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Amtliche Mitteilungen Ausgabe 18 - Georg-August-Universität ...

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<strong>Amtliche</strong> <strong>Mitteilungen</strong> der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen vom 23.06.2011/Nr. <strong>18</strong> Seite 1593<br />

Medizinische Fakultät:<br />

Der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät hat am 23.05.2011 die Ordnung über die Durchführung<br />

des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH) zur Vergabe von Studienplätzen im Studiengang<br />

„Zahnmedizin“ mit dem Abschluss Staatsexamen beschlossen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 NHG in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes vom 10.06.2010 (Nds. GVBl. S. 242); § 63 h Abs. 2 Satz 1 NHG in Verbindung<br />

mit § 8 Abs. 2 NHZG in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.01.1998 (Nds. GVBl. S.<br />

51), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.02.2010 (Nds. GVBl. S. 47) und §§ 3<br />

Abs. 6 Satz 7, Abs. 8 Satz 4, 10 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen<br />

durch die Stiftung für Hochschulzulassung (Vergabeverordnung-Stiftung) vom<br />

21.05.2008 (Nds. GVBl. S. <strong>18</strong>1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.07.2010 (Nds. GVBl.<br />

S. 261)).<br />

Ordnung<br />

über die Durchführung des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH)<br />

zur Vergabe von Studienplätzen<br />

im Studiengang „Zahnmedizin“ mit dem Abschluss Staatsexamen<br />

der <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<strong>Universität</strong> Göttingen<br />

I. Anwendungsbereich<br />

§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

(1) Diese Ordnung regelt die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der durch das Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen (AdH) zu vergebenden Studienplätze (§ 32 Abs. 3 Nr. 3<br />

Hochschulrahmengesetz, Artikel 10 Abs. 1 Nr. 3 des zwischen den Ländern geschlossenen<br />

Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung<br />

(Staatsvertrag), § 6 Abs. 4 Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch<br />

die Stiftung für Hochschulzulassung (Vergabeverordnung-Stiftung)) durch die <strong>Georg</strong>-<strong>August</strong>-<br />

<strong>Universität</strong> Göttingen (im Folgenden: <strong>Universität</strong> Göttingen) im Studiengang „Zahnmedizin“ mit<br />

dem Abschluss Staatsexamen.

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