Jahresbericht 2008 - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ...
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Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />
sächlich verwendete er ein Produkt namens „Puma“, eine<br />
Lebensmittelzubereitung aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenfett,<br />
also ein Käseimitat. Doch dem nicht genug, nach näherer<br />
Prüfung stellte sich heraus, dass sich auf der Innenseite<br />
des Großgebindes bereits ein Schimmelrasen gebildet hatte.<br />
Der Imbissbetreiber wurde angezeigt wegen Verbrauchertäuschung<br />
<strong>und</strong> Inverkehrbringens eines nicht sicheren<br />
Lebensmittels.<br />
Auch ein Hersteller für Feinkostspezialitäten schreckte nicht<br />
davor zurück, den Verbraucher zu täuschen. Hier wurde<br />
ein Lebensmittelkontrolleur neugierig, als er Dosen, die mit<br />
„Lebensmittelzubereitung aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenöl<br />
in Salzlake“ gekennzeichnet waren, im Lager fand. Die amtliche<br />
Untersuchung des Inhalts der in der Theke vorgef<strong>und</strong>enen<br />
Fertigpackungen mit der Bezeichnung „Käse“ bestätigte<br />
die vermutete Irreführung des Verbrauchers. Der Fall<br />
wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.<br />
Ein weniger gutes Ergebnis zeigte eine weitere Aktion, bei<br />
der 71 Proben „Rohwürste <strong>und</strong> Fleischzubereitungen“ in<br />
Metzgereien erhoben <strong>und</strong> vom CVUA untersucht wurden.<br />
Insgesamt wurden 42 % beanstandet. Davon wurden wegen<br />
„unzulässiger Verwendung von Zusatzstoffen“ 13 %<br />
der Proben <strong>und</strong> 15 % wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />
beanstandet. Die weiteren 14 % wurden<br />
mikrobiologisch beanstandet. In 9 Proben wurden Bakterien<br />
aus der Familie der Listerien nachgewiesen. Hierbei<br />
handelte es sich in der Mehrzahl der Fälle entweder um<br />
einen Hygienemangel oder um keine ausreichende Trennung<br />
der Rohfleischverarbeitung von der Wurstherstellung.<br />
Sofern es sich nicht um die krankmachende Listerienart<br />
L. monocytogenes handelte, ging keine Gefahr für den Verbraucher<br />
aus. Anders war das Ergebnis einer Probe einzustufen,<br />
bei der das Bakterium „Salmonella typhimurium“<br />
nachgewiesen wurde. Dieser Keim gilt für den Menschen<br />
als potenziell krankmachend, weshalb die Lebensmittelüberwachung<br />
sofort reagierte <strong>und</strong> die noch vorhandene<br />
Ware unverzüglich aus dem Verkehr nehmen ließ.<br />
JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />
Hygienestatus von Eiswürfeln<br />
Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren<br />
In der Hauptsache nur Kennzeichnungsmängel festzustellen.<br />
In einem Landkreis wurden einige Schwerpunktbeprobungen<br />
bei Fleischerzeugnissen durchgeführt. Es wurden<br />
55 Proben Dosenwurst mit Brüh- <strong>und</strong> Kochwürsten von<br />
kleinen Herstellern erhoben <strong>und</strong> vom Chemischen <strong>und</strong><br />
Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) auf die Kennzeichnung,<br />
Zusammensetzung <strong>und</strong> Zusatzstoffe untersucht.<br />
Lediglich 3 Proben blieben ohne Beanstandung. Die Beanstandungsquote<br />
lag in diesem Landkreis damit über<br />
94 %! Letztlich beruhigend dabei ist, dass der Löwenanteil<br />
aller Beanstandungen auf das Konto der Kennzeichnungsmängel<br />
geht. Somit erfolgte bei 51 Proben <strong>und</strong> damit bei<br />
93 % aller untersuchten Proben eine Beanstandung wegen<br />
Irreführung. Des Weiteren wurden 13 Proben wegen<br />
„Wertminderung“ beanstandet. Dies ist beispielsweise dann<br />
der Fall, wenn der Fremdwassergehalt der Wurst zu hoch<br />
ist, die Wurst hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung<br />
abweicht <strong>und</strong> diese ohne ausreichende<br />
Kenntlichmachung gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht<br />
wurde. In keinem Fall jedoch ging eine Gefahr für den Verbraucher<br />
aus.<br />
Unter dem Motto „Hygienestatus von Eiswürfeln“ fand in<br />
einem Landkreis im Jahr <strong>2008</strong> eine Schwerpunktbeprobung<br />
statt. Es wurden Eiswürfel in Dienstleistungsbetrieben<br />
beprobt <strong>und</strong> mikrobiologisch untersucht. Es wurden<br />
insgesamt 8 Proben Eiswürfel untersucht, davon wurden<br />
alle Proben beanstandet. Es folgte in allen Fällen eine Beratung<br />
durch die Lebensmittelüberwachung vor Ort zum<br />
richtigen Umgang mit Eismaschinen <strong>und</strong> deren Reinigung.<br />
Die Nachbeprobung brachte ein erfreuliches Ergebnis, die<br />
Nachproben zeigten in keinem Fall eine Beanstandung.<br />
Das Schwerpunktprogramm soll im Jahr 2009 weiter ausgebaut<br />
werden.<br />
Einfuhrüberwachung<br />
„Glaube ist gut, Kontrolle ist besser“<br />
Ein in Baden-Württemberg ansässiger Importeur führte regelmäßig<br />
laktosefreie Milchprodukte aus der Schweiz ein.<br />
Diese Produkte fielen erstmals in einer stichprobenartigen<br />
Kontrolle wegen Kennzeichnungsmängeln auf. Die Konsequenz<br />
daraus war, dass die Kontrollfrequenz bei Milchprodukten<br />
des betreffenden Herstellers erhöht wurde. Das Ergebnis<br />
der Untersuchungen ergab, dass der Eiweißgehalt<br />
der importierten Milchprodukte zu niedrig war <strong>und</strong> nicht<br />
dem der Standardsorte entsprach. Weitere Kontrollen folgten<br />
<strong>und</strong> ergaben Restlaktose in laktosefrei deklarierten<br />
Milchprodukten des Herstellers aus der Schweiz. Nun hatte<br />
der Schweizer die Sache doch zu bunt getrieben. Unmittelbar<br />
nachdem dieses Ergebniss bekannt wurde, hat<br />
die Lebensmittelüberwachung bei sämtlichen folgenden<br />
Einfuhren Proben bei den verdächtigen Produkten gezogen<br />
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