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Verfahrensanweisung VA 8 - 0004 - 02 - Landeslabor Berlin ...

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 1 von 22<br />

<strong>Verfahrensanweisung</strong> <strong>VA</strong> 8 - <strong>0004</strong> - <strong>02</strong><br />

Validierung von Prüfverfahren<br />

Name Datum Unterschrift<br />

Erstellt/geändert: Dr. Wiesmüller 14.05.2013 gez. Wiesmüller<br />

Geprüft/QM-Personal:: Dr. Böhm 14.05.2013 gez. Böhm<br />

Genehmigt/Direktor: Prof. Dr. habil. Körber 15.05.2013 gez. Körber<br />

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Dokumentenhistorie:<br />

<strong>VA</strong>-Nr.: Version Titel gültig ab:<br />

8-<strong>0004</strong> 01 Validierung von Prüfverfahren 16.04.2012<br />

8-<strong>0004</strong> <strong>02</strong> Validierung von Prüfverfahren 15.05.2013<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 2 von 22<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Verfahrensanweisung</strong> <strong>VA</strong> 8 - <strong>0004</strong> - <strong>02</strong><br />

Validierung von Prüfverfahren<br />

1 Zweck .................................................................................................................................. 3<br />

2 Geltungsbereich................................................................................................................... 3<br />

3 Zuständigkeiten ................................................................................................................... 3<br />

4 Durchführung ....................................................................................................................... 3<br />

4.1 Definition und Grundlagen ........................................................................................ 3<br />

4.2 Art und Umfang der Prüfung von Verfahren - Grundsätze ........................................ 4<br />

4.3 Bestimmung der Verfahrenskenngrößen .................................................................. 5<br />

4.3.1 Genauigkeitskenngrößen .......................................................................................... 5<br />

4.3.1.1 Präzision des Verfahrens ............................................................................ 5<br />

4.3.1.2 Richtigkeit .................................................................................................... 6<br />

4.3.1.3 Wiederfindung ............................................................................................. 7<br />

4.3.1.4 Messunsicherheit ......................................................................................... 7<br />

4.3.2 Bereichsgrenzen ........................................................................................................ 8<br />

4.3.2.1 Nachweisgrenze .......................................................................................... 8<br />

4.3.2.2 Erfassungsgrenze ........................................................................................ 8<br />

4.3.2.3 Bestimmungsgrenzen .................................................................................. 8<br />

4.3.2.4 Bestimmung der Bereichsgrenzen .............................................................. 8<br />

4.3.3 Trennschärfe ............................................................................................................. 9<br />

4.3.3.1 Spezifität und Selektivität eines Prüfverfahrens .......................................... 9<br />

4.3.4 Kenngrößen der Kalibrierfunktion ............................................................................ 10<br />

4.3.4.1 Linearität .................................................................................................... 10<br />

4.3.4.2 Empfindlichkeit eines Untersuchungsverfahrens ....................................... 10<br />

4.3.4.3 Prognoseintervall ....................................................................................... 10<br />

4.4 Ausführbarkeit und Anwendbarkeit, Robustheit, Arbeitsbereich ............................. 11<br />

4.5 Umfang und Dokumentation der Validierungsmaßnahmen .................................... 11<br />

4.5.1 Notwendige Validierungsmaßnahmen chemisch-physikalischer Untersuchungen . 12<br />

4.5.2 Notwendige Validierungsmaßnahmen mikrobiologischer Untersuchungen ............ 13<br />

4.5.3 Maßnahmen zur Qualitätskontrolle in der Routine .................................................. 13<br />

5 Literatur-Hinweise .............................................................................................................. 14<br />

6 Anlagen ............................................................................................................................. 16<br />

7 Anhänge: ........................................................................................................................... 17<br />

7.1 Definitionen und Erläuterungen ............................................................................... 17<br />

7.2 Statistische Größen ................................................................................................. 18<br />

7.3 Funktionen in Excel zur Berechnung von statistischen Daten ................................ 19<br />

7.4 Empfehlungen zu den Anlagen <strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> …regelkarte xx.xlsb ............................ 20<br />

7.4.1 Zweck/Begründung .................................................................................................. 20<br />

7.4.2 Geltungsbereich/Anerkennungsbereich .................................................................. 20<br />

7.4.3 Inhalte/Regelungen ................................................................................................. 20<br />

7.4.3.1 Allgemeine Regelungen ............................................................................ 20<br />

7.4.3.2 Kontrollproben ........................................................................................... 20<br />

7.4.3.3 Beispiele für QRK ...................................................................................... 20<br />

7.4.3.4 Prinzip der QRK ......................................................................................... 21<br />

7.4.3.5 Regelarbeitsweise ..................................................................................... 21<br />

7.4.3.6 Mögliche Ursachen für Außer-Kontroll-Situationen ................................... 22<br />

7.4.3.7 Durchführung ............................................................................................. 22<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 3 von 22<br />

1 Zweck<br />

Diese <strong>Verfahrensanweisung</strong> beschreibt Kriterien, denen Prüfverfahren genügen müssen,<br />

damit sie bei entsprechend vorgesehenem Gebrauch als geeignet angesehen werden<br />

können.<br />

Weiterhin werden Verfahren zur statistischen Absicherung von Analysenergebnissen<br />

beschrieben.<br />

2 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>VA</strong> gilt für die Validierung der im LLBB verwendeten Prüfverfahren in allen Bereichen<br />

der Untersuchungseinrichtung.<br />

Folgende Gruppen von Prüfverfahren werden damit erfasst:<br />

2.1. Chemisch-physikalisch<br />

2.1.1. Analyt matrixfremd<br />

2.1.2. Analyt Matrixbestandteil<br />

2.2. Mikrobiologisch<br />

2.2.1. An-/Abwesenheit/Anreicherung<br />

2.2.2. Qualitativ/spezielle Isolierung<br />

2.2.3. Quantitativ/halbquantitativ<br />

2.2.4. Identifizierung/Differenzierung<br />

2.2.5. Empfindlichkeit<br />

2.3. Immunologisch, Serologisch<br />

2.4. Molekularbiologisch (z. B. PCR)<br />

2.5. Histologisch, Histometrisch<br />

2.6. Virusnachweis, Elektronenmikroskopie<br />

2.7. Pathologisch-anatomisch<br />

2.8. Pathologisch-histologisch<br />

2.9. Parasitologisch<br />

2.10. Tierversuche<br />

2.11. Mikroskopische Untersuchungen (z.B. Pollenanalyse von Honig)<br />

2.12. Prüfverfahren im Bereich der Arzneimitteluntersuchung (Physikalisch, Chemisch,<br />

Biologisch, Pharmazeutisch-technologisch)<br />

3 Zuständigkeiten<br />

Für die Umsetzung dieser <strong>VA</strong> ist die Fachbereichsleitung verantwortlich. Sie trägt die<br />

Verantwortung dafür, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich verwendeten Prüfverfahren in<br />

zweckmäßiger Weise validiert wurden bzw. der Nachweis der richtigen Anwendung erbracht<br />

wurde.<br />

4 Durchführung<br />

4.1 Definition und Grundlagen<br />

Nach Abschnitt 5.4.5.1 der DIN EN ISO/IEC 17<strong>02</strong>5 (Allgemeine Anforderungen an die<br />

Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) ist die Validierung die Bestätigung durch<br />

Untersuchung und Bereitstellung eines Nachweises, dass die besonderen Anforderungen für<br />

einen speziellen beabsichtigten Gebrauch erfüllt werden.<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 4 von 22<br />

Gesetzliche Grundlagen:<br />

− Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.<br />

April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelund<br />

Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz<br />

− Entscheidung der Kommission vom 12. August 20<strong>02</strong> zur Umsetzung der Richtlinie<br />

96/23/EG des Rates betreffend die Durchführung von Analysemethoden und die<br />

Auswertung von Ergebnissen<br />

4.2 Art und Umfang der Prüfung von Verfahren - Grundsätze<br />

Das Laboratorium muss nicht genormte, selbst entwickelte Verfahren, genormte Verfahren,<br />

die außerhalb ihres vorgesehenen Anwendungsbereiches angewendet werden und<br />

Erweiterungen von genormten Verfahren validieren, um zu bestätigen, dass die Verfahren für<br />

den beabsichtigten Gebrauch geeignet sind. Die Validierung muss in dem Umfang<br />

durchgeführt werden, der zur Erfüllung der Erfordernisse der beabsichtigten Anwendung<br />

oder des betreffenden Anwendungsgebietes notwendig ist. Der Verwendungszweck der<br />

Methode (Überwachung von Grenzwerten, Nachweis verbotener Stoffe, Screening o.ä.) ist<br />

zu berücksichtigen. Der Umfang der Validierung ist vom fachlichen Leiter nach den<br />

Erfordernissen und technischen Möglichkeiten festzulegen.<br />

Werden genormte und bereits validierte Verfahren angewendet, so ist durch Prüfungen zu<br />

belegen, dass das Prüfverfahren richtig angewendet werden kann.<br />

Das Laboratorium muss die erhaltenen Ergebnisse und das für die Validierung verwendete<br />

Verfahren aufzeichnen und festlegen, ob das Verfahren für den beabsichtigten Gebrauch<br />

geeignet ist.<br />

Zur Bestimmung der Verfahrensmerkmale sollte eine der folgenden Methoden oder eine<br />

Kombination davon verwendet werden:<br />

− Kalibrierung mit Bezugsnormalen oder Referenzmaterialien<br />

− Vergleich mit Ergebnissen, die mit anderen Verfahren erzielt wurden<br />

− Auswertungen von Laborvergleichsuntersuchungen<br />

− systematische Beurteilung der Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen<br />

− Beurteilung der Messunsicherheit auf der Grundlage wissenschaftlichen Verstehens der<br />

theoretischen Grundlagen des Verfahrens und praktischer Erfahrung<br />

Werden einige Änderungen in validierten, nicht genormten Verfahren vorgenommen, sollte<br />

der Einfluss solcher Änderungen dokumentiert werden und, sofern angemessen, sollte eine<br />

neue Validierung vorgenommen werden.<br />

Der Bereich und die Genauigkeit der mit validierten Verfahren erreichbaren Werte (z.B.<br />

