52 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Warengruppe 50 (Fertiggerichte, zubereitete Speisen)<br />
Insgesamt 15 Proben wurden als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. In 4 Proben war Staphylokokken-Enterotoxin<br />
und in jeweils einer Probe Botulismustoxin und Bacillus cereus Enterotoxin nachweisbar. 6 weitere Gerichte wiesen<br />
mikrobiologische und / oder sensorische Abweichungen mit z. T. deutlich erhöhter Kontamination mit E. coli, Bacillus<br />
cereus und Koagulase positiven Staphylokokken auf. Eine Beschwerdeprobe Pizza Salami sowie die Vergleichsprobe<br />
waren völlig verschimmelt.<br />
2 Fertiggerichte, Ragout fine und Chinapfanne, enthielten Fremdkörper. Dabei handelte es sich in beiden Fällen im<br />
Wesentlichen um eine Zusammenballung von Pflanzenfasern und anorganischem Material.<br />
Zwei Proben waren auf Grund sensorischer Abweichungen in ihrem Wert nicht unerheblich gemindert.<br />
4 Proben wichen in ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung ab, ohne dass die Abweichungen kenntlich<br />
gemacht waren. Hierbei handelte es sich um Fleischerzeugnisse wie Kochklopse, Hackbraten und<br />
Kohlrouladenfüllungen.<br />
Bei einem asiatischen Nudelgericht war der Geschmacksverstärker Glutaminsäure nicht kenntlich gemacht.<br />
Drei ebenfalls asiatische Gerichte enthielten entgegen der Zusatzstoffzulassungsverordnung über 10 g/kg des<br />
Geschmacksverstärkers Glutaminsäure. Des Weiteren fehlte bei einer Reihe von verschiedenen Fleischgerichten die<br />
Kenntlichmachung des Konservierungsstoffes Natriumnitrit. Eine Probe mit der Bezeichnung „Flecke süßsauer“<br />
enthielt den für dieses Erzeugnis nicht zugelassenen Konservierungsstoff Benzoesäure.<br />
Bei 3 Proben waren Verstöße gegen Kennzeichnungsbestimmungen (LMKV) festzustellen, insbesondere die<br />
Mengenangaben der Zutaten (QUID-Regelung) fehlten oder waren unvollständig.<br />
Warengruppe 51 (Nahrungsergänzungsmittel)<br />
In diesem Jahr wurden wieder zahlreiche Werbeaussagen bei verschiedenen Stoffen (u. a. Carnitin, konjugierte<br />
Linolsäure, Bromelain, Papain, Aspergillus oryzae, Phophatidylserin, Phosphatidylcholin, Sojaisoflavone, Glucosamin,<br />
Chondroitin) beanstandet, die als wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert gelten.<br />
Als nicht zugelassene Zusatzstoffe wurden konjugierte Linolsäure, Lycopin, Lutein, Zeaxanthin, Sojaisoflavone sowie<br />
mit diesen Stoffen angereicherte Extrakte, Glucosamin, Chondroitin, Kieselerde und Natriummetasilikat beurteilt.<br />
Topinamburpulver wurde angeboten zur Stabilisierung des Blutzuckerspiegels, Unterstützung des Organismus bei der<br />
Entschlackung und Entgiftung, sowie während bzw. nach Antibiotikagebrauch. Dorschleberöl in Kapseln ist laut<br />
Werbeaussagen gesund für Herz, Gehirn und Augen, es regt gleichzeitig die Blutzirkulation an und ist gut gegen<br />
Depressionen, der Cholesterinspiegel wird gesenkt und die Knochen werden gestärkt. Es handelt sich hier um nicht<br />
zulässige gesundheitsbezogene Aussagen.<br />
Ein Produkt wurde unzulässigerweise als Unterstützung bei der Gewichtsreduktion angeboten.<br />
Bei einem Produkt lag der Gehalt an Noni-Saft in der empfohlenen Verzehrsdosis über der genehmigten und vom<br />
SCF als sicher beurteilte Menge. Ein Ballaststoffkomplex, gewonnen aus dem Ständerpilz Formes formentarius, wurde<br />
als neuartiges Lebensmittel beurteilt.<br />
Die fehlende Kenntlichmachung des Süßungsmittels musste zweimal bemängelt werden.<br />
Es wurden zahlreiche Verstöße gegen die LMKV sowie Kennzeichnungsvorschriften der NemV festgestellt.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Warengruppen 52, 53 (Würzmittel und Gewürze)<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 53<br />
Die häufigsten Beanstandungsgründe bei dieser Warengruppe waren Kennzeichnungsmängel, so z. B. das Fehlen<br />
der Verkehrsbezeichnung, der Losnummer, des Zutatenverzeichnisses, die Angabe von Zusatzstoffen ohne den<br />
zugehörigen Klassennamen oder das Nichtbeachten der Mengenkennzeichnung (QUID-Regelung).<br />
Bei zwei Proben Tomatenketchup und einer Worchestersauce wurde die in der ZZulV festgelegte Menge an<br />
Konservierungsmitteln um fast das Doppelte überschritten.<br />
Eine Probe mit der Bezeichnung „Kräuteressig“ unterschritt hinsichtlich des Säuregehaltes den geforderten<br />
Mindestgehalt von 5 g/100 ml.<br />
Bei der Überprüfung von 16 Proben auf Sudanfarbstoffe konnten in keiner Probe diese Farbstoffe nachgewiesen<br />
werden.<br />
Einer Untersuchung auf 3-MCPD wurden 6 Sojasaucen unterzogen, in allen Fällen lag der Wert unter dem gesetzlich<br />
festgelegten Höchstgehalt von 0,02 mg/kg.<br />
Warengruppe 59 (Trink-, Mineral-, Quell- und Tafelwasser)<br />
Es wurden mehrfach Beschwerdeproben von Verbrauchern mit deutlichen Geruchs- und Geschmacksabweichungen<br />
(chemisch, sauer, modrig) eingesandt.<br />
Wiederholt wurden Schwankungen in der Zusammensetzung von Mineralwasser von mehr als 20 % festgestellt sowie<br />
fehlende Angaben des Quellnamens bzw. Quellortes.<br />
Eine als natürliches Mineralwasser amtlich anerkannte Quelle wurde gleichzeitig als Quellwasser in den Verkehr<br />
gebracht.<br />
Ein Tafelwasser war unzulässigerweise mit einer geographischen Herkunftsangabe versehen.<br />
Bei den mikrobiologischen Untersuchungen wurde die Überschreitung mikrobiologischer Grenz- und Richtwerte bei<br />
„Mundeis“, das zur Getränkeherstellung verwendet wird, festgestellt.<br />
Ein Problem war wiederholt die Überschreitung mikrobiologischer Grenzwerte bei Wasser aus Watercooleranlagen<br />
sowie der Nachweis coliformer Keime in ambulanten Trinkwasseranlagen auf Märkten und ambulantem<br />
Imbissständen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
54 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.2.3 Untersuchungen von Erzeugnissen des Weinrechts, kosmetischen Mitteln und<br />
Bedarfsgegenständen<br />
Neben den klassischen Lebensmitteln wurden Erzeugnisse, die dem Weinrecht unterliegen, sowie Bedarfsgegen-<br />
stände und kosmetische Mittel im <strong>Landeslabor</strong> untersucht.<br />
Tabelle 17: Überblick zu Proben / Beanstandungen<br />
Probenart Gesamteinsendungen Planproben Verdachts-, Verfolgs-,<br />
Beschwerdeproben<br />
Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in % Anzahl beanstandet in %<br />
Wein 75 13 17,3 68 10 14,7 7 3 42,9<br />
Erzeugnisse aus Wein 59 19 32,2 51 17 33,3 5 2 40,0<br />
Tabak 1 0 0 1 0 0 0 0 0<br />
Bedarfsgegenstände 542 32 5,9 525 28 5,3 17 4 23,5<br />
kosmetische Mittel 306 30 9,8 305 30 9,8 1 0 0<br />
In den Tabellen 43 bis 46 des Anhangs (ab Seite 109) sind die im <strong>Landeslabor</strong> insgesamt untersuchten Proben dieser<br />
Warengruppen sowie die der Codierung für bundeseinheitliche Jahresberichte entsprechenden Beanstandungs-<br />
gründe zusammengefasst.<br />
Warengruppe 33 (Wein)<br />
Die Beanstandungsquote der Erzeugnisgruppe Wein betrug 17,3 % (Vorjahr 11,4 %). Zwei Qualitätsweine waren mit<br />
einer A.P.Nr. versehen, die unrechtmäßig angegeben war. In einem Fall war unter der auf dem Etikett angegebenen<br />
A.P.Nr. von diesem Hersteller gar kein Wein zur Prüfung angestellt, der andere entsprach nicht den Werten des<br />
Prüfprotokolls.<br />
Eine Beschwerdeprobe Bordeaux aus dem Lebensmitteleinzelhandel musste mit einem Ethylacetatgehalt von<br />
1257 mg/l als „verdorben“ beurteilt werden. Essigstichigkeit, Korkschmecker und unsaubere Alterung waren weitere<br />
Beanstandungsgründe. Ein Rotling, der vorgegeben von blass- oder hellroter Farbe sein muss, war deutlich zu kräftig<br />
rot bis dunkelrot. Ein Federweißer, der definitionsmäßig ein teilweise gegorener Traubenmost ist, hatte nur 0,51 % vol<br />
Alkohol und befand sich noch nicht in der Gärung. Hier ist ein Mindestalkoholgehalt von 1 % vol und weniger als 3/5<br />
des Gesamtalkoholgehaltes entsprechend Weinmarktordnung vorgegeben.<br />
Seit dem 25.11.2005 besteht die Deklarierungspflicht für allergene Zutaten (bei Wein unter anderem für Schwefel-<br />
dioxid), die in Art. 3 Abs. 3 VO (EG) Nr. 753/2002 und inhaltsgleich für weinhaltige und aromatisierte Erzeugnisse in<br />
§ 46 b Weinverordnung geregelt ist. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht führte zu einer Reihe von Beanstandungen.<br />
Fehlende Abfüller- oder Herstellerangaben oder fehlende Verkehrsbezeichnung waren weitere Gründe für<br />
Beanstandungen aus dem Kennzeichnungsbereich.<br />
Bei codierter Abfüllerangabe ist die Nennung des Herstellers oder Vertreibers oder Importeurs mit Name und Anschrift<br />
vorgegeben. Auch diese Kenntlichmachung fehlte häufig.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Warengruppe 34 (Weinerzeugnisse)<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 55<br />
Die Beanstandungsquote der Erzeugnisse aus Wein war mit 32,2 % fast doppelt so hoch wie im Vorjahr.<br />
Hier bezogen sich die Beanstandungen hauptsächlich auf die fehlende Kenntlichmachung der allergenen Zutat<br />
Schwefeldioxid, die in der chemischen Untersuchung nachgewiesen wurde. Auch der deklarierte Alkoholgehalt<br />
stimmte mehrfach nicht mit dem vorhandenen Alkoholgehalt überein.<br />
Bei den auf Märkten kontrollierten Glühweinen musste in diesem Jahr fast ein Drittel beanstandet werden. Meistens<br />
waren die Glühweine zu lange erhitzt, so dass der Alkoholgehalt nicht mehr dem Mindestalkoholgehalt von 7 % vol<br />
entsprach. Spezifisch wurden in diesem Jahr die Glühweine, die bekanntlich Zimt als eines der Gewürzzutaten<br />
enthalten, auf ihren Cumaringehalt überprüft. Bei keinem der untersuchten Glühweine wurde der für alkoholische<br />
Getränke vorgegebene Grenzwert von 10 mg/l erreicht. Bei 78 % der untersuchten Proben lag der Gehalt bei ≤ 1 mg/l.<br />
Andere Beanstandungen mussten wegen Kennzeichnungsfehlern, wie fehlende Verkehrsbezeichnung, unvollständige<br />
Abfüllerangabe oder immer noch fehlender Losnummer ausgesprochen werden.<br />
Warengruppen 81 - 83, 85, 86 (Bedarfsgegenstände)<br />
Die Definition der Bedarfsgegenstände umfasst einen so großen Produktbereich, dass es unabdingbar ist, sich in der<br />
Laborpraxis auf ausgewählte Gebiete zu beschränken.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> konzentrierte sich die Analytik deshalb hauptsächlich auf die Untersuchung von Lebensmittel-<br />
bedarfsgegenständen aus Kunststoff und Keramik, von Babyartikeln aus Polycarbonat, von Spielzeug und von<br />
metallischem Modeschmuck.<br />
Einen großen Umfang nahm die Untersuchung von Proben im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms<br />
ein. Hierbei beteiligten wir uns an den Themen:<br />
- Primäre aromatische Amine in Küchenutensilien aus Polyamid<br />
- Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen<br />
- Formaldehyd in Holzpuzzle und Steckspielen für Kinder<br />
Nach wie vor mussten mehrere sogenannte Küchenhelfer aus Polyamid beanstandet werden, die in großer Bandbreite<br />
im Handel, in Sonderposten- oder Billigmärkten angeboten werden. Viele dieser Produkte fallen bereits durch einen<br />
deutlich abweichenden Geruch auf, der auch auf das Simulanzlösemittel Wasser übertragen wird.<br />
Der Bedarfsgegenständeverordnung zufolge dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff, die unter<br />
Verwendung aromatischer Isocyanate oder durch Diazokopplung gewonnener Farbstoffe hergestellt werden, primäre<br />
aromatische Amine nicht in einer nachweisbaren Menge abgeben (Nachweisgrenze 20 µg/kg bzw. µg/l Lebensmittel<br />
oder Lebensmittelsimulanz, ausgedrückt als Anilin). In sieben verschiedenen Küchenhelfern wurden primäre<br />
aromatische Amine als Summenbestimmung in einer Größenordnung zwischen 200 und 400 µg/kg nachgewiesen. Als<br />
freigesetztes Amin wurde stets 4,4’-Diaminodiphenylmethan bestimmt.<br />
4,4’-Diaminodiphenylmethan wurde von der MAK-Werte-Kommission in Kategorie 2 der krebserzeugenden<br />
Arbeitsstoffe eingestuft. Zur Kategorie 2 werden Stoffe gezählt, die als krebserregend für den Menschen anzusehen<br />
sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und<br />
epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
56 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
leisten. Aus Vorsorgegründen sollte die Aufnahme von solchen Stoffen so gering wie möglich sein bzw. eine<br />
Exposition nach Möglichkeit vermieden werden.<br />
Erhöhte Blei- und Cadmiumabgaben wurden bei zwei Keramikerzeugnissen nachgewiesen. Die Migration stammte in<br />
diesen Fällen nicht aus der keramischen Masse, sondern offensichtlich aus den auf die Glasur aufgebrachten<br />
Dekoren.<br />
Die meisten Beanstandungen im Berichtszeitraum betrafen in diesem Jahr Kennzeichnungsfehler bei der Etikettierung<br />
von Lebensmittelbedarfsgegenständen. In der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die<br />
dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ist die Kennzeichnung von Bedarfsgegenständen<br />
neu geregelt. Danach ist nun gefordert, dass der Name oder die Firma sowie im Unterschied zur vorherigen Praxis in<br />
jedem Fall die Anschrift oder der Sitz des Herstellers, des Verarbeiters oder eines in der Gemeinschaft<br />
niedergelassenen und für das Inverkehrbringen verantwortlichen Verkäufers anzugeben sind. Nicht alle Produzenten<br />
sind dieser Änderung nachgekommen, so dass auf einer großen Zahl der vorgelegten Proben diese Angaben noch<br />
fehlten.<br />
Großer Beliebtheit erfreuen sich derzeit die verschiedensten Haushaltsgegenstände aus Silikonelastomeren. Die<br />
Palette reicht von den verschiedensten Backformen über Backpinsel und Teigschaber bis hin zu Küchenhand-<br />
schuhen. Vielfach wird in den Benutzungshinweisen damit geworben, dass die Gegenstände auch bei höheren<br />
Temperaturen stabil sind. Gemäß der Empfehlung der Kunststoffkommission des Bundesinstitutes für<br />
Risikobewertung (BfR) Kapitel XV III Nr. 5 dürfen Silikonelastomere nicht mehr als 0,5 % flüchtige organische<br />
Bestandteile abgeben.<br />
Die o. g. Empfehlungen der Kunststoffkommission des BfR sind zwar keine Rechtsnormen, sie stellen aber nach dem<br />
derzeitigen Stand der Wissenschaft fest, unter welchen Bedingungen ein Bedarfsgegenstand aus hochpolymeren<br />
Stoffen den Anforderungen des § 31 Abs. 1 des LFGB entspricht. Nicht alle eingesandten Proben waren dafür<br />
vorgesehen, lange Zeit bei höheren Temperaturen mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, aber 2 von 3<br />
Silikonbackformen mussten in dieser Hinsicht beanstandet werden, so dass im kommenden Jahr auf diese<br />
Produktgruppe mehr Augenmerk gelegt werden sollte.<br />
Aufgrund der weit verbreiteten Nickelallergien ist die Verwendung von Nickel in Bedarfsgegenständen, die unmittelbar<br />
mit der Haut in Berührung kommen, reglementiert. Es wurden in diesem Jahr nur noch einmal Ohrringe beanstandet,<br />
die mehr als die erlaubten 0,5 µg Nickel/cm² je Woche freisetzten.<br />
Warengruppe 84 (Kosmetische Mittel)<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt 306 kosmetische Erzeugnisse zur<br />
Untersuchung eingesandt, sowohl aus dem Handel als auch von <strong>Brandenburg</strong>er Herstellern. Die Untersuchungen<br />
umfassten sowohl die Überprüfung der rechtmäßigen Kennzeichnung als auch, je nach Art und Fragestellung, die<br />
Chemie und Mikrobiologie.<br />
Sie repräsentierten wiederum einen Querschnitt aus der Vielfalt des Angebots im Niedrig- und Mittelpreisbereich.<br />
Die Beanstandungsquote lag bei 9,8 %, wobei bei einigen Produkten (13) Mehrfachbeanstandungen ausgesprochen<br />
wurden.<br />
Das Berichtsjahr <strong>2006</strong> verlief auf dem Gebiet der Untersuchung von Kosmetika ohne spektakuläre Ergebnisse.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 57<br />
Eine Seife wurde aufgrund des Verdachts der Verwechselbarkeit mit einem Lebensmittel zur Untersuchung und<br />
Beurteilung vorgelegt. Nicht nur das Erscheinungsbild der Seife war tatsächlich dem eines Lollis (Lutschers)<br />
täuschend ähnlich, auch die Bezeichnung der Seife führte diesen Namen. Die vom Hersteller offensichtlich gewählte<br />
Gestaltung und Bezeichnung diente mehr der Benutzung als Spielzeug für Kleinkinder als dem Zwecke der Reinigung,<br />
zumal die Verwendung als Seife durch den Holzstiel als sehr unpraktisch erscheint.<br />
Der Warnhinweis auf dem Etikett<br />
„Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren“<br />
kann damit und wegen der sehr kleinen, schwer lesbaren Schriftgröße kaum Beachtung finden.<br />
Aufgrund der gegebenen Verwechselbarkeit mit einem Lutscher muss ein Abbiss und damit ein Verschlucken von<br />
Seifenstücken mit möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Betracht gezogen werden. Nach den<br />
Ergebnissen der hier durchgeführten Versuche ließen sich Seifenstücke ohne große Kraftanstrengung abbeißen,<br />
wobei diese durch den Mundspeichel sehr schlüpfrig werden, was das Risiko eines Verschluckens erhöhen dürfte.<br />
Übelkeit und Erbrechen mit möglicher Schaumbildung als Folge kann zur Aspiration des Schaums führen. Die<br />
Aspiration von solchen Schäumen ist dafür bekannt, Pneumonien auszulösen.<br />
Ingestionen von waschaktiven Substanzen (Tenside, Seifen) im Kindesalter sind unter den Ingestionsunfällen die<br />
weltweit am häufigsten.<br />
Nach § 5 (2) Nr. 2 LFGB ist es verboten, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte für andere herzustellen, zu<br />
behandeln oder in den Verkehr zubringen, bei denen gemäß § 3 Ziff. 8 LFGB aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs,<br />
ihrer Farbe, ihres Aussehens, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung, ihres Volumens oder ihrer Größe<br />
vorhersehbar ist, dass diese von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere von Kindern, mit<br />
Lebensmitteln verwechselt werden und deshalb zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden, wodurch<br />
insbesondere die Gefahr des Erstickens, der Vergiftung, der Perforation oder des Verschlusses des<br />
Verdauungskanals entstehen kann.<br />
Ein Großteil der Beanstandungen musste wegen irreführender Aufmachungen in Wort und Bild ausgesprochen werden.<br />
Aussagen, teilweise in Verbindung mit bildlichen Darstellungen, auf den Erzeugnissen über die Wirkung von<br />
- Honig<br />
- Coenzym Q 10<br />
- Coffein<br />
- Totes Meersalz<br />
sowie von bestimmten Eigen- und Beschaffenheiten wie<br />
- Ethanolgehalt<br />
- Farbstofffreiheit<br />
- Füllmengenangaben<br />
Widersprüchliche Inhaltsangaben standen im Widerspruch zur Bewertung und Einschätzung der entsprechenden<br />
analytisch ermittelten Daten und Angaben auf den Verpackungen und Behältnissen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
58 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Nicht ordnungsgemäße Kennzeichnungsangaben i. S. der Vorgaben der Kosmetik-VO (§§ 4, 5 und 5a) führten bei einer<br />
Reihe von Proben zu Beanstandungen wegen:<br />
- fehlender bzw. unvollständiger Herstellerangaben<br />
- fehlender oder unkorrekter Liste der Bestandteile<br />
- fehlender, nicht lesbarer oder abwischbarer Chargen-Kenntlichmachung<br />
- unzulässiger Art und Weise von Farbstoffangaben<br />
- fehlender oder unkorrekter Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen (PAO)<br />
- fehlender oder unkorrekter Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD).<br />
Mikrobiologische Untersuchungen von Kinderkosmetika und Kosmetika für den Augenbereich führten im Berichtsjahr<br />
zu keinem Nachweis von überhöhten Keimgehalten und pathogenen Mikroorganismen.<br />
Rechtlich verbindliche Normen zur mikrobiologischen Beschaffenheit von kosmetischen Erzeugnissen existieren z. Z.<br />
noch nicht.<br />
Für die Beurteilung dienen die mikrobiologischen Anforderungen des Scientific Committee on the European<br />
Commission (SCC, 2000) als Richtschnur.<br />
Demnach sollen kosmetische Mittel zum allgemeinen Gebrauch weniger als 1000 Keime pro Gramm oder Milliliter<br />
enthalten, Kosmetika zur Anwendung um das Auge oder beim Kleinkind weniger als 200 Keime pro Gramm oder<br />
Milliliter. Verschärfte Grenzwerte gelten für gesundheitsgefährdende Keime wie Pseudomonas aeruginosa.<br />
Diese Größenordnungen gelten als anerkannter Stand der Herstellungstechnik.<br />
Ein Überschreiten dieser mikrobiologischen Vorgaben ist als Indiz für Unzulänglichkeiten in der Produkt- und<br />
Produktionshygiene zu werten.<br />
Nach § 5c Abs. 1 Kosmetik-VO hat die Herstellung von kosmetischen Mitteln nach den Grundsätzen der Guten<br />
Herstellungspraxis (GMP) zu erfolgen, um mikrobiologisch stabile und sichere Erzeugnisse zu erhalten.<br />
Vier zur Untersuchung vorgelegte Erzeugnisse konnten nicht als kosmetische Mittel eingestuft werden.<br />
Ein Pferdebalsam und ein Anticellulitemittel ließen in den Wirk- und Anwendungsbeschreibungen vordergründig auf<br />
arzneiliche Zweckbestimmungen schließen.<br />
Zwei als Mückenschutz deklarierte Proben erfüllten aus hiesiger Sicht ebenfalls nicht die Definition für ein<br />
kosmetisches Mittel nach § 2 (5) LFGB, wonach ein kosmetisches Mittel ausschließlich oder überwiegend dazu<br />
bestimmt ist, äußerlich am Menschen … zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes …<br />
angewendet zu werden. Die Zweckbestimmung in der Aufmachungen (Wort und Bild) sowie in den Wirkbeschreibung<br />
zielten vordergründig auf die Abwehr und Abschreckung von Insekten (Mücken, Zecken), die pflegende und damit<br />
kosmetische Funktion erschienen zweitrangig. Das betonte Hervorheben des Verwendungszwecks als<br />
„Mückenschutz“ in Groß- und Fettschrift mit der bildlichen Darstellung eines geflügelten Insekts und dem Schriftzug<br />
„Läßt Mücken und Zecken keine Chance … “ sowie die Auslobung der Produkteigenschaft „wirksame Insektenabwehr<br />
über mehrere Stunden“ in roten Buchstaben lassen den durchschnittlich informierten Verbraucher das vorliegende<br />
Erzeugnis in erster Linie auch als Insektenschutzmittel erkennen. Vielmehr handelt es sich bei diesen Erzeugnissen<br />
um Biozid-Produkte i. S. von § 3b (1) Nr. 1 des ChemG.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Danach sind Biozid-Produkte:<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 59<br />
„Biozid-Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Biozid-Wirkstoffe enthalten, in der Form, in<br />
welcher sie zum Verwender gelangen, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege<br />
Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu<br />
verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen … “<br />
Dafür spricht nicht zuletzt auch die Verwendung hoher Gehalte der bioziden Wirkstoffe (Repellents)<br />
EthylButylacetylaminopropionat und N,N-Dimethyl-m-toluamid.<br />
3.2.4 Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel<br />
In der Europäischen Union bestehen Vermarktungszulassungen für Lebensmittel- und Futtermittelprodukte, die aus<br />
der gentechnisch veränderten Sojabohne RoundupReady TM und gentechnisch veränderten Maissorten (Bt176, Bt11,<br />
T25, Mon810, Mon863, NK603) hergestellt werden. Seit dem 18. April 2004 ist die Verordnung (EG) 1829/2003<br />
anzuwenden, die einen 0,9 % - Schwellenwert für Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in<br />
Lebensmitteln und Futtermitteln festlegt. Oberhalb dieses Wertes müssen Lebens- bzw. Futtermittel besonders<br />
gekennzeichnet werden (z. B. „aus genetisch veränderten Sojabohnen hergestellt“). Der Schwellenwert berücksichtigt<br />
die Problematik einer zufälligen Kontamination, die beim Anbau, beim Transport oder der Verarbeitung auftreten kann<br />
und technisch unvermeidbar ist. Eine Gentechnik-Freiheit konventionell angebauter Pflanzen kann mittlerweile nicht<br />
mehr garantiert werden.<br />
Für das Inverkehrbringen nicht zugelassener GVO (z.B. LL601 Reis der Firma Bayer CropScience) sieht das EU-<br />
Recht hingegen keine Toleranzen vor. Hier sind selbst minimale Spuren in Lebensmitteln bzw. Futtermitteln nicht<br />
erlaubt.<br />
3.2.4.1 Gentechnisch veränderter Reis<br />
Am 18. August <strong>2006</strong> informierten die Behörden der USA die EU-Kommission und andere reisimportierende Staaten<br />
darüber, dass Reis bzw. Reiserzeugnisse, die aus den USA exportiert wurden, mit einer gentechnisch veränderten<br />
(gv-) Reissorte (LibertyLink LL601) kontaminiert waren. Weder in den Vereinigten Staaten noch in der Europäischen<br />
Union existierte zu diesem Zeitpunkt eine Zulassung dieses gv- Reises. Die EU- Kommission ergriff daraufhin<br />
Maßnahmen, um Importe von Langkornreis aus den USA zu kontrollieren (Entscheidung der Kommission<br />
<strong>2006</strong>/578/EG vom 23. August <strong>2006</strong> über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen, gentechnisch<br />
