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Jahresbericht 2008 - Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ...

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Betriebskontrollen <strong>und</strong> vollzug<br />

sächlich verwendete er ein Produkt namens „Puma“, eine<br />

Lebensmittelzubereitung aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenfett,<br />

also ein Käseimitat. Doch dem nicht genug, nach näherer<br />

Prüfung stellte sich heraus, dass sich auf der Innenseite<br />

des Großgebindes bereits ein Schimmelrasen gebildet hatte.<br />

Der Imbissbetreiber wurde angezeigt wegen Verbrauchertäuschung<br />

<strong>und</strong> Inverkehrbringens eines nicht sicheren<br />

Lebensmittels.<br />

Auch ein Hersteller für Feinkostspezialitäten schreckte nicht<br />

davor zurück, den Verbraucher zu täuschen. Hier wurde<br />

ein Lebensmittelkontrolleur neugierig, als er Dosen, die mit<br />

„Lebensmittelzubereitung aus Magermilch <strong>und</strong> Pflanzenöl<br />

in Salzlake“ gekennzeichnet waren, im Lager fand. Die amtliche<br />

Untersuchung des Inhalts der in der Theke vorgef<strong>und</strong>enen<br />

Fertigpackungen mit der Bezeichnung „Käse“ bestätigte<br />

die vermutete Irreführung des Verbrauchers. Der Fall<br />

wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.<br />

Ein weniger gutes Ergebnis zeigte eine weitere Aktion, bei<br />

der 71 Proben „Rohwürste <strong>und</strong> Fleischzubereitungen“ in<br />

Metzgereien erhoben <strong>und</strong> vom CVUA untersucht wurden.<br />

Insgesamt wurden 42 % beanstandet. Davon wurden wegen<br />

„unzulässiger Verwendung von Zusatzstoffen“ 13 %<br />

der Proben <strong>und</strong> 15 % wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften<br />

beanstandet. Die weiteren 14 % wurden<br />

mikrobiologisch beanstandet. In 9 Proben wurden Bakterien<br />

aus der Familie der Listerien nachgewiesen. Hierbei<br />

handelte es sich in der Mehrzahl der Fälle entweder um<br />

einen Hygienemangel oder um keine ausreichende Trennung<br />

der Rohfleischverarbeitung von der Wurstherstellung.<br />

Sofern es sich nicht um die krankmachende Listerienart<br />

L. monocytogenes handelte, ging keine Gefahr für den Verbraucher<br />

aus. Anders war das Ergebnis einer Probe einzustufen,<br />

bei der das Bakterium „Salmonella typhimurium“<br />

nachgewiesen wurde. Dieser Keim gilt für den Menschen<br />

als potenziell krankmachend, weshalb die Lebensmittelüberwachung<br />

sofort reagierte <strong>und</strong> die noch vorhandene<br />

Ware unverzüglich aus dem Verkehr nehmen ließ.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2008</strong><br />

Hygienestatus von Eiswürfeln<br />

Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren<br />

In der Hauptsache nur Kennzeichnungsmängel festzustellen.<br />

In einem Landkreis wurden einige Schwerpunktbeprobungen<br />

bei Fleischerzeugnissen durchgeführt. Es wurden<br />

55 Proben Dosenwurst mit Brüh- <strong>und</strong> Kochwürsten von<br />

kleinen Herstellern erhoben <strong>und</strong> vom Chemischen <strong>und</strong><br />

Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) auf die Kennzeichnung,<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Zusatzstoffe untersucht.<br />

Lediglich 3 Proben blieben ohne Beanstandung. Die Beanstandungsquote<br />

lag in diesem Landkreis damit über<br />

94 %! Letztlich beruhigend dabei ist, dass der Löwenanteil<br />

aller Beanstandungen auf das Konto der Kennzeichnungsmängel<br />

geht. Somit erfolgte bei 51 Proben <strong>und</strong> damit bei<br />

93 % aller untersuchten Proben eine Beanstandung wegen<br />

Irreführung. Des Weiteren wurden 13 Proben wegen<br />

„Wertminderung“ beanstandet. Dies ist beispielsweise dann<br />

der Fall, wenn der Fremdwassergehalt der Wurst zu hoch<br />

ist, die Wurst hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung<br />

abweicht <strong>und</strong> diese ohne ausreichende<br />

Kenntlichmachung gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht<br />

wurde. In keinem Fall jedoch ging eine Gefahr für den Verbraucher<br />

aus.<br />

Unter dem Motto „Hygienestatus von Eiswürfeln“ fand in<br />

einem Landkreis im Jahr <strong>2008</strong> eine Schwerpunktbeprobung<br />

statt. Es wurden Eiswürfel in Dienstleistungsbetrieben<br />

beprobt <strong>und</strong> mikrobiologisch untersucht. Es wurden<br />

insgesamt 8 Proben Eiswürfel untersucht, davon wurden<br />

alle Proben beanstandet. Es folgte in allen Fällen eine Beratung<br />

durch die Lebensmittelüberwachung vor Ort zum<br />

richtigen Umgang mit Eismaschinen <strong>und</strong> deren Reinigung.<br />

Die Nachbeprobung brachte ein erfreuliches Ergebnis, die<br />

Nachproben zeigten in keinem Fall eine Beanstandung.<br />

Das Schwerpunktprogramm soll im Jahr 2009 weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

Einfuhrüberwachung<br />

„Glaube ist gut, Kontrolle ist besser“<br />

Ein in Baden-Württemberg ansässiger Importeur führte regelmäßig<br />

laktosefreie Milchprodukte aus der Schweiz ein.<br />

Diese Produkte fielen erstmals in einer stichprobenartigen<br />

Kontrolle wegen Kennzeichnungsmängeln auf. Die Konsequenz<br />

daraus war, dass die Kontrollfrequenz bei Milchprodukten<br />

des betreffenden Herstellers erhöht wurde. Das Ergebnis<br />

der Untersuchungen ergab, dass der Eiweißgehalt<br />

der importierten Milchprodukte zu niedrig war <strong>und</strong> nicht<br />

dem der Standardsorte entsprach. Weitere Kontrollen folgten<br />

<strong>und</strong> ergaben Restlaktose in laktosefrei deklarierten<br />

Milchprodukten des Herstellers aus der Schweiz. Nun hatte<br />

der Schweizer die Sache doch zu bunt getrieben. Unmittelbar<br />

nachdem dieses Ergebniss bekannt wurde, hat<br />

die Lebensmittelüberwachung bei sämtlichen folgenden<br />

Einfuhren Proben bei den verdächtigen Produkten gezogen<br />

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