Messunsicherheit; Präzision, Nachweisgrenze, Selektivität des Verfahrens, Linearität,<br />

Robustheit gegen äußere Einflüsse und / oder Querempfindlichkeit gegenüber<br />

Beeinflussungen von Seiten der Matrix der Probe / des Prüfgegenstandes), müssen den<br />

fachlichen bzw. rechtlichen Erfordernissen bzw. gegebenenfalls den Anforderungen des<br />

Kunden entsprechen.<br />

Bei weiterer Entwicklung des Verfahrens sind regelmäßige Prüfungen erforderlich, die<br />

sicherstellen sollen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.<br />

Die Validierung von Prüfverfahren im Bereich der Arzneimitteluntersuchung ist gesondert<br />

geregelt.<br />

Grundsätzlich gelten für die Validierung entsprechende Regelungen amtlichen Charakters in<br />

den verschiedenen Bereichen (Umweltanalytik z.B. DEV, LAWA, Dioxinanalytik VO (EG)<br />

1883/2006, VO (EG) Nr. 152/2009, Futtermittelanalytik z.B. VDLUFA etc.). In den Fällen, in<br />

denen die Details der Methodenvalidierung dort nicht festgeschrieben sind, kann auf die<br />

Beispiele dieser <strong>VA</strong> zurückgegriffen werden.<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 5 von 22<br />

4.3 Bestimmung der Verfahrenskenngrößen<br />

Zur Leistungsbewertung von Analyseverfahren werden üblicherweise folgende Kenngrößen<br />

verwendet:<br />

4.3.1 Genauigkeitskenngrößen<br />

Die Genauigkeit beschreibt systematische und zufällige Abweichungen (Präzision und<br />

Richtigkeit) des ermittelten Ergebnisses und ist definiert als das Ausmaß der Annäherung<br />

von Prüfergebnissen an den Bezugswert, wobei dieser je nach Vereinbarung der wahre, der<br />

richtige oder der Erwartungswert sein kann.<br />

Ein Maß für die Genauigkeit stellen u.a. die Standardabweichungen, die Wiederholbarkeit<br />

und Vergleichbarkeit sowie die Wiederfindungsrate dar.<br />

4.3.1.1 Präzision des Verfahrens<br />

Die Präzision eines Analysenverfahrens charakterisiert das Ausmaß der Streuung<br />

unabhängiger Analysenergebnisse an derselben Probe. Üblicherweise wird unterschieden<br />

zwischen der Wiederholpräzision (Präzision unter Wiederholbedingungen) und der<br />

Vergleichspräzision (Präzision unter Vergleichsbedingungen).<br />

Die Präzision wird quantifiziert durch die Standardabweichung s der Ergebnisse<br />

wiederholter, unabhängiger Analysen unter festgelegten Bedingungen. Sie hängt generell<br />

von der Analytkonzentration ab. Man unterscheidet die Wiederholstandardabweichung s r und<br />

die Vergleichsstandardabweichung s R .<br />

Die Wiederholpräzision s r ist ein Maß für die mittlere Streuung von Wiederholmessungen<br />

eines Labors unter gleichen Bedingungen (gleiches Gerät, gleiche Person, zeitnahe<br />

Untersuchungen).<br />

Die Vergleichspräzision s R resultiert aus der Streuung von Ergebnissen unter anderen<br />

Bedingungen (anderes Labor, anderes Gerät, andere Person). Innerhalb eines Labors wird<br />

stattdessen auch die sogenannte Laborpräzision (andere Person, evtl. anderes Gerät,<br />

anderer Zeitraum) ermittelt<br />

Im Bereich der Lebensmittelanalytik z.B. wird die Ermittlung von Wiederholpräzision und<br />

Vergleichspräzision entsprechend der in der Amtlichen Methodensammlung nach § 64 LFGB<br />

- Planung und statistische Auswertung von Ringversuchen (Kapitel I bis VI) vorgegebenen<br />

Verfahren durchgeführt.<br />

Zur Ermittlung der Wiederholpräzision wird die Durchführung von mindestens 6 Messungen<br />

empfohlen. Der Gehalt des Analyten sollte bei Verfahren nach 2.1.1 in der Nähe der unteren<br />

Grenze des praktischen Arbeitsbereiches oder in der Nähe von Grenzwerten, bei Verfahren<br />

nach 2.1.2 im Bereich der üblichen Gehalte liegen. Aus den erhaltenen Messdaten ist erst<br />

nach Durchführung des Ausreißertests nach Grubbs (5 %-Signifikanzniveau) und<br />

Eliminierung von Ausreißern die Präzision zu berechnen. Im Falle einer Feststellung von<br />

Ausreißern sollen 3 neue Messwerte erstellt werden.<br />

Zur Ermittlung der Laborpräzision wird die Durchführung von mindestens 8 Messungen<br />

empfohlen. Dabei sollten die Bestimmungen an unterschiedlichen Tagen (und nach<br />

Möglichkeit mit jeweils unabhängig voneinander durchgeführten Kalibrierungen) durchgeführt<br />

werden. Wenn in praxi die Bestimmungen von unterschiedlichen Personen oder an<br />

unterschiedlichen Geräten durchgeführt werden, sollten auch diese Parameter (Person und /<br />

oder Gerät) variiert werden – in diesem Fall ist die Zahl der Bestimmungen um je 4 je<br />

Parameter zu erhöhen. Im einfachsten Fall ergibt sich die Laborpräzision durch die<br />

Auswertung einer Mittelwertregelkarte (Standardabweichung aller Messwerte)<br />

“Unfallwerte”, die durch Fehler bei der Messung verfälscht sind und deren Ursachen erkannt<br />

wurden, sind bei der Berechnung der Präzision nicht zu berücksichtigen, sondern durch neue<br />

Messungen zu ersetzen.<br />

Soweit genormte Verfahren (z.B. nach § 64 LFGB) benutzt werden, sind dort in der Regel<br />

Werte für die Vergleichbarkeit und Wiederholbarkeit angegeben, die zum Vergleich bei der<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 6 von 22<br />

Prüfung der richtigen Anwendung der Methode herangezogen werden können.<br />

Soweit solche Werte nicht vorhanden sind, können für die Beurteilung der Akzeptanz von<br />

Präzisionsparametern die nachfolgenden Richtwerte genutzt werden:<br />

Konzentration RWSA 1) RVSA 2)<br />

(Massenanteil)<br />

(mg/kg)<br />

100 5 8<br />

10 7 11<br />

1 11 16<br />

0,1 15 23<br />

0,01 21 * 32 *<br />

0,001 30 * 45 *<br />

1)<br />

RWSA: Relative Wiederholstandardabweichung - Standardabweichung bezogen auf den absoluten Wert des<br />

arithmetischen Mittels eines Laboratoriums in %; berechnet aus den Horwitz-Werten (= 2/3 RVSA)<br />

2)<br />

RVSA:Relative Vergleichsstandardabweichung - Standardabweichung bezogen auf den absoluten Wert des<br />

arithmetischen Mittels mehrerer Laboratorien in %; berechnet nach der Horwitz-Gleichung:<br />

RVSA = 2 (1-0,5 log c) , wobei c die als Zehnerpotenz ausgedrückte Konzentration ist (93/256/EWG)<br />

*) Für Massenanteile von weniger als 0,1 mg/kg liefert die Horwitz-Gleichung inakzeptabel hohe Werte. Deshalb<br />

müssen die Variationskoeffizienten (VK) für Konzentrationen unter 0,1 mg/kg möglichst klein sein.<br />

Die Wiederholpräzision sollte typischerweise zwischen der Hälfte und zwei Dritteln der rel.<br />

Vergleichsstandardabweichung RVSA liegen. Die Laborpräzision darf nicht größer sein als<br />

der obige Wert (RVSA) (20<strong>02</strong>/657/EG)<br />

Die Präzision eines Prüfverfahrens ist innerhalb eines Labors regelmäßig zu ermitteln, z-B.<br />

über Regelkarten.<br />

In der Trinkwasseranalytik sind von der AQS Baden-Württemberg unter<br />

http://www.iswa.uni-stuttgart.de/ch/aqs/mu/vf_index.php<br />

entsprechende Funktionen für die einzelnen Parameter zur Abschätzung der<br />

Standardabweichung, ermittelt aus den Ringversuchen, angegeben.<br />

4.3.1.2 Richtigkeit<br />

Die Richtigkeit eines Analysenverfahrens ist die qualitative Bezeichnung für das Ausmaß der<br />

systematischen Abweichung des erhaltenen Analysenergebnisses vom wahren Wert des<br />

Analytgehalts.<br />

Systematische Abweichungen verschieben den Mittelwert unabhängig erhaltener<br />

Analysenergebnisse einseitig. Dabei liegt der wahre Wert gegebenenfalls außerhalb des<br />

Bereiches der Zufallsstreuung. Sie können additiven (z.B. ein nicht berücksichtigter<br />

Leerwert) oder multiplikativen Einfluss (z.B. falscher Titer) ausüben. Systematische<br />

Abweichungen werden quantifiziert durch den Bias, der das Ausmaß der Abweichung,<br />

bezogen auf einen Referenzwert für den Analytgehalt, darstellt. Der Referenzwert wird<br />

üblicherweise durch ein zertifiziertes Referenzmaterial verkörpert oder mittels eines<br />

Referenzverfahrens bestimmt.<br />

Die Bestimmung der Richtigkeit erfolgt durch den Vergleich des Untersuchungsergebnisses<br />

(Mittelwert der wiederholten Untersuchung) mit dem richtigen (wahren) Gehalt des Analyten.<br />

Als richtig angesehener Gehalt einer Probe gilt:<br />

• bei Referenzmaterialien der zertifizierte Wert<br />

• bei Materialien aus Laborvergleichsuntersuchungen oder Ringversuchen der Mittelwert<br />

bzw. der Sollwert<br />

• bei dotierten Materialien „leerer“ Matrixproben der Gehalt an zugesetztem Analyten<br />