veränderten Organismus „LL REIS 601“ in Reiserzeugnissen.) Das hierin durch die EU geforderte geeignete und<br />
validierte Nachweisverfahren stellte der Hersteller Bayer CropScience am 28. August <strong>2006</strong> zur Verfügung. Im<br />
Rahmen eines vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordinierten Überwachungs-<br />
programmes wurden in vier brandenburgischen Landkreisen jeweils 5 Proben gezogen, die Langkornreis aus den<br />
Vereinigten Staaten enthielten. Die Palette der überprüften Produkte reichte von Reis, Produkten aus Reis (z. B.<br />
Reisnudeln) bis hin zu Futtermitteln, die unter Verwendung von Reisprodukten erzeugt wurden. Insgesamt wurden 23<br />
Lebensmittel und 2 Futtermittel im <strong>Landeslabor</strong> auf das Vorhandensein von gv- Reis untersucht.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
60 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
In 3 Lebensmittelproben wurden Verunreinigungen durch gentechnisch veränderten Reis der Sorte LL601 festgestellt.<br />
Diese Verunreinigungen bewegten sich durchweg im sehr niedrigen Spurenbereich von unter 0,05 %, d.h. dass<br />
weniger als 5 LL601- Reiskörner auf 10 000 Körner konventionell erzeugten Reises entfallen. Nach der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1829/2003 darf niemand einen gentechnisch veränderten Organismus als Lebensmittel, bzw. in<br />
Lebensmitteln in Verkehr bringen, wenn der Organismus nicht über eine Zulassung verfügt. Der verunreinigte Reis war<br />
somit in Europa nicht verkehrsfähig.<br />
3.2.4.2 Untersuchungen auf gentechnisch verändertes Soja bzw. gentechnisch veränderten Mais<br />
Es wurden 106 soja- und maishaltige Lebensmittel auf in der EU zugelassene gentechnische Veränderungen<br />
untersucht. Keines der Lebensmittel war hinsichtlich der Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten<br />
gekennzeichnet. In allen Fällen waren in den Lebensmitteln keine gentechnischen Veränderungen oder nur Spuren<br />
von weniger als 0,1 % nachweisbar. Somit war keine Lebensmittelprobe aus Gründen einer fehlenden GVO-<br />
Kennzeichnung zu beanstanden. Grund hierfür ist, dass in Deutschland praktisch keine gentechnisch veränderten<br />
Lebensmittel angeboten werden.<br />
Deutlich anders stellt sich die Situation für den Futtermittelsektor dar. Die meisten (Misch-) Futtermittel, die Soja- bzw.<br />
Maisanteile enthalten, sind mittlerweile mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die betreffenden Pflanzenbestandteile<br />
gentechnisch verändert sind. Im molekularbiologischen Labor des LLB wurden sowohl Einzel- als auch<br />
Mischfuttermittel auf Bestandteile aus gv-Soja, gv-Mais und gv-Raps analysiert. Dabei wurden auch gekennzeichnete<br />
Futtermittel berücksichtigt, um einerseits die vorsorgliche Kennzeichnung und andererseits die Anwesenheit von in der<br />
EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen wie z. B. der gv- Maislinie Bt10 zu überprüfen.<br />
Die Europäische Kommission wurde im Jahr 2005 von den US-Behörden über das versehentliche Inverkehrbringen<br />
einer nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Maissorte (Bt10-Mais der Firma Syngenta) informiert. In<br />
Deutschland sollte ein nationales Überwachungsprogramm sicherstellen, dass kein Bt10-Mais im Umlauf ist. Im<br />
Rahmen dieses Überwachungsprogrammes wurden im LLB auch im Jahr <strong>2006</strong> maishaltige Produkte analysiert.<br />
Weder in 32 Lebensmittel-, noch in 15 untersuchten Futtermittelproben konnte Bt10-Mais detektiert werden.<br />
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung wurden insgesamt 30 Futtermittel auf das Vorhandensein von<br />
GVO geprüft. In sojahaltigen Futtermitteln wurde in 6 Fällen gentechnisch verändertes Soja bis zu einem Gehalt von<br />
41,6 % nachgewiesen. Diese Futtermittel waren aber laut den zuständigen Überwachungsbehörden korrekt deklariert.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.2.5 Projekte, Programme<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 61<br />
3.2.5.1 Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Lebensmittel-Monitorings<br />
Tierische Lebensmittel<br />
Auf den Gehalt an pharmakologischen Stoffen wurden 30 Proben Aal untersucht. Diesbezüglich wurde keine Probe<br />
beanstandet.<br />
Insgesamt 10 Proben von Thunfisch wurden bezüglich der Gehalte von organischen Kontaminanten, Benzo(a)pyren<br />
und Elementen (Blei, Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Zink, Arsen, Selen) untersucht. Hier entsprachen alle Proben<br />
den Anforderungen.<br />
Auf organische Kontaminanten, pharmakologische Stoffe und Elemente wurden 15 Proben Hühnereier geprüft. In<br />
einer Probe wurde das Vorhandensein des nicht zugelassenen Kokzidiostatikums Nicarbazin festgestellt.<br />
Säuglingsnahrung<br />
Auf den Gehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB wurden 20 Proben untersucht. Die ermittelten Werte bewegten<br />
sich durchweg im Bereich der Nachweisgrenze, so dass sich kein Anlass zur Beanstandung ergab.<br />
Schokolade<br />
Insgesamt 18 Bitterschokoladen verschiedener Hersteller mit einem Kakaoanteil zwischen 60 und 85 % wurden auf<br />
ihren Gehalt an Arsen und Selen sowie an den Schwermetallen Blei, Cadmium, Kupfer, Zink und Nickel untersucht.<br />
Weiterhin liefen Prüfungen zum Ochratoxin A- und Benzo(a)pyrengehalt.<br />
Für Kakao und Kakaoprodukte wie z. B. Schokolade gibt es keine amtlichen Grenzwerte hinsichtlich der o. g.<br />
Kontaminanten. Zur Orientierung sei auf VO (EG) Nr. 1881/<strong>2006</strong> verwiesen, in der als Höchstgehalt für Ochratoxin A<br />
in gerösteten Kaffeebohnen 5,0 µg/kg, als Höchstgehalt für Blei in Getreide, Hülsengemüse und Hülsenfrüchten<br />
0,20 mg/kg und als Höchstgehalt für Cadmium in Sojabohnen sowie Blattgemüse und frischen Kräutern 0,20 mg/kg<br />
festgelegt sind.<br />
Ochratoxin ist ein Schimmelpilzgift, das bei falscher Trocknung bzw. Lagerung der Kakaobohnen entstehen kann.<br />
Ochratoxin zeigt im Tierversuch kanzerogene Wirkung. Der Ochratoxin A-Gehalt lag bei allen Proben unter 1 µg/kg.<br />
Durch mit Blei und Cadmium belastete Böden gelangen die Schwermetalle über Pflanzen in die Nahrungskette des<br />
Menschen. Bei zu hoher Bleikonzentration im Blut kann es zu Schäden an der glatten Muskulatur, am Nervensystem<br />
und bei der Blutbildung kommen. Der höchste Wert, der für Blei ermittelt wurde, lag bei 0,17 mg/kg, als Mittelwert<br />
ergab sich ein Gehalt von 0,09 mg/kg.<br />
Kakaopflanzen nehmen Cadmium selektiv aus dem Boden auf und reichern dieses Schwermetall in den Samen an.<br />
Zu hohe Cadmiumspiegel können beim Menschen zu Nierenschäden führen, im Langzeittierversuch wirkt es<br />
kanzerogen. Bei der Cadmiumbestimmung wurde ein Mittelwert von 0,15 mg/kg gefunden, der höchste Wert lag bei<br />
0,29 mg/kg.<br />
Für Kupfer wurde ein Mittelwert von 18,5 mg/kg, für Zink 30,7 mg/kg und für Nickel 3,9 mg/kg bestimmt.<br />
Beim Lebensmittel-Monitoring 2002, bei dem 286 Schokoladen, darunter 43 Edelschokoladen (mind. 43 % Kakao)<br />
untersucht wurden, lagen die Mittelwerte für Kupfer bei 8,9 mg/kg und für Zink bei 20,7 mg/kg.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
62 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Keine der Proben überschritt einen Arsenwert von 0,06 mg/kg. Ähnlich verhielt es sich bei der Selenbestimmung. Mit<br />
Ausnahme einer Probe, die einen geringfügig höheren Wert aufwies, lagen die Messergebnisse unter 0,06 mg/kg.<br />
Benzo(a)pyren ist ein polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff, der bei der unvollständigen Verbrennung von<br />
organischen Stoffen entsteht und infolge dessen weit verbreitet ist. Spuren von Benzo(a)pyren kommen im Boden, in<br />
Gemüse und Getreide vor. Laut VO (EG) Nr. 1881/<strong>2006</strong> dürfen in Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder<br />
höchstens 1,0 µg/kg Benzo(a)pyren enthalten sein. In den von uns untersuchten Schokoladen wurden durchschnittlich<br />
0,16 µg/kg gefunden, wobei der höchste Benzo(a)pyren-Wert bei 0,31 µg/kg lag.<br />
Orangensaft<br />
Es wurden insgesamt 20 Proben Orangensaft auf Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Ochratoxin A geprüft.<br />
Alle durchgeführten Untersuchungen verliefen negativ bzw. die Ergebnisse lagen unter den Höchstwerten.<br />
Trockenobst<br />
Insgesamt 32 Proben von Trockenobst wurden auf Ochratoxin A geprüft. Getrocknete Feigen wurden in drei Fällen,<br />
eine Probe davon im Rahmen dieser Monitoring-Untersuchungen, wegen Überschreitung der geltenden Höchstmenge<br />
an Ochratoxin lebensmittelrechtlich beanstandet. Es ist bekannt, dass gerade bei Feigen immer wieder Gehalte dieses<br />
Mykotoxins auffällig werden, deren Entstehen in der Regel auf die Bedingungen während der Trocknung und<br />
Lagerung zurückzuführen ist (siehe auch Schokolade). Dieser Problematik sollte im Rahmen der Lebensmittel-<br />
überwachung weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.<br />
3.2.5.2. EU-Dioxin und PCB-Monitoring<br />
Im Rahmen dieses Programms wurden die Gehalte an Dioxin und dioxinähnlichen PCB in 18 Lebensmittelproben<br />
bestimmt. Es handelte sich dabei um folgende Lebensmittelgruppen:<br />
Eier, Leber, verschiedene Fleischarten, Fische, Milch, Butter, Pflanzenöl, tierisches Fett und Fischöl<br />
In einer Probe Wildschweinleber wurde ein Gehalt von 7,7 ng/kg Fett bestimmt. Damit entsprach die Probe nicht den<br />
Anforderungen.<br />
3.2.5.3 Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp)<br />
Es erfolgte die Teilnahme an insgesamt 20 Programmen, die nachstehend aufgeführt sind:<br />
Programm 1.2 / 1.3: Mykotoxine in Getreideerzeugnissen<br />
Es wurden 30 Brote und die Mehle, aus denen die Brote hergestellt wurden, zur Untersuchung eingereicht. Die<br />
Gehalte an DON lagen in allen Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze. Auf den Gehalt an Zearalenon wurden<br />
ebenso 30 Lebensmittel (Brot, Snacks, Frühstückscerealien und Getreidebeikost) untersucht. In keinem Fall wurde der<br />
Höchstwert überschritten.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Programm 1.6: Schwefeldioxid in Lebensmitteln<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 63<br />
Im Rahmen dieses Programms sind insgesamt 19 Proben Trockenobst zusätzlich untersucht worden.<br />
Überschreitungen der geltenden Höchstmengen gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverordnung ergaben die<br />
durchgeführten Untersuchungen nicht. Die bei diesen Warenarten weitgehend übliche Schwefelung geht einher mit<br />
relativ hohen zulässigen Gehalten, die in aller Regel kaum überschritten werden.<br />
Programm 1.9: Anorganisches Arsen in Algen und Algenerzeugnissen<br />
Insgesamt 28 Proben, zumeist getrocknete Algen, aus asiatischen Ländern und den Niederlanden wurden auf ihren<br />
Arsengehalt geprüft. Die Ergebnisse lagen fast durchweg im erwarteten Bereich zwischen 10 und 50 mg/kg. Eine<br />
Algen-Probe wies einen Arsen-Gehalt von 105 mg/kg auf. Ein Grenzwert für Arsen in Algen existiert derzeit nicht, so<br />
dass die Untersuchungen keinen Anlass zur Beanstandung ergaben.<br />
Die geplante Probenzahl von 100 Proben konnte nicht erreicht werden, da Algen nur in relativ geringem Umfang<br />
gehandelt werden.<br />
Programm 1.11: Nitrat in gereiftem Käse<br />
Auf den Natriumnitratgehalt wurden insgesamt 10 Käseproben untersucht. In einer im Einzelhandel entnommenen<br />
Probe Schnittkäse – lose Abgabe – verlief der Nachweis von Natriumnitrat positiv. Es erfolgte keine<br />
Kenntlichmachung.<br />
Programm 1.12: Nachweis von potentiell allergenen Stoffen wie Gluten, Milcheiweiß und Soja in Wurstwaren<br />
Es wurden insgesamt 28 Wurstwaren auf das Vorhandensein potentiell alllergener Stoffe geprüft. Es gab keine<br />
Beanstandungen.<br />
Programm 1.13: Untersuchung von Gemüse-, Pilz- und Obstkonserven auf Zusatzstoffe unter besonderer<br />
Berücksichtigung von Produkten aus osteuropäischen Ländern<br />
Zusätzlich zu den ohnehin laufend durchgeführten Untersuchungen auf Zusatzstoffe in den genannten Warenarten<br />
sind insgesamt 18 Proben im Rahmen dieses Programms zur Prüfung vorgelegt worden.<br />
Bei einer Probe Auberginen aus China musste die unkorrekte Kennzeichnung beanstandet werden. Weitere Mängel<br />
wurden bei diesen Proben nicht festgestellt. Produkte aus osteuropäischen Ländern kamen nicht zur Untersuchung.<br />
Programm 1.15: Erhöhter Wassergehalt in Kochschinken / unzulässige Zugabe von Fremdeiweiß<br />
Es wurden insgesamt 62 Proben auf verschiedene Parameter zum Nachweis von unzulässigen Zusätzen von Wasser<br />
und Fremdeiweiß untersucht. Es sollte die Einhaltung der in den Leitsätzen beschriebenen Verkehrsauffassung und<br />
der Bestimmungen der Fleisch-VO geprüft werden.<br />
Dazu wurden in der Regel die Parameter Fleischeiweiß, BEFFE im Fleischeiweiß, Wasser-Fleischeiweiß-Quotient und<br />
Fremdwassergehalt bestimmt.<br />
Zusätzlich wurden Proben auf das Vorhandensein von Soja und teilweise von Stärke geprüft.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
64 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Die Methode L 07.00-57 zum Nachweis von Kollagenabbauprodukten wurde im zweiten Halbjahr eingearbeitet und<br />
teilweise ebenfalls eingesetzt.<br />
12 Proben wurden aufgrund eines erhöhten Fremdwassergehaltes und/oder zu niedrigen Fleischeiweißanteils und<br />
Stärkezusatzes als verfälscht / nachgemacht beurteilt (= 19,4 % der Proben).<br />
Programm 2.1: Mikrobieller Status von Früchte- und Kräutertee<br />
Im Rahmen des BÜP wurden 40 Proben Früchte- und Kräutertees mikrobiologisch untersucht. Gefordert war<br />
insbesondere die Untersuchung auf Salmonellen, darüber hinaus wurde noch auf folgende weitere Kriterien geprüft:<br />
aerobe mesophile Gesamtkeimzahl, Enterobacteriaceae, Bacillus cereus, Hefen und Schimmelpilze.<br />
Die Untersuchungen verliefen negativ bzw. die Ergebnisse lagen unter den Höchstwerten.<br />
Programm 2.2: Sensorik und mikrobieller Status von vakuumverpackten oder unter Schutzatmosphäre<br />
verpacktem Fisch (Schwerpunkt Lachs) bei Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />
Es wurden insgesamt 42 Proben von geräuchertem Lachs, Forellenfilets sowie von Matjes- oder Heringsfilet<br />
untersucht. Am Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer wurde neben der Sensorik auf die mikrobiologische Beschaffenheit<br />
(u. a. auf die Anwesenheit von Listerien) und biogene Amine geprüft. In 2 Proben von geräuchertem Lachs wurden<br />
Listerien gefunden, in einer Probe 3,8 x 10 4 KbE/g.<br />
Von den geprüften Matjes- und Heringsfilets fielen 4 Proben durch abweichende, weiche Beschaffenheit, erhöhte<br />
Keimzahlen oder erhöhten Gehalt an biogenen Aminen auf.<br />
Programm 2.3: Mikrobieller Status von Teigwaren aus Kleinbetrieben<br />
20 Teigwaren aus Kleinbetrieben waren aus mikrobiologischer Sicht nicht zu beanstanden.<br />
Geprüft wurden Salmonellen in 25 g sowie der Gehalt an koagulase-positiven Staphylokokken, Bacillus cereus,<br />
Clostridium perfringens, Escherichia coli und Enterokokken.<br />
Programm 2.4: Mikrobieller Status von Sahne in Aufschlagautomaten<br />
Im Rahmen der Prüfung der mikrobiologischen Beschaffenheit von aufgeschlagener Sahne wurden 38 Proben,<br />
bestehend aus bis zu 3 Teilproben (insgesamt 102 Teilproben) bearbeitet. Als Teilproben wurden Ausgangssahne,<br />
ungeschlagene Sahne aus dem Automaten und geschlagene Sahne untersucht.<br />
Das Untersuchungsspektrum umfasste: Sensorik, Anwesenheit von Salmonellen und Listeria monocytogenes,<br />
Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl sowie von Staphylococcus aureus, Escherichia coli, Pseudomonaden,<br />
coliformen Keimen, Bacillus cereus, Hefen und Schimmelpilzen.<br />
Als Beurteilungsgrundlage wurden die Richt- und Warnwerte der DGHM genutzt. Es wurden 22 der 38 untersuchten<br />
Proben beanstandet (= 57,9 % der Proben!). Bei 18 Proben überschritten die in der aufgeschlagenen Sahne<br />
nachgewiesenen Keimzahlen von E. coli und / oder coliformen Keimen die Warnwerte der DGHM. Bei weiteren 4<br />
Proben führten Richtwert-überschreitungen in Verbindung mit sensorischen Mängeln zu Beanstandungen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 65<br />
Von der aus dem Automaten entnommenen ungeschlagenen Sahne genügte nur eine Probe nicht den sensorischen<br />
und mikrobiologischen Anforderungen. Beanstandungen der Ausgangssahne waren nicht erforderlich. Salmonellen,<br />
Listeria monocytogenes, Staphylococcus aureus und Bacillus cereus konnten in keiner Probe nachgewiesen werden.<br />
Programm 2.5: Verotoxinbildende E. coli in streichfähigen Rohwürsten<br />
Die Bestimmung von verotoxinbildenden E. coli (VTEC) erfolgte in 71 Proben. Ein positiver Nachweis mittels PCR<br />
gelang in 6 Fällen und weist auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung hin.<br />
Programm 2.6: Untersuchung von Tofu auf mikrobiologische Beschaffenheit<br />
Insgesamt wurden 20 Proben dieser Warenart mikrobiologisch untersucht. In einer Tofuprobe traditioneller Herstellung<br />
aus einem Naturkostladen wurde Bacillus cereus in einer Konzentration von 7,5 x 10 5 KBE/g nachgewiesen. Die<br />
Differenzierung ergab, dass es sich hierbei um einen potentiellen Enterotoxinbildner (Durchfall-Typ) handelte.<br />
Programm 2.7: Überprüfung der Qualität und mikrobiologischen Beschaffenheit von abgepacktem Mozarella<br />
in Kleinverbraucherpackungen<br />
Es wurden 42 Proben von abgepacktem Mozzarella in Kleinverbraucherpackungen am Ende des Mindest-<br />
haltbarkeitsdatums untersucht.<br />
Das Untersuchungsspektrum umfasste: Sensorik, Anwesenheit von Salmonellen und Listeria monocytogenes,<br />
Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl sowie von Staphylococcus aureus, Escherichia coli, Pseudomonaden,<br />
coliformen Keimen, Bacillus cereus, Clostridium perfringens, Hefen und Schimmelpilzen.<br />
Aus den an den eingesandten Proben durchgeführten sinnesphysiologischen und mikrobiologischen Untersuchungen<br />
ergaben sich keine Beanstandungen.<br />
Programm 2.8: Campylobacter jejuni / coli in Schweinefleischzubereitungen, Hackfleisch und<br />
Zwiebelmettwurst für den Rohverzehr<br />
Auf das Vorhandensein von Campylobacter jejuni / coli wurden insgesamt 60 Proben mittels PCR untersucht. In zwei<br />
Fällen gelang ein Nachweis, in zwei weiteren Proben wurden Salmonellen nachgewiesen (Gesundheitsgefährdung).<br />
Programm 2.9: Untersuchung von pulverförmiger Säuglingsnahrung auf Enterobacter sakazakii<br />
Es wurden 20 pulverförmige Säuglingsnahrungen untersucht, in denen Enterobacter sakazakii nicht nachgewiesen<br />
werden konnte.<br />
Programm 3.6: Primäre aromatische Amine (PAA) in Küchenutensilien aus Polyamid<br />
Im Rahmen des BÜP wurden 25 derartige Küchenhelfer eingesandt. Davon mussten 4 wegen deutlicher Migration<br />
primärer aromatischer Amine beanstandet werden. In jedem Fall wurde 4,4’-Diaminodiphenylmethan ermittelt. Alle<br />
beanstandeten Proben fielen auch durch einen unangenehm abweichenden Geruch auf, der auch im Migrat<br />
feststellbar war.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
66 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Programm 3.7: Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen<br />
51 Proben, hauptsächlich Tassen und Teller, wurden eingesandt. Davon wurde eine als Obstteller bezeichnete Probe<br />
wegen einer zu hohen Abgabe von Blei beanstandet. Die Bleimigration stammte jedoch nicht aus der keramischen<br />
Masse, sondern aus der aufgebrachten intensiven Bemalung.<br />
Programm 3.8: Formaldehyd in Holzpuzzle und Steckspielen für Kinder<br />
Insgesamt wurden 21 Teile von Holzspielzeug untersucht. Eine Formaldehydabgabe konnte in keinem Fall<br />
nachgewiesen werden.<br />
Die im Rahmen der Programmbeschreibungen angegebenen Beanstandungsgründe beziehen sich nur auf die<br />
Programminhalte. Weitere Beanstandungen, z. B. zur Kennzeichnung, erfolgten teilweise zusätzlich.<br />
3.2.6 Ausgewählte Ergebnisse zu mikrobiologischen Untersuchungen<br />
3.2.6.1 Mikrobiologische Untersuchungen von Hygienekontrollproben<br />
Abstrichkontrollen mittels Tupfern erfolgten durch die Überwachungsämter der Kreise zum Nachweis bestimmter<br />
Keimgruppen, oft bei Verbraucherbeschwerden und Umgebungsuntersuchungen im vermuteten Zusammenhang mit<br />
alimentär bedingten Erkrankungen (insbesondere Salmonellosen) oder zur Ermittlung des Reinigungs- und<br />
Desinfektionseffektes in Lebensmittelunternehmen.<br />
Abklatschkontrollen mittels Kontaktspangen und RODAC-Platten, von den Überwachungsämtern zur Optimierung der<br />
Überprüfung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eingesetzt, wurden nach dem im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
einheitlichen Bewertungsschema untersucht: Je Gegenstand aerober Gesamtkeimgehalt (max. 10 KbE/cm 2 ) und<br />
Kontamination mit coliformen Keimen (max. 0,2 KbE/cm 2 ), selten auch Hefen und Schimmelpilze. Die Ergebnisse<br />
wurden den Kategorien insgesamt zufriedenstellend, partiell zufriedenstellend und insgesamt unzureichend<br />
zugeordnet.<br />
Im Berichtszeitraum wurden 144 Kontrollen mit mehr als 1504 Gegenständen beprobt, was einem Rückgang von 25 %<br />
gegenüber dem Vorjahr entspricht und damit den Trend fortsetzt (siehe Tabelle 18).<br />
Hervorzuheben ist der allgemein gute Hygienestatus bei den geprüften Einrichtungen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Tabelle 18: Hygienestatus mittels Abklatschtechnik<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 67<br />
Anzahl Kategorien<br />
Einrichtung Kontrollen A B C<br />
Fleischereien, Fleischverarbeitung und<br />
-handel<br />
Anzahl % Anzahl % Anzahl %<br />
49 37 75,5 4 8,2 8 16,3<br />
Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung 41 36 87,8 3 7,3 2 4,9<br />
Gaststätten, Imbiss 38 33 86,8 2 5,3 3 7,9<br />
Bäckereien, Konditoreien 9 7 77,8 1 11,1 1 11,1<br />
Sonstige 7 7 100<br />
Gesamt 144 120 83,3 10 6,9 14 9,7<br />
Kategorien: A = insgesamt zufriedenstellend<br />
B = partiell zufriedenstellend<br />
C = insgesamt unzureichend<br />
3.2.6.2 Salmonella-Nachweis aus Lebensmitteln<br />
Im Berichtszeitraum wurden aus 3540 untersuchten Lebensmitteln tierischer Herkunft (Milch, Milcherzeugnisse und<br />
Speiseeis, Fleisch, Fisch, Eier und deren Erzeugnisse) 67 Salmonella-Nachweise aus 65 Proben erbracht (1,8 % der<br />
untersuchten Proben), die 19 Serovaren zugeordnet werden konnten.<br />
Am häufigsten wurden Salmonellen bei Fleisch- und Fleischerzeugnissen, gefolgt von Geflügel- und Geflügel-<br />
fleischerzeugnissen nachgewiesen. Die dominierende Serovar bei Erzeugnissen aus Rind- und Schweinefleisch war<br />
S.Typhimurium. Aus einer Ente wurden drei Salmonellenserovare isoliert (S. Indiana, S. Mbandaka und S. Anatum).<br />
Bei Eiern / Eiprodukten erfolgte in drei Proben ein Nachweis von S. Enteritidis sowie in einer Probe ein Nachweis von<br />
Salmonellen der Gruppe D1.<br />
Bei den untersuchten Feinkostsalaten, Speiseeis und Fertiggerichten/Suppen/Soßen ergab sich kein Salmonella-<br />
positiver Befund.<br />
Bei sonstigen Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs fiel die Nachweisquote relativ gering aus. Dennoch gelangen bei<br />
der Untersuchung 2 Nachweise, jeweils in einem Eclair und einer Probe Trockenpilze.<br />
Zur Anzahl der Salmonellennachweise in Lebensmitteln siehe Tabelle 19.<br />
Die Zuordnung der nachgewiesenen Salmonellen-Serovare auf die einzelnen Produktgruppen ist aus Tabelle 47<br />
(siehe Anhang, Seite 112) ersichtlich.<br />
Die ermittelten Ergebnisse zeigen nach wie vor die latente Gefahr von Gesundheitsschädigungen durch den Verzehr<br />
von bzw. den Umgang mit salmonellenhaltigen Lebensmitteln an.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
68 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Tabelle 19: Salmonellennachweise in Lebensmitteln im Überblick<br />
Warengruppe<br />
Fleisch und Fleischprodukte<br />
(gesamt)<br />
davon Geflügel und<br />
Geflügelprodukte<br />
auf Salmonellen<br />
Salmonellenfunde<br />
untersuchte<br />
Proben Anzahl % zur Probenzahl<br />
wichtigste Serovare<br />
1695 61(59) * 3,5 S. Typhimurium<br />
185 17(15) * 8,1<br />
davon Wurstwaren 340 4 1,2<br />
S.Hadar<br />
Eier und Eiprodukte 258 4 1,6 S. Enteritidis<br />
Fische und Fischprodukte,<br />
Krustentiere u. a..<br />
362 0<br />
Milch und Milchprodukte 639 0<br />
Feinkostsalate, Majonäsen u. ä. 426 0<br />
Speiseeis 586 0<br />
Feine Backwaren 452 1 0,2 S. Enteritidis<br />
Fertiggerichte, Suppen, Soßen 603 0<br />
sonstige Lebensmittel 686 1 0,2 S. Newlands<br />
Gesamt 5707 67 (65) * 1,14<br />
