Verhandlungsschrift - Waizenkirchen
Verhandlungsschrift - Waizenkirchen
Verhandlungsschrift - Waizenkirchen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
A b s t i m m u n g<br />
Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.<br />
Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck:<br />
(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 25, davon stimmen<br />
(B) für den Antrag: 25 Mitglieder.<br />
Der Prüfungsbericht wird somit einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Zu Pkt. 3.) der TO.: Abänderung der Feuerwehrtarifordnung; Beratung und<br />
Beschlussfassung<br />
Herr Vizebürgermeister Rudolf Weinzierl berichtet namens des Gemeindevorstandes:<br />
Die Freiwilligen Feuerwehren werden auch zu Einsatzleistungen und der Beistellung von Geräten<br />
angefordert , die außerhalb der durch die OÖ. Feuerpolizeiordnung geregelten Aufgaben der<br />
Freiwilligen Feuerwehren liegen. Durch das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich wurden<br />
die in der bisherigen Tarifordnung 1995 festgelegten Tarifsätze überarbeitet und an die<br />
derzeitigen Lohn- und Preisverhältnisse angepasst. Mit Erlass des Amtes der O.ö. Landesregierung,<br />
Gem-010.047/2-1999-Jl/Pü vom 11.01.2000 wurden die Gemeinden aufmerksam gemacht,<br />
dass für die Anwendung der neuen Tarifsätze die Beschlussfassung durch den Gemeinderat<br />
erforderlich ist.<br />
Der Gemeindevorstand befasste sich in seiner Sitzung am 01.02.2000 mit der Vorberatung der<br />
gegenständlichen Angelegenheit. Er empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung des folgenden<br />
Antrages:<br />
der Gemeinderat möge beschließen:<br />
A n t r a g ,<br />
„Die Tarifordnung für entgeltliche Einsatzleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch Freiwillige<br />
Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren, kurz Feuerwehrtarifordnung 2000 genannt, wird<br />
für den Bereich der Marktgemeinde <strong>Waizenkirchen</strong> bzw. für die Freiwilligen Feuerwehren der<br />
Gemeinde beschlossen. Diese Tarifordnung ist anzuwenden, wo die Freiwilligen Feuerwehren zu<br />
Einsatzleistungen oder Gerätebeistellungen angefordert werden, die nicht in ihrem Aufgabenbereich<br />
(Brandeinsätze oder Katastrophenhilfsdienst) liegen. Die Tarifordnung tritt mit 01.04.2000<br />
in Kraft. Die bisher geltende Feuerwehr-Tarifordnung 1995 tritt dadurch gleichzeitig außer Kraft.<br />
Die nach der Tarifordnung (Besonderer Teil A) verrechneten Mannschaftsgebühren werden der<br />
jeweiligen Feuerwehr für die Mannschaftskasse überwiesen.“<br />
A b s t i m m u n g<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.<br />
Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck:<br />
(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 25, davon stimmen<br />
(B) für den Antrag: 25 Mitglieder.<br />
Der Antrag wird somit einstimmig zum Beschluss erhoben.