21.10.2014 Aufrufe

Aristoteles in Stichworten

Aristoteles in Stichworten

Aristoteles in Stichworten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rph II 2<br />

WS 05/06<br />

Prof. Dr. D. Klesczewski<br />

wird e<strong>in</strong> Feigl<strong>in</strong>g. Wer überhaupt vor nichts Angst hat und auf alles losgeht, der wird e<strong>in</strong><br />

s<strong>in</strong>nloser Draufgänger. (…) So meidet also jeder Sachkundige das Übermaß und das Zuwenig<br />

und sucht nach dem Mittleren und dieses wählt er, allerd<strong>in</strong>gs nicht das re<strong>in</strong> quantitativ Mittlere,<br />

sondern das Mittlere <strong>in</strong> der Beziehung auf uns. So ist denn die sittliche Tüchtigkeit e<strong>in</strong>e Art von<br />

Mitte, <strong>in</strong>sofern sie eben wesenhaft auf das Mittlere abzielt.“ NE II. 2.<br />

6. „Es genügt jedoch nicht diese allgeme<strong>in</strong>e Feststellung: man muß sie auch auf den E<strong>in</strong>zelfall<br />

anwenden. Denn bei ethischen Diskussionen s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong>e Aussagen verhältnismäßig leer,<br />

während die konkreten der Wahrheit näherkommen. Denn das Handeln besteht aus E<strong>in</strong>zelakten<br />

und mit diesen müssen die Aussagen im E<strong>in</strong>klang se<strong>in</strong>. (…) Bei der Gerechtigkeit … wollen wir<br />

nach der Untersuchung dieser D<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>e Begriffsteilung vornehmen und dann von beiden<br />

Formen der Gerechtigkeit sagen, <strong>in</strong>wiefern sie Mitte s<strong>in</strong>d. Ähnlich sollen dann auch die<br />

Vorzüge des Verstandes untersucht werden.“ NE II. 7<br />

7. „Nachdem die sittliche Tüchtigkeit … sich im Bereiche der irrationalen Regungen und des<br />

Handelns entfaltet und nachdem es Lob und Tadel nur bei dem gibt, was freiwillig geschieht, …<br />

so ist es … notwendig, die Begriffe »freiwillig« und »unfreiwillig« gegene<strong>in</strong>ander abzugrenzen.<br />

Als unfreiwillig gilt, was unter Zwang oder aus Unwissenheit geschieht. Gewaltsam ist e<strong>in</strong><br />

Vorgang, dessen bewegendes Pr<strong>in</strong>zip von außen her e<strong>in</strong>greift, und zwar so, daß bei se<strong>in</strong>em<br />

E<strong>in</strong>wirken die handelnde oder die erleidende Person <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise mitwirkt: wenn z. B.<br />

jemand durch e<strong>in</strong>en Sturmw<strong>in</strong>d irgendwoh<strong>in</strong> entführt wird oder durch Menschen, <strong>in</strong> deren<br />

Gewalt er sich bef<strong>in</strong>det. Taten aber, die aus Angst vor noch größerem Unheil oder für e<strong>in</strong> edles<br />

Ziel ausgeführt werden - wenn z. B. e<strong>in</strong> Tyrann jemandem e<strong>in</strong> Verbrechen zu tun befiehlt,<br />

dessen Eltern und K<strong>in</strong>der er <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Gewalt hat, und wenn diesen im Falle der Ausführung der<br />

Tat das Leben geschenkt, sonst aber verwirkt wäre - lassen die Streitfrage entstehen, ob sie<br />

unfreiwillig oder freiwillig s<strong>in</strong>d. Ähnlich ist es, wenn im Seesturm Teile der Ladung über Bord<br />

geworfen werden, denn an sich wirft man Güter nicht aus freien Stücken weg. Jedoch um sich<br />

und die anderen zu retten, tut es jeder, der e<strong>in</strong>en gesunden Menschenverstand hat. Solche<br />