* 1 Probe Geflügel mit 3 verschiedenen Salmonellen<br />
3.2.6.3 Proben, die aufgrund von Erkrankungsfällen eingesandt wurden<br />
Im Jahre <strong>2006</strong> gelangten auf Grund von Erkrankungsfällen 315 Lebensmittelproben insbesondere aus der<br />
Gemeinschaftsverpflegung wie Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, Gaststätten, Kantinen und<br />
Küchen sowie aus dem Einzelhandel zur Untersuchung.<br />
Nachfolgend werden einige beispielhafte Fälle aufgeführt:<br />
Nach dem Besuch eines griechischen Restaurants erkrankten 3 Personen an Durchfall. In zwei der eingesandten<br />
Verdachtsproben, Gyros und Blattsalat mit Dressing, wurde Staphylokokken-Enterotoxin (SET) vom Typ D<br />
nachgewiesen. Ein Zusammenhang zu den Erkrankungen konnte nicht ausgeschlossen werden.<br />
Zu Erkrankungen mit den Symptomen Erbrechen, Übelkeit und Durchfall kam es nach dem Verzehr von Hackepeter.<br />
Zur Untersuchung wurden 4 Hühnereier, rohes Schweineschulterfleisch und 2 Proben Hackepeter eingesandt. Im<br />
Schweineschulterfleisch verlief der Salmonellennachweis in 25 g positiv. Es wurde die Serovar Salmonella<br />
Typhimurium festgestellt.<br />
In einer Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt erkrankten von 52 Essenteilnehmern 13 Personen an Durchfall, Fieber,<br />
Übelkeit und Erbrechen. Zur Untersuchung gelangten verschiedene Speisen. Eine Delikatessmayonnaise enthielt SET<br />
vom Typ C. Ein Zusammenhang zu den Erkrankungen konnte nicht ausgeschlossen werden.<br />
Eine einzelne Person erkrankte nach dem Verzehr von Pizza Kentucky (Salami), die durch einen Pizzaservice ins<br />
Haus geliefert wurde. Die Symptome waren Übelkeit und Magenbeschwerden. In der eingesandten Vergleichsprobe<br />
wurde Bacillus cereus-Enterotoxin nachgewiesen. Ein Zusammenhang zu der Erkrankung konnte nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 69<br />
In einem SB-Schnellrestaurant wurde in einem Käseerzeugnis SET A und in einer Pizzazunge von einer Tankstelle<br />
wurden die Staphylokokken-Enterotoxine A bis E nachgewiesen.<br />
In einer Kindertagesstätte erkrankten mehrere Kinder. In den Essenrückstellproben des Lieferanten wurden in<br />
Frikadellen und in gekochtem Hähnchenfleisch verschiedene Staphylokokken-Enterotoxine nachgewiesen. Außerdem<br />
erkrankten mehrere Mitarbeiter des <strong>Landeslabor</strong>s nach dem Verzehr eines Dönertellers. In dem Lebensmittel konnte<br />
ebenfalls SET nachgewiesen werden.<br />
3.2.7 Untersuchungen auf Nitratgehalt<br />
Nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht der ermittelten Nitrat-Gehalte und Höchstmengenüberschreitungen (siehe<br />
auch Abschnitt 3.2.2, Warengruppe 25).<br />
Tabelle 20: Nitrat in Gemüse und Gemüseerzeugnissen<br />
ZEBS-Code Erzeugnis Anzahl der<br />
untersuchten<br />
Proben<br />
niedrigster<br />
Wert [mg/kg]<br />
höchster<br />
Wert [mg/kg]<br />
Probenzahl mit<br />
Höchstmengenüberschreitung<br />
25 01 01 Kopfsalat 9 236 2727<br />
25 01 02 Feldsalat 8 62 5229<br />
25 01 14 Spinat 1 710 710<br />
25 01 22 Porree 1 610 610<br />
25 01 26 Eisbergsalat 4 984 1447<br />
25 01 42 Rucola 3 5774 5906<br />
25 01 00 sonst. Blattgemüse 16 268 4078 1<br />
26 02 04 Spinat (Tiefkühlkost) 8 235 1906<br />
25 02 05 Spargel 2 10 41<br />
26 26 00 Gemüsesäfte 1 34 34<br />
26 00 00 sonst. Gemüseerzeugnisse 3 811 2459<br />
48 00 00 Säuglingsnahrung 24 7 70<br />
Summe 80 1<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
70 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.3. Rückstände und Kontaminanten, Spezialanalytik von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln<br />
und Futtermitteln<br />
3.3.1 Allgemeines<br />
Es wurden im Wesentlichen folgende Aufgaben im Bereich der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln und<br />
Futtermitteln bearbeitet:<br />
- Bestimmung von Schwermetallen und anderen Elementen im Rahmen der Untersuchung von Lebensmitteln,<br />
Bedarfsgegenständen, Organen sowie Futtermitteln und anderen Matrices<br />
- Rückstandsanalytik von pharmakologisch wirksamen Stoffen sowie Pflanzenschutz- und Schädlings-<br />
bekämpfungsmitteln in Lebensmitteln und Futtermitteln<br />
- Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln<br />
- Spezialanalytik (z. B. Strukturbestimmungen) mit chromatographischen und massenspektrometrischen<br />
Methoden sowie Bestimmung von Kontaminanten, wie Dioxinen, PCB´s und Mykotoxinen<br />
- Bestimmung spezieller Inhalts- und Zusatzstoffe (z. B. biogene Amine, Konservierungs- und Süßstoffe)<br />
Die Ergebnisse der Schwermetalluntersuchungen in Lebensmitteln sind in Tabelle 49 (siehe Anhang, Seite 114)<br />
enthalten. Von insgesamt 561 Lebensmittelproben wurden 2 Proben wegen Höchstmengenüberschreitungen<br />
beanstandet (0,4 %); Quecksilber in Seefisch, Cadmium in Ölsaucen<br />
Eine zusammengefasste Darstellung aller Untersuchungen auf Schwermetalle und Elemente enthält Abbildung 8.<br />
Anzahl der Untersuchungen<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Gesamtuntersuchungen: 2989<br />
666 666<br />
Blei<br />
Cadmium<br />
254<br />
Quecksilber<br />
171 170 170 162<br />
Kalium<br />
Kupfer<br />
Calcium<br />
151<br />
135<br />
110 108<br />
Abbildung 8: Untersuchungen von toxischen und ernährungsphysiologischen Elementen<br />
Natrium<br />
Selen<br />
Magnesium<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
Arsen<br />
Zink<br />
76<br />
Eisen<br />
42<br />
Nickel<br />
28 23 20 18 17<br />
Mangan<br />
Zinn<br />
Chrom<br />
Antimon<br />
Barium<br />
Aluminium<br />
1 1<br />
Silber
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 71<br />
3.3.2 Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />
Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel in<br />
Lebensmitteln sind in Tabelle 48 (siehe Anhang, Seite 113) enthalten.<br />
Von 886 Lebensmittelproben wiesen fünf Proben (0,6 %) Höchstmengenüberschreitungen mit Beanstandungen auf.<br />
Diese betrafen ausschließlich Möhre, Weintrauben, Ananas, Austernpilze und Ingwer. In Tabelle 21 sind nähere<br />
Informationen zu diesen Höchstmengenüberschreitungen enthalten. Je Probe wurden ca. 480 Einzelwirkstoffe<br />
analysiert.<br />
Zu Untersuchungen in Futtermitteln siehe Abschnitt 3.6.<br />
Tabelle 21: Höchstmengenüberschreitungen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />
Lebensmittel Herkunftsland Wirkstoff Gehalt<br />
[mg/kg]<br />
Höchstmenge<br />
[mg/kg]<br />
andere Wirkstoffe unter<br />
der Höchstmenge<br />
(Anzahl)<br />
Urmöhre <strong>Brandenburg</strong> DDT (Summe) 0,180 0,050 keine<br />
Weintrauben, blau Frankreich Fluazinam 0,025 0,010 6<br />
Ananas, frisch Costa Rica Diazinon 0,063 0,020 3<br />
Austernpilze, frisch Ungarn Imazalil 0,058 0,020 keine<br />
Ingwer, frisch China Imazalil 0,320 0,020 2<br />
3.3.3 Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln<br />
Entsprechend der Richtlinien der EU 1999/2/EG und 1999/3/EG und ihrer Umsetzung in das deutsche Recht<br />
(LMBestrV - § 7 Abs. 3 Nr. 2) ist eine Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen nur sehr<br />
eingeschränkt möglich.<br />
Auf der Grundlage dieser Regelungen dürfen Gewürze mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Die<br />
durchschnittlich aufgenommene Gesamtdosis in den Gewürzen ist auf 10 kGy begrenzt. Darüber hinaus müssen alle<br />
strahlenbehandelten Bestandteile eines Lebensmittels als „bestrahlt“ gekennzeichnet werden.<br />
Im Berichtszeitraum wurden 19 Proben (16 Gewürze und Kräuter, zwei Nudelsuppen) mittels Thermo-luminescenz-<br />
Messungen auf eine mögliche Bestrahlung untersucht. Eine Probe Hirschfleisch wurde mittels Gaschromatographie<br />
auf charakteristische Veränderungen geprüft. Es gab keine Beanstandungen.<br />
3.3.4 Biogene Amine<br />
Die Bestimmung biogener Amine in Fischen, Fischerzeugnissen, Wurstwaren und anderen Lebensmitteln als Indikator<br />
für Verderbnis erfolgte in 427 Proben.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
72 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.3.5 Mykotoxine<br />
Tabelle 22: Untersuchungen auf Mykotoxine<br />
Mykotoxin Untersuchte Lebensmittel Anzahl der untersuchten<br />
Lebensmittelproben<br />
Aflatoxine Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />
Schalenobst, Gewürze<br />
Anzahl der untersuchten<br />
Futtermittel und sonstigen<br />
Proben<br />
Gesamt<br />
132 **) 97 229<br />
Aflatoxin M1 Milch, Milchprodukte 13 9 22<br />
Ochratoxin A Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />
Backwaren, Kaffee, Kakao,<br />
Traubensaft, Wein, Bier<br />
Deoxynivalenol Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />
Backwaren, Bier<br />
Zearalenon Getreide, Getreideerzeugnisse,<br />
Backwaren<br />
213 74 287<br />
140 122 262<br />
136 122 258<br />
Patulin Apfelsaft, Obstzubereitungen u. ä. 59 - 59<br />
Fumonisine Erzeugnisse aus Mais 5 19 25<br />
Gesamtzahl der Proben 464 *) **) 492*) 956 *) **)<br />
*) teilweise mehrere Toxine in einer Probe bestimmt<br />
**) einschließlich Dreifachbestimmungen bei Einfuhruntersuchungen<br />
Zu Höchstmengenüberschreitungen siehe Warengruppe 23.<br />
3.3.6 Dioxine / PCB<br />
Tabelle 23: Untersuchungen auf Dioxine / PCB<br />
Probenart Probenzahl<br />
Dioxine (+ PCB)<br />
Milch und Milchprodukte 4<br />
Eier 3<br />
Säuglingsnahrung 21<br />
Höchstmengen-<br />
überschreitungen Dioxine<br />
Fleisch/Innereien 8 1 (Wildschwein)<br />
Fisch 2<br />
Futtermittel (gesamt) 161 1 (Futterfett)<br />
NRKP-Proben 9<br />
Dienstleistungen für andere Bundesländer 47<br />
gesamt 256 2<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.3.7 Nationaler Rückstandskontrollplan<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 73<br />
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Rückstandskontrollen sind im Nationalen Rückstandskontrollplan<br />
festgelegt. Der Rückstandskontrollplan basiert auf der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 und der<br />
Entscheidung 97/747/EG der Kommission vom 27. Oktober 1997. Hierin werden die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich<br />
bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie der Umfang und die<br />
Häufigkeit der Probenahmen geregelt. Probenahmevorgaben sind für nachfolgende Tierarten und tierische<br />
Erzeugnisse enthalten: Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Geflügel, Aquakulturen, Milch, Eier, Kaninchen, Wild und<br />
Honig.<br />
Der Nationale Rückstandskontrollplan dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die<br />
Überwachungsmaßnahmen zielen darauf ab, die illegale Anwendung von verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen<br />
aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Außerdem wird<br />
die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten erfasst.<br />
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 8358 Rückstandsuntersuchungen, davon 6556 Untersuchungen auf<br />
Hemmstoffe, an Proben von lebenden Tieren, Schlachttierkörpern sowie Tiererzeugnissen durchgeführt (siehe<br />
Tabellen 51 bis 56, im Anhang ab Seite 116), wobei die analytischen Detektionsverfahren GC-MS, LC-MS/MS, UPLC-<br />
MS/MS, HPLC, RIA, ELISA und AAS zum Einsatz gelangten.<br />
Positive Hemmstoff- bzw. Rückstandsbefunde sind in den Tabellen 24 und 50 (siehe Anhang, Seite 115) aufgelistet.<br />
Tabelle 24: Ergebnisse der Hemmstoffproben (NRKP)<br />
Tierart/<br />
Erzeugnis<br />
Probenzahl Hemmstoffe<br />
positiv<br />
Mastkalb 39 2 Tulathromycin Niere<br />
Muskel<br />
Mastrind 34 -<br />
Kuh 226 -<br />
Schwein 6083 5 Chlortetracyclin<br />
Chlortetracyclin<br />
Oxytetracyclin<br />
Schaf / Ziege 169 -<br />
Karpfen / Forelle 5 -<br />
Gesamt 6556 7<br />
* keine Höchstmengen-Überschreitung<br />
Untersuchungsergebnis<br />
Wirkstoff Matrix Gehalt (Höchstmenge)<br />
[mg/kg]<br />
Niere<br />
Niere<br />
Niere<br />
Muskel<br />
1,300 * (3,000)<br />
0,275 *<br />
0,154 * (0,600)<br />
0,087 * (0,600)<br />
1,518 (0,600)<br />
0,104 * (0,100)<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
74 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.4 Untersuchungen zur Beschaffenheit der Luft, des Wassers und des Bodens in <strong>Brandenburg</strong><br />
Auszug aus dem Grundgesetz - Artikel 20<br />
„ Der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“<br />
3.4.1 Untersuchungen zur Luftqualität<br />
Nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, des Bundes und des Landes ist das Land <strong>Brandenburg</strong> in der<br />
Pflicht, die Immissionssituation aktuell zu erfassen.<br />
Von grundlegender Bedeutung sind dabei die Luftqualitätsrahmenrichtlinie sowie die Tochterrichtlinien, das<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen und das Landesimmissionsschutzgesetz.<br />
Das Spektrum und der Messumfang zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe sind in der Konzeption zur Überwachung der<br />
Luftqualität in <strong>Brandenburg</strong> festgeschrieben.<br />
Schwerpunkte der Konzeption sind:<br />
- Die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und deren<br />
TRRL und die damit verbundenen veränderten Pflichten hinsichtlich der Messstellendichte und der zu<br />
erfassenden Stoffe,<br />
- Die Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zur Wirkung von Luftverunreinigungen (umweltmedizinischer und<br />
ökologischer Art), dies trifft insbesondere auf den Schwebstaub und die Fraktion PM 10 und 2,5 zu,<br />
- Die Reduzierung des Messumfanges unter Berücksichtigung der veränderten Emissionssituation und der<br />
Sparzwänge im Land <strong>Brandenburg</strong>.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> wurden insgesamt 7942 Luft- und Depositionsproben bearbeitet und mehr als 80 Einzelstoffe im<br />
luftanalytischen Labor bestimmt. Den Schwerpunkt bildeten dabei der Schwebstaub sowie seine Inhaltsstoffe. Im<br />
Ergebnis von WHO-Studien der letzten Jahre wurde der Zusammenhang zwischen Feinstaub (Partikel kleiner 10 µm<br />
Durchmesser) und schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, insbesondere Lungenerkrankungen wie Asthma und<br />
Lungenentzündungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen, diskutiert. Danach gilt Feinstaub als ein Indikator der<br />
verursachten Effekte und birgt ein größeres Gesundheitsrisiko in sich als Grobstaub. Es gibt eine annähernd lineare<br />
Expositions-Wirkungsbeziehung, d. h. nicht nur Expositionsspitzen sondern auch langfristig geringe Konzentrationen<br />
tragen zur Gesamtwirkung bei. Diese Fakten finden auch Berücksichtigung in der Ergänzung der Messstellen mit<br />
PM 2,5-Messtechnik wie z. B. in der Leipziger Straße in Frankfurt (Oder) (siehe Abbildung 9).<br />
Im LLB wird das Referenzverfahren zur gravimetrischen Bestimmung von Feinstaub angewandt, <strong>2006</strong> wurden<br />
insgesamt 3216 Filter bearbeitet. Als Inhaltsstoffe wurden Metalle, Ionen, Dieselruß und polyzyklische aromatische<br />
Kohlenwasserstoffe (PAK) bestimmt.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 75<br />
Abbildung 9: Verkehrsmessstelle Frankfurt (Oder) mit gravimetrischer Überwachung<br />
Ein weiterer Schwerpunkt war die Bestimmung gasförmiger Stoffe in der Außenluft. Diese werden auf Adsorbentien<br />
vor Ort angereichert und anschließend im Labor thermisch oder mit Hilfe von Lösungsmitteln extrahiert. Im Mittelpunkt<br />
standen hier Benzol und weitere leichtflüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds = VOC).<br />
Die Bestimmung von partikelförmigen und wässrigen Niederschlägen (Staubniederschlag und Regenwasser) und<br />
deren Inhaltsstoffe dienen der medienübergreifenden Untersuchung zur Stoffbilanzierung des Schadstoffeintrages in<br />
Ökosysteme. <strong>2006</strong> wurden 1640 Niederschlagsproben aus dem Niederschlagsmessnetz des Landes <strong>Brandenburg</strong> für<br />
das LUA und die LFE (Landesforstanstalt Eberswalde) für Berichtspflichten im Rahmen ICP-forrest und der<br />
Integrierten ökologischen Dauerbeobachtung (IÖDB) analysiert. Die Forstflächen sind dabei Bestandteil des<br />
europaweiten level-II-Messnetzes.<br />
Zur Qualitätssicherung der Messergebnisse wurden zusätzlich weit über 2000 Qualitätskontrollproben bearbeitet, die<br />
neben der Absicherung der Quantifizierung auch der Kontrolle von Kontaminationen, Fremdbeeinflussungen während<br />
des Transportes und der Lagerung sowie der Kontrolle eingesetzter Chemikalien und Hilfsstoffe dienen.<br />
3.4.2 Untersuchungen zur Wasserqualität<br />
Um die aquatische Lebensgemeinschaft und die menschliche Gesundheit zu schützen, haben sich die Mitglieds-<br />
staaten der EU verpflichtet, die Verschmutzung der Gewässer zu kontrollieren, zu vermeiden und zu reduzieren. Dazu<br />
ist der Wasserkörper (Oberflächenwasser + Grundwasser) auf der Basis der EU-Richtlinie 2000/60/EG (EU-Wasser-<br />
Rahmen-Richt-Linie) zu beschreiben, in Kategorien einzuordnen und zu typisieren. Basis für diese Beschreibung des<br />
Wasserkörpers sind u. a.:<br />
- Die Ermittlung des ökologischen Zustandes des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />
Qualitätskomponenten (biologische, hydromorphologische, chemisch-physikalische),<br />
- die Ermittlung des chemischen Zustandes des Oberflächenwassers anhand festgelegter<br />
Umweltqualitätsnormen,<br />
- die Einstufung und Überwachung des chemischen Zustandes des Grundwassers durch eine langfristige<br />
Beobachtung der anthropogen bedingten Schadstoffkonzentrationen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
76 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Neben der EU-WRRL sind das <strong>Brandenburg</strong>ische Wassergesetz, die <strong>Brandenburg</strong>ische Fischgewässerqualitäts-<br />
verordnung, die <strong>Brandenburg</strong>ische Qualitätszielverordnung sowie internationale Abkommen und nationale<br />
Vereinbarungen wichtige rechtliche Instrumentarien, auf deren Basis die Gewässerverschmutzung ermittelt wird.<br />
Daraus ergeben sich für einen landesweiten Gewässerschutz, unabhängig von den Forderungen der EU – WRRL,<br />
folgende Aufgaben und Ziele:<br />
1. Erhebung von Daten der Beschaffenheit von Fließgewässern, Seen und des Grundwassers<br />
- zur landesweiten Zustandsbeschreibung<br />
- für das Erkennen längerfristiger Entwicklungen<br />
- als Planungs- und Entscheidungs- bzw. Bewirtschaftungsgrundlage und<br />
- als Grundlage für Sanierungsstrategien<br />
2. Überwachung<br />
- der Auswirkungen von Gewässernutzungen und sonstige Einwirkungen auf die<br />
Gewässerbeschaffenheit,<br />
- von kritischen Gewässerzuständen (Fischsterben, Havarien, Hochwasser u. ä.) und<br />
- der Auswirkung von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen.<br />
3.4.2.1 Untersuchungen im Bereich der Fließgewässer<br />
Das Land <strong>Brandenburg</strong> verfügt über ca. 32000 km Bäche, Flüsse und Kanäle und gehört damit zu den gewässer-<br />
reichsten Bundesländern. Die amtliche Überwachung der Wasserqualität in den fließenden Gewässern wird an<br />
576 Messstellen vorgenommen.<br />
<strong>2006</strong> wurde das gesamte Messnetz auf die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgestellt. Gleichzeitig<br />
werden ausgewählte brandenburgische Messstellen zur Überwachung des Oberflächenwassers im Rahmen von<br />
nationalen und internationalen Messprogrammen herangezogen. Dazu zählen die Messprogramme der EU, der<br />
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, der ARGE-Elbe und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder sowie<br />
bilateraler Verträge wie die der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission.<br />
Die fachliche Verantwortung zur Aufstellung der entsprechenden Untersuchungsprogramme obliegt dem Landes-<br />
umweltamt in Zusammenarbeit mit dem <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong>. Handlungsbasis für die Durchführung der dabei<br />
erforderlichen analytischen Aufgaben ist das jahresbezogene „Projekthandbuch zur Beschaffenheit der<br />
Oberflächengewässer im Land <strong>Brandenburg</strong>“. Die Probenahme erfolgt durch Mitarbeiter des Landesumweltamtes. Im<br />
Jahr <strong>2006</strong> wurden 8488 Fließgewässerproben mit insgesamt 88579 Einzeluntersuchungen bearbeitet. Zur stofflichen<br />
Charakterisierung werden alle Proben auf ihren Nährstoffgehalt hin untersucht und ihre mineralische Zusammen-<br />
setzung sowie die organische Belastung bestimmt. An ausgewählten Messstellen erfolgten spezielle Untersuchungen<br />
zur Ermittlung der Belastung mit Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln, polyzyklischen aromatischen Kohlen-<br />
wasserstoffen (PAK), Chlorphenolen, LHKW (leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen), PCB (Polychlorierten<br />
Biphenylen), Komplexbildnern sowie weiteren Wasserschadstoffen. Ein Schwerpunkt war die methodische<br />
Vorbereitung der Analytik für die Anforderungen der EU – WRRL ab dem Jahr 2007 für die Parameter Chloraniline und<br />
Nitrobenzole. Die erfolgreiche Einführung neuer Parameter wie z.B. pentabromierten Diphenylether, Propanil,<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 77<br />
Propazin, Benzylidenchlorid, Biphenyl, Epichlorhydrin, Alkylphenole und zusätzlichen Stoffen in der Gruppe der<br />
Chlorphenole und der Phenoxycarbonsäuren erweiterte das Analysenspektrum erheblich. Insgesamt wurden 317<br />
Einzelstoffe gemessen.<br />
3.4.2.2 Untersuchungen im Bereich der Seen<br />
<strong>Brandenburg</strong> zählt mit ca. 2800 Seen mit einer Fläche größer 1 ha neben Mecklenburg-Vorpommern zu den<br />
seenreichsten Bundesländern. Davon sind alle stehenden Gewässer (natürliche sowie künstlich angelegte) mit einer<br />
Größe von über 50 ha für die EU – WRRL relevant, d.h. diese sind zu untersuchen und zu bewerten mit dem Ziel der<br />
Erhaltung bzw. Erreichung des guten bis sehr guten ökologischen Zustandes.<br />
234 der stehenden Gewässer in <strong>Brandenburg</strong> sind über 50 ha groß. Davon wiederum sind ca. 50 Gewässer künstlich,<br />
das sind Talsperren, Baggerseen, Tagebaurestgewässer oder Teiche.<br />
Die amtliche Überwachung der Wasserqualität in den stehenden Gewässern konzentriert sich auf ca. 250 der<br />
wirtschaftlich wichtigsten Seen sowie einige kleinere, besonders naturbelassene Seen.<br />
Letztere wurden als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes<br />
NATURA 2000 vorgeschlagen und dienen gleichzeitig als Referenzgewässer für den sehr guten ökologischen Zustand<br />
gemäß EU-WRRL.<br />
Abbildung 10: Die Seen in <strong>Brandenburg</strong> werden regelmäßig auf ihre Wasserqualität untersucht.<br />
Hier ein Bild vom Sacrower See<br />
Die fachliche Verantwortung zur Aufstellung der entsprechenden Untersuchungsprogramme obliegt dem<br />
Landesumweltamt. Jährlich werden ca. 40 bis 50 Seen mit einer Häufigkeit von mindestens 4 Probenahmen<br />
untersucht.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
78 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Die Einzelheiten zum Untersuchungsprogramm hinsichtlich der zu untersuchenden Parameter werden jährlich<br />
zwischen dem LUA und dem LLB abgestimmt und sind Bestandteil des „Projekthandbuches zur Beschaffenheit der<br />
Oberflächengewässer im Land <strong>Brandenburg</strong> – Teil Standgewässer“. Die Probenahme erfolgt durch Mitarbeiter des<br />
Landesumweltamtes. Im Jahr <strong>2006</strong> wurden durch das LLB insgesamt 45 Seen untersucht.<br />
Die Überwachungsprogramme für stehende Gewässer sind auf die Kontrolle des ökologischen Zustandes<br />
ausgerichtet. Schwerpunkt ist dabei die regelmäßige Erfassung von Veränderungen im Nährstoffhaushalt der Seen.<br />
Die Konzentrationen der Nährstoffe im Wasser, insbesondere die der Phosphate und Stickstoffverbindungen,<br />
bestimmen die Dichte der Phytoplanktonalgen entscheidend und beeinflussen damit die Klarheit und somit die<br />
Nutzungsmöglichkeiten des Wassers.<br />
Bestandteil der Überwachung sind auch die Seen der Tagebaufolgelandschaft im Süden <strong>Brandenburg</strong>s. Es handelt<br />
sich dabei um durch Versauerung besonders gefährdete Gewässer, wie z. B. den Senftenberger See.<br />
3.4.2.3 Untersuchungen des Grundwassers<br />
Handlungsbasis für die Durchführung u. a. der dabei erforderlichen analytischen Aufgaben ist das „Projekthandbuch<br />
Grundwasserbeschaffenheitsmessnetze <strong>Brandenburg</strong>“.<br />
Wie schon 2005 stellt das Handbuch für <strong>2006</strong> den verbindlichen vertraglichen Rahmen zur Absicherung der<br />
fachlichen Betreuung und Probenahme im LUA einerseits und der Probenuntersuchung im LLB andererseits dar.<br />
Besonderes Augenmerk wird nach wie vor auf die Absicherung der qualitätsgesicherten Probenbearbeitung nach der<br />
