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(3,15 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

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nochmals den Anhag auf Aufnahme der Wortmeldung des GR Rudinger ins Protokoll vom 14. Juni 2010, Verweist auch<br />

auf Punkt 8 der Generalklausel aus den Richtlinien der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> für die Abwicklung von<br />

Flächenwidmungsplänen und Anderungen ab 2007. Sodann liest GR Mag. Gugler diesen Punkt vor. GR Mag. Gugbr<br />

möchte wissen, wie diesem Punkt Rechnung getragen wird.<br />

Bgm. Dollberger erklärt, dass durch die Anschlussgebühren die Aufschließungskosten gedeckt werden,<br />

GR Mag. Gugler hinterfragt noch einmal,<br />

welcher Höhe die Kosten retour kommen.<br />

GR Dl Sattleder weist darauf hin, dass es die Aufgabe der öffentlichen Hand ist, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.<br />

Dies wurde schon des Öfteren besprochen.<br />

GR Rudinger schlägt vor, nach Beendigung dieses Projekt im Prüfungsausschuss zu pnifen.<br />

GR Amitz stimmt GR Mag. Gugler zu, dass die Kosten auf die Grundeigentümer überwälzt werden sollen und hält fest,<br />

dass nur ein Teil der Aufschließungskosten durch die Anschlussgebühren gedeckt werden kann.<br />

GR Mag. Gugler fügt hinzu, dass ihr beim Vorhaben <strong>Zell</strong> Nord eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer bzgl. der<br />

Ubemahme der Aufschließungskosten, ähnlich wie beim Vorhaben Hochrain fehlt.<br />

Vzbg. Stockinger ergänzt, dass im Auftrag Kanal, Wasser und die Straßenbeleuchtung beinhaltet sind.<br />

GV Mag, Ecker findet es richtig, dass auf die Klausel hingewiesen wird und ev, in 4-5 Jahrenach Beendigung des<br />

Projekts eine Kontrolle erfolgen soll.<br />

Bgm. Dollberger verweist nochmals auf die Beratungen in den Ausschüssen.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Bgm. Dollberger über den Antnag abstimmen.<br />

Abstimmung : Einstimmige Annahme;<br />

11,) Sportplatz Kooperation Grundsatzbesch luss<br />

Bgm. Dollberger übergibt das Wort an GV Prof. Mag. Schlager. Dieser berichtet:<br />

Es wurden Gespräche bezüglich SportplaE Kooperation zwischen den Gemeinden Ungenach und <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />

geführt. Am 4.1.2011 fand eine gemeins<strong>am</strong>e Besprechung unter Einbeziehung des SV GW <strong>Zell</strong> diesbezüglich statt. Es ist<br />

angedacht, die Meisterschaftsspiele <strong>am</strong> SportplaE in Ungenach und die Trainingsspiele auf dem TrainingsplaE<br />

<strong>Zell</strong><br />

durchzuführen. Die Clubgebäude und der TrainingsplaE<br />

<strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> und auch das Clubgebäude in Ungenach<br />

müssten saniert werden.<br />

Daraufhin hat der Gemeinderat<br />

Gemeinde Ungenach in seiner Sitzung vom 7.Februar 2011 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

Variante 1:<br />

Der <strong>Zell</strong>er Fußballverein pachtet den Ungenacher Sportplatz s<strong>am</strong>t Clubgebäude und Tribüne und geht keine<br />

Spielgemeinschaft mit Ungenach ein, Bei dieser Variante müsste das ges<strong>am</strong>te Prolekt von der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong><br />

Pettenfi rst abgewickelt und finanziert werden.<br />

Variante 2:<br />

Die Sportvereine <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> und Ungenach bilden eine Spielgemeinschaft. Bei dieser Variante wäre auch die<br />

Gemeinde Ungenach in die Abwicklung und Finanzierung eingebunden.<br />

ANTRAG:<br />

Dem Gemeinderat wird vom Gemeindevorstand empfohlen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, über eine<br />

Kooperation mit der Gemeinde Ungenach über die gemeins<strong>am</strong>e NuEung der Sportstätten in der Gemeinde <strong>Zell</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> und der Gemeinde Ungenach einzugehen.<br />

GR Rudinger ist grundsätzlich für eine Kooperation, lehnt aber die 2 Varianten, die die Gemeinde Ungenach beschlossen<br />

hat, ab.<br />

Bgm. Dollberger weist nochmals daraufhin, dass jeEt nur der GrundsaEbeschluss über die Bereitschaft, eine Kooperation<br />

zu gründen, gefasst werden soll.<br />

GV Mag. Brand stimmt GR Rudinger zu. Auch er ist über den Beschluss des Ungenacher Gemeinderates verärgert und<br />

wünscht sich eine Aufhebung der 2 Varianten von Seiten der Ungenacher.<br />

GR Arnitz findet eine Kooperation positiv und stellt aber trotzdem den Grundsatzbeschluss in Frage.

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