P.T. MAGAZIN 02/2012
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Weitblick gefragt<br />
Beim Vererben von Unternehmensvermögen profitieren<br />
Wirtschaft<br />
Im Jahr 2003 forderte das Präsidiumsmitglied der Oskar-Patzelt-Stiftung, damals Wirtschaftsminister<br />
des Saarlandes, Dr. Hanspeter Georgi, zur Preisverleihung "Großer Preis<br />
des Mittelstandes", die betriebliche Erbschaftsteuer zu novellieren: Wenn der Erbe den<br />
Betrieb zehn Jahre lang weiterführt, sollte er die Erbschaftsteuer erlassen bekommen.<br />
Die häufigsten Lügen überhaupt:<br />
Ich liebe Dich.<br />
Ich rufe Dich an.<br />
Du bekommst Dein<br />
Geld.<br />
Alle tun sie weh, aber eine kann Ihre<br />
Existenz ruinieren. Bürgel-Auskünfte<br />
zeigen Ihnen, wie es um Ihre Kunden<br />
bestellt ist! Spezialisten ziehen Ihre<br />
offenen Forderungen ein; konsequent,<br />
erfolgreich!<br />
BÜRGEL Wirtschaftsinformationen<br />
Vertriebsgesellschaft mbH<br />
– Niederlassung Leipzig –<br />
Dohnanyistraße 28 • 04103 Leipzig<br />
Tel.: (03 41) 4 49 03-0 • Fax: (03 41) 4 49 03 50<br />
Internet: www.buergel-Leipzig.de<br />
(DHPG) Die Aussichten sind verlockend:<br />
Wer unternehmerisches Vermögen vererben<br />
oder verschenken möchte, kann<br />
von Steuerprivilegien profitieren. Die<br />
Übertragung von Betriebsvermögen<br />
bleibt in der Regel zu 85 Prozent und<br />
im Rahmen der so genannten Verschonungsoption<br />
sogar vollständig steuerfrei.<br />
Allerdings sind viele Bedingungen<br />
und Ausnahmen zu beachten. Kommen<br />
Erben für die Unternehmensnachfolge<br />
in Betracht, bieten sich verschiedene<br />
Modelle an, um die steuerlichen Auswirkungen<br />
für alle Beteiligten optimal<br />
zu gestalten.<br />
Überraschung problematisch<br />
Problematisch wird es, wenn Erblasser<br />
ihre Erben mit der Übertragung von<br />
Betriebsvermögen überraschen. Erben<br />
sehen sich plötzlich einer Reihe von steuerlichen<br />
Risiken gegenüber. "Sie können<br />
die entstehende Erbschaftsteuer gegebenenfalls<br />
nicht aus der Vermögensmasse<br />
heraus finanzieren", betont Gereon<br />
Gemeinhardt, Fachanwalt für Erbrecht<br />
und Steuerberater der Beratungsgesellschaft<br />
DHPG. "Bei Überentnahmen oder<br />
Verkauf von geerbtem Firmenvermögen<br />
droht ein Wegfall des Steuerprivilegs."<br />
Zudem haften sie insbesondere für die<br />
betrieblichen Steuern des Erblassers.<br />
54 P.T. <strong>MAGAZIN</strong> 2/<strong>2012</strong><br />
(Foto: Boris Löffert)<br />
Schnell werden Erben zu<br />
Unternehmern<br />
Auch aktuelle Richtlinien der Finanzverwaltung<br />
(OFD Frankfurt, S 7104<br />
A-43-St 110) mahnen zu erhöhter Vorsicht.<br />
Schnell werden Erben selbst zu<br />
Unternehmern im umsatzsteuerlichen<br />
Sinne. "Die Veräußerung von geerbten<br />
Gegenständen des Betriebsvermögens<br />
wertet der Fiskus als unternehmerische<br />
Tätigkeit, selbst wenn dies der Liquidation<br />
des geerbten Unternehmens dient",<br />
betont DHPG-Steuerberater Gemeinhardt.<br />
"Erben sind dann verpflichtet, ordnungsgemäße<br />
Rechnungen zu stellen,<br />
die Umsatzsteuer abzuführen sowie<br />
Umsatzsteuervoranmeldungen und<br />
Umsatzsteuerklärungen abzugeben."<br />
Die gleichen Folgen löst auch die Entnahme<br />
von Betriebsvermögen aus,<br />
soweit sie beim Erblasser ebenfalls zur<br />
Umsatzsteuer geführt hätte.<br />
Ausweg: Verkauf<br />
Einen Ausweg aus der Umsatzsteuerpflicht<br />
bietet der komplette Verkauf des<br />
Unternehmens bzw. aller geerbten Wirtschaftsgüter.<br />
Für die "Geschäftsveräußerung<br />
im Ganzen" sieht der Gesetzgeber<br />
eine Umsatzsteuerbefreiung vor.<br />
Wer ein geerbtes Unternehmen<br />
nicht fortführen möchte, sollte sicherheitshalber<br />
die eigene Haftung begrenzen.<br />