Trennung von Probenahme und Analytik gerichtet .<br />
<strong>2006</strong> wurden 526 Grundwasserproben mit 5156 Untersuchungen bearbeitet.<br />
Insgesamt wurden bis zu 111 Einzelstoffe und Parameter bestimmt. Diese beinhalten sowohl Hauptkomponenten wie<br />
ionische Stoffe oder Nährstoffe als auch Spurenstoffe wie Schwermetalle, PAK oder Chlorpestizide.<br />
Es wurden Proben aus dem Basismonitoring des Landes <strong>Brandenburg</strong> und aus Sonderuntersuchungsprogrammen zu<br />
speziellen Fragen wie Nitrat- oder Phosphor- Belastungen des Grundwassers bearbeitet.<br />
Zur Qualitätssicherung wurden zusätzlich Kontrollproben untersucht, die in erster Linie der Absicherung der<br />
qualitativen und quantitativen Bestimmung dienten.<br />
3.4.2.4 Untersuchungen im Bereich Abwasser<br />
Für das Jahr <strong>2006</strong> waren im Abwasserbereich 38 MessstelIen mit 2 bis 6 Beprobungen zu bearbeiten. Neben<br />
Summenparametern wie AOX, TOC, CSB und BSB waren auch Schwermetalle und Nährstoffe im<br />
Untersuchungsprogramm. Der Kohlenmwasserstoffindex wurde <strong>2006</strong> an 10 Messstellen untersucht. Neu im<br />
Berichtszeitraum war die Etablierung des Fischeitests nach DIN 38415, Teil 6, zur Bestimmung der nicht akut giftigen<br />
Wirkung von Abwasser auf die Entwicklung von Fischeiern über Verdünnungsstufen.<br />
Durch die EU Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten angehalten, zum Schutz der Süßwasserressourcen<br />
den ökologischen Zustand von Gewässern mit standardisierten Verfahren zu überwachen. Als Testmaterial dienen<br />
befruchtete Eier des Zebrabärblings (Danio rerio Hamilton-Buchanan), die in speziellen Ablaichbecken gewonnen<br />
werden (Abbildung 11).<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 79<br />
Nach einer Expositionszeit der Eier von 48 Stunden in Abwasserverdünnungsreihen werden mögliche Störungen der<br />
Embryonalentwicklung unter dem Inversmikroskop bewertet. Innerhalb der Versuchszeit ist das Zentralnervensystem<br />
der Fischembryos noch nicht entwickelt, so dass der Test nicht als Tierversuch, sondern als "suborganismischer" Test<br />
eingestuft wird. Ab 2007 wird diese Untersuchungsmethode im LLB für ausgewählte Kläranlagen routinemäßig<br />
durchgeführt.<br />
Abbildung 11: Ablaichbecken zur Gewinnung von befruchteten Eiern für den Fischeitest<br />
3.4.3 Untersuchungen im Bereich Boden / Altlasten / Abfall / Geologie<br />
Den Untersuchungen von Boden, Abfall und Altlasten kam bisher hinsichtlich der Umweltkontrolle sowie der<br />
Gestaltung und des Vollzugs gesetzlicher Regelungen im Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Messung<br />
von umweltrelevanten Parametern bildet die Grundlage für die Charakterisierung und die stoffliche Bewertung von<br />
Böden, Abfallarten und Altlasten entsprechend Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Abfallklärschlamm-<br />
verordnung, Bioabfallverordnung und Abfallgesetz. Die Untersuchungen unterstützen die Arbeiten der Fachabteilung<br />
des MLUV und des Landesumweltamtes, die Kontrollen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Arbeit von<br />
Ermittlungsbehörden.<br />
Auf der Basis des Bundesbodenschutzgesetzes wurden Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) mit dem Ziel<br />
eingerichtet, den Bodenzustand festzustellen, um langfristig Bodenveränderungen infolge von Standort-, Belastungs-<br />
und nutzungsspezifischen Einflüssen zu erfassen. In <strong>Brandenburg</strong> wurden bisher 30 Bodendauerbeobachtungs-<br />
flächen auf Acker- und Grünlandstandorten eingerichtet.<br />
<strong>2006</strong> wurden für die Boden-, Abfall- und Altlastenkontrolle insgesamt 2661 Proben analysiert. Diese Proben haben<br />
einen Gesamtumfang von 9251 analytischen Einzeluntersuchungen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
80 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Im Mittelpunkt der geologischen Aufgaben stehen die kartierbegleitenden geochemisch-anorganischen Unter-<br />
suchungen von Böden und Gesteinen im Rahmen der geologischen Landesaufnahme sowie hydrogeochemische<br />
Untersuchungen von Grundwasser zur Bewertung von Trinkwasserschutzzonen und der Genese von Grundwasser.<br />
Für diesen Aufgabenkomplex sind <strong>2006</strong> insgesamt 1162 Proben mit 11286 Einzeluntersuchungen bearbeitet worden.<br />
Abbildung 12: Haufwerke vor der Zerkleinerung und Abtrennung der Shredderleichtfraktion<br />
Im Vergleich zu früheren Jahren ist <strong>2006</strong> ein weiterer Rückgang der Abfall- und Altlastenuntersuchungen festzustellen.<br />
Obwohl gerade auf dem Sektor Abfalluntersuchung großer Handlungsbedarf besteht, hat die behördliche<br />
Überwachungsarbeit abgenommen. Ursache ist die im Umweltbereich greifende restriktive Personalpolitik.<br />
Abbildung 13: Profilaufnahme eines Ackerbodens im Rahmen des BDF-Projektes<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3.4.4 Amtliche Kontrollen und Durchführung von Ringversuchen<br />
Schwerpunkte der amtlichen Kontrollen waren <strong>2006</strong>:<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 81<br />
- Untersuchung von 189 Proben mit 1989 Einzelbestimmungen für die Abwassereinleiterkontrolle der Oberen<br />
Wasserbehörde für Anlagen > 3000 kg BSB pro Tag auf Basis des <strong>Brandenburg</strong>ischen Wassergesetzes, des<br />
Abwasserabgabegesetzes und der Abwasserverordnung, zur Absicherung der Messergebnisse wurden<br />
zusätzlich 786 Kontrollproben bearbeitet und an drei bundesweiten Ringversuchen wurde erfolgreich<br />
teilgenommen.<br />
- Untersucht wurden weiterhin 15 Proben mit 64 Einzeluntersuchungen zur Unterstützung des Vollzuges, im<br />
Rahmen von Amtshilfen zur Unterstützung der Polizei bei Umweltdelikten, bei Stör- und Ereignisfällen sowie<br />
zur Deklaration von Abfällen und Klärschlämmen. Der konkrete Analysenbedarf lässt sich hier im Einzelnen<br />
nicht vorausplanen, er hängt von den jeweiligen Ereignisfällen ab und kann durchaus zur Folge haben, dass<br />
andere Aufgaben im Bereich des Umweltmonitorings zurückgestellt werden müssen.<br />
- Mit der Aufgabenverteilung LUA – LLB ist die Durchführung von Ringversuchen zur regelmäßigen<br />
Kompetenzfeststellung von nach § 3 AbfKlärV notifizierten Laboren auch <strong>2006</strong> fester Bestandteil des<br />
Aufgabenkataloges des LLB.<br />
3.4.5 Übersicht zur Untersuchungstätigkeit im Umweltbereich<br />
Tabelle 25: Anzahl der Proben und Untersuchungen im Umweltbereich<br />
Aufgabe Anzahl der Proben Anzahl der Untersuchungen<br />
Grundwassermonitoring 526 5156<br />
Oberflächengewässermonitoring 8488 88579<br />
Abwasserkontrolle 189 1989<br />
Luft- und Depositionsüberwachung 7942 11971<br />
Boden/Altlasten/Abfall 2661 9251<br />
Hydro- und Bodengeologische Untersuchungen 1162 11286<br />
Sonstige Untersuchungen 15 64<br />
Gesamtzahl 20983 128296<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
82 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
3.5 Strahlenmessstellen des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Das LLB betreibt zwei Strahlenmessstellen an den Standorten Oranienburg und Frankfurt (Oder). Die durchgeführten<br />
Messungen sind in erster Linie der Beitrag des Landes <strong>Brandenburg</strong> zum bundesweiten Integrierten Mess- und<br />
Informations-System (IMIS) zur Überwachung der Umweltradioaktivität gemäß §3 des<br />
Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG).<br />
Überwacht werden hierbei folgende für die Strahlenexposition der Bevölkerung relevanten Umweltbereiche:<br />
- Boden und Bewuchs<br />
- Nahrungsmittel<br />
- Oberflächenwasser, Schwebstoff und Sediment<br />
- Trink- und Grundwasser<br />
- Klärschlamm und Abwasser<br />
- Reststoffe und Abfälle<br />
Die zweite wesentliche Aufgabe der Messstelle Oranienburg sind Messungen im Rahmen der Richtlinie zur<br />
Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen sowie der Richtlinie zur Kontrolle der<br />
Eigenüberwachung radioaktiver Emissionen aus Kernkraftwerken. Die Emissionen des im Rückbau befindlichen<br />
Kernkraftwerks Rheinsberg werden bezüglich der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Luft als auch in das Wasser<br />
ständig überwacht. Als Ergänzung der Emissionsüberwachung gibt die Umgebungsüberwachung des KKR einen<br />
direkten Aufschluss über die Auswirkung der Emissionen auf die Umgebung.<br />
Der gesamte Aufgabenbereich im Zusammenhang mit dem Rückbau des KKR umfasst folgende Messprogramme:<br />
- Umgebungsüberwachung (REI)<br />
- Kontrolle der Eigenüberwachung der Emissionen<br />
- Kontrollmessungen gem. StrlSchV § 44 (2) 1. an Verkehrsflächen und Arbeitsplätzen im Kontrollbereich<br />
- Kontrollmessungen gem. StrlSchV § 44 (2) 2. an Verkehrsflächen und Arbeitsplätzen im<br />
Überwachungsbereich<br />
- Behördliche Stichprobenmessungen Transporte (Castoren, Container, TLB)<br />
- Behördliche Stichprobenmessungen Freigaben<br />
Ein dritter Überwachungsschwerpunkt der Umweltradioaktivität ist der Bereich nukleare Gefahrenabwehr und<br />
Nachsorge / Altlasten.<br />
Hier tragen vor allem die Hinterlassenschaften der Thoriumverarbeitung in den im Krieg zerstörten Oranienburger<br />
Auerwerken zur Strahlenexposition bei.<br />
Beide Messstellen verfügen über alle Voraussetzungen zur Durchführung aller in den Messprogrammen geforderten,<br />
sowie im Fall eines Unfalles mit großflächigen radiologischen Auswirkungen erforderlichen Messverfahren<br />
einschließlich der dafür notwendigen aufwendigen radiochemischen Verfahren:<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Standort Oranienburg<br />
Gammaspektrometrie :<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 83<br />
10 Messplätze mit 2 n-Type und 8 p-Type-Detektoren, 28 – 48 % rel . Eff<br />
Stickstoffspülung der Messkammern<br />
Software : InterWinner 6.0<br />
Messplätze zur Gesamt-Alpha- und Gesamt-Beta-Aktivitätsbestimmung:<br />
2 Multi-Low-Level-Counter FHT 770 T<br />
1 Low-Level-Counter LB 770<br />
Flüssigszintillationsspektrometer:<br />
Typ Beckmann LS 6000 LL<br />
Gerät zur Aktivitätsbestimmung von H-3 (nach Destillation) und anderer Beta-Strahler<br />
Alphaspektrometer:<br />
Typ Canberra S100 mit 4 Messkammern<br />
Messfahrzeug VW T4<br />
Ausgestattet mit In-situ-Messsystem Canberra 1300 zur Durchführung von kollimierten und<br />
nichtkollimierten gammaspektrometrischen In-situ-Messung zur Bestimmung des Radionuklidgehaltes auf<br />
und im Boden, Anlagenkomponenten und Gebäudestrukturen<br />
Standort Frankfurt (Oder)<br />
Gammaspektrometrie :<br />
8 Messplätze mit 2 n-Type und 8 p-Type-Detektoren, 32 – 45 % rel . Eff<br />
Software : GammaVision<br />
Messplätze zur Gesamt-Alpha- und Gesamt-Beta-Aktivitätsbestimmung:<br />
1 Multi-Low-Level-Counter FHT 770 T<br />
1 Low-Level-Counter LB 770<br />
Flüssigszintillationsspektrometer:<br />
Typ Wallac 1415<br />
Gerät zur Aktivitätsbestimmung von H-3 (nach Destillation) und anderer Beta-Strahler<br />
Alphaspektrometer:<br />
Typ Canberra S100 mit 6 Messkammern<br />
Messfahrzeug VW T4<br />
Ausgestattet mit In-situ-Messsystem Canberra 1300 zur Durchführung von gammaspektrometrischen<br />
In-situ-Messungen zur Bestimmung des Radionuklidgehaltes auf und im Boden.<br />
Ferner stehen in beiden Messstellen geeichte Messgeräte zur Bestimmung der Gamma-Ortsdosisleistung sowie<br />
Detektoren zum Nachweis von Alpha- Beta- und Gammastrahlern zur Ermittlung von radioaktiven Oberflächen-<br />
kontaminationen zur Verfügung.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
84 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Die Qualität der Messergebnisse und die Einsatzbereitschaft der Messstellen werden regelmäßig durch die Teilnahme<br />
an nationalen und internationalen Ringversuchen und Übungen überprüft.<br />
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung wurden im Jahre <strong>2006</strong> insgesamt 2036 Messungen durchgeführt.<br />
Hiervon erfolgten 1359 Messungen in Zusammenhang mit dem Überwachungsprogramm IMIS, 489 Untersuchungen<br />
an Proben und 420 Einzelmessungen der Gamma-Ortsdosisleistung erfolgten im Zusammenhang mit dem Rückbau<br />
des Kernkraftwerkes Rheinsberg und 149 Probenmessungen sowie ODL-Rastermessungen in einem Zeitaufwand von<br />
671 h wurden im Rahmen des Aufgabengebietes nukleare Gefahrenabwehr und Nachsorge/Altlasten durchgeführt.<br />
Eine Aufgliederung der Anzahl der Messungen (ohne ODL-Messungen) nach Medien ergibt für <strong>2006</strong> folgendes Bild:<br />
15%<br />
18%<br />
10%<br />
7%<br />
5%<br />
2%<br />
Abbildung 14: Zahl der Messungen nach Medien<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
43%<br />
Nahrungsmittel<br />
Bio-Indikatoren, Tabak,<br />
Arzneimittel<br />
Futtermittel<br />
Böden<br />
Gewässer<br />
Luft und Niederschläge<br />
Abwasser, Reststoffe, Abfälle
3.6 Landwirtschaftliche Untersuchungen<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 85<br />
Die Hauptarbeitsgebiete der landwirtschaftlichen Untersuchungen in <strong>2006</strong> umfassten die amtliche<br />
Futtermittelkontrolle. Neben diesen Untersuchungen wurden auch Analysen für die amtliche Düngemittelkontrolle,<br />
Untersuchungen auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes sowie Untersuchung von Futtermitteln, Ernteprodukten<br />
und Bodenproben für fachbehördliche Aufgabenstellungen (Abt. 4, LVLF) durchgeführt.<br />
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 6821 Proben auf ca. 39200 Parameter untersucht. Eine Zusammenstellung der<br />
Gesamtprobenzahlen des Jahres <strong>2006</strong> im Vergleich zu den Jahren 2004 und 2005 ist in Tabelle 58 (siehe Anhang,<br />
Seite 123) dargestellt. Die nochmalige Reduzierung der Proben von 2005 zu <strong>2006</strong> im Verhältnis zum Jahr 2004 ist<br />
zum einen auf eine verringerte Probenanlieferung durch den Hauptauftraggeber LVLF zurückzuführen und zum<br />
anderen wurden zum 31.12.2005 endgültig die Untersuchungen für Dritte eingestellt. Das LVLF hat die<br />
Probenanlieferungen reduziert, da das Labor wegen der Baumaßnahme ca. ein halbes Jahr nur eingeschränkt<br />
arbeitsfähig war.<br />
3.6.1 Amtliche und fachbehördliche Untersuchungen<br />
3.6.1.1 Amtliche Futtermittelkontrolle<br />
Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle wurden im Berichtsjahr insgesamt 1334 amtliche Futtermittelproben<br />
untersucht. Die Grundlage dafür bildeten die Vorschriften des Futtermittelrechts und das nationale Kontrollprogramm<br />
Futtermittelsicherheit (NKP) für die Jahre 2005 und <strong>2006</strong>, in dessen Durchführung das LLB für <strong>2006</strong> insgesamt 6582<br />
Einzelparameter bzw. Stoffgruppen (wie Dioxine / dioxinähnliche PCB, Indikator-PCB, chlorierte Kohlenwasserstoffe,<br />
Schädlingsbekämpfungsmittel) untersuchte (siehe Tabelle 57, im Anhang Seite 121).<br />
Ziel der Untersuchungen ist der Schutz der Verbraucher vor Risiken eines möglichen Carry over von unerwünschten<br />
bzw. unzulässigen Stoffen in tierische Lebensmittel sowie Sicherstellung eines hohen Niveaus von Tiergesundheits-<br />
und Tierernährungsaspekten (Qualität und Schadstofffreiheit der Futtermittel).<br />
Die Untersuchungsschwerpunkte aus dem NKP 2005 zu unerwünschten und unzulässigen Stoffen wurden im<br />
Berichtsjahr weitergeführt. Im Focus der Untersuchungstätigkeit stand auch die mikrobiologische Qualität der<br />
Futtermittel. Im Rahmen eines landesspezifischen Überwachungsprogramms zu Kennzeichnungsfragestellungen nach<br />
den VO (EG) 1829/2003 und VO (EG) 1830/2003 und zum Gehalt an genetisch veränderten Organismen wurden<br />
Einzelfuttermittel auf das Vorhandensein von GVO geprüft. Zusätzlich zu den Vorgaben des NKP <strong>2006</strong> und des<br />
landesspezifischen Programms beschäftigte ein über das Schnellwarnsystem gemeldeter Fall von Dioxin-<br />
verunreinigung niederländischen Schweinemischfutters, der auch deutsche Betriebe betraf, die zuständigen<br />
Mitarbeiter des LLB. Weiterhin wurden zwei Verdachtsfälle auf Beeinträchtigung der Tiergesundheit durch Futtermittel<br />
sowie ein Amtshilfeersuchen mit tierschutzrechtlichem Hintergrund - jeweils durch Landkreise beauftragt - bearbeitet.<br />
Zur Realisierung der Kontrollprogramme wurden im Berichtsjahr chemisch-analytische, mikrobiologische,<br />
mikroskopische sowie gentechnische Untersuchungen durchgeführt. Ca. 24 % des Gesamtumfangs der<br />
durchgeführten Prüfungen des LLB waren Untersuchungen von Inhaltsstoffen und die Überprüfung von<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
86 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Energiegehalten der Futtermittel gemäß § 1 LFGB. Im Rahmen der Überprüfung der zulässigen Höchstgehalte von<br />
Zusatzstoffen gemäß Anlage 3 Futtermittelverordnung wurden schwerpunktmäßig die Stoffgruppen der Vitamine<br />
(hauptsächlich fettlösliche Vitamine), Spurenelemente sowie Kokzidiostatika untersucht. Von den Spurenelementen<br />
wurden gemäß der Vorgaben des NKP hauptsächlich Kupfer, Zink und Selen vor allem hinsichtlich<br />
Höchstwertüberschreitungen geprüft.<br />
Bei der Stoffgruppe der Kokzidiostatika sind neben den Untersuchungen zur Prüfung der zulässigen Höchstgehalte<br />
gem. Anlage 3 FMV auch die Analysenzahlen zur Kontrolle der „nur für bestimmte Tierarten zugelassenen<br />
Zusatzstoffe“ (Untersuchungen zur Verschleppungsproblematik Kokzidiostatika) enthalten.<br />
Aus Sicht des LLB ist wiederum bei den Stoffgruppen der Zusatzstoffe die höchste Beanstandungsquote vorhanden.<br />
Die Anzahl der Untersuchungen zu unerwünschten Stoffen mit Höchstgehalten gemäß Futtermittelverordnung<br />
Anlagen 5 und 5a sowie zu unerwünschten Stoffen ohne Höchstgehalte lagen etwa bei einem Viertel der gesamten<br />
Untersuchungen. Schwerpunkte der Kontrollen waren wiederum die Stoffgruppen der Mykotoxine (Monitoring),<br />
Schwermetalle, der Dioxine, der dioxinähnlichen PCB und Indikator-PCB sowie anderer chlorierter Kohlen-<br />
wasserstoffe.<br />
Im Unterschied zu den anderen Untersuchungsparametern sind im NKP jeweils für die Rückstandsuntersuchungen<br />
auf Schädlingsbekämpfungsmittel matrixbezogene Probenzahlen festgelegt worden. Im Durchschnitt wurden ca.<br />
30 Wirkstoffe je Prüfung erfasst. 10 Futtermittelproben wurden aufgrund von Verdachtsfällen direkt auf Imazalil<br />
untersucht, in zwei Proben wurden Höchstwertüberschreitungen festgestellt.<br />
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 53 Einzelfuttermittel auf Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände untersucht.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es bei unerwünschten Stoffen wiederum nur vereinzelte<br />
Höchstwertüberschreitungen gab, wie z. B. eine Höchstwertüberschreitung bei Dioxin in einer Verdachtsprobe<br />
Futterfett (Meldung Schnellwarmsystem) oder vereinzelte Überschreitungen des Mutterkornhöchstwertes bei Roggen-/<br />
Getreidemischungen. Die Untersuchung der gemäß NKP unzulässigen Stoffe beinhaltet die Prüfung der nicht<br />
bestimmungsgemäßen Verwendung (nicht für die Tierart zugelassene Zusatzstoffe) bzw. der unzulässigen<br />
Verwendung von Zusatzstoffen (nicht mehr zugelassene Zusatzstoffe) sowie die Prüfung von Futtermitteln auf die<br />
Verschleppung von Fütterungstierarzneimitteln.<br />
Von den nicht mehr zugelassenen Zusatzstoffen wurden deutlich mehr als 2005 (etwa drei Viertel der Planvorgaben)<br />
angefordert und analysiert. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass „alte“ Antibiotika nicht mehr in den<br />
Futtermitteln vorhanden sind. Dagegen wurden Verschleppungen / unzulässige Verwendung von zugelassenen<br />
Kokzidiostatika in sechs Proben (zwei Vormischungen, vier Alleinfuttermittel) festgestellt.<br />
Umfangreich gestaltete sich auch die Kontrolle auf Verschleppung von Tierarzneimitteln. Im Berichtsjahr wurden<br />
Untersuchungen auf 1429 Einzelwirkstoffe durchgeführt. Lediglich in einer Probe wurde Amoxicillin nachgewiesen.<br />
Bei den mikroskopischen Untersuchungen auf tierische Bestandteile (verbotene Stoffe gemäß VO (EG) Nr. 999/2001)<br />
gab es im Berichtsjahr zwei positive Befunde in Backwarenmehlen sowie zwei positive Befunde in Alleinfutter für<br />
Sauen mit Hinweis auf Fischmehlbestandteile. Nur in einem Alleinfutter war Fischmehl deklariert.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 87<br />
Deutlich ist in Abbildung 15 die Querstreifung der Muskelfaser zu erkennen (polarisiertes Licht, Einbettungsmedium<br />
Chloralhydrat, Vergrößerung 300-fach).<br />
Abbildung 15: Muskelfaser unter dem zusammengesetzten Mikroskop<br />
Bei 55 mikroskopisch untersuchten Proben auf verbotene Stoffe gemäß Anlage 6 Futtermittelverordnung wurde im<br />
Berichtsjahr keine Probe beanstandet. Die Zusammensetzung von Mischfuttermitteln in ihren Mengenanteilen der<br />
Einzelfuttermittel wurde mikroskopisch geprüft. Von 79 Mischfuttermitteln entsprachen ca. 40 % nicht der Deklaration<br />
jeweils aufgrund von fehlenden oder zusätzlichen Bestandteilen bzw. wegen nicht bestätigter Mengenanteile der<br />
Einzelfuttermittel.<br />
Mikrobiologische Untersuchungen der amtlichen Futtermittel stellten einen weiteren Schwerpunkt des NKP <strong>2006</strong> dar.<br />
Die Futtermittel wurden vor allem auf Fütterungstauglichkeit / Verderb bzw. das Vorhandensein von Salmonellen<br />
untersucht. In diesem Zusammenhang wurde auch eine größere Anzahl amtlicher Verdachtsproben hinsichtlich<br />
Verderb bzw. möglichen Auswirkungen dieser Futtermittel auf die Tiergesundheit bearbeitet.<br />
Von den 94 mittels Keimzahlbestimmung geprüften Proben waren ca. 70 % mikrobiologisch unauffällig, etwa 13 %<br />
wiesen eine geringe Qualitätsminderung auf. Deutliche Qualitätsminderungen wurden bei 6 % festgestellt, während<br />
insgesamt 9 Proben als verdorben eingestuft wurden. Das betraf vornehmlich Proben mit hohem Wassergehalt<br />
(Silagen, Flüssigfutter) sowie Heu.<br />
Die Thematik Salmonellen in Futtermitteln begleitete die zuständigen Mitarbeiter des LLB wiederum wie schon in 2005<br />
durch das ganze Jahr.<br />
Nachdem zu Beginn des Jahres das Schnellwarnsystem das Auftreten von Salmonella Infantis in Rapskuchen aus<br />
einer Thüringer Ölmühle meldete, welche mehrere Mischfutterwerke in Deutschland, darunter auch zwei in<br />
<strong>Brandenburg</strong> beliefert hatte, wurden im LLB im Zeitraum vom 25.01.06 – 08.03.06 insgesamt 22 Proben aus<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
88 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
verschiedenen Landkreisen auf Salmonellen untersucht. Nur in einer Mischfutterprobe wurde S. Infantis festgestellt,<br />
alle anderen Proben waren negativ.<br />
Nachdem im Juni in einem Milchviehmischfutter Salmonellen festgestellt wurden, wurde im November aufgrund der<br />
Meldung des Robert-Koch-Instituts und des BVL, wonach gehäuftes Auftreten von durch S. Hadar verursachten<br />
Gastroenteritiden beim Menschen nach dem Genuss von Putenfleisch festgestellt worden war, Ursachenforschung<br />
betrieben. Im LLB wurden aufgrund dessen diverse Putenmischfuttermittel auf das Vorhandensein von S. Hadar<br />
untersucht, jedoch bestätigte sich der Verdacht einer Futtermittelkontamination mit diesem Salmonellentyp nicht.<br />
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Landesschwerpunktes 30 amtliche Futtermittelproben auf gentechnisch<br />
veränderte Bestandteile untersucht.<br />
Hauptsächlich wurden die Einzelfuttermittel Sojabohnen, Sojaextraktionsschrote und Mais auf gentechnische<br />
Veränderungen untersucht. Ein Sojaextraktionsschrot war zu beanstanden, da keine Deklaration der gentechnischen<br />
Veränderung vorlag.<br />
Weiterhin wurden einige Mischfuttermittel mit Soja- bzw. Maisbestandteilen sowie je zwei Proben Raps und Reis<br />
untersucht. In zwei Mischfuttermitteln wurden Spuren von gentechnisch verändertem Soja (< 0,9 %) festgestellt.<br />
3.6.1.2 Amtliche Düngemittelkontrolle<br />
Im Rahmen der Düngemittelverkehrskontrolle für <strong>Brandenburg</strong> und <strong>Berlin</strong> wurden <strong>2006</strong> insgesamt 132 Düngemittel<br />
untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Probenumfang damit insgesamt um etwa 25 % verringert. Die<br />
Kontrolle von Mineraldüngern wurde um ca. 40 % reduziert, während die Probenanzahl bei organischen und<br />
organisch-mineralischen Dünger erhöht wurde. Mit Inkrafttreten neuer abfall- und düngemittelrechtlicher Regelungen<br />
wurden in Kompost- und Biogasanlagen eingesetzte Ausgangsstoffe und die daraus hergestellten organischen<br />
Dünger verstärkt überprüft. Weiterhin wurden in Bau- und Gartenmärkten angebotenen Bodenhilfsstoffe und<br />
Kultursubstrate in die Kontrolle einbezogen.<br />
