(3,15 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst
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nochmals den Anhag auf Aufnahme der Wortmeldung des GR Rudinger ins Protokoll vom 14. Juni 2010, Verweist auch<br />
auf Punkt 8 der Generalklausel aus den Richtlinien der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> für die Abwicklung von<br />
Flächenwidmungsplänen und Anderungen ab 2007. Sodann liest GR Mag. Gugler diesen Punkt vor. GR Mag. Gugbr<br />
möchte wissen, wie diesem Punkt Rechnung getragen wird.<br />
Bgm. Dollberger erklärt, dass durch die Anschlussgebühren die Aufschließungskosten gedeckt werden,<br />
GR Mag. Gugler hinterfragt noch einmal,<br />
welcher Höhe die Kosten retour kommen.<br />
GR Dl Sattleder weist darauf hin, dass es die Aufgabe der öffentlichen Hand ist, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.<br />
Dies wurde schon des Öfteren besprochen.<br />
GR Rudinger schlägt vor, nach Beendigung dieses Projekt im Prüfungsausschuss zu pnifen.<br />
GR Amitz stimmt GR Mag. Gugler zu, dass die Kosten auf die Grundeigentümer überwälzt werden sollen und hält fest,<br />
dass nur ein Teil der Aufschließungskosten durch die Anschlussgebühren gedeckt werden kann.<br />
GR Mag. Gugler fügt hinzu, dass ihr beim Vorhaben <strong>Zell</strong> Nord eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer bzgl. der<br />
Ubemahme der Aufschließungskosten, ähnlich wie beim Vorhaben Hochrain fehlt.<br />
Vzbg. Stockinger ergänzt, dass im Auftrag Kanal, Wasser und die Straßenbeleuchtung beinhaltet sind.<br />
GV Mag, Ecker findet es richtig, dass auf die Klausel hingewiesen wird und ev, in 4-5 Jahrenach Beendigung des<br />
Projekts eine Kontrolle erfolgen soll.<br />
Bgm. Dollberger verweist nochmals auf die Beratungen in den Ausschüssen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt Bgm. Dollberger über den Antnag abstimmen.<br />
Abstimmung : Einstimmige Annahme;<br />
11,) Sportplatz Kooperation Grundsatzbesch luss<br />
Bgm. Dollberger übergibt das Wort an GV Prof. Mag. Schlager. Dieser berichtet:<br />
Es wurden Gespräche bezüglich SportplaE Kooperation zwischen den Gemeinden Ungenach und <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />
geführt. Am 4.1.2011 fand eine gemeins<strong>am</strong>e Besprechung unter Einbeziehung des SV GW <strong>Zell</strong> diesbezüglich statt. Es ist<br />
angedacht, die Meisterschaftsspiele <strong>am</strong> SportplaE in Ungenach und die Trainingsspiele auf dem TrainingsplaE<br />
<strong>Zell</strong><br />
durchzuführen. Die Clubgebäude und der TrainingsplaE<br />
<strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> und auch das Clubgebäude in Ungenach<br />
müssten saniert werden.<br />
Daraufhin hat der Gemeinderat<br />
Gemeinde Ungenach in seiner Sitzung vom 7.Februar 2011 folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
Variante 1:<br />
Der <strong>Zell</strong>er Fußballverein pachtet den Ungenacher Sportplatz s<strong>am</strong>t Clubgebäude und Tribüne und geht keine<br />
Spielgemeinschaft mit Ungenach ein, Bei dieser Variante müsste das ges<strong>am</strong>te Prolekt von der Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong><br />
Pettenfi rst abgewickelt und finanziert werden.<br />
Variante 2:<br />
Die Sportvereine <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> und Ungenach bilden eine Spielgemeinschaft. Bei dieser Variante wäre auch die<br />
Gemeinde Ungenach in die Abwicklung und Finanzierung eingebunden.<br />
ANTRAG:<br />
Dem Gemeinderat wird vom Gemeindevorstand empfohlen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, über eine<br />
Kooperation mit der Gemeinde Ungenach über die gemeins<strong>am</strong>e NuEung der Sportstätten in der Gemeinde <strong>Zell</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> und der Gemeinde Ungenach einzugehen.<br />
GR Rudinger ist grundsätzlich für eine Kooperation, lehnt aber die 2 Varianten, die die Gemeinde Ungenach beschlossen<br />
hat, ab.<br />
Bgm. Dollberger weist nochmals daraufhin, dass jeEt nur der GrundsaEbeschluss über die Bereitschaft, eine Kooperation<br />
zu gründen, gefasst werden soll.<br />
GV Mag. Brand stimmt GR Rudinger zu. Auch er ist über den Beschluss des Ungenacher Gemeinderates verärgert und<br />
wünscht sich eine Aufhebung der 2 Varianten von Seiten der Ungenacher.<br />
GR Arnitz findet eine Kooperation positiv und stellt aber trotzdem den Grundsatzbeschluss in Frage.