Gartenarbeitsschule Wedding - Interessengemeinschaft der Berliner ...
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SCHULGARTENORDNUNG<br />
aus den fünziger Jahren...<br />
Seite 15<br />
Ein Netz „Grüner Lernorte“<br />
50 Jahre<br />
GARTENARBEITSSCHULE<br />
WEDDING<br />
1) Der Schulgarten dient nur<br />
unterrichtlichen Zwecken und<br />
gärtnerischer Betätigung. Er ist kein<br />
Spielplatz.<br />
2) Den Schülern ist das Betreten <strong>der</strong><br />
Gartenanlagen nur unter Aufsicht einer<br />
Lehrkraft gestattet.<br />
3) Der Geräteempfang vollzieht sich in<br />
Gegenwart einer Lehrkraft. Die Geräte<br />
sind nach <strong>der</strong> Arbeit gesäubert und<br />
vollzählig abzugeben. Schäden werden in<br />
<strong>der</strong> Geräteausgabe gemeldet.<br />
4) Die Wasserbecken sind keine<br />
Badewannen.<br />
5) Die hochempfindlichen Sprenger<br />
dürfen von den Schülern auf keinen Fall<br />
auch nur berührt werden.<br />
6) Der künstlich angelegte Teich und <strong>der</strong><br />
Bach dürfen nicht betreten werden. Auch<br />
das Betreten des Teichufers ist nicht<br />
zugelassen.<br />
7) Es ist darauf zu achten, daß die<br />
Schüler auf den Wegen und ihrem<br />
Klassenfelde bleiben.<br />
8) Nur die Liegewiese darf betreten<br />
werden; nicht aber die Rasenfläche auf<br />
den Abhängen.<br />
9) Der Hügel darf nur auf den<br />
gekennzeichneten Wegen betreten<br />
werden.<br />
10) „Haltet auf Sauberkeit!“: Papier in die<br />
Papierkörbe! Steine auf den Steinhaufen!<br />
Gesunde Pflanzenteile auf den neuen<br />
Komposthaufen! Kranke Pflanzenteile in<br />
die Brandgrube!<br />
11) Das Abreißen und Pflücken von Blumen<br />
ist außerhalb <strong>der</strong> eigenen Klassenfel<strong>der</strong><br />
untersagt.<br />
12) Um 19 Uhr wird <strong>der</strong> Schulgarten<br />
geschlossen.<br />
Diese Schulgartenordnung ist zu Beginn<br />
<strong>der</strong> Frühjahrs- und <strong>der</strong> Herbstarbeit zum<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Belehrung <strong>der</strong> Schüler zu<br />
machen.