Zur Überprüfung der deklarierten Inhaltsstoffe bzw. der Einhaltung der Vorgaben nach AbfKlärV und DüVO wurden<br />
insgesamt 896 Parameter bestimmt. Die untersuchten Parameter und deren Anzahl sind in Tabelle 26 dargestellt.<br />
Tabelle 26: Analysenparameter der Düngemittelverkehrskontrolle<br />
Parameter Anzahl der Analysen<br />
Stickstoffformen 183<br />
Schwefelformen 58<br />
Phosphatlöslichkeiten 106<br />
andere Nährstoffe 197<br />
Schwermetalle 168<br />
sonstige Parameter * 184<br />
* beinhaltet TS, organische Substanz, basisch wirksame Bestandteile, pH-Wert, Salzgehalt, Rohdichte, Mikrobiologie<br />
Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse für die Mineralfuttermittel ergab keine gravierenden Abweichungen von<br />
der jeweiligen Deklaration.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 89<br />
Bei den organischen Düngemitteln, die als organische NP-Dünger in Bau- und Gartenmärkten angeboten werden,<br />
wurde wie schon in den Vorjahren schwerpunktmäßig auf seuchenhygienische Unbedenklichkeit geprüft.<br />
Von den insgesamt 25 Proben wurden in 15 Proben Salmonellen nachgewiesen. Mit einem positiven Befund von 60 %<br />
der untersuchten Proben hat sich die seuchenhygienische Situation im Vergleich zu den Vorjahren verschlechtert. Die<br />
Ausbringung salmonellenbelasteter Dünger kann zur Kontamination von Futtermitteln und Lebensmitteln führen, was<br />
wiederum ein gesundheitliches Risiko darstellt.<br />
Im Interesse des Verbraucherschutzes ist daher ein Ausschluss aller Salmonellenarten durch entsprechende<br />
Behandlung zu gewährleisten.<br />
3.6.1.3 Amtliche Bestimmungen auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes<br />
Bei den hoheitlichen Aufgaben auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes war das Probenaufkommen im Jahr <strong>2006</strong><br />
deutlich geringer als 2005. Die Untersuchungsanforderungen gingen um ca. 28 % auf 196 Proben zurück. Der<br />
Probenrückgang war mit den Auftraggebern abgesprochen und war umbaubedingt.<br />
Hauptuntersuchungsziele im Jahr <strong>2006</strong> waren wieder die Kontrolle von Abstandsauflagen und Anwendungsverboten.<br />
Bei den Ernteproben kamen noch Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Beerenobstmonitoring und von<br />
Versuchen zur Lückenindikation hinzu.<br />
Insgesamt wurden im Jahr <strong>2006</strong> in 72 Pflanzenproben 345 Wirkstoffe befundet. In den 121 Bodenproben wurden 360<br />
Wirkstoffe nachgewiesen.<br />
In Gesprächen mit dem Pflanzenschutzdienst (Abt. 3, LVL) wurden die Untersuchungsprioritäten für 2007 abgestimmt<br />
und die Untersuchungsergebnisse <strong>2006</strong> ausgewertet.<br />
3.6.1.4 Aufgaben im Rahmen der fachbehördlichen Tätigkeit<br />
Die Untersuchungen, die der Fachbereich als fachbehördliche Aufgabe wahrnimmt, waren im Wesentlichen<br />
gekennzeichnet durch Analysen von Futtermitteln und Ernteprodukten für die Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau<br />
des LVLF. Weiterhin wurden Bodenproben und in geringem Umfang auch Düngemitteluntersuchungen durchgeführt.<br />
Darüber hinausgehende Tätigkeiten im Jahr <strong>2006</strong> waren geprägt durch Analyseleistungen für:<br />
- die Abklärung von Schadfallursachen im Acker- und Pflanzenbau (Auftraggeber MLUV)<br />
- Mineraldüngeruntersuchungen im Rahmen des VDLUFA- Kontrollprogramms und<br />
- das Bodenmonitoring- Programm des Landes <strong>Brandenburg</strong> (MLUV).<br />
Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurden 5142 Proben auf 22954 Einzelparameter / Wirkstoffe untersucht. Nachfolgende<br />
Tabelle 27 zeigt die Verteilung der Proben in den einzelnen Aufgabengebieten.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
90 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Tabelle 27: Verteilung des Probenaufkommens der fachbehördlichen Untersuchungen<br />
Aufgabenbereich Anzahl der Proben<br />
Untersuchungen für die Abteilungen des LVLF gesamt 3507<br />
davon Futtermittel 951<br />
Ernteprodukte 1057<br />
Boden 1487<br />
Dünger 12<br />
Düngemittelkontrollprogramm VDLUFA 14<br />
Schadfallproben (Boden und Pflanzen) 7<br />
Bodenmonitoring 1614<br />
Die Bestimmung von Inhaltsstoffen in Futtermitteln aus Tier- und Anbauversuchen sowie landwirtschaftlichen<br />
Ernteprodukten aus 2008 Proben bildete einen Schwerpunkt der fachbehördlichen Untersuchungstätigkeit. Tabelle 28<br />
zeigt eine Zusammenfassung der untersuchten Proben- und Parameterarten.<br />
Tabelle 28: Anzahl der Analysen bei Futtermitteln und Ernteprodukten<br />
Futtermittel Ernteprodukte<br />
Anzahl Proben 951 1057<br />
Untersuchungsparameter:<br />
Trockensubstanz 932 1057<br />
Rohprotein, -fett, -faser, -asche 2012 974<br />
Gesamtzucker, Laktose, Stärke 307 472<br />
Mineralstoffe (Mengenelemente) 2929 766<br />
Sonstige Parameter zur Energieberechnung (HFT, ELOS) 190<br />
Spurenelemente 160 4<br />
Aminosäuren, Vitamine 510 72<br />
ADF, NDF 280<br />
Fallzahl 497<br />
Andere Analysen 133 267<br />
Gesamt 7453 4108<br />
Von den Versuchs- und Anbauflächen des LVLF wurden die Untersuchung der Grundnährstoffe (N, P, K, Mg), des pH-<br />
Wertes, der Spurenelemente (B, Cu, Mn, Zn), des Schwefelgehaltes und in ausgewählten Proben des Ct - und Nt -<br />
Gehaltes aus 1487 Bodenproben mit 6237 Analysen abgefordert.<br />
Etwa ähnlich beläuft sich der Probenanfall für das Bodenmonitoringprogramm des Landes <strong>Brandenburg</strong>. Für die<br />
Herausgabe von aktuellen Richtwerten zur Bodenversorgung und der notwendigen Düngungshöhe in Umsetzung der<br />
Düngeverordnung werden dafür zu Vegetationsbeginn und -ende die Bodenproben von feststehenden<br />
landwirtschaftlichen Praxisflächen auf mineralischen Stickstoff und Schwefel, übrige Nährstoffe, Spurenelemente<br />
sowie Schadstoffe untersucht. Insgesamt wurden in den eingesandten 1614 Proben 4960 Parameter bestimmt. Die<br />
Übergabe der Untersuchungsergebnisse erfolgt zur Auswertung an die Abt. 4 des LVLF und das MLUV als zuständige<br />
Behörde.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 91<br />
Für das VDLUFA Düngemittel- Kontrollprogramm wurden 14 Proben (Thomaskalk und Konverterkalk) untersucht, mit<br />
insgesamt 48 Bestimmungen der P-, Ca- und Mg- Gehalte sowie der Mahlfeinheit.<br />
Die Nachfrage der Fachabteilungen des MLUV hinsichtlich der Inanspruchnahme von Untersuchungskapazitäten lag<br />
bei 7 Pflanzen- und Bodenproben. Analysiert wurden 48 Parameter mit dem Ziel, die Ursache von<br />
Entwicklungsstörungen und Schadensfällen landwirtschaftlicher Kulturen aufzudecken.<br />
3.6.1.5 Qualitätssicherung<br />
Im Rahmen der Qualitätssicherung hat der Fachbereich an 12 nationalen und internationalen<br />
Laborvergleichsuntersuchungen teilgenommen. Den größten Umfang bei den Ringversuchen nahm, wie in den<br />
Vorjahren, die Futtermittelanalytik mit insgesamt 13 Enqueteproben ein.<br />
Insgesamt wurden <strong>2006</strong> in 24 Proben 303 Parametern analysiert. Die Gesamtverteilung der Ringversuchsproben auf<br />
die Stoffgruppen ist in Tabelle 29 dargestellt.<br />
Tabelle 29: Anzahl der in den Ringversuchen untersuchten Proben und Parameter<br />
Probenart Probenanzahl untersuchte Parameterzahl<br />
Futtermittel / Pflanzen 17 177<br />
Boden 4 88<br />
Dünger 3 38<br />
gesamt 24 303<br />
Nach den vorliegenden Ergebnissen bestätigt sich eine sehr hohe Analysequalität des Fachbereiches. Bei<br />
27 Ergebnissen wurden die statistischen Normen nicht erreicht (zu hohe laborinterne Streuung der Einzelwerte bzw.<br />
abweichende Labormittelwerte). Damit beläuft sich der Anteil an Ausreißern im Vergleich zur Gesamtparameteranzahl<br />
im Mittel auf 8,9 %.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
92 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
4 Anhang<br />
4.1 Organigramm <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Service und Steuerung<br />
Probenahme<br />
Norbert Buchholz<br />
Service 1<br />
Finanzmanagement und<br />
Einkauf<br />
Kerstin Hiller<br />
Service 2<br />
Personalmanagement<br />
Arbeitssicherheit<br />
Technische Dienste<br />
Uta Heusig<br />
Herr Lutz Wienicke<br />
Service 3<br />
Prozessoptimierung/<br />
Organisation/Controlling<br />
Dr. Johannes Stary<br />
Service 4<br />
IT-Management<br />
Marina Ebel<br />
Direktor<br />
Prof. Dr. habil. Körber<br />
Sekretariat: Carola Kulka<br />
Stellvertretende Direktorin (Fachfragen)<br />
DC Regina Reeck<br />
Stellvertretender Direktor (Verwaltungsfragen)<br />
Ltd. RD Norbert Buchholz<br />
Kompetenzbereich T<br />
Tierseuchen, Zoonosen,<br />
Diagnostik<br />
Dr. Andreas Hlinak<br />
Fachbereich T 1<br />
Tierseuchen, Zoonosen,<br />
Sicherheitslabor<br />
Dr. Christoph Schulze<br />
Dr. Bernd Baumgärtner<br />
Fachbereich T 2<br />
Virologie/Serologie/BSE<br />
Dr. Andreas Hlinak<br />
Fachbereich T 3<br />
Molekularbiologie<br />
Gentechnische<br />
Untersuchungen<br />
Dr. Andreas Engelhardt<br />
Kompetenzbereich L<br />
Lebensmittel, Futtermittel<br />
DLC Maria Hesse<br />
Fachbereich L 1<br />
Tierische Lebensmittel<br />
Fleischhygiene, Bedarfs-<br />
gegenstände, Kosmetika<br />
Wein<br />
DLC Maria Hesse<br />
DLC Wolfram Göbel<br />
Fachbereich L 2<br />
Pflanzliche Lebensmittel<br />
Spezielle Lebensmittel<br />
DLC Bernd Pingel<br />
Fachbereich L 3<br />
Futtermittel, Düngemittel,<br />
Pflanzenschutz<br />
Dr. Ludger Anders<br />
Fachbereich L 4<br />
Rückstände und<br />
Kontaminanten<br />
Spezielle Analytik<br />
Dr. Christlieb Hemmerling<br />
Qualitätsmanagement<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Dr. Lothar Böhm<br />
Kathrin Dommaschk<br />
Interessenvertretungen<br />
Vors. örtl.Personalrat: Dr. Ralf Otto<br />
Gleichstellungsbeauftr.: DLC Barbara Meißner<br />
Schwerbehindertenbeauftr.: Christina Roßmeisel<br />
Kompetenzbereich U<br />
Umwelt, Strahlenschutz,<br />
Geologie<br />
DC Regina Reeck<br />
Fachbereich U 1<br />
Luft, Wasser,<br />
Strahlenschutz,<br />
DC Regina Reeck<br />
DP Joachim Beetz<br />
Fachbereich U 2<br />
Geologie, Boden,<br />
Abfall<br />
Dr. Eberhard Rohde<br />
Stand: 01.01.2007<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4.2 Tabellen<br />
Tabelle 30: Laborvergleichsuntersuchungen<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Nr. oder<br />
Bezeichnung LVU<br />
1 Maedi visna/caprine<br />
arthritis Enc.<br />
4. Anhang 93<br />
Material Parameter Organisator<br />
Muskulatur (10 Proben) Trichinen, Maedi visna/caprine<br />
arthritis Enzephalitis<br />
2 Microbiology simulierte klinische Proben Identifizierung Sutton Bonington QA Unit<br />
3 Microbiology simulierte klinische Proben Identifizierung Sutton Bonington QA Unit<br />
4 Mastitis QA Kulturen Identifizierung Mastitiserreger Sutton Bonington QA Unit<br />
5 Mastitis QA Kulturen Identifizierung Mastitiserreger Sutton Bonington QA Unit<br />
6 Microbiology 4922/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
7 Microbiology 4979/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
8 Microbiology 5043/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
9 Microbiology 5100/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
BfR<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
10 Salmonellen Tierfutter Salmonellen Sutton Bonington QA Unit<br />
11 Salmonellen Tierfutter Salmonellen Sutton Bonington QA Unit<br />
12 Salmonellen Tierfutter Salmonellen Sutton Bonington QA Unit<br />
13 Ringversuch Tollwut verd. Gehirnhomogenate<br />
(8 Proben)<br />
14 Salmonellenringversuch<br />
Tollwut FLI Wusterhausen<br />
Kotproben Salmonellen BfR<br />
15 Microbiology simulierte klinische Proben Identifizierung Sutton Bonington QA Unit<br />
16 421 Sputumausstrich (8 Proben) säurefeste Stäbchen (Mikr.) Instand e.V.<br />
17 422 Kulturen säurefeste Stäbchen (Kult.) Instand e.V.<br />
18 491 Kulturen (4 Proben) Dermatophyten Instand e.V.<br />
19 451 Stuhl Parasiten (Mikr.) Instand e.V.<br />
20 Bac anthracis Blutausstriche (4 Proben) Bac. anthracis Sutton Bonington QA Unit<br />
21 Bac anthracis Blutausstriche Bac. anthracis Sutton Bonington QA Unit<br />
22 Microbiology 4894/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
23 Microbiology 4952/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
24 Microbiology 5005/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
25 Microbiology 5065/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
26 Microbiology 5138/BA simulierte klinische Proben Identifizierung bakterielle<br />
Infektionserreger<br />
27 Ringversuch<br />
Paenibacillus larvae<br />
28 Ringversuch<br />
Trichinella<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Sutton Bonington QA Unit<br />
Futterkranzproben Sporen Paenibacillus larvae Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt<br />
Freiburg<br />
Muskulatur (10 Proben) Trichinella spiralis, Paratuberkulose BfR<br />
29 Aujezky´s disease Serum Aujezky´s disease Sutton Bonington QA Unit<br />
30 BVD Antibody Serum BVDV Sutton Bonington QA Unit<br />
31 PRRS-Vergleich-intern Serumproben (21 Proben) PRRS, PRRSV IVD GmbH/TiHo Hannover
94 4. Anhang<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Nr. oder<br />
Bezeichnung LVU<br />
Material Parameter Organisator<br />
32 5. BSE Ringversuch Hirnmaterial (8 Proben) BSE BFA/FLI - Insel Riems<br />
33 Ringtest BVD Serum-, Plasmaproben<br />
(22 Proben), Ohrstanzproben<br />
BVD BFA/FLI - Insel Riems<br />
34 Ringversuch KBR Seren (15 Proben) Lungenseuche FLI Jena<br />
35 BTV-Ringtest <strong>2006</strong> Blutplasmaproben<br />
(16 Proben)<br />
36 KSP-Ringtest <strong>2006</strong> Serum von Schweinen<br />
(5 Proben)<br />
37 QS-Salmonellenmonitoring<br />
Blue tongue Virus, Serotyp 8 BFA/FLI - Insel Riems<br />
Schweinepest BFA/FLI - Insel Riems<br />
Fleischsaft Salmonellen QS Qualität und Sicherheit<br />
GmbH<br />
38 M0238, Ass.109 Milchpulver (2 Proben) Listeria monocytogenes FEPAS<br />
39 QDCS 0057D Milch (3 Proben) Antibiotika (Sulfonamide, Penicillin) Oxoid-Chemie<br />
40 21 Fleischwaren (2 Proben) Tierart, Fremdeiweiß LVU Lippold Herbolzheim<br />
41 23 Gluten (5 Proben) Gluten LVU Lippold Herbolzheim<br />
42 Allergene I Wurstbrät Weizen, Milch, Soja, Hühnerei DLA GbR<br />
43 M0428 Milchpulver (6 Proben) Campylobacter spp. FEPAS<br />
44 2725 Schokolade Haselnussprotein FAPAS<br />
45 2727 Kindernahrung Sesam FAPAS<br />
46 2141 Frühstückscerealien Folat, Niacin FAPAS<br />
47 2723 Kindernahrung Soja FAPAS<br />
48 DLA 07 / <strong>2006</strong> -<br />
Allergene II<br />
49 Ringversuch<br />
Paratuberkulose<br />
Schokolade Haselnuss, Milch, Erdnuss, Mandel DLA GbR<br />
Kotproben (5 Proben) Paratuberkulose FLI Jena<br />
50 11-2005 Wasser Koloniezahl 20°C, Koloniezahl 36°C,<br />
Clostr. Perfringens, Enterokokken, E.<br />
coli, Coliforme Bakterien<br />
51 12-2005 Wasser Koloniezahl 20°C, Koloniezahl 36°C,<br />
Pseudomonas, Enterokokken, E. coli,<br />
Coliforme Bakterien<br />
52 XXVIII. Keimzahlvergleich<br />
53 QMS 0010,<br />
Round 117<br />
NGLA Aurich<br />
NGLA Aurich<br />
Referenzmilch I, II Gesamtkeimzahl MIH Hüfner<br />
Milchpulver Clostridium spp. Oxoid-Mikro<br />
54 F1-04 Milchpulver Salmonella spp. TRANSIA GmbH<br />
55 F1-05 Milchpulver Listeria monocytogenes,<br />
Listeria spp.<br />
TRANSIA GmbH<br />
56 F1-17 Milchpulver Listeria monocytogenes TRANSIA GmbH<br />
57 M0533 Milchpulver Clostridium perfringens FEPAS<br />
58 M0840 Milchpulver koagulasepositive Staphylokokken FEPAS<br />
59 M2211 Milchpulver Gesamtkeimzahl, Bacillus cereus FEPAS<br />
60 Coliforme/E.coli Milch 1, Milch 2 Coliforme, E.coli MIH Hüfner<br />
61 1/06 Volleimasse Hefen, E. coli, Milchsäurebakterien,<br />
Gesamtkeimzahl, Enterobactericeae<br />
62 2/06 Volleimasse Hefen, E. coli, Milchsäurebakterien,<br />
Gesamtkeimzahl, Enterobactericeae<br />
63 RVQS 236 Butter (2 Proben) fettfreie Trockenmasse, Wasser,<br />
pH-Wert<br />
64 RVQS 241 Kondensmilch (2 Proben) Citronensäure, Protein, Fett,<br />
Trockenmasse, Asche<br />
Gissel-Institut Hannover<br />
Gissel-Institut Hannover<br />
muva Kempten<br />
muva Kempten<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
lfd.<br />
Nr.<br />
Nr. oder<br />
Bezeichnung LVU<br />
4. Anhang 95<br />
Material Parameter Organisator<br />
65 1a Brühwurst Stärke, Gesamtphosphor,<br />
Hydroxyprolin, Fett, Wasser, Asche,<br />
Rohprotein, Kochsalz<br />
66 2a Brühwurst Farbstoffe, L-Lactat, Acetat, Citrat,<br />
Glutaminsäure<br />
67 2 Sahnesoße Kochsalz, Butterfett, Gesamtsäure,<br />
Essigsäure, Fett, Sorbinsäure,<br />
Saccharin, Benzoesäure<br />
68 4a Milchpulver Asche, Lactose, Buttersäure, Eiweiß,<br />
Fett, Wasser<br />
69 22 Honig Prolin, Maltose, Fructose, Glucose,<br />
HMF, Diastasezahl, freie Säuren, pH-<br />
Wert, Wasser, Leitfähigkeit<br />
70 1543F Salatpüree Nitrat FAPAS<br />
71 346 Limonade Lactose, Saccharose, Glucose,<br />
Fructose<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
CHEK Groningen<br />
72 353 Brotkrume Chlorid, Propionsäure, Sorbinsäure CHEK Groningen<br />
73 356 Suppe Glutaminsäure CHEK Groningen<br />
74 QBS 0514B Fruchtsaft Vitamin C Oxoid-Chemie<br />
75 QFCS 0762F Farbstoffe - flüssig Farbstoffe Oxoid-Chemie<br />
76 QFCS 0752F Farbstoffe - Pulver Farbstoffe Oxoid-Chemie<br />
77 3 Eiernudeln Asche, Kochsalz, Fett, Wasser,<br />
Rohprotein, Eigehalt, Cholesterin<br />
78 4b Kindernahrung Mineralstoffe, Zucker, Eiweiß, Fett,<br />
Wasser<br />
79 10 Speiseöl Peroxidzahl, Verseifungszahl,<br />
Jodzahl, Säurezahl, Tocopherole,<br />
Fettsäureverteilung<br />
80 11 Butterkeks Trockenmasse, Fett, Asche, Stärke,<br />
Cholesterin, Milchfett, Rohprotein,<br />
Saccharose<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
81 27-31 Aprikosenbrei, Birnenbrei Sulfit LVU Lippold Herbolzheim<br />
82 2729F Jam Sulfit FAPAS<br />
83 2142F Fruchtsaft Vitamin C FAPAS<br />
84 0771 Seetang Jod FAPAS<br />
85 2046F Fruchtfleisch Sulfit FAPAS<br />
86 6/05 Getränk Chinin, Koffein CVUA Münster<br />
87 QM 0005 Milchpulver Osmophile Hefen, Schimmelpilze Oxoid-Mikro<br />
88 QM 0021 Milchpulver Campylobacter Oxoid-Mikro<br />
89 QM 0713 Kakaopulver Coliforme, Enterobactericeae,<br />
Enterokokken, Gesamtkeimzahl<br />
Oxoid-Mikro<br />
90 QM 0714 Kakaopulver Salmonella Oxoid-Mikro<br />
91 5a Wein Milchsäure, Gesamtalkohol, Gesamtextrakt,<br />
vorh. Alkohol, vergärb.<br />
Zucker, Weinsäure, Fructose, freie<br />
schwefl. Säure, gesamte schweflige<br />
Säure, Gesamtsäure, flücht. Säure,<br />
Glucose, rel. Dichte, CO2 – Druck,<br />
Äpfelsäure, Citronensäure<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
92 28 Wein Sensorik LVU Lippold Herbolzheim<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
96 4. Anhang<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Nr. oder<br />
Bezeichnung LVU<br />
Material Parameter Organisator<br />
92 29 Bier Stammwürze, wirklicher Extrakt,<br />
rel. Dichte, pH-Wert, Alkohol,<br />
Gesamtsäure (ber. als Milchsäure)<br />
93 1132 Plastic Container Gesamtmigration FAPAS<br />
94 1227 Öl Bisphenol A FAPAS<br />
95 358 Kosmetik Propylparaben, Methylparaben,<br />
Phenoxyethanol, Summe der<br />
Parabene<br />
96 18 Sonnenschutzcreme Propylparaben, Methylparaben,<br />
Ethylhexyl Triazone, Phenoxyethanol,<br />
Tocopheryl Acetate, Sodium<br />
Phenylbenzi-midazole Sulfonate,<br />
Butyl Methoxydi-benzoylmethan<br />
97 Ringversuch Antischuppenwirkstoffe<br />
Shampoo Zinc Pyrithione, Climbazole, Piroctone<br />
Olamine<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
CHEK Groningen<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
Chemisches<br />
Untersuchungsamt Hagen<br />
98 Chromat Lidschatten Chromat Chemisches Untersuchungsamt<br />
Bielefeld<br />
99 0274F Huhn Enrofloxacin, Flumequine FAPAS<br />
100 1841 Brotpulver Zink, Eisen FAPAS<br />
101 16 Zwetschgenwasser Propan-1-ol, Essigsäureethylester,<br />
Methanol, Milchsäureethylester,<br />
Isoamylalkohole, Isobutanol, Alkohol,<br />
rel. Dichte<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
102 17b Speisefett Pestizide LVU Lippold Herbolzheim<br />
103 19 Gläschennahrung Calcium, Zink, Eisen, Magnesium,<br />
Natrium, Kalium<br />
LVU Lippold Herbolzheim<br />
104 25 Brühwurst Blei, Quecksilber, Cadmium LVU Lippold Herbolzheim<br />
105 3/06 Mineralwasser (2 Proben) Natrium, Calcium, Magnesium CVUA Münster<br />
106 0283F Fischmuskel Avermectine FAPAS<br />
107 0774 Dosenfisch Cadmium, Arsen, Kupfer, Blei,<br />
Quecksilber<br />
FAPAS<br />
108 1844 Milchpulver Calcium, Selen FAPAS<br />
109 0549F Hühnerfleisch cis-Chlordan, Gamma-HCH,<br />
trans-Chlordan, Dieldrin<br />
110 EU PT 08 Aubergine Acetamiprid, Azoxystrobin,<br />
Bifrenthrin, Carbaryl, Brompropylat,<br />
Carbendazim-Summe, Chlorpyrifos,<br />
Cyprodinil, Diazinon, Dichlofluanid,<br />
Fludioxonil, Imazalil, L-Cyhalothrin,<br />
Myclobutanil, Parathion-ethyl,<br />
Pirimicarb<br />
111 Laborvergleichsstudie<br />
06/<strong>2006</strong><br />
112 NIFU_10/06 lyophilisiertes Vollei<br />
(5 Proben)<br />
FAPAS<br />
lyophilisiertes Vollei Kokzidiostatika BVL<br />
Nitrofurane BfR<br />
BVL-EU-PT 08<br />
113 LVU Penicilline Schweinemuskel Penicilline Institut of Food Safety<br />
Wageningen<br />
114 DLA 10/<strong>2006</strong> Zimt Cumarin DLA GbR<br />
115 1747 Röstkaffee Ochratoxin A FAPAS<br />
116 2225 Tierfutter Zearalenon FAPAS<br />
117 2/06 Wein (2 Proben) Ochratoxin A CVUA Münster<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
lfd.<br />
Nr.<br />
Nr. oder<br />
Bezeichnung LVU<br />
4. Anhang 97<br />
Material Parameter Organisator<br />
118 0489 Mais Aflatoxin B1, Aflatoxin B2,<br />
Aflatoxin G1, Aflatoxin G2,<br />
Aflatoxin Gesamt<br />
119 0495 Haselnuss Aflatoxin B1, Aflatoxin B2,<br />
Aflatoxin G1, Aflatoxin G2,<br />
Aflatoxin Gesamt<br />
FAPAS<br />
FAPAS<br />
120 1625F Apfelpüree Patulin FAPAS<br />
121 1752 Kindernahrung Ochratoxin A FAPAS<br />
122 1753 Paprika Ochratoxin A FAPAS<br />
123 2232 Mais Deoxynivalenol FAPAS<br />
124 1961F Zitruspüree Aldicarb, Carbofuran, Dimethoat,<br />
Omethoat<br />
FAPAS<br />
125 Q 1-3 Futtermittel tierische Bestandteile IAG Futtermittelmikroskopie<br />
<strong>2006</strong><br />
126 Q 4-6 Futtermittel Rohnährstoffe, Spurenelemente,<br />
Schwermetalle, Vitamine, Aminosäuren<br />
(insges. 89 Parameter)<br />
VDLUFA, FG VI<br />
Bonner Enquete 346 Q<br />
127 Q 7 Futtermittel Zusammensetzung IAG Futtermittelmikroskopie<br />
<strong>2006</strong><br />
128 Q 13 Futtermittel offene Deklaration IAG Futtermittelmikroskopie<br />
<strong>2006</strong><br />
129 Q 14 -15 Futtermittel Fluor VDLUFA, FG XI<br />
130 Q 16 -18 Futtermittel Rohfett VDLUFA, FG VI<br />
131 Q 22 -24 Futtermittel Rohnährstoffe, Spurenelemente,<br />
Energie (insges. 51 Parameter)<br />
AK Futter und Fütterung,<br />
Sächsische LfL<br />
132 RV O2 Trinkwasser/Grundwasser LHKW/Benzol AQS Baden-Württemberg<br />
133 LÜRV 17 Abwasser Schwermetalle Niedersächsischer<br />
Landesbetrieb für<br />
Wasserwirtschaft, Küsten-<br />
und Naturschutz<br />
134 RV O3 Trinkwasser / Grundwasser PAK AQS Baden-Württemberg<br />
135 KSB <strong>2006</strong> Klärschlamm / Boden Summenparameter, Schwermetalle,<br />
Nährstoffe, PAK<br />
136 RV A1<br />
LLB <strong>Brandenburg</strong><br />
Trinkwasser/Grundwasser Anionen Landesinst. für öffentl.<br />
Gesundheitsdienst<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
137 LÜRV 16 Grundwasser Pflanzenschutzmittel LUA Nordrhein-Westfalen<br />
138 2. RV BBodSchV Boden SHKW Umweltbehörde Hamburg<br />
139 Strahlenschutz-RV 1 Abwasser Nuklide Bundesamt für<br />
Strahlenschutz <strong>Berlin</strong><br />
140 IAEA-Cu-<strong>2006</strong> Boden, Gras, Wasser Gammastrahler IAEA<br />
141 Strahlenschutz-RV 2 Wasser<br />
Boden<br />
Alphastrahler<br />
Gammastrahler<br />
Bundesamt für<br />
Strahlenschutz <strong>Berlin</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
98 4. Anhang<br />
Tabelle 31: Nachweis von Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten aus Tierkörpern, Organeinsendungen,<br />
klinischem Material<br />
Tierkrankheit Tierart Bestände Anzahl Tiere positiv<br />
Campylobacteriose<br />
(thermophile Campylobacter)<br />
Chlamydiose<br />
(Chlamydophila spp.)<br />
Ente<br />
Gans<br />
Huhn<br />
Taube<br />
Vögel sonst<br />
Rind<br />
Schaf / Ziege<br />
Taube<br />
Vögel sonst<br />
Echinokokkose Fuchs /<br />
Marderhund<br />
Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT) Huhn 5 8<br />
Leptospirose Schwein 3 5<br />
Listeriose<br />
(Listeria monocytogenes)<br />
Huhn<br />
Rind<br />
Schaf<br />
Tierarten sonst<br />
MAEDI Schaf 2 2<br />
Mareksche Krankheit (akute Form) Huhn 13 16<br />
Paratuberkulose Rind 15 55<br />
Q-Fieber Rind 8 8<br />
Rhintis atrophicans Schwein 3 3<br />
Toxoplasmose Affe<br />
Kaninchen<br />
Mara<br />
Salmonellose<br />
(Salmonella spp.)<br />
Ente<br />
Huhn<br />
Hund<br />
Katze<br />
