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Verhandlungsschrift - Waizenkirchen

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20<br />

B) Weitere Bedingungen des Vertrages:<br />

1. Die Firma Hajek-Bau, Hoch- und Tiefbau GmbH., Wels, gibt als verantwortlichen Bauleiter<br />

Herrn Ing.Keplinger bekannt.<br />

2. Die Bauleitung des Auftraggebers wird von Herrn Dipl.Ing.Dr.techn. Werner Flögl, Stockhofstr.<br />

32, 4020 Linz, wahrgenommen. Durchgeführt wird die örtliche Bauleitung von dessen<br />

Mitarbeiter Dipl.Ing.Fahrngruber.<br />

3. Termine, Baufristen:<br />

Baubeginn: Mitte April 2000<br />

Baufrist: 24 Monate“<br />

Debatte:<br />

Herr GR. Mair Rudolf ersucht, dass im Antrag jeweils die Ortschaften angeführt werden, in denen<br />

kanalisiert werden soll, damit die Gemeinderäte einen besseren Überblick haben.<br />

Er stellt weiters die Anfrage, ob die Einreichplanung für diesen Bauabschnitt schon vergeben ist.<br />

Herr Vbgm. Weinzierl erklärt, dass diese bereits vor ca. 5 Jahren vergeben wurde.<br />

A b s t i m m u n g<br />

Da keine weitere Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.<br />

Durch Handerheben bringen die Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck:<br />

(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 25, davon stimmen<br />

(B) für den Antrag: 25 Mitglieder.<br />

Der Antrag wird somit einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Zu Pkt. 10) der TO: Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 02; Erhöhung des<br />

Darlehens des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds; Annahmeerklärung<br />

Herr GVM. Hermann Hebertinger namens des Gemeindevorstandes berichtet:<br />

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.2.1990 wurde der Fondsmittelvertrag für die Erweiterung<br />

der Wasserversorgungsanlage <strong>Waizenkirchen</strong> BA 02 angenommen. Aufgrund der vorgelegten<br />

Endabrechnungsunterlagen wurden die förderungsfähigen Herstellungskosten endgültig mit<br />

S 13,065.217,-- festgestellt, woraus sich ein Förderungsdarlehen von S 8,759.000,-- ergibt.<br />

Da dieser Betrag höher ist als die bisher zugesicherte Förderungssumme, wäre vor einer endgültigen<br />

Abrechnung eine Annahmeerklärung für die Darlehenserhöhung vorzulegen.<br />

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 29.2.2000 die Angelegenheit beraten und empfiehlt<br />

dem Gemeinderat die Beschlussfassung der Annahmeerklärung zur Erlangung des restlichen<br />

Förderdarlehens.<br />

A N N A H M E E R K L Ä R U N G<br />

Die Gemeinde <strong>Waizenkirchen</strong> erklärt auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 14.<br />

März 2000 die vorbehaltlose Annahme der vorläufigen Abrechnung des Umwelt- und Was-

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