vor einer Woche - Klingenberg am Main
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mig (18:0).<br />
1. Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Quetschegärten“ für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich.<br />
Der Geltungsbereich umfasst 36.118 m². Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt im Parallelverfahren.<br />
2. Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Lappengärten“ für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich.<br />
Der Geltungsbereich umfasst 73.062 m². Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erfolgt im Parallelverfahren.<br />
Die Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />
Der Stadtrat stimmt der Vergabe zur Erstellung zweier Bebauungspläne in den<br />
Bereichen „Wohnmobilstellplatz + Quetschegärten“ und „Lappengärten“ gem.<br />
Angebot vom 09.07.2013 an das Ing.-Büro HTWW, Aschaffenburg zu. Die<br />
Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />
(Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB):<br />
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Bahnhofstraße“ i. d. F.<br />
vom 04.09.2012 bestehend aus Planzeichnung und Begründung vom<br />
10.03.2013 als Satzung. Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung<br />
an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ angepasst.<br />
Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt die Verwaltung anlässlich des Satzungsbeschlusses<br />
zur Bebauungsplanaufstellung entsprechend § 6 Abs. 6<br />
BauGB, zus<strong>am</strong>men mit der Bebauungsplanaufstellung die Berichtigung des<br />
Flächennutzungsplans in der Fassung vom 25.07.2012 bekannt zu machen. Die<br />
Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />
Der Stadtrat beschließt, den Parkplatz mit den Fl. Nrn. 2129/4, 2129/5 und<br />
2129/6 der Ortsstraße „Jahnstraße“ zuzuordnen und als „öffentliche Verkehrsfläche“<br />
mit <strong>einer</strong> Ges<strong>am</strong>tfläche von 1.127 m² gem. Art. 6 BayStrWG zu widmen.<br />
Die Verwaltug wird ermächtigt, das entsprechende Verfahren durchzuführen<br />
und die erforderlichen Änderungen im Bestandsverzeichnis <strong>vor</strong>zunehmen. Die<br />
Abstimmung erfolgt einstimmig (18:0).<br />
Der Stadtrat stimmt dem erneut <strong>vor</strong>gelegten Bauantrag zur Errichtung eines<br />
Nebengebäudes in der Friedhofstraße 11 vom 05.07.2013 wie <strong>vor</strong>getragen zu<br />
und erteilt gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze an der Gartenhütte. Die<br />
Abstimmung erfolgt bei <strong>einer</strong> Gegenstimme (17:1).<br />
Der Stadtrat erteilt dem Anbau <strong>einer</strong> Garage an ein bestehendes Wohnhaus,<br />
Wilhelmstraße 8, unter Einhaltung der <strong>vor</strong>genannten Auflagen sein gemeindliches<br />
Einvernehmen und erteilt gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. Die<br />
Abstimmung erfolgt bei zwei Gegenstimmen (16:2).<br />
498 Amtsblatt der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 30 vom 01.08.2013