Abschlussbericht KITA.pdf
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Projekt Kindertageseinrichtungen<br />
Stellenbedarf für die Erweiterung von Planungsaufgaben im Umfang von 1 - 2<br />
Vollzeitstellen. Die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 60.000,- bis<br />
120.000,- € wären einem möglichen positiven Effekt einer Ausgliederung gegenüberzustellen.<br />
5. Die Übertragung städtischer Kindertagesstätten wäre grundsätzlich mit der Überleitung<br />
von pädagogischem Personal der jeweiligen städtischen Kindertagesstätte<br />
verbunden. Entsprechende Instrumente und Verfahrensregelungen wären vorhanden.<br />
Diese sind im Abschnitt 7, Ziffer 7.4, Seite 58 dargestellt. Die sich daraus<br />
ergebenden personalwirtschaftlichen Reibungsverluste wären allerdings entsprechend<br />
zu berücksichtigen. Zudem ist in diesem Zusammenhang festzustellen,<br />
dass es nach derzeitigen Erkenntnissen zu größeren Zahlungsverpflichtungen<br />
von anteiligen Ausgleichs- bzw. anteiligen Abgeltungsbeträgen an die „Rheinische<br />
Versorgungskasse“ als Pflichtversicherungsträger für die Betriebsrente kommen.<br />
Dies ist abhängig vom jeweiligen neuen Träger und bedarf in jedem Fall einer<br />
Einzelbetrachtung.<br />
In die vorstehenden Betrachtungen wurden die finanziellen Auswirkungen einer mit<br />
dem Trägerwechsel verbundenen Gebäudeübertragung nicht berücksichtigt. Hierzu<br />
wird auf die ausführliche Darstellung im Abschnitt 7, Ziffer 7.3.3, Seite 55 verwiesen.<br />
Die Individualität einer Gebäudeübertragung mit den entsprechenden finanziellen<br />
Auswirkungen kann nur im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.<br />
Den hypothetischen finanziellen Aspekten einer Aufgabenübertragung sind allerdings<br />
auch die an verschiedenen Stellen dieses Berichtes ausführlicher dargestellten immateriellen<br />
Aspekte gegenüberzustellen:<br />
• Im Zusammenhang mit der Funktion der Stadt als Gewährsträger für die Sicherstellung<br />
des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz wäre ihr durch das<br />
Fehlen eigener Kindertagesstätten kein eigenes Steuerungsinstrument mehr gegeben,<br />
um bei gesetzlichen Veränderungen (U3-Betreuung, Familienzentren u.a.)<br />
und in besonderen Einzelfällen der Kinderbetreuung (z.B. Hilfen zur Erziehung)<br />
reagieren zu können.<br />
• Bei Aufgabe der Kindertagesstätten in eigener Regie würde dem „Jugendamt“<br />
das über Jahre hinweg aufgebaute Fachwissen zum Betrieb von Kindertagesstätten<br />
verloren gehen. Zudem wäre ein gewisser Auffangmechanismus nicht mehr<br />
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