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40 Jahre Landkreis Fürth

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2010 wurden vermehrte hygienische Kontrolltätigkeiten<br />

in medizinischen Einrichtungen gefordert<br />

und es kam zum Erlass einer medizinischen<br />

Hygieneverordnung in Bayern. Seit Ende 2011 sind<br />

im Bereich der Trinkwasserüberwachung auch bestimmte<br />

gewerbliche Gebäude mit Großanlagen<br />

zur Trinkwassererwärmung einer regelmäßigen<br />

Überwachung durch das Gesundheitsamt unterworfen.<br />

Heute werden kaum noch Mütterberatungen und<br />

keine Impfungen mehr durchgeführt. Diese Tätigkeit<br />

haben niedergelassene Kinder- und Hausärzte<br />

übernommen. Geblieben sind Impfbuchkontrollen<br />

bei der Einschulung und in den 6. und 7. Klassen.<br />

Die Einschulungsuntersuchungen führen heute<br />

größtenteils sozialmedizinische Assistentinnen mit<br />

qualitativ auswertbaren Screening-Tests durch.<br />

Neu ist das Neugeborenen-Screening (2000), welches<br />

2010 um ein Hörscreening erweitert wurde.<br />

Präventionsarbeit wird häufig projektbezogen unter<br />

Nutzung lokaler Netzwerke mitarbeitend oder auch<br />

nur koordinierend vorgenommen. Es sind weiterhin<br />

Gutachten zu Altlasten und Innenluft- und Außenluftschadstoffen<br />

erforderlich. Die Schwerpunkte<br />

liegen zurzeit auf hygienischen Kontrolltätigkeiten<br />

von medizinischen Einrichtungen, Heimen, aber<br />

auch im Trinkwasserbereich.<br />

Die Entwicklung des Gesundheitswesens<br />

Kolumnentitel<br />

Über all die <strong>Jahre</strong> haben sich bei den Begutachtungen<br />

für die Bayerische Staatsverwaltung, aber<br />

auch Bundesbehörden, kommunale Behörden und<br />

Gerichte, die Schwerpunkte in einzelnen Bereichen<br />

verändert. Die wesentlichen Begutachtungsaufgaben<br />

sind aber geblieben.<br />

Nach wie vor werden Begutachtungen bei Beamten<br />

bei Einstellungen, Rehabilitationsmaßnahmen und<br />

Pensionierungen durchgeführt. Gutachten für die<br />

Führerscheinstelle haben sich auf Stellungnahmen<br />

zur Notwendigkeit medizinischer Zusatzgutachten<br />

reduziert. Gutachten für die Vormundschaftsgerichtsbarkeit<br />

wie Betreuungsverfahren haben<br />

im Laufe der <strong>Jahre</strong> und vor allem durch die neue<br />

Betreuungsgesetzgebung der 90er <strong>Jahre</strong> deutlich<br />

zugenommen. Die Gutachten für die Sozialhilfeverwaltung<br />

dagegen haben sich nicht zuletzt auf<br />

Grund gesetzlicher Neuerungen verändert.<br />

Wegen der kontinuierlichen Verminderung der Tuberkuloseerkrankungen<br />

hat sich die frühere Tuberkulosefürsorge<br />

zur Tuberkuloseberatung gewandelt.<br />

Pro Regierungsbezirk ist ein ärztlicher Fachberater<br />

für Tuberkulose tätig. Für Mittelfranken sitzt dieser<br />

am Landratsamt <strong>Fürth</strong>, da in dessen Zuständigkeitsbereich<br />

die Untersuchung der in Zirndorf ankommenden<br />

asylsuchenden Ausländer fällt.<br />

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