Pute<br />
Reptilien<br />
Schwarzwild<br />
Schwein<br />
Taube<br />
Vögel sonst<br />
Tuberkulose Ente<br />
Huhn<br />
Schwein<br />
Vögel sonst<br />
Vogelpocken (Avipoxinfektion) Huhn<br />
Kanarienvogel<br />
Taube<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
3<br />
3<br />
22<br />
1<br />
5<br />
1<br />
1<br />
5<br />
1<br />
1<br />
2<br />
1<br />
1<br />
1<br />
2<br />
1<br />
4<br />
1<br />
2<br />
2<br />
1<br />
1<br />
35<br />
21<br />
8<br />
2<br />
13<br />
4<br />
7<br />
4<br />
1<br />
1<br />
6<br />
9<br />
39<br />
1<br />
6<br />
1<br />
1<br />
5<br />
3<br />
104<br />
1<br />
4<br />
1<br />
1<br />
1<br />
2<br />
4<br />
113<br />
1<br />
2<br />
2<br />
4<br />
1<br />
1<br />
72<br />
29<br />
5<br />
3<br />
25<br />
8<br />
7<br />
4<br />
1<br />
1
Tabelle 32: Untersuchungen auf Chlamydienantigen / -genomsequenzen<br />
Tierarten Proben Anzahl positive<br />
Ergebnisse<br />
Rind 135 1<br />
Schwein 107 7<br />
Schaf 47<br />
Pferd 3<br />
Katze 11 3<br />
Meerschwein 2<br />
Affe 1<br />
Reh/Rotwild 2<br />
Schwarzwild 5 2<br />
Hühner 5 1<br />
Tauben 74 6<br />
Gänse 4<br />
Strauße 2<br />
Sittiche 50<br />
Papageien 33<br />
Kakadu 3<br />
Kanarienvögel 3<br />
Kranich 1<br />
Säger 1<br />
Großtrappe 1<br />
Steinadler 2<br />
Kolkrabe 1<br />
Rebhuhn 3 2<br />
4. Anhang 99<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
100 4. Anhang<br />
Tabelle 33: Einsendungen von Tierkörpern / Organen nach Tierarten<br />
Tierart Anzahl Tiere Anzahl Feten<br />
Rind 139 100<br />
Schwein 536 95<br />
Schaf 85 9<br />
Ziege 16 5<br />
Pferd 5 16<br />
Hund 70<br />
Katze 83<br />
Kaninchen 129<br />
Dam-, Reh-, Rotwild 14<br />
Sonst. Wild 50<br />
Zoo- und Zirkustiere 27<br />
Sonst. Wirbeltiere 70<br />
Fische 138<br />
Huhn 396<br />
Pute 45<br />
Ente 1256<br />
Gans 55<br />
Taube 77<br />
Psittaciden 55<br />
Sonst. Vögel 2511<br />
Sektionen gesamt 5919<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Tabelle 34: Differentialdiagnostisch bedeutsame Tierkrankheiten<br />
(Nachweise aus Tierkörpern / Organeinsendungen als Hauptbefunde)<br />
4. Anhang 101<br />
Tierkrankheit Tierart Bestände Anzahl Tiere positiv<br />
Aktinobazillus- Pleuropneumonie<br />
(APP)<br />
Schwein 9 24<br />
Aviäre PMV 1 - Infektion Taube 5 5<br />
BRSV - Infektion Rind 7 8<br />
Circovirus - Infektion Tauben<br />
Schwein<br />
Colienterotoxämie Schwein 12 25<br />
EHV1 Pferd 4 4<br />
Enzephalitozoonose Kaninchen 4 4<br />
European Brown Hare Syndrome<br />
(EBHS)<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
2<br />
23<br />
Feldhase 1<br />
Glässersche Krankheit Schwein 13 26<br />
Hämorrhagische Krankheit der<br />
Kaninchen (RHD)<br />
Kaninchen 23 27<br />
Hämophilus somnus - Infektion Rind 3 4<br />
Kryptosporidien - Infektionen Rind 62 81<br />
Macrorhabdus ornithogaster –<br />
Infektion (sog. Megabakteriose)<br />
Zebrafink<br />
Sittich<br />
Huhn<br />
Parvovirus - Infektion Taube<br />
Hund<br />
Katze<br />
Porzine Teschovirus – Infektion (nicht<br />
Teschener Schweinelähme)<br />
1<br />
7<br />
16<br />
1<br />
8<br />
11<br />
Schwein 28 60<br />
Rotlauf Schwein 1 1<br />
Schweinedysenterie Schwein 5 12<br />
2<br />
67<br />
1<br />
9<br />
23<br />
1<br />
10<br />
14
102 4. Anhang<br />
Tabelle 35: Molekularbiologische Untersuchungen auf Erreger von Tierkrankheiten, Tierseuchen und<br />
Zoonosen im Jahr <strong>2006</strong> im Vergleich mit den Vorjahren<br />
Parameter 2002 2003 2004 2005 <strong>2006</strong><br />
Aujeszky-Virus (PHV1) 86 139 187 310 87<br />
Bacillus anthracis (Milzbrand) 7 4 1 3<br />
Border Disease Virus (BD) 19 6 9<br />
BHV1 2 19 46 42 31<br />
BKF 68 35 9 13 7<br />
BRSV 30 55<br />
BTV 1<br />
BVD 8 343 31 6 42<br />
BVD1 5 9 19 8 2<br />
BVD2 3 5 7 8 2<br />
Campylobacter 6 3 39 17 4<br />
Chlamydia/Chlamydophila 33 223 803 392 421<br />
Chlamydophila psittaci 12 10 3<br />
Clostridium chauvoei 1 4 6 1 1<br />
Clostridium perfringens 62 121 50 38<br />
Coxiellen 1 1 156 130 158<br />
EAV 26 13 31<br />
EHV1 3 1 28 9 8<br />
EHV4 3 1 24 12 8<br />
IHN 2<br />
Influenza A 11 95 165 619 4295<br />
ILT 17 26<br />
IPN 3 3<br />
KHV 77 128 104<br />
KSP 30 33 110 47 116<br />
Lawsonien 106 122 295 138 138<br />
Leptospira interrogans 20 120 149<br />
Mycobacterium tuberculosis MTC 3 2<br />
Mycobacterium bovis 1 2<br />
Mykoplasmen 169 152 196 117 85<br />
Mycoplasma bovis 21 45<br />
Mycoplasma hypopneumoniae 28 109 328 317 199<br />
Mycoplasma gallisepticum 41 93 50<br />
Mycoplasma synoviae 28 93 50<br />
ND-Virus 32 98 141 526 146<br />
Paenibacillus larvae 38 28 47<br />
Paratuberkulose 4 75 51 53 80<br />
PCV2 178 243 235 138 186<br />
Pestiviren 38 17 1591 3799 11768<br />
Pockenviren 9<br />
PPV 8 15 30 34 26<br />
PRRSV (amerikanische Stämme) 232 268 345 220 295<br />
PRRSV (europäische Stämme) 232 268 345 220 295<br />
Staupe-Virus 2 6<br />
Tollwut-Virus 9 21 29 17 12<br />
Toxoplasmen 1<br />
VHS 7 2<br />
VTEC 7 1 235 103 254<br />
Proben insgesamt 1303 2390 5827 7920 19295<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4. Anhang 103<br />
Tabelle 36: Infektionen durch Riemerella anatipestifer und Riemerella columbina bei Wirtschaftsgeflügel und<br />
Tierart<br />
Wildvögeln<br />
Ente<br />
Flugente 2)<br />
Wildenten<br />
Taube<br />
Pute<br />
untersuchte Tiere 241 5 2 29 14 8 3 2 2 1 1 308<br />
Rimerellen Anzahl 63 4 1 8 1 5 82<br />
positiv % 26 80 50 7 63 26,6<br />
Serotypen von R. anatipestifer<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
Gans<br />
1 28 1 1 30 29<br />
3 3 1 1<br />
4/17/7 1)<br />
Trappe<br />
18 18 17<br />
6 10 3 1 14 13,6<br />
7 3 3 3<br />
8 1 1 1<br />
12 2 2 2<br />
13 2 2 2<br />
15 5 1 1 7 6,8<br />
19 1 1 1<br />
T.d.S.<br />
Th 58<br />
T.d.S.<br />
G107<br />
T.d.S<br />
17/7<br />
T.d.S.<br />
G 845<br />
T.d.S.<br />
2477<br />
T.d.S.<br />
62208<br />
8 1 9 8,7<br />
2 3 5 4,9<br />
1 2 3 3<br />
3 3 3<br />
2 2 2<br />
1 1 1<br />
n.t 1 1 1<br />
R. a.<br />
Summe<br />
85 8 1 1 8 103 100<br />
R. columbina 8 8<br />
n.t. = nicht typisierbar mit den uns zur Verfügung stehenden typenspezifischen Seren von R. a.<br />
T. d. S. = Typ des Stammes, nicht einordenbar in die 20 international publizierten Serovare<br />
1) Kreuzreaktion mit dem Serotyp unseres Stammes 17/7<br />
2) Cairina moschata<br />
Fasan<br />
Strauß<br />
Schwan<br />
Kranich<br />
Summe<br />
Anteil [%]
104 4. Anhang<br />
Tabelle 37: Ergebnisse der Differenzierung und Toxinprüfung von Clostridium perfringens-Stämmen<br />
Tierart<br />
Anzahl<br />
Typ A<br />
ß 2-positiv 1) ß 2-negativ 1)<br />
α > 32 α = 16<br />
bis 32<br />
α < 16 α > 32 α = 16<br />
bis 32<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong><br />
α > 16<br />
Enterotoxin<br />
Typ B<br />
Typ C<br />
Typ D<br />
ß 2-eg.<br />
Schwein 775 126 115 414 31 20 39 14 3) 16<br />
Rind 37 10 1 3 15 6 1 1<br />
Huhn 34 3 24 4 3<br />
Schaf 38 3 2 3 6 4 10 10<br />
Pute 4 1 1 2<br />
Hund 5 1 1 3<br />
Nerz 4 2 2<br />
Kaninchen 5 1 1 3<br />
Elch 7 6 1<br />
Ziege 7 1 1 2 2 1<br />
Alpaka 5 1 3 1<br />
Wellensittich 2 2<br />
Biber 2 2<br />
Katze 1 1<br />
Pferd 1 1<br />
Hirsch 2 1 1<br />
Ente 2 1 1<br />
Bussard 1 1<br />
Lebensmittel 5 1 3 4) 1<br />
Futtermittel 5 1 1 2 1<br />
Summe 942 153 120 422 90 41 67 3 - 14 11 21<br />
1) α > 32 - α-Toxintiter LV-Test > 1 : 32 = starke α-Toxinbildung<br />
α = 16 bis 32 - α-Toxintiter LV-Test 16 bzw. 32 = mittelgradige α-Toxinbildung<br />
α < 16 - α-Toxintiter LV-Test < 16 = schwache α-Toxinbildung<br />
2) keine majorletalen (α-, ß-, γ-, ι-) Toxine nachweisbar<br />
3) 12 mal ß 2-Toxingen positiv; 2 mal ß 2-Toxingen negativ<br />
4) 3 mal Geschnetzeltes<br />
ß 2 = ß-2 Toxingen<br />
a-toxisch<br />
neg. 2)
4. Anhang 105<br />
Tabelle 38: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen von Botulismus verdächtigen Krankheitserregern<br />
Untersuchungsmaterial<br />
Untersuchte<br />
Proben<br />
Botulismus positiv Botulismus negativ<br />
Positive Proben Untersuchte Toxinnachweis positiv<br />
Anzahl %<br />
Proben<br />
Anzahl %<br />
Pansen 11 9 82 25 1 2) 4<br />
Leber 7 5 71 15<br />
Dünndarm 6 4 67 9<br />
Dickdarm 4 2 50 10<br />
Labmagen 5 4 80 5<br />
Zäkum 3 2 67 5<br />
Kot 4 2 50 4<br />
Niere 2 1 50 6<br />
Serum 5 1 20 3<br />
Milz 2<br />
Milch 2 2<br />
gesamt 51 30 59 84 1 1,2<br />
Geprüfte Krankheitsgeschehen 9 13<br />
Untersuchte Proben / Geschehen x 5,7 6,5<br />
1) Nachweis mittels Anreicherungsverfahren 7 Tage bei 30 °C, danach Mäuseletalitäts- und Neutralisationstest<br />
2) Geringe Toxinkonzentration von 10 Dlm (Maus) pro ml Anreichungsmedium, Toxin nicht typisierbar mit spezifischen<br />
Cl. botulinum-Antitoxinen<br />
Tabelle 39: Ergebnisse der Abklärungsuntersuchungen Botulismus verdächtiger Krankheitsgeschehen<br />
Tierart Verdächtige<br />
Krankheitsgeschehen<br />
Botulismus positiv Toxintypen von Cl. botulinum<br />
Anzahl % A B C C/D E F/G<br />
Rind 22 9 41 9<br />
Stockente 9 9 100 9<br />
Hausente 4 3 75 3<br />
Bleßralle 2 1 50 1<br />
Schwein 1 1 100 1<br />
Nerz 1 1 100 1<br />
Pferd 2 0<br />
Hund 1 0<br />
Mensch (Lebensmittel) 4 1 25 1<br />
Summe 46 25 54 1 15 9<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
106 4. Anhang<br />
Tabelle 40: Vorkommen toxinbildender Stämme von Cl. botulinum bei 25 Botulismusausbrüchen<br />
bei Tieren und beim Menschen<br />
Tierart/Spezies Ausbrüche Untersuchte Proben<br />
Toxinanreicherung positiv<br />
Anzahl %<br />
Rind 9 51 30 59<br />
Stockente 9 44 36 82<br />
Hausente 3 16 13 81<br />
Bleßralle 1 2 2 100<br />
Nerz 1 4 4 100<br />
Schwan 1 4 3 75<br />
Mensch 1 4 1) 3 75<br />
Insgesamt 25 125 91 72,8<br />
1) Lammschinken<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4. Anhang 107<br />
Tabelle 41: Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen,<br />
kosmetischen Mitteln – Gesamtübersicht<br />
ZEBS- Warenobergruppe<br />
Probenzahl davon beanstandet<br />
Code G P Vd Vf B S G % P Vd Vf B S<br />
01 Milch 245 216 6 15 7 1 6 2,4% 3 1 2<br />
02 Milchprodukte 353 296 7 48 2 65 18,4% 55 1 9<br />
03 Käse 327 306 8 10 3 55 16,8% 48 3 3 1<br />
04 Butter 112 110 1 1 3 2,7% 2 1<br />
05 Eier, Eiprodukte 302 283 10 5 4 31 10,3% 28 3<br />
06 Fleisch 805 680 84 26 14 1 128 15,9% 71 36 8 13<br />
07 Fleischerzeugnisse 990 842 70 43 34 1 237 23,9% 177 30 9 21<br />
08 Wurstwaren 1147 1028 54 43 22 335 29,2% 283 21 20 11<br />
10 Fische, Fischzuschnitte 219 207 10 2 18 8,2% 12 4 2<br />
11 Fischerzeugnisse 326 305 14 5 2 22 6,7% 17 3 1 1<br />
12 Krusten-, Schalen-, Weichtiere 67 57 6 1 2 1 4 6,0% 2 1 1<br />
13 Fette, Öle 272 249 5 18 4 1,5% 3 1<br />
14 Suppen, Saucen 170 159 6 2 3 15 8,8% 13 1 1<br />
15 Getreide 54 41 13 8 14,8% 6 2<br />
16 Getreideprodukte, Backvormischungen 144 138 4 1 1 11 7,6% 11<br />
17 Brote, Kleingebäcke 392 385 2 5 17 4,3% 14 1 2<br />
18 Feine Backwaren 715 671 16 24 3 1 116 16,2% 106 4 5 1<br />
20 Feinkostsalate, Majonäsen 437 392 23 19 3 98 22,4% 94 2 2<br />
21 Puddinge, Kremspeisen, Desserts 138 134 2 2 14 10,1% 12 2<br />
22 Teigwaren 100 98 1 1 11 11,0% 11<br />
23 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 126 100 5 1 4 16 7 5,6% 5 2<br />
24 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile 119 118 1 2 1,7% 1 1<br />
25 Frischgemüse 282 277 2 3 3 1,1% 2 1<br />
26 Gemüseerzeugnisse 205 197 7 1 6 2,9% 6<br />
27 Pilze 33 32 1 1 3,0% 1<br />
28 Pilzerzeugnisse 40 39 1 1 2,5% 1<br />
29 Frischobst 251 241 1 3 6 3 1,2% 2 1<br />
30 Obstprodukte 154 149 2 2 1 10 6,5% 9 1<br />
31 Fruchtsäfte 174 170 1 3 20 11,5% 16 1 3<br />
32 Alkoholfreie Getränke 127 117 8 2 8 6,3% 5 1 2<br />
33 Wein 75 68 2 2 3 13 17,3% 10 3<br />
34 Erzeugnisse aus Wein 59 51 3 5 19 32,2% 17 2<br />
35 weinähnl. Getränke 54 51 3 16 29,6% 15 1<br />
36 Bier, bierähnliche Getränke 176 163 9 3 1 13 7,4% 7 5 1<br />
37 Spirituosen, -haltige Getränke 66 65 1 12 18,2% 12<br />
39 Zucker 19 19<br />
40 Honig, Brotaufstriche 158 151 4 1 2 53 33,5% 48 4 1<br />
41 Konfitüren u.ä. 151 144 6 1 48 31,8% 46 2<br />
42 Speiseeis, -halberzeugnisse 602 492 17 92 1 231 38,4% 184 6 40 1<br />
43 Süßwaren 82 75 2 3 2 5 6,1% 3 1 1<br />
44 Schokoladen, -waren 98 96 1 1 1 1,0% 1<br />
45 Kakao 24 24<br />
46 Kaffee u.ä. 49 46 1 2<br />
47 Tee u.ä. 120 116 2 1 1 19 15,8% 18 1<br />
48 Säuglings- u.Kleinkindernahrung 127 127 11 8,7% 11<br />
49 Diätetische Lebensmittel 138 132 3 2 1 42 30,4% 39 2 1<br />
50 Fertiggerichte, zubereitete Speisen 584 375 171 16 22 47 8,0% 29 9 1 8<br />
51 Nährstoffkonzentrate, Nahrungsergänz. 67 63 3 1 36 53,7% 32 3 1<br />
52 Würzmittel 92 82 5 3 1 1 12 13,0% 11 1<br />
53 Gewürze 47 39 3 5 4 8,5% 4<br />
54 Aromastoffe 9 8 1<br />
56 Hilfsmittel aus Zusatzst.u./o.LM<br />
57 Zusatzstoffe, wie Zusatzstoffe<br />
17 17 1 5,9% 1<br />
verwendete Lebensmittel u. Vitamine 9 9<br />
59 Trink-, Mineral-, Tafel-, Quellwasser 177 156 3 13 5 30 16,9% 22 1 3 4<br />
60 Tabak-, Tabakerzeugnisse<br />
81 Verpackung für Kosmetik u. Tabak<br />
1 1<br />
82 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />
u. Körperpflege<br />
148 145 1 2 2 1,4% 1 1<br />
83 Reinigungs-, Pflegemittel 55 53 1 1<br />
84 Kosmetische Mittel 306 305 1 30 9,8% 30<br />
85 Spielwaren u. Scherzartikel 83 83<br />
86 Bedarfsgegenstände mit<br />
Lebensmittelkontakt<br />
256 244 10 2 30 11,7% 27 2 1<br />
insgesamt 12675 11437 616 421 175 26 1934 15,3% 1583 152 113 86<br />
G = Gesamtproben Vd = Verdachtsproben B = Beschwerdeproben<br />
P = Planproben Vf = Verfolgsproben S = sonstige Proben<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
108 4. Anhang<br />
Tabelle 42: Beanstandungen von Lebensmitteln<br />
ZEBS- Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />
Code 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25<br />
01 Milch 245 2 1 2 2 1 8<br />
02 Milchprodukte 353 37 17 1 3 1 1 1 5 66<br />
03 Käse 327 1 3 1 29 12 18 1 65<br />
04 Butter 112 3 1 4<br />
05 Eier, Eierprodukte 302 4 1 6 17 3 1 2 34<br />
06 Fleisch 805 36 51 22 15 15 10 3 1 2 2 157<br />
07 Fleischerzeugnisse 990 28 52 17 68 36 32 42 12 9 2 4 302<br />
08 Wurstwaren 1147 13 1 12 48 26 131 35 47 103 1 12 1 3 1 434<br />
10 Fische, Fischzuschnitte 219 1 5 5 7 1 19<br />
11 Fischerzeugnisse 326 2 1 1 3 2 8 7 2 1 1 28<br />
12 Krustentiere u.ä. 67 1 1 1 1 4<br />
13 Fette u.Öle 272 2 1 1 1 5<br />
14 Suppen, Saucen 170 2 1 3 7 2 15<br />
15 Getreide 54 1 1 3 3 8<br />
16 Getreideprodukte,<br />
Backvormischungen<br />
144 1 6 4 1 12<br />
17 Brot, Kleingebäck 392 3 3 4 9 19<br />
18 Feine Backwaren 715 1 15 3 16 24 26 9 9 20 123<br />
20 Feinkostsalate, Majonäsen 437 3 1 9 2 7 4 26 58 1 111<br />
21 Puddinge, Kremspeisen 138 3 1 1 3 1 3 1 1 14<br />
22 Teigwaren 100 1 10 11<br />
23 Hülsenfrüchte, Ölsamen,<br />
Schalenobst<br />
126 1 1 1 1 1 1 4 10<br />
24 Kartoffeln, stärkereiche<br />
Pflanzenteile<br />
119 1 1 2<br />
25 Frischgemüse 282 1 1 1 3<br />
26 Gemüseerzeugnisse 205 6 6<br />
27 Pilze 33 1 1<br />
28 Pilzerzeugnisse 40 1 1<br />
29 Frischobst 251 1 2 1 4<br />
30 Obsterzeugnisse 154 1 6 3 10<br />
31 Fruchtsäfte 174 3 1 11 1 5 21<br />
32 Alkoholhaltige Getränke 127 1 2 5 1 9<br />
35 weinähnliche Getränke 54 2 8 3 4 17<br />
36 Bier, bierähnl. Getränke 176 10 1 6 1 18<br />
37 Spirituosen, -haltige<br />
Getränke<br />
66 7 1 4 1 13<br />
39 Zucker 19<br />
40 Honig, Brotaufstrich 158 1 3 48 1 11 64<br />
41 Konfitüren u.ä. 151 3 44 14 18 16 95<br />
42 Speiseeis, -halberzeugnisse 602 1 1 1 7 34 18 7 58 116 4 247<br />
43 Süßwaren 82 2 2 2 6<br />
44 Schokoladen-, waren 98 1 1<br />
45 Kakao 24<br />
46 Kaffee u.ä. 49<br />
47 Tee u.ä. 120 1 3 13 2 5 24<br />
48 Säuglings- u.<br />
Kleinkindernahrung<br />
127 1 11 12<br />
49 Diätetische Lebensmittel<br />
Fertiggerichte, zubereitete<br />
138 1 10 11 10 8 18 4 1 63<br />
50 Speisen 584 6 9 5 6 3 15 4 1 1 50<br />
51 Nährstoffkonzentrate 67 21 4 4 2 14 13 2 2 62<br />
52 Würzmittel 92 2 7 3 2 1 15<br />
53 Gewürze 47 1 3 1 5<br />
54 Essenzen, Aromastoffe 9<br />
56 Hilfsmittel aus<br />
Zusatzstoffen u./o.<br />
17 1 1<br />
57 Zusatzstoffe 9<br />
59 Trink-, Mineral-, Tafel-,<br />
Quellwasser<br />
177 2 4 1 1 4 6 1 11 30<br />
Summe 11692 95 5 1 14 246 95 339 257 5 435 286 68 5 1 112 2 93 9 133 28 2229<br />
G = Gesamtprobenzahl<br />
Beanstand.<br />
gesamt<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Tabelle 43: Beanstandungen von Weinerzeugnissen<br />
4. Anhang 109<br />
ZEBS- Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />
Code 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79<br />
Beanstandungen<br />
gesamt<br />
33 Wein 75 8 2 5 15<br />
34 Erzeugnisse aus Wein 59 3 1 15 1 20<br />
Summe 134 11 3 20 1 35<br />
G = Gesamtproben<br />
Tabelle 44: Beanstandungen von Bedarfsgegenständen<br />
ZEBS - Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />
Code<br />
Verpackungsmaterial<br />
30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41<br />
81 für kosmetische Mittel<br />
und Tabakerzeugnisse<br />
82<br />
83<br />
85<br />
86<br />
Bedarfsgegenstände<br />
mit Körperkontakt und<br />
zur Körperpflege<br />
Bedarfsgegenstände<br />
zur Reinigung u.<br />
Pflege, sonst.<br />
Haushaltschemikalien<br />
Spielwaren<br />
und Scherzartikel<br />
Bedarfsgegenstände<br />
mit<br />
Lebensmittelkontakt<br />
Beanstandungen<br />
gesamt<br />
148 1 1 2<br />
55<br />
83<br />
256 15 24 1 40<br />
Summe 542 15 1 24 1 42<br />
G = Gesamtproben<br />
Tabelle 45: Beanstandungen von kosmetischen Mitteln<br />
ZEBS - Warenobergruppe G Beurteilungsgründe<br />
Code 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58<br />
Beanstandungen<br />
gesamt<br />
84 Kosmetische Mittel 306 14 23 1 38<br />
Summe 306 14 23 1 38<br />
G = Gesamtproben<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
110 4. Anhang<br />
Tabelle 46: Codierung der Beurteilungsgründe<br />
Code-<br />
Nr.<br />
Beurteilungsgrund Rechtsgrundlagen<br />
Lebensmittel<br />
1 gesundheitsschädlich (mikrobiolog. Verunreinigung) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB<br />
2 gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. a VO (EG) 178/2002; § 5 (1) LFGB<br />
3 gesundheitsgefährdend (mikrobiolog. Verunreinigung ) VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB<br />
4 gesundheitsgefährdend (andere Ursachen) VO n. § 13 (1) LFGB; VO n. § 34 LFGB<br />
5 nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiolog. Verunreinigung) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002<br />
6 nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) Art. 14 (1) i.V.m. (2) lit. b VO (EG) 178/2002;<br />
§ 11 (2) Nr. 1 LFGB<br />
7 nachgemacht, wertgemindert, geschönt § 11 (2) Nr. 2 LFGB; VO n. § 13 (4) LFGB<br />
8 irreführend Art. 16 VO (EG) 178/2002; § 11 (1) Nr. 1 LFGB<br />
10 unzulässige gesundheitsbezogene Angaben § 12 (1) LFGB<br />
11 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften VO n. § 35 LFGB<br />
12 Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung VO n. § 13 (3) Nr. 1 LFGB<br />
13 Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung § 6 (1) LFGB<br />
14 Pflanzenschutzmittel, Überschreitung von Höchstgehalten § 9 (1) Nr. 1 LFGB<br />
15 Pflanzenschutzmittel, unzulässige Anwendung § 9 (1) Nr. 2 LFGB<br />
16 pharmakolog. wirksame Stoffe, Überschreitung von<br />
Höchstmengen oder Beurteilungswerten<br />
VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB<br />
17 Schadstoffe, Überschreitung von Höchstgehalten VO (EG) 466/2001(bis 1.3.2007); VO n. § 13 (5) LFGB<br />
18 Verstöße gegen sonst. Vorschriften des LFGB oder darauf<br />
gestützte VO - außer mikrobiologische Beanstandungen<br />
19 Verstöße gegen sonstige, Lebensmittel betreffende<br />
nationale Rechtsvorschriften<br />
20 Verstöße gegen unmittelbar geltendes EG-Recht<br />
(ausgenommen Kennzeichnung)<br />
21 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche<br />
Beschaffenheit - außer mikrobiologische Beanstandungen<br />
22 Verstoß gegen Bestrahlungsverbot § 8 (1) LFGB<br />
23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder<br />
darauf gestützte VO - mikrobiologische Beanstandungen<br />
24 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche<br />
Beschaffenheit - mikrobiologische Beanstandungen<br />
z.B. MilchG, MargarineG, Branntwein-MonopolG<br />
BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen<br />
z.B. Diät V, Mineral- und Tafelwasser V<br />
BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a. freiwillige Vereinbarungen<br />
25 pharmakolog. wirksame Stoffe, unzulässige Anwendung VO (EWG) 2377/90; § 10 LFGB<br />
Bedarfsgegenstände<br />
30 gesundheitsschädlich (mikrobiolog. Verunreinigung) Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004; § 30 LFGB<br />
31 gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Art. 3 (1) lit. a VO (EG) 1935/2004;<br />
§ 30 LFGB; § 31 (1) LFGB<br />
32 gesundheitsgefährdend aufgrund Verwechslungsgefahr mit<br />
Lebensmitteln<br />
§ 5 (2) Nr. 2 LFGB<br />
33 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel § 31 (1) LFGB; Art 3 (1) lit. b) und c) VO (EG) 1935/2004<br />
34 unappetitliche und ekelerregende Beschaffenheit VO (EWG) 852/2004 mit ggf. nach Art. 14 (2) lit. b<br />
VO (EG) 178/2002 oder § 11 (2) Nr. 1 LFGB zu<br />
beanstand. LM<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Code-<br />
Nr.<br />
Beurteilungsgrund Rechtsgrundlagen<br />
35 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche<br />
Beschaffenheit<br />
36 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften,<br />
Kennzeichnung, Aufmachung<br />
37 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche<br />
Beschaffenheit<br />
38 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften,<br />
Kennzeichnung, Aufmachung<br />
39 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, stoffliche<br />
Beschaffenheit<br />
40 keine Übereinstimmung mit Hilfsnormen, Kennzeichnung,<br />
Aufmachung<br />
41 Irreführende Bezeichnung, Aufmachung von<br />
Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt<br />
Kosmetische Mittel<br />
50 gesundheitsschädlich § 26 LFGB<br />
4. Anhang 111<br />
Maßn. n. Art 5 (1) lit. a) bis g) VO (EG) 1935/2004;<br />
VO n. § 32 LFGB<br />
Art. 3 (2), Art. 4 (5) u. (6), Art. 5 (1) lit. k) u. l), Art. 15, Art.<br />
16, Art. 17 VO (EG) 1935/2004; VO n. § 32 u. § 35 LFGB<br />
WRMG, Gefahrstoff V, GPSG<br />
WRMG, Gefahrstoff V, GPSG<br />
freiwillige Vereinbarungen, BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a.<br />
freiwillige Vereinbarungen, BGA, BfR, BVL, DFG, DIN u.a.<br />
Art. 3 (2) VO (EG) Nr. 1935/2004<br />
51 irreführend § 27 LFGB; VO n. § 35 LFGB<br />
52 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften (Hersteller,<br />
Chargen-Nr., MHD, Verwendungszweck, Liste der<br />
Bestandteile)<br />
53 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />
(Warnhinweise, Deklaration von Stoffen, fehlende<br />
Gebrauchsanweisungen)<br />
54 Verwendung verschreibungspflichtiger oder verbotener<br />
Stoffe<br />
55 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften und<br />
Hilfsnormen<br />
56 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften, stoffliche<br />
Beschaffenheit<br />
57 Verstöße gegen Vorschriften zur Bereithaltung von<br />
Unterlagen (Zusammensetzung, physikal., chemische und<br />
mikrobiolog. Spezifikation, GMP-Belege, Sicherheitsbewertung,<br />
Nebenwirkungen, Wirkungshinweise)<br />
58 Gesundheitsgefährdungen aufgrund Verwechslungsgefahr<br />
mit Lebensmitteln<br />
Erzeugnisse des Weinrechts<br />
70 gesundheitlich bedenkliche Beschaffenheit aufgrund<br />
mikrobiolog. Verunreinigung<br />
VO n. § 35 LFGB; §§ 4 (1), 5, 5a KosmV<br />
VO n. § 28 und § 35 LFGB; § 4 (2) KosmV<br />
VO n. § 28 LFGB; §§ 1 bis 3b KosmV<br />
IKW, TRG, BGA, BfR, BVL u. a. freiwillige Vereinbarungen<br />
WRMG; IKW, TRG, BGA, BfR, BVL u. a. freiwillige<br />
Vereinbarungen<br />
VO n. § 28 (3) und § 29 LFGB;<br />
§ 5b KosmV<br />
§ 5 (2) Nr. 2 LFGB<br />
Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999; § 16 WeinG<br />
71 nicht handelsübliche Beschaffenheit, sensorische Mängel Art. 45 (1b) VO (EG) Nr. 1493/1999; § 16 WeinG<br />
72 unzulässige Behandlungsstoffe oder Verfahren Art. 45 (1a) VO (EG) Nr. 1493/1999; § 11 WeinV<br />
73 Über- bzw. Unterschreitung von Grenz- oder Richtwerten<br />
für Bestandteile, Zutaten<br />
74 Über- bzw. Unterschreitung von Grenz- oder Richtwerten<br />
für „Zusatzstoffe“<br />
75 Überschreitung von Grenz- oder Richtwerten für<br />
Rückstände und Verunreinigungen / Kontaminanten<br />
Art. 43 (2), Anhang V, A-J VO (EG) Nr. 1493/1999;<br />
§§ 15, 16 WeinV; VO (EG) Nr. 1622/2000<br />
Art. 43 (1), Anhang V; A-J VO (EG) Nr. 1493/1999; §§ 11,<br />
13 WeinV; Titel II VO (EG) Nr. 1622/2000<br />
§§ 12, 13, 13(a) und 14 WeinV; Anlagen 7 und 7a WeinV<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