Handlungen haben also e<strong>in</strong>en Mischcharakter, stehen aber näher dem Freiwilligen, denn im<br />

Augenblick des Vollzugs besteht die Freiheit der Wahl, und das Ziel der Handlung wechselt je<br />

nach den Umständen. (…) So ist denn dieses Handeln freiwillig.“ NE III. 1.<br />

8. „(a) Was aus Unwissenheit geschieht, gehört se<strong>in</strong>em ganzen Umfang nach zum<br />

»Nichtfreiwilligen«, »unfreiwillig« aber ist es nur dann, wenn sich danach Mißbehagen und<br />

Bedauern e<strong>in</strong>stellt. Denn wer irgend etwas aus Unwissenheit getan hat und dann ke<strong>in</strong>erlei<br />

unangenehmes Gefühl wegen der Tat empf<strong>in</strong>det, hat es gewiß nicht freiwillig getan, da ihm gar<br />

nicht bewußt war, was er tat - aber andererseits auch nicht unfreiwillig, <strong>in</strong>sofern jedenfalls, als<br />

sich ke<strong>in</strong> nachträgliches Mißbehagen e<strong>in</strong>stellte. (…) (b) Sodann s<strong>in</strong>d zwei verschiedene D<strong>in</strong>ge<br />

das Handeln auf Grund von Unwissenheit und das Handeln <strong>in</strong> (vermeidbarem) Nichtwissen.<br />

Denn e<strong>in</strong> Betrunkener z. B. oder e<strong>in</strong> Zorniger handelt nicht - so nehmen wir an - auf Grund von<br />

Unwissenheit, sondern auf Grund eben von Trunkenheit oder Zorn, aber nicht mit Bewußtse<strong>in</strong>,<br />

sondern ohne e<strong>in</strong> Wissen zu haben (von dem was er tut).“ NE III. 2.<br />

9. „Und selbst auf Unwissenheit steht Strafe, wenn angenommen werden kann, daß jemand an<br />

dieser Unwissenheit nicht unschuldig ist. So wird dem Betrunkenen das Strafmaß verdoppelt,<br />

denn das bewegende Pr<strong>in</strong>zip ist <strong>in</strong> ihm selbst: es stand ganz bei ihm, sich nicht zu betr<strong>in</strong>ken.<br />

(…) Auch die Unkenntnis e<strong>in</strong>er gesetzlichen Bestimmung, die man kennen müßte und die ke<strong>in</strong>e<br />

schwierige Materie betrifft, wird bestraft. Und ähnlich ist es auch sonst, wenn angenommen<br />

werden darf; daß die Unkenntnis durch Fahrlässigkeit verschuldet war. Man setzt eben voraus,<br />

daß es bei dem Schuldigen gestanden hätte, die Unwissenheit zu vermeiden, denn es hatte ihm<br />

freigestanden, achtsam zu se<strong>in</strong>. Aber vielleicht ist der Schuldige eben e<strong>in</strong> Mensch, dem es nicht<br />

gegeben ist achtsam zu se<strong>in</strong>. Gewiß, aber daß es soweit gekommen ist, das haben sie selbst<br />

verschuldet, und zwar durch ihr unbeherrschtes Leben … Denn die wiederholten<br />

E<strong>in</strong>zelhandlungen bewirken e<strong>in</strong>en entsprechenden Grundzustand. (…) Wer also nicht weiß, daß<br />

aus den wiederholten E<strong>in</strong>zelhandlungen die festen Grundhaltungen hervorgehen, ist e<strong>in</strong>fach<br />

stupide.“ NE III. 7.<br />

10. „Bei Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit haben wir zu prüfen, im Bereiche welcher Handlungen<br />

sie sich entfalten, ferner, welche Art von Mitte die Gerechtigkeit ist und zu welchen Extremen<br />

das Gerechte e<strong>in</strong> Mittleres bildet. (…) Nun, wir sehen, daß man allgeme<strong>in</strong> unter<br />

»Gerechtigkeit« jene Grundhaltung verstanden wissen will, von der her die Menschen die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!