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(3,15 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

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geschaffen werden kann. Er weist noch einmal auf seine Wortmeldung zum Thema Hochrain<br />

der leEten GR-Sitzung<br />

hin.<br />

GV Mag. Ecker ist gegenteiliger Ansicht, da im nächsten Jahr die Bauspenen möglicherweise vozeitig aufgelöst werden<br />

können und dadurch zusätzlich Flächen auf den Markt kommen. Man tue sich dann bei der Verwertung des größten<br />

Projekts der Gemeinde schwer, angefangen von den Erträgen, der Refinanzierung der Aufschließungskosten und<br />

leEtendlich werden den Preis alle Gemeindebürger zahlen.<br />

GR Dl Sattleder stimmt GR Mag. Ecker zu und ergänzt, dass in der letzten GR-Sitzung ausführlich über das Projekt<br />

Hochrain diskutiert worden ist und deswegen keine neuen Widmungen durchgefrihrt werden sollen.<br />

GV Mag. Brand stellt die Frage an GR Rudinger, ob die benötigten Genehmigungen für diese Umwidmung von<br />

Landesseite bereits vorliegen. GR Rudinger antwortet, es sei eine Verfahrenseinleitung und Bgm. Dollberger bestätigt die<br />

Frage, dass Genehmigungen vom Land benötigt werden. Weiters hält GR Mag. Brand fest, dass die Gemeinde <strong>Zell</strong> über<br />

große Baulandreserven inklusive der Umwidmung Hochrain verftigt und spricht sich daher gegen die Einleitung der<br />

Umwidmung in Franzeneck aus.<br />

GR Königseder schließt sich der Meinung von GR AmiE an. Aus sozialem Aspekt sollte man die jungen Leute<br />

unterstützen, die, die Möglichkeit haben, daheim etwas umzuwidmen, Zumindest sollte das Verfahren eingeleitet werden.<br />

GR Mag. Gugler stimmt GV Mag. Ecker zu. Tut sich jedoch auf Grun der sozialen Komponente schwer, das Anliegen<br />

abzulehen und wird sich der Stimme enthalten.<br />

Vzbg. Stockinger schließt sich der Meinung von GR AmiE und GR Königseder an. Vzbg. Stockinger teilt mit, dass die<br />

Flächenicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden und somit bietet sich die Umwidmung, auch auf Grun der bereits<br />

vorhandenen Infrastruktur, gut an. Die Bedenken sind jedoch nachvollziehbar.<br />

Bgm. Dollberger ergreift das Wort. Er zeigt Verständnis, dass die AngelEenheit sehr zwiespältig ist. Versteht auch die<br />

jungen Leute, die zu Hauseinen Grund haben und sich keinen Grund in Hochrain kaufen wollen.<br />

GR Purer sieht es auch nicht für sinnvoll, eine Umwidmungsspere einzuführen, nur weil das Projekt Hochrain läuft.<br />

Gerade für <strong>Zell</strong>er Bürger sollte die Möglichkeit bestehen, umzuwidmen. Hält fest, dass das Bauland Franzeneck einen<br />

hohen Wert hat und stellt die Frage, ob sichergestellt werden kann, dass der Grund auch definitiv bei den Kindern bleibt<br />

oder kann der Grund an Dritte veräußert werden?<br />

Bgm. Dollberger antwortet GR Purer, dass dies bei der Raumplanung hinterfragt werden muss.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Bgm. Dollberger über den Antrag abstimmen.<br />

Abstimmung: Mehrheitliche Annahme; I Gegenstimme: GV Mag. Bernhard Ecker; 5 Enthaltungen: GV Mag.<br />

Brand, GR Dl Sattleder, GR Wagner, GR Mag. Gugler, Dl Dr. Höftberger; Befangen: ErsaE-Mitglied GR Roither<br />

Waltraud<br />

b) Genehmigung Umwidmung Haslinger, Gerhardsberg, PV-Anlage<br />

Bgm. übergibt das Wort an GR Rudinger. Dieser berichtet:<br />

Der Gemeinderat von <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Pettenfinst hat in der SiEung vom 9.3.2010 den Einleitungsbeschluss für die Umwidmung<br />

des Grundstückes Nr.3116/1 KG <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> in Heinrichsberg..von dezeit Grünland in Sonderausweisung im<br />

Grünland - Photovoltaikanlage beschlossen. Gleichzeitig soll auch das OEK entsprechend angepasst werden. Durch die<br />

Umwidmung soll die Enichtung einer größeren Photovoltaikanlage ermöglicht werden.<br />

lm Rahmen des Vorpnifungsverfahrens wurden vorerst von Seiten des Amtes der OO Landesregierung Abteilung<br />

Raumordnung und Abteilung NaturschuEes jeweils negative Stellungnahmen abgegeben. Es wurde die nach Südwesten<br />

in die freie Hanglage vorgreifende Teilfläche des Grundstückes als eher ungünstig hinsichtlich der Auswirkung einer<br />

Photovoltaikanlage auf das Landschaftsbild eingestuft. Daraufhin wurde in Abstimmung mit dem Amt der OÖ<br />

Landesregierung Abteilung Naturschutzes Hr. Matzinger die Anordnung und die Größe der geplanten Widmung so<br />

angepasst, dass nunmehr positive Stellungnahmen vorliegen un_d die Bedenken ausgeräumt wurden.<br />

Es liegen keine weiteren negativen Stellungnahmen mehr vor. Offentliche Interesse und Rechte werdenicht benihrt. Es<br />

wurden keine Stellungnahmen der Anrainer vorgebracht.

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