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vor einer Woche - Klingenberg am Main

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mig (18:0).<br />

1. Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Quetschegärten“ für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich.<br />

Der Geltungsbereich umfasst 36.118 m². Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt im Parallelverfahren.<br />

2. Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Lappengärten“ für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich.<br />

Der Geltungsbereich umfasst 73.062 m². Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erfolgt im Parallelverfahren.<br />

Die Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />

Der Stadtrat stimmt der Vergabe zur Erstellung zweier Bebauungspläne in den<br />

Bereichen „Wohnmobilstellplatz + Quetschegärten“ und „Lappengärten“ gem.<br />

Angebot vom 09.07.2013 an das Ing.-Büro HTWW, Aschaffenburg zu. Die<br />

Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />

(Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB):<br />

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Bahnhofstraße“ i. d. F.<br />

vom 04.09.2012 bestehend aus Planzeichnung und Begründung vom<br />

10.03.2013 als Satzung. Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung<br />

an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ angepasst.<br />

Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung anlässlich des Satzungsbeschlusses<br />

zur Bebauungsplanaufstellung entsprechend § 6 Abs. 6<br />

BauGB, zus<strong>am</strong>men mit der Bebauungsplanaufstellung die Berichtigung des<br />

Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.07.2012 bekannt zu machen. Die<br />

Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />

Der Stadtrat beschließt, den Parkplatz mit den Fl. Nrn. 2129/4, 2129/5 und<br />

2129/6 der Ortsstraße „Jahnstraße“ zuzuordnen und als „öffentliche Verkehrsfläche“<br />

mit <strong>einer</strong> Ges<strong>am</strong>tfläche von 1.127 m² gem. Art. 6 BayStrWG zu widmen.<br />

Die Verwaltug wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren durchzuführen<br />

und die erforderlichen Änderungen im Bestandsverzeichnis <strong>vor</strong>zunehmen. Die<br />

Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />

Der Stadtrat stimmt dem erneut <strong>vor</strong>gelegten Bauantrag zur Errichtung eines<br />

Nebengebäudes in der Friedhofstraße 11 vom 05.07.2013 wie <strong>vor</strong>getragen zu<br />

und erteilt gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze an der Gartenhütte. Die<br />

Abstimmung erfolgt bei <strong>einer</strong> Gegenstimme (17:1).<br />

Der Stadtrat erteilt dem Anbau <strong>einer</strong> Garage an ein bestehendes Wohnhaus,<br />

Wilhelmstraße 8, unter Einhaltung der <strong>vor</strong>genannten Auflagen sein gemeindliches<br />

Einvernehmen und erteilt gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Die<br />

Abstimmung erfolgt bei zwei Gegenstimmen (16:2).<br />

498 Amtsblatt der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 30 vom 01.08.2013

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