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Arbeitszeitregelungen in Kindertagesstätten - MVV-Kita

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Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Fragestellungen im<br />

K<strong>in</strong>dertagesstättenbereich<br />

Umgang mit Verfügungszeiten<br />

In den K<strong>in</strong>dertagesstätten steht als Verfügungszeit je Gruppe im Regelfall nur die im<br />

Niedersächsischen Gesetz über Tagese<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der (<strong>Kita</strong>G) vorgeschriebene<br />

M<strong>in</strong>destzeit von 7,5 Wochenstunden zur Verfügung. Diese teilt sich auf zwei<br />

Kräfte, bei Ganztagsgruppen auch auf mehr Erzieher<strong>in</strong>nen auf. Dies ist zur Sicherung<br />

e<strong>in</strong>er qualitativ hochwertigen Arbeit und der gleichzeitigen E<strong>in</strong>haltung der<br />

Betreuungsmaßstäbe mehr als knapp bemessen. Die Entwicklung flexibler Modelle<br />

kann helfen, die Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>richtung und die der Mitarbeitenden im<br />

Blick zu behalten.<br />

Folgende Regelungen wären vorstellbar:<br />

S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Randbetreuungszeiten weniger als 10 K<strong>in</strong>der anwesend, dann könnte e<strong>in</strong>e<br />

der beiden Betreuungskräfte die Zeit für Vor- und Nachbereitungsarbeiten, bzw. andere<br />

Tätigkeiten nutzen, welche sonst im Bereich der Verfügungszeiten zu verbuchen<br />

wären. Auch könnten Mitarbeitende, bei denen z. B. durch Elternabende, längere<br />

Dienstbesprechungen, Studientage, K<strong>in</strong>dergartenfeste oder Familiengottesdienste<br />

Mehrarbeitsstunden entstanden s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> diesen Randbetreuungszeiten Stunden abbauen.<br />

Vorstellbar ist, dass je e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> bei K<strong>in</strong>derzahlen unter 10 später<br />

kommt oder eher geht. Damit könnten umfangreichere Fehlzeiten <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Betreuungszeit verr<strong>in</strong>gert werden. Es sollte aber sicher gestellt se<strong>in</strong>, dass Mitarbeitende<br />

ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>uszeiten ansammeln. Maßgebend ist das K<strong>in</strong>dergartenjahr.<br />

Auch e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere K<strong>in</strong>derzahl <strong>in</strong> den Ferienzeiten kann durch Zusammenfassung<br />

von Gruppen oder e<strong>in</strong>er veränderten Strukturierung offener Angebote zum Habenstundenabbau<br />

e<strong>in</strong>zelner Beschäftigter bzw. zur <strong>in</strong>dividuelleren Urlaubsgestaltung<br />

genutzt werden. Die Betreuung der K<strong>in</strong>der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

muss bei allen diesen Regelungen aber sichergestellt se<strong>in</strong>.<br />

Übernachtungen<br />

Übernachtungen sollten so geplant werden, dass möglichst ke<strong>in</strong>e Überstunden/<br />

Mehrarbeitsstunden entstehen. E<strong>in</strong>e Möglichkeit wäre, dass die K<strong>in</strong>der am Morgen<br />

nach der Übernachtung von ihren Eltern abgeholt werden. Dabei ist natürlich e<strong>in</strong>e<br />

Betreuung für die elterlicherseits nicht zu betreuenden K<strong>in</strong>der sicherzustellen. Auch<br />

<strong>in</strong> der Planungsphase kann schon festgelegt werden, wann die Mehrarbeits- oder<br />

Überstunden (ggf. plus Zeitzuschlägen) auszugleichen s<strong>in</strong>d.<br />

Teilnahme an Sommerfesten, Geme<strong>in</strong>defesten, Familiengottesdiensten und<br />

ähnlichem<br />

Grundsätzlich müssen nicht immer alle Mitarbeitenden der K<strong>in</strong>dertagesstätte an solchen<br />

besonderen Aktionen teilnehmen. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere, wenn der Arbeitgeber<br />

die dort erbrachten Arbeitszeiten nicht anerkennen will (was er natürlich muss). Die<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte sollte präsent se<strong>in</strong>, die Teilnahme E<strong>in</strong>zelner aber über das Jahr<br />

gleichmäßig verteilt se<strong>in</strong>.<br />

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