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Geschäftsbericht 2008-2010 - FDP Baden-Württemberg

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<strong>FDP</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> - Bericht <strong>2008</strong>/<strong>2010</strong> Anhang 97<br />

� Nach dem Ende der Föderalismuskommission II die Festsetzung einer<br />

Föderalismuskommission III mit einem festen Zeitplan, der die Lösung von grundsätzlichen<br />

Fragen als verpflichtendes Endziel festschreibt. Andernfalls wird die <strong>FDP</strong> den föderalen<br />

Gedanken dadurch unterstützen, dass sie sinnvolle Bestrebungen der Länder, ihre Interesse<br />

auf dem Klagewege durchzusetzen, unterstützt.<br />

� Grundlagen der Föderalismusreform müssen die politische Kultur der finanziellen Mäßigung,<br />

die Belebung des Wettbewerbs und ein Neustart bei den Finanzbeziehungen sein. Dazu<br />

zählen ein in der Verfassung festgeschriebenes Nettoneuverschuldungsverbot, eine<br />

grundlegende Reform des Länderfinanzausgleichs, die den Anreiz für mehr wirtschaftsfördernde<br />

und arbeitsplatzfreundliche Investitionen schafft und erfolgreiche Länder belohnt<br />

statt bestraft und die Ausweitung der Steuerzuständigkeiten auf Landesebene.<br />

� Länderneugliederungen über die Köpfe der Menschen hinweg lehnen wir ab. Die bisherige<br />

Regelung im Grundgesetz muss jedoch vereinfacht und pragmatischer gestaltet werden.<br />

Länder sollen das Verfahren einer Neugliederung ohne Mitwirkung des Bundes regeln<br />

können.<br />

Finanzmärkte<br />

(beschlossen am 05.01.2009, LPT)<br />

1. Europäische Bankenaufsicht<br />

Trotz des vollendeten Finanzbinnenmarkts halten die 27 Mitgliedstaaten an ihren nationalen<br />

Finanzmarktregelen und Systemen der Bankenaufsicht fest. Um in Zukunft Finanzmarkt- und<br />

Bankenkrisen in Europa besser begegnen zu können, sind einheitliche Standards und eine<br />

europäische Bankenaufsicht dringend erforderlich. Eine europäische Bankenaufsicht sollte<br />

sich dabei auf die Früherkennung von Systemrisiken konzentrieren und sowohl mit den<br />

nationalen Aufsichtsbehörden der europäischen Mitgliedsstaaten, als auch mit den<br />

Aufsichtsbehörden der wichtigsten Wirtschaftsnationen außerhalb Europas, intensiv<br />

zusammenarbeiten. Allerdings sollte dafür keine neue Brüsseler Behörde geschaffen werden,<br />

sondern die Aufgabe der Europäischen Zentralbank übertragen werden.<br />

2. Europäische Standards weltweit durchsetzen<br />

Mit einem gemeinsamen Vorgehen haben die europäischen Mitgliedsstaaten ein größeres<br />

Gewicht und können europäische Standards auch weltweit besser durchsetzen. Während z.<br />

B. in Deutschland die Regeln nach Basel-II bereits für die Banken verbindlich sind, haben die<br />

USA Basel-II erst jetzt im Zuge der Turbulenzen an den Finanzmärkten in Kraft gesetzt.<br />

Bilanzierungsregelungen sollten nach wie vor ein Vorsichtsprinzip enthalten.

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