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Abschlussbericht KITA.pdf

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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />

7.2.3 (B 7) Steuerungsgewinne und Steuerungsverluste<br />

Die Steuerungsgewinne und Steuerungsverluste beziehen sich sowohl<br />

- auf die Betriebsführung als auch<br />

- auf die Jugendhilfe-/Kindergartenbedarfsplanung.<br />

Bezogen auf die Betriebsführung ergeben sich folgende Aspekte:<br />

• Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Maßnahmen erforderlich<br />

sind, die eine effizientere, effektivere und nachhaltigere Steuerung der Kindertagesstätten<br />

gewährleisten.<br />

• Auf Grund der großen Anzahl der Kindertagesstätten und Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter ist eine entsprechend fachkundige Leitung und ein professioneller<br />

Service in organisatorischer, personeller, pädagogischer und finanzieller Hinsicht<br />

unabdingbar. Dies stellt die Eingebundenheit in die Verwaltung mit ihren spezialisierten<br />

Fachbereichen sicher.<br />

• Gleichzeitig besteht in der jetzigen Rechtsform des Regiebetriebes die unmittelbare<br />

Möglichkeit der Einflussnahme von Rat und Verwaltung. Insbesondere bei<br />

freien Trägern besteht keinerlei Weisungsrecht oder Leistungsverpflichtung.<br />

• Die Trägerschaft einer beträchtlichen Anzahl von Kindertagesstätten verschafft<br />

erst die erforderliche einrichtungsübergreifende Flexibilität beim Personaleinsatz<br />

mit Vertretungsregelungen sowie bei den Kosten, der Finanzierung der pädagogischen<br />

Beratung und ggf. weiterem Service.<br />

• Bei der Übertragung der Kindertagesstätten auf kleinere Träger würden möglicherweise<br />

nach Interessenabfrage und Ausschreibung die vorgenannten eindeutigen<br />

Steuerungsvorteile aufgegeben werden.<br />

• Die Übertragung nur eines Teils der Kindertagesstätten auf freie Träger muss<br />

schon alleine deshalb ausscheiden, um nicht die dann begehrtesten und wirtschaftlichsten<br />

Einrichtungen zu verlieren.<br />

• Die bestehende Trägervielfalt des öffentlichen Jugendhilfeträgers und der freien<br />

Träger hat zumindest seit Inkrafttreten des KiBiz ab 01.08.2008 mit gleichen, pauschalen<br />

Finanzierungsgrundlagen zu einer „gesunden“ Konkurrenz hinsichtlich<br />

der räumlichen, personellen und pädagogischen Standards geführt.<br />

• Die nahezu ausschließl. angespannten finanziellen Rahmenbedingungen der freien<br />

Träger würden bei Übertragung der städt. Kindertagesstätten das permanen-<br />

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