Abschlussbericht KITA.pdf
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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />
7.2.3 (B 7) Steuerungsgewinne und Steuerungsverluste<br />
Die Steuerungsgewinne und Steuerungsverluste beziehen sich sowohl<br />
- auf die Betriebsführung als auch<br />
- auf die Jugendhilfe-/Kindergartenbedarfsplanung.<br />
Bezogen auf die Betriebsführung ergeben sich folgende Aspekte:<br />
• Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Maßnahmen erforderlich<br />
sind, die eine effizientere, effektivere und nachhaltigere Steuerung der Kindertagesstätten<br />
gewährleisten.<br />
• Auf Grund der großen Anzahl der Kindertagesstätten und Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter ist eine entsprechend fachkundige Leitung und ein professioneller<br />
Service in organisatorischer, personeller, pädagogischer und finanzieller Hinsicht<br />
unabdingbar. Dies stellt die Eingebundenheit in die Verwaltung mit ihren spezialisierten<br />
Fachbereichen sicher.<br />
• Gleichzeitig besteht in der jetzigen Rechtsform des Regiebetriebes die unmittelbare<br />
Möglichkeit der Einflussnahme von Rat und Verwaltung. Insbesondere bei<br />
freien Trägern besteht keinerlei Weisungsrecht oder Leistungsverpflichtung.<br />
• Die Trägerschaft einer beträchtlichen Anzahl von Kindertagesstätten verschafft<br />
erst die erforderliche einrichtungsübergreifende Flexibilität beim Personaleinsatz<br />
mit Vertretungsregelungen sowie bei den Kosten, der Finanzierung der pädagogischen<br />
Beratung und ggf. weiterem Service.<br />
• Bei der Übertragung der Kindertagesstätten auf kleinere Träger würden möglicherweise<br />
nach Interessenabfrage und Ausschreibung die vorgenannten eindeutigen<br />
Steuerungsvorteile aufgegeben werden.<br />
• Die Übertragung nur eines Teils der Kindertagesstätten auf freie Träger muss<br />
schon alleine deshalb ausscheiden, um nicht die dann begehrtesten und wirtschaftlichsten<br />
Einrichtungen zu verlieren.<br />
• Die bestehende Trägervielfalt des öffentlichen Jugendhilfeträgers und der freien<br />
Träger hat zumindest seit Inkrafttreten des KiBiz ab 01.08.2008 mit gleichen, pauschalen<br />
Finanzierungsgrundlagen zu einer „gesunden“ Konkurrenz hinsichtlich<br />
der räumlichen, personellen und pädagogischen Standards geführt.<br />
• Die nahezu ausschließl. angespannten finanziellen Rahmenbedingungen der freien<br />
Träger würden bei Übertragung der städt. Kindertagesstätten das permanen-<br />
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