• bei dotierten Materialien „realer“ Matrixproben (Standardaddition) durch Addition des<br />

ursprünglichen Gehaltes und der Menge des zugesetzten Analyten<br />

• der nach einem genormten Prüfverfahren mit bekannter Richtigkeit ermittelte Gehalt<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 7 von 22<br />

Die Richtigkeit eines Verfahrens kann als gegeben angesehen werden, wenn der durch<br />

dieses Verfahren ermittelte Wert im Bereich der doppelten Standardabweichung (erweiterte<br />

Messunsicherheit) um den richtigen Wert bzw. innerhalb der angegebenen<br />

Unsicherheitsgrenzen bei zertifizierten Referenzmaterialien liegt.<br />

Andere Vorgehensweisen zum Vergleich eines gemessenen Wertes mit dem zertifizierten<br />

Wert eines Referenzmaterials sind in der Anlage <strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Richtigkeit xx.xlsx aufgeführt<br />

4.3.1.3 Wiederfindung<br />

Die Wiederfindungsrate berechnet sich wie folgt:<br />

gefundenerGehalt gefundenerGehalt<br />

Wiederfindungsrate = x 100 ≈ x 100<br />

wahrerGehalt<br />

richtigerGehalt<br />

− wahrer Gehalt: tatsächlicher Merkmalswert; oftmals ein ideeller Wert, der nur dann feststellbar<br />

ist, wenn alle Ergebnisabweichungen vermieden werden<br />

− richtiger Gehalt: Wert für Vergleichszwecke, dessen Abweichungen vom wahren Wert als<br />

vernachlässigbar betrachtet wird<br />

Bei der Ermittlung der Wiederfindung ist erforderlichenfalls der mittlere Analysenblindwert zu<br />

berücksichtigen, der vom mittleren Analysenergebnis vor Berechnung der Wiederfindungsrate<br />

abzuziehen ist.<br />

Die Wiederfindung für die Rückstandsanalytik sollte in der Regel zwischen 70 % und 120 %<br />

liegen. Wird auf Grund von bekannten Stoffeigenschaften eine reproduzierbar geringere<br />

Wiederfindung beobachtet, kann für den Fall, dass keine andere geeignete Methode<br />

existiert, auch eine Wiederfindung von mindestens 40 % akzeptiert werden. Eine<br />

Wiederfindung außerhalb des genannten Bereiches (70-120%) ist im Prüfbericht zu<br />

vermerken. Ebenso ist in diesem Fall zwingend die Angabe erforderlich, ob das Ergebnis um<br />

die Wiederfindung korrigiert wurde oder nicht.<br />

Die Wiederfindung ist eine konzentrationsabhängige Größe. Bei der Bestimmung ist daher<br />

von einem unterschiedlichen Konzentrationsniveau auszugehen. Es empfiehlt sich,<br />

verschiedene, dem Untersuchungsziel angepasste Konzentrationsbereiche zu wählen (z. B.<br />

Höhe geschätzter Erwartungswerte, Nähe der jeweiligen Bestimmungsgrenze,<br />

Berücksichtigung gesetzlicher Höchstmengen usw.).<br />

Werden bei mikrobiologischen Verfahren eigen entwickelte Nährmedien oder Nährmedien<br />

ohne Spezifikation eingesetzt, ist die Wiederfindungsrate zu bestimmen. Die Wiederfindung<br />

wird in diesem Fall als eine relative Größe bezogen auf ein anderes mikrobiologisches<br />

Prüfsystem (Bezugsystem) ermittelt.<br />

4.3.1.4 Messunsicherheit<br />

Die Messunsicherheit eines Analysenverfahrens kennzeichnet die Streuung derjenigen<br />

Werte, die vernünftigerweise der Ergebnisgröße –in der Regel dem Analytgehalt der Probe–<br />

zugeordnet werden kann.<br />

Die Messunsicherheit beinhaltet die Beiträge unbekannter systematischer Abweichungen<br />

(soweit abschätzbar) und zufälliger Abweichungen sämtlicher Verfahrensschritte. Sie wird als<br />

Standardunsicherheit u oder als erweiterte Unsicherheit U = k×u mit einem ausgewiesenen<br />

Zahlenfaktor k angegeben.<br />

Eine Methode, welche die Reproduzierbarkeit innerhalb des Labors als auch die geschätzten<br />

Methoden- und Laborabweichungen zur Schätzung der Messunsicherheit heranzieht, wird in<br />

der Anlage <strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Messunsicherheit_Nordtest xx.xlsx verwendet. Die Methode selbst ist<br />

in Literatur [2] beschrieben.<br />

Die Ableitung der Messunsicherheit aus der Horwitz-Gleichung (MU = RVSA * 2) sollte nur in<br />

Ausnahmefällen erfolgen - „Zur Abschätzung der eigenen Messunsicherheit sind aber immer<br />

die Daten der laborinternen Qualitätssicherung denen der laborexternen vorzuziehen.“ (AKS<br />

Erläuterungen zur Messunsicherheit). Dabei sind alle in der Literatur [1] - [15] aufgeführten<br />

Methoden zur Abschätzung der Messunsicherheit in den dort beschriebenen Bereichen<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 8 von 22<br />

(chemische Analytik, Radiochemie, Mikrobiologie) zugelassen.<br />

4.3.2 Bereichsgrenzen<br />

4.3.2.1 Nachweisgrenze<br />

Die Nachweisgrenze ist eine Entscheidungsgrenze für das Vorhandensein eines Bestandteils.<br />

Der Bestandteil gilt als nachgewiesen, wenn sich das Signal der Analysenprobe<br />

signifikant vom Leerwert (arithmetisches Mittel der Messwerte der Leerprobe) unterscheidet.<br />

Aus dem kleinsten Signal, das eine solche Unterscheidung zulässt, erhält man über die<br />

inverse Kalibrierfunktion einen Gehalt, der als Nachweisgrenze bezeichnet wird.<br />

4.3.2.2 Erfassungsgrenze<br />

Die Erfassungsgrenze gibt den Mindestgehalt an, der mit hoher vorgegebener Wahrscheinlichkeit<br />

nachgewiesen werden kann. Sie berücksichtigt, dass Gehalte in der Größe der<br />

Nachweisgrenze zu Signalen führen können, die infolge zufälliger Streuung irrtümlich als<br />

Leerwerte interpretiert werden und bei sehr häufiger Wiederholung nur in 50 % aller Fälle<br />

erkennbar sind. Deshalb liegt die Erfassungsgrenze um die Breite des Prognoseintervalls<br />

oberhalb der Nachweisgrenze. Unter vereinfachter Annahme erhält man die Erfassungsgrenze<br />

durch Multiplikation der Nachweisgrenze mit dem Faktor 2. Als Qualitätsgarantie für<br />

den Höchstgehalt eines nicht nachgewiesenen Bestandteils in der Analysenprobe darf nur<br />

die Erfassungsgrenze, nicht aber die Nachweisgrenze angewendet werden.<br />

4.3.2.3 Bestimmungsgrenzen<br />

Die Bestimmung eines Bestandteils ist zwingend mit einer quantitativen Aussage verknüpft.<br />

Ein Bestandteil gilt als bestimmbar, wenn sein Gehalt mit einer relativen Messunsicherheit<br />

ermittelt werden kann, die den festgelegten Anforderungen entspricht.<br />

Die Bestimmungsgrenze (x BG ) ist der niedrigste Analytgehalt, der mit einer vorgegebenen<br />

Unsicherheit bestimmt werden kann. Sie muss größer als die Erfassungsgrenze sein.<br />

4.3.2.4 Bestimmung der Bereichsgrenzen<br />

Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze sind abhängig von der Methode, der Matrix<br />

sowie der Probeneinwaage.<br />

Die Kenntnis der Bereichsgrenzen ist im Bereich der Rückstands- und Zusatzstoffanalytik<br />

von besonderer Bedeutung, so dass für derartige Stoffe in Abhängigkeit vom Probenmaterial<br />

diese Parameter zu bestimmen sind.<br />

Zur Ermittlung der Bereichsgrenzen liegen verschiedene Modelle vor - z.B. die Ableitung<br />

anhand der Kalibriergeraden (DFG-Konzept) oder die Ableitung anhand des Leerwertes<br />

(beide beschrieben in der DIN 32645 [25])<br />

Bei der Ableitung der Bereichsgrenzen nach dem Kalibriergeradenverfahren (DFG-Konzept)<br />

sind folgende Forderungen zu erfüllen:<br />

1. BG ist größer als NG und von NG signifikant unterscheidbar.<br />

2. Die Empfindlichkeit bzw. Wiederfindungsrate ist gleich oder größer 70 %.<br />

3. Der Variationskoeffizient aus Mehrfachbestimmungen ist gleich oder kleiner als 20 %.<br />

Die Unsicherheit des Leerwertes wird dabei nur indirekt über eine Extrapolation von<br />

Regressionsdaten einer Kalibrierung (Ordinatenabschnitt) erhalten. Diese wird dabei nur in<br />

der unmittelbaren Nähe der Nachweisgrenze (Bereich etwa von Null bis zum zehnfachen der<br />

Nachweisgrenze) durchgeführt und ist nicht mit der normalen Kalibrierung über den<br />

gesamten Arbeitsbereich zu verwechseln! Die zur Kalibrierung verwendeten Proben können<br />

durch Aufstocken der Leerprobe mit dem gesuchten Bestandteil erzeugt werden.<br />

Zur Bestimmung ist unbelastetes bzw. nur gering belastetes Probenmaterial mit<br />

verschiedenen Konzentrationen des zu bestimmenden Stoffes zu dotieren. Aus den<br />

Messergebnissen kann mit Hilfe entsprechender Statistikprogramme die Berechnung der<br />

Bereichsgrenzen erfolgen.<br />

Geeignete Hilfsprogramme sind z.B. BEN 2.xx sowie die Anlage<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 9 von 22<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Kalibrierung xx.xlsx<br />

