JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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42 3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche<br />
Warengruppe 14 (Suppen, Saucen)<br />
Ein Erbseneintopf mit Kasseler, eine Kartoffelsuppe und 3 Soßen waren mikrobiologisch und / oder sensorisch<br />
verdorben und somit als nicht sichere Lebensmittel zu beurteilen. In der Kartoffelsuppe wurden 2,5 x 10 5 KbE/g<br />
Clostridium perfringens nachgewiesen. In den Soßen waren die Werte von E. coli, koagulasepositiven Staphylokokken<br />
und Bacillus cereus deutlich erhöht.<br />
In zwei Sauer-Scharf-Suppen wurde der festgelegte Höchstwert für den Geschmacksverstärker Glutaminsäure (1 %)<br />
überschritten. In einer weiteren Sauer-Scharf-Suppe sowie in einer hellen Soße war die Verwendung des<br />
Geschmacksverstärkers nicht kenntlich gemacht.<br />
Bei verschiedenen, lose abgegebenen Suppen und Eintöpfen mit Wurst- und Fleischeinlagen (vorwiegend Soljanka)<br />
war die Verwendung von Konservierungsstoffen (Natriumnitrit) nicht kenntlich gemacht. Drei Dressings enthielten nicht<br />
deklarierte, technologisch wirksame Mengen von Konservierungsstoffen (Benzoesäure, Sorbinsäure) und<br />
Süßungsmitteln (Saccharin).<br />
Eine Bolognesesoße bestand im Wesentlichen aus zerkleinertem Gemüse, Gewürzen und Öl (Pesto ähnlich) und war<br />
somit irreführend bezeichnet.<br />
Drei weitere Suppen in Fertigpackungen wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.<br />
Warengruppen 15, 16 (Getreide, Getreideprodukte)<br />
In 3 Reisproben sind Nukleinsäure- (DNA-) Sequenzen nachgewiesen worden, die für den gentechnisch veränderten<br />
Reis LL 601 charakteristisch sind. Der Reis LL 601 ist bisher in der Gemeinschaft nicht zugelassen. Es wurde bisher<br />
auch keine Zulassung in der Europäischen Gemeinschaft beantragt.<br />
Roggen mit hohem Gehalt an Mutterkorn wurde als nicht mehr sicher beurteilt. Magnesium- und Zinkcitrat sind für<br />
Brotbackmischungen nicht zugelassene Zusatzstoffe. „Gereinigter Roggen“ enthielt 6,5 % Fremdgetreide, so dass<br />
diese Bezeichnung irreführend ist. Verschiedene Nährwertangaben wurden als irreführend beurteilt.<br />
Es wurden Verstöße gegen die LMKV und NKV festgestellt.<br />
Warengruppe 17 (Brot, Kleingebäck)<br />
Es wurden 3 Beschwerdeproben als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt. Es handelte sich um Brote mit einem<br />
eingebackenen Stück Mäusefell bzw. Papierstück und ein drittes Brot mit Schädlingsbefall (Motten und deren Larven).<br />
Bei Brötchen, die unter der Bezeichnung „Roggenbrötchen“ zur Untersuchung eingereicht wurden, der Krumenfarbe<br />
nach aber Weizenbrötchen waren, wurde die Verkehrsbezeichnung als irreführend beurteilt.<br />
Die Kennzeichnung zahlreicher Fertigpackungen, insbesondere bei Semmelmehl, entsprach nicht den Forderungen<br />
der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Auf zwei Fertigpackungen waren zwei unterschiedliche Zutaten-<br />
verzeichnisse aufgedruckt. Bei einer Probe wurde gegen die Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsverordnung<br />
verstoßen.<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>