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Verhandlungsschrift - Waizenkirchen

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A b s t i m m u n g<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.<br />

Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck:<br />

(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 25, davon stimmen<br />

(B) für den Antrag: 25 Mitglieder.<br />

Der Prüfungsbericht wird somit einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Pkt. 3.) der TO.: Abänderung der Feuerwehrtarifordnung; Beratung und<br />

Beschlussfassung<br />

Herr Vizebürgermeister Rudolf Weinzierl berichtet namens des Gemeindevorstandes:<br />

Die Freiwilligen Feuerwehren werden auch zu Einsatzleistungen und der Beistellung von Geräten<br />

angefordert , die außerhalb der durch die OÖ. Feuerpolizeiordnung geregelten Aufgaben der<br />

Freiwilligen Feuerwehren liegen. Durch das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich wurden<br />

die in der bisherigen Tarifordnung 1995 festgelegten Tarifsätze überarbeitet und an die<br />

derzeitigen Lohn- und Preisverhältnisse angepasst. Mit Erlass des Amtes der O.ö. Landesregierung,<br />

Gem-010.047/2-1999-Jl/Pü vom 11.01.2000 wurden die Gemeinden aufmerksam gemacht,<br />

dass für die Anwendung der neuen Tarifsätze die Beschlussfassung durch den Gemeinderat<br />

erforderlich ist.<br />

Der Gemeindevorstand befasste sich in seiner Sitzung am 01.02.2000 mit der Vorberatung der<br />

gegenständlichen Angelegenheit. Er empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung des folgenden<br />

Antrages:<br />

der Gemeinderat möge beschließen:<br />

A n t r a g ,<br />

„Die Tarifordnung für entgeltliche Einsatzleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch Freiwillige<br />

Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren, kurz Feuerwehrtarifordnung 2000 genannt, wird<br />

für den Bereich der Marktgemeinde <strong>Waizenkirchen</strong> bzw. für die Freiwilligen Feuerwehren der<br />

Gemeinde beschlossen. Diese Tarifordnung ist anzuwenden, wo die Freiwilligen Feuerwehren zu<br />

Einsatzleistungen oder Gerätebeistellungen angefordert werden, die nicht in ihrem Aufgabenbereich<br />

(Brandeinsätze oder Katastrophenhilfsdienst) liegen. Die Tarifordnung tritt mit 01.04.2000<br />

in Kraft. Die bisher geltende Feuerwehr-Tarifordnung 1995 tritt dadurch gleichzeitig außer Kraft.<br />

Die nach der Tarifordnung (Besonderer Teil A) verrechneten Mannschaftsgebühren werden der<br />

jeweiligen Feuerwehr für die Mannschaftskasse überwiesen.“<br />

A b s t i m m u n g<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.<br />

Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck:<br />

(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 25, davon stimmen<br />

(B) für den Antrag: 25 Mitglieder.<br />

Der Antrag wird somit einstimmig zum Beschluss erhoben.

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