Da nicht für jede Stoff-Matrix-Kombination eine genaue Bestimmung mit Verfahren nach<br />

DFG-Konzept oder DIN möglich ist, wird der Analytiker teilweise nur eine Schätzung des<br />

praktischen Arbeitsbereiches durchführen können (z.B. in der Rückstandsanalytik).<br />

Eine weitere praktisch orientierte Möglichkeit für die Analytik von Stoffen mittels GC und<br />

HPLC ist die Bestimmung von NG und BG aus dem Signal / Rausch-Verhältnis.<br />

Aus dem Detektorrauschen und der Höhe von Matrixsignalen einschließlich deren Streuung<br />

kann eine Mindestsignalhöhe abgeleitet werden, die mit ausreichender Wahrscheinlichkeit<br />

nur durch den zu bestimmenden Stoff hervorgerufen wird. Als Matrixsignale sind alle<br />

Signale, die bei der quantitativen Berechnung zu einer Vortäuschung des Analyten führen<br />

können, zu berücksichtigen.<br />

Bei Chromatogrammen wird aus dem Signalrauschen NG und BG wie folgt ermittelt:<br />

NG = BW + 3 x Standardabweichung des Rauschens (= BW +0,58 Np-p)<br />

BG = BW + 9 x Standardabweichung des Rauschens (= BW + 1,73 Np-p)<br />

mit Np-p = Peak-zu-Peak-Rauschen (Differenz zwischen kleinstem und größten Messsignal<br />

des Rauschens in analytfreier Lösung, z.B. im Fenster der doppelten Peakbreite.<br />

Andere Lösung (3-Sigma-Konzept):<br />

Nachweis- und Bestimmungsgrenze werden über die Blindwertstreuung ermittelt. Zur<br />

Ermittlung werden mindestens zehn Leerproben aufgearbeitet und vermessen. Aus den<br />

Messwerten werden der Mittelwert und die Standardabweichung berechnet.<br />

Die Nachweisgrenze errechnet sich als Summe aus dem Mittelwert und der dreifachen<br />

Standardabweichung.<br />

In Analogie wird die Bestimmungsgrenze als Summe aus dem Mittelwert und der zehnfachen<br />

Standardabweichung berechnet.<br />

Analog zu dieser Vorgehensweise ist es für chromatographische Verfahren möglich, die<br />

Nachweisgrenze als die dreifache Höhe des Grundlinienrauschens (s 0 ) anzunehmen. Für die<br />

Bestimmungsgrenze wird die zehnfache Höhe des Rauschens angenommen.<br />

NG = 3 x s 0<br />

BG = 9 x s 0 (Häufig auch: 10 x s 0 )<br />

4.3.3 Trennschärfe<br />

4.3.3.1 Spezifität und Selektivität eines Prüfverfahrens<br />

„Eine Methode muss in der Lage sein, unter den Versuchsbedingungen zwischen dem<br />

Analyten und den anderen Stoffen zu unterscheiden. Eine Schätzung, bis zu welchem Grad<br />

dies möglich ist, muss vorgelegt werden. Es sind Strategien zur Vermeidung vorhersehbarer<br />

Störungen durch andere Substanzen bei Verwendung des beschriebenen Verfahrens, z. B.<br />

Homologa, Analoga, Stoffwechselprodukte des interessierenden Rückstands, zu ergreifen.<br />

Es ist überaus wichtig, dass eventuelle Störungen durch Matrixbestandteile untersucht<br />

werden.“ (20<strong>02</strong>/657/EG)<br />

Die Spezifität ist die Fähigkeit eines Prüfverfahrens, nur den zu bestimmenden Parameter zu<br />

erfassen, ohne dass andere im Probenmaterial enthaltene Bestandteile das Ergebnis<br />

beeinflussen (z. B. Matrixeffekte). Zur Einschätzung der Spezifität sind die Kenntnisse über<br />

Störsubstanzen erforderlich.<br />

Bei mikrobiologischen Verfahren nach 2.2.2. – 2.2.4. gelten auch taxonomisch oder anders<br />

definierte Keimgruppen als zu bestimmender Analyt.<br />

Die Spezifität des Prüfverfahrens ist bei chemisch-physikalischen Prüfverfahren (2.1) durch<br />

Untersuchung von gleichartigen, die betreffenden Substanzen nicht enthaltenden Materialien<br />

(2.1.1) bzw. von Blindproben (2.1.2) zu überprüfen.<br />

Bei Verfahren nach 2.2.5 entfällt die Prüfung auf Spezifität, Ausnahme: Antibiogramm.<br />

Bei Verfahren nach 2.3, 2.4 und 2.6 sind bei jeder Probenserie positive und negative<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 10 von 22<br />

Kontrollen mitzuführen.<br />

Bei Verfahren nach 2.5 und nach 2.7 bis 2.11 ist die Spezifität durch regelmäßige Schulung<br />

der Prüfer sicherzustellen.<br />

Selektivität ist die Fähigkeit eines Prüfverfahrens, verschiedene, nebeneinander zu<br />

bestimmende Komponenten ohne gegenseitige Störung zu erfassen und sie somit eindeutig<br />

zu identifizieren. Bei Prüfverfahren, welche mehrere Analyten erfassen, ist darzulegen,<br />

inwieweit sich die Ergebnisse gegenseitig beeinflussen. Bei mikrobiologischen Prüfverfahren<br />

nach 2.2.1-2.2.4 kann wegen der möglichen Bildung wachstumshemmender oder -fördernder<br />

Stoffwechselprodukte von Keimen keine definitive Aussage bezüglich der gegenseitigen<br />

Beeinflussung getroffen werden.<br />

Auf Interferenzen und Störeffekte ist hinzuweisen.<br />

Untersuchung der Trennschärfe durch systematische Untersuchung von Einflussgrößen<br />

Diese Methode ist nahezu universell aber auch sehr aufwendig. Besonders für die<br />

Untersuchung der Selektivität eines Analysenverfahrens ist sie von Bedeutung. Die<br />

Auswirkung von Einflussgrößen (z.B. chemische Zusammensetzung der untersuchten Probe,<br />

Temperatur, Druck) auf das Analysenergebnis wird durch gezielte, systematische Variation<br />

dieser Parameter und die Anwendung auf verschiedene Analysenproben untersucht und<br />

quantifiziert. Dadurch können die hauptsächlichen Einflussfaktoren des Analysenverfahrens<br />

ermittelt werden. Diese Methode ist in Verbindung mit statistischer Versuchsplanung<br />

anzuwenden.<br />

4.3.4 Kenngrößen der Kalibrierfunktion<br />

4.3.4.1 Linearität<br />

Durch die Linearität wird der Bereich beschrieben, in dem das Messergebnis direkt proportional<br />

der Konzentration des Analyten in der Probe ist. Soweit für das Verfahren eine<br />

Kalibrierfunktion aufgestellt wird, ergibt sich der Bereich aus dem entsprechend verlaufenden<br />

Teil der Kalibrierfunktion. Eine lineare Abhängigkeit ist nicht zwingend erforderlich, es<br />

können auch Kalibrierfunktionen zweiten Grades verwendet werden. Kalibrierfunktionen<br />

sollten mindesten fünf und müssen mindestens vier Messpunkte enthalten. Soweit die<br />

Kalibrierfunktion nicht linear ist, sind wenigstens sechs bis acht Messpunkte erforderlich.<br />

Dabei sind Doppelbestimmungen zu empfehlen. Am tiefsten und höchsten Punkt sollten<br />

Dreifachbestimmungen durchgeführt werden. Ersatzweise kann auch die Zahl der<br />

Messpunkte verdoppelt werden. Die Linearität kann gesondert für Gerät und Methode<br />

bestimmt werden.<br />

4.3.4.2 Empfindlichkeit eines Untersuchungsverfahrens<br />

Die Empfindlichkeit beschreibt die Fähigkeit einer Analysenmethode, verschiedene Analytkonzentrationen<br />

zu differenzieren. Sie gibt an, in welchem Maße sich ein Wert in<br />

Abhängigkeit vom Signal des zu messenden Systems verändert.<br />

Im einfachen Fall einer Kalibrierfunktion 1. Ordnung wird die Empfindlichkeit aus dem<br />

Anstieg der Kalibriergeraden, d.h. dem Quotienten aus der Signalintensität und der<br />

Konzentration, ermittelt.<br />

4.3.4.3 Prognoseintervall<br />

Das Prognoseintervall eines Analysenverfahrens quantifiziert die Unsicherheit des<br />

Analytgehalts, der mittels der Analysenfunktion einem Wert der Messgröße zugeordnet wird.<br />

Das Prognoseintervall beinhaltet<br />

• die Unsicherheit der Analysenfunktion<br />

• einen Faktor zu festgelegtem Vertrauensniveau<br />

Achtung: Das Prognoseintervall ergibt sich aus der vorgegebenen statistischen Sicherheit<br />

der Kalibrierung (z.B. 95%) und ist ein Bestandteil der Messunsicherheit - sie ist nicht zu<br />

verwechseln mit der Messunsicherheit<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 11 von 22<br />

4.4 Ausführbarkeit und Anwendbarkeit, Robustheit, Arbeitsbereich<br />

Prüfverfahren sind hinsichtlich ihrer praktischen Ausführbarkeit und Anwendbarkeit,<br />

insbesondere ihrer Anwendung in der Routineanalytik, zu prüfen. Das umfasst sowohl die<br />

Eignung des Prüfverfahrens für Probenmaterialien verschiedener Matrizes als auch die<br />

Einhaltung der vorher beschriebenen statistischen Parameter.<br />

Die Probenmaterialien, für die das Prüfverfahren Anwendung findet, sind anzugeben.<br />

Sind bei bestimmten Probenarten geringfügige Abweichungen erforderlich, ohne dass eine<br />

vollständige Änderung des Verfahrens vorgenommen wird, sind die Abweichungen bezugnehmend<br />

auf das jeweilige Probenmaterial anzugeben.<br />

Änderungen der Versuchsbedingungen, welche die Untersuchungsergebnisse beeinflussen<br />

können (z. B. Temperaturschwankungen, Einsatz von Chemikalien bestimmter Hersteller,<br />

