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(3,15 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst

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Antragstellung und Auszahlung erfolgt über den Ortsbauemausschuss.<br />

Bezeichnung neu ,,Entschädigung von Grünraum- Böschungs- und Angerpflege"<br />

ANTRAG:<br />

Dem Gemeinderat wird vom |WL-Ausschuss nachfolgende Regelung für die Entschädigung für Grünraum-,<br />

Böschungs- und Angerpflege zur Genehmigung vorgelegt.<br />

Bezeichnunq: Entschädigung ftir Grünraum-, Böschungs- und Angerpflege<br />

Geqenleistung für die Förderung ist das Mähen/Pflegen der Böschungen, Anger und Straßenränder und die Offenhaltung<br />

der Kulturlandschaft<br />

Solltein Landwirt die Gegenleistung nicht erbringen, wird der Ortsbauemausschuss über Sanktionen für den Landwirt<br />

beraten.<br />

Fördervoraussetzu nqen :<br />

- Sitz des Betriebs in <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />

- förderbar nur Dauergrünlandfl ächen<br />

- Flächen müssen im Gemeindegebiet <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> liegen<br />

- landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Gänse, Enten, Hühner)<br />

Förderhöhe:<br />

Sockelbetrag in der Höhe von € 30,- (d<strong>am</strong>it erhalten auch die kleinen Betriebe einen Anerkennungsbeitrag)<br />

Die restliche Förderhöhe soll wie bisher ca. € 10.-/ha sein<br />

Antraqsstellunq und Auszahlunq:<br />

U ber Ortsbauemausschuss<br />

GV Mag. Ecker sieht diese Form von Förderung als einen richtigen Schritt. Regt aber an, dass die Leistungen erst bezahlt<br />

werden, wenn dieserbracht worden sind und deshalb die Auszahlung <strong>am</strong> Jahresende erfolgen soll. Weiters sollen im<br />

nächsten Jahr bei der Budgetberatung ein Vergleich mit anderen Gemeinden angestellt werden, wie diese diesbezüglich<br />

dieses Problem lösen.<br />

GR Mag. Gugler findet es wichtig und unterstützenswert, dass die <strong>Zell</strong>er Landwirte gefördert werden und merkt an, dass<br />

früher von der Ortsbauernschaft Richtlinien erarbeitet wurden, in denen jeweils ein Jahresschwerpunkt festgehalten<br />

wurde und verueist auf die Verleihung des Titels<br />

"Heckenfreundliche<br />

Gemeinde".<br />

Vzbg. Stockinger antwortet, dass die Verleihung der "Heckenfreundliche<br />

Gemeinde" mit dieser Entschädigung nichts zu<br />

tun hatte, Die Gemeindeförderung wird jedoch von manchen, vielleicht nicht ganz zu Unrecht, als Doppeltförderung<br />

gesehen. Verweist aber nochmals auf die immer schon bereits geleisteten Arbeiten für die Grünraumpflege.<br />

GV Prof. Mag. Schlager bemerkt, dass die Landwirte die Loipenstrecken im Winter auf deren Flächen erlauben und auch<br />

Wanderwege durch deren Gninde laufen. Würden die Landwirte dies verbieten, hätte <strong>Zell</strong> keine Wanderwege mehr und<br />

befürwortet die Förderung.<br />

GR Mag. Purer hinterfragt den Zus<strong>am</strong>menhang der Zahlung der Entschädigung mit der landwirtschaftlichen<br />

Nutztierhaltung - können Landwirte ohne NuEtiere keine Förderung beziehen?<br />

Vzbg. Stockinger erklärt, die Ortsbauemschaft sieht als landwirtschaftlichen Betrieb einen Betrieb mit Nutztierhaltung, da<br />

für die Bewirtschaftung von Grünland Tiere benötigt werden.<br />

GR Mag. Purer versteht jedoch nicht, warum einer, der keine Tiere hat und Böschungen mäht, dafür aber keine<br />

Entschädigung bekommt. Darum wäre der Punkt der Nutztierhaltung aus seiner Sicht nicht notwendig.<br />

GR Krautgasser stellt die Bezeichnung richtig. Es handelt sich nicht um eine Förderung, sondem in diesem Fall um eine<br />

Entschädigung und erläutert, dass die Entschädigung an die leistenden Landwirte aufgeteilt wird und es sich dabei um<br />

kleine Summen für den Einzelnen handelt.<br />

GR Arnitz möchte wissen, ob die Pflege den eigenen Grunder Landwirte betrift.<br />

GR Krautgasser antwortet GR Arnitz, dass es sich dabei um das öffentliche Gut handelt.<br />

GV Mag. Brand fragt, wie der Ortsbauernausschuss kontrolliert, ob die Leistungen erbracht werden und wenn die<br />

Leistung nicht erbracht wurde, wie sehen dann die Sanktionen aus.<br />

GR Rudinger antwortet, dass die Landwirte, die die Gegenleistung nicht erbringen, keine Entschädigung bekommen.<br />

Beschwerden werden an den Ortsbauernausschuss eingebracht.

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