Geschäftsbericht 2008-2010 - FDP Baden-Württemberg
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<strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> - Bericht <strong>2008</strong>/<strong>2010</strong> Anhang 62<br />
Alkoholverbote<br />
(beschlossen am 17.04.<strong>2010</strong>, LV)<br />
Die <strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong> - <strong>Württemberg</strong> lehnt eine vom Innenministerium des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes ab, welche Kommunen erlauben soll, „präventiv“<br />
allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen. Derartige Verbotsregelungen<br />
sind allenfalls dazu geeignet, Symptome zu bekämpfen oder Probleme zu verlagern, ohne die<br />
Ursachen wirksam anzugehen. Dabei werden die Grundrechte aller Betroffenen ohne Abwägung<br />
beschnitten, jeder Einzelne steht unter Generalverdacht.<br />
Nicht jeder, der Alkohol konsumiert, wird gewalttätig. Ob von einer Person, die Alkohol trinkt,<br />
eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, ist vielmehr eine<br />
Entscheidung des Einzelfalls und kann nicht durch eine generelle Regelung im Polizeigesetz<br />
ersetzt werden. Es ist daher Aufgabe der örtlichen Polizei, die jeweilige Situation zu beurteilen<br />
und gegebenenfalls durch die Anordnung eines Platzverweises oder einer Ingewahrsamnahme<br />
die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.<br />
Darüber hinaus setzt sich die <strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> dafür ein, dass auf den zuständigen<br />
Ebenen Präventions- und Hilfekonzepte erarbeitet werden.<br />
GRUNDSÄTZLICHES<br />
<strong>FDP</strong>-Grundsatzprogramm 2012<br />
(beschlossen am 05.01.2009, LPT)<br />
Die <strong>FDP</strong>/DVP <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bringt zum 60. ordentlichen <strong>FDP</strong>-Bundesparteitag 2009 in<br />
Hannover folgenden Antrag ein:<br />
<strong>FDP</strong>-Grundsatzprogramm 2012<br />
1. Die <strong>FDP</strong> gibt sich in der Fortschreibung der Wiesbadener Grundsätze ein neues<br />
Grundsatzprogramm.<br />
2. Das Grundsatzprogramm wird auf dem Bundesparteitag 2012 beschlossen.<br />
3. Es ist Ziel, eine breite parteiinterne Grundsatzdebatte anzustoßen. Form und Umfang der<br />
Debatte als auch des Programms sind vorher nicht festgelegt.<br />
4. An seiner Ausarbeitung können sich jedes Mitglied, jede Untergliederung, jeder Bundes- und<br />
Landesfachausschuss, die Bundes- und Landtagsfraktionen, die Landesverbände sowie die<br />
Vorfeldorganisationen direkt beteiligen. Auch Teilbeiträge zum Grundsatzprogramm sind<br />
ausdrücklich gewünscht.