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JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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42 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />

Warengruppe 14 (Suppen, Saucen)<br />

Ein Erbseneintopf mit Kasseler, eine Kartoffelsuppe und 3 Soßen waren mikrobiologisch und / oder sensorisch<br />

verdorben und somit als nicht sichere Lebensmittel zu beurteilen. In der Kartoffelsuppe wurden 2,5 x 10 5 KbE/g<br />

Clostridium perfringens nachgewiesen. In den Soßen waren die Werte von E. coli, koagulasepositiven Staphylokokken<br />

und Bacillus cereus deutlich erhöht.<br />

In zwei Sauer-Scharf-Suppen wurde der festgelegte Höchstwert für den Geschmacksverstärker Glutaminsäure (1 %)<br />

überschritten. In einer weiteren Sauer-Scharf-Suppe sowie in einer hellen Soße war die Verwendung des<br />

Geschmacksverstärkers nicht kenntlich gemacht.<br />

Bei verschiedenen, lose abgegebenen Suppen und Eintöpfen mit Wurst- und Fleischeinlagen (vorwiegend Soljanka)<br />

war die Verwendung von Konservierungsstoffen (Natriumnitrit) nicht kenntlich gemacht. Drei Dressings enthielten nicht<br />

deklarierte, technologisch wirksame Mengen von Konservierungsstoffen (Benzoesäure, Sorbinsäure) und<br />

Süßungsmitteln (Saccharin).<br />

Eine Bolognesesoße bestand im Wesentlichen aus zerkleinertem Gemüse, Gewürzen und Öl (Pesto ähnlich) und war<br />

somit irreführend bezeichnet.<br />

Drei weitere Suppen in Fertigpackungen wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.<br />

Warengruppen 15, 16 (Getreide, Getreideprodukte)<br />

In 3 Reisproben sind Nukleinsäure- (DNA-) Sequenzen nachgewiesen worden, die für den gentechnisch veränderten<br />

Reis LL 601 charakteristisch sind. Der Reis LL 601 ist bisher in der Gemeinschaft nicht zugelassen. Es wurde bisher<br />

auch keine Zulassung in der Europäischen Gemeinschaft beantragt.<br />

Roggen mit hohem Gehalt an Mutterkorn wurde als nicht mehr sicher beurteilt. Magnesium- und Zinkcitrat sind für<br />

Brotbackmischungen nicht zugelassene Zusatzstoffe. „Gereinigter Roggen“ enthielt 6,5 % Fremdgetreide, so dass<br />

diese Bezeichnung irreführend ist. Verschiedene Nährwertangaben wurden als irreführend beurteilt.<br />

Es wurden Verstöße gegen die LMKV und NKV festgestellt.<br />

Warengruppe 17 (Brot, Kleingebäck)<br />

Es wurden 3 Beschwerdeproben als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Es handelte sich um Brote mit einem<br />

eingebackenen Stück Mäusefell bzw. Papierstück und ein drittes Brot mit Schädlingsbefall (Motten und deren Larven).<br />

Bei Brötchen, die unter der Bezeichnung „Roggenbrötchen“ zur Untersuchung eingereicht wurden, der Krumenfarbe<br />

nach aber Weizenbrötchen waren, wurde die Verkehrsbezeichnung als irreführend beurteilt.<br />

Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen, insbesondere bei Semmelmehl, entsprach nicht den Forderungen<br />

der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Auf zwei Fertigpackungen waren zwei unterschiedliche Zutaten-<br />

verzeichnisse aufgedruckt. Bei einer Probe wurde gegen die Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />

verstoßen.<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>

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