Abschlussbericht KITA.pdf
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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />
Finanzierungsträger der Einrichtungen sind<br />
die „Jugendämter“<br />
das Land und<br />
der jeweilige Träger der Einrichtung.<br />
Zudem hat die Stadt Mönchengladbach nach § 23 KiBiz von der Möglichkeit<br />
Gebrauch gemacht, Elternbeiträge (Teilnahme- und Kostenbeiträge) zu erheben.<br />
Die Elternbeiträge wurden bei den gesetzlich festgelegten Finanzierungsanteilen<br />
in Höhe von 19 % der Betriebskosten kalkuliert. Dieses kalkulierte Elternbeitragsaufkommen<br />
wird vom „Jugendamt“ von den Erziehungsberechtigten<br />
eingezogen. Es schmälert dadurch den Beitrag, den die Stadt als städtischen Zuschuss<br />
aufbringen müsste. Allerdings liegen die tatsächlichen Einnahmen der<br />
Elternbeiträge in der Gesamtsumme bei ca. 11 – 12 %. Dies ergibt sich aus der<br />
aktuellen „Sozialstruktur“ der Stadt, weil gewisse Personenkreise von den Elternbeiträgen<br />
freigestellt und die Beiträge nach der Einkommenshöhe gestaffelt sind.<br />
Die Beitragsfreiheit für das „letzte“ Kindergartenjahr vor der Einschulung wurde<br />
durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz vom 22.07.2011, in Kraft getreten am<br />
01.08.2011, festgelegt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden im Rahmen<br />
des Konnexitätsprinzipes vom Land erstattet.<br />
Im Ergebnis ergibt sich aus den gesetzlichen- und satzungsmäßigen Vorgaben<br />
folgende tabellarische Finanzierungsmodalität:<br />
Kirchliche<br />
Trägerschaft<br />
Elternbeiträge Städtischer<br />
Anteil<br />
(Jugendamt)<br />
Landeszuschuss<br />
§ 21 KiBiz<br />
Trägeranteil<br />
19,0 % 32,5 % 36,5 % 12,0 %<br />
Andere freie<br />
Trägerschaft<br />
19,0 % 36,0 % 36,0 %<br />
9,0 %<br />
Elterninitiative<br />
Städtische<br />
Trägerschaft<br />
19,0 % 38,5 % 38,5 % 4,0 %<br />
19,0 % 30,0 % 30,0 % 21,0 %<br />
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