Arbeitszeitregelungen in Kindertagesstätten - MVV-Kita
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K<strong>in</strong>dertagesstättenschließung<br />
E<strong>in</strong>e Schließung der K<strong>in</strong>dertagesstätte muss sich <strong>in</strong> engen Grenzen halten, da das<br />
KiTaG e<strong>in</strong>e durchgängige Betreuungsmöglichkeit der K<strong>in</strong>der fordert. Daher ist <strong>in</strong> der<br />
Regel auch bei Schließung der K<strong>in</strong>dertagesstätte e<strong>in</strong>e „Notgruppe“ zur Betreuung<br />
sonst unversorgter K<strong>in</strong>der bzw. die Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er benachbarten K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
anzubieten. Trotzdem wird es <strong>in</strong>sbesondere an Brückentagen, im Kernbereich<br />
der Sommerferien oder zwischen Weihnachten und Neujahr vielfach möglich<br />
se<strong>in</strong>, die <strong>Kita</strong> zu schließen. Dies kann zum Abbau von Mehrarbeitsstunden oder für<br />
Erholungsurlaub genutzt werden. Zu anderen Ferienzeiten werden gegebenenfalls<br />
weniger K<strong>in</strong>der anwesend se<strong>in</strong>. Es könnte mit verr<strong>in</strong>gerter Mitarbeiterzahl gearbeitet<br />
werden.<br />
Freizeiten<br />
Werden mit den K<strong>in</strong>dern Freizeiten durchgeführt, so ist im Vorfeld der Ausgleich der<br />
anfallenden Mehrarbeitsstunden zu planen. Anregungen aus den weiter oben aufgeführten<br />
Bereichen können dazu genutzt werden. Der Freizeitausgleich sollte möglichst<br />
zeitnah e<strong>in</strong>geplant werden, z. B. durch e<strong>in</strong>en freien Tag <strong>in</strong> der folgenden Woche.<br />
Dienstvere<strong>in</strong>barung „Arbeitszeitkonto“<br />
Über den Abschluss e<strong>in</strong>er Dienstvere<strong>in</strong>barung gemäß TV-L § 10 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
MVG § 37 über e<strong>in</strong> Arbeitszeitkonto für die <strong>in</strong> den <strong>Kita</strong>s beschäftigten Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
kann nachgedacht werden. Dabei s<strong>in</strong>d die Werte der möglichen Zeitschuld und<br />
des möglichen Zeitguthabens allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> solchen Grenzen zu halten, dass sie den<br />
ordnungsgemäßen Betrieb der K<strong>in</strong>dertagesstätte nicht gefährden. Der Gesamtausschuss<br />
hält als Grenzen e<strong>in</strong>en Korridor von -10 Stunden (Sollbereich) bis zu +20<br />
Stunden (Habenbereich) für vorstellbar. Augenblicklich ist der Abschluss von Dienstvere<strong>in</strong>barungen<br />
gemäß TV-L §10 allerd<strong>in</strong>gs noch durch die Landeskirche verboten.<br />
In den Durchführungsbestimmungen des Landeskirchenamtes zum TV-L heißt es<br />
dazu, dass es noch e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>gehenden Klärung der rechtlichen Bed<strong>in</strong>gungen bedarf.<br />
Die Entwicklung bleibt abzuwarten.<br />
Grundsätzlich sollten die <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagesstätten angewandten Regeln, <strong>in</strong>sbesondere<br />
bei Beschwerden durch die Beschäftigten, überprüft werden. Nach unseren Erfahrungen<br />
wird <strong>in</strong> vielen Fällen versucht, die Beschäftigten <strong>in</strong> nicht unerheblichem<br />
Maß zur „ehrenamtlichen Mitarbeit“ „zu bewegen“. Oft trauen sich die Beschäftigten<br />
nicht, ihre Rechte e<strong>in</strong>zufordern oder s<strong>in</strong>d sich über die rechtlichen Bestimmungen im<br />
Unklaren. Dort ist der E<strong>in</strong>satz der Mitarbeitervertretung besonders gefordert.<br />
Der Gesamtausschuss<br />
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