112 4. Anhang<br />
Code-<br />
Nr.<br />
Beurteilungsgrund Rechtsgrundlagen<br />
76 irreführende Bezeichnung, Aufmachung Art. 48, Anhang VII Absch. F Nr. 1, Anhang VIII Abschn. C<br />
Nr. 1 und Abschnitt H Nr. 1 VO EG Nr. 1493/1999;<br />
§§ 25 und 26 WeinG<br />
77 nicht vorschriftsmäßige Bezeichnung, Aufmachung Art. 49 VO EG Nr. 1493/199;<br />
§ 24 WeinG; §§ 49, 50 WeinV<br />
78 Verstoß gegen nationale Vorschriften anderer EG-Länder<br />
oder Drittländer<br />
79 Verstöße gegen sonstige Rechtsvorschriften<br />
98 Rechtswidrig als Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder<br />
kosmetische Mittel in Verkehr gebrachte Produkte<br />
Arzneimittelgesetz;<br />
Medizinproduktegesetz<br />
Tabelle 47 Zuordnung der nachgewiesenen Salmonellen in Lebensmitteln<br />
Serovare Eier, Eiprodukte Fleisch und<br />
Fleischerzeugnisse<br />
(ohne Geflügel),<br />
Wurstwaren<br />
Geflügel,<br />
Geflügelprodukte<br />
S. Agona 1<br />
S. Anatum 1 1<br />
S. Derby 9<br />
Sonstige<br />
S. Enteritidis 3 2 1 (Eclair)<br />
S. Hadar 2 3<br />
S. Gruppe B 1 1<br />
S. Gruppe D 1 1<br />
S. Indiana 1<br />
S. Infantis 2<br />
S. Kedougou 1<br />
S. Livingstone 1 2<br />
S. Mbandaka 1<br />
S. Newlands 1 (Trockenpilze)<br />
S. Newport 1<br />
S. Ohio 1 1<br />
S. Panama 1<br />
S. Paratyphi B 2<br />
S. Saint Paul 2<br />
S. spp. 1<br />
S. Typhimurium 23<br />
Salmonellennachweise<br />
gesamt<br />
4 44 17 2<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4. Anhang 113<br />
Tabelle 48: Rückstände an Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln bei Lebensmitteln<br />
ZEBS -<br />
Code Lebensmittel<br />
Probenzahl mit Rückständen unter<br />
der Höchstmenge<br />
2 3 > 3<br />
1 Rückst. Rückst. Rückst. Rückst.<br />
01 00 00 Milch 78 64 1 12 1<br />
02 00 00 Milchprodukte,sonstiger Käse, Butter 12 11 1<br />
03 00 00 Käse 16 14 2<br />
04 00 00 Butter 14 11 3<br />
05 00 00 Eier,Eierprodukte 18 18<br />
*1) Niere (Rind/Schwein/Lamm) 1 1<br />
*2) Geflügel 6 6<br />
06 00 00 sonst. Fleisch 23 20 1 1 1<br />
07 00 00 Fleischerzeugnisse 1 1<br />
* 3) Seefische 17 17<br />
* 4) Süßwasserfische 42 30 4 5 1 2<br />
11 00 00 Fischerzeugnisse 7 5 2<br />
12 00 10 Krusten- /Schalen-/Weichtiere 7 7<br />
15 01 00 Weizen 9 6 3<br />
15 02 00 Roggen 11 5 5 1<br />
15 00 00 sonst. Getreide 1 1<br />
16 00 00 Getreideprodukte 6 3 1 2<br />
23 00 00 Hülsenfr.,Ölsamen, Schalenobst Anzahl der<br />
unter-<br />
Probenzahl<br />
ohne Rückst.<br />
beanstandete<br />
Proben mit<br />
suchten bzw. nicht<br />
Höchstmengen-<br />
Proben bestimmbar<br />
überschreitungen<br />
7 6 1<br />
24 01 00 Kartoffeln 34 26 8<br />
25 01 01 Kopfsalat 10 1 5 1 1 2<br />
25 01 02 Feldsalat 7 1 2 4<br />
25 01 00 sonst.Blattgemüse 38 14 15 3 6<br />
25 02 05 Spargel 28 25 3<br />
25 03 01 Tomaten 34 10 10 4 1 9<br />
25 03 02 Gemüsepaprika 50 13 13 13 4 7<br />
25 04 01 Mohrübe 18 7 6 4 1<br />
25 00 00 sonst. Frischgemüse 25 19 4 2<br />
26 00 00 Gemüseerzeugnisse 12 6 5 1<br />
27 00 00 Pilze 4 2 1 1<br />
29 01 02 Erdbeeren 29 7 8 4 2 8<br />
29 01 06 Johannisbeeren 8 4 1 2 1<br />
* 5) Weintrauben 16 4 2 4 5 1<br />
29 01 00 sonst. Beerenobst 4 4<br />
29 02 01 Äpfel 43 13 7 7 5 11<br />
29 02 00 sonst. Kernobst 24 5 6 5 3 5<br />
29 03 03 Pfirsiche 6 1 1 1 3<br />
29 03 00 sonst. Steinobst 43 18 14 3 6 2<br />
29 04 01 Orangen 2 1 1<br />
29 04 00 sonst. Zitrusfrüchte 16 3 4 3 6<br />
29 05 00 Exotische Früchte 16 8 6 1 1<br />
30 00 00 Obstprodukte 10 6 3 1<br />
31 00 00 Fruchtsäfte,-nektare 23 21 2<br />
40 00 00 Honig, Brotaufstrich 80 80<br />
41 00 00 Konfitüren, Fruchtzubereitungen 2 2<br />
47 00 00 Tee, teeähnliche Erzeugn. 26 17 5 1 3<br />
48 00 00 Säuglings- und Kleinkindernahrung 1 1<br />
53 00 00 Gewürze 1 1<br />
Summe 886 536 147 91 41 66 5<br />
*1) = 060302; 061702; 062402 *3) = 100300 bis 101635, 104500 bis 105733<br />
*2) = 063500; 063600; 063700; 063800; 063900; 064200; 064300 *4) = 102500 bis 103405, 106000 bis 106608<br />
*5) = 290110; 291111<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
114 4. Anhang<br />
Tabelle 49: Schwermetalle in Lebensmitteln<br />
ZEBS-<br />
Code<br />
Lebensmittel<br />
Blei Cadmium Kupfer Queck-<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
silber<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
n Max.<br />
[mg/kg]<br />
01 00 00 Milch 51 0,030 49 0,002 49 0,004<br />
02 00 00 Milchprodukte,<br />
sonstiger Käse<br />
2 2 2<br />
03 00 00 Käse 2 0,020 2 2 1 5,55<br />
05 00 00 Eier, Eierprodukte 15 15 14 1,00 15 0,002 14 14,00 14 14 0,289<br />
* 1) Geflügel 3 0,147 3 0,004 3 0,002<br />
06 00 00 sonst. Fleisch 15 0,325 15 0,002 15 0,021<br />
07 00 00 Fleischerzeugnisse 1 1 0,002 1 0,009<br />
* 2) Seefische 30 0,116 30 0,102 10 31 4,170 10 3,99 10 0,437 10 0,816<br />
* 3) Süßwasserfische 27 0,030 27 0,002 27 0,532<br />
11 00 00 Fischerzeugnisse 15 0,039 15 0,038 15 0,780<br />
12 00 10 Krusten-, Schalen-,<br />
Weichtiere<br />
9 0,020 9 0,025 9 0,235<br />
15 01 00 Weizen 11 0,140 11 0,106<br />
15 02 00 Roggen 11 0,060 11 0,141<br />
15 00 00 sonst. Getreide 5 0,057 5 0,064<br />
16 00 00 Getreideprodukte 25 0,070 25 0,105 10 62,90<br />
17 00 00 Brote, Kleingebäck 22 0,040 22 0,027<br />
23 01 00 Hülsenfrüchte 13 0,060 13 0,016 7 0,003<br />
23 04 00 Ölsamen 12 0,040 12 0,791 9 0,010<br />
23 05 00 Schalenobst 2 2<br />
25 01 00 Blattgemüse 7 0,016 7 0,035<br />
25 02 00 Sproßgemüse 2 0,039 2 0,004<br />
25 03 00 Fruchtgemüse 13 0,015 13 0,009<br />
25 04 00 Wurzelgemüse 4 4 0,040<br />
26 00 00 Gemüseerzeugnisse 24 0,116 24 0,209 2 10,30 27 105,4<br />
27 00 00 Pilze 30 0,030 30 0,154 3 0,023<br />
28 00 00 Pilzerzeugnisse 27 0,198 27 0,016<br />
290111 Weintrauben 4 0,019 4 7 8,39<br />
29 01 00 sonstiges Beerenobst 5 0,010 5 0,007<br />
29 02 00 Kernobst 3 3<br />
29 03 00 Steinobst 5 0,010 5 0,003<br />
29 04 00 Zitrusfrüchte 1 1<br />
29 05 00 Exotische Früchte 2 0,015 2 0,014<br />
30 00 00 Obstprodukte 17 0,073 17 0,035 1 0,84 1 0,004 1<br />
40 00 00 Honige, Brotaufstriche 2 2 2 0,002<br />
47 00 00 Erzeugnisse 5 3,230 5 0,058 2 0,015<br />
48 00 00 Kleinkindernahrung 2 2 0,014 9 7,30 1 0,001 14 65,70 2 0,057<br />
59 11 00 Mineralwasser 10<br />
sonst. Proben 133 111,7 139 30,4 30 1170 13 0,005 43 44872 34 0,06 41 108,3 40 21<br />
Summe 557 561 73 207 93 95 67 40<br />
n = Probenzahl * 1) = 063500;063600; 063700; 063800; 063900; 064200; 064300<br />
* 2) = 100300 bis101635, 104500 bis 105733<br />
* 3) = 102500 bis 103405, 106000 bis 106608<br />
Zink Arsen Selen Nickel<br />
Probenzahl mit Höchstmengenüberschreitungen: 2Quecksilber je 1 Probe Seefische und Fischerzeugnisse<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Tabelle 50: Ergebnisse der Hemmstoffproben (BU)<br />
Tierart/<br />
Erzeugnis<br />
Probenzahl Hemmstoffe<br />
positiv<br />
Rind / Kalb 489 13 (2,7 %)<br />
(davon 9 Proben<br />
mit Wirkstoffnachweis)<br />
Schwein 351 3 (0,9 %)<br />
Sonstige 2 -<br />
Gesamt 842 12 (1,9 %)<br />
* keine Höchstmengen-Überschreitung<br />
4. Anhang 115<br />
Gefundene Wirkstoffe<br />
Wirkstoff Matrix Gehalt (Höchstmenge)<br />
[mg/kg]<br />
Amoxicillin Niere<br />
Muskel<br />
0,200 (0,050)<br />
0,034 * (0,050)<br />
Benzylpenicillin Niere 0,064 (0,050)<br />
Benzylpenicillin Niere 0,015 * (0,050)<br />
Benzylpenicillin Niere<br />
Muskel<br />
Enrofloxacin<br />
Ciprofloxacin<br />
Enrofloxacin<br />
Ciprofloxacin<br />
Oxytetracyclin<br />
Oxytetracyclin<br />
epi-Tetracyclin<br />
Tetracyclin<br />
Niere<br />
Muskel<br />
Niere<br />
Muskel<br />
Niere<br />
Muskel<br />
Niere<br />
Muskel<br />
Niere<br />
Muskel<br />
0,065 (0,050)<br />
0,011 * (0,050)<br />
3,010 (0,200 als Σ )<br />
1,308 (0,100 als Σ )<br />
8,663<br />
0,481<br />
0,326 (0,200 als Σ )<br />
0,100 (0,100 als Σ )<br />
4,181<br />
0,174<br />
0,488 * (0,600)<br />
0,063 * (0,100)<br />
Niere 0,426 * (0,600)<br />
Niere<br />
Niere<br />
Muskel<br />
0,269 (0,600 als Σ )<br />
0,534<br />
0,063 * (0,100)<br />
Streptomycin Niere 0,152 * (1,0)<br />
Streptomycin Niere 0,152 * (1,0)<br />
Streptomycin Niere<br />
Muskel<br />
30,000 (1,0)<br />
0,097 * (0,500)<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
116 4. Anhang<br />
Tabelle 51: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen<br />
Stoff- Anhang 1<br />
Rinder<br />
Schweine Schafe /<br />
gruppen der Richtlinie 96/23/EG Mastkalb Mastrind Kuh freie Auswahl Mast / andere Ziegen<br />
V N P V N P V N P V N P V N P V N P<br />
A1<br />
Stilbene, Stilbenderivate,<br />
ihre Salze und Ester<br />
0 2 3 2 1 1 1 10 10 0<br />
A2 Thyreostatika 0 3 3 3 3 2 2 11 12 0<br />
A3<br />
Steroide, ihre Salze und<br />
Ester<br />
0 1 10 1 2 1 1 10 14 0<br />
natürliche Hormone 0 0 0 0<br />
Gestagene 4 6 8 8<br />
A4 Resorcylsäure-Lactone 0 2 2 2 2 1 10 10 0<br />
A5 ß-Agonisten 1 1 3 7 3 4 2 3 20 25 1 1<br />
Ractopamin -<br />
Mastschweine<br />
6 6<br />
Ractopamin, Zilpaterol 0 2 2 1 10 0<br />
A6 Chloramphenicol 1 1 11 9 11 13 6 7 27 58 2 3<br />
Dimetridazol /<br />
Metronidazol<br />
40 22<br />
Nitrofurane 10 12<br />
A1-A6 freie Auswahl 1 1 3 9 4 38 19 2 1<br />
gesamt A 3 3 31 40 33 25 18 14 200 196 5 5<br />
B1 Hemmstoffe 60 37 2 124 34 226 4785 6078 5 259 169<br />
Sulfonamide 1 1 4 5 4 6 2 4 32 48 2 3<br />
Tetracycline 2 1 7 7 7 6 2 2 48 52 4 4<br />
Chinolone 1 1 4 7 4 6 2 2 32 52 2 4<br />
Stoffe mit antibakterieller<br />
Wirkung (freie Auswahl)<br />
1 3 3 3 3 2 3 19 15 1 2<br />
Tylosin 13 17<br />
gesamt B1 (ohne Hemmstoffe) 5 3 18 22 18 21 8 11 144 184 9 13<br />
B2a<br />
Anthelmintika<br />
(Avermectine)<br />
0 1 3 1 3 1 1 6 31 1 2<br />
Benzimidazole 1 2 1 2 0 1 6 14 1 1<br />
B2b Kokzidiostatika 0 2 2 1 6 2 1<br />
B2c<br />
Carbamate und<br />
Pyrethroide<br />
0 1 1 1 6 1 1<br />
B2d Carazolol 16 16<br />
Azaperon, Acepromazin,<br />
Propionyl.mazin<br />
16 16<br />
B2e Phenylbutazon 1 4 3 4 2 2 22 11 3 1<br />
Carprofen; Tolfenaminsäure,<br />
Melox. etc.<br />
0 1 3 1 4 1 1 6 18 1 2<br />
Aminophenazon,<br />
Metamizol, Ramifenazon<br />
0 1 1 1 6 17 1 2<br />
B2f<br />
sonst. Stoffe mit pharm.<br />
Wirkung (syn.Kortik.)<br />
0 1 1 1 3 1 1 3 3 1 12<br />
gesamt B2 1 12 9 12 14 8 4 93 128 10 21<br />
B3a Org. Chlorverbindungen 0 2 2 2 3 1 16 19 1 1<br />
B3b<br />
Org. Phosphorverbindungen<br />
0 0 0 0 3 0<br />
B3c<br />
Chem. Elemente (Blei,<br />
Cadmium)<br />
0 2 4 2 2 1 1 16 18 1 7<br />
B3d<br />
Mykotoxine (Ochatoxin<br />
oder Zearalenon)<br />
0 0 0 0 3<br />
gesamt B3 0 4 6 4 5 2 1 38 37 2 8<br />
B1-B3 freie Auswahl 1 5 5 3 41 4<br />
gesamt B (ohne Hemmstoffe) 7 3 39 37 39 40 21 16 316 349 25 42<br />
gesamt A + B (ohne Hemmstoffe) 10 6 70 77 72 65 39 30 516 545 30 47<br />
V = Vorgabe Tiere / Proben (einschl. Hemmstoffnachweis)<br />
N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />
P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />
Anzahl untersuchter Tiere im Schlachtbetrieb<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4. Anhang 117<br />
Tabelle 52: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel, Kaninchen<br />
Anzahl untersuchter Tiere im Schlachtbetrieb<br />
Geflügel<br />
Kaninchen<br />
Stoff- Anhang I der Richtlinie 96/23/EG Masthähnchen sonstig. Geflügel Probe aus Erzeugergruppen<br />
oder Schlachtbetrieb<br />
V N P V N P V N P<br />
A1<br />
Stilbene, Stilbenderivate, ihre Salze und<br />
Ester<br />
4 3 1<br />
A2 Thyreostatika 4 3 1<br />
A3 Steroide 4 6<br />
A4 Resorcylsäure-Lactone 4 4<br />
A5 ß-Agonisten 7 5 1<br />
A6<br />
Stoffe des Anhangs IV der (EWG)<br />
VO 2377/90<br />
33 55 2 16 1 2<br />
Nitrofurane 18 113 1 4<br />
gesamt A 74 189 4 22 1 2<br />
B1 Hemmstoffe<br />
Stoffe mit antibakterieller Wirkung<br />
3<br />
Chinolone 18 13 1<br />
Tetracycline 18 14 3 1<br />
wahlweise Sulfonamide, Aminogl.,<br />
Makrolide #<br />
18 15 1 6<br />
freie Auswahl (für Kaninchen #) 1 2<br />
gesamt B1 (ohne Hemmstoffe) 54 42 3 3 6 1 2<br />
B2a Anthelmintika 2 2 1 1<br />
B2b Kokzidiostatika 2 5 1 3<br />
B2c Carbamate und Pyrethroide 2 2 1 1<br />
B2e<br />
nicht steroidale entzündungshemmende<br />
Mittel<br />
2 3<br />
1 1<br />
B2a-f freie Auswahl 20 7 1<br />
gesamt B2 28 19 5 6<br />
B3a Org. Chlorverbindungen 4 8 1<br />
B3c Chem. Elemente 4 3 1 1<br />
B3d Mykotoxine 2<br />
gesamt B3 10 11 1 2<br />
gesamt B (ohne Hemmstoffe) 92 72 3 8 13 4<br />
gesamt A + B (ohne Hemmstoffe) 166 261 3 12 35 3 6<br />
V = Vorgabe Tiere / Proben (einschl. Hemmstoffnachweis)<br />
N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />
P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />
# = jede Probe ist mindestens auf einen oder mehrere Stoffe aus mind. einer der mit # gekennzeich.<br />
Untergruppen zu untersuchen<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
118 4. Anhang<br />
Tabelle 53: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Fischen, Eiern, Honig und Wild<br />
Anzahl untersuchter Proben im Erzeugerbetrieb<br />
Stoff- Anhang I<br />
Aquakultur Eier Honig<br />
Wild<br />
gruppen der Richtlinie 96/23/EG Forellen Karpfen Verarbeitung / Jagdort<br />
V N P V N P V N P V N P V N P<br />
A1<br />
Stilbene, Stilbenderivate,<br />
ihre Salze und Ester<br />
1 1<br />
A3 Steroide(Nandrolon) 1 1<br />
A6<br />
Stoffe des Anhangs IV der<br />
(EWG) VO 2377/90<br />
Chloramphenicol 1 1 3 2 3<br />
Nitroimidazole 10 9<br />
Nitrofurane 1 1 1 1 5<br />
gesamt A 2 1 4 3 13 16 3<br />
B1<br />
Stoffe mit antibakterieller<br />
Wirkung<br />
2 2<br />
Hemmstoffe 1 2 2 3<br />
Chinolone 1 2 7 7<br />
Tetrazycline/ Makrolide 7** 11 5<br />
gesamt B1 1 3 2 5 14 18 2 7<br />
B2a Anthelmintika 1 1 2<br />
B2b Kokzidiostatika 22*** 22<br />
B2c Carbamate, Pyrethroide<br />
nicht steroidale<br />
2<br />
B2e entzündungshemmende<br />
Mittel<br />
B2f Cymiazol, Amitraz 2<br />
gesamt B2 1 1 2 22 22 2 4<br />
B3a Org. Chlorverbindungen 1 1 2 1 9 17 1 3 9<br />
B3b<br />
Org. Phosphorverbindungen<br />
1<br />
B3c chem. Elemente 1 2 5 5 5 1 1 10<br />
B3d Mykotoxine 1<br />
B3e Farbstoffe 6 * 17 7 13 * 27 1<br />
B1 - B3<br />
freie Auswahl (bevorzugt<br />
B2a und B2f)<br />
1<br />
B3a, B3c, B3f 10<br />
gesamt B3 8 18 7 18 33 1 14 23 2 4 10 10<br />
gesamt B 10 22 7 22 38 1 50 63 6 15 10 10<br />
gesamt A + B 12 23 7 26 41 1 63 79 6 18 10 10<br />
* alle Proben sind auf Farbstoffe (B3e) zu untersuchen<br />
** jede Probe ist mind. auf einen oder mehrere Stoffe aus mind. einer der mit # gekennzeichneten Untergruppen zu untersuchen<br />
*** die Proben sind zusätzlich auf einen weiteren Stoff aus folg. Gruppe zu untersuchen<br />
V = Vorgabe Tiere / Proben<br />
N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />
P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Tabelle 54: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Milch<br />
Milch im Erzeugerbetrieb bzw. aus Tankwagen<br />
Stoff- Anhang I<br />
Milch<br />
gruppen der Richtlinie 96/23/EG V N P<br />
A1<br />
Stilbene, Stilbenderivate,<br />
ihre Salze und Ester<br />
A3 Steroide, ihre Salze und Ester<br />
A5 ß-Agonisten<br />
A6<br />
Stoffe des Anhangs IV der<br />
(EWG) VO 2377/90<br />
Chloramphenicol<br />
Nitroimidazole<br />
Nitrofurane<br />
* 45<br />
A1 - A6,<br />
B1 - B3<br />
freie Auswahl 12 4<br />
A 6, B1,<br />
B2a, B2e *<br />
58 49<br />
gesamt A 70 98<br />
B1 Stoffe mit antibakt. Wirkung<br />
Hemmstoffe<br />
Chinolone<br />
Tetrazycline/ Makrolide<br />
48<br />
gesamt B1 48<br />
B2a Anthelmintika * 56<br />
B2e<br />
Nicht steroidale entzündungshemmende<br />
Mittel<br />
* 57<br />
B2f Amitraz, Dexamethason<br />
Betamethason, Prednisolon<br />
11<br />
B2<br />
freie Auswahl (bevorzugt B2a<br />
und B2f)<br />
172<br />
gesamt B2 296<br />
B3a Org. Chlorverbindungen 3 4<br />
B3b Org. Phosphorverbindungen 2 2<br />
B3c Chem.Elemente 2 3<br />
B3d Mykotoxine 5 3<br />
gesamt B3 12 12<br />
gesamt B 12 356<br />
gesamt A+B<br />
82 454<br />
* jede Probe ist mind. auf alle Pflichtstoffe der genannt.Gruppen<br />
und auf einen oder mehrere Stoffe aus mind. einer der mit #<br />
gekennzeichneten Untergruppen zu untersuchen<br />
V = Vorgabe Proben<br />
N = Anzahl untersuchter Proben<br />
P = Anzahl positiver Proben<br />
4. Anhang 119<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
120 4. Anhang<br />
Tabelle 55: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Rindern und Schweinen<br />
aus Erzeugerbetrieben<br />
Stoff- entsprechend<br />
Rinder<br />
Mastschweine<br />
gruppen Anhang I der<br />
Mastkalb Mastrind Kuh freie Auswahl<br />
Richtlinie 96/23/EG V N P V N P V N P V N P V N P<br />
A1<br />
Stilbene, Stilbenderivate,<br />
ihre Salze und Ester<br />
0 4 4 0 1 1 1 1<br />
A2 Thyreostatika 0 0 0 0 0<br />
A3 Steroide 1 4 4 7 34 13 0 2 1 1<br />
natürliche Hormone 0 1 1 0<br />
A4 Resorcylsäure,Lactone 0 4 5 0 1 1 1 1<br />
A5 ß-Agonisten 1 4 8 16 1 1 2 3 2 2<br />
Ractopamin, Zilpaterol 0 4 0 1 1<br />
A6 Chloramphenicol 2 4 24 20 1 1 7 3 3 2<br />
Metronidazol 4 3<br />
B2e Phenylbutazon 2 4 28 28 1 3 8 5 7 6<br />
gesamt A 6 20 4 80 89 13 3 6 22 11 20 16<br />
V = Vorgabe Tiere / Proben<br />
N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />
P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />
Tabelle 56: Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des NRKP bei Geflügel aus Erzeugerbetrieben<br />
V = Vorgabe Tiere / Proben<br />
N = Anzahl untersuchter Tiere / Proben<br />
P = Anzahl positiver Tiere / Proben<br />
Anzahl untersuchter Tiere im Erzeugerbetrieb<br />
Anzahl untersuchter Tiere im Erzeugerbetrieb<br />
Stoffgruppen<br />
entsprechend<br />
Anhang I der<br />
Richtlinie 96/23/EG<br />
Masthähnchen<br />
V N P<br />
Geflügel<br />
Truthühner Lege- und<br />
Suppenhühner<br />
V N P V N P<br />
sonstiges<br />
Geflügel<br />
V N P<br />
A1<br />
Stilbene, Stilbenderivate<br />
ihre Salze und Ester<br />
1 1 1 2 1<br />
Tränkwasser 1 1 3 3 1<br />
A2 Thyreostatika 1<br />
Tränkwasser 1 3 1<br />
A3<br />
Steroide, ihre Salze<br />
und Ester<br />
1 1 2 2<br />
Tränkwasser 1 1 3 3<br />
A4 Resorcylsäure,Lactone 1 1 1 2 1<br />
Tränkwasser 1 1 3 3<br />
A5 ß-Agonisten 2 3 7 6 2 3<br />
Tränkwasser 3 3 13 7 1 1<br />
A6<br />
Stoffe des Anhangs IV der<br />
(EWG) VO 2377/90<br />
9 17 7 22 1 3 3 8<br />
Tränkwasser<br />
Nitrofurane<br />
10 12 26 29 1 2 2 2<br />
Tränkwasser 4 4 13 13 1 1<br />
gesamt Tränkwasser<br />
21 22 64 59 1 2 4 4<br />
gesamt A 35 44 81 94 2 5 9 20<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4. Anhang 121<br />
Tabelle 57: Untersuchte Parameter / Stoffgruppen im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle<br />
Untersuchungsparameter Anzahl<br />
davon<br />
LVLF Landkreise<br />
Trockensubstanz 1255 767 488<br />
1. Inhaltsstoffe<br />
Rohprotein 256 253 3<br />
Rohfett 227 225 2<br />
Rohfaser 152 149 3<br />
Rohasche 215 213 2<br />
Salzsäureunlösliche Asche 17 17 0<br />
Aminosäuren 99 99 0<br />
Stärke 98 98 0<br />
Gesamtzucker 96 96 0<br />
Mineralstoffe (Mengenelemente) 270 268 2<br />
Sonstige 6 1 5<br />
Summe Inhaltsstoffe 1436 1419 17<br />
Sonst. Parameter zur Energieberechnung *) 54 52 2<br />
Energieberechnung 125 121 4<br />
2. Zusatzstoffe<br />
Vitamine 358 355 3<br />
Spurenelemente 197 197 0<br />
Kokzidiostatika 314 221 93<br />
Andere 50 48 2<br />
Summe 919 821 98<br />
3. Unerwünschte Stoffe<br />
Aflatoxin B1 94 24 70<br />
Aflatoxine (B2, G1, G2) 18 9 9<br />
Zearalenon 82 19 63<br />
Deoxynivalenol 81 16 65<br />
Ochratoxin 70 8 62<br />
Fumonisine 28 6 22<br />
Blei 148 44 104<br />
Cadmium 140 37 103<br />
Arsen 148 45 103<br />
Quecksilber 141 39 102<br />
Dioxine 160 75 85<br />
dioxinähnliche PCB 160 75 85<br />
Indikator-PCB 73 30 43<br />
andere CKW **) 138 68 70<br />
3.a) PSM-Rückstände<br />
PSM je 80 Wirkstoffe u.a. aus Anl. 5a FMV 1 1 0<br />
PSM (30 Wirkstoffe) gem. Anl.5a FMV 29 17 12<br />
Beizmittel (6 Wirkstoffe) 11 3 8<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
122 4. Anhang<br />
Untersuchungsparameter Anzahl<br />
davon<br />
LVLF Landkreise<br />
sonstige PSM 12 12 0<br />
Summe PSM 53 33 20<br />
Fluor 33 14 19<br />
Nitrit, Nitrat 6 4 2<br />
Sonstige unerwünschte Stoffe 14 4 10<br />
Summe 1587 550 1037<br />
4. Unzulässige Stoffe<br />
nur für best. Tierarten zugel. Zusatzstoffe ***)<br />
nicht mehr als Zusatzstoffe zugel. Stoffe 88 25 63<br />
Verschleppung von Tierarzeneimittelwirkstoffen 1429 280 1149<br />
Summe 1517 305 1212<br />
5. Verbotene Stoffe<br />
Verbotene Stoffe n.Art. 7(1) VO (EG) 999/2001 305 108 197<br />
Verbotene Stoffe n. Anl. 6 FMV 57 13 44<br />
Summe 362 121 241<br />
6. Sonstige Analysen<br />
Zusammensetzung von Mischfutter 80 80 0<br />
Mikrobiologische Untersuchungen<br />
Verderb 94 28 66<br />
Salmonellen 210 43 167<br />
andere 291 127 164<br />
GVO 32 19 13<br />
Summe 707 297 410<br />
Gesamtsumme ohne TS 6582 3565 3017<br />
*) Gasbildung, ELOS, Lactose<br />
**) 10 Einzelparameter sind in einem Analysengang erfasst<br />
***) diese sind unter Pos. 2 Antibiotika, Kokzidiostatika erfasst (es wurde nicht zwischen<br />
Deklarationsprüfung Zusatzstoffe und Prüfung auf Verschleppung dieser Stoffe unterschieden)<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
4. Anhang 123<br />
Tabelle 58: Anzahl der landwirtschaftlichen Proben im Vergleich zu den Vorjahren<br />
Probenart 2004 2005 <strong>2006</strong><br />
Futtermittel (gesamt) 3085 2637 2285<br />
Amtliche Futtermittelverkehrskontrolle 1810 1430 1334<br />
LVLF - fachbehördlich 1115 1149 951<br />
Dienstleistungen 160 58 0<br />
Düngemittel (gesamt) 246 233 158<br />
Amtliche Düngemittelkontrolle 143 173 132<br />
LVLF - fachbehördlich 40 29 26<br />
Dienstleistungen 63 31 0<br />
Ernteprodukte / Pflanzen (gesamt) 1536 1339 1130<br />
Amtsaufgaben (MLUV, LVLF) 1) 70 110 73<br />
LVLF - fachbehördlich 1410 1217 1057<br />
Dienstleistungen 56 12 0<br />
Boden (gesamt) 6448 4854 3224<br />
Amtsaufgaben (MLUV, LVLF) 2) 1847 1525 1744<br />
LVL - fachbehördlich 1406 1548 1487<br />
Dienstleistungen 3195 1781 0<br />
Sonstige Proben (gesamt) 69 58 24<br />
Enqueten, Wasser, Projekte, …<br />
Gesamtprobenanzahl 11384 9121 6821<br />
Davon anteilig:<br />
Amtsaufgaben 3870 3238 3283<br />
LVLF - fachbehördliche Aufgaben 3971 3943 3521<br />
Dienstleistungen 3474 1882 0<br />
1) amtliche Pflanzenschutzmittel und Schadfallproben in Pflanzen<br />
2) amtliche Pflanzenschutzmittel, Bodenproben von Schadflächen und Bodenmonitoring<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
124 4. Anhang<br />
4.3 Mitarbeit in Gremien, Fachgruppen, Arbeitskreisen<br />
Albrecht, Kerstin:<br />
- Mitglied des Arbeitskreises Diagnostische Veterinärpathologie<br />
- Mitglied des Prüfungsausschusses Biologielaboranten der IHK Frankfurt (Oder)<br />
Dr. Anders, Ludger:<br />
- Mitglied der Fachgruppe VIII Umwelt- und Spurenanalytik, Leiter Arbeitskreis Organik, VDLUFA<br />
- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel, VDLUFA<br />
- Mitglied in der GDCh<br />
Baeker, Regine:<br />
- Mitglied der AG § 64 LFGB „Lebensmittel-Allergene“<br />
- Obfrau der AG § 64 LFGB „Tierartendifferenzierung – Fleisch“<br />
- Mitglied der AG „Immunologische Lebensmitteluntersuchung“ des ALTS<br />
- Mitglied AG § 64 LFGB „ Entwicklung molekularbiologischer Methoden zur Pflanzen- und<br />
Tierartendifferenzierung“<br />
Dr. Baumgärtner, Bernd:<br />
- Mitglied des Sachverständigen-Ausschusses „Subklinische Mastitis“ der Deutschen Veterinärmedizinischen<br />
Gesellschaft<br />
- Vorstandsmitglied im Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Behrend, Ralf-Joachim:<br />
- Mitglied Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), AG Abfalluntersuchung AK PPM<br />
- Mitglied DIN Normenausschuss NAW I 2/UA 1<br />
- Mitglied Institut für Qualitätssicherung von Stoffsystemen (IQS), Freiberg e.V.<br />
Dr. Böhm, Lothar:<br />
- korrespondierendes Mitglied der AG „Anorganische Bestandteile“ der LChG in der GDCh<br />
- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel , VDLUFA<br />
- Mitglied der Unterarbeitsgruppe „Analytik“ der BLAPS beim BfR<br />
- Mitglied im Ausschuss Lebensmittelmonitoring des BVL<br />
- Mitglied der Monitoring-Expertengruppe „Natürliche Toxine“ des BVL<br />
Bruchmann, Martin:<br />
- Auditor der AKS Hannover<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Dr. Donau, Ralf:<br />
- NA 119-01-03-02-02 (DIN-AK „Phenole mit GC“)<br />
- NA 119-01-03-02-15 (DIN-AK „Phenole und Kresole in Sickerwasser“)<br />
- LAWA-AK 10/6 AQS-Merkblatt zur Bestimmung von PAH<br />
Dr. Engelhardt, Andreas:<br />
- AG Zierfischkrankheiten der European Association of Fish Pathologists<br />
4. Anhang 125<br />
- Arbeitskreis Ichthyoparasitologie der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie e.V.<br />
- Mitglied des Fischereibeirats im Landkreis Spree-Neiße<br />
