vor einer Woche - Klingenberg am Main
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Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 07.05.2013 den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“<br />
(Parkplätze WIKA) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gem. § 10<br />
Abs. 3 BauGB ortsüblich <strong>am</strong> 30.05.2013 bekannt gemacht.<br />
Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt<br />
wurde, wird dieser im Rahmen der Berichtigung gem. § 13 a BauGB angepasst.<br />
Mit Datum der Rechtskraft der Bebauungsplanaufstellung wird auch gleichzeitig<br />
die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wirks<strong>am</strong>. Der <strong>vor</strong>genannte<br />
Stadtratsbeschluss war somit zu ergänzen:<br />
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 16.07.2013 den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“<br />
(Parkplätze WIKA) als Satzung und die Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />
auf dem Wege der Berichtigung beschlossen.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den<br />
Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, Rathausstr.<br />
9, Bau<strong>am</strong>t Zimmer 4, während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über deren<br />
Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Zugleich wird bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan im Wege der<br />
Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ angepasst<br />
wurde. Der berichtigte Flächennutzungsplan kann an gleichem Ort und<br />
zu den gleichen Zeiten eingesehen werden wie der Bebauungsplan.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund<br />
Form<strong>vor</strong>schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des<br />
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der<br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Form<strong>vor</strong>schriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes<br />
und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs<strong>vor</strong>gangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,<br />
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4<br />
BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§<br />
39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei<br />
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten<br />
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 24.07.2013<br />
Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />
Ralf Reichwein, 1. Bürgermeister<br />
496 Amtsblatt der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 30 vom 01.08.2013