JAHRESBERICHT 2006 - Landeslabor Berlin - Brandenburg
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Warengruppe 34 (Weinerzeugnisse)<br />
3. Tätigkeitsberichte der Kompetenzbereiche 55<br />
Die Beanstandungsquote der Erzeugnisse aus Wein war mit 32,2 % fast doppelt so hoch wie im Vorjahr.<br />
Hier bezogen sich die Beanstandungen hauptsächlich auf die fehlende Kenntlichmachung der allergenen Zutat<br />
Schwefeldioxid, die in der chemischen Untersuchung nachgewiesen wurde. Auch der deklarierte Alkoholgehalt<br />
stimmte mehrfach nicht mit dem vorhandenen Alkoholgehalt überein.<br />
Bei den auf Märkten kontrollierten Glühweinen musste in diesem Jahr fast ein Drittel beanstandet werden. Meistens<br />
waren die Glühweine zu lange erhitzt, so dass der Alkoholgehalt nicht mehr dem Mindestalkoholgehalt von 7 % vol<br />
entsprach. Spezifisch wurden in diesem Jahr die Glühweine, die bekanntlich Zimt als eines der Gewürzzutaten<br />
enthalten, auf ihren Cumaringehalt überprüft. Bei keinem der untersuchten Glühweine wurde der für alkoholische<br />
Getränke vorgegebene Grenzwert von 10 mg/l erreicht. Bei 78 % der untersuchten Proben lag der Gehalt bei ≤ 1 mg/l.<br />
Andere Beanstandungen mussten wegen Kennzeichnungsfehlern, wie fehlende Verkehrsbezeichnung, unvollständige<br />
Abfüllerangabe oder immer noch fehlender Losnummer ausgesprochen werden.<br />
Warengruppen 81 - 83, 85, 86 (Bedarfsgegenstände)<br />
Die Definition der Bedarfsgegenstände umfasst einen so großen Produktbereich, dass es unabdingbar ist, sich in der<br />
Laborpraxis auf ausgewählte Gebiete zu beschränken.<br />
Im Jahr <strong>2006</strong> konzentrierte sich die Analytik deshalb hauptsächlich auf die Untersuchung von Lebensmittel-<br />
bedarfsgegenständen aus Kunststoff und Keramik, von Babyartikeln aus Polycarbonat, von Spielzeug und von<br />
metallischem Modeschmuck.<br />
Einen großen Umfang nahm die Untersuchung von Proben im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogramms<br />
ein. Hierbei beteiligten wir uns an den Themen:<br />
- Primäre aromatische Amine in Küchenutensilien aus Polyamid<br />
- Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen<br />
- Formaldehyd in Holzpuzzle und Steckspielen für Kinder<br />
Nach wie vor mussten mehrere sogenannte Küchenhelfer aus Polyamid beanstandet werden, die in großer Bandbreite<br />
im Handel, in Sonderposten- oder Billigmärkten angeboten werden. Viele dieser Produkte fallen bereits durch einen<br />
deutlich abweichenden Geruch auf, der auch auf das Simulanzlösemittel Wasser übertragen wird.<br />
Der Bedarfsgegenständeverordnung zufolge dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff, die unter<br />
Verwendung aromatischer Isocyanate oder durch Diazokopplung gewonnener Farbstoffe hergestellt werden, primäre<br />
aromatische Amine nicht in einer nachweisbaren Menge abgeben (Nachweisgrenze 20 µg/kg bzw. µg/l Lebensmittel<br />
oder Lebensmittelsimulanz, ausgedrückt als Anilin). In sieben verschiedenen Küchenhelfern wurden primäre<br />
aromatische Amine als Summenbestimmung in einer Größenordnung zwischen 200 und 400 µg/kg nachgewiesen. Als<br />
freigesetztes Amin wurde stets 4,4’-Diaminodiphenylmethan bestimmt.<br />
4,4’-Diaminodiphenylmethan wurde von der MAK-Werte-Kommission in Kategorie 2 der krebserzeugenden<br />
Arbeitsstoffe eingestuft. Zur Kategorie 2 werden Stoffe gezählt, die als krebserregend für den Menschen anzusehen<br />
sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und<br />
epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, dass sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko<br />
<strong>Landeslabor</strong> <strong>Brandenburg</strong> Jahresbericht <strong>2006</strong>