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Abschlussbericht KITA.pdf

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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />

Stellenbedarf für die Erweiterung von Planungsaufgaben im Umfang von 1 - 2<br />

Vollzeitstellen. Die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 60.000,- bis<br />

120.000,- € wären einem möglichen positiven Effekt einer Ausgliederung gegenüberzustellen.<br />

5. Die Übertragung städtischer Kindertagesstätten wäre grundsätzlich mit der Überleitung<br />

von pädagogischem Personal der jeweiligen städtischen Kindertagesstätte<br />

verbunden. Entsprechende Instrumente und Verfahrensregelungen wären vorhanden.<br />

Diese sind im Abschnitt 7, Ziffer 7.4, Seite 58 dargestellt. Die sich daraus<br />

ergebenden personalwirtschaftlichen Reibungsverluste wären allerdings entsprechend<br />

zu berücksichtigen. Zudem ist in diesem Zusammenhang festzustellen,<br />

dass es nach derzeitigen Erkenntnissen zu größeren Zahlungsverpflichtungen<br />

von anteiligen Ausgleichs- bzw. anteiligen Abgeltungsbeträgen an die „Rheinische<br />

Versorgungskasse“ als Pflichtversicherungsträger für die Betriebsrente kommen.<br />

Dies ist abhängig vom jeweiligen neuen Träger und bedarf in jedem Fall einer<br />

Einzelbetrachtung.<br />

In die vorstehenden Betrachtungen wurden die finanziellen Auswirkungen einer mit<br />

dem Trägerwechsel verbundenen Gebäudeübertragung nicht berücksichtigt. Hierzu<br />

wird auf die ausführliche Darstellung im Abschnitt 7, Ziffer 7.3.3, Seite 55 verwiesen.<br />

Die Individualität einer Gebäudeübertragung mit den entsprechenden finanziellen<br />

Auswirkungen kann nur im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.<br />

Den hypothetischen finanziellen Aspekten einer Aufgabenübertragung sind allerdings<br />

auch die an verschiedenen Stellen dieses Berichtes ausführlicher dargestellten immateriellen<br />

Aspekte gegenüberzustellen:<br />

• Im Zusammenhang mit der Funktion der Stadt als Gewährsträger für die Sicherstellung<br />

des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz wäre ihr durch das<br />

Fehlen eigener Kindertagesstätten kein eigenes Steuerungsinstrument mehr gegeben,<br />

um bei gesetzlichen Veränderungen (U3-Betreuung, Familienzentren u.a.)<br />

und in besonderen Einzelfällen der Kinderbetreuung (z.B. Hilfen zur Erziehung)<br />

reagieren zu können.<br />

• Bei Aufgabe der Kindertagesstätten in eigener Regie würde dem „Jugendamt“<br />

das über Jahre hinweg aufgebaute Fachwissen zum Betrieb von Kindertagesstätten<br />

verloren gehen. Zudem wäre ein gewisser Auffangmechanismus nicht mehr<br />

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