Stabilität von Reagenzien, Lichteinfluss, Hinweise auf einzuhaltende Lager- und<br />

Handhabungsbedingungen u. ä.), sind in dem Prüfverfahren anzugeben.<br />

Ebenso ist auf bekannte Störfaktoren hinzuweisen.<br />

Der Arbeitsbereich eines Verfahrens gibt das Intervall an, in dem die vorgegebenen bzw.<br />

erforderlichen Werte für Präzision und Richtigkeit eingehalten werden können. Zu überprüfen<br />

sind z.B. der Linearitätsbereich der Kalibrierfunktion oder die Kapazitätsgrenzen von<br />

Säulenfüllungen.<br />

Wird ein nicht linearer Zusammenhang zwischen Substanzgehalt und Messwert festgestellt<br />

(z. B. durch Test auf Varianzenhomogenität), ist der Arbeitsbereich einzugrenzen oder eine<br />

Kalibrierfunktion höherer Ordnung zu wählen. Zumindest ist bei Beibehaltung einer linearen<br />

Kalibrierfunktion die Relevanz der Nichtlinearität zu bewerten.<br />

4.5 Umfang und Dokumentation der Validierungsmaßnahmen<br />

Die aufgeführten Grundsätze sind bei der Durchführung von Validierungsverfahren zu<br />

beachten. Den konkreten Umfang der Maßnahmen legt die fachliche Leitung in Abhängigkeit<br />

von Anforderungen und Möglichkeiten fest. Bei Anwendung amtlicher Methoden oder<br />

anderer genormter Analysenverfahren ist die Einhaltung der Leistungskenndaten zu<br />

überprüfen und zu dokumentieren.<br />

Zu diesen amtlichen Methoden gehören:<br />

− Amtliche Sammlung nach § 64 LFBG<br />

− Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen<br />

Untersuchungen nach dem Fleischhygienegesetz<br />

− DIN/EN/ISO<br />

− AOAC<br />

− Schweizer Lebensmittelbuch<br />

− Arbeitsanleitungen der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere<br />

− Loseblattsammlung „Methoden der Infektionsdiagnostik“ des Arbeitskreises für<br />

veterinärmedizinische Infektionsdiagnostik (AVID) - im Arbeitsgebiet „Mikrobiologie,<br />

Parasitologie u. Hygiene“ der DVG<br />

− Vom BgVV/BVL zugelassene Tests zum Virusnachweis und zum Antikörpernachweis<br />

bei Tieren<br />

− Prüfverfahren des BgVV/BVL/BfR, auch vorläufige<br />

− Verfahren der DGF<br />

− EU-Verordnungen, Entscheidungen oder Richtlinien, bei welchen konkrete<br />

Analyseverfahren benannt oder beschrieben werden<br />

− Untersuchungsvorschriften des Internationalen Amtes für Rebe und Wein (O.I.V)<br />

− Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Untersuchung von Wein und ähnlichen<br />

alkoholischen Erzeugnissen sowie von Fruchtsäften nach § 55 Weingesetz und<br />

§ 45 LMBG<br />

− Prüfverfahren der amtlichen Arzneibücher der Bundesrepublik Deutschland und<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 12 von 22<br />

−<br />

−<br />

anderer Staaten, Prüfverfahren des deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) und der<br />

„Standardzulassungen für Fertigarzneimittel“ (Von dieser Prämisse geht auch das<br />

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Zulassungsverfahren für<br />

Fertigarzneimittel aus (Schreiben des BfArM vom 13.07.1998, Gesch.-Z. 3-A 18095-<br />

36432/98).<br />

Prüfverfahren des Länderausschusses Gentechnik (LAG) (AK „Gentechnische<br />

Überwachungslaboratorien)<br />

Prüfverfahren der EU-Referenzlabore<br />

4.5.1 Notwendige Validierungsmaßnahmen chemisch-physikalischer<br />

Untersuchungen<br />

Laut Akkreditierungsstelle (Anforderungskatalog des Sektorkomitees Lebensmittelanalytik)<br />

sind bei der Übernahme von Methoden aus amtlichen Sammlungen möglichst folgende<br />

Validierungsmaßnahmen durchzuführen (jeweils Bestimmung aus der Matrix)<br />

− Prüfung auf Präzision<br />

Maß der Präzision: Berechnung der absoluten und relativen Standardabweichung aus<br />

den Daten einer Mehrfachbestimmung, Festlegung des Vertrauensbereiches<br />

− zusätzliche Prüfgröße: Angabe der Wiederholbarkeit »r« der jeweiligen Methode<br />

(soweit vorhanden)<br />

− Prüfung der Messunsicherheit<br />

− soweit notwendig: Prüfung der Linearität<br />

− falls erforderlich (2.1.1): Nachweis-,Erfassungs- und Bestimmungsgrenze<br />

− Festlegung des Regressionskoeffizienten, mindestens Dreipunkt- anzustreben<br />

Fünfpunktkalibrierung<br />

− soweit möglich: Prüfung der Richtigkeit<br />

− Standardaddition mit zertifizierten Reinsubstanzen: Prüfung der Wiederfindung<br />

− Prüfung der Methode mit zertifiziertem Referenzmaterial<br />

− Teilnahme an Eignungsprüfungen, Laborvergleichsuntersuchungen<br />

Bei Modifikationen von Methoden aus amtlichen Sammlungen zusätzlich:<br />

−<br />

−<br />

Plausibilitätsprüfung des Einflusses der Modifikation, ggf. Kalibrierung gegen<br />

zertifiziertes Referenzmaterial<br />

Prüfung der Robustheit der Methode unter den gewählten Bedingungen<br />

Bei umfangreichen Modifikationen ist diese Methode wie eine aus der Literatur<br />

übernommene Methode bzw. Hausmethode anzusehen. In diesen Fällen kommt hinzu:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Prüfung der (beschriebenen) Spezifität und Selektivität der Methode<br />

Bestimmung zunächst mit Reinsubstanzen bzw. Standards, anschließend Bestimmung<br />

aus der Matrix<br />

Festlegung des Messbereiches - Bestimmung aus der Matrix<br />

Bestimmung des Konzentrationsbereiches, für den quantitative Aussagen gemacht<br />

werden können<br />

soweit möglich: Überprüfung mit einem 2. unabhängigen Verfahren<br />

soweit notwendig: Ermittlung von Nachweis- und Bestimmungsgrenze - Bestimmung<br />

aus der Matrix<br />

Prüfung der Robustheit der Methode unter den gewählten Bedingungen<br />

Grundsätzlich gelten für die Validierung entsprechende Regelungen amtlichen Charakters in<br />

den verschiedenen Bereichen (z.B. Pestizidanalytik [23], Umweltanalytik [19][22], NRKP<br />

(Rückstände) [27]).Soweit verfügbar, sind diese unter s:\qm\normen und regeln\validierung<br />

abgelegt.<br />

Das folgende Schema kann als Hilfe bei der Erstellung eines Validierungsplans<br />

herangezogen werden (siehe [33])<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 13 von 22<br />

Validierungsparameter Prüfung der<br />

Identität eines<br />

Stoffes oder<br />

Screening<br />

Bestimmung<br />

eines Hauptbestandteils<br />

(2.1.2)<br />

Quantifizierung<br />

von Spuren- und<br />

Nebenbestandteilen<br />

(2.1.1)<br />

Bestimmung<br />

physikochemischer<br />

Daten<br />

Richtigkeit - + + +<br />

Präzision - + + +<br />

Linearität, Arbeitsbereich - + + +<br />

Selektivität + + + -<br />

Nachweisgrenze + - + -<br />

Bestimmungsgrenze - - + -<br />

Robustheit + + + +<br />

Neu erarbeitete Methoden werden erst nach Durchführung der Validierung zur Anwendung<br />

freigegeben. Soweit im Einzelfall ein schneller Einsatz der Methode nötig ist, können<br />

Prüfungen auch teilweise nachgeholt werden (z. B. Nachweis- und Bestimmungsgrenze).<br />

Validierungsmaßnahmen und Ergebnisse der Validierung sowie regelmäßige Prüfungen von<br />

validierten Verfahren sind zu dokumentieren und von der fachlichen Leitung mit eindeutigem<br />

Bezug auf das jeweilige Prüfverfahren aufzubewahren.<br />

4.5.2 Notwendige Validierungsmaßnahmen mikrobiologischer<br />

Untersuchungen<br />

Laut Akkreditierungsstelle (Anforderungskatalog des Sektorkomitees Lebensmittelanalytik)<br />

sind bei der Übernahme von Methoden aus amtlichen Sammlungen möglichst folgende<br />

Validierungsmaßnahmen durchzuführen<br />

− Spezifität/Selektivität (Prüfung mit Referenzstämmen)<br />

− Nachweisgrenze (Prüfung mit definierten Keimgehalten)<br />

− Wiederfindung (Prüfung mit definierten Keimgehalten, Prüfung von Lebensmittelproben<br />

mit definierten Keimzahlen)<br />

− Richtigkeit (Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen<br />

− Präzision (z. B. max. zulässige Abweichung Faktor 10 bei Keimzahlbestimmungen)<br />

Bei Modifizierung amtliche Methoden sowie bei Literaturmethoden kommt hinzu:<br />

− Plausibilität (z.B. Vergleich mit anderen Verfahren)<br />

4.5.3 Maßnahmen zur Qualitätskontrolle in der Routine<br />

lm Rahmen des Validierungsverfahrens wird auch festgelegt, welche Maßnahmen zur<br />

Routine-Qualitätskontrolle in welchen zeitlichen Abständen durchzuführen sind und welche<br />

Regelkarten angewendet werden.<br />

Zur Routine-Qualitätskontrolle können genutzt werden:<br />

− Untersuchung von Referenzmaterial / Vergleichsmaterial<br />

− Mitführung von Standards<br />

− Durchführung von Mehrfachbestimmungen<br />

− Ermittlung von Blindwerten, Wiederfindungsraten u. ä.<br />

Mittels Qualitätsregelkarten können Präzisions- oder Richtigkeitskontrollen durchgeführt<br />

werden.<br />

Qualitätsregelkarten können in Form von<br />

− Blindwert-Regelkarten<br />

− Mittelwert-Regelkarten oder<br />

− Wiederfindungs-Regelkarten<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 14 von 22<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Standardabweichungs-Regelkarten<br />

