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JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg

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Warengruppe 34 (Weinerzeugnisse)<br />

3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 55<br />

Die Beanstandungsquote der Erzeugnisse aus Wein war mit 32,2 % fast doppelt so hoch wie im Vorjahr.<br />

Hier bezogen sich die Beanstandungen hauptsächlich auf die fehlende Kenntlichmachung der allergenen Zutat<br />

Schwefeldioxid, die in der chemischen Untersuchung nachgewiesen wurde. Auch der deklarierte Alkoholgehalt<br />

stimmte mehrfach nicht mit dem vorhandenen Alkoholgehalt überein.<br />

Bei den auf Märkten kontrollierten Glühweinen musste in diesem Jahr fast ein Drittel beanstandet werden. Meistens<br />

waren die Glühweine zu lange erhitzt, so dass der Alkoholgehalt nicht mehr dem Mindestalkoholgehalt von 7 % vol<br />

entsprach. Spezifisch wurden in diesem Jahr die Glühweine, die bekanntlich Zimt als eines der Gewürzzutaten<br />

enthalten, auf ihren Cumaringehalt überprüft. Bei keinem der untersuchten Glühweine wurde der für alkoholische<br />

Getränke vorgegebene Grenzwert von 10 mg/l erreicht. Bei 78 % der untersuchten Proben lag der Gehalt bei ≤ 1 mg/l.<br />

Andere Beanstandungen mussten wegen Kennzeichnungsfehlern, wie fehlende Verkehrsbezeichnung, unvollständige<br />

Abfüllerangabe oder immer noch fehlender Losnummer ausgesprochen werden.<br />

Warengruppen 81 - 83, 85, 86 (Bedarfsgegenstände)<br />

Die Definition der Bedarfsgegenstände umfasst einen so großen Produktbereich, dass es unabdingbar ist, sich in der<br />

Laborpraxis auf ausgewählte Gebiete zu beschränken.<br />

Im Jahr <strong>2006</strong> konzentrierte sich die Analytik deshalb hauptsächlich auf die Untersuchung von Lebensmittel-<br />

bedarfsgegenständen aus Kunststoff und Keramik, von Babyartikeln aus Polycarbonat, von Spielzeug und von<br />

metallischem Modeschmuck.<br />

Einen großen Umfang nahm die Untersuchung von Proben im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms<br />

ein. Hierbei beteiligten wir uns an den Themen:<br />

- Primäre aromatische Amine in Küchenutensilien aus Polyamid<br />

- Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen<br />

- Formaldehyd in Holzpuzzle und Steckspielen für Kinder<br />

Nach wie vor mussten mehrere sogenannte Küchenhelfer aus Polyamid beanstandet werden, die in großer Bandbreite<br />

im Handel, in Sonderposten- oder Billigmärkten angeboten werden. Viele dieser Produkte fallen bereits durch einen<br />

deutlich abweichenden Geruch auf, der auch auf das Simulanzlösemittel Wasser übertragen wird.<br />

Der Bedarfsgegenständeverordnung zufolge dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff, die unter<br />

Verwendung aromatischer Isocyanate oder durch Diazokopplung gewonnener Farbstoffe hergestellt werden, primäre<br />

aromatische Amine nicht in einer nachweisbaren Menge abgeben (Nachweisgrenze 20 µg/kg bzw. µg/l Lebensmittel<br />

oder Lebensmittelsimulanz, ausgedrückt als Anilin). In sieben verschiedenen Küchenhelfern wurden primäre<br />

aromatische Amine als Summenbestimmung in einer Größenordnung zwischen 200 und 400 µg/kg nachgewiesen. Als<br />

freigesetztes Amin wurde stets 4,4’-Diaminodiphenylmethan bestimmt.<br />

4,4’-Diaminodiphenylmethan wurde von der MAK-Werte-Kommission in Kategorie 2 der krebserzeugenden<br />

Arbeitsstoffe eingestuft. Zur Kategorie 2 werden Stoffe gezählt, die als krebserregend für den Menschen anzusehen<br />

sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und<br />

epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko<br />

<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>

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