Abschlussbericht KITA.pdf
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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />
Aus dem unter Abschnitt 4, Ziffer 4.1, Seite 15 dargestellten Verfahren ergibt sich eine<br />
große Vielfalt zwischen städtischen- und sonstigen Trägerschaften. Der städtische<br />
Anteil an Tageseinrichtungen entspricht nahezu exakt dem Landesdurchschnitt.<br />
Die beigefügte Übersicht über die „Tageseinrichtungen für Kinder/Familienzentren in<br />
Mönchengladbach“ (Anlagenband 1, Anlage 2), zeigt, dass mit der Aufteilung der<br />
städtischen Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet ein homogenes Bild der<br />
Trägeraufteilung besteht.<br />
An dieser Stelle sei allerdings darauf hingewiesen, dass Kindertageseinrichtungen in<br />
städtischer Trägerschaft auch aus dem Grunde notwendig sind, um im Bedarfsfalle,<br />
z.B. bei Bekanntwerden von finanziellen Schwierigkeiten, bei anderen Trägern fehlende<br />
Kontingente auffangen zu können.<br />
In diesem Zusammenhang ist noch auf die bekannte finanzielle Situation verschiedener<br />
Träger hinzuweisen (siehe hierzu auch Abschnitt 7, Ziffer 7.1.3, Seite 41 - Auswirkungen<br />
auf die Finanzierungsanteile der Stadt).<br />
5 Analyse der städtischen Kindertagesstätten<br />
5.1 Bestands- und Bedarfsanalyse der städtischen Kindertagesstätten<br />
Um die zahlenmäßige Dimension beurteilen zu können, wurde eine Bestands- und<br />
Bedarfsanalyse für jede einzelne städtische Kindertagestätte vorgenommen, und<br />
zwar in<br />
• sozialpädagogischer-/personeller-,<br />
• gebäudebezogener- und<br />
• investiver Hinsicht.<br />
Die Darstellung der nachstehenden Analyse beruht auf der Kindergartenbedarfsplanung<br />
für das Kindergartenjahr 2011/2012; hierin sind noch nicht die Veränderungen<br />
durch das 5. Schulrechtsänderungsgesetz, aktuelle Bebauungspläne u.a. enthalten.<br />
Die Bewertung des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz zum Haushaltsjahr<br />
2010 sowie der Betriebskostenrechnung erfolgen auf Basis des Kindergartenjahres<br />
2009/2010. Die einzelnen Ergebnisse sind dem Anlagenband 1, Anlage 4, zu entnehmen.<br />
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