Spannweiten-Regelkarten<br />

Zielwert-Regelkarten<br />

geführt werden.<br />

Beispiele von Excel-Tabellen zur Erstellung von diversen Regelkarten sind in der Anlage<br />

unter „<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> …-regelkarte xx.xlsb“ zu finden, die entsprechende Anleitung unter<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Handbuch-Regelkarten xx.pdf (Quelle: http://www.iswa.uni-stuttgart.de)<br />

5 Literatur-Hinweise<br />

Einige Publikationen über Validierung und Messunsicherheit sind unter<br />

s:\qm\normen und regeln\validierung zu finden:<br />

[1] AKS Hannover - Erläuterungen - Ermittlung und Angabe der Messunsicherheit in<br />

akkreditierten Prüflaboratorien vom 14.12.2007<br />

AKS - Ermittlung der Messunsicherheit.pdf<br />

[2] DEV A0-4 Leitfaden zur Abschätzung der Messunsicherheit aus Validierungsdaten,<br />

64. Lieferung 2006 - DIN-Leitfaden-Messunsicherheit_DEV Nordtest.pdf<br />

[3] E DIN ISO 11352:2011-03 (DEV A0-4) Bestimmung der Messunsicherheit basierend auf<br />

Validierungsdaten, - DEV A0-4 - DIN ISO 11352E 2011-03.pdf<br />

[4] Leitfaden zur Ermittlung von Messunsicherheiten bei quantitativen Prüfergebnissen,<br />

Eurolab Deutschland, Technischer Bericht <strong>02</strong>/2006 vom 09.11.2006<br />

EUROLAB Leitfaden_2_2006.pdf<br />

[5] EURACHEM/CITAC Leitfaden, Ermittlung der Messunsicherheit bei analytischen<br />

Messungen, 2. Auflage von Februar 2004<br />

EURACHEM Ermittlung_der_Messunsicherheit_bei_analytischen_Messungen.pdf<br />

[6] Evaluation of measurement data — Guide to the expression of uncertainty in<br />

measurement - JCGM_100_2008_E.pdf<br />

[7] Leitfaden zur Validierung mikrobiologischer Prüfverfahren und zur Abschätzung der<br />

Messunsicherheit im Bereich Lebensmittel- und Umweltmikrobiologie, Mitt. Lebensm.<br />

Hyg. 97, 73–106 (2006), Leitfaden_zur_Validierung_Mikrobiologie SLMB.pdf<br />

[8] ISO TS 19036:2006-<strong>02</strong>-01 Microbiology of food and animal feeding stuffs — Guidelines<br />

for the estimation of measurement uncertainty for quantitative determinations,<br />

ISO-TS 19036 Microbiology - Uncertainty.pdf<br />

[9] Amtliche Methodensammlung nach § 64 LFGB, L 00.00-123 (2008-12): Allgemeine<br />

Anforderungen und Leitlinien für mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln<br />

Anforderungen fuer mikrobiologische Untersuchungen von LM - L00.00-123 2008-12.pdf<br />

[10] Leitfaden zur Validierung chemisch-physikalischer Prüfverfahren und zur Abschätzung<br />

der Messunsicherheit, Schweiz. Lebensmittelbuch, 2004<br />

Leitfaden_zur_Validierung_SLMB.pdf<br />

[11] UBA, Leitlinie zur Methodenvalidierung, 2005,<br />

UBA - Leitlinien zur Methodenvalidierung.pdf<br />

[12] Uncertainty of Measurement-Part 1: General OMCL Policy for implementation of<br />

Measurement of Uncertainty in Compliance Testing<br />

Uncertainty_of_Measurements_Part_I_Compliance_testing.pdf<br />

[13] Uncertainty of Measurement-Part 2: OMCL Policy on the Estimation and Application of<br />

Uncertainty in Analytical Measurement<br />

Uncertainty_of_Measurements_Part_II_Other_than_compliance_testing.pdf<br />

[14] DAkkS - Ermittlung und Angabe der Messunsicherheit nach Forderungen der DIN EN<br />

ISO/IEC 17<strong>02</strong>5, aktuelle Ausgabe<br />

DAkkS - 71 SD 1+4 016_messunsicherheit_yyyymmdd_vx.y.pdf<br />

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des Dokumentes, die für den persönlichen Gebrauch angefertigt werden dürfen, müssen gegen die elektronische bereitgestellte PDF-Version vom Anwender verifiziert werden!


<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 15 von 22<br />

[15] Nachweisgrenzen und Erkennungsgrenzen nach ISO 11929, Michel R., Zentrum für<br />

Strahlenschutz und Radioökologie, Leibniz Universität Hannover,<br />

NACHWEISGRENZEN UND ERKENNUNGSGRENZEN NACH ISO 11929.pdf<br />

[16] DAkkS - Validierung von Prüfverfahren im Geltungsbereich des Scopes des<br />

SK – Chemie und Umwelt, aktuelle Ausgabe<br />

DAkkS - 71 SD 4 019_Validierung_yyyymmdd_vx.y.pdf<br />

[17] THI Freiburg, Qualitätssicherungsrichtlinie (QSR) – Validierung kalibrierfähiger<br />

Prüfverfahren, Hädrich J, 21.04.1997<br />

QSR30Z01.pdf<br />

[18] Amtliche Methodensammlung nach § 64 LFGB - Planung und statistische Auswertung<br />

von Ringversuchen (Kapitel I bis VI) Kriterien zur Prüfung von Analysenverfahren<br />

lmbg35_mai_2003.pdf<br />

[19] DEV – Strategien für die Wasseranalytik: Verfahrensentwicklung, Validierung und<br />

Qualitätssicherung in der Routine“, 39. Lieferung 1997<br />

[20] DEV A0-2 – Leitfaden zur primären Validierung von Analysenverfahren,<br />

59. Lieferung 2004<br />

[21] ENV ISO 13530 (Vornorm, DEV A60) – Richtlinie zur analytischen Qualitätssicherung in<br />

der Wasseranalytik, 47. Lieferung 2000<br />

[22] LAWA AQS – Merkblatt A-5, Validierung von Analysenverfahren, April 2006 (Loseblattsammlung<br />

zu den Rahmenempfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser<br />

(LAWA) für die Qualitätssicherung bei Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchungen),<br />

AQS-Merkblatt A-5 Validierung.pdf<br />

[23] Community Reference Laboratories Residues (CRLs) - Guidelines for the validation of<br />

screening methods for residues of veterinary medicines (initial validation and transfer),<br />

20/1/2010, Guideline_Validation_Screening_en (20.01.2010).pdf<br />

[24] Method validation and quality control procedures for pesticide residues analysis in food<br />

and feed - Document No. SANCO/10684/2009<br />

qualcontrol_en.pdf<br />

[25] DIN 32645, Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze, November 2008<br />

DIN 32645 2008-11.pdf<br />

[26] Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29.<br />

April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelund<br />

Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz<br />

VO 882-2004-EG_20040429.pdf<br />

[27] Entscheidung 20<strong>02</strong>/657/EG der Kommission vom 12.08.20<strong>02</strong> zur Umsetzung der<br />

Richtlinie 96/23/EG des Rates betreffend die Durchführung der Analysenmethoden und<br />

die Auswertung von Ergebnissen (Abl. Nr. L 221 vom 17.08.20<strong>02</strong>, S. 8 - 36)<br />

L221_Analysemethoden_Durchführung_Auswertung 20<strong>02</strong>-657-EG.pdf<br />

[28] DIN EN ISO/IEC 17<strong>02</strong>5, Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und<br />

Kalibrierlaboratorien<br />

[29] Deutsche Forschungsgemeinschaft: Rückstandsanalytik von Pflanzenschutzmitteln,<br />

Mitteilung VI der Senatskommission für Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und<br />

Vorratsschutzmittel, Methodensammlung der Arbeitsgruppe „Analytik“, VCH<br />

Verlagsgesellschaft mbH, Weinheim, Stand 1989, Abschnitt XI<br />

[30] BGesundhBl. 17, S. 269 (1974)<br />

[31] DOERFFEL, K.: Statistik in der analytischen Chemie, Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie<br />

GmbH Leipzig, 5. erweiterte und überarbeitete Auflage, 1990<br />

[32] KROMIDAS, S: Qualität im analytischen Labor, VCH-Verlagsgesellschaft mbH,<br />

Weinheim, 1995<br />

Hinweis: Druckexemplar - nur zur Information - die verbindliche Version dieses Dokumentes ist die im zentralen Verzeichnis des LLBB bereitgestellte PDF-Version! Alle Kopien<br />

des Dokumentes, die für den persönlichen Gebrauch angefertigt werden dürfen, müssen gegen die elektronische bereitgestellte PDF-Version vom Anwender verifiziert werden!


