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Geschäftsbericht 2008-2010 - FDP Baden-Württemberg

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<strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> - Bericht <strong>2008</strong>/<strong>2010</strong> Anhang 62<br />

Alkoholverbote<br />

(beschlossen am 17.04.<strong>2010</strong>, LV)<br />

Die <strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong> - <strong>Württemberg</strong> lehnt eine vom Innenministerium des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes ab, welche Kommunen erlauben soll, „präventiv“<br />

allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen. Derartige Verbotsregelungen<br />

sind allenfalls dazu geeignet, Symptome zu bekämpfen oder Probleme zu verlagern, ohne die<br />

Ursachen wirksam anzugehen. Dabei werden die Grundrechte aller Betroffenen ohne Abwägung<br />

beschnitten, jeder Einzelne steht unter Generalverdacht.<br />

Nicht jeder, der Alkohol konsumiert, wird gewalttätig. Ob von einer Person, die Alkohol trinkt,<br />

eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, ist vielmehr eine<br />

Entscheidung des Einzelfalls und kann nicht durch eine generelle Regelung im Polizeigesetz<br />

ersetzt werden. Es ist daher Aufgabe der örtlichen Polizei, die jeweilige Situation zu beurteilen<br />

und gegebenenfalls durch die Anordnung eines Platzverweises oder einer Ingewahrsamnahme<br />

die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.<br />

Darüber hinaus setzt sich die <strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dafür ein, dass auf den zuständigen<br />

Ebenen Präventions- und Hilfekonzepte erarbeitet werden.<br />

GRUNDSÄTZLICHES<br />

<strong>FDP</strong>-Grundsatzprogramm 2012<br />

(beschlossen am 05.01.2009, LPT)<br />

Die <strong>FDP</strong>/DVP <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bringt zum 60. ordentlichen <strong>FDP</strong>-Bundesparteitag 2009 in<br />

Hannover folgenden Antrag ein:<br />

<strong>FDP</strong>-Grundsatzprogramm 2012<br />

1. Die <strong>FDP</strong> gibt sich in der Fortschreibung der Wiesbadener Grundsätze ein neues<br />

Grundsatzprogramm.<br />

2. Das Grundsatzprogramm wird auf dem Bundesparteitag 2012 beschlossen.<br />

3. Es ist Ziel, eine breite parteiinterne Grundsatzdebatte anzustoßen. Form und Umfang der<br />

Debatte als auch des Programms sind vorher nicht festgelegt.<br />

4. An seiner Ausarbeitung können sich jedes Mitglied, jede Untergliederung, jeder Bundes- und<br />

Landesfachausschuss, die Bundes- und Landtagsfraktionen, die Landesverbände sowie die<br />

Vorfeldorganisationen direkt beteiligen. Auch Teilbeiträge zum Grundsatzprogramm sind<br />

ausdrücklich gewünscht.

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