(3,15 MB) - .PDF - Zell am Pettenfirst
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Antragstellung und Auszahlung erfolgt über den Ortsbauemausschuss.<br />
Bezeichnung neu ,,Entschädigung von Grünraum- Böschungs- und Angerpflege"<br />
ANTRAG:<br />
Dem Gemeinderat wird vom |WL-Ausschuss nachfolgende Regelung für die Entschädigung für Grünraum-,<br />
Böschungs- und Angerpflege zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Bezeichnunq: Entschädigung ftir Grünraum-, Böschungs- und Angerpflege<br />
Geqenleistung für die Förderung ist das Mähen/Pflegen der Böschungen, Anger und Straßenränder und die Offenhaltung<br />
der Kulturlandschaft<br />
Solltein Landwirt die Gegenleistung nicht erbringen, wird der Ortsbauemausschuss über Sanktionen für den Landwirt<br />
beraten.<br />
Fördervoraussetzu nqen :<br />
- Sitz des Betriebs in <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong><br />
- förderbar nur Dauergrünlandfl ächen<br />
- Flächen müssen im Gemeindegebiet <strong>Zell</strong> <strong>am</strong> <strong>Pettenfirst</strong> liegen<br />
- landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Gänse, Enten, Hühner)<br />
Förderhöhe:<br />
Sockelbetrag in der Höhe von € 30,- (d<strong>am</strong>it erhalten auch die kleinen Betriebe einen Anerkennungsbeitrag)<br />
Die restliche Förderhöhe soll wie bisher ca. € 10.-/ha sein<br />
Antraqsstellunq und Auszahlunq:<br />
U ber Ortsbauemausschuss<br />
GV Mag. Ecker sieht diese Form von Förderung als einen richtigen Schritt. Regt aber an, dass die Leistungen erst bezahlt<br />
werden, wenn dieserbracht worden sind und deshalb die Auszahlung <strong>am</strong> Jahresende erfolgen soll. Weiters sollen im<br />
nächsten Jahr bei der Budgetberatung ein Vergleich mit anderen Gemeinden angestellt werden, wie diese diesbezüglich<br />
dieses Problem lösen.<br />
GR Mag. Gugler findet es wichtig und unterstützenswert, dass die <strong>Zell</strong>er Landwirte gefördert werden und merkt an, dass<br />
früher von der Ortsbauernschaft Richtlinien erarbeitet wurden, in denen jeweils ein Jahresschwerpunkt festgehalten<br />
wurde und verueist auf die Verleihung des Titels<br />
"Heckenfreundliche<br />
Gemeinde".<br />
Vzbg. Stockinger antwortet, dass die Verleihung der "Heckenfreundliche<br />
Gemeinde" mit dieser Entschädigung nichts zu<br />
tun hatte, Die Gemeindeförderung wird jedoch von manchen, vielleicht nicht ganz zu Unrecht, als Doppeltförderung<br />
gesehen. Verweist aber nochmals auf die immer schon bereits geleisteten Arbeiten für die Grünraumpflege.<br />
GV Prof. Mag. Schlager bemerkt, dass die Landwirte die Loipenstrecken im Winter auf deren Flächen erlauben und auch<br />
Wanderwege durch deren Gninde laufen. Würden die Landwirte dies verbieten, hätte <strong>Zell</strong> keine Wanderwege mehr und<br />
befürwortet die Förderung.<br />
GR Mag. Purer hinterfragt den Zus<strong>am</strong>menhang der Zahlung der Entschädigung mit der landwirtschaftlichen<br />
Nutztierhaltung - können Landwirte ohne NuEtiere keine Förderung beziehen?<br />
Vzbg. Stockinger erklärt, die Ortsbauemschaft sieht als landwirtschaftlichen Betrieb einen Betrieb mit Nutztierhaltung, da<br />
für die Bewirtschaftung von Grünland Tiere benötigt werden.<br />
GR Mag. Purer versteht jedoch nicht, warum einer, der keine Tiere hat und Böschungen mäht, dafür aber keine<br />
Entschädigung bekommt. Darum wäre der Punkt der Nutztierhaltung aus seiner Sicht nicht notwendig.<br />
GR Krautgasser stellt die Bezeichnung richtig. Es handelt sich nicht um eine Förderung, sondem in diesem Fall um eine<br />
Entschädigung und erläutert, dass die Entschädigung an die leistenden Landwirte aufgeteilt wird und es sich dabei um<br />
kleine Summen für den Einzelnen handelt.<br />
GR Arnitz möchte wissen, ob die Pflege den eigenen Grunder Landwirte betrift.<br />
GR Krautgasser antwortet GR Arnitz, dass es sich dabei um das öffentliche Gut handelt.<br />
GV Mag. Brand fragt, wie der Ortsbauernausschuss kontrolliert, ob die Leistungen erbracht werden und wenn die<br />
Leistung nicht erbracht wurde, wie sehen dann die Sanktionen aus.<br />
GR Rudinger antwortet, dass die Landwirte, die die Gegenleistung nicht erbringen, keine Entschädigung bekommen.<br />
Beschwerden werden an den Ortsbauernausschuss eingebracht.