Abschlussbericht KITA.pdf
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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />
Merkmale<br />
Öffentliche Trägerschaft<br />
Regiebetrieb Eigenbetrieb AöR GmbH Stiftung<br />
öff. rechtl. öff. rechtl. öff. rechtl. privatrechtl. privatrechtl.<br />
Freie Träger<br />
Die Einnahmen der Kindertagesstätten setzen sich aus dem Landeszuschuss und den Elternbeiträgen<br />
zusammen. Zudem müssen die Einrichtungen den selbst zu erbringenden Trägeranteil leisten. Für<br />
eine städtische Tochtergesellschaft würde sich im Vergleich zur Finanzierung bei der Stadt kein Unterschied<br />
ergeben, da es zu keiner Änderung des Trägeranteils kommt.<br />
Der Betrieb der städtischen Kindertagesstätten verursacht Personal- und Sachkosten, die in den Gesellschaftsformen<br />
nicht bedeutsam unterschiedlich wären zu den Kosten im städtischen Haushalt.<br />
Bezüglich der Personalkosten wurde im Abschnitt 7, Ziffer 7.4, Seite 58 festgehalten, dass ein Wechsel<br />
des Tarifvertrages aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht kommt. Selbst wenn man einen<br />
solchen Tarifvertragswechsel für das städtische Personal unterstellen würde, würden sich die Personalkosten<br />
nicht signifikant verringert.<br />
Die Sachkosten, die ca. 17 % der Personalkosten ausmachen, umfassen im wesentlichen Reinigungsund<br />
Energiekosten. Diese werden durch die Wahl der Gesellschaftsformen nicht wesentlich beeinflusst.<br />
Die Abschreibungen sind in den Gesellschaftsformen identisch zu denen im Haushalt.<br />
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