Abschlussbericht KITA.pdf
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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />
7.2.4 (B 8) Finanzierung des Overhead-Anteils<br />
Nach den „Abgestimmten Vorgaben zur Führung des Verwendungsnachweises gem.<br />
§ 20 (4) Satz 2“ des KiBiz können für bestimmte Kostenarten (Personalverwaltung,<br />
Finanzverwaltung, Betriebskostenverwaltung) im Rahmen des Verwendungsnachweises<br />
bis zu 2 % der nachgewiesenen Verwaltungskosten (Overheadkosten) anteilig<br />
nach den Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnungsrechnung abgerechnet<br />
werden. Dies ergibt sich nach den Umsetzungsempfehlungen der LAGÖF (Landesarbeitsgemeinschaft<br />
der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-<br />
Westfalen) vom 18.06.2008. Im Kindergartenjahr 2009/2010 betrugen diese pauschalierten<br />
Overhead-Kosten bei den städtischen Kindertageseinrichtungen 328.255,04 €.<br />
Dem pauschalierten Ansatz im Verwendungsnachweis stehen stadtverwaltungsinterne<br />
tatsächliche Leistungsbeziehungen gegenüber.<br />
7.2.5 (B 10) Fort- und Weiterbildungsbedarf von Erzieherinnen, Erziehern,<br />
Kinderpflegerinnen, Kinderpfleger<br />
Bei der Selbstdarstellung der Qualitätsanforderungen und Standards der städtischen<br />
Kindertagesstätten wurde bereits im Abschnitt 5, Ziffer 5.2.3.2, Seite 21 ausführlich<br />
das Fort- und Weiterbildungskonzept für das Personal der städtischen Kindertagesstätten<br />
als integraler Bestandteil für die Qualitätssicherung in den städtischen Kindertagesstätten<br />
dargestellt. Insofern wird bei der Beantwortung der vorgenannten Fragestellung<br />
grundsätzlich auf diesen Teil des Berichtes verwiesen.<br />
7.2.6 (B 11) Qualitätssicherung<br />
Unter Abschnitt 5, Ziffer 5.2.3, Seite 20 wurden die allgemeinen Qualitätsstandards<br />
der städtischen Kindertagesstätten systematisch erläutert. Wie bereits erwähnt, sind<br />
diese Standards im Wesentlichen für alle Träger von Kindertagesstätten durch das<br />
Land vorgegeben. Von daher sind die Qualitätsstandards der freien Träger vergleichbar.<br />
Wie ebenfalls im vorgenannten Abschnitt 5 dargestellt, besteht ergänzend zu diesen<br />
allgemeinverbindlichen Standards eine einheitlich ausgerichtete Rahmenkonzeption,<br />
die in ihrem Anforderungsprofil einerseits die Elternwünsche und andererseits die<br />
sozialen- und räumlich strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Allerdings<br />
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