Friederich, Ulrike:<br />
- korrespondierendes Mitglied der AG „Lebensmittel auf Getreidebasis“ der GDCh<br />
Göbel, Wolfram:<br />
- Auditor der AKS Hannover<br />
- Mitglied des Prüfungsausschusses <strong>Berlin</strong>/<strong>Brandenburg</strong> „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“<br />
Dr. Hemmerling, Christlieb:<br />
- Mitglied der AG „Pestizide“ der GDCh<br />
- Mitglied der UAG „Analytik“ der BLAPS beim BfR<br />
- Mitglied der Expertengruppe „Pharmakologische Stoffe“ beim BVL für das Lebensmittelmonitoring<br />
- Mitglied der AG „Laborleiter der Rückständslaboratorien Tierarzneimittel" im Rahmen der Norddeutschen<br />
Kooperation für Laboruntersuchungen<br />
- Leiter der AG "Laborleiter der Rückstandslaboratorien Pflanzenschutzmittel" im Rahmen der Norddeutschen<br />
Kooperation für Laboruntersuchungen<br />
- Mitglied der AG "LC-MS für Tierarzneimittel in Futtermitteln" im Rahmen der VDLUFA<br />
- Mitglied der § 64 LFGB Arbeitsgruppe „Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln“<br />
Hennig, Cerstin:<br />
- Mitglied der AG „Diätetische Lebensmittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen“ des ALS<br />
- Sachverständige bei amtlichen Qualitätsprüfungen des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Hentschel, Henry:<br />
- Mitglied der Bund / Länder AG „Physikalisch-chemische Analysen- und Messverfahren zu § 7 a WHG und<br />
AbwAG“<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
126 4. Anhang<br />
Hesse, Maria:<br />
- Mitglied des Arbeitskreises lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS)<br />
- Arbeitskreis „Nord“ der QM-Beauftragten bei der AKS Hannover<br />
- Auditorin der AKS Hannover<br />
Jenner, Katrin:<br />
- korrespondierendes Mitglied der AG „Tierarzneimittelrückstände“ der GDCh<br />
- Mitglied der Expertengruppe „Mykotoxine“ beim BVL für das Lebensmittelmonitoring<br />
Dr. John, Ingrid:<br />
- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel, VDLUFA<br />
- Mitglied des Arbeitskreises Futter und Fütterung des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
- Arbeitsgruppe Mykotoxine beim MLUV<br />
- Arbeitskreis Futterwertprüfung Milchleistungsfutter (Org. HU <strong>Berlin</strong>)<br />
Klost, Eveline:<br />
- Mitglieder der Arbeitsgruppe Schwermetallanalytik der Länderarbeitsgemeinscchaft Wasser (LAWA)<br />
Kohlmüller, Stephan:<br />
- Mitglied der Fachgruppe II Bodenuntersuchung, VDLUFA<br />
- Mitglied des Bundesarbeitskreises Düngung<br />
- Mitglied des Arbeitskreises Düngung des Landes <strong>Brandenburg</strong><br />
Prof. Dr. habil. Körber, Roland:<br />
- Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesinstitutes für Tiergesundheit - Friedrich-Loeffler-Institut,<br />
Insel Riems<br />
- Leiter des Arbeitsstabes „<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong>“ im MLUV<br />
- Mitglied des Beschlussgremiums der Norddeutschen Kooperation für Laboruntersuchungen<br />
Krautz, Siegfried:<br />
- Mitglied der AG „Kosmetische Mittel“ des ALS<br />
- Mitglied der AG „Kosmetische Mittel“ der GdCh<br />
- Mitglied des Prüfungsausschusses <strong>Berlin</strong>/<strong>Brandenburg</strong> "Staatliche geprüfter Lebensmittelchemiker"<br />
Dr. sc. Kroll, Joachim:<br />
- Mitglied der AG „Lebensmittelüberwachung“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GdCh<br />
- Mitglied Qualitätsausschuss pro agro, Verband zur Förderung des ländlichen Raumes im Land <strong>Brandenburg</strong><br />
e.V.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Kutzer, Peter:<br />
- Arbeitskreis veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik (AVID)<br />
4. Anhang 127<br />
- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Fachgruppe Bakteriologie und Mykologie<br />
- Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft<br />
- <strong>Berlin</strong>er Mikrobiologische Gesellschaft<br />
Dr. Kühne, Ulrich:<br />
- Mitglied der Länderarbeitsgemeinschafdt Wasser (LAWA), Themenbereich „Analytische Qualitätssicherung“<br />
- Auditor im Projekt „Gegenseitige Kompetenzfeststellung der staatlichen Umweltlabore der Länder“<br />
Louwers, Jacobus:<br />
- Mitarbeit bei den Arbeitstagungen des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der tierischen Lebensmittel tätigen<br />
Sachverständigen (ALTS)<br />
- Mitarbeit bei Qualitätsprüfungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) von Tiefkühl und<br />
Fertiggerichten, von Convenience-Produkten, von Brüh-, Roh- und Kochwürsten sowie von Verpackungen<br />
Dr. Meier, Christine:<br />
- Mitglied der Fachgruppe VIII Umweltanalytik, Arbeitskreis Anorganik, VDLUFA<br />
- Mitglied der Fachgruppe VI Futtermittel, VDLUFA<br />
Meißner, Barbara:<br />
- Mitglied der AG „Wein und Spirituosen“ des ALS<br />
Mickeleit, Angela:<br />
- Mitglied der Fachgruppe III Düngemittel, VDLUFA<br />
Dr. Mirle, Christian:<br />
- Fischereibeirates des Landes <strong>Brandenburg</strong> beim MLUV<br />
- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Fachgruppen Pathologie, Bakteriologie und Mykologie, Fische<br />
Müller, Beate:<br />
Deutsche Gesellschaft für Parasitologie e.V.<br />
- Mitglied der AG „Sachverständige für Lebensmittelbestrahlung“ des ALS<br />
Dr. Neumann, Gerhard:<br />
- Mitglied im Unterausschuss des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte<br />
„Polymerase-Kettenreaktion zum Nachweis von Mikroorganismen“<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
128 4. Anhang<br />
Dr. Pilsl, Holger:<br />
- Mitglied der AG „Überwachung gentechnisch veränderter Lebensmittel“ des ALS<br />
- Mitglied der AG § 35 „Entwicklung von Methoden zum Nachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren<br />
hergestellter Lebensmittel“ des BfR<br />
- Mitglied der AG „PCR-Analytik“ der Fachgruppe Futtermittel des VDLUFA<br />
Pingel, Bernd:<br />
- Arbeitsgruppe "Lebensmittelüberwachung" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft bei der GDCh<br />
Reeck, Regina:<br />
- Mitglied VDI-AG, Messen organischer Verbindungen<br />
- Mitglied VDI AG, Messen von PAK in Außenluft<br />
Dr. Rohde, Eberhard:<br />
- Mitglied Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), Obmann des UA „Seen“<br />
- Mitglied Deutsche Gesellschaft für Limnologie (DGL)<br />
- Mitglied der AG „Gewässerökologie und Wasserwirtschaft <strong>Berlin</strong> <strong>Brandenburg</strong>“<br />
Scholz, Marlis:<br />
- Mitglied der § 64 LFGB-Arbeitsgruppe „Chemische und physikalische Untersuchungsverfahren für Milch und<br />
Milcherzeugnisse“<br />
Dr. Schulze, Christoph:<br />
- Arbeitskreis diagnostische Veterinärpathologie<br />
- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft, Fachgruppe Pathologie<br />
European Society of Veterinary Pathology<br />
- International Academy of Pathology, German Division<br />
- European College of Veterinary Pathologists<br />
- American Association of Veterinary Laboratory Diagnosticians<br />
Dr. Soike, Dirk:<br />
- Vorstandssprecher des Arbeitskreises „Elektronenmikroskopische Erregerdiagnostik“ der Deutschen<br />
Gesellschaft für Elektronenmikroskopie<br />
- Mitglied im Ausschuss für Fort- und Weiterbildung der Tierärztekammer <strong>Brandenburg</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Dr. Sommerhäuser, Jürgen:<br />
4. Anhang 129<br />
- Mitglied des Arbeitskreises für veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik (AVID) der Deutschen<br />
Veterinärmedizinischen Gesellschaft.<br />
- Mitglied der Arbeitsgruppe „Futtermittelmikrobiologie“ im VdLUFA<br />
- Präsident der European Feed Microbiology Organization (EFMO)<br />
Dr. Stritzl-Ludwig, Sylvia:<br />
- Mitglied des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden<br />
Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)<br />
- Mitglied im Prüfungsausschuss der Tierärztekammer <strong>Brandenburg</strong> zum Führen der Fachtierarztbezeichnung<br />
auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene<br />
Thalheim, Sabine:<br />
- GLP-Gutachter auf Landes- und Bundesebene<br />
Dr. Vogel, Reiner:<br />
- Auditor der AKS Hannover<br />
- Mitglied des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden<br />
Lebensmittel tätigen Sachverständigen (ALTS)<br />
Warschewske, Guido:<br />
- Mitglied der § 64 LFBG-Unterarbeitsgruppe „Furan-Aanalytik“<br />
Werner, Gabriela:<br />
- Auditorin der AKS Hannover<br />
- Mitglied des DIN-Arbeitsausschusses „Vitamine“<br />
- korrespondierendes Mitglied der AG „Fruchtsäfte und fruchtsafthaltige Getränke“ der GDCh<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
130 4. Anhang<br />
4.4 Veröffentlichungen, Poster<br />
Schlatterer, J. C., R. Baeker, B. Schlatterer, J. Klose, W. Kehler, K. Schlatterer:<br />
Purification of prostaglandin D synthase by ceramic- and size exclusion chromatography.<br />
Prostaglandins & other Lipid mediators 81 (<strong>2006</strong>), 80-89<br />
Hemmerling, Ch.:<br />
Zum Einsatz eines GC-MS-TOF in der Rückstandsanalyse im <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachtagung <strong>2006</strong>, BVL <strong>Berlin</strong>, 9./10.02.<strong>2006</strong>, Tagungsbericht<br />
Hemmerling, Ch.:<br />
Schnellere Rückstandsanalytik von PSM und PWS mit einem GC-MS-TOF und einer UPLC-MS-MS an Beispielen aus<br />
dem <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Jahrestagung <strong>2006</strong> des Regionalverbandes Nordost der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, <strong>Berlin</strong>, 24.3.<strong>2006</strong>,<br />
Tagungsbericht<br />
Hlinak, A., R. U . Mühle, O. Werner, A. Globig, E. Starick, H. Schirrmeier, B. Hoffmann., A. Engelhardt., D. Hübner,<br />
F.J. Conraths, D. Wallschläger, H. Kruckenberg, Müller, T.:<br />
A Virological Survey in Migrating Waders and Other Waterfowl in One of the Most Important Resting Sites of Germany.<br />
J. Vet. Med. B 53 (<strong>2006</strong>), 105–110.<br />
Kaden, V.; Kramer, M.; Kern, B.; Hlinak, A.; Mewes, L.; Hänel, A.; Renner, Ch.; Dedek, J.;<br />
Bruer,W. (<strong>2006</strong>): Diagnostic procedures after completion of oral immunisation against classical swine fever in wild<br />
boar.<br />
Rev. sci. tech. Off. int. Epiz. 25 , 3 , 989 – 997<br />
John, Ingrid, L. Böhm, R. Körber:<br />
Ergebnisse zu Mykotoxinuntersuchungen im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle in <strong>Brandenburg</strong> 2000 – 2005<br />
118. VDLUFA-Kongress vom 19.09.-22.09.<strong>2006</strong> Freiburg, Poster<br />
Körber, R. , John, Ingrid:<br />
Verbraucherschutzrelevante Rückstände in Futtermutteln - Kontrollstrategien und Ergebnisse am Beispiel des<br />
Bundeslandes <strong>Brandenburg</strong><br />
In: M. Rodehutcord (Hrsg.): 9. Tagung Schweine- und Geflügelernährung, 28.-30.11.<strong>2006</strong>, Institut für Agrar- und<br />
Ernährungswissenschaften, Universität Halle-Wittenberg, Tagungsbroschüre<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Körber, R:<br />
Lebensmittelsicherheit – auch eine Frage der Kontrolle ?<br />
4. Anhang 131<br />
Plenartagung der Gesellschaft zur Förderung der Agrar- und Ernährungswissenschaften an der Martin-Luther-<br />
Universität Halle-Wittenberg e.V., Halle, 03.11.<strong>2006</strong><br />
Anke Dinkel, Kirsten Tackmann, Ch. Schulze, P. Kutzer, W. Drewes, Th. Tomiga und Ute Mackenstedt:<br />
First record of the pig strain (G7) of Echinococcus granulosus in Germany<br />
22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parasitologie<br />
22. - 25.02.<strong>2006</strong>, Wien, Austria, Poster<br />
Sommerhäuser, J., K. Failing<br />
Nachweis von Salmonellen in Kot-, Organ- und Futtermittelproben mittels konventionellen Kulturverfahren und VIDAS<br />
Salmonella Test.<br />
BMTW 119 (<strong>2006</strong>), 22-27<br />
Schulze, C., E. Großmann und O. Krone:<br />
Libyostrongylus douglassii - assoziierte Magenentzündungen bei Straußen (Struthio camelus) in Deutschland.<br />
Dtsch. Tierärztl. Wschr. 113 (<strong>2006</strong>), 240-242.<br />
Dinkel, A., K. Tackmann, C. Schulze, P. Kutzer, W. Drewes, T. Romig and U. Mackenstedt:<br />
First record of the pig strain (G7) of Echinococcus granulosus in Germany.<br />
22. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parsitologie, 22.-25.02.<strong>2006</strong>, Wien, Austria, Poster<br />
Warschewske, G.; Augustyniak, B.:<br />
Bestimmung von Furan in Babynahrung<br />
35. Deutscher Lebensmittelchemikertag, 18.-20.09.<strong>2006</strong>, Dresden, Poster<br />
Pressemitteilung des MLUV vom 25.07.<strong>2006</strong> zur Untersuchung von Speiseeis- und alkoholfreien Getränkeproben<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
132 4. Anhang<br />
4.5 Wissenschaftliche Vorträge<br />
Baumgärtner, B.:<br />
- Eutergesundheitssituation in den Kuhbeständen des Landes <strong>Brandenburg</strong>, LKV Jahresversammlung <strong>2006</strong>,<br />
Dahlewitz, 01.03.<strong>2006</strong><br />
- Konventionelle und alternative Mastitistherapie, Sitzung Sachverständigenausschuss Leipzig, 29.03.<strong>2006</strong><br />
- Mastitisuntersuchungsergebnisse Land <strong>Brandenburg</strong>, Mastitis-Seminar, <strong>Berlin</strong>–<strong>Brandenburg</strong>ischer Rindertag<br />
<strong>2006</strong>, <strong>Berlin</strong>, 05.10.<strong>2006</strong><br />
- Resistenzergebnisse von Mastitiserregern aus dem Bundesland <strong>Brandenburg</strong>, Mastitis-Seminar, <strong>Berlin</strong>-<br />
Behrend, R.-J.:<br />
<strong>Brandenburg</strong>ischer Rindertag <strong>2006</strong>, <strong>Berlin</strong>, 05.10.<strong>2006</strong><br />
- Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung von Feststoffproben,<br />
Workshop im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden,<br />
31.08.<strong>2006</strong><br />
- Probenahme nach LAGA PN98, Probenvorbereitung von Feststoffen, KW-Analytik nachLAGA KW04,<br />
Sonderabfallgesellschaft <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong> (SBB), Potsdam 18.05.<strong>2006</strong><br />
Hemmerling, Ch.:<br />
- "Rückstandsanalytik von Tierarzneimitteln mit dem Quattro Premier XE und der UPLC im <strong>Landeslabor</strong><br />
<strong>Brandenburg</strong>"<br />
Vortrag auf der Waters Food Safety Tour<br />
8. 5.<strong>2006</strong> <strong>Berlin</strong>, 9.5.<strong>2006</strong> Hamburg, 11.5.<strong>2006</strong> Mannheim, 12.5.<strong>2006</strong> München<br />
- Zum Einsatz eines GC-MS-TOF in der Rückstandsanalyse im <strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong><br />
Fachtagung <strong>2006</strong> BVL <strong>Berlin</strong> 9./10.2.<strong>2006</strong><br />
Weiterbildung LLB Frankfurt (Oder), FB L4, 06.07.<strong>2006</strong><br />
- „Schnelle Rückstandsanalytik von PSM und PWS mit eienm GC-MS-TOF und einer UPLC-MS-MS an<br />
Beispielen aus dem Ladeslabor <strong>Brandenburg</strong>“<br />
Jahrestagung <strong>2006</strong> des Regionalverbandes Nordost der Lebenmittelchemischen Gesellschaft in <strong>Berlin</strong>,<br />
24.3.<strong>2006</strong><br />
- Pestizidmultirückstandsanalyse – Die Qual der Wahl<br />
Dt. Lebensmittelchemikertag, Dresden, 18.9.<strong>2006</strong><br />
Vortrag auf dem Laborleitertreffen der NOKO, Hamburg, 1.11.<strong>2006</strong><br />
Vortrag auf der Sitzung der AG Pestizide, München, 4.11.<strong>2006</strong><br />
Vortrag auf der Sitzung der UAG BLAPS, <strong>Berlin</strong>, 16.11.<strong>2006</strong><br />
Vortrag auf Pestizid-Workshop Fa. LECO, Mönchengladbach, 13.12.<strong>2006</strong><br />
- Multikomponentenanalyse am Waters Quattro LC<br />
Vortrag auf UAG BLAPS, <strong>Berlin</strong>, 16.11.<strong>2006</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
- Pestizidanalytik von Lebensmitteln und Futtermitteln im LLB<br />
Vortrag auf Workshop zur Tätigkeit des FB L4, Potsdam, 21.7.<strong>2006</strong><br />
4. Anhang 133<br />
- Analytic possibilities in Fachbereich L4: Residues and Contaminants in animal samples<br />
Hlinak, A.:<br />
Vortrag im LLB vor chinesischer Delegation, LLB Frankfurt (Oder), 6.12.<strong>2006</strong><br />
- Stand der TSE/BSE–Diagnostik. Routineuntersuchungen an einer staatlichen Untersuchungseinrichtung.<br />
Virologentreffen <strong>2006</strong> ; 28.04. – 30.04.<strong>2006</strong> , Frankfurt (Oder)<br />
Müller, T.; Hlinak, A.; Kern, B.; Scharrschmidt, U.; Muluneh, A.; Nieper, H.; Hahn, E.; Conraths, F. J. (<strong>2006</strong>):<br />
John, I.:<br />
- Pseudorabiesvirus-Infektionen beim Schwarzwild in <strong>Brandenburg</strong> und Sachsen.<br />
Vortrag AVID – Tagung der DVG, 13. – 15.09.<strong>2006</strong> , Kloster Banz<br />
- Aspekte der Futtermittelqualität unter Berücksichtigung des nationalen Kontrollprogramms<br />
Futtermittelsicherheit<br />
Arbeitsberatung und Fortbildung der Futtermittelkontrolleure, MLUV Potsdam, 23.05.<strong>2006</strong><br />
- Analytik amtlicher Futtermittelproben im <strong>Landeslabor</strong> <strong>2006</strong><br />
Körber, R.:<br />
Arbeitsberatung Futtermittelüberwachung, LVLF Frankfurt (Oder), 22.11.<strong>2006</strong><br />
- Umweltkriminalität – Mitwirkung des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> zur Aufklärung von Fällen<br />
Workshop des MLUV und des MI, Land <strong>Brandenburg</strong>, Potsdam, 05.05.<strong>2006</strong><br />
- Amtliche Lebensmittelüberwachung – Bilanz und Ausblick<br />
Symposium des <strong>Landeslabor</strong>s <strong>Brandenburg</strong> und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz <strong>Brandenburg</strong>, Potsdam, 11.05.<strong>2006</strong><br />
Körber, R.; Woellner, R.:<br />
- Umsetzung des § 41 LFGB, Maßnahmen im Erzeugerbetrieb in der Praxis<br />
25. Int. Veterinärkongress, 23.-25.04.<strong>2006</strong>, Bad Staffelstein, Tagungsbroschüre<br />
Körber, R.; Stritzl-Ludwig, S.:<br />
- Neue rechtliche Schwerpunkte in der amtlichen Lebensmittelüberwachung (Mikrobiologie, Kennzeichnung,<br />
Rückstände)<br />
Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst des Landes <strong>Brandenburg</strong>, Jahrestagung und Fortbildungs-<br />
veranstaltung, Treppeln, 15./16.9.<strong>2006</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
134 4. Anhang<br />
Kühne, U.:<br />
- “Feststoffringversuche in der Umweltanalytik.“;<br />
Fortbildungsseminar “Referenzmaterialien, Regelkarten, Ringversuche“ der Fa. Klinkner & Partner GmbH in<br />
Potsdam am 31.5.<strong>2006</strong><br />
- „Prüfmittelüberwachung im Labor – Last oder Lust?“<br />
Labormanagement-Forum des Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Technik e.V. in Oberhof am<br />
11./12.10.<strong>2006</strong><br />
- Validierung bei der Einführung von Analysenverfahren in die Laborroutine“<br />
Labormanagement-Forum des Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Technik e.V. in Oberhof am<br />
11./12.10.<strong>2006</strong><br />
Ortmann, G.; Ehlert, F.; Homuth, M.; Rothe, J.:<br />
- Erfahrungen der Paratuberkulosesanierung eines Rinderbestandes im Land <strong>Brandenburg</strong>.<br />
6. <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong>er Rindertag, 05.- 07.10.<strong>2006</strong> , <strong>Berlin</strong>, Tagungsbroschüre<br />
- 3. Arbeitstagung des nationalen Referenzlabors für Tuberkulose und des nationalen Referenzlabors für<br />
Paratuberkulose, 11.10. – 12.10.<strong>2006</strong>, Jena<br />
Heuwieser, W. Unsicker, C. Ortmann, G.:<br />
- Seroprävalenz von Leptospira hardjo in Rinderbeständen <strong>Brandenburg</strong><br />
Rohde, E.:<br />
6. <strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong>er Rindertag, 05.- 07.10.<strong>2006</strong>, <strong>Berlin</strong>, Tagungsbroschüre<br />
- Stand der Erarbeitung von biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der Europäischen<br />
Thalheim, S.:<br />
Wasserrahmenrichtlinie<br />
Workshop, 11.-12.09.<strong>2006</strong> in Kassel<br />
- Fischkrankheiten im Land <strong>Brandenburg</strong> unter besonderer Berücksichtigung des KHV.<br />
Soike, D.:<br />
Virologentreffen <strong>2006</strong> ; 28.04. – 30.04.<strong>2006</strong> , Frankfurt (Oder)<br />
- PCV2-assoziierte Krankheiten – ein aktueller Überblick<br />
Fortbildung zur Schweinehaltungshygiene-VO, 20.5.<strong>2006</strong>, Potsdam<br />
Sommerhäuser, J.:<br />
- Antimicrobial susceptibility testing of bacteria from feed - method and first results<br />
Annual meeting of the European Feed Microbiology Organization, Posieux (CH), 16.-18.10.<strong>2006</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
Stritzl-Ludwig, S.:<br />
4. Anhang 135<br />
- Mikrobiologische Beschaffenheit und Kennzeichnung von in Handelseinrichtungen selbst aufgeschnittenen,<br />
verpackten und in Selbstbedienung abgegebenen Brüh- und Kochwürsten"<br />
Auswertung des KÜP-<strong>Brandenburg</strong> 2005<br />
Beratung der Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung im LVLF, 30 März <strong>2006</strong>, Frankfurt (Oder)<br />
- Hackfleisch, Fleischzubereitungen, Separatorenfleisch - Regelungen im neuen LM-Hygiene-Recht der<br />
Gemeinschaft<br />
Arbeitstagung im Fachgebiet Fleischhygiene des MLUV mit den Kreisen und kreisfreien Städten, 31.05.<strong>2006</strong>,<br />
Potsdam<br />
- Arbeitsergebnisse der AG "Datenstruktur": Umsetzung des MLUV-Erlasses zur Datenerfassung und<br />
Datenübermittlung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung<br />
Beratung der Sachgebietsleiter Lebensmittelüberwachung im LVLF, 22. Juni <strong>2006</strong>, Frankfurt (Oder)<br />
4.6 Mitarbeit bei Aus- und Weiterbildung<br />
Prof. Dr. habil. Körber, R. :<br />
- Lehrauftrag „Lebensmittelrecht und Lebensmitteltoxikologie“ für Diplom-Ernährungswissenschaftler,<br />
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<br />
- Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen der amtlichen Kontrolle von Rückständen und Kontaminanten in<br />
Lebensmitteln und Futtermitteln<br />
Vorbereitungslehrgang zur Prüfung für den tierärztlichen Dienst in der Veterinärverwaltung,<br />
Leipzig, Oktober <strong>2006</strong><br />
Beetz, J., Dr. Melerowicz, T.:<br />
- Vorstellung der Messtechnik zur nuklearspezifischen Gefahrenabwehr im LKA <strong>Brandenburg</strong><br />
Hennig, C.:<br />
- Dozentin für „Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzngsmittel“, Fachtheoretische Ausbildung zum<br />
Dr. sc. Kroll, J.:<br />
Lebensmittelkontrolleur, Verwaltungsakademie <strong>Berlin</strong><br />
- Lehrauftrag „Lebensmittelrecht und amtliche Lebensmittelüberwachung für Lebensmittelchemiker und<br />
Kutzer, P.:<br />
Lebensmitteltechnologen“, Technische Universität <strong>Berlin</strong><br />
- Ausbildungslehrgang für Bienensachverständige, März <strong>2006</strong><br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>
136 4. Anhang<br />
Dr. Pilsl, H.:<br />
- Lehrauftrag zur Betreuung und Begutachtung der Diplomarbeit von Frau Bianka Brettner<br />
“Entwicklung einer molekularbiologischen Methode für den spezifischen Nachweis von gentechnisch<br />
verändertem Raps“, Technische Fachhochschule <strong>Berlin</strong>, <strong>2006</strong><br />
Praktikanten / Auszubildende im LLB:<br />
- Abschluss der Ausbildung eines Biologielaboranten<br />
- Fortführung der Ausbildung von zwei Biologielaboranten<br />
- Beginn der Ausbildung von zwei Biologielaborantinnen<br />
- Praktikum von zwei lebensmittelchemischen Praktikanten, 2. Staatsexamen<br />
- Abschluss der Ausbildung einer lebensmittelchemische Praktikantin (krankheitsbedingte Verlängerung)<br />
- Betreuung von 2 Lebensmittelkontrolleuren in den Fachbereichen L 1, L 2 und L 3<br />
- dreiwöchiges Praktikum einer Studentin der Ernährungswissenschaft im Fachbereich L 2<br />
-- Betreuung von 3 Praktikanten der Veterinärmedizin in den Fachbereichen T 2, T 3, L 1<br />
- Betreuung von 2 VMTA-Praktikanten (jeweils ein halbes Jahr) in den Fachbereichen T 1 – T 4<br />
- Betreuung von 1 Schülerpraktikanten (2 Wochen) im Fachbereich U 1<br />
- Betreuung von 1 Abiturientin (2 Wochen) im Fachbereich U 1 Cottbus<br />
- Betreuung von 1 Praktikantin im Rahmen der Ausbildung zum Umweltingenieur (12-wöchiges<br />
Betriebspraktikum) im Fachbereich U 1 Cottbus<br />
- Betreuung von 1 Praktikantin im Rahmen des Programmes „U25 Berufsfit durch Sprache" zur<br />
Stärkung der Sprachkompetenz für junge Migranten (4 Wochen) im Fachbereich U 2<br />
- Betreuung einer Auszubildenden (Biologielaborantin im Fachbereich U 3) für 6 Wochen<br />
Internationale Gäste im LLB:<br />
Juni <strong>2006</strong> - Staatliche Institut für Lebensmittelhygiene und Rückstände Bukarest, Rumänien<br />
November <strong>2006</strong> - Twinning-Programm des BVL, Lettische Verbraucherschutzbehörden, Lettland<br />
Dezember <strong>2006</strong> - Staatliches Institut für Rückstandskontrollen Shanghai, China<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>