Nicht immer ist die steuerliche Situation<br />
des Unternehmens klar.<br />
Mit handels- und erbrechtlichen<br />
Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung<br />
können sich Erben vor Nachwirkungen<br />
weitgehend schützen. Allerdings<br />
müssen diese Maßnahmen<br />
kurzfristig eingeleitet werden.<br />
Nachwirkungen in Grenzen halten<br />
Ob Firmenauto, Immobilie oder Bargeld:<br />
Bei Wirtschaftsgütern ist oft nicht auf<br />
Anhieb ersichtlich, ob sie aus dem Privat-<br />
oder Betriebsvermögen stammen.<br />
Angesichts komplexer steuerlicher<br />
Bedingungen mahnt die Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft<br />
DHPG zu Weitblick, auch auf Seiten<br />
der Erben.<br />
"Erben sollten klären, ob auch unternehmerisches<br />
Vermögen zur Erbmasse<br />
zählt", empfiehlt DHPG-Experte<br />
Gemeinhardt. "Betroffene sollten genau<br />
prüfen, welche erbschaft- und ertragsteuerlichen<br />
Konsequenzen auf sie<br />
zukommen." In Abstimmung mit fachlichen<br />
Beratern lassen sich die Handlungsspielräume<br />
ausloten, um die steuerlichen<br />
Nachwirkungen in Grenzen zu<br />
halten.<br />
Erbschaftsteuerreform weiter auf dem<br />
Prüfstand<br />
Noch ist offen, ob die Erbschaftsteuer in<br />
der jetzigen Form verfassungsgerecht<br />
ist. Strittig sind zwei zentrale Punkte der<br />
Erbschaftsteuerreform. Klarheit wird<br />
wohl erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes<br />
schaffen.<br />
Steuersätze für entfernte Familienmitglieder:<br />
Es ist zweifelhaft, ob die<br />
Steuersätze für entfernte Familienmitglieder<br />
in ihrer Höhe verfassungskonform<br />
sind. Sie dienen dem Fiskus<br />
teilweise als Gegenfinanzierung für die<br />
Steuerprivilegien für Betriebsvermögen.<br />
Betriebsvermögensprivilegierungen:<br />
Auch Steuerprivilegien für Betriebsvermögen<br />
sind Gegenstand des Verfahrens.<br />
Die Neue Tochter<br />
Die Oppitz-Catering GmbH achtet auf höchste Qualität und<br />
abwechslungsreiche Vielfalt bei der Auswahl der Lebensmittel.<br />
Wir beziehen frische Produkte nach Möglichkeit bei qualitäts<br />
geprüften Lieferanten aus der Region.<br />
www.oppitz-catering.de<br />
Für Oskar Lafontaine ist diese Erbschaftssteuerreform das größte sozialpolitische Versagen<br />
der SPD. Er will die Betriebe im Erbfall ins Eigentum der Mitarbeiter überführen.<br />
Es ist zurzeit noch möglich, Vermögen<br />
unabhängig von der Zusammensetzung<br />
privilegiert zu übertragen.<br />
Tipp der DHPG<br />
In der Praxis ist jeder Einzelfall sorgfältig<br />
zu prüfen. Erben sollten gegebenenfalls<br />
gegen Erbschaftsteuerbescheide Einspruch<br />
einlegen und sie bis zur Entscheidung<br />
des Bundesverfassungsgerichtes<br />
ruhend stellen. Nichtsdestotrotz ist die<br />
20 Jahre Erfahrung und Kompetenz<br />
(Foto: Wikimedia/CC-3.0/Vorderstrasse)<br />
Erbschaftsteuer zunächst zu begleichen,<br />
nur in Ausnahmefällen wird die Vollziehung<br />
des Erbschaftsteuerbescheides<br />
ausgesetzt. Bei lebzeitigen Übertragungen<br />
sollten Schenker unbedingt<br />
über Widerrufsklauseln nachdenken.<br />
So kann das übertragene Betriebsvermögen<br />
bei ungünstigem Ausgang<br />
des Verfahrens zurückgefordert werden.<br />
Anschließend kann eine erbschaftsteueroptimierte<br />
Gestaltung erfolgen. n<br />
Die Oppitz-Dienstleistungen GmbH ist der Partner für maßgeschneiderte Komplexleistungen und<br />
individuelle Lösungsansätze in den Kompetenzbereichen Catering, Gebäudeservice und Managementleistungen.<br />
Das tägliche Handeln der Oppitz-Dienstleistungen ist geprägt durch einen hohen<br />
Qualitätsanspruch und eine nachhaltige, zukunftsorientierte Wirtschaftsweise mit Schwerpunkt<br />
auf die Regionen Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.<br />
www.oppitz-dienstleistungen.de