<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 16 von 22<br />

[33] KROMIDAS, S.: Validierung in der Analytik, VHC-Verlagsgesellschaft mbH, Weinheim,<br />

1999<br />

[34] KROMIDAS, S.: Handbuch Validierung in der Analytik, Wiley-VCH Verlag GmbH & Co.<br />

KGaA, 2. Auflage, 2011<br />

[35] Normenreihe DIN ISO 5725, Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) von Messverfahren<br />

und Messergebnissen, Teil 1 bis Teil 6<br />

6 Anlagen<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Kalibrierung xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Richtigkeit xx.xlsx<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Messunsicherheit_Horwitz xx.xlsx<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Messunsicherheit_Nordtest xx.xlsx<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Mittelwertregelkarte xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> WFR-Regelkarte xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Spannweitenregelkarte_rel xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Spannweitenregelkarte_abs xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Differenzenregelkarte xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Blindwertregelkarte xx.xlsb<br />

<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Handbuch-Regelkarten xx.pdf<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 17 von 22<br />

7 Anhänge:<br />

7.1 Definitionen und Erläuterungen<br />

Mittelwert (x¯): ist die Summe aller Messwerte geteilt durch die Anzahl der Messwerte<br />

Standardabweichung (s): ist ein Maß für die zufällige Streuung von Analysenergebnissen,<br />

die bei wiederholter Anwendung eines quantitativen Messverfahrens erhalten werden<br />

−<br />

ist definiert als die positive Quadratwurzel aus der Varianz<br />

Varianz (s 2 ): ist definiert als die Summe der quadrierten Abweichungen der Einzelwerte vom<br />

Mittelwert geteilt durch n-1 (n-Anzahl der Bestimmungen)<br />

<br />

<br />

1<br />

1 <br />

<br />

Vertrauensbereich (VB): ist ein Streumaß, das den Streubereich des Mittelwertes für eine<br />

bestimmte statistische Sicherheit charakterisiert<br />

<br />

√<br />

− bei Angabe des Vertrauensbereiches ist die statistische Sicherheit sowie der<br />

Freiheitsgrad bzw. die Anzahl der Messwerte anzugeben<br />

− Die Angabe des Vertrauensbereiches erfolgt mit einer signifikanten Ziffer mehr als die<br />

des Ergebnisses<br />

Streubereich (SB): ist ein Streumaß, das die Streuung von Einzelergebnissen für eine<br />

bestimmte statistische Sicherheit charakterisiert<br />

<br />

√<br />

− der Streubereich wird durch Multiplikation der Standardabweichung und dem<br />

entsprechenden t-Faktor ermittelt<br />

− die statistische Sicherheit sowie der Freiheitsgrad f bzw. die Anzahl der Messwerte<br />

sind anzugeben<br />

Freiheitsgrad (f): entspricht der Anzahl von Daten aus ihrer Gesamtanzahl n, die frei<br />

variieren können, ohne die feststehende Bestimmungsgröße zu ändern<br />

− er ergibt sich z.B. aus der Gesamtanzahl n der Messwerte vermindert um 1<br />

Variationskoeffizient (VK): Streumaß zur Beurteilung der Variabilität von Verteilungen<br />

− Quotient aus der Standardabweichung und dem Mittelwert<br />

<br />

relative Standardabweichung (RSD): entspricht dem VK<br />

t-Faktor: Faktor nach Student entsprechend der t-Verteilung<br />

Faktoren sind einer entsprechenden t-Tabelle zu entnehmen, deren Größe abhängig ist von<br />

der gewählten statistischen Sicherheit und der Anzahl der Freiheitsgrade sowie der<br />

einseitigen oder zweiseitigen Fragestellung für die Irrtumswahrscheinlichkeit<br />

(Die einseitige Fragestellung betrachtet entweder nur zu große oder zu kleine Werte als<br />

Extremwerte; die zweiseitige Fragestellung betrachtet sowohl den kleinsten als auch den<br />

größten Wert als Ausreißer)<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 18 von 22<br />

7.2 Statistische Größen<br />

Erläuterung der Begriffe Richtigkeit und Präzision aus der DIN ISO 5725<br />

DIN ISO 5725<br />

DIN ISO 5725-1: 1997-11<br />

1998-09<br />

DIN ISO 5725-2: 20<strong>02</strong>-12<br />

DIN ISO 5725-3: 2003-<strong>02</strong><br />

DIN ISO 5725-4: 2003-01<br />

DIN ISO 5725-5: 20<strong>02</strong>-11<br />

DIN ISO 5725-6: 20<strong>02</strong>-08<br />

Richtigkeit<br />

(Trueness)<br />

Systematische Abweichung des Mittelwerts<br />

(bias = lack of trueness)<br />

Die Richtigkeit kann bestimmt werden<br />

• aus der Abweichung des Mittelwerts<br />

mehrerer Untersuchungen<br />

o vom Referenzwert eines zertifizierten<br />

Materials<br />

o bzw. vom zugesetzten Gehalt des<br />

Analyten (recovery)<br />

• durch Vergleich mit dem Ergebnis mittels<br />

eines normierten Verfahrens<br />

Die Richtigkeit kann als Prozentwert<br />

angegeben werden.<br />

Genauigkeit (Richtigkeit und Präzision) von Messverfahren<br />

und Messergebnissen, identisch mit ISO 5725<br />

Allgemeine Grundlagen und Begriffe<br />

1. Berichtigung<br />

Grundlegende Methode für die Ermittlung der Wiederhol- und<br />

Vergleichspräzision eines vereinheitlichten Messverfahrens<br />

Präzisionsmaße eines vereinheitlichten Messverfahrens<br />

unter Zwischenbedingungen<br />

Grundlegend Methode für die Ermittlung der Richtigkeit eines<br />

vereinheitlichten Messverfahrens<br />

Alternative Methoden für die Ermittlung der Präzision eines<br />

vereinheitlichten Messverfahrens<br />

Anwendung von Genauigkeitswerten in der Praxis<br />

Genauigkeit<br />

(Accuracy)<br />

Abweichung des Messwerts vom wahren Wert<br />

Präzision<br />

(Precision)<br />

zufällige Abweichung der Einzelwerte<br />

(random error)<br />

Die Präzision kann bestimmt werden<br />

• aus der Streuung des Mittelwerts mehrerer<br />

Untersuchungen mittels der<br />

Standardabweichung<br />

• in einem Labor unter Wiederholbedingungen<br />

(gleiche Proben, gleicher Analytiker, gleiches<br />

Gerät, gleiche Reagenzien): relative<br />

Wiederholstandardabweichung a<br />

(repeatability relative standard deviation)<br />

• in einem Labor unter Zwischenbedingungen<br />

(verschiedene Proben, Analytiker, Geräte,<br />

Reagenzien): relative<br />

Vergleichsstandardabweichung unter<br />

Zwischenbedingungen a (intermediate<br />

relative standard deviation)<br />

• in mehreren Labors: relative<br />

Vergleichstandardabweichung a<br />

(reproducibility relative standard deviation)<br />

a Die relative Standardabweichung bezogen auf den absoluten Wert des arithmetischen Mittels entspricht dem<br />

Variationskoeffizienten<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 19 von 22<br />

Berechnungsformeln<br />

s<br />

ij<br />

=<br />

1<br />

n −1<br />

ij<br />

n ij<br />

∑ ( y ijk<br />

− y )<br />

ij<br />

k=<br />

1<br />

s ⋅100<br />

RWSA bzw. RVSA[%]<br />

=<br />

y<br />

2<br />

5725:2, 7.1.10, Standardabweichung für Labor i bei Level j<br />

y ij : Ein Ergebnisse für Labor i bei Level j<br />

ȳ ij Mittelwert der Ergebnisse für Labor i bei Level j<br />

n ij : Anzahl der Ergebnisse für Labor i bei Level j<br />

s: Standardabweichung und ȳ: Mittelwert der Ergebnisse unter<br />

Wiederhol- bzw. Vergleichsbedingungen<br />

Die DIN ISO 5725-3 beschreibt die Präzision eines Verfahrens innerhalb des Labors<br />

(Laborpräzision, intermediate precision s I )<br />

Diese liegt in der Regel zwischen den Standardabweichungen unter Wiederhol- und unter<br />

Vergleichsbedingungen und wird von folgenden Faktoren am wahrscheinlichsten beeinflusst:<br />

• Zeit: Intervall zwischen aufeinander folgenden Messungen<br />

• Kalibrierung: Wurde innerhalb von Messungen neu kalibriert?<br />

• Prüfer: Wurden aufeinander folgende Messungen von verschiedenen Prüfern<br />

durchgeführt?<br />

• Geräte: Wurden verschiedene Geräte eingesetzt?<br />

Es wird empfohlen, M-Faktoren für die unterschiedlichen Bedingungen zu verwenden, von<br />

M = 1 (einer der 4 Faktoren ist unterschiedlich) bis M = 4 (alle sind unterschiedlich).<br />

Bei der Abschätzung der intermediate precision Standardabweichung s I () sollen die Faktoren<br />

in der Klammer angegeben werden.<br />

n<br />

Einfachster Ansatz, 5725:3, 8.1<br />

1<br />

2<br />

s = ∑ ( y − y ) Es werden n Messungen (n ≥ 15) mit einem Wechsel<br />

I () k<br />

der Faktoren durchgeführt.<br />

s<br />

I<br />

s<br />

I<br />

n<br />

−1<br />

k=<br />

1<br />

t<br />

1<br />

=<br />

( )<br />

∑<br />

()<br />

t n -1<br />

y<br />

j=<br />

1 k=<br />

1<br />

1<br />

2t<br />

n<br />

∑( y<br />

jk<br />

−<br />

j)<br />

t<br />

∑( y − )<br />

j1 j2<br />

=<br />

y<br />

()<br />

j=<br />

1<br />

2<br />

2<br />

Alternative Methode 5725:3, 8.2<br />

t Materialien mit jeweils n Ergebnissen<br />

5725:3, 8.2.2,<br />

t: Anzahl der Materialien [t(n-1) ≥ 15]<br />

Alternative Methode 5725:3, 8.2<br />

5725:3, 8.2.2, vereinfachte Formel für n = 2<br />

(z. B. 2 Ergebnisse pro Material)<br />

t: Anzahl der Materialien<br />

7.3 Funktionen in Excel zur Berechnung von statistischen Daten<br />

Standardabweichung s einer Stichprobe =STABW(x i )<br />

Mittelwert x i =MITTELWERT(x i )<br />

t-Faktor (x%, zweiseitig) x ist Wahrscheinlichkeit (x


<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 20 von 22<br />

7.4 Empfehlungen zu den Anlagen <strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> …regelkarte xx.xlsb<br />

Qualitätsregelkarten, Kontrollkarten<br />

(erarbeitet im Staatlichen Landesuntersuchungsamt Braunschweig und modifiziert von QM)<br />

7.4.1 Zweck/Begründung<br />

Neben der Funktionsprüfung von Geräten ist es erforderlich, die Analytik als ganzheitliches<br />

