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vor einer Woche - Klingenberg am Main

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Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können<br />

sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:<br />

Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, Rathaustraße 9, 63911 <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, Zimmer 9,<br />

Tel. 133-21/-27, mailto:ewo@klingenberg-main.de/.<br />

<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 25.07.2013<br />

Fundsachen:<br />

Folgendes wurde dem Fund<strong>am</strong>t der Stadt <strong>Klingenberg</strong> abgegeben oder gemeldet:<br />

Ein Mikrofon Marke Omnitronic HM 1000, ein D<strong>am</strong>enrad grünmetallig und zwei<br />

Mountainbikes silber bzw. mintgrün.<br />

Fundgegenstände werden während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer<br />

Nr. 2 (EG) abgegeben, bzw. werden entsprechende Auskünfte erteilt.<br />

Erscheinungstermin Amtsblatt und Annahmeschluss<br />

<strong>am</strong> Do., 08.08.2013, Einsendeschluss dafür ist <strong>am</strong> Freitag, 02.08.2013<br />

Tel. 133 21, Fax 133 38, <strong>am</strong>tsblatt@klingenberg-main.de.<br />

In der 33./34. Kalenderwoche 2013 (15./22. August) erscheint kein Amtsblatt wegen<br />

Urlaub der Druckerei. Die nächste Veröffentlichung ist dann wieder<br />

<strong>am</strong> Do., 29.08.2013, Einsendeschluss dafür ist <strong>am</strong> Freitag, 23.08.2013<br />

<strong>am</strong> Do., 05.09.2013, Einsendeschluss dafür ist <strong>am</strong> Freitag, 30.08.2013<br />

Bekanntmachung<br />

über die Absicht die Bebauungspläne „Quetschegärten“ und<br />

„Lappengärten“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

neu aufzustellen und<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

Der Stadtrat hat in s<strong>einer</strong> Sitzung <strong>am</strong> 16.07.2013 die Aufstellung der Bebauungspläne<br />

„Quetschegärten“ und „Lappengärten“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB werden die <strong>vor</strong>genannten Bebauungsplan-<br />

Aufstellungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Die Geltungsbereiche werden gem. den gekennzeichneten Flächen in den Lageplänen<br />

umgrenzt und umfassen für die „Quetschegärten“ 36.118 m² und für die „Lappengärten“<br />

73.062 m².<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.<br />

<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 24.07.2013<br />

Ralf Reichwein,<br />

1. Bürgermeister<br />

500 Amtsblatt der Stadt <strong>Klingenberg</strong> Nr. 30 vom 01.08.2013

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