29.10.2014 Aufrufe

Abschlussbericht KITA.pdf

Abschlussbericht KITA.pdf

Abschlussbericht KITA.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Projekt Kindertageseinrichtungen<br />

7.2.4 (B 8) Finanzierung des Overhead-Anteils<br />

Nach den „Abgestimmten Vorgaben zur Führung des Verwendungsnachweises gem.<br />

§ 20 (4) Satz 2“ des KiBiz können für bestimmte Kostenarten (Personalverwaltung,<br />

Finanzverwaltung, Betriebskostenverwaltung) im Rahmen des Verwendungsnachweises<br />

bis zu 2 % der nachgewiesenen Verwaltungskosten (Overheadkosten) anteilig<br />

nach den Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnungsrechnung abgerechnet<br />

werden. Dies ergibt sich nach den Umsetzungsempfehlungen der LAGÖF (Landesarbeitsgemeinschaft<br />

der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-<br />

Westfalen) vom 18.06.2008. Im Kindergartenjahr 2009/2010 betrugen diese pauschalierten<br />

Overhead-Kosten bei den städtischen Kindertageseinrichtungen 328.255,04 €.<br />

Dem pauschalierten Ansatz im Verwendungsnachweis stehen stadtverwaltungsinterne<br />

tatsächliche Leistungsbeziehungen gegenüber.<br />

7.2.5 (B 10) Fort- und Weiterbildungsbedarf von Erzieherinnen, Erziehern,<br />

Kinderpflegerinnen, Kinderpfleger<br />

Bei der Selbstdarstellung der Qualitätsanforderungen und Standards der städtischen<br />

Kindertagesstätten wurde bereits im Abschnitt 5, Ziffer 5.2.3.2, Seite 21 ausführlich<br />

das Fort- und Weiterbildungskonzept für das Personal der städtischen Kindertagesstätten<br />

als integraler Bestandteil für die Qualitätssicherung in den städtischen Kindertagesstätten<br />

dargestellt. Insofern wird bei der Beantwortung der vorgenannten Fragestellung<br />

grundsätzlich auf diesen Teil des Berichtes verwiesen.<br />

7.2.6 (B 11) Qualitätssicherung<br />

Unter Abschnitt 5, Ziffer 5.2.3, Seite 20 wurden die allgemeinen Qualitätsstandards<br />

der städtischen Kindertagesstätten systematisch erläutert. Wie bereits erwähnt, sind<br />

diese Standards im Wesentlichen für alle Träger von Kindertagesstätten durch das<br />

Land vorgegeben. Von daher sind die Qualitätsstandards der freien Träger vergleichbar.<br />

Wie ebenfalls im vorgenannten Abschnitt 5 dargestellt, besteht ergänzend zu diesen<br />

allgemeinverbindlichen Standards eine einheitlich ausgerichtete Rahmenkonzeption,<br />

die in ihrem Anforderungsprofil einerseits die Elternwünsche und andererseits die<br />

sozialen- und räumlich strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Allerdings<br />

- 53 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!