(3,15 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst
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Der Gemeinderat<br />
Gemeinde <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> hat <strong>am</strong> 22.3.2011 gemäß $ 11Abs. 3 OO Sfraßengese? 1991<br />
idgF in Verhindung mit den $$ 40 Abs. 2 Z. 4 und tß der OÖ Gemeindeordnung 1990 idgF besch/ossen;<br />
$t<br />
Die im beiliegendem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Verordnung ist mit gelb hinterlegter Fläche des<br />
öffentlichen Gutes (Panelle 2836/1 der KG <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Peftenfirst) wird als öffentliche Straße aufgelassen, r,yeil sie<br />
wegen mangelnder Verkehrsbedeutung fiir den Gemeingehrauch enhehrlich geworden ist.<br />
$2<br />
Die genaue lage des aufgelassenen Sfraßenteiles ist aus dem Lageplan im Maßstab 1: 2000 ersichtlich, der beim<br />
Gemeinde<strong>am</strong>twährend der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann.<br />
$3<br />
Diese Verordnung wird gemäß $ 94 Abs. 1 Oö Gemeindeordnung 1990 durch 2 Wochen kundgemacht<br />
wird<br />
mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag wirks<strong>am</strong>.<br />
<strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Pefrenfißl<br />
<strong>Zell</strong> a P 32<br />
4842 <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> Pettenfißt<br />
07675 | 23s5<br />
gmeinde@zelLpefl trfißt ooe gv al<br />
rt,!d |6 #so3d@,Jrdbd<br />
ANTRAG:<br />
Dem Gemeinderat wird vom IWL-Ausschuss nachfolgende Verordnung zur Genehmigung für die Auflassung des<br />
öffentlichen Gutes 2836/1 der KG <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> vorgelegt,<br />
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, lässt Bgm. Dollberger über den Antrag abstimmen.<br />
Abstimmung: Einstimmige Annahme;