System zu überprüfen und die Zuverlässigkeit des Analysenverfahrens zu dokumentieren.<br />

Um analytische Abweichungen zu erkennen, können bei Analysen "Kontrollproben" unter<br />

Routinebedingungen untersucht und die Ergebnisse in sog. Kontrollkarten dokumentiert<br />

werden.<br />

Kontrollkarten (= Qualitätsregelkarten, QRK) eignen sich besonders, die zeitliche<br />

Veränderung der Qualitätsmerkmale von Analysenverfahren zu beobachten und "Außer-<br />

Kontroll-Situationen" zu erkennen.<br />

7.4.2 Geltungsbereich/Anerkennungsbereich<br />

Diese Empfehlung gilt für alle probenbezogenen Prüfungen.<br />

7.4.3 Inhalte/Regelungen<br />

7.4.3.1 Allgemeine Regelungen<br />

• Jeder fachliche Leiter hat die Qualität der in seiner Zuständigkeit ermittelten<br />

Prüfergebnisse (Analysenwerte) abzusichern. Dazu kann eine QRK als ergänzende<br />

Maßnahme geführt werden.<br />

• Über Art und Anzahl der zu führenden QRK entscheidet der fachliche Leiter nach<br />

fachlichem Ermessen.<br />

• Bei "Außer-Kontroll-Situationen" ist der fachliche Leiter umgehend zu unterrichten.<br />

• Der fachliche Leiter entscheidet nach fachlichem Ermessen, ob und welche Maßnahmen<br />

einzuleiten sind.<br />

7.4.3.2 Kontrollproben<br />

Kontrollproben müssen über einen längeren Zeitraum "stabil" bleiben. Sie werden "zur<br />

Kontrolle" mit analysiert. Die Kontrollproben sollen für das Verfahren repräsentativ sein.<br />

Als Kontrollproben eignen sich:<br />

• Standardlösungen,<br />

• Blindproben,<br />

• reale Proben,<br />

• aufgestockte Proben,<br />

• synthetische Proben,<br />

• zertifizierte Substanzen.<br />

7.4.3.3 Beispiele für QRK<br />

• Mittelwertkontrollkarte (ggf. einschließlich Blindwert),<br />

Überwachung der Präzision (wiederholte Durchführung des Prüfverfahrens unter<br />

vorgeschriebenen Bedingungen) durch kontinuierliche Messung eines stabilen Standards,<br />

• Wiederfindungskontrollkarte,<br />

Überprüfung des Fehlers durch Matrixeinflüsse, durch Aufstockversuche mit realen<br />

Proben,<br />

• Spannweitenkontrollkarte,<br />

• Blindwertkontrollkarte,<br />

• Zielwertkontrollkarte.<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 21 von 22<br />

Es sollte die Art der Kontrollkarte gewählt werden, die am empfindlichsten auf nicht<br />

tolerierbare Abweichungen reagiert.<br />

Nummer der Untersuchung<br />

obere Kontrollgrenze (+3σ)<br />

obere Warngrenze (+2σ)<br />

Mittelwert (x)<br />

untere Warngrenze (-2σ)<br />

untere Kontrollgrenze (-3σ)<br />

7.4.3.4 Prinzip der QRK<br />

Wird eine Probe gleicher Konzentration mehrfach untersucht, so streuen die Werte in der<br />

Regel in Form einer Gaußschen Glockenkurve (Normalverteilung) um einen Mittelwert. Die<br />

daraus ermittelte Standardabweichung (σ) ist ein Maß für die Streuung. Die Messergebnisse<br />

werden gegen die Zeit aufgetragen.<br />

Streuen die Messergebnisse stark, wird die Glockenkurve sehr breit sein. Liegen die<br />

Messergebnisse sehr dicht beieinander, so wird die Glockenkurve sehr schmal sein.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Messgröße sowohl in der Vorlaufphase als auch in der<br />

Folgezeit normal verteilt ist.<br />

Innerhalb eines Streubereiches von +/- zwei Standardabweichungen (σ) - dem Warnbereich -<br />

liegen rund 95,5 % der Messwerte. Über- oder Unterschreitungen dieses Bereichs sind,<br />

wenn sie einmalig erfolgen, statthaft, sollen den Labormitarbeiter aber warnen. Ein weiter<br />

außerhalb liegender Streubereich von +/- drei Standardabweichungen wird als<br />

Kontrollbereich bezeichnet. Innerhalb seiner Grenzen befinden sich rund 99,7 % aller<br />

Messwerte, d.h., dass von 1000 Messwerten nur drei außerhalb liegen dürfen.<br />

7.4.3.5 Regelarbeitsweise<br />

• Zunächst wird durch Vorlaufmessungen (Vorperiode) (> 6 Werte, Vorgabe 16 Werte) der<br />

Streubereich festgestellt, in dem sich eine Messgröße bewegt.<br />

• Ausreißer (Grubbs-Test) werden eliminiert und werden ersetzt, nach Möglichkeit durch<br />

drei neue Werte.<br />

• In der Folgezeit wird unter Routinebedingungen gemessen und geprüft, ob sich die<br />

ermittelten Werte signifikant von den Vorlaufmessungen unterscheiden.<br />

• Aus den Daten der Vorperiode werden Mittelwert (x) sowie Warn- und Kontrollgrenze (2σ,<br />

3σ) berechnet. Es können aber auch eigene Zielwerte, Kontroll- und Warngrenzen<br />

festgelegt werden.<br />

• Die Werte gültiger Folgemessungen innerhalb der Kontrollgrenze werden an die<br />

Vorlaufmessungen angehängt. Dadurch vergrößert sich im Laufe der Zeit der Umfang der<br />

Daten, aus denen x, 2s, 3s berechnet werden. Bei dieser Vorgehensweise gleiten also<br />

sowohl der Mittelwert als auch Warn- und Kontrollgrenzen über die Zeit. Solche<br />

Langzeitauswertungen können verhindern, dass aus einer Kontrollkarte mit geringer<br />

Streuung eine Folgekarte mit engen Kontrollgrenzen entsteht, wodurch die Gefahr<br />

ungewöhnlich vieler Ausreißer wächst.<br />

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<strong>VA</strong> 8 – <strong>0004</strong> - <strong>02</strong>, Seite 22 von 22<br />

• Eine Außer-Kontroll-Situation, die Maßnahmen bzw. Überprüfungen erfordert, liegt vor,<br />

wenn 2 von 3 aufeinander folgenden Werten außerhalb der Warngrenzen (+/-2σ) liegen.<br />

Um Ausreißer zu erkennen, wird die Messung mit gleichen Lösungen und<br />

Geräteeinstellungen wiederholt. Ergibt der so überprüfte Standard wieder einen<br />

"normalen" Wert, sind keine Maßnahmen erforderlich.<br />

Allgemein gültige Kriterien für ”Außer-Kontroll-Situationen“<br />

• Über- und Unterschreitung der Kontrollgrenzen und<br />

• zwei von drei aufeinander folgenden Werten außerhalb der Warngrenzen<br />

Daneben sind noch andere Außer-Kontroll-Situationen definiert, wie z.B.<br />

• zehn von elf aufeinander folgenden Werten auf einer Seite der Zentrallinie.<br />

• sieben aufeinander folgende Werte oberhalb oder unterhalb der Zentrallinie (Mittelwert),<br />

• sieben aufeinander folgende, monoton ansteigende oder abfallende Werte<br />

Diese sind jedoch nicht zwingend anzuwenden.<br />

Die Messwerte von QRK sollen im Idealfall zufallsbedingt streuen. Trends, wie monoton<br />

ansteigende oder abfallende Werte, können wertvolle Hinweise bei Außer-Kontroll-<br />

Situationen geben (z.B. Verdunstung des Lösungsmittels der Standardlösung, instabile<br />

Standards oder Reagenzien, Veränderungen bei Fließmittelgemischen, Verschmutzung von<br />

Detektoren oder Messzellen usw.), aber auch durch statistische Streuungen bedingt sein.<br />

Trends bewirken nicht zwangsläufig Maßnahmen, da auch Trends über die Zeit gewisse<br />

Streuungen aufweisen können.<br />

Es ist möglich, dass auch bei neu angesetzten Reagenzien oder Stammlösungen, bei<br />

Wartung oder Kalibrierung der Messgeräte, sich der Verlauf der Messwerte nicht sofort in<br />

gewünschter Weise ändert, weil sich der Trend fortsetzt.<br />

7.4.3.6 Mögliche Ursachen für Außer-Kontroll-Situationen<br />

• Fehlerhafte Herstellung von Standards oder Reagenzien,<br />

• Verunreinigung von Proben,<br />

• Verluste bei der Probenvorbereitung,<br />

• Fehler im Messsystem, Bedienungsfehler, Gerätedrift,<br />

• Verdünnungsfehler,<br />

• Alterung von Standards, Reagenzien oder Referenzmaterial,<br />

• Konzentrierung durch Verdunsten.<br />

7.4.3.7 Durchführung<br />

Qualitätsregelkarten können z.B. anhand der Excel-Dateien ”<strong>VA</strong> 8004 ...regelkarte xx.xlsb”<br />

im QM-Ordner angelegt werden (kopieren und unter eigenem Namen abspeichern). Der<br />

vorhandene Schreibschutz kann ohne Passwort aufgehoben werden, um z.B. die Anzahl der<br />

Messwerte den Vorgaben anzupassen. Anschließend muss aber der Schreibschutz wieder<br />

aktiviert werden, um unbeabsichtigte Änderungen an der Struktur zu vermeiden. Für diese<br />

Regelkarten der Universität Stuttgart existiert eine eigene Anleitung<br />

(<strong>VA</strong> 8-<strong>0004</strong> Handbuch-Regelkarten xx.docx).<br />

Es ist leider nicht möglich, die Arbeitsblätter zu kopieren und mehrere Parameter in einer<br />

Datei zu erfassen, da die entsprechende Makro-Programmierung nicht daraufhin eingestellt<br />

ist. Auch dürfen die Tabellenblätter nicht umbenannt werden.<br />

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